Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine Mehrfachberücksichtigung

Rz. 47 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht ist abzugrenzen von derjenigen nach Nr. 3a. Danach ist im Anhang der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben, die nicht in der Bilanz erscheinen, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist. Da Nr. 3 zur Angabe finanzieller Auswirkungen verpflichtet, die aus nicht in der Bilanz ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 142 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Abschlussprüfung stellt die Erklärung zur Unternehmensführung keinen Prüfungsgegenstand dar. Der Abschlussprüfer ist lediglich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Angaben gem. § 289f Abs. 2 und 5 gemacht wurden (§ 317 Abs. 2 Satz 6; vgl. IDW PS 350 nF Rz. 13; Gelhausen/Fey/Kämpfer, Rechnungslegung und Prüfung nach dem BilMoG, 2009, Kap....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Prüfung

Rz. 45 [Autor/Zitation] Der Konzernabschlussprüfer hat lediglich festzustellen, ob die erforderlichen Angaben im Konzernhang enthalten sind (Kliem/Deubert in Beck BilKomm.14, § 264b HGB Rz. 90). Eine inhaltliche Überprüfung, ob alle Voraussetzungen des § 264b bei den TU tatsächlich erfüllt sind, ist nicht erforderlich. Nach Ansicht des IDW beeinträchtigt dies nämlich die Ordn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die Angabepflicht sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 300). Die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente sind zu kategorisieren. Ein Einzelausweis der in Nr. 19 geforderten Angaben ist nicht erforderlich (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 177 [9/2024]). Die Ka...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Das HGB enthält weder in den allgemeinen (§§ 238–263) noch in den für haftungsbeschränkte Gesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff.) eine Definition des Eigenkapitals. Aus dem Umkehrschluss des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs. 1), welches das Eigenkapital nicht nennt, folgt lediglich, dass das Eigenkapital das Residuum zwischen den in der Bil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen für das Unternehmen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Nach Abs. 4 ist es gestattet, die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung zu unterlassen, soweit sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen. Abzustellen ist dabei auf die Perspek...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Art und Umfang der Darstellung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Ist eine Berichterstattung über die nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte aufgrund ihrer Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage notwendig, sind nach Nr. 3 neben den Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen auch Art und Zweck des Geschäfts anzugeben. Rz. 50 [Autor/Zitation] Ein angabepflichtiges Risiko meint aus dem Geschäft resultierende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 96 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2 Nr. 2 wird vorgeschrieben, im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zu begründen. Der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist gesondert darzustellen. Damit kommt dieser Vorschrift neben der Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 99 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, ist "das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist" (Maßgeblichkeitsgrundsatz). Rz. 100 [Autor/Zitation] Aus den Unterschieden der Kriterien des IDW HFA 1/1994 und auf der anderen Seite der gesetzlichen Vorschrift des § 8 Abs. 3 Sat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Sonstige Ausleihungen (A.III.6.)

Rz. 178 [Autor/Zitation] Alle nicht unter A.III.2. oder A.III.4. auszuweisenden Ausleihungen sind bei Zugehörigkeit zum Anlagevermögen den sonstigen Ausleihungen zuzuordnen, die damit den Charakter eines Sammelpostens erhalten (zum Begriff der Ausleihung s. Rz. 157). Rz. 179 [Autor/Zitation] Hierunter fallen auch Kredite nach §§ 89, 115 AktG , wenn diese nach den allgemeinen Gru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (Abs. 2 Satz 3 iVm. § 285 Nr. 21)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 brauchen mittelgroße KapGes. nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen entgegen § 285 Nr. 21 nur dann im Anhang anzugeben, wenn die Geschäfte direkt oder indirekt mit einem Gesellschafter, Unternehmen, an denen die Gesellschaft selbst eine Beteiligung hält, oder Mitglie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rangverhältnis zwischen dem Einblicksgebot und den Einzelvorschriften

Rz. 166 [Autor/Zitation] Hiervon ausgehend stellt sich auf nachgelagerter Ebene die Frage nach dem Rangverhältnis von Einblicksgebot und Einzelvorschriften. Im Schrifttum finden sich im Wesentlichen drei Standpunkte, innerhalb derer es viele Nuancen gibt. In Teilaspekten überschneiden sich die Ansichten auch. Die einen sehen in § 264 Abs. 2 eine Generalnorm, die Vorrang vor de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Ausnahme von Abs. 3 bei Anwendung des § 13 Abs. 3 Satz 1 PublG (Abs. 4)

Rz. 404 [Autor/Zitation] Abs. 4 normiert eine Rückausnahme von der Befreiungsmöglichkeit des Abs. 3 für den Fall, dass die Muttergesellschaft ihren KA nach den Vorschriften des PublG aufgestellt und dabei von der Ausnahme des § 13 Abs. 3 Satz 1 PublG Gebrauch gemacht hat. Die Erstreckung der Befreiungsmöglichkeit des Abs. 3 auf Fälle, in denen das MU nicht schon nach HGB, son...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Eigen- oder Fremdkapital?

Rz. 337 [Autor/Zitation] Beim Genussrechtsemittenten bestehen grds. drei Möglichkeiten der Bilanzierung des überlassenen Genussrechtskapitals (vgl. auch Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 98; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 191; zu abweichenden Ansichten s. Rz. 346): Passivierung als Fremdkapital; erfolgsneutrale (unmittelbare) Einstellung ins Eigenkapita...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sind grds. alle Eigenkapitalposten innerhalb einer Bilanzpostengruppe auszuweisen. Damit sind ggf. positive Bestandteile (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn) mit negativen (Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzverlust) zu saldieren. Dies gilt allerdings n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Rechtssystematisch ist § 274 in den Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften" eingestellt, so dass die Vorschrift grds. nur von Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a gleichgestellten Personengesellschaften anzuwenden ist. Für Unternehmen, die dem PublG unterfallen, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG die sinngemäße Anwendung der V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verkürzte Bilanz (Abs. 5)

Rz. 91 [Autor/Zitation] Der mit dem MicroBilG eingefügte Abs. 5 dient der Klärung des Verhältnisses zwischen den Anforderungen des § 264c Abs. 1–4 und denen des § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4. Haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a, welche die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 (klein) bzw. § 267a (kleinst) erfüllen, brauchen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4 nu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausschüttungssperre bei Ergebnisabführungsverträgen

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nach § 301 Satz 1 AktG kann die beherrschte Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmensvertrags an die herrschende Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen wurden, höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erläuterungspflicht im Anhang (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht bei mangelnder Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen eine Erläuterung im Anhang vor. Aus der Einordnung der Regelung im Rahmen der Gliederungsvorschriften ergibt sich, dass hier nur die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund von Ausweisänderungen angesprochen ist, nicht aus Abweichungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- bzw. B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einstellungen in die Kapitalrücklage

Rz. 20 [Autor/Zitation] Welche Beträge als Kapitalrücklage auszuweisen sind, ist für alle KapGes. in § 272 Abs. 2 geregelt (zu Einzelheiten § 272 Rz. 202 ff.). Als Kapitalrücklage sind danach auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Saldierung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen

Rz. 159 [Autor/Zitation] Saldierungen zwischen Zinserträgen und Zinsaufwendungen sind nicht zulässig (§ 246 Abs. 2). Einige Fälle, in denen zweifelhaft sein kann, ob und inwieweit eine Saldierung vorliegt, werden nachfolgend erörtert. Zur Saldierung von Differenzbeträgen aus Zinsswaps vgl. außerdem Rz. 176. Rz. 160 [Autor/Zitation] Zinsen für durchlaufende Kredite: Nimmt zB ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 330 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 20 sind zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten verschiedene Angaben im Anhang erforderlich. Nr. 20 soll die Informationsfunktion und damit die internationale Vergleichbarkeit von HGB-Jahresabschlüssen stärken (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 184 [9/2024]). Im Hinblick auf den Konzernanhang hat Nr. 20 ein Äquivalent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der Komplementäre können durch Verlustanteile, welche vom jeweiligen Kapitalanteil abgeschrieben werden, negativ werden. Für diesen Fall schreibt § 264c Abs. 2 Satz 5 vor, dass der Kapitalanteil entsprechend § 268 Abs. 3 als letzter Posten auf der Aktivseite als "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 50 [Autor/Zitation] Sofern keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen getroffen wurden, hat nach § 122 jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten JA Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils. Demgegenüber sieht § 120 Abs. 2 vor, dass der einem persönlich haftenden Gesellschafter zustehende Gewinnanteil seinem Kapitalanteil zuzuschreiben ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 264c Abs. 3 Satz 1 besagt, dass zwischen der Sphäre der Gesellschaft und der Sphäre ihrer Gesellschafter strikt zu trennen ist, und bekräftigt damit die Grundsätze zur personellen Zurechnung von VG und Schulden (vgl. § 246 Rz. 129 ff., 304 ff.). Entsprechendes gilt für die mit den VG bzw. Schulden verbundenen Erträge und Aufwendungen. Zwar nennt die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen solche für Arbeitnehmer, für Rentner und für Hinterbliebene ehemaliger Arbeitnehmer. Zu den Aufwendungen für Altersversorgung gehören: Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch, soweit sie nicht zu Lasten von Pensionsrückstellungen geleistet werden (vgl. § 249 Rz. 211 ff.), Zuführungen zu Pensionsrücks...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 verlangt von KapGes. und KapCoGes., zu den Posten der Bilanz und der GuV die jeweiligen Vorjahresbeträge anzugeben. Durch diese Angabepflicht wird die Vergleichbarkeit im Zeitablauf gefördert. Bestehen aus formalen oder materiellen Gründen Einschränkungen der Vergleichbarkeit, müssen diese durch Erläuterungen hierzu im Anhang (s. Rz. 47 f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gesetzliches Gliederungsschema

Rz. 22 [Autor/Zitation] Als lex specialis zu § 266 Abs. 3 Buchst. A schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 nachfolgende Aufgliederung für das Eigenkapital einer Personenhandelsgesellschaft vor: Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Position "Kapitalanteile" (§ 264c Abs. 2 Satz 2) ersetzt im Bilanzglied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Fehlende Angaben im Konzernabschluss (Konzernklausel)

Rz. 308 [Autor/Zitation] Nr. 17 enthält den einschränkenden Zusatz, dass die Angaben nur vorzunehmen sind, wenn das Unternehmen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen wird und die Angaben dort enthalten sind. Der Einzelanhang sollte auf die Offenlegung im Konzernanhang hinweisen (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 163 [9/2024]). Befreiend wirkt dabei sowohl die Angabe in e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einlagen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Sofern ein Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag zur Leistung einer (bilanzierungsfähigen) Einlage verpflichtet ist, ist diese stets im Kapitalanteil auszuweisen (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1488). Die Einlageverpflichtung kann sich auf eine Bareinlage oder eine Sacheinlage beziehen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Als Sacheinlagen kommen neben der Einlage vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Theile, Maßgeblichkeitsprinzip, europäisches und internationales Bilanzrecht: die Bilanzierung bei der GmbH und GmbH & Co. im Umbruch (II), GmbHR 1999, 1247; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Bittner/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Eisolt/Verdenhalven, Erläuterung de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 335 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sieht keinen bestimmten Posten zum Ausweis von Genussrechtskapital vor. Dabei handelt es sich um Geldmittel, die einem Unternehmen gegen Gewährung von Genussrechten überlassen worden sind. Genussrechte sollen in vielen Fällen der Beschaffung von Eigenmitteln dienen. Denkbar ist die Ausgabe von Genussrechten (oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Angabe der Befreiung im Konzernanhang (Nr. 3)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erleichterungen ist, dass die Befreiung der Personenhandelsgesellschaft im Anhang des vom MU bzw. vom persönlich haftenden Gesellschafter aufgestellten Konzernabschlusses angegeben wird (Stute in Haufe BilKomm.15, § 264b HGB Rz. 24). Aufzunehmen ist der Hinweis, dass die namentlich zu bezeichnende Perso...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich

Rz. 98 [Autor/Zitation] Art. 48 EGHGB regelte in Abs. 1 (ua.) die erstmalige Anwendung des § 264c nach Inkrafttreten des KapCoRiLiG (Jahres- und Konzernabschlüsse für das GJ, das nach dem 31.12.1999 beginnt) sowie in den Abs. 2–6 den Übergang auf die damals neuen Rechnungslegungsvorschriften für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften. Die Übergangsvorschriften sind ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Strobel, Die neuen EU-Bilanzpflichten für Kapitalgesellschaften & Co. im Rahmen neuer Schwellenwerte und Offenlegungssanktionen, DB 1999, 1025; Wachter, Ausländer als GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer, ZIP 1999, 1577; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Dieckmann, Publizitätspflicht und Sanktionen nach dem Kapitalgesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Geleistete Anzahlungen (B.I.4.)

Rz. 217 [Autor/Zitation] Der Posten B.I.4. enthält nur Anzahlungen auf Vorräte. Zahlungen für noch nicht gelieferte Vorräte sind bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter diesem Posten, danach als Vorräte – ggf. als unterwegs befindlich (Rz. 214) – auszuweisen. Unter dem Posten sind auch Anzahlungen auf Dienstleistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anpassungsmöglichkeiten

Rz. 52 [Autor/Zitation] In den Fällen, die eine Erläuterungspflicht nach Abs. 2 Satz 2 auslösen (s. Rz. 47 ff.), kann die Vergleichbarkeit grds. auch durch Anpassung der Vorjahresbeträge hergestellt werden. Nicht bei allen genannten Sachverhalten ist eine Anpassung allerdings zweckmäßig und möglich, so dass eine differenzierte Beurteilung geboten ist. Rz. 53 [Autor/Zitation] Is...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente

Rz. 315 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht setzt voraus, dass die berichtende Gesellschaft Finanzinstrumente ausgewiesen hat und nicht bereits eine Berichtspflicht nach Nr. 26 besteht (vgl. Rz. 313). Der Begriff des Finanzinstruments ist im HGB und in den Bilanzrichtlinien – insbes. der alten Fair-Value-Richtlinie – nicht definiert. Heranziehen lassen sich die im Wesentlich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Korrektur eines zu ungünstigen Bildes

Rz. 245 [Autor/Zitation] Ein zu ungünstiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kann bei langfristigen Fertigungen im Schiffs- und Anlagenbau entstehen. Solche Unternehmen müssen uU über Jahre erhebliche Verluste ausweisen, da sie erst im Zeitpunkt der Abnahme (Lieferung) Gewinn realisieren dürfen, sofern die Voraussetzungen der Teilgewinnrealisierung nicht gegeben s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 453 [Autor/Zitation] Verdeckte Einlagen sind steuerlich definiert als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Zuwendungen eines einlagefähigen Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter oder durch eine ihm nahestehenden Person an die Körperschaft (R 8.9 Abs. 1 EStR). Rz. 454 [Autor/Zitation] Verdeckte Einlagen erhöhen das Einkommen der Körperschaft nicht (§ 8 Abs. 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verlautbarungen von wp.net e.V. – Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Prüfungshinweis "Prüfung des Lageberichts nach § 289 HGB von mittelgroßen und großen KapGes. im Non-Pie-Segment (Gruppe 1)" (vgl. wp.net e.V. [3/2021]) hat wp.net e.V. ihre Auffassung dargelegt, nach der WP/vBP unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit die Prüfung von Lageberichten von mittelgroßen und großen KapGes. im Non-Pie-Bereich (vgl. hierzu ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist im Wesentlichen der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 nachgebildet, die eine entsprechende Regelung für TU in der Rechtsform einer KapGes. enthält; im Einzelnen bestehen allerdings durchaus Unterschiede (Stute in Haufe BilKomm.[15], § 264b HGB Rz. 1; vgl. auch IDW PH 9.200.1: Pflichten des Abschlussprüfers des Tochterunternehmens ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis

Rz. 98 [Autor/Zitation] Der Ausweis des ausschüttungsgesperrten Betrags im JA ist nicht gesetzlich geregelt. Deshalb ist eine Einstellung in die Rücklagen oder ein Ausweis als Gewinnvortrag erlaubt. Die Entscheidung hierüber liegt bei der bilanzierenden Gesellschaft. Ob bei Rücklagendotierung diese bereits im Rahmen der Auf- und Feststellung des JA erfolgen darf, richtet sich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bewertungsvorschriften

Rz. 99 [Autor/Zitation] Art. 48 Abs. 2 und 3 EGHGB sahen für VG des Anlage- bzw. Umlaufvermögens ein Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen (niedrigeren) Wertansätze vor. Diese Bewertungsunterschiede zwischen haftungsbeschränkten und nicht haftungsbeschränkten Gesellschaften wurden indes durch das BilMoG eingeebnet. Soweit im Rahmen der BilMoG-Erstanwendung vom Fortführungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einbeziehung von Kostensteuern

Rz. 143 [Autor/Zitation] Nicht ertragsabhängige Steuern (sog. Kostensteuern wie zB Versicherungssteuer) sind grds. unter dem Posten Nr. 16 "sonstige Steuern" auszuweisen (Rz. 190). Ihre Einbeziehung in den Posten Nr. 8 ist jedoch als zulässig anzusehen, wenn es sich bei den Steuern um Bagatellbeträge handelt (§ 265 Abs. 7 Nr. 1) oder die zusammengefassten Posten im Anhang auf...mehr