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Die Bedeutung eines "Irrtums" bei Begründung einer vGA ( ... / 2. Irrtumsbedingte Buchungsfehler eines Steuerberaters

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Zur Verdeutlichung eines entsprechenden Buchungsfehler seitens eines Steuerberaters diene folgender Sachverhalt[9]:

 

Beispiel

Eine GmbH wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 gegründet. Ihr Stammkapital wird je zur Hälfte von den beiden Gesellschafter-GF gehalten. Durch notariellen Vertrag vom 2.12.2023 erwarben die beiden Gesellschafter-GF zu je 1/2 ein von der GmbH betrieblich genutztes Grundstück. In der Folgezeit wurden dieses Grundstück und die damit zusammenhängenden Belastungen in der Buchführung der GmbH erfasst, weil deren Steuerberater aufgrund des ihm vom Notar zugesandten Entwurfes des vorgenannten Kaufvertrages der Auffassung gewesen war, das Grundstück sei nicht von den beiden Gesellschaftern, sondern von der GmbH erworben worden.

Im Zuge einer für die GmbH durchgeführten Finanzierung stellte sich die fehlerhafte Grundstückszuordnung heraus. Der Steuerberater schlug daraufhin dem Finanzamt (FA) vor, das Grundstück zum Buchwert zu entnehmen und ab diesem Zeitpunkt von der Existenz einer Betriebsaufspaltung auszugehen.

"Erwartbare" Reaktion des FA: Das FA nahm den Antrag des Steuerberaters zum Anlass, um Änderungsbescheide nach § 173 AO zu erlassen, in denen die unzutreffende Grundstückszurechnung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen rückgängig gemacht wurden. Soweit hierbei von der GmbH Leistungen erbracht worden sind, die den Gesellschaftern als Eigentümer zugute kamen (Zins, Tilgung, von den Verbindlichkeiten nicht erfasste Herstellungskosten), ging es von vGA aus.

Lösung des BFH: Der I. Senat des BFH hatte sich auch hier mit der Frage zu beschäftigen,

  • ob es sich um irrtümliche Fehlbuchungen handelt, die nicht zu einer vGA führen oder
  • ob der Auffassung des FA zu folgen ist.

Der BFH stellt dazu klar, dass bloße Buchungsfehler nicht zu einer vGA führen müssen und b...

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