Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bilanzansatz

Rz. 76 [Autor/Zitation] Dem in § 340b Abs. 5 Satz 1 kodifizierten gesetzgeberischen Grundgedanken entsprechend kommt es beim Pensionsnehmer spiegelbildlich zum Pensionsgeber zum Ansatz der in Pension genommenen VG in der Bilanz. Aus der Perspektive des Pensionsnehmers handelt es sich somit um einen Anschaffungsvorgang und die in Pension genommenen VG sind mit ihren Anschaffun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs 1 S 1 EStG erfüllt, ist (1.) die Besteuerungsgrundlage "Gewinn" – auch negativ als "Verlust" zu verstehen – durch BV-Vergleich zu ermitteln. Dies entspricht mit anderem Wortlaut der Vorgabe des § 242 HGB. § 5 Abs 1 EStG hält keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode bereit, sondern verweist auf den BV...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 111 [Autor/Zitation] Im Hauptteil des Prüfungsberichts ist darzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der JA und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. Darüber hinaus ist nach Satz 2 in diesem Zusammenhang auch über Beanstandungen zu ber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316 ist die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) für KapGes. rechtsformunabhängig in das Handelsrecht aufgenommen worden, was Verweisungen auf Spezialgesetze und Mehrfachnennungen vermeiden soll (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1985, 396). Die gesetzliche Prüfungspfli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Funktionsprüfungen

Rz. 840 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise für die Wirksamkeit der für die Erstellung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen einschließlich der Kontrollen bezüglich der IT-Anwendungen zu erlangen, wenn er (ISAE 3000 (Revised) Rz. 48R (b); IDW PS 410 (06.2022) Rz. 34) auf Grundlage seiner Beurteilung der Risiken wesen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Offenlegungsbefreiungen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Größenabhängige Erleichterungen (§§ 326, 327) bestehen für Versicherungen nicht, da diese den großen Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind. Jedoch sieht § 61 Abs. 1 Satz 2 RechVersV vor, dass die Offenlegungsvorschriften für die von der Prüfungspflicht befreiten Versicherungen mit Ausnahme von Pensionskassen nicht anzuwenden sind. Gemäß § 341 Abs. 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Einzelbetrachtung, keine Zurechnung der PIE-Eigenschaft

Rz. 60 [Autor/Zitation] Ob der PIE-Begriff nach § 316a Satz 2 erfüllt ist, ist für jedes Unternehmen gesondert zu beurteilen. Das gilt auch im Konzernverbund (ebenso zB IDW, Positionspapier Inhalte und Zweifelsfragen, 14; Spang in Hense/Ulrich4, § 43 WPO Rz. 895; Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung15, § 316a HGB Rz. 2). Eine "Infektionswirkung" oder Zurechnung dergesta...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kündigungsgrund

Rz. 462 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann den Pflichtprüfungsauftrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Begriff des wichtigen Grundes entstammt den allgemeinen Kündigungsvorschriften des BGB (vgl. § 626 BGB), so dass zur Auslegung hierauf zurückgegriffen werden kann. Dabei ist jedoch die besondere Zielsetzung der Beschränkung des Kündigungsrechts in § 318 Abs. 6 zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Börsennotierte Gesellschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Begriff "börsennotierte Gesellschaften" ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht in § 3 Abs. 2 AktG für Zwecke der aktienrechtlichen Vorschriften definiert als "Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / N. Durchsetzung

Rz. 190 [Autor/Zitation] Für die Durchsetzung der Offenlegungspflicht ist in § 335 das Ordnungsgeldverfahren vorgesehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Unterlagen tatsächlich noch erstellt werden können, was etwa bei einem rechtswidrig nicht gebildeten AR nicht der Fall ist (BVerfG v. 9.1.2014 – 1 BvR 299/13, DStR 2014, 540; Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 4). Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswertung der Prüfungsfeststellungen und Bildung des Prüfungsurteils zur ESEF-Konformität

Rz. 875 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss beurteilen, ob er ausreichende angemessene Prüfungsnachweise erlangt hat, und, sofern notwendig, weitere Prüfungsnachweise einholen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 64). Weiterhin hat sich der Abschlussprüfer ein Prüfungsurteil zu bilden, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind. Hierbei hat er seine Sc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zusammensetzung des Rechnungslegungsbeirats (Abs. 2)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 2 setzt sich der dreizehnköpfige Rechnungslegungsbeirat aus drei Regierungsvertretern von BMJ, BMF und BMWK, vier Vertretern von Unternehmen, vier Vertretern wirtschaftsprüfender Berufe, zB Vertretern von WPG oder Berufsverbänden (IDW, wp.net, WPK) und zwei Vertretern von Hochschulen zusammen. Den Vorsitz des Beirats führt nach § 342r ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 1047 [Autor/Zitation] Gemäß § 321 Abs. 4 ist das Ergebnis der Prüfung nach § 317 Abs. 4 in einem besonderen Teil des Prüfungsberichts darzustellen; eine Berichterstattung im Bestätigungsvermerk ist nicht zulässig (IDW PS 340 nF (01.2022) Rz. 47).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.8 Konzernspezifika

Rz. 14 Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Mutterunternehmen für den Konzern und für sich selbst gleiche Unternehmensführungsgrundsätze zugrunde legt.[1] Somit kommt es diesbezüglich in großen Teilen zu Wiederholungen der Aussagen aus dem Lagebericht des Mutterunternehmens. Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn dies etwa aufgrund von kürzlich erfolgten Übernahmen n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Hinweis auf besondere Umstände (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 274 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 3 Satz 2 eröffnet Abschlussprüfern die Möglichkeit, zusätzlich einen Hinweis auf Umstände aufzunehmen, auf die sie in besonderer Weise aufmerksam machen möchten, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken. Die Vorschrift beruht auf Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Buchst. d APrRL und ermöglicht es im Rahmen der problemorientierten Beurteilung des Prü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufgliederung nach geographischen Märkten gem. § 34 RechKredV bzw. § 28 RechZahlV

Rz. 133 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass sich die geographischen Märkte, auf denen das Institut tätig ist, aus seiner Managementsicht wesentlich voneinander unterscheiden, sind bestimmte Posten der GuV nach diesen aufzugliedern (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV): Zinserträge (Formblatt 2 Erträge Nr. 1, Formblatt 3 Nr. 1), laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinsl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Institut FSt, DB 1985, 360; Stadie, StuW 1985, 101; Thoma, Bilanzberichtigung und Bestandskraft, DStR 1988, 346; von Wallis, DStZ 1991, 437 und FS Döllerer, 693; Wieczorek, Bilanzberichtigung – Verjährung – Totalgewinn, DStR 1994, 1; Tipke/Kruse, AO, § 173 Rz 40; Schuhmann StBp 1996,1; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 300ff; von Groll, FS Kruse 2001, 445; Hoffmann, FS Korn 2005, 63....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Allgemeines

Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung unparteiisch, vollständig, wahrheitsgetreu und mit der gebotenen Klarheit schriftlich zu berichten (vgl. IDW PS 450 Rz. 8 ff.; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14, § 321 HGB Rz. 20 ff.; Pohlentz in HWRev.2, Sp. 1499, 1504 f.; Schulze zur Wiesch, ZfB 1965, 643, 654 ff.; Selchert,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Begriff der Edelmetalle

Rz. 25 [Autor/Zitation] Gemäß dem Wortlaut von § 340c Abs. 1 gehören Edelmetalle nicht zu den Finanzinstrumenten, da sie ausdrücklich neben den Finanzinstrumenten aufgeführt sind. Für Edelmetalle besteht eine Sonderregelung, da sie – formal betrachtet – Waren und keine Finanzinstrumente darstellen. Edelmetalle sind bei Vorliegen einer Handelsabsicht gem. § 340c Abs. 1 iVm. § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Diskontgemeinschaftskredite

Rz. 68 [Autor/Zitation] Diskontgemeinschaftskredite, bei denen ein Konsortium von einem Kunden (Wechselnehmer) einen Wechsel ankauft, den dieser von einem Abnehmer (Bezogener) zur Zahlung eines bestimmten Betrags (Wechselsumme) zu einem späteren Fälligkeitszeitpunkt erhalten hat, gehören auch zu den Gemeinschaftskrediten. Zu Einzelheiten der Behandlung nach RechKredV vgl. Sch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Ansatz und Bewertung

Rz. 57 [Autor/Zitation] Für den Ansatz und die Bewertung der im KA zu erfassenden Bilanzposten gelten gem. § 298 Abs. 1 HGB iVm. § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG die Vorschriften für große KapGes. entsprechend. Dabei sind Ansatzwahlrechte im KA aufgrund des Einheitsgrundsatzes § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB iVm. (§ 13 Abs. 2 Satz 1 PublG entsprechend) einheitlich auszuüben (s. dazu IDW RH H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechnungslegung- und Prüfungsgrundsätze (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 173 [Autor/Zitation] Ausdrücklich vom Gesetz gefordert ist, dass die Grundsätze genannt werden, nach denen die Prüfung durchgeführt wurde. Dazu sollte auf die Vorschriften der §§ 316 ff. und auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung hingewiesen werden. Sofern der Abschlussprüfer in sachlich begründeten Fällen von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lebensversicherung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Aufgrund der allgemeinen Berechnungsmethode der Deckungsrückstellung werden monatliche Beitragszahlungen bei der Bilanzierung der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Für andere Zahlungsperioden stimmen die vereinnahmten Beiträge nicht mit der Berücksichtigung in der Deckungsrückstellung überein, wodurch BÜ für diese Fälle zu berechnen sind. Entspreche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungsauftrag

Rz. 58 [Autor/Zitation] Aus dem Prüfungsbericht muss die Bestellung (Wahl und Auftragserteilung; vgl. § 318 Rz. 44 ff.) ersichtlich sein. Es ist somit zu erwähnen, ob die Haupt- oder Gesellschafterversammlung, bei der GmbH ggf. auch ein dafür vorgesehenes Gremium, oder das Gericht den Abschlussprüfer gewählt hat und wann die gesetzlichen Vertreter oder der AR den Auftrag erte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Berichterstattung bei Prüfung der Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen

Rz. 646 [Autor/Zitation] Werden Abschlussprüfer ergänzend zur Abschlussprüfung beauftragt, auch die zutreffende Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen in dem zur Offenlegung bestimmten Abschluss zu prüfen, sollen sie darüber in einem gesonderten Vermerk, getrennt von dem aufgrund der Abschlussprüfung erteilten Bestätigungs- oder Versagungsvermerk berichten. Dafür eig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachliche Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 41 [Autor/Zitation] § 323 Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer als Kehrseite seines umfassenden Informationszugangs eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 68; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 26; Wegner, WPg 2021, 475). Die Verschwiegenheitspflicht wird daher auch als "Funktionsbedingung" für die Berufsausübu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anteilige Zinsen gem. § 11 RechKredV

Rz. 77 [Autor/Zitation] § 11 Satz 1 und Satz 3 RechKredV enthalten Sonderregelungen für Kreditinstitute, die sich auf antizipative Zinsen und ähnliche Beträge beziehen und den Charakter von typischen Dienstleistungen haben (anteilige Zinsen). Unter ähnlichen Beträgen werden zB Gebühren, Provisionen oder nachschüssige Ausgleichszahlungen bei Zinsswapgeschäften subsumiert (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Hinweis zur Verwendung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks bei ESEF-Prüfungen

Rz. 644 [Autor/Zitation] Ist die Abschlussprüfung um die Prüfung nach § 317 Abs. 3a (vgl. § 317 Rz. 800 ff.) erweitert und sind nach § 328 Abs. 1 Satz 4 auch die Wiedergaben der geprüften Rechnungslegung im einheitlichen elektronischen Berichtsformat offenzulegen, sollen Abschlussprüfer in ihren Bestätigungs- oder Versagungsvermerk einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anschaffungskosten als Maßstab der Zugangsbewertung (§ 255 Abs. 1)

Rz. 130 [Autor/Zitation] Die Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis ebenfalls Anschaffungsnebenkosten. Im Fall von Finanzinstrumenten sind dies mithin die Transaktionskosten zur Abwicklung des Anschaffungsvorgangs (vgl. § 255 Abs. 1 Satz 1). Rz. 131 [Autor/Zitation] Die Anwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Gemäß § 340h haben Institute bei der Währungsumrechnung grds. die für alle Kaufleute anzuwendenden allgemeinen Anforderungen des § 256a zu beachten. Danach sind auf fremde Währung lautende VG und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Darüber hinaus sind bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger die § § 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Dauerhafte Halteabsicht bei Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Zuordnung von VG zum Anlagevermögen setzt voraus, dass diese dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2). Maßgebend für die Zuordnung ist jeweils die Zweckbestimmung, die mit dem VG verfolgt wird. Nach hM umfasst die Zweckbestimmung zwei Komponenten, die sich einerseits nach objektiven Kriterien (abgeleitet aus Wesen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis zur Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 3

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 2 tritt neben die Redepflicht des Abs. 1 Satz 3. Überschneidungen ergeben sich, wenn die Lage des Unternehmens zugleich Bestandsgefährdungen oder wesentliche Entwicklungsbeeinträchtigungen erkennen lässt. In diesem Fall kann der Abschlussprüfer im Prüfungsbericht nach Abs. 1 Satz 2 zunächst seine Stellungnahme zur...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 16 APrVO haben Unternehmen von öffentlichem Interesse ein Auswahlverfahren in Vorbereitung der Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers durchzuführen. Dabei hat der Prüfungsausschuss mindestens zwei Vorschläge für das Prüfungsmandat an den AR zu machen. Damit soll einerseits die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt und zum an...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pflichtenverstoß

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflichten in § 323 Abs. 1 Satz 3 umfassen alle Anforderungen, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung an den gesetzlichen Abschlussprüfer und die übrigen in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen zu stellen sind (so auch Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 102 [1/2025]). Hierzu zählt bspw. die Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ansatz der Anteile an der Überträgerin bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses (§ 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der durch das SEStEG eingefügte § 4 Abs 1 S 2 UmwStG regelt eine Ausnahme von der Bewertung nach § 6 EStG hinsichtlich der Anteile der Übernehmerin an der Überträgerin. Danach sind die Anteile an der Überträgerin mit dem Bw, erhöht um Tw-Abschr, die in früheren Jahren (ganz oder tw) stwirksam vorgenommen (und nicht zwischenzeitlich rückgängi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungsauftrag

Rz. 267 [Autor/Zitation] Aus dem Konzernprüfungsbericht muss die Bestellung (Wahl und Auftragserteilung) ersichtlich sein (vgl. IDW PS 450 Rz. 119; zur Bestellung des Konzernabschlussprüfers vgl. § 318 Rz. 303 ff.). Ferner empfiehlt es sich, auf die für die Konzernabschlussprüfung vereinbarten Auftragsbedingungen hinzuweisen (vgl. auch Rz. 59).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Mayer/Maiß (Hrsg.), EG-Bankbilanzrichtlinie – Synoptische Darstellung der Entstehung der Richtlinie des Rates über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten mit weiteren Materialien, 1987; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Erb, EHUG-Die neuen HGB-Offenlegungspflichten für Zweigniederlassungen a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertung und Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Im Rahmen unechter Pensionsgeschäfte kommt es regelmäßig zu einem Abgang der in Pension gegebenen VG, die sich somit einer Bewertungsgrundlage entziehen. Die Stillhalteposition in der Verkaufsoption stellt ein schwebendes Geschäft dar, für das der Pensionsgeber an jedem Abschlussstichtag zu prüfen hat, ob und inwieweit eine Rückstellung für drohende Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Möglichkeit für Institute, im Fall der besonderen Deckung Effekte aus der Umrechnung von Währungspositionen nach § 340h zu berücksichtigen, ist subsidiär sowohl zur Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands, die mit dem beizulegenden Zweitwert nach § 340e zu erfolgen hat, als auch zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten nach § 254 (vgl. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ausgestaltung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG bei Konzernen

Rz. 995 [Autor/Zitation] Wie sich aus der Begründung zum Regierungsentwurf des KonTraG zu § 91 Abs. 2 AktG (vgl. Begr.RegE KonTraG, BT-Drucks. 13/9712, 15) ergibt, besteht in den Fällen, in denen die AG MU iSv. § 290 ist, eine entsprechende Organisations- und Überwachungspflicht für den gesamten Konzern, sofern von TU den Fortbestand des MU gefährdende Entwicklungen ausgehen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brinkmann/Reichardt, Konzernrechnungslegung nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – Erfahrungen mit dem Publizitätsgesetz, DB 1971, 2417; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 469; Goerdeler, Probleme des Publizitäts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Stichtagsprinzip

Rz. 105 [Autor/Zitation] Für die Bildung der RdV sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Dabei sind auch vernünftig beurteilte Schadenentwicklungen sowie bis zur Bilanzsaufstellung gewonnene bessere Erkenntnisse zu berücksichtigen. Dem Stichtagsprinzip widerspricht es dabei nicht, wenn künftige wahrscheinliche Änderungen der Erfolgskomponenten bei der Rückstellungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Berichterstattung bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rz. 283 [Autor/Zitation] Sofern bei freiwilligen Jahresabschluss- oder Konzernabschlussprüfungen, dh., bei Prüfungen, die nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung nach §§ 316 ff. entsprechen, ein Bestätigungsvermerk erteilt werden soll, gelten für den Prüfungsbericht die Ausführungen unter Rz. 111 und Rz. 166 grds. entsprechend. Insbesondere kann mit dem Auftraggeber nicht ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 43 [Autor/Zitation] Fallgruppe 1 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 1 kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d. § 264d definiert den Begriff "kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft". Dies ist danach eine KapGes., die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG entweder bereits in Anspruch nimmt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ausweis

Rz. 21 [Autor/Zitation] Der Ausweis des Ergebnisses aus der Währungsumrechnung bei Vorliegen der besonderen Deckung erfolgt als Nettogröße im "Sonstigen betrieblichen Ergebnis" (vgl. auch im Folgenden IDW RS BFA 4 Rz. 22). Der Ausweis des Ergebnisses bspw. aus den Betragsspitzen erfolgt entsprechend des Ausweises der anderen Effekte aus Währungsumrechnungen in der Bilanz. Hie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bildung der Rückstellung für den Selbstbehalt

Rz. 109 [Autor/Zitation] Dem Charakter der RdV entspricht es, dass es sich um eine Saldogröße handelt, dh. nur der erwartete tatsächliche Verlust zu bilanzieren ist. Neben den Leistungen und Gegenleistungen aus den Versicherungsverträgen sind dabei auch Ansprüche gegenüber Dritten zu berücksichtigen, wenn diese kausal mit den Versicherungsverträgen zusammenhängen (Schubert in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Genussrechte

Rn. 1108 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Genussrechte sind typischerweise schuldrechtlich begründete Vermögensrechte, die eine Beteiligung am Gewinn (oder am Liquidationserlös, praktisch nicht vorkommend), nicht aber an beiden wegen § 8 Abs 3 S 2 KStG gewähren; die Gegenleistung besteht in der Überlassung von Kapital durch den Genussrechtsinhaber an den Genussrechtsemittenten. Ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erklärungen und Beurteilungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 251 [Autor/Zitation] Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, müssen Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilen; darauf hat das geprüfte Unternehmen einen ggf. einklagbaren Rechtsanspruch (vgl. Rz. 615 ff.). In Bezug auf den geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) erklären Abschlus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 324a wurde mit dem BilReG (Bilanzrechtsreformgesetz v. 4.12.2004, BGBl. I 2004, 3166) in das HGB aufgenommen. Seitdem haben sich Regelungsgehalt und Wortlaut der Vorschrift nicht verändert. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass die Vorschrift, die bei der Prüfung des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anzuwendenden HGB-Prüfungsnormen nicht expliz...mehr