Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.1 Grundlagen

Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.5 Verdeckte Einlagen

Verdeckte Einlagen i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 3 AO stellen das Pendant zu verdeckten Gewinnausschüttungen dar. Während offene Einlagen, z. B. Einzahlungen auf das Stammkapital, in der Handelsbilanz erfolgsneutral erfasst werden, erhöhen verdeckte Einlagen den Handelsbilanzgewinn der GmbH. Da es sich bei verdeckten Einlagen um Vermögensvorteile handelt, die der Gesellschafter d...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der Einkommensteuer....mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.4 Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Beim Abzug von Versicherungsbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen ist wie folgt zu unterscheiden: Aufwendungen für die Basisversorgung, d. h. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu bestimmten Leibrentenversicherungen (Rürup-Rente), sind in Höhe von 90 %, maximal 27.566 EUR (Ehepaare: 55.132) in der Einkommensteuererklärung für...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2 Gewerbesteuer der GmbH

2.1 Gewerbesteuerpflicht Die GmbH ist nach § 2 Abs. 2 GewStG auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, etwa eine Architekten- oder Rechtsanwalts-GmbH.[1] Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die in die GmbH mündende Vorgesellschaft eine nach außen gerichtete Tätigkeit aufnimmt, spätestens aber mit der Eintragung...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1 Körperschaftsteuer der GmbH

1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der Gm...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2.2 Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist nach § 7 GewStG der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist aus dem Gewinn der GmbH abzuleiten, außerdem sind nach den §§ 8, 9 GewStG bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen vorzunehmen.mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2 Laufende Besteuerung der GmbH

1.2.1 Zu versteuerndes Einkommen der GmbH Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist nach § 7 Abs. 1 KStG das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Ausgangspunkt für dessen Ermittlung ist der sich aus der Handelsbilanz der GmbH ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Für steuerliche Zwecke muss diese Größe – wie folgendes Schema zeigt – jedoch korrigiert werden.mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.1 Zu versteuerndes Einkommen der GmbH

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist nach § 7 Abs. 1 KStG das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Ausgangspunkt für dessen Ermittlung ist der sich aus der Handelsbilanz der GmbH ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Für steuerliche Zwecke muss diese Größe – wie folgendes Schema zeigt – jedoch korrigiert werden.mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.2 Steuerliche Gewinnkorrekturen

Die Handelsbilanz bildet den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Einkommens der GmbH. Soweit diese Ansätze und Bewertungen zulässt, die steuerlich nicht anerkannt werden, sind sie bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns zu eliminieren. Zumindest die im Folgenden aufgeführten wichtigsten Sachverhalte sind stets dementsprechend zu prüfen: Nach § 246 Abs. 2 HGB dürfen selbst...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.6 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Handelsrechtlich werden alle Erträge der GmbH ohne Rücksicht darauf erfasst, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Deshalb müssen Geschäftsführer Erträge, die steuerfrei bleiben bzw. nicht zu den Einkünften rechnen, bei der steuerlichen Gewinnermittlung wieder neutralisieren. Das gilt vor allem für der GmbH gewährte Investitionszulagen; Ausschüttungen anderer Kapitalgesellsc...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2.1 Gewerbesteuerpflicht

Die GmbH ist nach § 2 Abs. 2 GewStG auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, etwa eine Architekten- oder Rechtsanwalts-GmbH.[1] Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die in die GmbH mündende Vorgesellschaft eine nach außen gerichtete Tätigkeit aufnimmt, spätestens aber mit der Eintragung der GmbH in das Handels...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.7 Besteuerung des Einkommens der GmbH

Unabhängig davon, ob die GmbH den nach vorstehenden Korrekturen ermittelten Gewinn thesauriert oder an den Gesellschafter ausschüttet, unterliegt er nach § 23 KStG einem Körperschaftsteuersatz von 15 %. Darüber hinaus fällt Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % der Körperschaftsteuer an. Die Rückführung des Solidaritätszuschlags ab 2021 gilt nicht für die GmbH, weil der Körper...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium

Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der GmbH zu unterscheiden, sie ist zivilr...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2.3 Berechnung und Buchung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ergibt sich, indem nach § 11 Abs. 1, 2 GewStG die Steuermesszahl von 3,5 % auf den auf volle 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag angewendet wird. Ergebnis dieser Rechnung ist der Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag nach § 14 GewStG. Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat, multipliziert. A...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.4 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 68 Wertpapiere, die einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehören, können steuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters gewillkürt werden. Rz. 69 Der Gesellschafter führt im Rahmen der Personengesellschaft keinen eigenen Betrieb, sondern er überlässt die Wertpapiere der Personengesellschaft zur Nutzung. Deshalb gehören sie nur dann zum gewillkür...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.3 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 17 Zur Vereinnahmung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften finden sich Ausführungen in IDW RS HFA 18 (Rz 13–25). Der dem Gesellschafter unmittelbar zustehende Gewinnanteil ist im Regelfall als Mindestgewinnanteil anzusehen, der auch vor Feststellung des Jahresabschlusses der Personenhandelsgesellschaft als Beteiligungsertrag vereinnahmt werden kann. Ein darüber hi...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.2 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnen (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind nur dann zu aktivieren, wenn sie gegenüber der jeweiligen Beteiligung ein selbstständiges Wirtschaftsgut darstellen. Die Existenz zweier Wirtschaftsgüter setzt die Abspaltung der Dividendenforderung von der Beteiligung voraus. Dies ist ein zivilrechtlicher Vorgang, der sich grundsätzlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.2 Beteiligungen

Rz. 55 Eine Beteiligung an einer Personengesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen im Rahmen der Personengesellschaft, da Personengesellschaften keine Privatsphäre haben. Das zivilrechtliche Gesellschaftsvermögen (vor dem 1.1.2024 Gesamthandsvermögen) der Gesellschaft kann jedoch steuerrechtliches Privatvermögen der Gesellschafter enthalten.[2] Rz. 56 Eine Beteilig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spiegelbildmethode [1] koppelt das Beteiligungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.1 Die Sphären im Umsatzsteuerrecht

Beim Bezug einer Leistung hängt die weitere umsatzsteuerliche Behandlung der bezogenen Leistung davon ab, wofür der Empfänger die Leistung zu verwenden beabsichtigt. Danach entscheidet sich die Zuordnung zur unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Sphäre. Der nichtunternehmerische Bereich gliedert sich weiter auf in die nichtwirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne (...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.1 Begriff

Rz. 28 Von Kapitalgesellschaften ist die Verflechtung verbundener Unternehmen auszuweisen. Was verbundene Unternehmen sind, ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB. Verbundene Unternehmen sind nach dem Gesetzesbeschluss im Jahr 2023 seit dem Geschäftsjahr 2024[1] nach § 271 Abs. 2 HGB unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Sitz solche Unternehmen, die im Verhä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 5 Berichtspflichten im Anhang

Rz. 29 § 285 Nr. 11 HGB schreibt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter[1] eine ausführliche Aufstellung der Beteiligungen – wenn sie jeweils mindestens 20 % betragen – im Anhang mit folgenden Angaben vor: "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.5 Geschäftsvermögen

Rz. 46 Handelsrechtlich werden die zum Geschäftsvermögen gehörenden Wertpapiere bilanziert. Das sind die dem Unternehmer persönlich zuzuordnenden Wertpapiere, soweit sie nicht zu seinem Privatvermögen gehören. Die Buchführungspflicht betrifft nur Handelsgeschäfte (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der Umfang der Rechenschaftslegung im Jahresabschluss reicht nicht weiter als die Buch...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.1 Sonderbegriff des Steuerrechts

Rz. 50 Steuerrechtlich sind die Wertpapiere zu bilanzieren, die dem Kaufmann wirtschaftlich zuzurechnen sind und zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Rz. 51 Betriebsvermögen ist ein Sonderbegriff des Steuerrechts, der in § 4 Abs. 1 EStG umschrieben ist. Es bestehen zum handelsrechtlichen Begriff des Geschäftsvermögens[1] entscheidende Unterschiede. Der Grundsatz der...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.4 Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Rz. 36a Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt ist.[1] Bei der Bewertung ist auch der Wertzuwachs zu erfassen, der sich im Privatvermögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteilsinhaber noch nicht wesen...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 93 Die Firma CaseWare Germany GmbH hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.3 Beteiligungserträge von Personengesellschaften

Rz. 36 (Ertrag)steuerlich ist die (nicht rechtsfähige) Personenhandelsgesellschaft kein Subjekt, die Beteiligung stellt daher kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO ordnet den Gesellschaftern den Anteil am Betriebsvermögen anteilig zu. Rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Ertragsbesteuerung als Gesamthand und deren Vermögen als Ges...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen (Drucksituation)

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.3 Ablösung von Ansprüchen aus fortbestehenden Rechtsverhältnissen

Rz. 31 Die Ablösung einzelner Rechte eines im Übrigen fortbestehenden Rechtsverhältnisses wird von der st. Rspr. des BFH nicht als Entschädigung verstanden.[1] Eine anlässlich der Überleitung von Arbeitsverhältnissen gem. § 613a BGB aufgrund eines Interessenausgleichs zwischen Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Arbeitsvertrags...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 § 34 Abs. 1 S. 1 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist nach § 52 Abs. 47 S. 1 EStG a. F. erstmals für Vz 1999 anzuwenden. Maßgeblich für den zeitlichen Anwendungsbereich ist der Zeitpunkt, zu dem die außerordentlichen Einkünfte bezogen worden sind. Dieser Zeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zur Erfassung von Einkünften....mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.1 Begriff

Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligung (§ 271 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.2 Aufgabe einer Gewinnbeteiligung

Rz. 50 Als Gewinnbeteiligung kommen nur gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in Betracht; andere am Gewinn orientierte Vergütungen gehören nicht dazu.[1] Auszuscheiden sind auch Zahlungen, die im Rahmen eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu erfassen sind. Der Verlust der Gewinnbeteiligung infolge des Verlusts der Beteiligung ist kein Fall des § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Maßgeblichkeit der früheren Einkunftsart

Rz. 61 Wegen der Maßgeblichkeit der während der einkunftserzielenden Tätigkeit oder des Rechtsverhältnisses verwirklichten Merkmale ist für die Bestimmung der maßgeblichen Einkunftsart nicht auf die Verhältnisse des Erben, sondern des Erblassers abzustellen.[1] Deshalb erzielt z. B. die Erbin eines verstorbenen Kunstmalers durch Veräußerung der zum Nachlass gehörenden Bilder...mehr

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Verkauf von GmbH-Anteilen u... / Entscheidung

Die Revision führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Das FG hat das ErbStG unzutreffend ausgelegt, da es davon ausgegangen ist, dass die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft "denklogisch" mit dem Wert des teilweise unentgeltlich auf die Gesellschaft übertragenen Geschäftsanteils korrespondiert. Das ErbStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.3 Erwerb innerhalb einer Personengesellschaft

Rz. 97 Der Investitionsabzugsbetrag kann nicht für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ein Gesellschafter von der Personengesellschaft erwirbt. Das gleiche gilt für Wirtschaftsgüter im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters, die von der Gemeinschaft oder einem anderen Gesellschafter erworben werden.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.2 Entsprechende Anwendung von Abs. 1 bis 6 gem. § 7g Abs. 7 EStG

Rz. 96 Folge der entsprechenden Anwendung von § 7g Abs. 1 EStG ist, dass sich der Abzug bei einer außerbilanziellen Inanspruchnahme im Gesamthandsbereich entsprechend dem allg. Gewinnverteilungsschlüssel auswirkt. Bei geplanten Investitionen im Sonderbereich muss dementsprechend ein außerbilanzieller Abzug auch im Sonderbereich vorgenommen werden[1], auch wenn eine spätere In...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Gesellschafterliste: D... / Entscheidung

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Gesellschafter kein Recht hat, seine Daten löschen zu lassen. 1. Keine gesetzliche Grundlage: Es ist per Gesetz nicht notwendig, die komplette Adresse aufzuführen. Es gibt kein Gesetz, das die Löschung fordert oder erlaubt. 2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO erlaubt es, personenbezogene Daten zu löschen. Im Handelsregi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Gesellschafterliste: D... / Hintergrund

Ein Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH wollte seine persönlichen Daten aus einer Gesellschafterliste streichen lassen. Diese Liste wurde am 2.7.2012 beim Handelsregister eingereicht. Auf der Liste stand seine genaue Adresse mit Straße und Hausnummer. Das Gesetz verlangt diese genauen Angaben nicht. Der Gesellschafter bat darum, seine Adresse zu löschen. Er schickt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.4 Anteilserwerb und -veräußerung

Rz. 98 Ist die Anschaffung eines GbR-Anteils beabsichtigt, kann weder für den Anteilserwerb noch für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich des Erwerbs der Anteile an der GbR fehlt es an der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, da der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.4 Sonderfälle/Betriebsaufspaltung

Rz. 51 Bis 2019 war eine Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch ein Besitz- an ein Betriebsunternehmen , obwohl es sich bei Betriebs- und Besitzunternehmen um 2 rechtlich selbstständige Betriebe handelt, regelmäßig unschädlich.[1] Bei einer Nutzungsüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist die Verbleibensbedingung des § 7g Abs. 1 Nr. 2 EStG a. F. alle...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Möglichkeiten der Gewinnver... / Finanzrechtsprechung sorgt für praktischen Änderungsbedarf

Die Finanzrechtsprechung hat entschieden, dass ein Beschluss über eine ungleiche Vorabausschüttung von Gewinnen einer GmbH, der einstimmig von der Gesellschafterversammlung gefasst wurde und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, zivilrechtlich gültig ist. Daher wird dieser Beschluss als Grundlage für die Besteuerung berücksichtigt. Wichtig Der Bundesfinanzhof (BF...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 94 § 7g Abs. 7 EStG erklärt § 7g Abs. 1–6 EStG entsprechend für Personengesellschaften und Gemeinschaften für anwendbar mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Stpfl. die Gesellschaft oder Gemeinschaft tritt.[1] Personengesellschaften und Gemeinschaften gem. § 7g Abs. 7 EStG sind Personenvereinigungen, die die Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs....mehr