Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Risikoanalyse bei der Einfü... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Einführung des § 38 EGAO durch das DAC7-Umsetzungsgesetz ist das Thema Tax Compliance Management System (TCMS) wieder stärker in den Vordergrund gerückt. Standen bisher vor allem Fragen der Haftungsbegrenzung im Vordergrund, rücken nun mögliche Erleichterung bei Betriebsprüfungen in den Fokus[1]. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seinem IDW Pr...mehr

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Risikoanalyse bei der Einfü... / 1 Hintergrund

Der Begriff "Tax Compliance Management System (TCMS)" erfährt im Moment wieder neue Aufmerksamkeit. Vor einigen Jahren beruhte die Aufmerksamkeit vor allem auf der lange erwarteten Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 153 aus dem Jahr 2016.[1] Diese geht auf die Unterscheidung zwischen einer bloßen Berichtigung von Steuererklärungen (§ 153 AO) und e...mehr

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Risikoanalyse bei der Einfü... / 2 Anforderungen an die Risikoanalyse

Zu der Frage, was ein steuerliches Risiko darstellt, findet sich in der Literatur recht wenig. Einzig in einem Aufsatz aus dem Jahr 2022, der auf einer qualitativen Studie mithilfe der Befragung von Steuerpraktikern beruht, finden sich dazu Ausführungen. Hier wird darauf verwiesen, dass in der Literatur das steuerliche Risiko vor allem als ein finanzielles und Compliancerisi...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und zwar una...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.2 Bewertung bei Unternehmen

Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Bewertung von größeren Kapital- und Personengesellschaften meist den Ertragswert, aber auch den Substanzwert. U. U. werden beide Methoden kombiniert und dabei unterschiedlich gewichtet. Der BGH nimmt zum Teil den rechnerischen Mittelwert aus Ertrags- und Substanzwert. Familiengerichte berechnen so den Zugewinn bezüglich des Unternehme...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.3 Überschuldung

Überschuldung liegt dann vor, wenn das Aktivvermögen bzw. die Vermögensgegenstände der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr abdecken. Die Bilanzwerte sind dabei der Ausgangspunkt, entscheidend aber sind letztlich die tatsächlichen Werte.[1] Hinweis Kein Insolvenzgrund bei positiver Fortbestehensprognose Eine Ausnahme für die Einleitung eines Insolvenzverfa...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann, muss aber nicht, Insolvenzantrag gestellt werden – also dann, wenn die GmbH voraussichtlich nicht in der Lage ist, Zahlungsverpflichtungen mit ihrer Fälligkeit zu erfüllen. So kann Vollstreckungen vorgebeugt werden.[1] Zur Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit erstellt der Geschäftsführer eine Zukunftsprognose. Die Insolvenzord...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.1 Zahlungsunfähigkeit

Eine Gesellschaft ist zahlungsunfähig, wenn sie voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Forderungen zu begleichen, also praktisch ihre Zahlungen eingestellt hat. Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, wenn eine innerhalb von 3 Woche...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2.2 Eigenverwaltung mit Schutzschirmverfahren

Sind die Aussichten auf eine Sanierung gut, kann im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit ein Antrag auf Eigenverwaltung bzw. Durchführung des Schutzschirmverfahrens (§§ 270 ff. InsO) zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt werden. Dazu benötigt die Gesellschaft eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines anderen Sachverständigen, dass dem Unternehmen die Über...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 3 Insolvenzantragsaussetzung wegen der COVID-19-Pandemie ist passé

Nach Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie hatte die Bundesregierung viele Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, um betroffene Unternehmen durch die Krisenzeiten hindurch zu unterstützen, zu erhalten und Masseninsolvenzen zu verhindern. Diese sind zum Glück in der Zwischenzeit Geschichte, auch wenn andere Probleme, die sich in der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen niede...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.1 Antrag auf Eigenverwaltung

Eine besondere Möglichkeit, um sich die Eigenverantwortung frühzeitig im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zu erhalten, ist die Beantragung der sog. Eigenverwaltung.[1] Hierzu muss eine Bescheinigung über die Aussichtsfähigkeit der Sanierung erstellt werden.[2] Diese Bescheinigung erstellt idealerweise ein in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Rechtsanwalt oder Unterneh...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2.3 Restrukturierungsrahmen

Seit dem 1.1.2021 gibt es bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine weitere Sanierungsoption. Das Reizvolle an diesem neuen Restrukturierungsrahmen, der im "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen" (StaRUG) geregelt ist, ist die Tatsache, dass gerade kein Insolvenzantrag gestellt wird.[1] Es handelt sich um ein im wesentlichen außergerichtliches, vom Untern...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.1 Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen

Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung der Immobilie sowie des Grund und Boden entsprechend der kaufmännischen Zweckbestimmung. Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind im Anlagevermögen nur die Grundstücke und Gebäude auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.[1] Für eine Zuordnung zum Anlagevermögen müssen folgenden Kriterien positiv beurteilt werden: Die Grundstücke sowie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen besitzt ein Gebäude, das 1972 erbaut wurde. Seit seiner Fertigstellung wurden keine Erneuerungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Folgenden werden die dringend zu beseitigenden Mängel aufgelistet: Die Holzfenster (Einfachverglasung) sind undicht. Alle Bäder in den Wohnungen besitzen einen Durchlauferhitzer für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Klasse 1 enthält die Konten, auf denen die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in unbebautem und bebautem Zustand, andere wohnungswirtschaftliche Leistungen bis zum Zeitpunkt ihrer Abrechnung, die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 (A) Gemäß der neuen Vorgabe in einigen Bundesländern zur Solarpflicht muss das Wohnungsunternehmen nun eine Photovoltaikanlage auf dem alleinstehenden Mehrfamilienwohnhaus errichten. Es wählt eine Aufdach-Photovoltaikanlage. Die Kosten für den Kauf sowie die Installation der Aufdach-Photovoltaikanlage sind unter A II 2 "Grundstücke und grundstücksgle...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 Das Wohnungsunternehmen möchte sein Geschäftsfeld erweitern und Einfamilienwohnhäuser schlüsselfertig verkaufen. Hierzu hat die Gesellschaft bereits ein Grundstück bebaut und komplett veräußert. Nun ist die Gesellschaft auf der Suche nach weiteren geeigneten Grundstücken zur Bebauung und Veräußerung. Im Jahr 20X2 werden einige Grundstücke besichtigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.2 Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden

Aktivierungsvoraussetzungen für die baulichen Maßnahmen an bestehenden Gebäuden sind folgende: Herstellung eines Vermögensgegenstandes, Erweiterung eines Vermögensgegenstandes oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstandes, die über dessen ursprünglichen Zustand hinausgeht.[1] Im Folgenden wird anhand einzelner Beispiele die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und H...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 393 Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften besteht eine Passivierungspflicht. Schwebende Geschäfte sind verpflichtende Verträge, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind. Gegenstand solcher schwebenden Geschäfte können auch Dauerschuldverhältnisse sein, wie sie bei der Vermietung von Wohnungen typisch sind. Vor der Bildung einer Rückstellung für drohende Verlust...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 077 Geleistete Anzahlungen

Unter den hier zu buchenden Anzahlungen werden Vorleistungen des Wohnungsunternehmens auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte verstanden. Allerdings sind Aufwendungen, die vor dem Zeitpunkt des Zugangs von Grund und Boden anfielen, nur aktivierungspflichtig, wenn sie nach der Entscheidung, den Grund und Boden zu erwerben, entstanden. Hierbei kann es sich um geleistete Anzah...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 36 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Hierunter sind die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag zu buchen, wobei eine entsprechende Kontentrennung zweckmäßig ist. Lohn- und Gehaltssteigerungen der Zukunft sind in die versicherungsmathematischen Berechnungen zwingend einzubeziehen. Nettoerträge aus der Abzinsung sind in der GuV-Rechnung gesondert ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen ist Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses und vermietet die Wohnungen. Nun haben sich die Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung mit Beschluss dazu entschieden, das Mehrfamilienwohnhaus zu veräußern. Der Beschluss datiert auf den 20.04.20X1. Die Wohnungen werden weiter vermietet. Ein Verkäufer wurde im Jahr 20...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen errichtete im Jahr 1960 eine Immobilie mit mehreren Wohnungen in einem sehr beliebten Stadtteil von München. Die Herstellungskosten beliefen sich auf 800 TEUR. Die Immobilie wurde gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2b) mit jährlich 2 % abgeschrieben. Im Jahr 20X4 ist die Immobilie voll abgeschrieben. Mittlerweile ist das Gebäude sehr in die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 04 Technische Anlagen und Maschinen

Als technische Anlagen und Maschinen sind Kraft- und Arbeitsmaschinen zu erfassen, wie sie z. B. in der Reparaturwerkstatt eines Regiebetriebs eingesetzt werden. Sie sind auch dann hier – und nicht als Gebäudekosten – zu erfassen, wenn sie ortsfest montiert, aber nicht Bestandteil des Geb...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen erwirbt ein Mehrfamilienwohnhaus, die Wohnungen sollen weiterhin vermietet werden. In diesem Fall dient die Immobilie dauerhaft dem Unternehmenserfolg und erzielt Mieterträge, daher ist das Mehrfamilienwohnhaus unter Position A II 1 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" zu aktivieren. Eine Aufteilung auf Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 09 Immaterielle Vermögensgegenstände

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von immateriellen Werten des Anlagevermögens. Bereits durch das BilMoG...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 070 Bauvorbereitungskosten

Zu den Bauvorbereitungskosten, die entweder als Teil der Anschaffungskosten für den Grund und Boden oder als Teil der Herstellungskosten für das zu errichtende Gebäude zu aktivieren sind, zählen sämtliche Aufwendungen zur Vorbereitung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie von Aus- und Umbaumaßnahmen, die sich dem jeweiligen Bauvorhaben zuordnen lassen.[1] Als Baumaßnah...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Das IDW hat in ihrem PS 350 nF die Berufsauffassung dargelegt, nach der WP bei der Abschlussprüfung unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit die Prüfung von Lageberichten zum JA und Konzernlagebericht durchführen (vgl. Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung, IDW PS 350 nF [10/2021]). Hiernach ist der Abschlussprüfer verpflichtet, die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, "Presentation of Financial Statements" – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117ff.; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar (ADS Int 2002), Stuttgart 2002; Anders, Klassifizierung von Schulden mit Covenants, PIR 2022, S. 1ff.; Amshoff/Jungius, Neuregelung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung, PiR 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenkapitalsurrogate

Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden die Kriterien für die Klassifikation als Eigen- bzw. Fremdkapital untersucht und dargestellt. Rz. 37 [Autor/Zitation] Einordnung in Bilanzpositionen: Ebenso wie eine Legaldefinition der Eigen- und Fremdkapitalbestandteile fehlt, ist eine gesetzliche Definition, nach der Finanzierungsinstrumente dem Eigen- oder Fremdkapital zuzuordnen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzieller Ausweis

Rz. 346 [Autor/Zitation] Der Ausweis folgt der Qualifizierung des Genussrechtkapitals als Eigen- oder Fremdkapital. Im Schrifttum wird vertreten, dass stattdessen ein Ausweis des Genussrechts- bzw. sonstigen Hybridkapitals als Sonderposten zwischen Eigen- und Fremdkapital geboten sei (so etwa Hennrichs in BeckOGK HGB, § 247 HGB Rz. 42 f. [9/2023]); Hennrichs/Pöschke in HDJ, A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtsformen

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 266 gilt dem Wortlaut und seiner systematischen Stellung nach für KapGes. Große und mittelgroße KapGes. (zu den Größenklassen § 267 Rz. 16) müssen das Gliederungsschema der Abs. 2 und 3 umfassend ausweisen. Für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften bestehen Erleichterungen nach Abs. 1 Satz 3 und 4 (Rz. 61 ff.). Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Gliederungssc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Behandlung passiver Steuerlatenzüberhänge als Steuerrückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 bedeutet allerdings nicht, dass sich kleine KapGes. und KapCoGes. überhaupt nicht mit dem Thema "Latente Steuern" zu befassen brauchen. Vielmehr haben sie zumindest zu prüfen, ob passive latente Steuern, auch wenn sie nicht den Sonderstatus des Bilanzpostens nach § 266 Abs. 3 E. besitzen, inhaltlich als Verbind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Entnahmen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Vor Inkrafttreten des MoPeG beschränkte § 122 Abs. 1 HGB aF das Entnahmerecht eines persönlich haftenden Gesellschafters auf 4 % seines für das letzte GJ festgestellten Kapitalanteils bzw. seines diesen Betrag übersteigenden Gewinnanteils, soweit dies nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht. Die wenig praxistaugliche und meist durch gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abfindung geringer als Kapitalanteil

Rz. 71 [Autor/Zitation] Sollte der Betrag der Abfindung niedriger sein als der Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters, hängt die bilanzielle Behandlung des Unterschiedsbetrags davon ab, ob das Ausscheiden des Gesellschafters als Kapitalvorgang oder als Erwerbsvorgang interpretiert wird (IDW RS FAB 7 Rz. 59a). Bei einer Interpretation als Erwerbsvorgang ist der negati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Internes Kontroll- und internes Risikomanagementsystem

Rz. 187 [Autor/Zitation] § 289 Abs. 4 ist nicht dahingehend zu verstehen, dass hiermit die Einrichtung sowie Ausgestaltung eines internen Kontroll- oder internen Risikomanagementsystems verpflichtend vorgeschrieben wird (vgl. BT-Drucks. 16/10067, 76). Vielmehr konnte auch vor Einführung der Regelung davon auszugehen sein, dass die Einrichtung eines auf den Rechnungslegungspro...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abfindung übersteigt Kapitalanteil

Rz. 66 [Autor/Zitation] Umstritten ist, welche bilanziellen Auswirkungen sich für die Personenhandelsgesellschaft ergeben, wenn zwischen der Abfindung und dem Betrag des Kapitalanteils des ausscheidenden Gesellschafters ein positiver Unterschiedsbetrag besteht. Nach der früheren, an die Vorgehensweise im Steuerrecht angelehnten Sichtweise des IDW wurde die Abfindung eines Ges...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Winkeljohann/Haenelt, Die Bilanzierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von Nicht-Kapitalgesellschaften nach der novellierten Kapitalabgrenzung des IAS 32 (rev. 2008), DB 2008, S. 1518–1523; Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow, Some remarks on distinguishing liabilities from equity – ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungspflichten

Rz. 63 [Autor/Zitation] Der Lagebericht von KapGes., die nicht kleine iSd. § 267 Abs. 1 sind, ist aufgrund von § 316 Abs. 1 Satz 1 durch einen Abschussprüfer zu prüfen (zur Praxis der Lageberichtsprüfung vgl. auch Kajüter/Nienhaus/Nienaber, WPg 2017, 801). Die Prüfung des Lageberichts hat sich nach § 317 Abs. 2 Satz 1 darauf zu erstrecken, ob der Lagebericht mit dem JA, ggf. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einordnung als handelsrechtliche GoB

Rz. 61 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob die Stellungnahme des IDW HFA 1/1994 als handelsrechtliche GoB anzusehen ist. Das IDW fokussiert sich in IDW HFA 1/1994 mit dem Leitkriterium der Haftungsfunktion in diesem Zusammenhang auf die Auslegung des § 265 Abs. 3 Satz 2. Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 Satz 2 regelt jedoch nur den Ausweis von Zwischenposten, die mit jeder Qua...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angabe

Rz. 347 [Autor/Zitation] Nach Nr. 21 sind Angaben zumindest zu den wesentlichen marktunüblichen Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zu deren Wertumfang, zur Art der Beziehung zu den nahestehenden Unternehmen und Personen sowie weitere Angaben zu den Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung der Kriterien auf alle Eigenkapitalsurrogate

Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine generelle Auseinandersetzung mit der Fragestellung, ob und inwieweit die unter Rz. 38 genannten Kriterien auch für die generelle Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital genutzt werden können, ist derzeit jedoch nicht ersichtlich. Die Diskussion wird meistens nur hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Genussrechten und stillen Gesellscha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Eigenkapitalausweis bei Stiftungen

Rz. 359a [Autor/Zitation] Für Stiftungen (Rz. 11a) empfiehlt die IDW RS FAB 5 in Rz. 62 folgende Gliederung des Eigenkapitals: Rz. 359b [Autor/Zitation] Die Unterteilung des Grundstockkapitals in Err...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte werden im Gesetz nicht definiert. Der Begriff des "Geschäfts" ist in einem weiten, funktionalen Sinn zu verstehen und erfasst alle Arten von Transaktionen oder Vereinbarungen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte können, müssen deshalb aber keine schwebenden R...mehr