Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG war durch Gesetz v. 23.6.1998[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 27.6.1998 (Art. 9 Abs. 1 des Änderungsgesetzes). Mit der Neuregelung sollte den (umsatzsteuerrechtlichen) Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung[2] insbesondere für den Bereich des Fährverkehrs an Bord von Seeschiffen, für den für inländische Unternehmer Wettbewer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Zur Entstehung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist folgendes zu erläutern. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) war der wesentliche Bestandteil des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften.[9] Es ist am 1.8.2001 in Kraft getreten. Am 17.7.2002 hat das B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / cc) Arrestanspruch und Arrestgrund

Rz. 114 Der nach § 920 ZPO vorgeschriebene Antrag muss den Arrestanspruch und Grund, nicht aber den Arrestgegenstand bezeichnen, es sei denn, dass hiermit ausdrücklich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (z.B. Arrest bei belegener Sache, § 919 ZPO) begründet werden soll. Bei der Darlegung des Arrestanspruchs hat der Antragsteller den materiell-rechtlichen Zahlungsanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung der Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern (§ 4 Nr. 27 Buchst. a UStG bis 31.12.2014)

Rz. 23 Bis 31.12.2014 galt nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG die Steuerbefreiung für "die Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke" und seit dem 1.1.2015 gilt die Steuerbefreiung für "die Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 16 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. k MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für die unter den Buchstaben b), g), h) und i) genannten Tätigkeiten und für Zwecke geistlichen Beistandes". Befreit sind damit Personalgestellungen für folgende Zwecke: Krankenhausbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Urlaubsrückstellung / 1.3 Urlaubstage

Alle Urlaubstage, die am Bilanzstichtag vom Arbeitnehmer noch nicht in Anspruch genommen wurden und für die der Arbeitgeber zur Zahlung von Urlaubsentgelt verpflichtet ist, sind grundsätzlich in die Berechnung der Urlaubsrückstellung einzubeziehen. I. Allg. kann es sich dabei nur um rückständige Urlaubstage des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs handeln. Noch offene Urlaubstage a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG umfasst ab 1.1.2015 die Gestellung von selbstständigem, nicht beim leistenden Unternehmer abhängig beschäftigtem Personal, wie z. B. die Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der Einrichtungen sowie die Gestellung abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Begünstigt nach der Vorschrift als leistende Unternehmer sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen / 3.2.2 Tatbestandsmerkmale

Die Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, von Aufwuchs eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sowie von Gebäuden oder Binnenschiffen sind begünstigt übertragbar auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von: Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist. Aufwuchs, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 3.5.1 Umsatzsteuer, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter (Firmenwert, Kundenstamm)

Rz. 33 Nach Abschnitt 3.1. Abs. 4 Satz 2 UStAE ist die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter eine sonstige Leistung: Als sonstige Leistungen kommen insbesondere in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen, Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenzeichenrechten und ähnlichen Rechten, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter wie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Leistungen selbstständiger Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder (zu § 4 Nr. 29 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020[1] wurde über § 4 Nr. 29 UStG national die Möglichkeit geschaffen, dass für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Leistungen die Steuerbefreiung auch für Leistungen gilt, die sog. Kostengemeinschaften an ihre Mitglieder ausführen. Die Regelung war aufgrund der Rechtsprechung des EuGH notwendig geworden. Die Finanzverwaltung hat jetzt erstmals zu dieser neu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.8 Aufteilung der Vorsteuer in Mischfällen

Rz. 54 Umsatzsteuer auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen kann voll abgezogen werden, wenn damit auf der Ausgangsseite des Unternehmens in vollem Umfang steuerpflichtige Lieferungen/sonstige Leistungen, Ausfuhren bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen bewirkt werden. Werden sie hingegen für das Erbringen steuerfreier Leistungen verwendet,[1] die den Vorsteuerabzug au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 3 UStG beruht auf Art. 144, Art. 146 Abs. 1 Buchst. e und Art. 142 MwStSystRL. Rz. 19 Nach Art. 144 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die sich auf die Einfuhr von Gegenständen beziehen und deren Wert gemäß Art. 86 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Rz. 20 Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 2 Bedeutung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG)

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) federt die Störungen, die sich aus der Erfüllung des Wehrdienstes für ein laufendes Arbeitsverhältnis ergeben, im Interesse und zum Schutz des Wehrdienstleistenden durch Kündigungs- und Benachteiligungsverbote ab. Auch auf den derzeit allein möglichen freiwilligen Wehrdienst ist das ArbPlSchG gemäß § 16 Abs. 2 bis 7 ArbPlSchG anwendba...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf bestimmte eingeführte Gegenstände (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 66 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben aa voraus, dass die Leistungen sich beziehen unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden. Rz. 67 Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass die Leistungen an ausländische Auftraggeber bewirk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / II. EuGH und Umsetzung

1. "Unmittelbarkeit" bei Art. 148 MwStSystRL Keine klare Linie: Der EuGH hat sich verschiedentlich mit der Frage befasst, ob für die Steuerbefreiung des Art. 148 MwStSystRL (§ 4 Nr. 2 UStG) in Titel IX, Kapitel 7 (Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Beförderungen) der Richtlinie erforderlich ist, dass der jeweilige Umsatz "unmittelbar" an den Betreiber eines Seeschiff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 2. "Unmittelbarkeit" bei Art. 146 MwStSystRL

Bisher keine "Unmittelbarkeit": Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des Art. 146 MwStSystRL (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 4 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa und Buchst. c UStG etc.) in Titel IX, Kapitel 6 (Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr) hat der EuGH bis vor wenigen Jahren ein wie auch immer geartetes Erfordernis der "Unmittelbarkeit" nicht gesehen. Sachverhalt EuGH-F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 1. "Unmittelbarkeit" bei Art. 148 MwStSystRL

Keine klare Linie: Der EuGH hat sich verschiedentlich mit der Frage befasst, ob für die Steuerbefreiung des Art. 148 MwStSystRL (§ 4 Nr. 2 UStG) in Titel IX, Kapitel 7 (Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Beförderungen) der Richtlinie erforderlich ist, dass der jeweilige Umsatz "unmittelbar" an den Betreiber eines Seeschiffs/Luftfahrzeugs erbracht wird. Hierbei hat e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / III. Erforderlichkeit?

Anwendung von EuGH-Urteilen ...: Zunächst stellt sich natürlich die Frage, ob es eine Notwendigkeit gab, diese Neuregelungen im UStAE zu implementieren. Diese Frage ist im Grunde genommen zu bejahen. Schließlich sind die Behörden eines Mitgliedstaats verpflichtet, das Mehrwertsteuerrecht unionsrechtskonform in seiner Auslegung durch den EuGH anzuwenden. Außerdem hatte der Eu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / a) Mehrwertsteuer-Ausschuss

Keine Reaktion in Deutschland: Dieses Urteil fand – sinnvollerweise – zunächst in den nationalen Verwaltungsanweisungen und in der nationalen Rechtsprechung keine Beachtung. Besprechung auf EU-Ebene: Allein der Mehrwertsteuerausschuss beschäftigte sich auf Anregung von Dänemark in seiner Sitzung vom 12.4.2019 – immerhin fast zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil – mit dem Thema. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / V. Leistungsempfänger

Fehlende Definition: Wie oben (II.2.) dargestellt, sollen nach Auffassung des EuGH Leistungen i.Z.m. Ausfuhren bzw. in Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL genannten Einfuhren, nur dann steuerfrei sein, wenn sie an den Ausführer, den Einführer, den Versender oder den Empfänger der Gegenstände erbracht werden.[34] Hierbei stellt sich natürlich die Frage, wen der EuGH eigentli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / X. Auffassung der Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten

Keine einheitliche Auffassung der Steuerbehörden: Leider wenden die Steuerbehörden in allen Mitgliedstaaten das EuGH, Urt. v. 29.6.2017 auch nicht einheitlich an. Die Aussagen des MwSt-Ausschusses, die in ihrer Beliebigkeit keinen Erkenntnisgewinn darstellen, vermitteln vielmehr den Eindruck, dass man sich auf EU-Ebene allenfalls auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 1. Versender und Empfänger

Versender und Empfänger lt. BMF: Das BMF sagte hierzu in seinem Schreiben vom 27.9.2021, "Versender" sei der liefernde Unternehmer, "Empfänger" sei der Abnehmer des Gegenstandes.[36] EuGH spricht nicht von lieferndem Unternehmer oder Abnehmer: Aus der EuGH-Entscheidung vom 29.6.2017 ergibt sich allerdings nicht, dass die Personen, die den Auftragnehmer im vorgelegten Fall mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 2. Ausführer und Einführer

Fehlende Aussagen: Die Feststellungen des EuGH, dass die Leistungen auch an die "Ausführer" bzw. "Einführer" (bzw. generell an "Verfügungsberechtigte") steuerfrei erbracht werden können, finden beim BMF überhaupt keine Berücksichtigung, was unglücklich ist, weil diese Personen ja genauso wenig wie die "Versender" oder "Empfänger" mit dem "liefernden Unternehmer" oder "Abnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / VI. Versandkonstellationen

Weitere Konstellationen: Weiterhin wird die Vielfalt der in der wirtschaftlichen Realität auftretenden Konstellationen mit den Erläuterungen "liefernder Unternehmer" bzw. "Abnehmer des Gegenstandes" nur im Ansatz abgebildet. Kein Liefervorgang: So stellt sich schon die Frage, wer Versender (= liefernder Unternehmer) sein soll, wenn es – mangels Lieferung – gar keinen liefernd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 3. Sonstige Verfügungsberechtigte

Sonstige Verfügungsberechtigte: Schließlich ist noch festzuhalten, dass der EuGH im Urteil vom 4.5.2017 die "Ausführer" bzw. "Einführer" lediglich beispielhaft für die Verfügungsberechtigten nannte.[38] Das führt natürlich zu der Frage, an welche Personen außer dem "Ausführer", dem "Einführer", dem "Versender", dem "Empfänger", dem "liefernden Unternehmer" und dem "Abnehmer"...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einfuhrumsatzsteuer als abz... / cc) Kein Erlöschen von Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern beim Erlöschen von Zollschulden

Zollschulden erlöschen, wenn die einfuhrabgabenpflichtigen Waren eingezogen werden. Dies gilt auch, wenn sie zunächst beschlagnahmt und nachfolgend eingezogen werden (Art. 124 Abs. 1 Buchst. e UZK). Dies gilt auch, wenn die Waren zuvor vorschriftswidrig in die EU verbracht wurden. Im Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerrecht existieren keine Erlöschensnormen, die mit Art. 124 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 3. Umsetzung

a) Mehrwertsteuer-Ausschuss Keine Reaktion in Deutschland: Dieses Urteil fand – sinnvollerweise – zunächst in den nationalen Verwaltungsanweisungen und in der nationalen Rechtsprechung keine Beachtung. Besprechung auf EU-Ebene: Allein der Mehrwertsteuerausschuss beschäftigte sich auf Anregung von Dänemark in seiner Sitzung vom 12.4.2019 – immerhin fast zwei Jahre nach dem EuGH...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / b) Deutsche Finanzverwaltung – Schreiben vom 6.2.2020

Erste Neuregelung: Die deutsche Finanzverwaltung überraschte die Fachwelt dann – leider ohne vorherige Anhörung der Praxis – am 6.2.2020 mit einer Änderung des UStAE, indem sie Abschn. 4.3.2. Abs. 4 UStAE neu fasste und dort einfügte, dass die Steuerbefreiung[12] grundsätzlich nur für die Leistung des Hauptfrachtführers, nicht aber für die Leistungen der Unterfrachtführer in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einfuhrumsatzsteuer als abz... / c) Verfügungsmacht an dem eingeführten Gegenstand

Der Unternehmer muss im Zeitpunkt der Überführung in die Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr die Verfügungsmacht über den Gegenstand besitzen.[15] Nicht entscheidend ist, wer die EUSt schuldet oder die Ware über die Grenze gebracht bzw. bei der Zollbehörde gestellt hat.[16] Die Frage, wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, entscheidet sich demnach nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 1. Eigenschaft des Auftraggebers/Kunden

Informationsbeschaffung: Weiter stellt sich die Frage, wie der Dienstleister, der den Transport ins Drittland durchführt, wissen soll, ob derjenige, der ihm den Transportauftrag erteilt, "liefernder Unternehmer" oder "Abnehmer des Gegenstandes" ist (wenn man einmal außen vor lässt, dass lt. EuGH auch die Leistungen an den "Ausführer" etc. steuerfrei sein können[41]). Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / VIII. Leistungen auf der letzten Handelsstufe

Auswirkungen auf Auftragnehmer: Weiter stellt sich die Frage, was die Ausführungen des EuGH bzw. des BMF für die Leistungen der Dienstleister bedeuten, die nicht als Unterauftragnehmer arbeiten, sondern direkt von den Parteien des Warenversands beauftragt werden. Beispiel: Der deutsche Händler DE2 verkauft Waren an den Kunden US in Charlotte/USA. Er kauft die Waren vom deutsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einfuhrumsatzsteuer als abz... / a) Einfuhr

Wann ist eine "Einfuhr" gegeben? Eine Definition der "Einfuhr" enthalten weder das UStG noch das Zollrecht.[5] Zollrechtlich ist eine Einfuhr ein Realakt, nämlich das endgültige oder vorübergehende Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union.[6] Der davon abweichende umsatzsteuerliche Begriff der Einfuhr lässt sich anhand der Art. 30, 60 f. und 70 f. MwStSystRL bestimmen....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / d) Keine Verlängerung der Nichtbeanstandung trotz anstehender weiterer Klärungen

Klärungsbedarf und Umsetzungsfrist: Eine weitere Verlängerung der Regelung, dass die Anwendung der "alten" Verwaltungsgrundsätze zunächst (d.h. über den 31.12.2021 hinaus) nicht beanstandet werde, lehnte das BMF ab. Es hielt wohl alle Zweifelsfragen für geklärt und war auch der Ansicht, dass der Zeitraum von drei Monaten den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung geb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / c) Schreiben vom 27.9.2021

Zweite Neuregelung: Nach 1 ½ jähriger Bedenkphase veröffentlichte das BMF dann mit Schreiben vom 27.9.2021 den nächsten Teil der geänderten Verwaltungsauffassung. Hiermit wurde zunächst einmal die Änderung in Abschn. 4.3.2. Abs. 4 UStAE wieder kassiert. Stattdessen wurden die neuen Regelungen nun – zumindest formell halbwegs zutreffend[18] – in Abschn. 4.3.4. UStAE eingefügt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / I. Vorbemerkung

Exportorientierte Wirtschaft: Die deutsche Wirtschaft ist bekannt als stark exportabhängig. Etwa jeder vierte Arbeitsplatz hängt vom Export ab.[1] Auf der einen Seite führt dies häufig zu Diskussionen mit anderen Ländern (man denke nur an die von der Trump-Administration verhängten Strafzölle), auf der anderen Seite hält der Export als "Motor des Handels" die deutsche Wirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einfuhrumsatzsteuer als abz... / 3. Zeitpunkt des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

Seit 2013[47] kann die entstandene EUSt als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Die vorherige Entrichtung ist seitdem keine tatbestandliche Voraussetzung mehr für den Vorsteuerabzug.[48] Zeitliches Auseinanderfallen möglich: Allerdings betreffen die Entstehung der EUSt und das Vorsteuerabzugsrecht nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG unterschiedliche wirtschaftliche Sachverhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / IV. Umfasste Umsätze

Frachtführer und Beförderungsleistungen: Mit Blick auf Abschn. 4.3.4. Abs. 3 UStAE ist zunächst zu beachten, dass die hierin benutzten Begriffe irreführend sein können. In seinem Satz 1 wird nämlich von den Leistungen der Haupt- und Unterfrachtführer gesprochen. Ein Frachtführer ist gem. § 407 HGB eine Person, die verpflichtet ist, einen Gegenstand zum Bestimmungsort zu befö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 3. "Erklärung über die Versendereigenschaft"

Bestätigung des Kunden: Alternativ könnte sich F für jeden Transport von M.E. mitteilen lassen, ob diese "liefernder Unternehmer" ist oder nicht. Abschn. 4.3.4. Abs. 3 Satz 7 UStAE nennt ausdrücklich beispielhaft eine "beleghafte Erklärung über eine Versendereigenschaft".[44] Insbesondere bei festen Kundenbeziehungen könnten also die Kunden, die immer als "liefernde Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / IX. Abschn. 4.3.4. Abs. 3 Satz 9 UStAE

Wortlaut: Nicht nachvollziehbar ist die Aussage des BMF in Abschn. 4.3.4. Abs. 3 Satz 9 UStAE. Hierin wird gesagt: "Werden grenzüberschreitende Beförderungsleistungen oder sonstige begünstigte Leistungen im Namen eines Unternehmers, jedoch für Rechnung eines anderen Unternehmers beauftragt und [wird] vom ersten Unternehmer die Versendereigenschaft bestätigt, ist davon auszug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.9 Beseitigung der Ungewissheit, Abs. 8

Rz. 157 Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Steuer nach § 165 AO vorläufig festzusetzen, oder wird die Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift ausgesetzt, benötigt die Finanzbehörde nach Beseitigung der Ungewissheit eine ausreichende Frist, um die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Die Festsetzungsfrist endet daher erst mit Ablauf eines Jahres, nachdem die Fina...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 14.4 Urlaubsansprüche

Es ist mit dem Unionsrecht (Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG) unvereinbar, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Beschäftigten endet.[1] Zur Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung siehe Beitrag "Urlaub", Gliederungspunkt 8.13.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3.2 Hotelschwimmbäder

Rz. 22 Der Betrieb von Hotelschwimmbädern und vergleichbarer Einrichtungen fällt nur unter bestimmten Voraussetzungen unter die Steuerermäßigung. Beherbergungsbetriebe (z. B. Hotels, Ferienheime, sog. Feriendörfer u. a.) unterhalten oft Schwimmbäder (Hallenbäder oder Freibäder), die sowohl von Hausgästen als auch von fremden Personen benutzt werden können. Dabei sind folgend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ergänzt die Steuervergünstigungen im Bereich der Gesundheitspflege (z. B. Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 14 bis Nr. 18 UStG und die Steuerermäßigungen nach Nrn. 51 und 52 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG). Zweck dieser Begünstigungsvorschrift ist es, den Betrieb von Schwimmbädern im Hinblick auf ihre bedeuts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Kurtaxe als Entgelt

Rz. 55 Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass für die einheitliche Gesamtleistung als Entgelt eine Kurtaxe aufgrund einer besonderen gesetzlichen Regelung oder nach einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung erhoben wird. Es ist also unbeachtlich, ob die Kurtaxe als sog. Zwangskurtaxe oder als sog. Entgeltkurtaxe erhoben wird. Das Entgelt braucht nicht ausdrüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Regelung des Abs. 2 über den Beginn der Festsetzungsfrist gilt nicht für Verbrauchsteuern. Hierbei handelt es sich um Massenverfahren, bei denen die Steuer unmittelbar nach Verwirklichung des verbrauchsteuerpflichtigen Sachverhalts oder monatlich angemeldet und entweder überhaupt nicht oder sofort geprüft wird. Eine Anlaufhemmung erübrigt sich somit. Anders ist die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

Zu Unrecht nicht erstattete Kapitalertragsteuer(KapErtrSt)-Erstattungsansprüche sind für den Zeitraum, in dem die Mittel dem Steuerpflichtigen nicht zur Verfügung stehen, zu verzinsen. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Unionsrecht. Die Verzinsungsmodalitäten richten sich nach den nationalen, allgemein gültigen Verzinsungsgrundsätzen. Eine in Österreich ansässige Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / II. Umsatzsteuerliche Grundsätze der Veräußerung einer Beteiligung

Die Veräußerung einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft erfolgt umsatzsteuerrechtlich nach folgenden Grundsätzen: Im Ausgangspunkt ist das bloße Halten und Veräußern von Beteiligungen – unabhängig von der Beteiligungshöhe – nicht unternehmerisch.[1] Die Veräußerung ist demzufolge nicht umsatzsteuerbar. 1. Steuerbarkeit Unternehmerisch durchgeführte Veräuße...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Unionsrechtskonformität der Belastung ausländischer Pensionsfonds mit KapErtrSt aus inländischen Streubesitzdividenden

Ein ausländischer Pensionsfonds (hier: Common Law Trust kanadischen Rechts, Streitjahre 2007-2010) hat keinen Anspruch auf Entlastung vom Abzug der KapErtrSt auf die ihm zugeflossenen Dividenden aus inländischen Streubesitzbeteiligungen wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit nach den Grundsätzen des Urteils des EuGH v. 13.11.2019 – C-641/17, FR 2020, 80, wenn er in sei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / 2. USt-Befreiung

Grundsatz: Wird die Veräußerung z.B. in den beschriebenen Konstellationen unternehmerisch durchgeführt, ist sie grundsätzlich gem. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG ("Wertpapiergeschäfte") oder § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG ("Gesellschaftsanteile") umsatzsteuerbefreit. Ausnahme: Zu beachten ist aber, dass nicht zwingend alle Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung unter die Befreiungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / 4. Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

Zu beachten ist ferner die Vorschrift des § 1 Abs. 1a UStG . Danach unterliegen Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nicht der USt – sind also nicht umsatzsteuerbar –, wenn sowohl der Verkäufer als auch der Käufer Unternehmer sind und der Erwerb für das Unternehmen des Käufers erfolgt. Beachten Sie: Allerdings ist die bloße Übertragung von Geschäftsanteilen grundsätzlich ...mehr