Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 9.1.1.1 Überblick

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem § 324 HGB hat der deutsche Gesetzgeber europarechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt, und er verlangt nunmehr für Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a Satz 2 HGB (vgl. Kapitel 3 Tz. 159 ff.) sind, die verpflichtende Einrichtung eines Prüfungsausschusses, sofern diese über kei...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 4.1.2 Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften des § 288 Abs. 2 HGB regeln die Befreiung mittelgroßer Kapitalgesellschaften von den nachfolgend aufgeführten Angaben: § 285 Nr. 4 HGB: Aufgliederung der Umsatzerlöse § 285 Nr. 17 HGB: Vergütungen des Abschlussprüfers § 285 Nr. 21 HGB: Angaben zu marktunüblichen Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen: Angabe besc...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.8.5 Verschmelzung

Rz. 210 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Verschmelzung wird relativ bedenkenlos die Ähnlichkeit mit einer wirtschaftlichen Neugründung bejaht, sodass § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB Anwendung finden soll.[1] Dieser Sichtweise kann nur für die Verschmelzung zur Neugründung gefolgt werden. § 36 Abs. 2 UmwG ordnet hier auch die Anwendung der Gründungsvorschriften an. Für die Verschmel...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.1 Sachliche Zuordnung zum Vermögen "des Kaufmanns"

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In die Handelsbilanz des Kaufmanns aufzunehmen ist nur das Vermögen, das dem Gewerbebetrieb (§ 1 HGB) zuzuordnen ist, nicht auch das Privatvermögen des Kaufmanns. Im Falle von Handelsgesellschaften bereitet dies keine Probleme. Sie haben eigenes Gesellschaftsvermögen. Das gilt sowohl für Kapitalgesellschaften, die als juristische Person selbs...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.1 Überblick

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weisen Unternehmen ein vergleichsweise breites Spektrum an Aktivitäten auf, sind diese üblicherweise ausschließlich über Stimmrechte bzw. ähnliche Rechte zu beherrschen. Von einer Beherrschung durch den Investor kann im Regelfall bei folgenden Tatbeständen ausgegangen werden:[1] Die im Hinblick auf relevante Entscheidungen erforderliche Mehrhe...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.3.2 Gesetzliche Verpflichtungen?

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht erfasst sind gesetzliche Haftungsverhältnisse.[1] Das ist für Verbindlichkeiten aus unerlaubten Handlungen (z. B. § 823 BGB) unbestritten. Nach teilweise vertretener Ansicht kommt in anderen Fällen eine Vermerkpflicht in Betracht, wenn die mögliche Inanspruchnahme die Nebenfolge eines Vertrages ist.[2] Angesprochen sind damit insbesond...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.1 Genussrechte

Rz. 245 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Genussrechte sind schuldrechtliche Ansprüche auf Einräumung vermögensrechtlicher Positionen, die derjenigen eines Gesellschafters entsprechen. Dazu gehören Ansprüche auf Gewinn, Liquidationserlös, aber auch Bezugsrechte.[1] Verbucht werden soll bei Erfüllung eigenkapitalähnlicher Kriterien nach einer Ansicht innerhalb der Postengruppe A nach...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.2.4.2 Gesetzliche Offenbarungspflichten

Rz. 141 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kommt der Abschlussprüfer seiner Pflicht gem. § 321 Abs. 1 HGB nach, gegenüber den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs bzw. gegenüber dem Aufsichtsrat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten, scheidet eine Strafbarkeit aus. Gegenüber dem Konzernabschlussprüfer ergibt sich eine Vorlage- und Auskunftspfl...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.2.1.1 Überblick

Rz. 316 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die geltenden IAS 1.10(c) und .106 schreiben für alle Unternehmen neben der ab 2009 obligatorischen Gesamtergebnis- eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity for the period) als Pflichtbestandteil des (Einzel- und Konzern-)Abschlusses vor. Diese gliedert, wie der Eigenkapitalspiegel nach HGB, die Veränderungen der...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bedeutung von § 272 HGB kann kaum überschätzt werden. Auch wenn das Bilanzrecht zivilrechtliche Sachverhalte nur abbilden soll, sind mit dieser Vorschrift klassische Fragen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes verbunden. Gibt man dem Bilanzrecht die Aufgabe der Ermittlung und des Ausweises des Vermögensstandes der Gesellschaft un...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.4 Auf die Beteiligung entfallender Teil des Jahresüberschusses

Rz. 284 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf die Beteiligung entfallen grundsätzlich die in der Vorschrift genannten Dividenden oder Gewinnanteile, wozu auch der gem. § 301 AktG abzuführende Jahresgewinn beim Gewinnabführungsvertrag zählt.[1] Eine Vorabausschüttung im GmbH-Recht kann nach den Darlegungen zur Vorabausschüttung bzw. Abschlagszahlung unproblematisch als Beteiligungser...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1 §§ 289, 289a HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 289 Inhalt des Lageberichts (1) 1Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 2Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit en...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der geltende IAS 1 beruht seiner Struktur nach auf einer Neufassung in 2007 und ist zuletzt im Dezember 2014 im Rahmen der Disclosure Initiative (Amendments to IAS 1) geändert worden. Die Entstehungsgeschichte des IAS 1 ist gekennzeichnet durch wiederholte und zuletzt in der Disclosure Intiative anhaltende Versuche, die Darstellung des Jahresa...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.3 Verstöße gegen Ansatz- und Bewertungsvorschriften (§ 256 Abs. 5 AktG)

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss ist gem. § 256 AktG nichtig, wenn ein Fall wesentlicher Überbewertung vorliegt. Überbewertung liegt vor, wenn Vermögensgegenstände zu hoch und Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) zu niedrig bewertet sind. Dem steht gleich, wenn Schulden gar nicht angesetzt wurden, obwohl dies erforderlich war.[1] Die Überbewertu...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.1 Begriffsverständnis

Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Handelsrecht enthält keine Vorschriften zur Berichtigung und Änderung von Jahresabschlüssen. Ausgehend von dem Befund, dass die Bilanzierungsregeln des HGB Rechtsnormen und daher grds. einzuhalten sind (vgl. Tz. 6), spricht einiges dafür, dass Bilanzansätze korrigiert werden müssen, wenn sie fehlerhaft sind. Dies hätte mitunter praktisch ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.4.1 Unterjährige Entnahmen/Vorabausschüttungen

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Aktienrecht sind gem. § 59 AktG Vorabausschüttungen dergestalt möglich, dass sofort nach Geschäftsjahresende mit Blick auf einen voraussichtlichen Bilanzgewinn eine Dividende ausgeschüttet werden darf, sofern ein Jahresüberschuss nach vorläufiger Rechnung zu erwarten ist. Im GmbH-Recht sind neben einer Vorabausschüttung auch unterjährige ...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 HGB regelt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV bildet mit Bilanz und Anhang den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Während Bilanz und Anhang die Vermögens- und Finanzlage zeigen, zeigt die GuV die Ertragslage.[1] Die Bilanz als Zeitpunktrechnung weist ein eher statisches Element auf...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.1 Angaben zu Verbindlichkeiten (Nr. 1 und 2)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 1 HGB verlangt zwei Angaben: Es muss der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Nr. 1a) angegeben werden und der Gesamtbetrag derjenigen Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert sind, und zwar unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten (Nr. 1b). Rz. 26 Stand: ...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.1.1 Vollständigkeit

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein vollständiger Lagebericht beinhaltet alle Informationen aus allen verfügbaren Quellen, die der Adressat für eine umfassende Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie des Geschäftsverlaufs und der künftigen Entwicklung des Unternehmens benötigt. Zudem ist i. S. eines Saldierungsverbots über positive und negative Aspekte gesondert z...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 216 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Allgemein zur Geschichte des Bilanzstrafrechts vgl. Tz. 4 ff. § 335 HGB wurde, nachdem der EuGH das alte Zwangsgeldverfahren (das nur auf Antrag von Gläubigern, Gesellschaftern oder dem Betriebsrat eingeleitet wurde) in drei Entscheidungen für unzureichend erachtet hatte,[1] durch das KapCoRiLiG v. 24.02.2000 und nochmals grundlegend durch d...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1 § 334 HGB

Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Bußgeldvorschriften (1) 1Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaftmehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.7 Goodwill-Behandlung von NCIs beim Wertminderungstest

Rz. 299 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Mutter-Tochter-Verhältnis wird widerlegbar bei einem Anteilsbesitz von mehr als 50 % vermutet. Die Vermögenswerte des Tochterunternehmens werden dann zu 100 % konsolidiert (vgl. Kapitel 12), wobei für die "Vermögenswerte nicht beherrschender Anteilseigner" (non controlling interest; NCI) ein Merkposten im Eigenkapital i. H. der NCI-Antei...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.4 Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Beherrschungsvertrags ist im HGB nicht definiert. Das Aktienrecht (§ 291 AktG) beschreibt den Beherrschungsvertrag als Unternehmensvertrag, durch den eine AG, KGaA oder SE[1] mit Sitz im Inland die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Da ein solches anderes Unternehmen in der Lage ist, die Geschäft...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.1 Begriff der Bilanz

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Vermögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bilanz vom Inventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Besta...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 179 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist grundsätzlich auf alle Kapitalgesellschaften anwendbar. Mit den in § 264c Abs. 2 HGB vorgegebenen Modifikationen kann sie auch auf Personengesellschaften angewendet werden; jedoch sind die Unterschiede zu groß, sodass § 272 HGB praktisch dort nicht angewendet wird.[1] Insbesondere der gesellschaftsrechtliche Zusammenhang z...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.2.1 Vertragliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Auskunftsvertrag kommt nicht allein deswegen zustande, weil der Auskunftsempfänger ein besonderes Interesse an der Auskunft hat und der Erklärende besondere Sachkunde aufweist.[1] Es muss ein Bindungswille hinzukommen, der vornehmlich über einen persönlichen Kontakt hergestellt wird, z. B. wenn der Abschlussprüfer Zusicherungen abgibt bzw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.1.2.1 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anschaffungsnebenkosten sind gem. § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB Teil der Anschaffungskosten. Diesem Gedanken folgend können Anschaffungsnebenkosten nur solche Ausgaben sein, die die Voraussetzungen für Anschaffungskosten erfüllen; die Abgrenzung von Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten ist deshalb fließend und letztlich unerheblich.[1] Ihre z...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.1.2.3 Anschaffungspreisminderungen

Rz. 160 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB sieht vor, dass Minderungen vom Anschaffungspreis abzuziehen sind, schweigt aber hinsichtlich der Bestimmung der abzusetzenden Minderungen. Es geht dabei um das Gegenstück zu Anschaffungspreiserhöhungen durch die Berücksichtigung von Neben- und Inbetriebnahmekosten. Abzusetzen sind daher zum einen Minderungen wegen Mä...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.6.2 Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen (Nr. 2)

Rz. 116 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bestehen Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit oder der Stimmrechte von Aktien, wie bspw. bei Vorzugsaktien, sind diese nach § 289a Satz 1 Nr. 2 HGB anzugeben. Derartige Beschränkungen können eine gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Grundlage haben. Aber auch abgestimmtes Verhalten oder Vereinbarungen zwischen den Gesells...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.4 § 315, 315a bis 315d HGB

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 315 Inhalt des Konzernlageberichts (1) 1Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 2Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigke...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.2.2 Besonderheiten für kleine Kapitalgesellschaften

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht ist auf große Kapitalgesellschaften ausgerichtet. Für kleine Kapitalgesellschaften sind Befreiungen und Erleichterungen vorgesehen. Da sind: § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB: Der Lagebericht muss nicht aufgestellt werden; Verlängerung der Aufstellungsfrist auf 6 Monate, soweit dies ordnungsgemäßem Geschäftsgang entspricht. § 266 Abs. 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anteilsvereinigung bei einer ausländischen Stiftung

Leitsatz 1. Eine grunderwerbsteuerbare Anteilsvereinigung durch Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf eine niederländische Stiftung ("stichting") ist nicht nach § 5 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerfrei, wenn der Rechtstypenvergleich ergibt, dass die Stiftung ihrer rechtlichen Struktur nach nicht mit einer Gesamthandsge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Negatives Einlagenkonto eines stillen Gesellschafters bei Ausscheiden

Beim Ausscheiden eines stillen Gesellschafters kann dessen negatives Einlagenkonto nicht gewinnmindernd beim Geschäftsinhaber (GmbH) geltend gemacht werden. Vielmehr ist der bei der Beendigung der stillen Gesellschaft durch die Saldierung des Privat- und Verlustkontos entstandene Einlagenverlust beim stillen Gesellschafter gem. § 9, § 20 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 15a EStG als We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / I. Zivilrechtliche Grundlagen

Regelungen zur Auflösung der GbR durch MoPeG neu gestaltet: Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Auflösung der GbR neu gestaltet – mit Auswirkungen auch für die Personenhandelsgesellschaften (§ 105 Abs. 2, § 161 Abs. 2 HGB). Das BGB differenziert nunmehr nur noch zwischen der Auflösung (§§ 729 ff. BGB) und der Liquidation (§§ 735 ff. BGB). Eine Auflösung erfolgt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / 1. "Echte" Realteilung

Wird eine Mitunternehmerschaft aufgelöst und wird das Betriebsvermögen (BV) auf die bisherigen Mitunternehmer verteilt und von diesen in ein anderes BV überführt, spricht man von einer echten Realteilung. Beachten Sie: Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des Gesamthandsvermögen erhält.[9] Beispiel Am Vermögen der AB-OHG sind die Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / b) "Unechte" Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern

Diskutiert wird die Frage, ob die Realteilungsgrundsätze auch bei einer Realteilung gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gelten sollen, wenn nur einzelne unwesentliche Wirtschaftsgüter übertragen werden.[16] Insoweit wird vertreten, dass in diesem Fall nicht mehr von einer "Realteilung" ausgegangen werden könne.[17] Vielmehr sei in diesem Fall im Zweifel von dem Verk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / 3. Realteilung mit Spitzenausgleich

Probleme bereiten auch die Fälle, in denen die übernommenen Wirtschaftsgüter nicht exakt dem Anteil des Gesellschafters entsprechen. Hier kommt es dann zu Ausgleichszahlungen zwischen den Gesellschaftern. Solche Zahlungen sind für die Annahme einer Realteilung unschädlich. Die Zahlung eines Spitzenausgleichs – wenn also ein Mitunternehmer aus eigenen Mitteln einen Ausgleich a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Mitunternehmerschaft bei stiller Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen

Wenn sich die Bedeutung der Tätigkeit der stillen Gesellschafter i.R.d. stillen Beteiligung in der vereinbarten Gewinnverteilung derart darstellt, dass die von den stillen Gesellschaftern zu erbringenden Dienstleistungen als gleich bedeutsam gewichtet werden wie das vom Unternehmer erbrachte Eigenkapital und getragene Finanzierungsrisiko, ist von einer überkompensierenden Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / 2. "Unechte" Realteilung

Ein Fall der sog. unechten Realteilung liegt vor, wenn die Mitunternehmerschaft fortbesteht, jedoch mindestens ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ausscheidet und die Wirtschaftsgüter von diesem Gesellschafter weiter als BV verwendet werden.[12] a) Grundsatz Von einer begünstigten unechten Realteilung ist sowohl bei dem Ausscheiden gegen Übertragung eines Mitunternehmera...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / 2. Kapitalkontenanpassungsmethode vs. Buchwertanpassungsmethode

Liegt tatbestandlich ein Fall der Realteilung vor, sind die Buchwerte zwingend fortzuführen. Kapitalkontenanpassungsmethode: Rechtsprechung und Finanzverwaltung wenden – unter Verweis auf § 16 Abs. 3 S. 2 EStG – die Kapitalkontenanpassungsmethode an, wonach die Buchwerte fortgeführt werden.[30] Beispiel Gesellschafter der AB-OHG sind A und B. A ist zu 40 % und B zu 60 % am Gew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / a) Grundsatz

Von einer begünstigten unechten Realteilung ist sowohl bei dem Ausscheiden gegen Übertragung eines Mitunternehmeranteils, eines Teilbetriebs, als auch bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern auszugehen, wobei nicht erforderlich ist, dass es sich bei dem Einzelwirtschaftsgut um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt.[13] Beachten Sie: Finanzverwaltung und Rechtsprechung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / c) Rechtsfolgen

Kommt es zu einem Sperrfristverstoß, tritt rückwirkend im Veranlagungszeitraum der Realteilung zwingend eine Gewinnrealisierung ein. Die Gewinnrealisierung beschränkt sich jedoch auf das Wirtschaftsgut, das entnommen oder veräußert wurde.[59] Im Gegensatz zu § 6 Abs. 5 S. 4 EStG kann die Gewinnrealisierung nicht durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz verhindert werden. Veräu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / II. Realteilung im Steuerrecht

Von dem zivilrechtlichen Verfahren zur Auseinandersetzung und Liquidation sowie dem Ausscheiden eines Gesellschafters unter Fortbestand der Personengesellschaft ist der Begriff der Realteilung abzugrenzen, wenngleich er an zivilrechtliche Gestaltungen (Auflösung einer Personengesellschaft oder Ausscheiden eines Gesellschafters) anknüpft.[7] Der Bedeutungsgehalt des Begriffs d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / 5. Patienten-/Mandantenstamm

Die Realteilung einer Freiberufler-Praxis oder Sozietät geht in der Regel auch mit einer Aufteilung des Mandanten-/Patientenstamms einher. Wird die freiberufliche Tätigkeit in einer Einzelpraxis/-kanzlei fortgeführt, bestehen keine Probleme. Probleme ergeben sich indes, wenn die Tätigkeit sodann wieder in Form einer Sozietät oder Berufsausübungsgemeinschaft fortgeführt wird. Unst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stephan Peters[*] Die Gestaltung von Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen stellt hohe Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung. Neben zivilrechtlichen Überlegungen sind insbesondere auch steuerliche Folgen der Umstrukturierung für die Gestaltung von Bedeutung. Der Realteilung gem. § 16 Abs. 3 EStG kommt dabei – neben den Re...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen

Leitsatz Eine Vergütungsvereinbarung zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär der AG ist, genügt nur dann dem Fremdvergleich nicht, wenn die Umstände des Einzelfalles eindeutig darauf schließen lassen, dass sich der Aufsichtsrat bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds ausgerichtet hat. Davon ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.3 Gewinnausschüttungen an Gesellschafter

Damit der Gewinn der GmbH an den Gesellschafter ausgezahlt werden kann, muss die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschluss treffen. Ein derartiger Beschluss kann folgendermaßen formuliert werden: Praxis-Beispiel Muster eines Gewinnausschüttungsbeschlusses Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung Die Gesellschafter der …-GmbH (im Folgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3 Besteuerung der Gesellschafter und ­Geschäftsführer

3.1 Grundlagen Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer

Zusammenfassung Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr