Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.5 Rechtsgeschäftliche Eintrittsklausel

Rz. 105 Eine Eintrittsklausel gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Während die einfache Eintrittsklausel die Möglichkeit aller Erben regelt, in die Personengesellschaft einzutreten, können bei einer qualifizierten Eintrittsklausel nur bestimmte Erben in die Personengesellschaft eintreten. Aufgrund der Eintrittsklausel kommt es beim Tod des Gesellschafters nicht automatisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 20 Nach § 516 BGB muss die Zuwendung der Vertragsparteien unentgeltlich erfolgen, d. h. eine Gegenleistung wird rechtlich weder vereinbart noch gewährt.[1] Eine Gegenleistung wird angenommen, wenn ein gegenseitiger Vertrag i. S. v. § 320 BGB vorliegt, bei dem Schuldner und Gläubiger zur Leistung verpflichtet sind, z. B. bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 103 Will der Erblasser bei der Unternehmensnachfolge eine bestimmte Qualifikation der infrage kommenden Erben sicherstellen, kann dies im Wege der qualifizierten Nachfolgeklausel geschehen. Hierbei wird im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass der Gesellschaftsanteil nur auf bestimmte, vorher festgelegte Erben im Wege der Sondererbfolge übergehen soll.[1] Damit wird der Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 100 Mit der einfachen Nachfolgeklausel wird der Personengesellschaftsanteil entgegen den gesetzlichen Bestimmungen (§ 723 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB; § 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 HGB) vererblich gestellt. Bei der einfachen Nachfolgeklausel geht der Gesellschaftsanteil des Erblassers im Wege der Sonderrechtsnachfolge (Sondererbfolge) auf alle Erben über.[1] Beim Kommanditiste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.2 Betriebsvermögen

Rz. 262 Die unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen ist – wie das Beispiel in Rz. 260 zeigt – mit einkommensteuerlichen Risiken verbunden, die vorab zu identifizieren sind. Besondere Relevanz hat hierbei das Sonderbetriebsvermögen als besondere Form des Betriebsvermögens, das bei der Gestaltung der Nachfolge gesondert in den Blick zu nehmen ist. Rz. 263 In der ESt wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.2 Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 198 Als Maßnahmen zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge sind sämtliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden möglich, die nicht dem Erbrecht unterliegen. Es besteht keine Einschränkung auf die typischen Formen des Erbrechts, z. B. Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Rz. 199 Als Gestaltungsmittel kommen u. a. die Schenkung, die Errichtung neuer oder die Umwandlung besteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Erbengemeinschaft

Rz. 68 Mehrere gleichberechtigte Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Ohne Nachlassplanung und bei fehlender letztwilliger Verfügung geht das Vermögen des Erblassers beim Erbfall durch Gesamtrechtsnachfolge automatisch auf seine gesetzlichen Erben über. Das bedeutet, dass die Erbengemeinschaft in Gestalt aller Erben nur gemeinsam über die Nachlassgegenstände verfügen kann. J...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 281 Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, insbes. der lebzeitigen Übertragung von Gesellschaftsanteilen, steht i. d. R. die ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung im Fokus, während die GrESt in den Hintergrund rückt. Die GrESt kann sich aber aufgrund der hohen GrESt-Sätze in den Bundesländern von bis zu 6,5 % (Nordrhein-Westfalen) ggf. erheblich auf die Nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.1 Begriff

Rz. 228 Die Familienstiftung als besondere Ausprägungsform der Stiftung eignet sich aus zivil- und steuerrechtlichen Gründen ganz besonders als Instrument zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Die Familienstiftung kann dazu beitragen, das Unternehmen vor Zerschlagung oder Zersplitterung zu schützen und einen dauerhaften Einfluss gemäß den Werten und Wünschen des Stifters s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.5 Laufende Besteuerung der Destinatäre

Rz. 240 Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG stpfl., wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rspr. bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen können.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.2.3 Einziehungsklausel

Rz. 114 Gegenstand einer Einziehungsklausel ist eine Regelung, nach der beim Tod eines Gesellschafters die Kapitalgesellschaft die auf die Erben übergegangenen Anteile innerhalb einer bestimmten Zeit einziehen kann.[1] Eine Einziehung von Geschäftsanteilen einer GmbH ist gem. § 34 Abs. 1 GmbHG nur zulässig, wenn die Einziehungsklausel und die jeweiligen Voraussetzungen, unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.2.1 Zielsetzung einer gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelung

Rz. 111 Im Gegensatz zu den Anteilen an einer Personengesellschaft sind die Anteile an einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).Entsprechend wird der Bestand der Kapitalgesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht beeinflusst. Rz. 112 Nachfolgeklauseln bei Kapitalgesellschaften kommt daher – im Vergleich zu Nachfolgeklauseln bei Pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

Rz. 287 Anwendbar sind die Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG nur dann, wenn das erworbene Vermögen i. S. v. § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähig ist. Zum begünstigungsfähigen Vermögen zählen der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Nr. 1), inländisches Betriebsvermögen, d. h. Betriebe, Teil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.9.3 GmbH

Rz. 43 Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge können Teilgeschäftsanteile an der GmbH übertragen werden, was nach § 15 Abs. 3 GmbHG notariell beurkundet werden muss. Auch bei Kapitalgesellschaftsanteilen lässt sich die Übertragung im Idealfall vollständig (oder zumindest weitgehend) ohne eine Schenkungsteuerbelastung unter Nutzung der Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen (§...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.6 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 47 Für die Besteuerung der Gesellschafter der übertragenden Körperschaft gelten die §§ 5, 7 UmwStG [1], soweit sie Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft sind oder werden. Gewinnrücklagen der übertragenden Körperschaft gelten anteilig im Verhältnis des übergehenden Vermögens zu dem Gesamtvermögen als an die Gesellschafter ausgeschüttet und unterliegen bei i...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.1 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags

Gesellschafter von OHG oder KG, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA sowie atypisch stille Gesellschafter[1] müssen sich das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zwecks Anrechnung auf die jeweilige individuelle Einkommensteuer teilen. An der Aufteilung nehmen auch Kapitalgesellschaften teil, wenn sie Gesellschafter von ...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.2 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Gesellschafterwechsel

Bei der Aufnahme oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters in bzw. aus einer Personengesellschaft während des Wirtschaftsjahrs ist der für den Erhebungszeitraum festgestellte Gewerbesteuer-Messbetrag auf die am Ende des Erhebungszeitraums beteiligten Gesellschafter nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Ein unterjährig ausgeschiedener Gesellschafter[1]...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 1 Anwendungsbereich der Regelung

Die Steuerermäßigung gilt insbesondere für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Erfasst werden sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen an Personengesellschaften. Es kommt nicht darauf an, ob der Einzelunternehmer bz...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 5 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Der Gewerbesteuer-Messbescheid hat Bindungswirkung für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG; werden Messbescheide, z. B. wegen Umqualifizierung der bislang als gewerblich angesehenen Einkünfte in solche aus selbstständiger Arbeit, aufgehoben, sind in den Einkommensteuer-Bescheiden für die betroffenen Veranlagungszeiträume die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.[1] Das bede...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.3 Mehrstöckige Personengesellschaften

Von einer mehrstöckigen Personengesellschaft spricht man, wenn eine Personengesellschaft (Obergesellschaft) selbst an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist. Für solche Fälle sieht § 35 Abs. 2 Satz 5 EStG eine Sonderregelung vor, die sicherstellt, dass die Steuerermäßigung aufgrund des Gewerbesteuer-Messbetrags der Untergesellschaft bis zur natü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Wesen der Spaltung

Rz. 1 § 16 UmwStG gehört zum Vierten Teil des UmwStG, der den Übergang von Vermögen einer übertragenden Kapitalgesellschaft im Wege der Aufspaltung, Abspaltung oder Teilübertragung regelt. In den Fällen des § 15 UmwStG ist Übernehmerin eine andere Kapitalgesellschaft, in denen des § 16 UmwStG eine Personengesellschaft. § 16 UmwStG ermöglicht eine Umstrukturierung von Untern...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Das steuerliche Bewertungswahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft

Rz. 30 Eine Bindung der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft an ihre Handelsbilanz besteht – entgegen dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG – nicht. Steuerrechtlich gilt das Bewertungswahlrecht nach § 16 S. 1 i. V. m. § 3 UmwStG. Rz. 31 – 32 einstweilen frei Rz. 33 Nach § 3 Abs. 1 UmwStG, der aufgrund der Verwe...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Anrechnung der Gewerbe- auf die Einkommensteuer dient der rechtsformneutralen Besteuerung und begünstigt Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften. Ermäßigt wird die tarifliche Einkommensteuer, indem sie bis zum Veranlagungszeitraum 2019 um das 3,8-Fache, ab dem Veranlagungszeitrau...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 4 Wegen der strukturellen Ähnlichkeit von Verschmelzung und Spaltung verweist § 16 UmwStG für die Spaltung auf Personengesellschaften neben § 15 UmwStG auf die Vorschriften über die Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft gem. §§ 3–8 und 10 UmwStG. Bei der Aufspaltung einer Körperschaft können übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft und eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4 Einschränkung der Wahlrechte nach § 15 Abs. 2 UmwStG

Rz. 37 § 16 S. 1 UmwStG verweist auf den gesamten § 15 UmwStG und damit auch auf § 15 Abs. 2 UmwStG. Danach entfällt das Wahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft, in ihrer steuerlichen Schlussbilanz die zu übertragenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen, wenn der Teilbetrieb vor der Spaltung erworben oder aufgestockt wurde oder wenn ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Leitsatz Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Falle einer fehlenden Zahlungsverpflichtung handelt es sich auch nach der aktuellen Rechtslage um eine Ermessensentscheidung. Sachverhalt Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Gesellschafter sind zwei Eheleute. Der Ehemann ist hierbei als Rechtsanwalt tätig. Nachdem die Vollmacht der zuvor tä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2023). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

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Abberufung trotz entgegenstehender Stimmbindungsvereinbarung

Zusammenfassung Eine Stimmabgabe entgegen einer Stimmrechtsbindung ist auch dann wirksam, wenn alle Gesellschafter eine Stimmrechtsbindung eingegangen sind. Soweit ein Gesellschafterbeschluss nicht gegen eine zwingende gesetzliche Kompetenzverteilung verstößt, ist er anfechtbar, aber nicht nichtig. Sachverhalt Der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt betraf die Abberufun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Rz. 97 Die Zahlungen eines Arbeitgebers an die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG genannten Stellen, betreffen als Arbeitslohn stpfl. Leistungen des Arbeitgebers zugunsten seines Arbeitnehmers für dessen Zukunftsicherung. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV gehören zum Arbeitslohn Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4 Versorgungsbezüge und Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG)

Rz. 140 Beamtenpensionen und Bezüge aus betrieblichen Versorgungszusagen stellen nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. Hinterbliebenenbezüge aus einem Arbeitsverhältnis unterliegen nicht der ErbSt. Dies gilt insbesondere auch für Hinterbliebenenbezüge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit seiner GmbH in angemessener Höhe vereinbart.[1] Versorgung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.8 Arbeitsvertrag mit einer Personengesellschaft

Rz. 53h Ist der Ehepartner des arbeitnehmenden Ehegatten beherrschender Gesellschafter der Personengesellschaft, ist das Arbeitsverhältnis nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie ein Ehegattenarbeitsverhältnis. Der Ehepartner ist ein beherrschender Gesellschafter, wenn er zu mehr als 50 % an der Personengesellschaft beteiligt ist. Rz. 53i Beherrscht der Ehepartner die...mehr

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Offenlegungspflicht bei der (Wieder-)Belebung einer leeren GmbH-"Hülle"

Zusammenfassung Wirtschaftliche Neugründungen sind gegenüber dem Registergericht offenlegungspflichtig. Damit einher geht die Pflicht zur Abgabe der Versicherung zur Aufbringung des Stammkapitals entsprechend den Grundsätzen einer regulären Neugründung, die von sämtlichen Geschäftsführern abgegeben werden muss. Die sogenannte wirtschaftliche Neugründung spielt in der M&A-Prax...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.14 ABC der Arbeitnehmer

Rz. 69 Vgl. auch die Zuordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in H 19.0 LStH 2024. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer. Sie haben Bezüge i. S. v. § 22 Nr. 4 EStG (R. 22.9 EStR 2012).[1] Ärzte s. Rz. 42 Ärztepropagandist s. Rz. 65 Amateursportler s. Rz. 16 Angehörige s. Rz. 52 Annahmestelle für Lotto-Toto ist im Allgemeinen selbstständig tätig, außer es fehlt an einem Untern...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.1 Abgrenzung zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 20 Der im EStG nicht definierte steuerrechtliche Begriff des Arbeitnehmers konnte bis zum Inkrafttreten des § 611a BGB zum 1.4.2017 ohne Weiteres unmittelbar aus § 1 LStDV als ein eigenständiger und ebenso wie der des Dienstverhältnisses offener Typusbegriff hergeleitet werden, der sich im Einzelfall nur unter Würdigung aller Umstände bestimmen lässt (Rz. 22). Ausgehend ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.3 Fehlendes Unternehmerrisiko

Rz. 33 Ein eigenes Unternehmerrisiko trägt, wer sich auf eigene Rechnung und Gefahr betätigt und infolgedessen den Gewinn und Verlust seiner Tätigkeit erhält. Ein Arbeitnehmer bekommt grundsätzlich nur eine feste Vergütung, unabhängig vom Arbeitsumfang und -ergebnis. Er kann die Höhe seiner Einnahmen nicht durch eine Steigerung seiner Arbeitsleistung und durch Herbeiführen e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.2 Weisungsgebundenheit

Rz. 31 Maßgebend für die Beurteilung der Weisungsgebundenheit ist das Innenverhältnis des Beauftragten zum Auftraggeber, nicht hingegen das Auftreten des Beauftragten nach außen.[1] Nur ausnahmsweise kann auch das Auftreten nach außen heranzuziehen sein, wenn sich die für und gegen die Selbstständigkeit sprechenden Umstände nicht eindeutig ermitteln und abgrenzen lassen.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Austritt / 2 Gesellschaftsvertragliche Austrittsregelung

Im Gesellschaftsvertrag können beliebige Austrittsgründe verankert werden. Insoweit herrscht weitgehend Vertragsfreiheit. Allerdings darf durch diese Regelungen nicht das Recht zum Austritt aus wichtigem Grunde beschränkt werden. Dieses Austrittsrecht kann so ausgestaltet werden, dass die Gesellschaft entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt wird oder die G...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Austritt / 1 Austritt aus wichtigem Grund

Ein allgemeines Austrittsrecht ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Mit anderen Worten: Die Unzumutbarkeit der Mitgliedschaft muss den Austritt als notwendig erscheinen lassen. Diese Unzumutbarkeit kann sowohl in der Person des austretenden Gesellschafters als a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Austritt / 3 Austritt durch Kündigungserklärung

Ist ein wichtiger Austrittsgrund gegeben bzw. sind die Voraussetzungen eines vertraglich verankerten Austrittsrechts erfüllt, kann sich der austretende Gesellschafter durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft von der GmbH lösen. Der Austritt – aus wichtigem Grund oder aufgrund eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten Austrittsrechts – löst einen Abfindungsanspruch des Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Austritt / 4 Wahlrecht der Gesellschaft

Die Austritts- bzw. Kündigungserklärung hat einen Anspruch des Austretenden auf Abnahme seines Geschäftsanteils gegen Abfindung zur Folge. Dabei steht der GmbH ein Wahlrecht zwischen der Einziehung, dem Erwerb eigener Geschäftsanteile oder der Vermittlung der Abtretung an Gesellschafter oder an Dritte zu. Dieses Wahlrecht der GmbH wird von der Gesellschafterversammlung ausge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Bedeutung eines "Irrtum... / 3. "Irrtümliche" Buchung eines Erlöses auf dem "falschen" Gesellschafterkonto

Schlichte Behauptung eines Irrtums unzureichend: Der vorstehende Beispielsfall hat schon verdeutlicht, dass das Vorbringen eines plausiblen, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt, das Entscheidende ist. Dieser Ausführung des BFH kann gleichzeitig entnommen werden, dass die schlichte Behauptung, bei der fehlerhaften Behandlung handele es sich um einen Irrtum, allein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Bedeutung eines "Irrtum... / 2. Irrtumsbedingte Buchungsfehler eines Steuerberaters

Zur Verdeutlichung eines entsprechenden Buchungsfehler seitens eines Steuerberaters diene folgender Sachverhalt[9]: Beispiel Eine GmbH wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 gegründet. Ihr Stammkapital wird je zur Hälfte von den beiden Gesellschafter-GF gehalten. Durch notariellen Vertrag vom 2.12.2023 erwarben die beiden Gesellschafter-GF zu je 1/2 ein von der GmbH betrieblich genut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Bedeutung eines "Irrtum... / 4. Fazit

Bei der Annahme einer vGA aufgrund einer irrtümlichen Zuwendung ist nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden GF der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre, sondern, ob der konkrete Gesellschafter-GF dem Irrtum unterlegen ist[19]. Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter ist nur eine idealtypische Denkfigur, die alle Gegebenheiten des Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Bedeutung eines "Irrtum... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es zu Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft kommt. Dann stellt sich häufig die Frage, ob es bewusst zu dieser Vermögensverschiebung kam oder diese irrtümlich herbeigeführt wurde. Die Problematik des "Irrtums" kommt auch nicht nur im Verhältnis Gesellschafter zu K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Bedeutung eines "Irrtum... / a) Objektive Maßstäbe

Definition: Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung stehen. Veranlassung durch das Gesell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Bedeutung eines "Irrtum... / b) Subjektive Entschuldigungsgründe

Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis kann entfallen: Richtig ist vielmehr, dass subjektive Entschuldigungsgründe – unabhängig vom verobjektivierenden Maßstab des ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiters – die "konkrete" Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis entfallen lassen können. Bestätigung durch den BFH: Die gegenläufige Rechtsauffassung, in Fällen, in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.3 Begünstigung ohne eigene Belastung bzw. Rechnungsstellung gegenüber dem Stpfl.

Rz. 98a Der BFH lässt im Bereich der Sonderausgaben und Werbungskosten in Sonderfällen den Abzug von Aufwendungen zu, die der Stpfl. nicht selbst getragen hat. Diese Ausnahmen sind auch auf § 35a EStG übertragbar, wenn eine Belastung des Stpfl. vorliegt und die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind.[1] So lässt der BFH die einem Gesellschafter als verdeckte Gewi...mehr