Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Modifiziertes Prüfungsurteil

Rz. 427 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 401 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 6 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lage- oder Konzernlageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer na...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 340e leitet im HGB die branchenspezifischen Bewertungsvorschriften für Institute ein, die grds. die allgemeinen Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute (§§ 252 bis 256a) zu beachten haben. §§ 340e bis 340h stellen Besonderheiten dar, die den Instituten Wahlmöglichkeiten bei der Bewertung bestimmter VG und insbes. bei der Legung und Auflösung stiller...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen (Abs. 3)

Rz. 83 [Autor/Zitation] Art. 26 Abs. 2 CRR räumt Instituten iSd. CRR die Möglichkeit ein, Zwischengewinne gem. Art. 26 Abs. 1 Buchst. C VO (EU) 575/2013 bei der Ermittlung des Kernkapitals als hartes Kernkapital zu berücksichtigen, sofern die entsprechende behördliche Genehmigung vorliegt. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Zwischenabschluss aufgestellt wird, der somit aussc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umfang der Prüfung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Der Umfang der Berichterstattung wird einerseits von der Notwendigkeit bestimmt, über die Prüfungsfeststellungen vollständig, klar und wahr zu berichten, andererseits von der Rücksichtnahme auf den Berichtsleser, dem nicht zugemutet werden darf, aus vielem Unwichtigen und Selbstverständlichen das Wichtige und Wesentliche herauszufinden. Der Prüfungsbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Form des Widerrufs und Pflichtenrahmen der Abschlussprüfer

Rz. 655 [Autor/Zitation] Der Widerruf ist schriftlich und mit Begründung an die Auftraggeber und an das geprüfte Unternehmen bzw. den geprüften Konzern zu richten (vgl. KG Berlin v. 19.9.2000 – 2 W 5362/00, AG 2001, 189; IDW PS 400 nF Rz. 93). Rz. 656 [Autor/Zitation] Auftraggeber sind nach § 318 Abs. 1 Satz 4 die gesetzlichen Vertreter bzw. bei Zuständigkeit des AR dieser. Erk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anwendung internationaler Prüfungsgrundsätze (Abs. 1a)

Rz. 172 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1a verlangt, dass Abschlussprüfer bei der Erstellung des Bestätigungsvermerks die internationalen Prüfungsstandards anwenden, die von der EU-Kommission im Verfahren nach Art. 26 Abs. 3 APrRL angenommen worden sind (vgl. auch Rz. 97). Inhaltlich korrespondiert diese Norm in Bezug auf die Erstellung des Betätigungsvermerks mit § 317 Abs. 5, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leasing in der handelsrechtlichen Bilanzierung

Rn. 1057 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Zurechnungsfrage wird in der handelsrechtlichen Rechnungslegung auch in Leasingfällen an den allg Zurechnungsgrundsätzen ausgerichtet (s Rn 41). Einzig zur Bilanzierung von Leasinggegenständen, die dem Leasinggeber zuzurechnen sind, liegt mit HFA 1/1989 eine Stellungnahme des IDW vor. Für die Frage der Zurechnung zum Leasinggeber bzw -n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ellenbürger, Die versicherungstechnischen Posten des Jahresabschlusses der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, in IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungsunternehmen, 5. Aufl. 2011, 334; Rohlfs/Glößner, Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, in Diehl (Hrsg.), Versicherungsunternehmensrecht, 2020; Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbuch der vers...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Sell/Grund, Zu den Vorschriften über die Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungsunternehmen, in IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungsunternehmen, 5. Aufl. 2011.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Rechtsnatur und Abgrenzung zur Versagung nach Abs. 4 (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 307 [Autor/Zitation] Der zweite Fall der Versagung (neben der Versagung aufgrund von Einwendungen), ist in § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 5 geregelt und betrifft die Versagung des Bestätigungsvermerks aufgrund von Prüfungshemmnissen mit umfassenden Auswirkungen, infolge derer sich Abschlussprüfer auch nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Sachverhalts...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 563 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. Bei Unternehmen oder Konzernen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, prüfen Abschlussprüfer nach § 317 Abs. 2 Satz 4, ob die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Beri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Leistungen, mit denen eine Teilnahme an der Führung oder an Entscheidungen des geprüften Unternehmens verbunden ist

Rz. 229 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. b APrVO verbietet die Teilnahme an der Führung des geprüften Unternehmens und die Teilnahme an Entscheidungen dieses Unternehmens. Gemeint ist nicht eine räumliche Teilnahme im Sinne einer Anwesenheit, während Entscheidungen getroffen werden, sondern eine inhaltliche Teilnahme, dh. eine Mitwirkung an der Führung bzw. den ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand ergeben (vgl. Rz. 13 ff.). Umfasst dieser keinen Lagebericht, entfallen die darauf bezogenen Ausführungen im Prüfungsbericht gem. § 321 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abschlussprüfer als Adressat

Rz. 193 [Autor/Zitation] Die falschen Prüfungsnachweise müssen von den Tätern gegenüber dem Abschlussprüfer gemacht werden, dh. dem Abschlussprüfer der zu prüfenden KapGes (§ 316 Abs. 1 iVm. § 319 Abs. 1), dem MU eines Konzerns (§ 316 Abs. 2 iVm. § 319 Abs. 5) oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens (§ 271 Abs. 2; Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 88; Grottel/Hoffm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unterzeichnung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht zu unterzeichnen (Abs. 5 Satz 1). Fehlt die Unterschrift, so liegt im Rechtssinn ein Prüfungsbericht nicht vor Die Unterzeichnung sollte im Anschluss an die Zusammenfassung und die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks vorgenommen werden. Dies gilt auch, wenn Zusammenfassung und Wiedergabe des Bestätigungsverm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Einzelbewertung

Rz. 107 [Autor/Zitation] Für die RdV gilt grds. das Gebot der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3. Dies schließt jedoch nicht aus, dass mehrere Geschäfte wirtschaftlich als Einheit zu betrachten sind (Schubert in Beck BilKomm.14, § 249 HGB Rz. 117). Der kollektive Charakter des Versicherungsgeschäfts führt dazu, dass für die Bewertung der RdV nicht der einzelne Versicheru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 277 HGB)

Rz. 156 [Autor/Zitation] Ist die GuV nach § 275 HGB zu gliedern, müssen die ergänzenden Bestimmungen des § 277 HGB beachtet werden. Dessen Beachtung ist für Einzelkaufleute und Personengesellschaften wegen § 5 Abs. 5 Satz 1 als lex specialis im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht verpflichtend, soweit sich hieraus Bestimmungen zur Gliederung bzw. zum Ausweis in der GuV erge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit (Abs. 3)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Tatbestand des § 332 war bislang ausschließlich das bewusste, unrichtige Berichten, das bewusste Schweigen oder das bewusste Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Rz. 230 [Autor/Zitation] Durch das FISG wurde § 332 Abs. 3 ergänzt. Damit wird auch das leichtfertige Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei PIE unter Strafe gestellt. Di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 285 [Autor/Zitation] Aufgrund der Bedeutung internationaler Prüfungsstandards wird im Folgenden primär auf die ISA, soweit sinnvoll auch auf die ISA [DE] sowie einschlägige, gültige IDW PS eingegangen, wobei die Aspekte Dokumentation, Berichterstattung und Kommunikation keine besondere Beachtung erfahren, da diese Gegenstand von gesetzlichen Regelungen außerhalb des § 317...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zerobonds uÄ Finanzprodukte

Rn. 1327 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der Zerobond (Nullkupon-Anleihe) ist ein förmlich unverzinsliches Wertpapier, dessen Zins durch den Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit hinweg enthalten ist. Der Zeichner der Anleihe (Gläubiger oder Käufer) aktiviert das erworbene Wertpapier mit dem Zeichnungsbetrag und schreibt die jährliche Aufzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bartelt, Umfang der gewstlich verhafteten stillen Reserven in Fällen des § 18 Abs 4 UmwStG, DStR 2006, 1109; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pers-Unternehmen nach dem RefEntw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelungen des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Dötsch/Pung, JStG 2008: Die Änderungen des KSt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bilanzierung von Wertpapierleihgeschäften: Kriterium des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die Bilanzierung von Wertpapierleihgeschäften ist gesetzlich nicht geregelt und in der Literatur umstritten. Hinsichtlich der bilanziellen Abbildung der Wertpapierleihgeschäfte ist ebenso wie bei Pensionsgeschäften die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgebend und die Frage des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums von entscheidender Bedeutung (vg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / k) Personaldienstleistungen

Rz. 252 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. k APrVO verbietet einige Personaldienstleistungen. Konkret verboten sind einerseits Anwerbungstätigkeiten, dh. die Suche und Auswahl von Kandidaten sowie die Überprüfung der Referenzen von Kandidaten für Positionen als Mitglied der Unternehmensleistung. Andererseits sind Personaldienstleistungen in Bezug auf den Aufbau de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Restlaufzeit des Versicherungsbestands

Rz. 119 [Autor/Zitation] Grundlage für die Bemessung der RdV bildet die wirtschaftliche Restlaufzeit der Versicherungsverträge. Der Verlust ist dabei für die Dauer des schwebenden Geschäfts anzusetzen, soweit nicht vorzeitige den Verlust unterbindende Sanierungsmöglichkeiten bestehen. Da die Bewertung für ein Kollektiv erfolgt, ist auf die durchschnittliche Restlaufzeit des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten (§ 5 Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 326a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 5 Abs 1a S 2 EStG ordnet für konkrete"Ergebnisse" in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten die Maßgeblichkeit für das Steuerrecht an (sog "konkrete" Maßgeblichkeit), s Rn 480, 501ff. In dieser speziellen Ausprägung besteht mit der Bindung an konkrete handelsbi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Beginn der PIE-Eigenschaft

Rz. 61 [Autor/Zitation] Erfüllt ein Unternehmen die PIE-Definition nach § 316a Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3, sind die Regelungen der APrVO ab dann unmittelbar und, weil darin keine zeitliche Übergangsfrist für ihre Anwendung formuliert ist, sofort zu beachten (vgl. auch European Commission, Additional Q&A, 1), dh. bereits bei der bzw. für die Abschlussprüfung für das GJ, in dem ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Geib/Ellenbürger/Kölschbach, Ausgewählte Fragen zur EG-Versicherungsbilanzrichtlinie (VersBiRiLi) (Teil I), WPg 1992, 177; Perlet, Zur Umsetzung der Versicherungsbilanzrichtlinie in deutsches Recht, FS Moxter, 1994, 833; Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2011; Rockel/Helten/Ott/Sauer, Versicherungsbilanzen, 2012, Sell/Grund, Zu den Vorschriften über die Rechnungslegung und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unselbstständige Gebäudeteile

Rn. 161a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Gebäude ist mit allen Bestandteilen, die zu seiner Herstellung und Nutzung erforderlich sind, grds ein einheitliches unteilbares WG (BFH v. 22.08.1966, GrS 2/66 BStBl III 1966, 672; BFH v. 26.11.1973, GrS 5/71 BStBl II 1974, 132), aber s Rn 165. Für die Frage, welche Bestandteile zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt sind, kommt es...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verkaufskommission

Rn. 426 Stand: EL 80 – ET: 08 Abgrenzung: Im Rahmen eines Verkaufskommissionsgeschäfts übernimmt es ein Kommissionär gewerbsmäßig, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu verkaufen (§ 383 Abs 1 HGB). Rn. 426a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zurechnungswechsel: Bei der Verkaufskommission bleibt das Kommissionsgut im zivilrechtlichen E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Arbeitslosengeld

Rn. 1255 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Für Erstattungsansprüche der Arbeitsbehörde nach § 147a SGB III ist eine Rückstellung zu bilden (IDW HFA WPg 1995, 56; zur Vorgängervorschrift des § 128 AFG auch BMF vom 10.12.1991, BB 1992, 31).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung Zurechnungs-/Zuordnungsobjekt

Rn. 152 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gegenstand der Zurechnung nach § 39 AO ist das WG, Gegenstand der Zurechnung nach § 246 Abs 1 S 2 HGB iVm § 5 Abs 1 EStG der Vermögensgegenstand. Der Zurechnungs- und Zuordnungsentscheidung vorausgehen muss die Abgrenzung selbstständiger Zurechnungs-/Zuordnungsobjekte. Hier ist insb die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen es...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Bilanzielle Behandlung der Verschmelzung bei der Übernehmerin

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung durch Neugründung stellt die Übernehmerin nach § 242 HGB auf den stlichen Übertragungsstichtag eine Eröffnungs-Bil auf. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme auf eine bereits bestehende Kö ist der Vermögensübergang ein lfd Geschäftsvorfall; dh auf den Übertragungsstichtag wird, wenn dieser nicht mit dem Bil-Stichtag der ü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Beachtung Lagebericht und Konzernlagebericht zu prüfen sind, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie ggf. ergänzende rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den Lagebericht gemeint. Soweit die gesetzlichen Vorschriften die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Darstellungen zu den weiteren geprüften Unterlagen

Rz. 238 [Autor/Zitation] Die weiteren geprüften Unterlagen (vgl. auch Rz. 115) umfassen insbes. die im Konzernabschluss zusammengefassten und grds. nach § 317 Abs. 3 zu prüfenden Jahresabschlüsse (vgl. IDW PS 450 Rz. 123). Rz. 239 [Autor/Zitation] Soweit in den KA einbezogene JA nach den Grundsätzen der §§ 316 ff. oder nach den Anforderungen der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Das KonTraG hat die Pflicht zur Aufgliederung und ausreichenden Erläuterung der Posten des JA gegenüber dem bisherigen Recht eingeschränkt (krit. zur Gesetzesänderung Ludewig, WPg 1998, 595, 598 f.; aA Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 668, der in der gesetzlichen Neuregelung lediglich die Umsetzung bereits existierender Berichtsgrundsätze sieht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht des Abschlussprüfers

Rz. 27 [Autor/Zitation] Über die Abschlussprüfung und ihr Ergebnis hat der Prüfer gem. § 340k Abs. 1 iVm. § 321 Abs. 1 einen Prüfungsbericht abzufassen und diesen bei den entsprechenden Adressaten einzureichen. Der Prüfungsbericht stellt einen elementaren Bestandteil der Jahresabschlussprüfung dar, ohne dessen Vorliegen eine Feststellung des JA nicht erfolgen kann. Rz. 28 [Aut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bedeutung der Feststellung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 3 begründet selbst keine Pflicht zur Feststellung des JA; diese muss sich vielmehr aus dem Gesetz (so zB für Personenhandelsgesellschaften aus § 121 HGB) oder aus dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung des Unternehmens ergeben. Abs. 3 regelt lediglich, welche rechtliche Bedeutung die Feststellung des JA hat. Sie ist seine Billigung durch die zuständi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 135 [Autor/Zitation] Ebenfalls im einleitenden Abschnitt des Bestätigungsvermerks sind die "angewandten Rechnungslegungsgrundsätze" anzugeben (§ 322 Abs. 1 Satz 3). Inhaltlich wird die Angabe auch in § 322 Abs. 1 Satz 2 verlangt. Sie stützt sich auf Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Halbs. 2 APrRL und erfordert danach keine allgemeine Aussage dazu, ob die Rechnungslegungsgr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 225 [Autor/Zitation] Private Schulden dürfen nicht in der Bilanz des Einzelkaufmanns ausgewiesen werden. Zu den privaten Schulden zählen stets solche, welche zur Anschaffung von VG des Privatvermögens oder zur Finanzierung privater Ausgaben (zB Urlaubsreise) aufgenommen wurden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 124 [9/2024]; Kirsch, Rechnungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsatz der Klarheit

Rz. 37 [Autor/Zitation] Dieser durch die Aufnahme in Abs. 1 Satz 1 (jetzt: Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1) durch das KonTraG besonders betonte Grundsatz (zur Gesetzesänderung vgl. auch Dörner/Schwegler, DB 1997, 285, 287; mit Zweifeln an der Notwendigkeit dieser Bestimmung Gelhausen, AG 1997, Sonderheft 8, 73, 80; ferner Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 655) bezieht sich sowoh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Welzel ua., Kommentar zur Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen, Band I, 1991 (zitiert: "KoRVU"); Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungsunternehmen, Rechnungslegung und Prüfung in der Versicherungswirtschaft, 2018; Dreher, Versicherungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Länderrisiken

Rz. 126 [Autor/Zitation] Neben dem in den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen eines Kreditnehmers begründeten akuten Adressenausfallrisiko, das zunächst in Form einer Einzelwertberichtigung oder Rückstellung zu berücksichtigen ist, kann in Anhängigkeit vom Sitzland des Kreditnehmers ein latentes Länderrisiko treten. Länderrisken spiegeln grds. alle politischen und ök...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesamte ununterbrochene Mandatsdauer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO)

Rz. 504 [Autor/Zitation] Neben der "Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften" verlangt Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk auch "die Angabe … der gesamten ununterbrochenen Mandatsdauer, einschließlich bereits erfolgter Verlängerungen und erneuter Bestellungen". Sachlich steht die Angabe mit den Reg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Bei der offenen Vorsorgereserve nach § 340g handelt es sich um ein Bilanzierungswahlrecht, dass einerseits unabhängig von der Bildung oder Auflösung der stille Vorsorgebildung nach § 340f ausgeübt werden kann und andererseits ebenso wie die Regelungen zum § 340f auch von der dem Einzelbewertungsgrundsatz folgenden individuellen Bewertung der maßgebliche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Grundsatz der Berichtswahrheit

Rz. 46 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Berichtswahrheit besagt, dass der Inhalt des Prüfungsberichts nach der Überzeugung des Abschlussprüfers den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht (ebenso IDW PS 450 Rz. 9; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14, § 321 HGB Rz. 22; Glade, BiRiLiG2, Teil I Rz. 921; WP Handbuch18, Kap. M Rz. 141). Der Abschlussprüfer muss also von der Ric...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überschrift (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 300 [Autor/Zitation] Reicht die Einschränkung des Prüfungsurteils zum Abschluss nicht aus, um die Tragweite der dagegen zu erhebenden Einwendungen zu verdeutlichen (§ 322 Abs. 4 Satz 4), müssen Abschlussprüfer ihr Prüfungsurteil dazu versagen (§ 322 Abs. 4 Satz 1). Der Prüfungsvermerk eines Abschlussprüfers darf dann nicht mehr als "Bestätigungsvermerk" bezeichnet werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Berichterstattung über Gegenstand, Art und Umfang der Konzernprüfung (Abs. 3)

Rz. 259 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern. Die Vorschrift spricht die Konzernabschlussprüfung zwar nicht ausdrücklich an, jedoch kann es keinem Zweifel unterliegen, dass Abs. 3 auch für den Konzernprüfungsbericht gilt. Rz. 260 [Autor/Zitation] Als Gegenstand...mehr