Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bedeutung des Widerrufs und weiteres Verfahren

Rz. 662 [Autor/Zitation] Das betroffene Unternehmen bzw. der betroffene Konzern darf den widerrufenen Bestätigungsvermerk ebenso wie den Prüfungsbericht nicht mehr verwenden und der jeweilige Abschlussprüfer ist diesen gegenüber für den widerrufenen Bestätigungsvermerk nicht weiter haftbar. Rz. 663 [Autor/Zitation] Die Rechtsgültigkeit eines bereits festgestellten oder gebillig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Auflösung des Sonderpostens (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 145 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat vier unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen kodifiziert, bei deren Erfüllung das Institut ein Wahlrecht zur Auflösung des Sonderpostens hat. Nach § 340e Abs. 4 Satz 2 darf der Sonderposten nur aufgelöst werden: Nr. 1 zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestands, Nr. 2 zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Konkretisierung des Prüfungsgegenstands

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 317 regelt Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung. Gegenstand der Abschlussprüfung (zum Begriff des Prüfungsgegenstands vgl. Rz. 121) nach § 316 (vgl. auch § 316 Rz. 71) und § 317 sind der Jahresabschluss (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 140 ff.), der Lagebericht (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 670 ff.), der Konzernabschluss (§ 316 Abs. 2 Satz 1; vgl. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 78 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 hat der Abschlussprüfer die weitere Verpflichtung, über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerwiegende Verstöße der gese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Begründung (Abs. 5 Satz 2) und Anwendungsfälle

Rz. 311 [Autor/Zitation] Auch diese Form des Prüfungsergebnisses ist in einem Versagungsvermerk zu formulieren und zu begründen (§ 322 Abs. 5 Satz 2). Zu Darstellungs- und Formulierungsbeispielen vgl. Rz. 319, zu Einzelheiten zur Begründung vgl. Rz. 305 und Rz. 312. Wegen Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung sind Versagungsgründe iSd. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Darstellungs- und Formulierungsbeispiel

Rz. 565 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die ergänzende Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk in Fällen der zeitlich nachgelagerten Prüfung des nichtfinanziellen Berichts bzw. Konzernberichts nach § 317 Abs. 2 Satz 5 zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Hopt, Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, Sonderheft AG 1997, 42; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; IDW, WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen, 2020; Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz, 9. Aufl. 2022; Gaber, Bankbilanz nach HGB, 3. Aufl. 2023.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften

Rz. 87 [Autor/Zitation] Zu den berichtspflichtigen Tatbeständen gehören zunächst Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wozu nach der Gesetzesbegründung auch die GoB zählen (vgl. Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 76). Rz. 88 [Autor/Zitation] § 321 verwendet die Begriffe "Unrichtigkeiten" und "Verstöße", ohne sie zu definieren. Eine Unterscheidung danach, ob di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Anwendungsbereich der Vorschrift (Abs. 6a Satz 1 und 3)

Rz. 466 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 6a Satz 1 und 2 regeln die Beurteilung des Prüfungsergebnisses in dem Fall, dass mehrere Prüfer oder Prüfungsgesellschaften (in den nach Satz 3 möglichen Kombinationen) gemeinsam zum Abschlussprüfer bestellt worden sind. Die Vorschrift beruht auf Art. 28 Abs. 3 APrRL, wurde zur Umsetzung der im Jahr 2014 abgeschlossenen EU-Reform der Abschl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Qualität der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 337 [Autor/Zitation] Sofern die Gesellschaft in Zukunft einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen hat (zum Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen Rz. 234), ist dieser – anders als die frühere nichtfinanzielle Erklärung (Rz. 234) – ebenfalls materiell zu prüfen (§ 324b Abs. 1 und 2 HGB-E). Grundlage hierfür ist Art. 34 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. aa Bilanz-RL 2013/34/EU idF ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Dauer der Wahlperiode; Wiederwahl

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 ist "der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses" zu wählen. Wie sich auch aus § 318 Abs. 1 Satz 3 ergibt, bezieht sich die Wahl somit auf den JA eines einzelnen, bestimmten GJ und ist für jedes Geschäftsjahr neu und gesondert vorzunehmen. Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausnahmen von dieser Regelung können weder generell durch die Satzung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Außerordentliches Ergebnis (Abs. 2 Satz 4 und 5)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Mit dem BilRUG sind die Posten "außerordentliche Aufwendungen" und "außerordentliche Erträge" in der Gliederung des § 275 Abs. 2 Nr. 16 und 17 aF (in der bis zum BilRUG geltenden Fassung) iVm. § 277 Abs. 4 Satz 1 sowie die Erläuterungspflichten nach § 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 aF vor dem Hintergrund der Erweiterung des Begriffs "Umsatzerlöse" weggefallen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit der Einfügung der Vorschrift des § 340b wurde die zuvor bestehende umstrittene bilanzielle Zuordnung von Pensionsgeschäften bei echten Pensionsgeschäften beseitigt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 340b HGB Rz. 28 f.) und erstmals eine Abgrenzung des Begriffs der Pensionsgeschäfte und dessen Bilanzierung und Bewertung gesetz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Versicherungsunternehmen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Fallgruppe 3 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 3 Versicherungsunternehmen iSd. Art. 2 Abs. 1 VersBilRL (RL 91/674/EWG des Rates v. 19.12.1991 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen, ABl. EG 1991 Nr. L 374, 7, zuletzt geändert durch RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006, AB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelungsgehalt, Bedeutung und Reichweite der Vorschrift

Rz. 345 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 kann ein Abschlussprüfer in den Bestätigungsvermerk "zusätzlich einen Hinweis auf Umstände aufnehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam macht, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken". Obwohl die Vorschrift in Abs. 3 zur Regelung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks normiert ist, kann ein solcher Hinweis zusä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Veröffentlichen Unternehmen oder Konzerne ihre geprüfte Rechnungslegung und den dazu gehörenden Bestätigungsvermerk mit weiteren, aber ungeprüften finanziellen und nichtfinanziellen Informationen in einem Geschäftsbericht, handelt es sich bei den darin aufgenommenen ungeprüften Informationen für Abschlussprüfer um sog. sonstige Informationen (vgl. zB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Berücksichtigung der Schwankungsrückstellung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Die RdV aus dem Versicherungsgeschäft sowie die Schwankungsrückstellung werden für unterschiedliche Ursachen gebildet (vgl. hierzu Rz. 104). Während ein Teil der Literatur fordert, erwartete Auflösungen einer bisher bilanzierten Schwankungsrückstellung für ein Kollektiv aufgrund eines erwarteten Überschadens bei der Bewertung der RdV zu berücksichtige...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufnahme in den Prüfungsbericht (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 493 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 7 Satz 2 ist der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Diese Anforderung war ebenfalls so bereits in § 167 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 336 Abs. 6 Satz 5 AktG 1965 normiert und bildete die dazu schon zuvor praktizierte Berufsübung gesetzlich ab (vgl. BT-Drucks. IV/171, 184). In den Prüfungsbericht "aufzun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Beurteilung der iXBRL-Auszeichnung

Rz. 855 [Autor/Zitation] Für IFRS-Konzernabschlüsse hat der Abschlussprüfer ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob gem. § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 die Auszeichnung (Tagging) der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe nach Maßgabe der Art. 4 und 6 ESEF-VO ermöglic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Rz. 196 [Autor/Zitation] Nach Unionsrecht genügt es, wenn ein Gremienmitglied (des AR bzw. Prüfungsausschusses) über Sachverstand in Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung verfügt (s. Art. 41 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 3 APrRL 2006/43/EG = Art. 39 Abs. 1 UAbs. 2 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU). Vor dem Hintergrund dieses Regulierungsspielraums hatte der Gesetzgeber de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stetigkeit

Rz. 78 [Autor/Zitation] Die Darstellungsstetigkeit verlangt, dass die einmal gewählte Form der Darstellung, insbes. hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und GuV sowie ggf. des Anhangs, im Zeitablauf grds. beizubehalten ist (formale Stetigkeit, s. weiterführend § 265 HGB Rz. 14 ff.). Aus dem Gebot der Stetigkeit ergibt sich insbes., dass Ausweiswahlrechte grds. nur bei deren...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Allgemeine Berichtsgrundsätze

Rz. 224 [Autor/Zitation] Die allgemeinen Berichtsgrundsätze der Klarheit, Vollständigkeit, Berichtswahrheit und Unparteilichkeit (vgl. im Einzelnen Rz. 36 ff.) gelten auch für den Konzernprüfungsbericht (vgl. IDW PS 450, 118).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

HFA des IDW, Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen, dargestellt am Bsp finanzieller Zuwendungen der öff Hand, WPg 1984, 612; Tjaden, Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen der öff Hand, WPg 1985, 33; Groh, Bilanzierung öff Zuschüsse, DB 1988, 2417; Uhlig, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Zuschüsse, 1989; Depping, Öff Zuschüsse und passive Rechnungsabgrenzung, FR 1992, 94; H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verfahrensfragen

Rz. 605 [Autor/Zitation] Eine aufschiebende Bedingung wird dem Bestätigungsvermerk regelmäßig noch vor seiner Überschrift (vgl. dazu Rz. 209 ff.) unmittelbar vorangestellt (so auch IDW PS 400 nF Rz. 98). Die Einbindung einer solchen Bedingung in den Wortlaut des Bestätigungsvermerks ist durch Gesetzesregelungen nicht ausgeschlossen. Jedoch ist der Bestätigungsvermerk vor Eint...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 715 [Autor/Zitation] Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, der neben dem Abschluss steht und diesen um zusätzliche, vor allem qualitative und prognostische Angaben ergänzt. Er dient der vergangenheits- und stichtagsorientierten sowie der zukunftsgerichteten Informationsvermittlung über die wirtschaftliche Lage des Untern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Bewertung der Wirtschaftsgüter der Überträgerin, an denen ein deutsches Besteuerungsrecht nicht bestand (§ 4 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Gehört zum BV der übertragenden unbeschr stpfl Kö eine ausl BetrSt in einem Staat, bei dem das betr DBA auf der Freistellungsmethode beruht (s Art 13 Abs 3 OECD-MA) oder handelt es sich um im Ausl belegenen Grundbesitz, für den D aufgrund einer mit Art 13 Abs 1 OECD-MA vergleichbaren Regelung kein Besteuerungsrecht hat, können in der stliche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vorlage der ESEF-Unterlagen (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter einer KapGes., die als Inlandsemittentin (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere iSv. § 2 Abs. 1 WpHG begibt und keine KapGes. iSv. § 327a HGB ist, haben nach § 320 Abs. 3 Satz 3 dem Abschlussprüfer auch für Zwecke der Offenlegung nach den Vorgaben des § 328 Abs. 1 erstellte Wiedergabe des Konzernabschlusses und die nach diesen Vorgab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Unterstützung durch die externe Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung

Rz. 240 [Autor/Zitation] Umfang und Intensität der erforderlichen Aktivitäten des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängen wesentlich davon ab, inwieweit die einzelnen Komponenten der Rechnungslegung der gesetzlichen Abschlussprüfung bzw. der Nachhaltigkeitsprüfung unterliegen (Rz. 241 ff.). Dabei gilt grds., dass sich di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Durchbrechung des Saldierungsverbots und Realisationsprinzips (Abs. 1)

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Gesetzeswortlaut des § 340c Abs. 1 entsprechend umfasst der Saldierungsbereich in der GuV alle Erträge und Aufwendungen aus Realisationsvorgängen ("Geschäften"), dh. die Veräußerung oder Beendigung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands, den Handel mit Edelmetallen sowie das aus der Zeitwertbewertung resultierende unrealisierte Ergebnis und etw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Hinweis bei Offenlegung in verkürzter Form gem. § 328 Abs. 1a Satz 2

Rz. 645 [Autor/Zitation] Soll der erteilte Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zusammen mit einem allein für Offenlegungszwecke verkürzten Abschluss der das Unternehmensregister führenden Stelle übermittelt werden, sind das geprüfte Unternehmen bzw. der geprüfte Konzern verpflichtet, dem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk bei der Offenlegung den Hinweis voranzustellen, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Krankenversicherung

Rz. 64 [Autor/Zitation] Beitragsüberträge spielen in der Krankenversicherung keine große Rolle, da die Versicherungen üblicherweise mit einer monatlichen Zahlungsweise abgeschlossen werden. Für Sonderfälle, zB die Auslandsreisekrankenversicherung, sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen auf die Versicherungsdauer zu verteilen (IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung

Rn. 492k Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Der Wertaufhellungsgedanke gilt nicht für die Aufgabebilanz anlässlich einer Betriebsaufgabe bzw die Veräußerungsbilanz anlässlich einer Betriebsveräußerung (BFH BStBl II 1991, 802). Grund: Die fristgerechte Bilanzerstellung spielt hier keine Rolle. Ähnlich (Aufhebung des Stichtagsprinzips) argumentiert der HFA des IDW in PS 270 Tz 48: Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Plückebaum, Gebäudeteile als selbstständige WG, DB 1980, 1086; Wichmann, Das Gebäude als WG ein Phänomen?, DB 1983, 1329; Karrenbauer, Der Gebäudeabbruch, BB 1985, 2288; Knobbe-Keuk, Die Einkommensbesteuerung der entgeltlichen Überlassung von Bodensubstanz, DB 1985, 144; Glanegger, AK und HK bei Grundstücken und Gebäuden, DB 1987, 2115, 2173; Paus, Vermietete Grundstücke als gewi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Keine Verpflichtung zur Prüfung der Offenlegung

Rz. 643 [Autor/Zitation] Der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk ist nach § 325 gemeinsam mit der geprüften Rechnungslegung offenzulegen. Dabei dürfen die in §§ 326 ff. eröffneten Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Für Form und Inhalt der offenzulegenden Unterlagen sind die Vorgaben des § 328 zu beachten. Abschlussprüfer sind nicht verpflichtet, die Einhaltung der A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Berichterstattung über die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 253 [Autor/Zitation] Obwohl nach Abs. 2 Satz 3 lediglich darauf einzugehen ist, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft (und nicht des Konzerns) vermittelt, sollte – angesichts des Fehlens eines sachlichen Grundes für eine unterschiedliche Beh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Berichtspflichten des Abschlussprüfers an die Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer eines Versicherungsunternehmens ist dazu verpflichtet, der Aufsichtsbehörde über festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Versicherungsunternehmens bzw. des Konzerns gefährden oder die Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Verbindlichkeitsrückstellungen u Verlustrückstellung. Gemeinsamkeiten u Unterschiede, BB 1988, 27; Herzig, Rückstellungen wegen öff-rechtlicher Verpflichtungen, insb Umweltschutz, DB 1990, 1341; Herzig/Hötzel, Rückstellungen wegen Produkthaftung, BB 1991, 99; Weber-Grellet, Maßgeblichkeitsschutz u eigenständige Zielsetzung der StB, DB 1994, 288; Schön, Der BFH u die Rückst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erleichterungen im Konzernanhang

Rz. 69 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Rechtsform des MU braucht der Konzernanhang die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgane, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des MU hinsichtlich Gesamtbezüge, Kredite und Vorschüsse sowie Haftungsverhältnisse nicht zu enthalten. Rz. 70 [Autor/Zitation] Allerdings kann ein KA nac...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Während der § 256a eine an den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientierte Währungsumrechnung vorgibt, ermöglicht es der § 340h Instituten, über die Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 hinaus kompensierende Währungschancen und -risiken, bspw. auf Basis der institutsspezifischen Risikosteuerung, erfolgswirksam zu erfassen. Im Fal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / s) Pensionssicherungsverein, Beitrag

Rn. 1295 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Beiträge an den Pensionssicherungsverein sind nach BMF BStBl I 1987, 365 u BFH BStBl II 1992, 336 auch dann nicht zurückzustellen, wenn künftige Beiträge zur Erfüllung von Anwartschaften erforderlich sind, die als Verpflichtung dem Pensionssicherungsverein durch bis zum Bilanzstichtag eingetretene Insolvenzen entstanden sind. Dieses BFH-Urt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausweis und Anhangangaben

Rz. 148 [Autor/Zitation] Der Sonderposten ist in der Bilanz unter dem Posten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gesondert auszuweisen (vgl. § 340e Abs. 4 Satz 1). Den Ausweis von Zuführungen zum Sonderposten hat der Gesetzgeber hingegen nicht kodifiziert. Grundsätzlich kommt ein Ausweis unter dem "Nettoertrag des Handelsbestands" sowie unter den "Zuführungen zum Fonds für all...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Transparent besteuerte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 133 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften, welche die Option nach § 1a KStG nicht ausgeübt haben, unterliegen lediglich der Gewerbesteuer. Die auf Ebene der Gesellschafter anfallende ESt. oder KSt. ist für die Bewertung der latenten Steuern auf Ebene der Personenhandelsgesellschaft irrelevant (IDW RS FAB 7 Rz. 19). Bei der Ermittlung der temporären Differenzen be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 340h gelten für alle unter den Anwendungsbereich des § 340 fallenden Institute und umfassen alle deckungsfähigen Geschäfte des Nicht-Handelsbestands, soweit eine besondere Deckung besteht und diese entsprechend dokumentiert ist, und zwar unabhängig von der Restlaufzeit der einzelnen Vermögens- oder Schuldposition. Dabei wird unterst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Umfang der Rechnungsgrundlagen

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen sind der Sammelbegriff für alle versicherungsmathematischen Annahmen und umfassen sämtliche Größen, die einen Einfluss auf die Leistungspflicht haben (IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungsunternehmen, 2018, Kap. B Rz. 20). Die Rechnungsgrundlagen in der Lebensversicherung sind der Rechnungszinsfuß, die Wahrscheinlichkeitstafel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Subjektiver Charakter

Rz. 29 [Autor/Zitation] Der Bestätigungsvermerk trägt infolge der vorgenannten Abwägung subjektiven Charakter. Das wird auch bereits im Wortlaut des § 322 Abs. 3 Satz 1 ("… aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung …") zum Ausdruck gebracht, spiegelt sich demgemäß auch in typischen Formulierungen des Bestätigungsvermerks...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 94 [Autor/Zitation] Für Verluste, mit denen nach dem Abschlussstichtag aus bis zum Ende des GJ geschlossenen Verträgen zu rechnen ist, ist gem. § 341e Abs. 2 Nr. 3 eine Rückstellung für drohende Verluste (RdV) aus dem Versicherungsgeschäft zu bilden. Damit wird eine ausdrückliche Regelung für Versicherungsunternehmen geschaffen, die die allgemeine handelsrechtliche Verpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 4.2 Aufstellungsintervall

Rz. 17 Auch wenn einige Inhalte der Erklärung nicht jährlich anfallenden Änderungen unterliegen, fordert der Gesetzgeber eine jährliche Berichterstattung durch die Integration der Erklärung oder zumindest des Verweises in den Lagebericht. Somit wird auch der Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung durch den Zeitpunkt der endgültigen Aufstellung des Lageberichts bestimmt, wobei ei...mehr