Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rangverhältnis zwischen dem Einblicksgebot und den Einzelvorschriften

Rz. 166 [Autor/Zitation] Hiervon ausgehend stellt sich auf nachgelagerter Ebene die Frage nach dem Rangverhältnis von Einblicksgebot und Einzelvorschriften. Im Schrifttum finden sich im Wesentlichen drei Standpunkte, innerhalb derer es viele Nuancen gibt. In Teilaspekten überschneiden sich die Ansichten auch. Die einen sehen in § 264 Abs. 2 eine Generalnorm, die Vorrang vor de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Theile, Maßgeblichkeitsprinzip, europäisches und internationales Bilanzrecht: die Bilanzierung bei der GmbH und GmbH & Co. im Umbruch (II), GmbHR 1999, 1247; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Bittner/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Eisolt/Verdenhalven, Erläuterung de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich

Rz. 98 [Autor/Zitation] Art. 48 EGHGB regelte in Abs. 1 (ua.) die erstmalige Anwendung des § 264c nach Inkrafttreten des KapCoRiLiG (Jahres- und Konzernabschlüsse für das GJ, das nach dem 31.12.1999 beginnt) sowie in den Abs. 2–6 den Übergang auf die damals neuen Rechnungslegungsvorschriften für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften. Die Übergangsvorschriften sind ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 335 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sieht keinen bestimmten Posten zum Ausweis von Genussrechtskapital vor. Dabei handelt es sich um Geldmittel, die einem Unternehmen gegen Gewährung von Genussrechten überlassen worden sind. Genussrechte sollen in vielen Fällen der Beschaffung von Eigenmitteln dienen. Denkbar ist die Ausgabe von Genussrechten (oder...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Strobel, Die neuen EU-Bilanzpflichten für Kapitalgesellschaften & Co. im Rahmen neuer Schwellenwerte und Offenlegungssanktionen, DB 1999, 1025; Wachter, Ausländer als GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer, ZIP 1999, 1577; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Dieckmann, Publizitätspflicht und Sanktionen nach dem Kapitalgesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anpassungsmöglichkeiten

Rz. 52 [Autor/Zitation] In den Fällen, die eine Erläuterungspflicht nach Abs. 2 Satz 2 auslösen (s. Rz. 47 ff.), kann die Vergleichbarkeit grds. auch durch Anpassung der Vorjahresbeträge hergestellt werden. Nicht bei allen genannten Sachverhalten ist eine Anpassung allerdings zweckmäßig und möglich, so dass eine differenzierte Beurteilung geboten ist. Rz. 53 [Autor/Zitation] Is...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente

Rz. 315 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht setzt voraus, dass die berichtende Gesellschaft Finanzinstrumente ausgewiesen hat und nicht bereits eine Berichtspflicht nach Nr. 26 besteht (vgl. Rz. 313). Der Begriff des Finanzinstruments ist im HGB und in den Bilanzrichtlinien – insbes. der alten Fair-Value-Richtlinie – nicht definiert. Heranziehen lassen sich die im Wesentlich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 453 [Autor/Zitation] Verdeckte Einlagen sind steuerlich definiert als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Zuwendungen eines einlagefähigen Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter oder durch eine ihm nahestehenden Person an die Körperschaft (R 8.9 Abs. 1 EStR). Rz. 454 [Autor/Zitation] Verdeckte Einlagen erhöhen das Einkommen der Körperschaft nicht (§ 8 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verlautbarungen von wp.net e.V. – Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Prüfungshinweis "Prüfung des Lageberichts nach § 289 HGB von mittelgroßen und großen KapGes. im Non-Pie-Segment (Gruppe 1)" (vgl. wp.net e.V. [3/2021]) hat wp.net e.V. ihre Auffassung dargelegt, nach der WP/vBP unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit die Prüfung von Lageberichten von mittelgroßen und großen KapGes. im Non-Pie-Bereich (vgl. hierzu ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist im Wesentlichen der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 nachgebildet, die eine entsprechende Regelung für TU in der Rechtsform einer KapGes. enthält; im Einzelnen bestehen allerdings durchaus Unterschiede (Stute in Haufe BilKomm.[15], § 264b HGB Rz. 1; vgl. auch IDW PH 9.200.1: Pflichten des Abschlussprüfers des Tochterunternehmens ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis

Rz. 98 [Autor/Zitation] Der Ausweis des ausschüttungsgesperrten Betrags im JA ist nicht gesetzlich geregelt. Deshalb ist eine Einstellung in die Rücklagen oder ein Ausweis als Gewinnvortrag erlaubt. Die Entscheidung hierüber liegt bei der bilanzierenden Gesellschaft. Ob bei Rücklagendotierung diese bereits im Rahmen der Auf- und Feststellung des JA erfolgen darf, richtet sich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bewertungsvorschriften

Rz. 99 [Autor/Zitation] Art. 48 Abs. 2 und 3 EGHGB sahen für VG des Anlage- bzw. Umlaufvermögens ein Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen (niedrigeren) Wertansätze vor. Diese Bewertungsunterschiede zwischen haftungsbeschränkten und nicht haftungsbeschränkten Gesellschaften wurden indes durch das BilMoG eingeebnet. Soweit im Rahmen der BilMoG-Erstanwendung vom Fortführungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einbeziehung von Kostensteuern

Rz. 143 [Autor/Zitation] Nicht ertragsabhängige Steuern (sog. Kostensteuern wie zB Versicherungssteuer) sind grds. unter dem Posten Nr. 16 "sonstige Steuern" auszuweisen (Rz. 190). Ihre Einbeziehung in den Posten Nr. 8 ist jedoch als zulässig anzusehen, wenn es sich bei den Steuern um Bagatellbeträge handelt (§ 265 Abs. 7 Nr. 1) oder die zusammengefassten Posten im Anhang auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Angabe der Befreiung im Konzernanhang (Nr. 3)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erleichterungen ist, dass die Befreiung der Personenhandelsgesellschaft im Anhang des vom MU bzw. vom persönlich haftenden Gesellschafter aufgestellten Konzernabschlusses angegeben wird (Stute in Haufe BilKomm.15, § 264b HGB Rz. 24). Aufzunehmen ist der Hinweis, dass die namentlich zu bezeichnende Perso...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gesonderte Angabe von Verpflichtungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Ist nach Nr. 3a ein Gesamtbetrag im Anhang anzugeben und sind in diesem Betrag Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen Unternehmen (vgl. § 271 Abs. 2) enthalten, so sind sie seit dem BilRUG (vgl. Rz. 13) gesondert anzugeben. Nach Nr. 3a angabepflichtig sind nur Altersversorgungsverpflichtungen, die nicht passiviert od...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Geleistete Anzahlungen (B.I.4.)

Rz. 217 [Autor/Zitation] Der Posten B.I.4. enthält nur Anzahlungen auf Vorräte. Zahlungen für noch nicht gelieferte Vorräte sind bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter diesem Posten, danach als Vorräte – ggf. als unterwegs befindlich (Rz. 214) – auszuweisen. Unter dem Posten sind auch Anzahlungen auf Dienstleistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einlagen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Sofern ein Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag zur Leistung einer (bilanzierungsfähigen) Einlage verpflichtet ist, ist diese stets im Kapitalanteil auszuweisen (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1488). Die Einlageverpflichtung kann sich auf eine Bareinlage oder eine Sacheinlage beziehen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Als Sacheinlagen kommen neben der Einlage vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Korrektur eines zu ungünstigen Bildes

Rz. 245 [Autor/Zitation] Ein zu ungünstiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kann bei langfristigen Fertigungen im Schiffs- und Anlagenbau entstehen. Solche Unternehmen müssen uU über Jahre erhebliche Verluste ausweisen, da sie erst im Zeitpunkt der Abnahme (Lieferung) Gewinn realisieren dürfen, sofern die Voraussetzungen der Teilgewinnrealisierung nicht gegeben s...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a ist im Lagebericht auch auf die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, unter Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch die Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Gesetzliche Vertreter (Abs. 2)

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Anwendung der Vorschriften aus §§ 264 ff. auf Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a bedurfte es einer Konkretisierung, wer die Pflichten zu erfüllen hat, die das Gesetz für KapGes. deren gesetzlichen Vertretern auferlegt hat (Reiner in MünchKomm. HGB5, § 264a Rz. 9). Dies betrifft insbes. die Pflicht zur Aufstellung des JA und des Lageberic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 ist von allen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, anzuwenden; Ausnahmen infolge größen-, branchen- oder rechtsformspezifischer Unterschiede bestehen nicht. Die Ausweisvorschriften erstrecken sich dem Grunde nach auf sämtliche Finanzinstrumente, soweit nicht explizit etwas Gegenteiliges bestimmt ist. Ausgeklammert werden danach die f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe für die Beurteilung der Finanzlage notwendig

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht setzt voraus, dass die Risiken und Vorteile des nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfts wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist. Die Finanzlage eines Unternehmens beschreibt seine Liquidität und seine Fähigkeit, vorhandenen Verpflichtungen in überschaubarem Zeitraum ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bestandteile des Finanzergebnisses

Tz. 153 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Bei Anwendung des IAS 1 kann in der Gesamtergebnisrechnung des Zwischenberichts ein Finanzergebnis als Zwischensumme ausgewiesen werden (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 1, Tz. 148). Im Finanzergebnis werden prinzipiell die Erfolgsbeiträge von assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die at equity bilanziert werden, sowie Erfolgsbeiträge aus Beteil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Methodisches Konzept (temporary concept und timing concept)

Rz. 24 [Autor/Zitation] In der aktuellen Fassung beruht § 274 wie auch IAS 12 seit 1996 auf dem sog. temporary concept. Danach sind Grundlage für die Ermittlung latenter Steuern alle nicht dauerhaften Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Jedem Vermögensgegenstand, jeder Schuld und jedem RAP wird in der Handels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanz

Rz. 396 [Autor/Zitation] Das Gesetz räumt ein Wahlrecht zur Hinzufügung neuer Posten ein, wenn deren Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs. 5 Satz 2). Dieses Wahlrecht verdichtet sich zur Pflicht, soweit dies durch das Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1) oder das Gebot eines sachgerechten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Beteiligungen (A.III.3.)

Rz. 163 [Autor/Zitation] Unter Posten A.III.3. sind Beteiligungen iSd. § 271 Abs. 1 auszuweisen, soweit sie nicht Anteile an verbundenen Unternehmen iSv. § 271 Abs. 2 darstelle. Zum Begriff und zur Abgrenzung der Beteiligungen vgl. § 271 Rz. 30 ff. Rz. 164 [Autor/Zitation] Im Einzelnen sind hier auszuweisen: Aktien, GmbH-Anteile, Kuxe, Kapitaleinlagen persönlich haftender Gesel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufschlüsselung des Honorars

Rz. 303 [Autor/Zitation] Gegenstand der Angabepflicht ist das Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Euro, ggf. in T Euro oder Mio. Euro (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 70). Das Gesamthonorar ist nach seinen Vergütungsbestandteilen für die einzelnen in Nr. 17 Buchst. a bis d genannten Tätigkeitsbereiche aufzugliedern. Die Aufschlüsselung des Gesamthonorars hat in Anseh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Korrektur eines zu günstigen Bildes

Rz. 239 [Autor/Zitation] Zu erläutern sind ungewöhnliche, rein bilanzpolitische Maßnahmen (vgl. auch Budde/Förschle, DB 1988, 1457, 1460; Schülen, WPg 1987, 223, 226; Wölk, Generalnorm, 173 f.; ferner Lutter in Bericht über die Fachtagung 1991 des IDW, 409, 413 ff., 424). Hierzu gehört etwa in bestimmten Situationen das Sale-and-lease-back-Verfahren. Auch sonstige, wirtschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen (A.III.1.)

Rz. 147 [Autor/Zitation] Der Begriff der verbundenen Unternehmen ist für Zwecke der Rechnungslegung in § 271 Abs. 2 bestimmt. Der konzernrechtliche Begriff (§§ 15 ff. AktG) ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar, wenn er sich auch in weiten Teilen deckt (vgl. WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 355). Stattdessen ist der Konzernbegriff des § 290 maßgeblich. Zu Einzelheiten der Beg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wertpapiere des Anlagevermögens (A.III.5.)

Rz. 171 [Autor/Zitation] Dem Anlagevermögen zuzurechnende Wertpapiere, die nicht zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen (A.III.1.) oder Beteiligungen (A.III.3.) gehören, sind unter dem Posten A.III.5. auszuweisen. Es handelt sich hierbei um einen Auffangtatbestand. Auszuweisen sind hier übertragbare Inhaber- und Orderpapiere, die der längerfristigen Kapitalanlage dienen. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ausweis eigener Anteile

Tz. 89 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nimmt ein Unternehmen seine eigenen Eigenkapitalinstrumente zurück (bspw. aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms), sind die Instrumente vom Eigenkapital in Abzug zu bringen (IAS 32.33; zu möglichen Ausweisvarianten s. IDW RS HFA 45.42). Ein aktivischer Ausweis der Anteile gegen Rücklagensperrung kommt nach IFRS ungeachtet des Grundes für den ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sonstige Vermögensgegenstände (B.II.4.)

Rz. 236 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Vermögensgegenstände" (B.II.4.) stellen einen Sammelposten dar, der alle VG des Umlaufvermögens aufnimmt, die keinem anderen Posten zuzuordnen sind (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 128; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 84 [7/2022]; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 421). Rz. 237 [Autor/Zitation] Im Einzelnen z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dieser schließt etwaige Kosten- und Preissteigerungen mit ein. Steuerlich besteht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG ein Verbot zur Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach dem oben dargestellten Grundsatz "Publizität ist der Preis für die Haftungsbeschränkung" (vgl. Rz. 3) unterfallen nur solche Personenhandelsgesellschaften der Regelung in §§ 264a ff., bei denen den Gläubigern nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter als natürliche Person mit seinem Privatvermögen voll haftet (Fehrenbacher in BeckOG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen der Erläuterungspflicht

Rz. 60 [Autor/Zitation] Analog Abs. 4 Satz 2 (vgl. Rz. 48 ff.) sieht Abs. 5 Satz 3 vor, dass Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und einen größeren Umfang haben, im Anhang zu erläutern sind. Rz. 61 [Autor/Zitation] Als problematisch erweist sich das Kriterium der rechtlichen Entstehung der Verbindlichkeit erst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Selbsterzeugte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 74 [Autor/Zitation] Selbsterzeugte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden üblicherweise als Bestandsveränderungen in den Posten Nr. 2 einbezogen (Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 88; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 86 [7/2023]; WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 809). Zweifel an dieser Handhabung sind dadurch aufgetreten, dass der R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bewertungsmethodik: Differenzenspiegel

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Grundgedanken des temporary concept folgend werden die latenten Steuern durch Vergleich der handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden und RAP mit den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zu den steuerlichen Wertansätzen zählen neben den Steuerbilanzwerten auch außerbilanziell geführte Sonder- oder Verrechnungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (B.I.1.)

Rz. 197 [Autor/Zitation] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Verbrauchsgüter des Prozesses der betrieblichen Leistungserstellung. Sie gehen entweder – unmittelbar oder mittelbar – in die Erzeugnisse ein oder werden zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt. Dabei sind die Grenzen zwischen den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Einzelfall nicht streng definiert, doch könn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erläuterung der sonstigen Rückstellungen

Rz. 246 [Autor/Zitation] Die Rückstellungen sind zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben. Durch die Erläuterung sollen Rückstellungen, die eine gewisse Bedeutung haben, näher begründet werden (vgl. dazu Begr. des Vorschlags zu Art. 39 der 4. EG-RL [später Art. 42] in Schruff, Entwicklung der 4. EG-Richtlinie, 1986, 184 f.). Der deutsche Gesetzgeber hat d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Darstellungsstetigkeit

Tz. 67 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Grundsatz der Stetigkeit leitet sich aus dem allgemeinen Prinzip der Vergleichbarkeit ab (CF.QC20ff.; vgl. IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 130ff.). IAS 1.45 regelt indes – dem Anwendungsbereich des Standards entsprechend – nur die Darstellungsstetigkeit (consistency of presentation). Darüber hinaus wird – generell in Bezug auf Rechnungsl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) GuV-Ausweis

Rz. 67 [Autor/Zitation] Umstritten ist die Fragestellung, wie Vergütungen auf Eigenkapitalsurrogate in der GuV abzubilden sind. Rz. 68 [Autor/Zitation] Nach Ansicht des IDW (HFA 1/1994) sind Vergütungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte durch die Klassifikation dieser als Teilgewinnabführungsvertrag grds. unter "Aufwendungen aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages" als...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 5 Satz 1 sind Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung in der GuV gesondert unter den Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. Sie sind damit Bestandteil des Finanzergebnisses. Der Wortlaut des Gesetzes ist jedoch in mehrfacher Hinsicht interpretationsbedürftig (Roß/Philippsen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Unter diesen Posten fallen alle übrigen, nicht unter Nr. 14 auszuweisenden Steuern, die von der Gesellschaft als solche getragen werden und Aufwendungen darstellen, zB: Verbrauchsteuern: Biersteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer; Verkehrssteuern: Ausfuhrzölle, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungssteuer; V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zeitpunkt und Dauer der Haftung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt oder in welchem Zeitraum die Stellung der natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter bestehen muss. Da es sich um Vorschriften für den JA und den Konzernabschluss handelt, liegt es zunächst nahe, auf den Stichtag des jeweiligen Abschlusses abzustellen (Stute/Dilßn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Materialaufwand: Aufwendungen für bezogene Leistungen (Abs. 2 Nr. 5b)

Rz. 95 [Autor/Zitation] Für die inhaltliche Abgrenzung des Postens Nr. 5b ist von Bedeutung, dass er eine Untergliederung des mit "Materialaufwand" bezeichneten Hauptpostens darstellt, dass also die hier auszuweisenden Aufwendungen für bezogene Leistungen das Kriterium erfüllen müssen, Materialaufwand zu sein. Als Aufwendungen für bezogene Leistungen, die Materialaufwand sind...mehr