Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.35 Angabe des Vorschlags oder Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses (Nr. 34)

Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 34 HGB ist der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung in den Anhang aufzunehmen. Das bezweckt, dem Jahresabschluss-Adressaten Informationen über die künftige Ergebnisverwendung zu vermitteln.[1] Kleine KapGes (§ 267 Abs. 1 HGB) sind gem. § 288 Abs. 1 HGB davon befreit. Damit ist de...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1 Überblick, Vollständigkeitsgebot

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Passiva sind in der Bilanz das Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Kapitel 7 Tz. 404) sowie passive latente Steuern (vgl. § 266 Abs. 3). Für den Ansatz der Passiva gilt, wie für den Ansatz der Aktiva, § 246 HGB. § 246 HGB (vgl. Kapitel 5 Tz. 10) konstituiert mit dem Vollständigkeitsgebot...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.3 Das Folgeproblem: true and fair view als Auslegungshilfe oder overriding principle

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Folgeproblem der h. M. stellt sich nach wie vor die Prinzipienfrage, ob § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB die Einzelvorschriften im Einzelfall überlagert (overriding principle)[1] oder nur Auslegungs- und Lückenschließungs­charakter hat. Bereits der Wortlaut sorgt für die Unklarheit. Einerseits sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu bea...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1.2.4.2 Antrag einer Minderheit

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Sicherung des Informationsbedürfnisses von Minderheitsgesellschaftern entfällt die Befreiungsmöglichkeit bei entsprechendem Antrag einer Minderheit der Gesellschafter des zu befreienden Mutterunternehmens (Abs. 3 Nr. 2). Die Norm nennt ein Anteilserfordernis von mindestens 10 % der Anteile bei der AG und der KGaA (dies sollte entsprechend ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Man wird mit Fug und Recht sagen können, dass es sich bei den Offenlegungspflichten um eine Dauerbaustelle des Handelsbilanzrechts handelt. Seit der grundlegenden Reform durch das BiRiLiG 1985 und der Einführung der §§ 325–329 HGB hat es eine lange Reihe von Reformmaßnahmen gegeben, von denen die wichtigsten hier genannt seien: Mit dem Gesetz z...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.2 Bewertungskonzept

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Bewertungsmaßstab sowohl für die direkte Bewertung der zugegangenen Güter oder Dienstleistungen als auch für deren indirekte Bewertung unter Rückgriff auf die gewährte Vergütung oder die eingegangene Zahlungsverpflichtung wird in IFRS 2.10 bzw. IFRS 2.30 der beizulegende Zeitwert festgelegt. Dabei ist der Hinweis in IFRS 2.6A zu beachten...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.4 § 264c Abs. 4 HGB

Rz. 154 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c Abs. 4 HGB regelt den Ausweis der Anteile an der Komplementärin bei der Einheits-GmbH & Co. KG. In diesen Konstellationen hält die KG die Anteile an ihrer Komplementärin (der GmbH).[1] Die Anteile an der Komplementärgesellschaft sind unter A.III.1 oder A.III.3 auszuweisen. Zugleich muss dieser Anteil gem. § 264c Abs. 4 Satz 2 HGB wied...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.3.2 Änderung des Jahresabschlusses zwischen Feststellung und Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 71 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein festgestellter Jahresabschluss fehlerhaft, aber nicht nichtig, darf er auch noch nach der Feststellung geändert werden. Das wird damit begründet, dass ein gesetzlicher Zustand hergestellt wird, sodass es an der Willkür mangele.[1] Grundsätzlich ist der Geschäftsleiter frei in seiner Entscheidung. Ein Jahresabschluss mit wirksamen Bila...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.3 Potenzielle Stimmrechte

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter potenziellen Stimmrechten sind gemäß IFRS 10.B47 Rechte auf den Erwerb von Stimmrechten in einem Beteiligungsunternehmen zu verstehen. Diese können aus wandelbaren Instrumenten oder Optionen unter Einschluss von Terminkontrakten entstehen. Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Beurteilung der Beherrschung hat der Investor sowohl seine...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.2 Folgebewertung von Finanzanlagen

Rz. 836 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzanlagen sind nach der allgemeinen Regel gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert außerplanmäßig abzuschreiben, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Zusätzlich normiert § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB für Finanzanlagen ein Wahlrecht, außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.7 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes

Rz. 43 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Wegen der Vielzahl der mit einer Bewertung verbundenen Prognosen und dem Realisationsprinzip, das insbesondere den Ausweis erhöhter Grundstückswerte oder selbst geschaffener Immaterialgüter untersagt, wird nie ein der wirtsch...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1 §§ 243–245, 264 Abs. 2 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 243 Aufstellungsgrundsatz (1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muß klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. § 244 Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache un...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.5.2 Voraussetzungen

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Täter kommen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. Tz. 30) der geprüften Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens in Betracht, nicht jedoch die Mitglieder des Aufsichtsrats. Zum Problem des faktischen Organs vgl. Tz. 13 f., zur Möglichkeit der Teilnahme durch Angestellte, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte vgl. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.1 Prüfung der Fortführungsfähigkeit

Rz. 78 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Fortführungsprinzip erlaubt es, für die Bewertung einen going concern zu unterstellen. Vermögensgegenstände dürfen daher auch dann zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet werden, wenn augenblicklich nicht ersichtlich ist, ob eine Realisation dieses Betrages im Falle einer Veräußerung zu erzielen wäre. Das gilt auch ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.5 Besonderheiten in Konzernstrukturen

Rz. 638 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besonderheiten bei der Behandlung nach IFRS 5 zu klassifizierender Sachverhalte ergeben sich zunächst bereits i.Z.m. Konsolidierungsfragen. So werden im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen konzerninterne Beziehungen eliminiert, um durch den konsolidierten Konzernabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus der Pe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.2 Stimmrechtsmehrheit

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Stimmrecht bedeutet das Recht, in der Versammlung der Gesellschafter (z. B. bei der Hauptversammlung der AG) die gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechte, die mit dem Unternehmensanteil verbunden sind, auszuüben.[1] Die Mehrheit der Stimmrechte ist gegeben, wenn einem Unternehmen die einfache (= absolute) Mehrheit (50 % plus 1) der Stimmrechte ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.3 Harmonisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung und Bilanzrichtliniengesetz vom 19. Dezember 1985

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die europäische Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung gründete in dem Ziel einer Angleichung der nationalen Schutzbestimmungen zu Gunsten der Gesellschafter und Gläubiger von Kapitalgesellschaften. Einen historischen Ausgangspunkt bildete der Auftrag der EWG-Kommission an eine Arbeitsgruppe unter der ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 1.1.2.1 Prüfungspflicht für Jahresabschluss und Lagebericht (Abs. 1)

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Solange der Jahresabschluss eines prüfungspflichtigen Unternehmens (vgl. Tz. 1) nicht geprüft wurde, kann keine Feststellung nach § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgen (§ 171 Abs. 2 Satz 4, i. V. m.§ 172 Satz 1 AktG, §§ 42a Abs. 2 Satz 2, § 46 Nr. 1 GmbHG). Die Art des Vermerks über die Abschlussprüfung hat auf die rechtswirksame Feststellung des J...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 485 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften des § 304 HGB sind auf Lieferungen und Leistungen zwischen denjenigen Unternehmen anzuwenden, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, also grds. zwischen dem Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen (Upstream- und Downstream-Transaktionen) sowie zwischen den einzelnen Tochterunter...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3.2.5.3 Rechtsfolgen

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Verstoß gegen § 332 Abs. 1 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 100 f.) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) bestraft, im Fall von § 332 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 HGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, bei Leichtfertigkeit i. S. d. Abs. 3 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren o...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.2.1.2.2 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als einem berichterstattenden Unternehmen nahestehend gelten nach IAS 24.9(a)(iii) auch Personen, die eine Schlüsselposition im Management des berichterstattenden Unternehmens oder dessen (direktem oder indirektem) Mutterunternehmens innehaben. Als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gelten Personen mit Verantwortung (responsib...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.3 Bilanzarten, insbesondere Handels- und Steuerbilanz

Rz. 102 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Je nach dem Zweck der Bilanz sind nach Aufbau und Inhalt verschiedene Bilanzarten zu unterscheiden. Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Handelsbilanz und die Steuerbilanz (vgl. Kapitel 1 Tz. 5). Die Handelsbilanz des Einzelabschlusses ist die Bilanz nach dem HGB (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 266 HGB). Ihr Zweck liegt vor allem in der In...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1 § 291 HGB

Rz. 75 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 291 Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen (1) 1Ein Mutterunternehmen, das zugleich Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, braucht einen Konzernabschluß und einen Konzernlageberic...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die rechtspolitische Diskussion und die Entwicklung des Handelsbilanzrechts wird von den unionsrechtlichen Bezügen, von den Einflüssen der internationalen Rechnungslegungsstandards, des Steuerbilanzrechts, des Gesellschaftsrechts, von der Ausbildung der Rechtsanwender und von wirtschaftlichen Interessen getrieben. Neue Erkenntnisse der betri...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.5 Nicht in die ausschüttungsgesperrte Rücklage einzustellende Teile des Jahresergebnisses

Rz. 287 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Dividende oder Gewinnanteil bereits eingegangene Beträge aus der Beteiligung sind von der ausschüttungsgesperrten Rücklage nicht erfasst. In diesem Fall ist der Zufluss gesichert. Zufluss bedeutet Eingang in den Machtbereich der Gesellschaft, z. B. durch Bankgutschrift.[1] Für die Dividende oder den Gewinnanteil wird nicht danach differe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.1 Die Konzeption der Erwerbsmethode

Rz. 342 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erwerbsmethode liegt die Annahme zugrunde, dass das Mutterunternehmen nicht die Beteiligung am Tochterunternehmen, sondern die einzelnen dahinter stehenden Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens erwirbt und dessen Schulden übernimmt (Einzelerwerbsfiktion).[1] Die Vermögensgegenstände und Schulden (sowie RAP und Sonderposten) sind d...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.8 Verjährung

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anspruch verjährt gem. §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB nach drei Jahren, gerechnet vom Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat bzw. unter besonderer Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt die Kenntnis nicht erlangt hat.[1] Es gelten die allgemeinen Regelung...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.4 Ausübung bestimmter Tätigkeiten (Nr. 3)

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB sind solche Personen, die über die Prüfungstätigkeit hinaus für das zu prüfende Unternehmen tätig geworden sind, von der Prüfung ausgeschlossen. Diese Vorschrift konkretisiert das Selbstprüfungsverbot, wonach Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer einen Tatbestand in der Rolle eines Abschlussprüfers n...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.1.3.2.1 Befreiungswahlrechte

Rz. 265 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Allgemeines Da der Grundsatz der Retrospektion regelmäßig zu komplexen Rückwirkungen führen kann, sieht IFRS 1 eine Reihe spezifischer Ausnahmeregelungen vor. Die Ausnahmen bestehen entweder in Form optionaler Erleichterungen (IFRS 1.18) oder in expliziten Retrospektionsverboten (IFRS 1.13). Rz. 266 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 1.D1 ff. stel...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.3 Funktionen der Rechnungslegungspublizität

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es liegt auf der Hand, dass die Funktionen der Rechnungslegungspublizität in der Information der Rechnungslegungsadressaten liegt (Informationsfunktion). Insoweit besteht eine Kongruenz zu den Informationszwecken der Rechnungslegung selbst. Daher können auch hier als Adressaten der Publizität – wie bei der Rechnungslegung selbst – die nicht ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.22 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anhang sind gem. § 285 Nr. 21 HGB Angaben zu den wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäften des Unternehmens mit nahestehenden Unternehmen und Personen geboten. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass sich der Gesetzgeber an IAS 24 (Related Party Disclosures) orientiert hat, sodass auch diesbezügli...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 9.1.2.1 Einsichtnahme bei Insolvenz (Abs. 1)

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 321a Abs. 1 HGB erlaubt die Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen ungeachtet der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers (§ 323 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Unternehmensschieflagen kommt es im Nachhinein leicht zu sonst kaum zu entkräftenden Vermutungen oder Vorwürfen wegen mangelhafter Prüfung oder Berichters...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.1.3.1 Aufstellung des Lageberichts

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 264 Abs. 1 HGB sind mittelgroße und große KapGes i. S. d. § 267 Abs. 2 und 3 HGB dazu verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen. Selbiges gilt für diesen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB. Für kleine KapGes i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und diesen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften gelte...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1 §§ 264, 297 HGB

Rz. 304 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung (1) [. . .] 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und d...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.4.1.2 Prüfung durch den Abschlussprüfer und Offenlegung des Konzernlageberichts

Rz. 288 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Konzernlagebericht ist gem. § 316 Abs. 2 HGB durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Die Billigung des Konzernabschlusses ist erst nach Prüfung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht möglich. Wird der Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, hat der Abschlussprüfer eine Nachtragsprüfung vorzunehmen. Über die Erg...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.2.2.1 "Einzel-Vergütungsbericht"

Rz. 375 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemeinsam jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen. Festzustellen...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.3 Bilanzsumme

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bilanzsumme ist der zum Abschlussstichtag aufgestellte Jahresabschluss maßgebend. Diese errechnet sich aus allen Posten der Aktivseite (vgl. § 266 Abs. 2 HGB). Ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB) ist in Abzug zu bringen.[1] Dieser hat nur die Aufgabe, eine bilanzielle Überschuldung zu neutralisieren. ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.6 Einblicksgebot (§ 264 Abs. 2 Sätze 1–4 HGB)

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geltungsbereich nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB umfasst Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a HGB, Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kreditinstitute (§ 340a HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341a HGB). Die Vorschrift konkretisiert das für alle Kaufleute geltende Einblicksgebot (§ 238 Abs....mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.5 Bewertung des abgesetzten Einlagebetrags

Rz. 192 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Beim Bruttoausweis kann am starren Nominalwertkonzept für den Nennbetragsausweis festgehalten werden, weil die Leistungsfähigkeit des Gesellschafters über Abwertung der ausstehenden Einlagen geschieht. Beim Nettoausweis ist daher umstritten, ob die Leistungsfähigkeit des Gesellschafters mit Blick auf den noch nicht eingeforderten Einlagebetr...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1 § 324 HGB

Rz. 258 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 324 Prüfungsausschuss (1) 1Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2) sind und keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 des Aktiengesetzes erfüllen muss, sind verpflichtet, einen Prüfungsausschuss nach Absatz 2 einzurichten, der sich insbesondere mit den in...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sind künftige Aufwendungen hinsichtlich der Existenz und der Höhe gewiss, sind sie als Verbindlichkeiten zu passivieren. Wann eine Verbindlichkeit auszuweisen ist, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Kleine Kapitalgesellschaften können gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB auf den aufgegliederten Ausweis der Verbindlichkeiten verzichten. Abgese...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.1.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 218 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Kapitalflussrechnung ist der vierte Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Ihre inhaltliche Ausgestaltung ist im HGB nicht näher geregelt. Die Praxis stützt sich auf DRS 21 (bislang DRS 2), der sich inhaltlich an IAS 7 orientiert. Die Kapitalflussrechnung ist eine liquiditätsbezogene Zeitraumrechnung, in der Bestandsveränderungen/die...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.1 Bilanz und Eröffnungsbilanz

Rz. 99 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 1 statuiert die grundsätzliche Pflicht eines jeden Kaufmanns (zum Begriff siehe §§ 1ff. HGB sowie vgl. Tz. 6 ff.) zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlussbilanz und regelt ihren Inhalt, soweit alle Kaufleute betroffen sind. Abs. 4 sieht eine Befreiung für "kleine" Kaufleute i. S. d. § 241a HGB vor. Für KapGes g...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.4 Beispiele und Einzelfälle zur Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip des true and fair view findet über § 252 Abs. 2 HGB bzw. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB bzw. § 265 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB Eingang in die Rechnungslegung. Die begründeten Ausnahmen von den Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften können am Maßstab der Bilanzwahrheit gemessen werden. So kann im Lichte von § 264 Abs. 2 Satz 1...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1 § 264b HGB

Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts Eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1, die nicht im Sinne des § 264d kapitalmarktorientiert ist, ist von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lageberich...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.2.3 Aufgaben

Rz. 275 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB, hat sich der alleinstehende Prüfungsausschuss insbesondere[1] mit den in § 107 Abs. 3 Satz 2 und 3 AktG beschriebenen Aufgaben zu befassen.[2] Hierzu zählen die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.4 Fälle indirekter Beherrschung (Zurechnung von Rechten)

Rz. 31 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Abs. 3 wird für die Fälle des Abs. 2 (nicht des Abs. 1)[1] entsprechend § 16 Abs. 4 AktG geregelt, welche Rechte dem Mutterunternehmen (zusätzlich zu den eigenen Rechten) zustehen und welche Rechte unbeachtlich sind. Hinzugerechnet werden[2] Rechte, die einem Tochterunternehmen (unabhängig von dessen Einbeziehung in den Konzernabschluss) zus...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.2.2.3.3 Weitere Posten der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 324 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Konzernabschluss muss die Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS 1.106(a) das Gesamtergebnis der Berichtsperiode, getrennt nach den dem Mutterunternehmen und anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Anteilen ausweisen. Eigenkapitalveränderungen durch rückwirkende Korrekturen sind nach IAS 1.110 als Berichtigung des Anfangssaldos in der E...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.2.3 Technischer aktiver Unterschiedsbetrag

Rz. 628 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ähnlich wie beim passiven Unterschiedsbetrag kann ein goodwill auch technisch bedingt entstehen. Entstehen die Unterschiedsbeträge aufgrund der Konsolidierungstechnik, sind diese gesondert zu behandeln und unter Umständen bereits im Rahmen der Erstkonsolidierung zu berücksichtigen (DRS 23.109). So führen z. B. Gründungskosten oder Kosten für...mehr