Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 282 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da mit Inkrafttreten des § 254 grds. eine retrospektive rechnerische Ermittlung und aufwandswirksame Erfassung von Unwirksamkeiten (Ineffektivitäten) erforderlich ist, konnte es zumindest insoweit nicht mehr bei der bisherigen bilanziellen Abbildung der Bewertungseinheiten bleiben, als diese bspw. bei der Absicherung von Zinsrisiken an der m...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ausschüttungssperre im Kontext der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 6) (Rn. 408–411 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 408 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde mit dem sog. Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 geändert. Seit dieser Änderung sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zeh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 404 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Zuge der Umsetzung des BilMoG – insbesondere im Kontext der Einführung des § 254 zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten – stellte sich u. a. die Frage, ob und wie die Geschäfte des Bankbuchs – deren Absicherung meist auf Nettobasis erfolgt (früher von Banken häufig als Macro-Hedge bezeichnet) – mit Inkrafttreten des BilMoG zu bewerten u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen (Abs. 1 Satz 3)

Rn. 99 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des AV gemäß § 266 Abs. 2 A. III. 5. richtet (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), sind grds. mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere zu passivieren. Dies gilt so lange, wie der beizulegende Zeitwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Wirksamkeit/Unwirksamkeit

Rn. 165 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Wirksamkeit (Effektivität) einer Bewertungseinheit bezeichnet den Umfang, in dem sich die verlässlich gemessenen gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko in gleicher Höhe gegenüberstehen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 48). Rn. 166 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Unwirksamkeit (Ineffektivität) entste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Komponentenansatz

Rn. 184 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Komponentenansatz beschreibt eine Methode, bei der ein abnutzbarer VG des Sach-AV für Zwecke der RL in seine wesentlichen Komponenten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen ND zerlegt wird. Für die einzelnen Komponenten werden die planmäßigen Perioden-AfA einzeln ermittelt und als Summe zur planmäßigen Perioden-AfA des gesamten VG zusamm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zeitpunkte zur Messung der Wirksamkeit

Rn. 185 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da die Eignung eines Sicherungsinstruments zur Absicherung nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 126) "[o]bjektiv gegeben sein" muss, ist die voraussichtlich künftige (prospektive) Wirksamkeit im Zeitpunkt der Bildung (Designation) der Bewertungseinheit festzustellen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 50) – wenn nicht in jed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Beendigung der Sicherungsbeziehung

Rn. 463 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine Hedge Accounting-Bilanzierung ist (nur) dann prospektiv zu beenden, wenn die Sicherungsbeziehung oder ein Teil hiervon – ggf. nach Durchführung einer Rekalibrierung – nicht mehr die Kriterien erfüllt (vgl. IFRS 9.6.5.6). Hierzu wird in IFRS 9.B6.5.26 weiter ausgeführt: Eine Sicherungsbeziehung wird in ihrer Gesamtheit beendet, wenn sie ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 305). Ein verpfli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Warentermin- und -optionsgeschäfte

Rn. 107 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 Satz 2 "gelten" als Finanzinstrumente i. S. d. § 254 Satz 1 "auch Termingeschäfte über den Erwerb oder die Veräußerung von Waren". Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, nach der (normale) auf den physischen Bezug oder die Lieferung gerichtete schwebende Wareneinkaufs- und -verkaufsgeschäfte als Sicherungsinstrument ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 105 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wird gegen die Aufbewahrungspflichten verstoßen, kann der Nachweis einer ordnungsmäßigen Buchführung nicht (mehr) erbracht werden. Zeugenaussagen entlasten nicht, und zwar gemäß BFH – bei fehlendem Inventar – selbst dann nicht, wenn diese Zeugen an der Aufstellung der entsprechenden Unterlagen mitgewirkt haben (vgl. BFH, Urteil vom 25.03.196...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Absicherung von Teilen des Volumens, der Laufzeit und der Risiken eines Grundgeschäfts

Rn. 72 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 verlangt nicht, dass das gesamte Volumen sowie die gesamte Laufzeit eines Grundgeschäfts gesichert werden. Es ist vielmehr möglich, nur einen Teil des Volumens oder einen Teil der Laufzeit eines Grundgeschäfts gegen Risiken abzusichern, sofern dies dokumentiert ist (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 137; Beck Bil-Komm. (2024), § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umfang der Wirksamkeit ist nicht (mehr) feststellbar

Rn. 171 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wenn der Umfang der Wirksamkeit einer Bewertungseinheit – d. h. der Betrag einer bisherigen Unwirksamkeit einer Sicherungsbeziehung – zum BilSt nicht (mehr) rechnerisch feststellbar ist, ist unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips anzunehmen, dass keine wirksame Bewertungseinheit (mehr) besteht (vgl. ebenso Petersen/Zwirner (2009), Kap....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Methoden und Verfahren zur Messung der Wirksamkeit

Rn. 192 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Auswahl der Methode bzw. des Verfahrens zur Feststellung der Wirksamkeit bleibt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers grds. dem UN überlassen (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 127; BT-Drs. 16/12407, S. 169; IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 52f.; zu den verschiedenen Methoden auch Kuhn/Scharpf (2006), Rn. 2590ff.; DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausfallgefährdete Finanzinstrumente

Rn. 113 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nur (originäre und derivative) Finanzinstrumente geeignet, die nicht akut ausfallgefährdet sind (vgl. ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 37). Auf eine Designation eines Finanzinstruments als Sicherungsinstrument ist (gänzlich) zu verzichten, wenn dieses nicht nur latent ausfallgefährdet ist, da insoweit bereits p...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts und eindeutige Identifikation des Grundgeschäfts

Rn. 249 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es muss vermieden werden, dass durch den Verzicht auf die Verlustantizipation das Sicherungsinstrument betreffend eine willkürliche Verlagerung von Verlusten in andere Rechnungsperioden erfolgt. Sind die wesentlichen Bedingungen des zukünftigen Geschäfts bekannt (identifiziert) und ist der tatsächliche Eintritt der antizipierten Transaktion ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweistufige Vorgehensweise (gesichertes und nicht gesichertes Risiko)

Rn. 288 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gleichen sich die positiven und negativen Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten auf der Basis des gesicherten Risikos vollständig aus, werden diese saldiert und weder in den Wertansätzen der Grundgeschäfte bzw. Sicherungsinstrumente noch in der GuV erfasst (sog. kompensatorische Bewertung)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Dokumentationsanforderungen

Rn. 451 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die zu Beginn einer Sicherungsbeziehung zu erstellende Dokumentation umfasstmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Handelsrecht

Rn. 57 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Diese Regelung behandelt empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe. Handelsbriefe sind Schriftstücke, die ein Handelsgeschäft i. S. d. § 343 Abs. 1 ("alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören") betreffen. Schriftstücke betreffen ein Handelsgeschäft, wenn sie seine Vorbereitung,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis von unwirksamen Beträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 358 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hinsichtlich des Ausweises der Beträge in der GuV, die als Unwirksamkeit (des abgesicherten Risikos) ermittelt wurden, werden vom Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht. Diese Beträge können wie bisher in denjenigen Positionen der GuV gezeigt werden, in denen auch die Wertänderungen der Grundgeschäfte – ggf. in Abhängigkeit der jeweiligen Bestan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 366 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Antizipative Bewertungseinheiten zeichnen sich dadurch aus, dass das zu sichernde Grundgeschäft eine vorgesehene Transaktion ist, die rechtsgeschäftlich noch nicht fest vereinbart wurde und demzufolge auch bilanziell nicht abbildbar ist. Rn. 367 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Vordergrund antizipativer Bewertungseinheiten steht das Ziel der Fest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anzuwendender Abzinsungssatz (Abs. 2 Satz 4f.)

Rn. 123 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1f. ist zur Diskontierung von langfristigen Rückstellungen ein mit ihrer Restlaufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben (sonstige Rückstellungen) bzw. zehn Jahre (Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen) für die Barwertermittlung zu verwenden. Mit der Durchschnittsbildun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Durchbrechung des Durchhaltens durch vorzeitige Beendigung der Bewertungseinheit

Rn. 229 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Forderung nach Durchhalteabsicht und Durchhaltewahrscheinlichkeit bedeutet nicht, dass die Auflösung einer Sicherungsbeziehung vor Eintritt des ursprünglichen Sicherungszwecks stets rechtlich ausgeschlossen ist, da ansonsten die Bildung von Bewertungseinheiten per se unzulässig wäre. Die Auflösung darf aber nicht lediglich zur Steuerung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Bilanzierung bei Absicherung von Kreditrisiken

Rn. 380 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Aktiva (Forderungen, Wertpapiere), die mittels Bürgschaften, Gewährleistungen etc. gegen das Kreditausfallrisiko gesichert sind, werden unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit dieser Sicherheiten bewertet. Dies bedeutet, dass insoweit, als die Sicherheiten werthaltig sind, keine Wertminderung der Aktiva angenommen und mithin auch insoweit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beendigung bei Absicherung von Zahlungsstromrisiken bzw. antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 391a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird eine variabel verzinsliche Forderung i. R.e. Cashflow-Hedges mittels eines Receiver-Zinsswaps gegen das Zinsrisiko abgesichert und wird der Receiver-Zinsswap vorzeitig aufgelöst, resultiert daraus üblicherweise eine Ausgleichszahlung, die den positiven bzw. negativen Marktwert des Zinsswaps ausgleicht. Hier erscheint es zulässig, die A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Verantwortlichkeit

Rn. 32 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Verantwortlicher für die Aufbewahrung ist der Kaufmann selbst, bei juristischen Personen die jeweils maßgeblichen Organe (bei AG respektive (dualistisch geprägten) SE: der Vorstand (vgl. § 91 AktG); bei monistisch strukturierten SE: die geschäftsführenden Direktoren (vgl. § 40 SEAG); bei KGaA: der Komplementär bzw. die persönlich haftenden Ge...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umgekehrtes Factoring

Rn. 59 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Ob der Abnehmer beim umgekehrten Factoring seine ursprüngliche finanzielle Leistungsverbindlichkeit weiter als Verbindlichkeit aus LuL bilanzieren muss oder diese bei ihm abgeht und durch eine neue (sonstige) finanzielle Verbindlichkeit (vgl. zum Ausweis IAS 1.54 bzw. IFRS 18.103) zu ersetzen ist, richtet sich nach IFRS 9.3.3.1. Danach ist ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zwingende Notwendigkeit der Dokumentation

Rn. 141 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bildung einer Bewertungseinheit setzt nach § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) voraus, dass eine Sicherungsabsicht besteht und davon ausgegangen werden kann, dass an dieser bis zur zeitlichen Erreichung des Sicherungszwecks (d. h. bis zum Eintritt und damit Ausgleich oder Wegfall des abzusichernden Risikos) festgehalten wird (vgl. Scharpf/Schaber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Grundsatz: Zweistufiges Vorgehen

Rn. 176 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die Ermittlung des buchungsrelevanten Betrags ist der Betrag der bisherigen Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung rechnerisch zu ermitteln (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 65). Ebenso wie bei der Ermittlung der (Un-)Wirksamkeit einer Bewertungseinheit ist auch bei der handelsrechtlichen Abbildung derselben sowohl beim Grundgeschäft als auc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige bzw. nicht zulässige Grundgeschäfte (Deckungsfähigkeit)

Rn. 53 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Grundgeschäfte i. R.e. Bewertungseinheit nach § 254 kommen "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in Betracht (vgl. zu Bewertungseinheiten mit Auslandsbeteiligungen außerhalb des Euro-Währungsraums Hennrichs, WPg 2010, S. 1185ff.). Nach dem Wortlaut der Vorschrift be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzielle Abbildung von antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 373 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ggf. festgestellte ineffektive Beträge auf Basis des gesicherten Risikos sind stets sofort imparitätisch ergebniswirksam als Rückstellung zu erfassen. Gleiches gilt für Wertänderungen, die auf nicht gesicherte Risiken entfallen. Dabei wird simuliert, dass das geplante Grundgeschäft bereits abgeschlossen wurde, um zu ermitteln, ob sich die We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beendigung der Bewertungseinheit durch gleichzeitiges Beenden von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument

Rn. 384 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird die Bewertungseinheit mit einer gleichzeitigen Beendigung von Grundgeschäft (z. B. Tilgung) und Sicherungsinstrument (Glattstellung, Terminierung) beendet, sind das Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sowie evtl. aufgrund von Ineffektivitäten bilanzierte Rückstellungen auszubuchen (vgl. Prahl/Naumann, ZBB 1994, S. 1 (4f.); DGRV (2023...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sonderfragen

Rn. 94 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der HFA erörterte in seiner 213. Sitzung (vgl. IDW, FN-IDW 2008, S. 489f.) die Frage, ob die Absicherung von Pensionsverpflichtungen gegen Zinsänderungsrisiken durch die Bildung einer bilanziellen Bewertungseinheit berücksichtigt werden darf. Er gelangte zu folgendem Ergebnis: Die geltenden handelsrechtlichen Vorschriften schließen die Bildun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Auflösen der antizipativen Bewertungseinheit (Sanktionsmaßnahmen)

Rn. 266 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ist bei antizipativen Bewertungseinheiten laufend (mindestens zu jedem Abschlussstichtag) zu prüfen, ob das erwartete und abgesicherte Geschäft (z. B. der Zufluss eines bestimmten Währungsbetrags aufgrund erwarteter UE) nach wie vormehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umfang der Dokumentation

Rn. 145 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Inhalt der Dokumentation: Der Dokumentationsumfang kann je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich ausgestaltet sein. Aus der Dokumentation muss insgesamt u. a. hervorgehen, ob die Sicherungsinstrumente im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit objektiv zur Absicherung des dokumentierten Risikos geeignet sind, d. h., dass di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Absicherung von Wertänderungs- und Zahlungsstromrisiken (Fair Value- und Cashflow-Hedge)

Rn. 35 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Bilanzierung von Bewertungseinheiten muss hinsichtlich der Strategie bzw. Risikosteuerung zwischen der Absicherung von Wertänderungs- oder Zahlungsstromänderungsrisiken unterschieden werden (vgl. ebenso PwC-BilMoG (2009), Abschn. V, Rn. 10). Rn. 36 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein Wertänderungsrisiko (Fair Value Risk) besteht darin, dass ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 218 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 2a mit den jeweiligen HK zu erfolgen (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.; HdR-E, HGB § 255,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit ih...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Zum Verständnis erforderliche Arbeitsanweisungen sowie sonstige Organisationsunterlagen

Rn. 51 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für die Auslegung dieser Begriffe ist § 238 Abs. 1 heranzuziehen: Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Frist einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des UN bilden können. Daraus folgt, dass es wiederum vom jeweiligen Einzelfall (insbesondere von der betrieblichen Organisation des Rechnungswesens) abhängig ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bildliche Übereinstimmung

Rn. 74 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Dies ist gefordert bei empfangenen Handelsbriefen sowie Buchungsbelegen wegen der Beweiskraft dieser Unterlagen (z. B. bezüglich der Urheberschaft von Unterschriften, der Unverfälschtheit der Unterlagen infolge des äußeren Anscheins, der Erhaltung der Sicht-, Kontroll- und Bearbeitungsvermerke). Eine farbliche Übereinstimmung ist nicht erford...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beginn und Beendigung der Bilanzierung einer Bewertungseinheit

Rn. 284 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da sich die Wert- und Zahlungsstromänderungen erst ab Beginn der Sicherungsbeziehung (vgl. HdR-E, HGB § 254, Rn. 141ff.) ausgleichen, sind die Änderungen vor diesem Zeitpunkt sowohl bei Grundgeschäften wie auch bei Sicherungsinstrumenten nach den allg. Bilanzierungsgrundsätzen zu erfassen. Die Bilanzierung nach den allg. Grundsätzen bedeutet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Absicherung von Teilrisiken (Volumen, Laufzeit)

Rn. 131 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Finanzinstrumente können ebenso wie Grundgeschäfte auch nur mit einem Teilvolumen als Sicherungsinstrument eingesetzt werden (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 161ff.). Insoweit muss eine betragliche Aufteilung vorgenommen werden, indem ein Teilvolumen als Sicherungsinstrument nach § 254 abgebildet wird, während das restliche Volumen n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beizulegender Wert

Rn. 282 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Können weder Börsen- noch Marktpreise für den zu bewertenden VG ermittelt werden, ist der beizulegende Wert für die Folgebewertung maßgeblich. Börsen- oder Marktpreise können bspw. bei schwachem Organisationsgrad eines Markts fehlen oder ein Markt ist überhaupt gar nicht existent. Rn. 283 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim beizulegenden Wert hand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Keine Anwendung der Durchbuchungsmethode bei antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 369 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Den nachteiligen Wertänderungen der Sicherungsinstrumente zum Abschlussstichtag stehen noch keine unmittelbar kompensationsfähigen vorteilhaften Wertänderungen bzw. Veränderungen von Cashflows aus fest vereinbarten Grundgeschäften gegenüber, so dass eine kompensatorische Bewertung nicht unmittelbar möglich ist. Die Lösung dieses "Problems" is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Akut ausfallgefährdete Grundgeschäfte

Rn. 63 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundgeschäfte mit Forderungscharakter sind grds. nur geeignet, soweit sie nicht akut ausfallgefährdet sind (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 30). Soweit erhöht ausfallgefährdete Grundgeschäfte, bspw. gegen das Zins- oder Währungsrisiko, gesichert werden sollen, ist dieser Tatbestand sachgerecht zu berücksichtigen (z. B. durch Sicherung nur ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beginn der Bilanzierung nach § 254

Rn. 258 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Sicherungszusammenhang kann bei antizipativen Bewertungseinheiten grds. nicht (geraume Zeit) nach Abschluss des Sicherungsinstruments hergestellt werden. Durch eine nachträglich gebildete antizipative Bewertungseinheit wird nicht gewährleistet, dass die Bilanzierung derselben willkürfrei erfolgt ist (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 254, Rn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Rn. 11 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemäß BFH-Urteil vom 19.08.2002 (VIII R 30/01, DB 2002, S. 2463f.) ist für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, zu der das UN gemäß § 257 und § 147 AO verpflichtet ist, im JA eine Rückstellung zu bilden (vgl. auch HdJ, Abt. III/5 (2020), Rn. 116; im Übrigen Ross/Drögemüller, WPg 2003, S. 219ff., ebenso wie Meyering...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Vorzeitige Auflösung der Bewertungseinheit zur Beseitigung von Fehlern

Rn. 234 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Stellt sich heraus, dass eine ursprünglich geäußerte Durchhalteabsicht nicht bestand, ist ein solcher Fehler nach den allg. Grundsätzen zu korrigieren (vgl. IDW RS HFA 6 (2007), Rn. 15ff.). Für die aufgelöste Bewertungseinheit kann dies ggf. die Pflicht zur (Rückwärts-)Änderung von VJ-Abschlüssen bedeuten (vgl. PwC-BilMoG (2009), Abschn. H, ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Factoring mit Delkredereübernahme (echtes Factoring)

Rn. 30 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Frage, wem VG (personell) zuzuordnen sind, orientiert sich das Bilanzrecht zwar grds. am Zivilrecht. Fallen zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer auseinander, werden die betreffenden VG gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 bilanzrechtlich jedoch demjenigen zugeordnet, der das wirtschaftliche Eigentum an den VG besitzt (vgl. z. B. Hauf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abbildung der Sicherungsbeziehungen

Rn. 465 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundvoraussetzung ist bei allen nachfolgend dargestellten Arten von Sicherungsbeziehungen, dass die o. g. Qualifikationsanforderungen (vgl. IFRS 9.6.4.1) erfüllt sind. Wie schon unter IAS 39 ist die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 als optional anzusehen (vgl. Berger et al., WPg 2016, S. 964 (968); IFRS 9.6.1.2). ...mehr