Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 9.1.1.1 Überblick

Rz. 105 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 321a HGB will das Dilemma überwinden, dass einerseits weder Gesellschafter noch Gläubiger einen Anspruch auf Einsichtnahme in den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben und auch der Abschlussprüfer selbst wegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht zu Umfang und Ergebnissen der Prüfung gegenüber interessier...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.4 Ausschlusstatbestände für Prüfungsgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 119 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in § 319 Abs. 2 und 3 HGB kodifizierten Ausschlusstatbestände werden i. R. d. § 319 Abs. 4 HGB auf Prüfungsgesellschaften übertragen. Die Übertragung vollzieht sich auf die Prüfungsgesellschaft selbst, einen gesetzlichen Vertreter der Prüfungsgesellschaft, einen Gesellschafter der Prüfungsgesellschaft, der mehr als 20 % der Stimmrechte an d...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 360 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB ist das EK des Tochterunternehmens mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten dieses Tochterunternehmens entspricht. Das zu konsolidierende EK besteht bei Tochterunternehmen in der Rechtsform einer KapGes. aus dem geze...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.3.2 Organe, gesetzliche Vertreter, Amtspersonen

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften sind die zuständigen Organmitglieder für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlich, namentlich der Gesamtvorstand (§ 91 AktG), nicht hingegen nur das für Rechnungslegung zuständige Vorstandsmitglied,[1] bei der GmbH ihr Geschäftsführer (§ 41 GmbHG),[2] bei eingetragenen Genossensch...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.3 Geschäftsführer der GmbH

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gem. § 43 Abs. 2 GmbHG für alle Schäden, die aus seinen schuldhaften Pflichtverletzungen entstehen. Mit § 43 Abs. 3 GmbHG gibt es eine weitere (eigenständige) Anspruchsgrundlage für den Fall, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals notwendige Vermögen an die Gesellschafter verteilt wird.[1] § 43 Abs. 3 G...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.4.1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 579 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Bewertungs- und Ausweisregeln des IFRS 5 hängt entscheidend davon ab, wie ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten nach den Klassifizierungsvorgaben des IFRS 5 einzustufen ist. Ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset), d. h., ein einzelner Anlagegegenstand (z. B. Fabrikgebäude, Maschine) ist nach IF...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.10 Angaben bei Komplementär-Funktion (Nr. 11a)

Rz. 65 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine KapGes ist gem. § 285 Nr. 11a HGB verpflichtet, Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen (im In- und Ausland) anzugeben, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter sie ist. Voraussetzung ist eine am Abschlussstichtag bestehende unbeschränkte Haftung für Schulden der anderen Gesellschaft. § 285 Nr. 11a HGB setzt keine Mindestbeteiligung...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.4 Folgekonsolidierung

Rz. 552 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zuge der Folgekonsolidierung ist in den Folgejahren eine Fortschreibung der sich aus der Neubewertungsmethode ergebenden Wertansätze in der sog. Neubewertungsbilanz vorzunehmen. Dabei sind nach Maßgabe der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Abschreibungen bzw. Auflösungen der im Zuge der Neubewertung aufgedeckten...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 3.1.2 Erläuterung

Rz. 228 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 276 Satz 1 HGB lässt es für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften zu, dass diese bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens die folgenden Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammenfassen: Umsatzerlöse Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betrieb...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.15 Umbuchung innerhalb der Rücklagen

Rz. 261 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglich ist die Umbuchung von Gewinn- in Kapitalrücklagen. Durch das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren kann von der Gewinn- in die Kapitalrücklage umgebucht werden.[1] Gegen die Umbuchung aus der Gewinn- in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB bestehen aus der Perspektive der Minderheitsgesellschafter, aber auch der Gläubiger keine...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.2 Gliederungsvorschriften für nicht veröffentlichungspflichtige Unternehmen

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB regelt Inhalt und Mindestgliederung der Bilanz für alle Kaufleute. Gesondert auszuweisen sind nach dem Wortlaut dieser Vorschrift auf der Aktivseite das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Auf der Passivseite sind das Eigenkapital, die Schulden sowie die passiven Rec...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.3 Definition und Gegenstand der Offenlegung

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Grundsätze der Offenlegung sind in Abs. 1, 1a und 1b geregelt. Abs. 1 enthält die Vorgaben zu der Zuständigkeit für die Offenlegung, den Unterlagen, die offenzulegen sind, und die Art und Weise der Offenlegung. Abs. 1a enthält die Vorgaben zur Offenlegungsfrist und die Möglichkeit der späteren Übermittlung bestimmter Unterlagen. Abs. 1b e...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.1.2 Bilanzrechtliche Besonderheiten

Rz. 219 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die zutreffende Einbuchung des Kapitals entweder in der Kapitalrücklage oder in der Gewinnrücklage korrespondiert mit dem Beteiligungsausweis beim Gesellschafter. Die Gesellschaftsanteile dürfen bei ihm in der Höhe ausgewiesen werden, die sich aus seiner Einlage zuzüglich seiner Leistungen in das Kapital ergibt. Nennkapital und Kapitalrückla...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.6 Einzelabschluss nach IFRS

Rz. 15b Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Begrifflichkeiten: Der im HGB verwendete Begriff des Jahresabschlusses ist für den HGB-Einzelabschluss reserviert, während der IFRS-Abschluss als Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB) bezeichnet wird. Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 2a Satz 1, der durch das BilReG ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.2.2 Die Vorabausschüttung bzw. Abschlagszahlung

Rz. 282 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Vorabausschüttung im GmbH-Recht[1] bzw. Abschlagszahlung gem. § 59 AktG führen zu einer Auszahlung eines prognostizierten Gewinns; im GmbH-Recht kann das recht großzügig noch im laufenden Geschäftsjahr geschehen[2], während § 59 AktG sehr restriktive Voraussetzungen aufstellt und eine Abschlagszahlung nur nach Schluss des Geschäftsjahre...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.4 Gerichtliche Bestellung (Abs. 4)

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein weiterer Fall gerichtlicher Einschaltung zur Nominierung eines Abschlussprüfers liegt bei Nichtbestellung bis zum Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres vor.[1] Sinn und Zweck des (nur für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen i. S. d. § 316 HGB. geltenden) § 318 Abs. 4 Sätze 1 und 2 HGB ist es, die Durchführung der gesetzlich vo...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1 § 290 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 290 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochteruntern...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.3.1 HGB

Rz. 1111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter diesem Gliederungspunkt sind sowohl die Forderungen aus Umsatzgeschäften als auch sonstige Forderungen auszuweisen, soweit es sich nicht um Finanzanlagen des Anlagevermögens handelt. Die vom Gesetz vorgegebene Gliederung ist etwas missverständlich, weil im ersten Punkt Forderungen aus Umsatzgeschäften und in den Folgepunkten Forderung...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3 Organbestimmungsmehrheit

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane zeichnen sich nach dem Wortlaut der Norm dadurch aus, dass sie die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens bestimmen. Die Begrifflichkeiten sind bewusst weit gefasst, um die in den einzelnen Jurisdiktionen unterschiedlich ausgebildeten Corporate Governance Systeme umfassend zu beschreiben.[1] ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ebenfalls Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie ist eine Zeitraumrechnung, oftmals von einem Jahr (Geschäftsjähr).[1] Sie gibt Auskunft über die Höhe des Gewinns oder die Höhe des Verlusts. Während die Bilanz hauptsächlich der Darstellung der Vermögens- und der Finanzlage zu einem bestimmten Stichtag dient ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.5.2 Umgekehrter Unternehmenserwerb

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen eines umgekehrten Erwerbs stellt das aus rechtlicher Perspektive als Erwerber anzusehende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sichtweise das erworbene Unternehmen dar (IFRS 3.B19 ff.). Liegt ein umgekehrter Unternehmenszusammenschluss vor, hat der wirtschaftliche Erwerber – auch als bilanzieller Erwerber bezeichnet – die Bilanzierungsv...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.1 Überblick

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 290 Abs. 2 HGB besteht ein beherrschender Einfluss eines Mutterunternehmens stets (d. h. unwiderlegbare Vermutung), wenn ihm bei einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht (Nr. 1), ihm bei einem anderen Unternehmen das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik b...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 540 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des § 307 HGB erstreckt sich auf sämtliche nach § 301 HGB vollkonsolidierten Unternehmen. Nicht in den Geltungsbereich fallen die im Zuge der Quotenkonsolidierung einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen, da die Anteile anderer Gesellschafter bereits aufgrund des anteilsmäßigen Ansatzes Berücksichtigung finden. Nicht im An...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.5.1.3 Verdeckte Einlagen

Rz. 111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einer unentgeltlichen Gewährung von Vermögenswerten, Nutzungen oder Diensten durch einen (beherrschenden) Gesellschafter an die Gesellschaft handelt es sich um eine verdeckte Einlage. Es stellt sich dabei die Frage nach einer Einbuchung des Vermögenswerts mit seinem fremdüblichen Preis (beizulegender Zeitwert), sodass eine Einlage anzune...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3.2 Kapitalkonsolidierung

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Kapitalkonsolidierung ist eine Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts des Mutter- bzw. Tochterunternehmens gegen das anteilmäßige, nach § 301 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB bewertete Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens vorzunehmen.[1] Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern ein Partnerunternehmen erst zu einem späteren Zeitpunkt beitrit...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.4 Kriterien der Publizitätspflicht

Rz. 282 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie bereits zuvor angesprochen, knüpft der Gesetzgeber die Publizitätspflicht bei der Rechnungslegung im Wesentlichen an zwei Kriterien, nämlich die unternehmenstragende Gesellschaftsform der Kapitalgesellschaft (§ 264 HGB) und die Größe des Unternehmens. Die Größenmerkmale legt § 1 Abs. 1 PublG fest. Danach müssen jeweils mindestens zwei de...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 9.1.2.2 Schwelle bei Aktionären, Erläuterungsrecht (Abs. 2)

Rz. 111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Um den Aufwand für die Gesellschaft in Grenzen zu halten, ist für die Gesellschafter nach Abs. 1 Satz 1 ein Schwellenwert von 1 % des Grundkapitals oder von 100.000 EUR Börsenwert festgesetzt (Abs. 2 Satz 1, vgl. §§ 142 Abs. 2, 148 AktG). Mehrere Gesellschafter können sich zusammenschließen, um die Schwelle zu erreichen. Die Schwelle kann au...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.14 Ausschüttungsgesperrte Mittel

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 268 Abs. 8 HGB statuiert für selbst geschaffene Immaterialgüter, einen Überhang an aktiven latenten Steuern und einen im Rahmen des Planvermögens ausgewiesenen Überschussbetrag eine Ausschüttungssperre. Es darf gem. § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB nur ein Betrag den freien Rücklagen entnommen werden, wenn die verbleibenden freien Rücklagen den Bet...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1 § 264a HGB

Rz. 91 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften (1) Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts sind auch anzuwenden auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person o...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.2.2 Eigenkapitalausweis im Konzern

Rz. 303 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf das Eigenkapital von Konzernen besteht ein Differenzierungserfordernis zwischen dem Anteil, der auf die Gesellschafter des Mutternehmens entfällt, und dem Anteil der Minderheitsbeteiligungen am Konzernunternehmen. Im Eigenkapitalspiegel ist ausschließlich der auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Anteil weite...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.2.2 Die Wirkung von Verstößen gegen § 264 Abs. 2 HGB

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weil § 264 Abs. 2 HGB ein zutreffendes Bild des Jahresabschlusses erreichen will, wird zum Teil vertreten, dass ein Verstoß zur Nichtigkeit gem. § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG führen kann. Begründet wird dies mit der Gläubigerschutzfunktion von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB.[1] Die Gegenauffassung verweist auf die fehlende eigenständige Bedeutung der Vors...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.6 Der Einsatz geliehener eigener Anteile als Akquisitionswährung

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Praktisch bedeutsam ist die Konstellation, dass sich eine Gesellschaft eigene Anteile von ihrem Gesellschafter leiht, um diese als Akquisitionswährung einzusetzen.[1] Es liegt auf der Hand, dass dem verleihenden Gesellschafter die Anteile zurückgegeben werden müssen bzw. ihm eine Entschädigung gezahlt werden muss, weil die Gesellschaft durch...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.4.3 Kapitalmaßnahmen des assoziierten Unternehmens

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu Veränderungen des Equity-Wertansatzes können neben Anteilserwerb bzw. -veräußerung auch Kapitalmaßnahmen des assoziierten Unternehmens führen. Gemäß DRS 26.61 gilt der Grundsatz, dass der nicht auf Einlagen des beteiligten Unternehmens beruhende Teil des Änderungsbetrags des anteiligen Eigenkapitals GuV-wirksam im Equity-Wert zu berücksich...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.1.1 Grundsätzliches

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei § 331 Abs. 1 HGB handelt es sich um die zentrale Strafvorschrift des Rechnungslegungsrechts; sie erfasst mit den Nr. 1, 1a, 2, 3, und 4 fünf verschiedene Varianten der unrichtigen Wiedergabe, Verschleierung oder Offenlegung der Verhältnisse einer KapGes bzw. eines Konzerns. Die ehemalige Nr. 3a (Bilanzeid) als sechste Variante findet sich...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Neufassung des § 264b HGB nach dem RefE zum BilRUG hätte gelautet: "§ 264 Abs. 3 ist auf Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 entsprechend anzuwenden. Wenn das Mutterunternehmen persönlich haftender Gesellschafter des Tochterunternehmens ist, kann das Tochterunternehmen anstelle der in § 264 Abs. 3 Nr. 2 bezeichneten ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1 HGB

Rz. 501 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögensgegenstände werden im Gesetz nirgends definiert; auch § 248 Abs. 2 HGB setzt diese voraus.[1] § 266 HGB umschreibt lediglich den Kreis derartiger Vermögensgegenstände, obwohl sie gänzlich unterschiedlicher Natur sind. Daher sind beide Vorschriften nicht deckungsgleich – vielmehr trifft § 248 Abs. 2 HGB nur eine Regelung...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.2 Finanzielle Interessen (Nr. 1)

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer oder mit ihm durch wirtschaftliche Interessenidentität verbundene Personen (§ 319 Abs. 4 HGB, § 319 Abs. 3 Satz 2 HGB) Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft oder eine Beteiligung an einem Unternehmen besitzt, da...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.1.1 Höhe der Anschaffungskosten, Äquivalenzprinzip

Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob die Höhe des gezahlten Entgelts für den Erwerb angemessen ist, spielt für die Zugangsbewertung grds. keine Rolle. Vielmehr geht das Gesetz vom Äquivalenzprinzip aus.[1] Maßgeblich für den Ansatz in der Bilanz ist danach die Gegenleistung.[2] Sie definiert die Höhe der Anschaffungskosten und die Wertobergrenze für die Bewertung des anzuset...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 120 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vom subjektiven Geltungsbereich der §§ 257ff. HGB werden alle Kaufleute erfasst. Bei der OHG sind alle Gesellschafter, bei der KG und bei der KG sind die persönlich haftenden Gesellschafter und bei der KapGes die gesetzlichen Vertreter für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Buchführung von Dritte...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.5 Synopse

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.2.1.1 Goodwill

Rz. 638 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der goodwill wird in IFRS 3.Anhang A Definitionen nur indirekt als Residualgröße definiert. So verkörpert dieser einen Vermögenswert, der zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen, nicht einzeln identifizierten und separat angesetzten Vermögenswerten darstellt. Der im Zuge eines Unt...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.4.4 Tatvollendung

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist zwar kein Erfolgsdelikt und kein Verletzungsdelikt. Die Tat ist jedoch mit Blick auf den Schutzzweck erst vollendet, wenn von der Rechnungslegung mindestens einer der in Frage kommenden Adressaten (Mitglieder des Aufsichtsrates, Aktionäre, Gesellschafter, außenstehende Personen) die Möglichkeit der Kenntnisnahme bek...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.3 Gerichtliche Ersetzung des Abschlussprüfers (Abs. 3)

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gericht hat einen anderen Abschlussprüfer auf Antrag zu bestellen, sofern dies aus einem Grund, der in der Person des gewählten Abschlussprüfers liegt, geboten erscheint, insbesondere wenn ein Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 2–5 und § 319b HGB oder ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 4 Unterabs. 1 oder Art. 5 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 2 VO (EU) N...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.3.2.2.1 Widerlegbare Ausschlussgründe (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 126 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Blick auf die Verweisungen des § 319b Abs. 1 Satz 1 HGB können die nachfolgenden Tatbestände widerlegbar die Inhabilität des Abschlussprüfers begründen: Befangenheit aufgrund der Generalklausel des § 319 Abs. 2 HGB (allgemeine Besorgnis der Befangenheit) Anteilsbesitz und finanzielle Interessen gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB Arbeitnehme...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.2.1.2 Die Konsequenzen für das Bilanzrecht

Rz. 141 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich für die Einordnung als Eigenkapital ist, dass künftige Verluste das entsprechende Konto belasten.[1] So ist für das Kapitalkonto I immer Eigenkapitalcharakter anzunehmen, während das Darlehenskonto nie Eigenkapitalcharakter haben kann. Für die weiteren Kapitalkonten kommt es maßgeblich darauf an, ob § 169 Abs. 2 HGB gilt. Das wird...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.7 Mitteilungs- und Vorlagepflichten als Konsequenz der Kündigung des Abschlussprüfers (Abs. 7)

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Kündigung des Abschlussprüfers ist an die zur Auftragserteilung befugten Organe zu richten, die sodann Mitteilungs- und Vorlagepflichten haben. So sind der Aufsichtsrat und die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung über die Kündigung zu unterrichten. In diesem Zusammenhang besteht ein Differenzierungserfordernis: Bei der Aktiengesellschaf...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1 § 318 HGB

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) 1Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. 2Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Si...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.3 § 264c Abs. 3 HGB

Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c Abs. 3 Satz 1 HGB stellt klar, dass das Privatvermögen des Gesellschafters und damit verbundene Aufwendungen und Erträge nicht im Jahresabschluss der Gesellschaft erfasst werden dürfen. Dieser eigentlich nicht der Klarstellung bedürfende Grundsatz bringt ein allgemeines Prinzip zum Ausdruck: Vermögensgegenstände, die steuerlich als So...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.5 Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[1]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen.[2] Sie verweist darauf, dass die Kapitalrückla...mehr