Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Art und Umfang der Darstellung

Rz. 354 [Autor/Zitation] Im Anhang muss über die Art der Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen oder Personen, die Art ihrer Beziehung zu der berichtspflichtigen Gesellschaft sowie über den Wertumfang des Geschäfts berichtet werden. Die Informationen müssen den Abschlussadressaten in die Lage versetzen, die Finanzlage des Unternehmens selbständig zu beurteilen (vgl. Begr.RegE...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Hält die haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft Anteile an ihrer eigenen Komplementär-KapGes., sind diese regelmäßig auf der Aktivseite unter dem Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" auszuweisen. Zum einen steht der Komplementärgesellschaft rechtlich die Befugnis zur Geschäftsführung zu (§§ 116, 164), so dass idR die Beherrschungsvermut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Voraussichtliche Entwicklung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1 ist im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern. Dabei sind die seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Annahmen aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 anzugeben, dh., die gesetzlichen Vertreter müssen ihre Erwartungen bezü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf die Prüfung

Rz. 395 [Autor/Zitation] Sofern die gesetzlichen Vertreter des TU trotz der Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen nicht auf die Durchführung der Abschlussprüfung verzichten, einen Abschlussprüfer wählen und einen Prüfungsauftrag erteilen, handelt es sich grds. um eine Pflichtprüfung iSv. §§ 316 ff. (Merk in BeckOK HGB45, § 264 Rz. 120). Dies gilt auch, wenn andere Erleichte...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Alvarez, Unterjährige Erfolgsermittlung nach IFRS, PiR 2006, S. 220–228; Alvarez/Wotschofsky, Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht/DRS, IAS und US-GAAP,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zusammenfassung der Kapitalanteile

Rz. 48 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter können gem. § 264c Abs. 2 Satz 2 in der Bilanz grds. zusammengefasst ausgewiesen werden. Nach hM (Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 23; Kliem/Roland in Beck BilKomm.[14], § 264c HGB Rz. 21; Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 264c HGB Rz. 16 [11/2017]; aA § 247 Rz. 88; Hennrichs/Pös...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Handelsrecht

Rz. 412 [Autor/Zitation] In der Handelsbilanz resultieren aus der Implementierung eines Treuhandmodells grds. keine Konsequenzen. Die Ertragsteuern sind jedoch handelsbilanziell auf Ebene des Treuhänders auszuweisen, da die Treuhand-KG steuerlich auf den Treuhänder angewachsen ist. Rz. 413 [Autor/Zitation] Ertragsteuerlich unterliegen die Besteuerungsgrundlagen der Treuhand-KG ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rücklagen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 264c Abs. 2 Satz 1 sieht für Personenhandelsgesellschaft den Eigenkapitalposten "Rücklagen" vor. Nach dem gesetzlichen Normalstatut ist die Bildung von Rücklagen für Personenhandelsgesellschaften indes nicht vorgesehen. § 264c Abs. 2 Satz 8 weist daher zutreffend darauf hin, dass Rücklagen nur auf Grundlage einer gesellschaf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Offenlegung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 380 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 normiert in Nr. 5 die Pflicht, die unter den Buchst. a bis e enumerierten fünf Dokumente gem. § 325 Abs. 1 bis 1b offenzulegen. Gegenstand der Offenlegungspflicht sind hiernach der Zustimmungsbeschluss iSv. Nr. 1, die Einstandsverpflichtung iSv. Nr. 2, der KA, der Konzernlagebericht und der darauf bezogene Bestätigungsvermerk. Vor dem Bi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zu Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

Rz. 17 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 342 Abs. 2 wird vermutet, dass es sich bei den DRS um GoB der Konzernrechnungslegung handelt (vgl. WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1386). Daraus wird geschlossen, dass eine vollumfängliche Beachtung aller Einzelvorschriften der DRS zu einem gesetzeskonformen Konzernabschluss einschließlich Konzernlagebericht führt. In Bezug auf die Konzernla...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Andere Zuzahlungen

Rz. 262 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 2 Nr. 4 regelt, dass Zuzahlungen in das Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen sind, welche die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten und die nicht mit einem Vorzug verbunden sind (Papenroth in BeckOK HGB45, § 272 Rz. 43). Rz. 263 [Autor/Zitation] Systematisch ist § 272 Abs. 2 Nr. 4 als ein Auffangtatbestand gegenüber § 272 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Angabe nicht geleisteter Haftsummen (Abs. 2 Satz 9)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 264c Abs. 2 Satz 9 ist im Anhang der Betrag der im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 eingetragenen Haftsummen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind. Die Angabe bezweckt die Offenlegung des Betrags, mit welchem die Kommanditisten den Gläubigern gegenüber persönlich haften (IDW RS FAB 7 Rz. 35). Der hM folgend ergibt sich die Höhe des angab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fiktiver Steueraufwand der Gesellschafter (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 79 [Autor/Zitation] Wahlweise darf eine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft in ihrer GuV nach dem Posten "Jahresüberschuss/-fehlbetrag" einen dem Steuersatz der Komplementärgesellschaft entsprechenden Steueraufwand offen absetzen oder hinzurechnen. Damit soll eine Vergleichbarkeit des JA der haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft mit einer KapGes. er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 142 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Abschlussprüfung stellt die Erklärung zur Unternehmensführung keinen Prüfungsgegenstand dar. Der Abschlussprüfer ist lediglich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Angaben gem. § 289f Abs. 2 und 5 gemacht wurden (§ 317 Abs. 2 Satz 6; vgl. IDW PS 350 nF Rz. 13; Gelhausen/Fey/Kämpfer, Rechnungslegung und Prüfung nach dem BilMoG, 2009, Kap....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 99 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, ist "das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist" (Maßgeblichkeitsgrundsatz). Rz. 100 [Autor/Zitation] Aus den Unterschieden der Kriterien des IDW HFA 1/1994 und auf der anderen Seite der gesetzlichen Vorschrift des § 8 Abs. 3 Sat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Art und Umfang der Darstellung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Ist eine Berichterstattung über die nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte aufgrund ihrer Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage notwendig, sind nach Nr. 3 neben den Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen auch Art und Zweck des Geschäfts anzugeben. Rz. 50 [Autor/Zitation] Ein angabepflichtiges Risiko meint aus dem Geschäft resultierende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die Angabepflicht sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 300). Die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente sind zu kategorisieren. Ein Einzelausweis der in Nr. 19 geforderten Angaben ist nicht erforderlich (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 177 [9/2024]). Die Ka...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Das HGB enthält weder in den allgemeinen (§§ 238–263) noch in den für haftungsbeschränkte Gesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff.) eine Definition des Eigenkapitals. Aus dem Umkehrschluss des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs. 1), welches das Eigenkapital nicht nennt, folgt lediglich, dass das Eigenkapital das Residuum zwischen den in der Bil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen für das Unternehmen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Nach Abs. 4 ist es gestattet, die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung zu unterlassen, soweit sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen. Abzustellen ist dabei auf die Perspek...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 96 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2 Nr. 2 wird vorgeschrieben, im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zu begründen. Der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist gesondert darzustellen. Damit kommt dieser Vorschrift neben der Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine Mehrfachberücksichtigung

Rz. 47 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht ist abzugrenzen von derjenigen nach Nr. 3a. Danach ist im Anhang der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben, die nicht in der Bilanz erscheinen, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist. Da Nr. 3 zur Angabe finanzieller Auswirkungen verpflichtet, die aus nicht in der Bilanz ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Prüfung

Rz. 45 [Autor/Zitation] Der Konzernabschlussprüfer hat lediglich festzustellen, ob die erforderlichen Angaben im Konzernhang enthalten sind (Kliem/Deubert in Beck BilKomm.14, § 264b HGB Rz. 90). Eine inhaltliche Überprüfung, ob alle Voraussetzungen des § 264b bei den TU tatsächlich erfüllt sind, ist nicht erforderlich. Nach Ansicht des IDW beeinträchtigt dies nämlich die Ordn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sacheinlagen

Rz. 235 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind in der Praxis gebräuchlich, meist entstehen sie durch Einbringung von Beteiligungen oder Betrieben bzw. Anteilen an Personengesellschaften (vgl. steuerlich §§ 20, 21 UmwStG). Dabei wird selten in voller Höhe das gezeichnete Kapital erhöht, meist erfolgt neben einer solchen Erhöhung eine Zuführung zu den Rückla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 169 Abs. 1 sieht für beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (Kommanditisten) ergänzend zu den Regelungen für Komplementäre vor, dass "der Kommanditist die Auszahlung des Gewinns nicht fordern [kann], soweit sein Kapitalanteil durch den ihm zugewiesenen Verlust unter den auf die vereinbarte Einlage geleisteten Betrag herabgemin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Ausnahme von Abs. 3 bei Anwendung des § 13 Abs. 3 Satz 1 PublG (Abs. 4)

Rz. 404 [Autor/Zitation] Abs. 4 normiert eine Rückausnahme von der Befreiungsmöglichkeit des Abs. 3 für den Fall, dass die Muttergesellschaft ihren KA nach den Vorschriften des PublG aufgestellt und dabei von der Ausnahme des § 13 Abs. 3 Satz 1 PublG Gebrauch gemacht hat. Die Erstreckung der Befreiungsmöglichkeit des Abs. 3 auf Fälle, in denen das MU nicht schon nach HGB, son...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sind grds. alle Eigenkapitalposten innerhalb einer Bilanzpostengruppe auszuweisen. Damit sind ggf. positive Bestandteile (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn) mit negativen (Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzverlust) zu saldieren. Dies gilt allerdings n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Rechtssystematisch ist § 274 in den Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften" eingestellt, so dass die Vorschrift grds. nur von Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a gleichgestellten Personengesellschaften anzuwenden ist. Für Unternehmen, die dem PublG unterfallen, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG die sinngemäße Anwendung der V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verkürzte Bilanz (Abs. 5)

Rz. 91 [Autor/Zitation] Der mit dem MicroBilG eingefügte Abs. 5 dient der Klärung des Verhältnisses zwischen den Anforderungen des § 264c Abs. 1–4 und denen des § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4. Haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a, welche die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 (klein) bzw. § 267a (kleinst) erfüllen, brauchen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4 nu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausschüttungssperre bei Ergebnisabführungsverträgen

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nach § 301 Satz 1 AktG kann die beherrschte Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmensvertrags an die herrschende Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen wurden, höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erläuterungspflicht im Anhang (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht bei mangelnder Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen eine Erläuterung im Anhang vor. Aus der Einordnung der Regelung im Rahmen der Gliederungsvorschriften ergibt sich, dass hier nur die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund von Ausweisänderungen angesprochen ist, nicht aus Abweichungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- bzw. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einstellungen in die Kapitalrücklage

Rz. 20 [Autor/Zitation] Welche Beträge als Kapitalrücklage auszuweisen sind, ist für alle KapGes. in § 272 Abs. 2 geregelt (zu Einzelheiten § 272 Rz. 202 ff.). Als Kapitalrücklage sind danach auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Saldierung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen

Rz. 159 [Autor/Zitation] Saldierungen zwischen Zinserträgen und Zinsaufwendungen sind nicht zulässig (§ 246 Abs. 2). Einige Fälle, in denen zweifelhaft sein kann, ob und inwieweit eine Saldierung vorliegt, werden nachfolgend erörtert. Zur Saldierung von Differenzbeträgen aus Zinsswaps vgl. außerdem Rz. 176. Rz. 160 [Autor/Zitation] Zinsen für durchlaufende Kredite: Nimmt zB ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 330 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 20 sind zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten verschiedene Angaben im Anhang erforderlich. Nr. 20 soll die Informationsfunktion und damit die internationale Vergleichbarkeit von HGB-Jahresabschlüssen stärken (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 184 [9/2024]). Im Hinblick auf den Konzernanhang hat Nr. 20 ein Äquivalent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der Komplementäre können durch Verlustanteile, welche vom jeweiligen Kapitalanteil abgeschrieben werden, negativ werden. Für diesen Fall schreibt § 264c Abs. 2 Satz 5 vor, dass der Kapitalanteil entsprechend § 268 Abs. 3 als letzter Posten auf der Aktivseite als "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 50 [Autor/Zitation] Sofern keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen getroffen wurden, hat nach § 122 jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten JA Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils. Demgegenüber sieht § 120 Abs. 2 vor, dass der einem persönlich haftenden Gesellschafter zustehende Gewinnanteil seinem Kapitalanteil zuzuschreiben ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 264c Abs. 3 Satz 1 besagt, dass zwischen der Sphäre der Gesellschaft und der Sphäre ihrer Gesellschafter strikt zu trennen ist, und bekräftigt damit die Grundsätze zur personellen Zurechnung von VG und Schulden (vgl. § 246 Rz. 129 ff., 304 ff.). Entsprechendes gilt für die mit den VG bzw. Schulden verbundenen Erträge und Aufwendungen. Zwar nennt die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen solche für Arbeitnehmer, für Rentner und für Hinterbliebene ehemaliger Arbeitnehmer. Zu den Aufwendungen für Altersversorgung gehören: Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch, soweit sie nicht zu Lasten von Pensionsrückstellungen geleistet werden (vgl. § 249 Rz. 211 ff.), Zuführungen zu Pensionsrücks...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Eigen- oder Fremdkapital?

Rz. 337 [Autor/Zitation] Beim Genussrechtsemittenten bestehen grds. drei Möglichkeiten der Bilanzierung des überlassenen Genussrechtskapitals (vgl. auch Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 98; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 191; zu abweichenden Ansichten s. Rz. 346): Passivierung als Fremdkapital; erfolgsneutrale (unmittelbare) Einstellung ins Eigenkapita...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 verlangt von KapGes. und KapCoGes., zu den Posten der Bilanz und der GuV die jeweiligen Vorjahresbeträge anzugeben. Durch diese Angabepflicht wird die Vergleichbarkeit im Zeitablauf gefördert. Bestehen aus formalen oder materiellen Gründen Einschränkungen der Vergleichbarkeit, müssen diese durch Erläuterungen hierzu im Anhang (s. Rz. 47 f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gesetzliches Gliederungsschema

Rz. 22 [Autor/Zitation] Als lex specialis zu § 266 Abs. 3 Buchst. A schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 nachfolgende Aufgliederung für das Eigenkapital einer Personenhandelsgesellschaft vor: Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Position "Kapitalanteile" (§ 264c Abs. 2 Satz 2) ersetzt im Bilanzglied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Fehlende Angaben im Konzernabschluss (Konzernklausel)

Rz. 308 [Autor/Zitation] Nr. 17 enthält den einschränkenden Zusatz, dass die Angaben nur vorzunehmen sind, wenn das Unternehmen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen wird und die Angaben dort enthalten sind. Der Einzelanhang sollte auf die Offenlegung im Konzernanhang hinweisen (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 163 [9/2024]). Befreiend wirkt dabei sowohl die Angabe in e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Sonstige Ausleihungen (A.III.6.)

Rz. 178 [Autor/Zitation] Alle nicht unter A.III.2. oder A.III.4. auszuweisenden Ausleihungen sind bei Zugehörigkeit zum Anlagevermögen den sonstigen Ausleihungen zuzuordnen, die damit den Charakter eines Sammelpostens erhalten (zum Begriff der Ausleihung s. Rz. 157). Rz. 179 [Autor/Zitation] Hierunter fallen auch Kredite nach §§ 89, 115 AktG , wenn diese nach den allgemeinen Gru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (Abs. 2 Satz 3 iVm. § 285 Nr. 21)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 brauchen mittelgroße KapGes. nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen entgegen § 285 Nr. 21 nur dann im Anhang anzugeben, wenn die Geschäfte direkt oder indirekt mit einem Gesellschafter, Unternehmen, an denen die Gesellschaft selbst eine Beteiligung hält, oder Mitglie...mehr