Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Versicherung auf verbundene Leben

Rz. 18 Im Rahmen der Versicherung auf verbundene Leben werden zwei Personen versichert. Hier sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Rz. 19 Im ersten Fall wird vereinbart, dass die Versicherungsleistung nur bei Ableben der zuerst versterbenden versicherten Person fällig wird. Ein Versicherungsvertrag dieser Art empfiehlt sich z.B. als sog. Teilhaberversicherung in Form e...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Begriff

Rz. 1 Unternehmensleiter, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften bekanntlich unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf Schadensersatz. Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen sind insbesondere gesellscha...mehr

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E / 11 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1780]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 90 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem und ggf. mit welchem Anteil die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zu rechnung der wirtschaftlichen Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung ber...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 23 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung geforderte erschöpfende Beratung und Belehrung des Mandanten nicht möglich. Die umfassende Aufklärung des Sachverhalts sollte für den Anwalt erste Priorität sein, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger Ursache für Regressansprüche gegen den Anwalt. Die relevante Re...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.1 Abgrenzung der Anteile "anderer Gesellschafter"

Rz. 547 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 307 Abs. 1 HGB ist ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter an einbezogenen Tochterunternehmen zu bilden. Dies umfasst ausschließlich die gesellschaftsrechtliche Beteiligung durch Dritte am Eigenkapital, während bspw. aus der 100 %igen Finanzierung eines Tochterunternehmens durch Emission von Genussrechten mit Eigenkapi...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.9 § 272 Abs. 5 HGB beim Gesellschafter einer GmbH & Co. KG?

Rz. 298 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein weiteres Problem ist die Frage, ob § 272 Abs. 5 HGB auch auf Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anwendbar sind. § 264a HGB verweist auf alle Vorschriften der §§ 264ff. HGB, sodass es nahe liegt, die Vorschrift auch auf den Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anzuwenden.[1] Die Interessenlage ist vergleichbar – ob eine AG als Muttergesells...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.2.2 Zustimmung der Gesellschafter

Rz. 113 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anders als § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB kennt § 264b HGB keine Zustimmungspflicht aller Gesellschafter. Vielmehr scheint die Vorschrift bereits anwendbar, wenn sämtliche Voraussetzungen als solche erfüllt sind. Diese Sichtweise entspricht der h. M. in der Literatur, die dieses Ergebnis aus dem Rechtsprechungswechsel vom fehlenden Einstimmigkeitser...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16 Anteile anderer Gesellschafter

16.1 § 307 HGB Rz. 537 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 307 Anteile anderer Gesellschafter (1) In der Konzernbilanz ist für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter dem Posten "nicht beherrschende Anteile" inner...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4 Haftung der Gesellschafter bei Gewinnverteilung nach fehlerhafter Rechnungslegung

4.1 Aktienrecht 4.1.1 Der Grundfall – § 62 AktG und § 134 InsO Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der JA nichtig, hat der Gewinnverwendungsbeschluss keine Grundlage (§ 253 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der ausgeschüttete Gewinn kann gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG zurückgefordert werden. Weil es sich in diesem Fall um Gewinnanteile handelt, ist dieser Anspruch ausgeschlossen, wenn der A...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.4.3 Nicht beherrschende Gesellschafter

Rz. 511 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwischenergebnisse sind gem. § 304 Abs. 1 HGB stets in voller Höhe zu eliminieren, d. h. auch dann, wenn neben dem Mutterunternehmen auch nicht beherrschende Gesellschafter am Eigenkapital eines an der Transaktion partizipierenden Tochterunternehmens beteiligt sind. Dabei ist strittig, inwieweit ein zu eliminierendes Zwischenergebnis i. R.d....mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.4 Zuzahlungen der Gesellschafter gegen Vorzugsgewährung (§ 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB fallen Bar- oder Sachleistung des Gesellschafters für mitgliedschaftliche Vorzugsrechte, z. B. Sonderrecht auf Geschäftsführung in der GmbH oder Gewinnvorzug (§ 11 Satz 1 AktG).[1] Vorzugsrechte sollen in der Satzung verankert sein.[2] Nicht unter § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB fällt der Verlustausgleich gem. § 302 AktG....mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.15 Angabe der persönlich haftenden Gesellschafter (Nr. 15)

Rz. 71 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 PersGes. i. S. d. § 264a HGB müssen im Anhang gem. § 285 Nr. 15 HGB Namen bzw. Firma und Sitz sowie das gezeichnete Kapital ihrer persönlich haftenden Gesellschafter angeben, ungeachtet dessen, ob diese kapitalmäßig beteiligt sind. Entscheidend sind die Beteiligungsverhältnisse am Abschlussstichtag.[1] § 285 Nr. 15 HGB betrifft damit die umge...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.2.3 Einbeziehung in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht des persönlich haftenden Gesellschafters

Rz. 116 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264b Nr. 1a HGB stellt ausdrücklich klar, dass eine Einbeziehung in den Konzernabschluss des persönlich haftenden Gesellschafters ausreicht. "Persönlich haftend" ist ungenau und meint "persönlich unbeschränkt haftend". Umstritten ist, ob der persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter als Mutterunternehmen eingeordnet werden kann. Der ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.2.2.1 Kapitalanteile von OHG-Gesellschaftern und Komplementären

Rz. 143 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Kapitalanteil ist die bedungene Einlage auszuweisen. Das ist bei Komplementären und OHG-Gesellschaftern der Betrag, den sie laut Gesellschaftsvertrag zu leisten haben.[1] § 120 Abs. 2 HGB statuiert für OHG-Gesellschafter, dass Gewinne dem Kapitalkonto zugeschrieben werden. Die Vorschrift gilt gem. § 161 Abs. 2 HGB auch für Komplementäre....mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.2.3 Kapitalanteile von Kommanditisten und atypisch stillen Gesellschaftern (§ 264c Abs. 2 Satz 6 HGB)

Rz. 147 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kommanditisten spielt die korrekte Einordnung der einzelnen – gesellschaftsvertraglich geschaffenen – Konten eine wichtige Rolle. Unproblematisch als Kapitalanteil ist der auf dem Kapitalkonto nach gesetzlicher Regelung oder Kapitalkonto I nach vertraglicher Regelung ausgewiesene Betrag zu verbuchen. Beim Kommanditisten kann die gesellsc...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.1 § 264c Abs. 1 HGB

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[1] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[2] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kom...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.2 § 264 Abs. 3 Satz Nr. 1 HGB

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Alle Gesellschafter des Tochterunternehmens müssen der Befreiung für das jeweilige Geschäftsjahr zugestimmt haben. Dazu bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses. Damit ist eine Zustimmung durch eine Satzungsklausel oder eine durch Satzung antizipierte Zustimmungserklärung ausgeschlossen.[1] Bei Stimmbindungsverträgen gilt: Ist das ausgleichs...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.5 Sonstige Fortschreibungen

Rz. 553 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewinn- oder Verlustanteil Der Anteil am Ergebnis der Tochterunternehmen, der den anderen Gesellschaftern zuzurechnen ist, ist auch bilanziell dem Anteil der anderen Gesellschafter gutzuschreiben bzw. zu belasten.[1] Rz. 554 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwischenergebniseliminierung Bei der Zwischenergebniseliminierung wird nach § 304 Abs. 1 HGB ni...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.2.1.1 § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Nichtanwendung von § 264a HGB muss gem. § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB wenigstens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person sein. Nicht ausreichend ist die schuldrechtliche Übernahme von Pflichten durch eine natürliche Person.[1] Hingegen stellt das Gesetz keine weiteren Anforderungen an eine natürliche Person. Die in...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.2.1.2 § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB

Rz. 103 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264a HGB ist ausgeschlossen, wenn an der Personengesellschaft eine weitere Personengesellschaft als Komplementärin beteiligt ist, jedoch Komplementärin eine natürliche Person als persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafter hat. Die Gläubiger können in diesem Fall bis zum Komplementär der Komplementärin gem. § 128 HGB (direkt) durchgre...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.6 Wahlrecht hinsichtlich Ertragswirksamkeit

Rz. 236 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach h. M. kann der Gesellschafter entscheiden, ob seine Leistung in das Kapital oder als Ertrag gebucht werden soll.[1] Ein freiwilliger Verlustausgleich, ein Sanierungszuschuss oder ein Forderungsverzicht sind typische Fälle. Im Zweifel soll aber eine Kapitalrücklage gewollt sein. Diese Sichtweise wird insbesondere von Hüttemann/Meyer und ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.1 Bezeichnung und Ausweis

Rz. 543 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 307 Abs. 1 HGB ist der Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals gesondert auszuweisen. Rz. 544 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht geregelt ist, an welcher Stelle der Ausgleichsposten innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen ist. Als zwe...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.5 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist ebenfalls nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .47). Er umfasst sämtliche Cashflows aus Eigenkapitalgebertransaktionen, aus der Aufnahme und Begleichung von Finanzschulden sowie mit diesen zusammenhängende Vergütungen (DRS 21.9, .48 ff.). DRS 21.50 enthält nachfolgende Mindestglied...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1 § 264c HGB

Rz. 124 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a (1) 1Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. 2Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigensch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.2 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 246 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[1] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[2] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehend...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.1.3 Geltungsbereich – Gesellschaftsformen

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift bezieht sich auf Kommanditgesellschaften mit einem Komplementär in Form einer Kapitalgesellschaft wie GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG oder einer anderen juristischen Person wie Stiftung oder Genossenschaft.[1] Ebenfalls erfasst ist die OHG, an der keine natürlichen Personen beteiligt sind. Auch die deutsche Personenhandelsgesell...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9 Eigenkapitalähnliche Instrumente

Rz. 242 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere bei Genussrechten oder atypisch stillen Beteiligungen wird diskutiert, ob sie – obwohl eigentlich Fremdkapital[1] – in besonderen Konstellationen bzw. bei besonderer Ausgestaltung als Eigenkapital ausgewiesen werden können. Für eine Einordnung als eigenkapitalähnliches Instrument kommt es auf diese Kriterien an:[2] Nachrangigkeit...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.3 Stellungnahme zur Einordnung

Rz. 247 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die atypisch stille Gesellschaft und Genussrechte können die gleichen Prinzipien entwickelt werden. Die vorgeschlagenen Lösungen sind zu pauschal und daher nur im Hinblick darauf überzeugend, dass "irgendwo" im Eigenkapital verbucht werden muss. Abzulehnen ist eine Verbuchung unmittelbar nach dem gezeichneten Kapital. Die Konsequenz wäre...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.3 Erstkonsolidierung

Rz. 551 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der handelsrechtlich einzig zulässigen Methode der vollständigen Neubewertung sind die Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens mit ihren beizulegenden Zeitwerten anzusetzen. Als maßgeblich für die Wertbemessung gilt der Tag, an dem das Unternehmen i. S. d. § 290 HGB zum Tochterunternehmen geworden ist. Im Zuge dessen k...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.3 Personengesellschaftsrecht

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ausgehend von einer fehlerhaften Bilanz statuiert § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten, wenn ihm entsprechend Gewinnanteile zugewiesen werden. § 172 Abs. 5 HGB lässt diese Haftung bei doppelter Gutgläubigkeit beiseite: Der Kommanditist und der mit Aufstellung befasste Gesellschafter bzw. GmbH-Geschäftsführ...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.1 Vorliegen einer gemeinsamen Vereinbarung

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 11.4 liegt eine gemeinsame Vereinbarung dann vor, wenn zwei oder mehrere Parteien gemeinschaftliche Kontrolle ausüben. Die Bestimmungen des IFRS 11.5 umfassen zwei Definitionsmerkmale:[1] Die Parteien müssen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen aneinander gebunden sein (IFRS 11.5(a)) und in der vertraglichen Vereinbarung muss mindest...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1 § 307 HGB

Rz. 537 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 307 Anteile anderer Gesellschafter (1) In der Konzernbilanz ist für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter dem Posten "nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigen...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.1.1 Verpflichtete Gesellschaften

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dem zweiten Abschnitt des dritten HGB-Buches unterfallen Kapitalgesellschaften. Das sind die GmbH, die AG und trotz eines persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafters die KGaA. § 264a HGB erstreckt die Anwendung der Vorschriften auf Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Grundsätzlich...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2 § 319 HGB

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe (1) 1Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. 2Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2) oder von mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Ab...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 341 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Abschaffung des Wahlrechts zur Anwendung der Buchwertmethode durch das BilMoG und die hieraus resultierende Verpflichtung zur Anwendung der Neubewertungsmethode wurde die von weiten Teilen der Bilanzierungspraxis präferierte Variante zur Abbildung von Unternehmenserwerben gestrichen. Nach Auffassung des Gesetzgebers soll die alleinige An...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.2 Gemeinschaftliche Tätigkeiten versus Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut des IFRS 11.6 ist bei Vorliegen einer gemeinsamen Vereinbarung generell zwischen gemeinschaftlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen zu unterscheiden. Die jeweilige Zuordnung richtet sich nach der vertraglichen Ausgestaltung der Rechte und Pflichten bei der gemeinschaftlichen Kontrolle der Partnerunternehmen (IFRS 11...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.1.3 Gemeinsame Führung

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die tatsächlich ausgeführte gemeinsame Führung drückt sich insbesondere durch nachfolgende Merkmale aus:[1] Gemeinsame Bestimmung der Geschäftspolitik durch die Gesellschafterunternehmen in wesentlichen Fragen. Keinem Gesellschafter stehen besondere Leitungsbefugnisse zu. Die Gesellschafter sind untereinander unabhängig. Die Zusammenarbeit ist i....mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.2 Einzubeziehende Posten des Eigenkapitals

Rz. 550 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stimmt mit deren Anteil am konsolidierungspflichtigen Eigenkapital des Tochterunternehmens überein und setzt sich aus den in § 266 Abs. 3 A. HGB aufgeführten Posten – d. h. aus gezeichnetem Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss bzw. -f...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.2 GmbH-Recht

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wäre bei zutreffender Bilanzierung eine Unterbilanz ausgewiesen worden, wären Ausschüttungen an die GmbH-Gesellschafter unzulässig gewesen. § 31 GmbHG statuiert einen strengen Erstattungsanspruch, der sich auf die volle Höhe des an den Gesellschafter ausgezahlten Betrags beläuft.[1] § 31 Abs. 3 GmbHG statuiert eine Ausfallhaftung der Mitgesel...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.5.3 Identische Ausstattungsmerkmale

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 32.16A(c) verlangt, dass die kündbaren Instrumente identische Ausstattungsmerkmale (identical features) aufweisen. Allerdings nennt der Standard selbst hierfür lediglich beispielhaft deren Kündbarkeit und dass die Formel oder Methode zur Ermittlung des Rückkauf- oder Rücknahmepreises für alle Instrumente in dieser Klasse von Instrumenten ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Konzernrechnungslegungspflicht betrifft alle Mutterunternehmen mit Sitz im Inland. Als Mutterunternehmen werden in Abs. 1 die Kapitalgesellschaften definiert. Dazu gehören: AG KGaA GmbH SE in Deutschland ansässige ausländische Kapitalgesellschaften (z. B. Limited). Aufgrund des Verweises in § 264a HGB zählen für Zwecke das Abs. 1 zu den Kapitalg...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.3 Sonstige Fälle beherrschenden Einflusses

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Konsolidierung unmittelbar nach Abs. 1 kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht: Beherrschung infolge Präsenzmehrheit. Dem Mutterunternehmen steht zwar nicht die absolute Mehrheit der Stimmrechte zu. Wegen der Zusammensetzung des Gesellschafter-/Aktionärskreises wird jedoch in der Gesellschafter-/Hauptversammlung nicht mit dem E...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.1.2 Wahl des Abschlussprüfers

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Abhängigkeit von der Rechtsform des zu prüfenden Unternehmens ist das Wahlverfahren unterschiedlich strukturiert. Insbesondere bei Aktiengesellschaften ist die Vorgehensweise – vor dem Hintergrund der sachlichen Erfordernisse großer Publikumsgesellschaften – äußerst förmlich geregelt. Bei den übrigen Rechtsformen ist das Vorgehen zwar an d...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.1.1 Überblick

Rz. 538 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zuge der Vollkonsolidierung sind die Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge des einzubeziehenden Tochterunternehmens unabhängig von der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens vollständig im Konzernabschluss i. S. d. § 300 Abs. 1 HGB zu erfassen. Falls an dem einzubeziehenden Tochterunternehmen auch nicht zu...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.4.2 Beteiligungserträge

Rz. 191 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge aus Beteiligungen sind phasengleich beim Gesellschafter zu aktivieren, wenn bei der Tochtergesellschaft des Jahresabschlusses festgestellt und über die Gewinnausschüttung beschlossen wurde, bevor der Jahresabschluss des Gesellschafters geprüft worden ist.[1] Unabhängig davon, dass der entsprechende Betrag auch für die Bilanzsumme der...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.5.4 Keine sonstigen Zahlungsverpflichtungen

Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IAS 32.16A(d) darf das Instrument außer der vertraglichen Rückkauf-/Rücknahmeverpflichtung keinem anderen ggü. (no contractual obligation apart from) eine vertraglich zugesicherte Zahlungsverpflichtung oder Verpflichtung zur Lieferung anderer finanzieller Vermögenswerte aufweisen. Nicht schädlich für den Eigenkapitalausweis sind dabei (R...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.4.1 Schadensposten

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein typischer Fall liegt in den Kosten für die erneute Prüfung des JA. Die Kosten für die erneute Aufstellung des JA müssen ihm nicht auferlegt werden, weil eine neue Aufstellung sowieso nötig ist.[1] Das ist nur anders, wenn der JA zutreffend aufgestellt worden war und der Mangel allein aus dem Bereich des Prüfers stammt. So kann es sein, da...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 4.1 § 335b HGB (Bestimmte Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 335b Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften 1Die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333a, die Bußgeldvorschrift des § 334 sowie die Ordnungsgeldvorschrift des § 335 gelten auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im S...mehr