Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 1.3 Kriminalpolitische Bedeutung

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Trotz der enormen Wichtigkeit von Bilanzen für Gläubiger, Gesellschafter, Kapitalmarktteilnehmer, Anleger etc. kommt den Straftatbeständen der §§ 331–333a HGB in der forensischen Lebenswirklichkeit bisher noch eine verhältnismäßig geringe praktische Bedeutung zu. Spektakuläre Fälle auch in Deutschland, wie "FlowTex", "Hypo Alpe Adria" und erst...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 128 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kernproblem der Anwendung von Sonderregeln für Kapitalgesellschaften auf bestimmte Personengesellschaften wird es sein, ob diese überhaupt sinnvoll angewendet werden können. Die Probleme treten dadurch auf, dass eine Kapitalgesellschaft als juristische Person eigenes Vermögen hat und das Vermögen nach einer Ausschüttung dem Gesellschafter en...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.4.1 Informationstheoretisch orientierte Bilanzauffassungen

Rz. 230 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den Ausgangspunkt der informationstheoretisch orientierten Bilanzauffassungen bildet die Erkenntnis, dass Rechnungslegung und Bilanz einer Vielzahl potenzieller Adressatengruppen gewidmet sind, die unterschiedliche Informationsinteressen verfolgen.[1] Hier werden neben dem Kreis der aktuellen und potenziellen Eigen- wie Fremdkapitalgeber (Ge...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.2.3 Sonstige Buchführungspflichten

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Buchführungspflicht kann auch außerhalb des Handelsrechts nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus einem Vertragsverhältnis folgen. So kann insbesondere aus der Pflicht zur Verwaltung fremden Vermögens eine Pflicht zur Rechnungslegung hierüber folgen, die eine Buchführungspflicht einschließt. Das gilt etwa für den Auftragnehmer, den Ge...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1 § 331 HGB

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 331 Unrichtige Darstellung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wermehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.4 Präsenzmehrheiten (de facto control)

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besitzt das Berichtsunternehmen einen geringfügig unter 50 % liegenden Anteil an einem börsennotierten Unternehmen, so kann im Falle einer breiten Streuung der übrigen Aktien unter Kleinaktionären eine deutliche und nachhaltige Präsenzmehrheit in der Hauptversammlung vorliegen (IFRS 10.B42 ff.). In den diesbezüglichen Regelungen geht es insbe...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.2 Verfassungsmäßigkeit der Publizitätspflicht

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Publizitätspflicht nach § 325 HGB verletzt im Fall von Kapitalgesellschaften auch unterhalb der Schwelle der Größenmerkmale von § 1 PublG weder den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) gegenüber Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften noch die Berufsfreiheit (Art. 12 GG).[1] Vielmehr ist die Publizität durch das Gebot des...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug / 13 Vorsteuerabzug für Fahrzeuge

Für Fahrzeuge gelten die gleichen Zuordnungsregeln wie für andere Gegenstände mit Ausnahme der gerade beschriebenen Grundstücke. Wird ein Pkw sowohl unternehmerisch als auch für nichtunternehmerische (private) Zwecke genutzt, ist für die Zuordnung zum Unternehmensvermögen Voraussetzung, dass das Fahrzeug zu mindestens 10 % für das Unternehmen genutzt wird.[1] Maßgebend ist h...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.2 Jahresinventar, Inventurfrist (Abs. 2)

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 240 Abs. 2 HGB verlangt für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs, das in der Regel nicht identisch mit dem Kalenderjahr ist, eine Schlussinventur (sogenannte Jahresinventur). Das Geschäftsjahr darf kürzer als zwölf Monate sein (sogenanntes Rumpfgeschäftsjahr), so z. B. das erste Geschäftsjahr oder später bei Umstellung oder Geschäftsaufga...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.1.1 Personenkreis der Abschlussprüfer

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 319 Abs. 1 HGB sind als Abschlussprüfer im Generellen ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen. Die Prüfung einer mittelgroßen GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) sowie einer mittelgroßen KapCo-Gesellschaft (§ 264a Abs. 1 HGB) kann auch von vereidigten Buchprüfern sowie Buchprüfungsgesellschaften geprüft we...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.1.1 Überblick

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 HGB statuiert die Kardinalpflicht des Kaufmanns zur Aufstellung des Jahresabschlusses, der sich aus der Bilanz (Abs. 1) und einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, Abs. 2), zusammensetzt (Abs. 3). Bilanzierungsobjekt ist das Handelsgewerbe.[1] Begrifflich ist der Jah...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.2 Stimmrechtsbindungs-, Beherrschungs- und Entherrschungsverträge

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wenngleich dies den Regelfall darstellt, setzt die Beherrschung einer Gesellschaft nicht zwangsläufig die Stimmrechtsmehrheit voraus. Eine Beherrschung kann stattdessen auch aus ähnlichen Rechten resultieren. So kann ein Gesellschafter bspw. durch Stimmrechtsvereinbarungen die Möglichkeit erhalten, über die Stimmrechte Dritter zu verfügen und...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1.2.4.3 Weitere Ausnahme nach altem Recht

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bis zum BilMoG 2009 enthielt Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 eine weitere Ausnahme von der Befreiungsmöglichkeit für den Fall, dass dem Mutterunternehmen mindestens 90 % der Anteile an dem zu befreienden Mutterunternehmen gehörten. Dann war nach altem Recht eine Befreiung nur möglich, wenn die anderen Gesellschafter der Befreiung zugestimmt haben. Diese ...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.1 Verpflichteter Personenkreis

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anders als im Vertragsrecht bei § 280 BGB haftet nicht nur der Abschlussprüfer als solcher oder (wie in der Praxis üblich) die mit der Abschlussprüfung beauftragte Prüfungsgesellschaft, sondern § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB statuiert eine Haftung des Abschlussprüfers, seiner Gehilfen und der bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter der P...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.2 Rechtsnatur der Bilanz

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz ist nach der Rechtsprechung ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis i. S. d. §§ 780, 781 BGB unter mehreren sie gemeinsam Feststellenden (vgl. § 245 Satz 2 HGB).[1] Überzeugender erscheint die Einordnung als kausaler Feststellungsvertrag, ebenso im Verhältnis zu Interessierten, denen sie mitzuteilen und mitgeteilt ist, etwa den Komm...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.3.3 Änderung des Jahresabschlusses nach dem Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 72 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unzulässig ist eine Änderung des Jahresabschlusses dann, wenn bereits durch die HV manifestierte Rechte der Aktionäre berührt werden, d. h. bereits über die Gewinnverwendung beschlossen worden ist und dieser Beschluss seine Grundlage verlieren würde.[1] War der Beschluss zulässig (d. h. Fehler unterhalb der Nichtigkeitsschwelle oder keine Feh...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.2 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Rz. 220 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mindestens zum Nennwert auszugeben (§ 9 Abs. 1 AktG). Darüber hinausgehender Betrag ist das Aufgeld, auch Agio genannt (§ 36a Abs. 1 AktG).[1] Dieses ist in der Kapitalrücklage zu buchen. Das gilt ebenso im GmbH-Recht.[2] Auf Zeitpunkt und Form der Leistung kommt es nicht an; jeder mit der Anteilsausga...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3 § 267a HGB

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 267a Kleinstkapitalgesellschaften (1) 1Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme; 700.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag; im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer. 2 § 267 Absatz 4 bis 6 gilt e...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 539 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 307 HGB wurde durch das BiRiLiG des Jahres 1985 in das HGB aufgenommen. Die Regelungen des § 307 HGB dienten dazu, die in Art. 21 der 7. EG-Richtlinie enthaltenen Bestimmungen umzusetzen. Hiernach sollen die Beträge, die den Anteilen entsprechen, welche sich bei konsolidierten Tochterunternehmen im Besitz von anderen Personen als den in di...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.7.4 Strafrechtliche Sanktionen

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verletzung der Buchführungspflicht nach §§ 238ff. HGB ist auch strafsanktionsbewehrt: Sie kann strafbar sein etwa bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz (sog. Insolvenzstraftaten, §§ 283 Abs. 6, 283 b Abs. 3 StGB), insbesondere im Fall des Bankrott (§ 283 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 StGB) oder in den Fällen des § 283b Abs. 1 Nr. 1–3 StGB.[1] Die S...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 542 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Modifikation des § 307 HGB im Rahmen des BilMoG, die in der Streichung des § 307 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Fassung des BilRiLiG bestand, folgte aus der Änderung des § 301 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRiLiG. Die Vorschrift wurde aufgrund der durch Inkrafttreten des BilMoG einzig geltenden Neubewertungsmethode entbehrlich.[1]mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.6 Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen

Rz. 458 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie eine Aufstockung ist auch die Abstockung einer vorliegenden Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust – methodisch gemäß IFRS 10.23 – als Transaktion zwischen Eigentümern zu behandeln. Unklar bleibt dabei die im Schrifttum diskutierte Frage nach dem wertmäßigen Ansatz der bei der Abstockung entstehenden nicht beherrschenden Anteile. Unst...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.1 Überblick

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In § 310 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB kodifiziert der Gesetzgeber das Wahlrecht zur quotalen Konsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen. Daneben kann die Konsolidierung auch at equity durchgeführt werden. Gem. § 310 Abs. 2 HGB sind auf die anteilmäßige Konsolidierung die §§ 297 bis 301, 303 bis 306, 308, 308a und 309 HGB entsprechend anzuwen...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.3 Funktionen in der zu prüfenden Gesellschaft (Nr. 2)

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer gesetzlicher Vertreter, Mitglied des Aufsichtsrats oder Arbeitnehmer der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft oder eines Unternehmens, das mit dieser KapGes/KapCo-Gesellschaft verbunden ist, ist er von der Abschlussprüfung ausgeschlossen. Gleiches gilt auch in Bezug auf Unternehmen, die...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3.1.1 Überblick

Rz. 214 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 267a HGB setzt die Micro-Richtlinie der EU in deutsches Recht um.[1] Dadurch sollen besonders kleine Kapitalgesellschaften von den komplizierten und umfangreichen Vorgaben der §§ 264ff. HGB entlastet werden, auch wenn sie schon bisher immerhin die Vorteile der Rechnungslegung für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB i...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.1 Regelungsgehalt

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird bestraft, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer KapGes die Verhältnisse der KapGes in einem der Pflichtabschlüsse nach dem HGB unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Unbeachtlich ist, ob die Tat zu einem günstigeren oder ungünstigeren Erscheinungsbild der Verhältniss...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.4.2 Abschlussprüfung

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch die Abschlussprüfung unterliegt dem Recht am Ort der Niederlassung des Unternehmens. Das Niederlassungsrecht entscheidet zunächst über die Frage, ob eine Abschlussprüfung zwingend vorgeschrieben ist, was nach deutschem Recht nur für Kapitalgesellschaften der Fall ist (vgl. §§ 316ff. HGB). Sodann entscheidet es über die Durchführung der ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.4.2 Einlagen und Agio

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB verlangt, dass die ausstehenden nicht eingeforderten Einlagen offen abzusetzen sind. Noch keine Forderung, sondern ein Posten gem. § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB ist auszuweisen, wenn die Einlage bereits fällig, jedoch noch nicht eingefordert worden ist.[1] Das Agio unterfällt vor seiner Einforderung nach h. M. nicht § 272 A...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.7 Vollendung

Rz. 191 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 HGB enthält keinen über die Zuwiderhandlung "bei Aufstellung" hinausgehenden Erfolg. Die wohl h. M. verlangt immerhin die Übernahme der Ergebnisse der Buchführung in den Abschluss bzw. Bericht,[1] vorbereitende Abschlussbuchungen reichen nicht. Mit Blick auf den Schutzzweck ist richtigerweise eine Vollendung wie bei § 331 HGB (v...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.6 KGaA-Komplementär (§ 286 Abs. 2 AktG)

Rz. 299 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 286 Abs. 2 Satz 1 AktG regelt für den persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafter einer KGaA, dass dessen Kapitalanteil nach dem gezeichneten Kapital gesondert auszuweisen ist. Bei Verlusten wird dieser abgeschrieben. Übersteigen die Verluste den Kapitalanteil, kommt es gem. § 286 Abs. 2 Satz 3 AktG darauf an, ob eine Zahlungsverpflic...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.1.2 Verpflichteter Personenkreis

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Aufstellung verpflichtet sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Das sind der Vorstand bei der AG, die Geschäftsführer bei der GmbH sowie die persönlich haftenden Gesellschafter bei der KGaA. Bei mehreren Geschäftsleitern kann zwar einem die Zuständigkeit zugewiesen werden, jedoch besteht Gesamtverantwortung.[1] Das wirkt sich n...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.1.1 Überblick

Rz. 65 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die wirksame Bestellung des Abschlussprüfers setzt sich aus drei Rechtsakten zusammen. Hierzu zählen die Wahl des Abschlussprüfers durch die Gesellschafter bzw. die Hauptversammlung, die Auftragserteilung durch das zuständige Organ (gesetzliche Vertreter bzw. Aufsichtsrat) sowie die Auftragsannahme durch den Abschluss­prüfer.[1] Die Wahl gilt...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.1.2 Die vertraglich abhängige AG

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelt es sich bei der AG um eine durch Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abhängige AG, muss gem. § 302 AktG ihr Jahresfehlbetrag durch das herrschende Unternehmen ausgeglichen werden; der Jahresüberschuss ist gem. § 301 AktG abzuführen. Wird unzutreffend hoher Jahresüberschuss abgeführt bzw. zu wenig vom Jahresfehlbetrag ausgeglic...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1.1 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 823 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Beteiligungen und verbundene Unternehmen enthält § 271 HGB eine Abgrenzung. Als Anteile an verbundenen Unternehmen sind demnach Beteiligungen auszuweisen, wenn zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 HGB besteht. Rz. 824 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Beteiligungen sind alle verbrieften und unverbr...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.4 Pflichtverantwortliche

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Jahresabschlussverantwortung, verstanden als Zuweisung der Aufstellungspflicht im Innenverhältnis und abzugrenzen von der Feststellungskompetenz,[1] richtet sich an dieselben Adressaten, die für die Buchführung verantwortlich sind (vgl. Kapitel 2). Aufstellungsverantwortlich ist, wer buchführungsverantwortlich ist. Beim Einzelkaufmann ist...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.12 Satzungsmäßige Rücklagen

Rz. 256 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Satzung einer GmbH kann vorsehen, dass Beträge zwingend in Rücklagen einzustellen sind. Nicht hierher gehören Rücklagen, zu deren Bildung die Geschäftsführer durch die Satzung ermächtigt sind; hier fehlt es am bindenden Element.[1] Es können in der Satzung bestimmte Zwecke vorgegeben werden, jedoch ist auch die zweckfreie Bildung möglich...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264a HGB ergänzt § 264 HGB. Die Vorschrift ordnet die Anwendung der Sonderregeln für die Kapitalgesellschaften auch für Personengesellschaften an, bei denen kein persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Dadurch soll eine Gleichstellung aller Gesellschaften erreicht werden, bei denen keine natürliche Perso...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.2 Bestellung des Konzernabschlussprüfers (Abs. 2)

Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses wählen nach § 318 Abs. 1 HS. 2 HGB die Gesellschafter des Mutterunternehmens. Für das Wahlverfahren gelten damit dieselben rechtsformspezifischen Regelungen wie zur Wahl des Abschlussprüfers vom Jahresabschluss des Mutterunternehmens.[1] Allerdings geht der Gesetzgeber von der mit Blick auf Effizienzü...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.2 Aktiengesetz

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Aktiengesellschaften gelten ergänzend zum Dritten Buch des HGB die §§ 150–178 AktG.[1] Es handelt sich um aktienrechtliche Vorschriften zur Rechnungslegung und zur Gewinnverwendung, die von besonderem Gewicht sind, weil die Aktionäre typischerweise kaum Einblick in die Gewinnentstehung haben. Wegen der Nähe dieser Regeln zum Organisations...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensionsrückstellungen dienen der bilanziellen Vorsorge für ...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.2.2 Aufstellungsverantwortung

Rz. 393 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den Vergütungsbericht zu erstellen ist gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG "gemeinsame Aufgabe" [1] der Mitglieder der beiden Organe Vorstand und Aufsichtsrat. Bei der SE im monistischen System treten die geschäftsführenden Direktoren des Verwaltungsrats an die Stelle der Vorstandsmitglieder, und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats an die St...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.5.1 Regelungsgehalt

Rz. 56 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 320 HGB einem Abschlussprüfer de...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 389 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des IFRS 3 erstreckt sich auf sämtliche, die Definition von Unternehmenszusammenschlüssen erfüllende Transaktionen oder Ereignisse (IFRS 3.2). Zum einen gilt IFRS 3 demnach für solche Transaktionen oder Ereignisse, durch die der Erwerber die Beherrschung über einen bzw. mehrere Geschäftsbetriebe erlangt. Zum anderen ers...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.1 § 311 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 311 Definition, Befreiung (1) 1Wird von einem in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluß auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist, ausgeübt (assoziiertes Unternehmen), so ist diese Beteiligung in der Konzernbilanz unter ein...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.3.1 Allgemein

Rz. 22 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Strafvorschrift § 331 HGB gilt grundsätzlich nur für KapGes, namentlich für die AG, die KGaA, die GmbH und über § 53 Abs. 1 SEAG auch für die SE. Bestimmte KapCo-Gesellschaften, d. h. PersGes, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konst...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 4.1 § 288 HGB

Rz. 192 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 288 Größenabhängige Erleichterungen (1) Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1) brauchen nicht die Angaben nach § 264c Absatz 2 Satz 9, § 265 Absatz 4 Satz 2, § 284 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 3, § 285 Nummer 2, 3, 4, 8, 9 Buchstabe a und b, Nummer 10 bis 12, 14, 15, 15a, 17 bis 19, 21, 22, 24, 26 bis 30, 32 bis 34 zu machen; eine Trennu...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.11 Sonstige Offenlegungspflichten

Rz. 22 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 5 stellt klar, dass sonstige gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Offenlegungspflichten unberührt bleiben. Zu denken ist etwa an die Vorlage der Rechnungslegung gegenüber dem Aufsichtsrat (§ 170 AktG) und den Aktionären (§ 131 Abs. 1 Satz 3, § 175 AktG), u. U. als Anlage zur Niederschrift der Hauptversammlung (§ 130 Abs. 3 und 5 Akt...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.3 Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnissen zu bewerten. Wertbeeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wertbegründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4 § 264 Abs. 3 HGB

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Abs. 3 HGB (n. F.) befreit unter gewissen Voraussetzungen Unternehmen von der Beachtung der Sonderregeln für Kapitalgesellschaften (§§ 264–289a HGB), der Abschlussprüfung (§§ 316–324a HGB) und der Offenlegung (§§ 325–329 HGB). Es wird aber nicht von den Buchführungspflichten und der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach d...mehr