Fachbeiträge & Kommentare zu Freiberufliche Tätigkeit

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Repräsentationsaufwendungen... / Sponsoring

Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn er wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erreichen oder für seine Produkte werben will. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Leistungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind oder sich gleichwertig gegenüberstehen. Zuwendungen, die keine Betriebsausgaben sind, sind bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als Sp...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Büroausstattung

Auch Aufwand für die aufwendige Büroausstattung gehört v. a. bei Gewerbetreibenden und Einkünften aus selbstständiger Arbeit, insbesondere von Freiberuflern, zu den abziehbaren Betriebsausgaben. Deshalb können auch die Abschreibungen bei Anschaffung von Orientteppichen nicht ohne weiteres als unangemessen gekürzt werden.[1] S. auch gesonderten Abschnitt. Ein Esstisch mit Stüh...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unabhängi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Freiberufler.

Rn 46 Neben der Bildung von Partnerschaften nach dem PartGG sowie von GmbHs schließen sich Angehörige freier Berufe, insb Ärzte und Rechtsanwälte, auch zu Gesellschaften bürgerlichen Rechts zusammen. Der Zusammenschluss mehrerer Ärzte zu einer GbR in Form von Gemeinschaftspraxen ist von bloß organisatorischen Zweckbündnissen abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt nach der Wille...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Selbstständige und Freiberufler.

Rn 11 Beim Einkommen selbstständig tätiger Personen ist grds vom festgestellten Gewinn auszugehen (Hamm OLGR 05, 308). Es sind Unterlagen betreffend einen zeitnahen Zeitraum vorzulegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Vorjahr reicht aus (Brandbg FamRZ 98, 1301). Die Vorlage nur eines Steuerbescheides für ein Jahr, welches länger zurückliegt, genügt nicht. Auch bei Se...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die steuerliche Behandlung nebenberuflicher Musiker, die in Gaststätten oder bei Vereinsveranstaltungen auftreten, gilt nach dem Urteil des BFH vom 10.09.1976, BStBl II 1977, 178: Ein Arbeitsverhältnis zum Veranstalter liegt nicht vor, wenn der Musiker oder die Kapelle, der er angehört, nur gelegentlich – etwa nur für einen Abend oder an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 3 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 4 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die europarechtliche Dimension des Unternehmerbegriffs.

Rn 1 Zu den europarechtlichen Rechtsquellen des Unternehmerbegriffs s. iE § 13 Rn 2. Zentral ist auch hier Art 2 der HaustürwiderrufsRL, der den Unternehmer als jede natürliche oder juristische Person definiert, die beim Abschluss des betreffenden Geschäfts iRi ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Die FernabsatzRL, die VerbrauchsgüterkaufRL und die Missbräu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entsprechenden Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Gesellschaften.

Rn 22 Die Reederei ist parteifähig (§ 489 HGB; BGH MDR 60, 665). Entsprechendes gilt für PartnerG (§§ 7 II PartGG, 124 HGB; BFH NJW 99, 2062 [BFH 26.02.1999 - XI R 66/97]), die als eigenständige Gesellschaftsform den Zusammenschluss von Freiberuflern ermöglicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Gesellschaftsanteilen.

Rn 8 Unzulässig ist nach der immer noch hM die Fortführung eines Unternehmens durch den Testamentsvollstrecker (RGZ 132, 138; BGHZ 12, 100; 24, 106; BRHP/Lange Rz 28 mwN). Die Gründe dafür sind heute nicht mehr stichhaltig (grundl Muscheler Die Haftungsordnung der Testamentsvollstreckung, 1994, 285 ff). Die Kautelarjurisprudenz muss jedoch nach dem Gebot des ›sichersten Wege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verschulden.

Rn 16 Dass Strafe Schuld voraussetzt, ist ein fundamentales Prinzip unserer Rechtsordnung und gilt daher auch für Vereinsstrafen (Frankf NJW-RR 00, 1117, 1120). Bei Vereinen mit wirtschaftlichem Bezug kann allerdings auch an Verschulden der Erfüllungsgehilfen des Mitglieds angeknüpft werden (BGHZ 29, 352, 359 für Vereinigungen von Kaufleuten und Freiberuflern; BGH NJW 72, 18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kammern (Nr 3).

Rn 6 Neben den IHK ist nun auch die Klagebefugnis der Rechtsanwaltskammern und anderer Kammern freier Berufe explizit geregelt. Für sie ist eine Eintragung gem Nr 1 oder 2 nicht nötig.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 7 Private oder berufliche und geschäftliche Interessen müssen von erheblichem Gewicht sein, um der Zeugenpflicht vorgehen zu können. Dass der Zeuge an seiner Berufsausübung gehindert ist, solange er sich bei Gericht aufzuhalten hat, ist Schicksal eines jeden Zeugen und stellt auch bei Freiberuflern oder Selbstständigen keine ungewöhnliche Belastung dar, die von der Zeugen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 737 setzt zunächst voraus, dass eine Fortsetzungsklausel für den Fall der Kündigung vereinbart ist, die das Bestandsinteresse der Gesellschafter zum Ausdruck bringt. Rn 4 Der wichtige Grund liegt vor, wenn in der Person des auszuschließenden Gesellschafters Umstände bestehen, die den anderen Gesellschaftern die Fortsetzung der GbR mit ihm als Mitgesellschafter unzumutb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungstatbestände.

Rn 2 Nr 1 betrifft Miet-, Pacht- und andere Verträge, wenn das Vertragsverhältnis länger als vier Jahre dauert und der Betreute zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird. Hierunter fallen alle Miet- und Pachtverträge, unabhängig davon, welche Stellung der Betreute in ihnen hat sowie alle sonstigen Verträge, die zur Erbringung wiederkehrender Leistungen verpflichten. Di...mehr

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FoVo 06/2023, Anfechtungsrecht

Leithaus/Nerlich/Riewe Anfechtungsgesetz Kommentar, 2. Aufl. 2023 129 Seiten, 55 EUR Verlag C. H. Beck ISBN 978-3-406-74492-1 Nur juristische Personen unterliegen einer Insolvenzantragspflicht. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass es nur bei diesen anfechtbare Tatbestände gibt. Auch natürliche Personen, insbesondere (ehemalige) Selbstständige, Freiberufler oder Personen au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB F

Fachkenntnisse 1987 4 Factoring 134 55; 398 24 Eigentumsvorbehalt 449 23 Facultas alternativa 257 5 Fahren automatisiertes 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung 823 159 Fahrlässigkeit 275 26; 276 9, 13; 287 1 erforderliche Sorgfalt 276 9 grobe ~ 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe 276 13 höhere Fähigkeiten 276 13 Mindeststandard 276 13 objektiviert 276 10 Übernahmeverschulden 276 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft.

Rn 6 § 14 erfasst alle natürlichen Personen. In Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben können damit auch Freiberufler (BGH 30.9.09, VIII ZR 7/09), Handwerker, Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und Landwirte als Unternehmer auftreten (vgl Grüneberg/Ellenberger Rz 1 und 2). Die Norm bezieht auch jede juristische Person in den Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 4 Hat der Gläubiger mit keiner nennenswerten Befriedigung zu rechnen, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners das Pfändungsschutzkonto befristet von Pfändungen freistellen, sofern dem nicht überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen. Zusammen mit der Sperrfrist aus § 835 III 2, IV und dem Pfändungsschutzkonto aus § 850k sichert diese Regelung den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Betriebsaufgabe

Rn. 3041 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Recht, die Betriebsaufgabe zu erklären, geht mit dem Erbfall auf die Erben über. Auch hier ist zu beachten, dass es sich nur dann um eine begünstige Betriebsaufgabe handelt, wenn alle – wesentlichen – Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen.

Rn 29 Mit einem Auffangtatbestand wird auch die Vergütung für sonstige Dienstleistungen aller Art dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff unterstellt, sofern diese die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nimmt. Eine nebenberufliche Tätigkeit genügt (BGH NJW-RR 04, 644). Dabei muss es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz.

Rn 202 Auch ohne Bestehen besonderer vertraglicher Regelungen hat der Vermieter grds die Pflicht, den Mieter gegen Konkurrenz zu schützen, sofern der besondere geschäftliche Gebrauchszweck im Mietvertrag hervorgehoben oder dem Vermieter in sonstiger Weise bekannt ist (BGH WM 20, 648 Rz 37; NJW 13, 44 Rz 37 vertragsimmanenter Konkurrenzschutz). Bei der Vermietung von Räumen z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Ratschläge, Empfehlungen, Gestaltungstipps

Tz. 72 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine nebenberufliche Tätigkeit sollte immer auf die Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit oder eines freien Berufs untersucht werden. Dies gilt auch unter den Gesichtspunkten der Scheinselbständigkeit. Handelt es sich um gemischte Tätigkeiten, die nicht insgesamt unter die gesetzliche Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) eingeordnet werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Partnerschaftsgesellschaft, EWIV.

Rn 8 Die Partnerschaftsgesellschaft ist die auf Träger freier Berufe zugeschnittene Gesellschaftsform, welche diesen ein ihren Bedürfnissen angepasstes Modell zur Verfügung stellen soll. Sie ist geregelt im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz und entsteht durch Eintragung in das Partnerschaftsregister bzw durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR (BayObLG NJW 98, 1158), de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 23 EGZPO – [Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten].

Gesetzestext (1) Staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung von Notlagen von Bürgern oder zur Milderung von Schäden der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen, in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffenen Gebieten gewährt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Öffentliche Bestellung.

Rn 11 Die öffentliche Bestellung ist teils bundes-, teils landesrechtlich geregelt. Sie ist nicht identisch mit der allg Vereidigung (§ 410 II), wenngleich beides häufig zusammentrifft. Neben natürlichen Personen kommen auch Behörden etc in Betracht. Bsp natürliche Personen: SV auf den Gebieten der Wirtschaft, idR durch IHK (§ 36 GewO); § 91 I Nr 8 HandwO; Wirtschaftsprüfer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kasuistik.

Rn 13 Aufnahmeanspruch bejaht: Deutscher Sportbund (BGHZ 63, 282), Fachsportverband in Regionalsportverband (Stuttg NZG 01, 997); Sportförderdachverein trotz örtlich begrenzter Machtstellung (BGH NJW 99, 1326 [BGH 23.11.1998 - II ZR 54/98]); Stadtjugendring (LG Heidelberg MDR 90, 625); Gewerkschaft, die aber grds Beurteilungsspielraum hat und Aufnahme aus sachlich gerechtfer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1456 BGB – Selbständiges Erwerbsgeschäft.

Gesetzestext (1) 1Hat ein Ehegatte darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbstständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Einseitige Rechtsgeschäfte, die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen, sind dem Ehegatten gegenüber vorzunehmen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1431 BGB – Selbständiges Erwerbsgeschäft.

Gesetzestext (1) 1Hat der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbstständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Einseitige Rechtsgeschäfte, die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen, sind dem Eh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsvermögen

Rn. 3103 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei einer Erbauseinandersetzung über BV streben die Miterben idR eine steuerneutrale Buchwertfortführung an. Die Interessenlage kann jedoch bei den verbleibenden Miterben einerseits und bei den ausscheidenden Miterben andererseits unterschiedlich sein, da Letztere unter Umständen bestrebt sind, neues AfA-Volumen zu generieren. Bei einer un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / I. Rechtslage bis 31.12.1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 (Satz 2) BewG ist der Wert jeder wirtschaftlichen Einheit im Ganzen zu ermitteln. Dies bedeutet, dass das Bewertungsgesetz von dem Grundsatz der Gesamtbewertung beherrscht wird. Dieser Grundsatz kennt jedoch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme bestand (bis zum 31.12.2008) für das gewerbliche Betriebsvermögen. Nach § 98a BewG a.F.[2] wurde der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (Abs 1 S 2).

Rn 10g Für die Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente ist vom Bruttobetrag der Versorgung des ausgleichspflichtigen Ehegatten auszugehen (BGH FamRZ 16, 442 Rz 15). Gem § 20 I 2 sind jedoch von dem ermittelten Ausgleichswert (nicht schon vom Ehezeitanteil, BGH FamRZ 14, 1529 Rz 33) die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu Freibeträgen anderer Einkunftsarten

Rn. 2006 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Freibetrag ist aufgrund der Verweise in § 14 S 2 EStG und § 18 Abs 3 S 2 EStG (Rechtsgrundverweisung, vgl Graw in K/S/M, § 16 EStG Rz I6 (Dezember 2017); BFH v 21.07.2009, X R 2/09, BStBl II 2009, 963) auch auf Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe freiberuflicher oder land- und forstwirtschaftlicher Betriebe anwendbar (Schoor, DStR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsgutsverletzung.

Rn 3 Die durch das ProdHaftG geschützten Rechtsgüter sind in § 1 I 1 abschließend aufgezählt; insb haftet der Hersteller nicht für primäre Vermögensschäden (s nur Staud/Oechsler § 1 Rz 6; MüKo/Wagner § 1 Rz 3, beide mwN; NK-BGB/Katzenmeier § 1 Rz 8; Grüneberg/Sprau § 1 Rz 8; Frankf EuZW 22, 384, 387). Rn 4 Die Haftung nach § 1 I greift – in Parallele zu § 823 I BGB – bei eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO F

falsche Schreibweise 750 ZPO 9 FamFG Allgemeiner Teil 750 ZPO 7 Anwendbarkeit 1 FamFG 1 Entwicklung Einleitung FamFG 1 Evaluation Einleitung FamFG 9 Familiensachen Einleitung FamFG 5 geregelte Angelegenheiten 1 FamFG 7 Gerichtsverfassungsgesetz 1 FamFG 9 Regelungskonzept Einleitung FamFG 6 Unanwendbarkeit 1 FamFG 8 Unzulänglichkeiten Einleitung FamFG 2 Verfahrensvorschriften 25 EGGVG 4 F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Natürliche Personen als Organträger

Tz. 116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bis zum VZ 2010 konnte eine natürliche Person nur dann OT sein, wenn sie unbeschr estpfl iSv § 1 EStG war, dh sie musste ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inl haben. Weitere Voraussetzung war bis zum VZ 2000, dass das gew Unternehmen des OT ein inl war, dh es musste im Inl betrieben werden. Im Zusammenhang mit dem Wegfall des so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 7 § 850i I 1 schafft in beiden Regelungsalternativen Schutzbestimmungen für alle natürlichen Personen aus jeglichen Berufsgruppen. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, den Pfändungsschutz Selbständiger zu verbessern, schließt den gleichwertigen Schutz anderer Personengruppen nicht aus. Es wäre verfehlt, die Regelung über nicht wiederkehrend gezahlte Vergütungen für pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Systematik.

Rn 4 Der persönliche Anwendungsbereich von § 851c ist nicht auf Selbständige bzw ehemals Selbständige beschränkt. Die Regelung gilt für alle natürlichen Personen unabhängig von ihrer erwerbswirtschaftlichen Stellung, die einen Altersversicherungsvertrag nach Abs 1 oder 2 geschlossen haben (Wollmann S 37). Sie erfasst Selbständige, wie Freiberufler, Landwirte und andere Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Altersbedingte Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit.

Rn 8 Der Begriff ›Alter‹ ist gesetzlich nicht festgelegt. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 99, 708; 95, 1416). Richtschnur (BGH FamRZ 06, 683) ist das Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl § 35 SGB VI; § 48 I 1 DRiG; § 51 I 2 BBG), da ab diesem Zeitpunkt allg eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann (BGH FamRZ 14, 1183; 13, 191). Solange die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH FamRZ 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf stillschweigend auch unterhaltsrechtlich als fortlaufendes Einkommen behandelt und finden sie d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbraucherverträge.

Rn 3 Art 6 gilt ausdrücklich nur für Verträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen werden. Dies folgt dem Schutzkonzept der Verbraucherrichtlinien (vgl auch §§ 13, 14 BGB). Damit aber ist wichtig nicht nur, dass der eine Verbraucher, sondern auch, dass der andere Unternehmer ist. Privatgeschäfte unter Nichtgewerbetreibenden sind nicht (mehr) umfa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr