Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattungszinsen

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Bemessungsgrundlage bei rückwirkenden Ereignissen und Verlustrückträgen

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 7 AO regelt die Zinsberechnung in den Fällen des § 233a Abs. 2a AO (s. Rz. 8). Die nur schwer verständliche Regelung (so zutr. Loose in Tipke/Kruse, § 233a AO Rz. 67) verlässt das Prinzip der Soll-Versteuerung zugunsten einer Ist-Besteuerung. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in den Fällen der rückwirkend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Festsetzung der Zinsen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung der Zinsen erfolgt durch Zinsbescheid (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. §§ 155ff. AO). Dies gilt auch, wenn sich der Zinsanspruch unmittelbar aus Unionsrecht (s. Rz. 6) ergibt. Im Zuge der Festsetzung der Erstattungszinsen hat die Anrechnung nach § 236 Abs. 4 AO (Zinsen nach § 233a AO) zu erfolgen (BFH v. 30.08.2010, VIII...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom Stpfl. vereinnahmte Erstattungszinsen (§ 233a AO) und Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge (§ 236 AO) sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als Betriebseinnahmen stpfl. (vgl. BFH v. 24.06.2014, VIII R 29/12, BStBl. II 2014, 998; BFH v. 09.10.2014, I R 34/13, BFH/NV 2015, 167). Vom Stpfl. entrichtete Steuerzinsen sind demgegenüb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Verzinsung nach § 233a AO im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunktes zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden (BT-...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entstehung des Anspruchs, Rechte des Neuberechtigten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Abtretung wird erst wirksam, wenn sie nach Entstehung des Anspruchs angezeigt wird (§ 46 Abs. 2 AO). Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung dürfen erst nach Entstehung des Anspruchs erlassen werden (§ 46 Abs. 6 AO). Maßgeblich ist der Entstehungszeitpunkt nach § 38 AO i. V. m. § 37 Abs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Festsetzungsfrist

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von § 169 Abs. 2 Satz 1 AO beträgt die Festsetzungsfrist ein Jahr. § 239 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt hierfür einen von § 170 AO abweichenden und je nach Zinsgrund differenzierten Beginn (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AO). Unter den in § 171 normierten Voraussetzungen wird der Ablauf der Zinsfestsetzungsfrist gehemmt. Regelunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bemessungsgrundlage bei erstmaliger Steuerfestsetzung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der erstmaligen Steuerfestsetzung ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zinsen grundsätzlich der sog. Unterschiedsbetrag. Ausgangspunkt ist die festgesetzte Jahressteuer (BFH v. 14.06.2005, V B 111/04, BFH/NV 2005, 1963). Dabei ist unerheblich, ob die Steuer endgültig, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile, DStZ 2001, 613; Jope, Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren, DStZ 2009, 247; Blesinger, Grundlagenbescheide als Gegenstand einer Steuerhinterziehung? wistra 2009, 294; Pflaum, Strafrechtliche Gesichtspunkte der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, § 34a EStG, wistra 2012, 205; Gehm, Steuerhinterziehung bei u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ende des Zinslaufs

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 233a Abs. 2 Satz 3 AO endet der Zinslauf mit dem Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird (§ 124 Abs. 1 AO). Bei der üblichen Bekanntgabe durch einfachen Brief oder durch Bereitstellung zum Abruf (§ 122a AO) endet der Fristlauf nach Ablauf der Drei-Tages-Fiktion (§ 122 Abs. 2 AO; § 122a Abs. 4 Satz 1 AO; BFH v....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung der Weiterveräußerung von GmbH-Anteilen kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Der Umstand, dass sich nach der Veräußerung von GmbH-Anteilen nachträglich ein niedrigerer Wert der Geschäftsanteile der GmbH-Anteile herausgestellt hat, was dazu führt, dass der Veräußerer zivilrechtlich zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Anteile verpflichtet wird, ist insoweit eine wertaufhellende Tatsache, jedoch kein rückwirkendes Ereignis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des Nachzahlungszinssatzes aus § 233a i.V.m. § 238 AO ab VZ 2015 ernstlich zweifelhaft

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Normenkette § 233a, § 238, § 152 Abs. 5 AO, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3...mehr

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Werbungskostenabzug bei Erstattungszinsen aufgrund rechtswidriger Einkommensteuerfestsetzung

Leitsatz Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gezahlt werden. Insow...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückforderung Umsatzsteuer nach § 13b UStG durch Bauträger: Abtretung des zivilrechtlichen Umsatzsteueranspruchs des Bauleistenden an das Finanzamt

Leitsatz Die Entscheidung über die Annahme der Abtretung des Umsatzsteuernachforderungsanspruchs gem. § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamt. Hierbei muss das Finanzamt - ggf. wiederholend - prüfen, ob ein abtretbarer Anspruch des Leistenden gegen den Leistungsempfänger besteht, insbesondere, ob der Leistungsempfänger das Bestehen der Forderung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Umsatzsteuererstattung an einen zu Unrecht als Steuerschuldner nach § 13b UStG behandelten Bauträger: Beginn Zinslauf für die Erstattungszinsen

Leitsatz Beantragt ein Bauträger die Änderung seines Umsatzsteuersteuerbescheids, weil entgegen der früheren Verwaltungsauffassung nach dem BFH-Urteil v. 22.8.2013 ein Bauträger keine Bauleistungen erbringt und er damit kein Steuerschuldner als Leistungsempfänger im Sinne des § 13b UStG ist, und ändert darauf das Finanzamt nachträglich die Umsatzsteuerfestsetzung zugunsten d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerzinsen

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Wird die LSt oder die veranlagte ESt verspätet entrichtet, erhebt das FA einen > Säumniszuschlag (> Abführung der Lohnsteuer Rz 11 ff) vom ArbG. Verzugszinsen gibt es daneben nicht. Zur Vollverzinsung von Steuer- und Erstattungsansprüchen vgl §§ 233, 233a AO (vgl BFH/NV 2009, 2115; 2010, 1233; zu Einzelheiten vgl AEAO zu § 233a; > Verzinsung von Na...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Die Beispiele 14 und 15 zu Nr. 70.1.2 AEAO zu § 233a halten, soweit dort für den Beginn des "fiktiven Zinslaufs" nicht auf den Tag der freiwilligen Zahlung, sondern erst auf den Folgetag abgestellt wird, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht ein. 2. Für die Ermittlung der vollen Monate i.S. des § 238 Abs. 1 Satz 2 AO ist bei Erstattungszinsen der Tag der Za...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bauleistungen an Bauträger: in den sog. Altfällen entfällt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers unabhängig von dessen Erstattung der Umsatzsteuer an den Bauleistenden

Leitsatz Hat ein Bauträger lediglich das Eigentum an errichteten Wohnungen und Garagen veräußert, ist er hinsichtlich der empfangenen Bauleistungen nicht Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 5 Satz 2 UStG, da er selbst keine Bauleistungen erbracht hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bauträger in Altfällen bei der Rückabwicklung der Umsatzsteuer nach § ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Offenbare Unrichtigkeit bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung

Leitsatz Ein mechanischer Fehler bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung kann als offenbare Unrichtigkeit auch nach Bestandskraft korrigiert werden. Sachverhalt Die Kläger waren Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer für das Streitjahr 2011 veranlagt wurden. Neben anderen Einkünften erklärte der steuerliche Berater in einer ersten Einkommensteuererklärung für de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ende des Abwicklungszeitraumes einer Gesellschaft kann ein rückwirkendes Ereignis sein

Leitsatz Das Finanzgericht Hamburg ging mit Gerichtsbescheid vom 25.8.2016 der Frage nach, ob in Gewerbesteuermessbescheiden der korrekte Zinslauf für die Berechnung von Erstattungszinsen zugrunde gelegt worden war. Im Zentrum stand die Frage, ob das Abwicklungsende der klagenden Gesellschaft ein rückwirkendes Ereignis war, dass den Zinslaufbeginn verschob. Sachverhalt Das Fi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege

Leitsatz Begleicht ein Steuerpflichtiger Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen, kann er sich nicht auf Billigkeitsmaßnahmen entsprechend der EuGH-Entscheidung Reemtsma berufen. Sachverhalt Eine Bau-GmbH (Klägerin) arbeitete mit der Firma HC (Subeinzelunternehmer) zusammen. Aus den Rechnungen der HC machte sie den Vorsteuerabzug geltend. Später stellte das Finanzamt fest, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6.4 Anordnung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen (S. 3)

Rz. 195 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG gehören auch die vom FA an den Stpfl. gezahlten Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO zu den steuerpflichtigen Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. Der BFH hatte zwar entschieden, dass Zinsen, die das FA an den Stpfl. aufgrund von Steuererstattungen zu zahlen hat, nicht der ESt unter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sachleistung gerichtet sind, gehören nicht zu den sonstigen Kap...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerschuld nach § 13b UStG bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen

Leitsatz Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen aufgrund der geänderten Verwaltungsauffassung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers schuldet der Bauträger in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 und 2 UStG solange die Umsatzsteuer, bis er diese an den Bauunternehmer gezahlt hat. Sachverhalt Die klagende Bauträgerin folgte für die Streitjahre 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Prozesszinsen

Rz. 6 Hat das Gericht eine Entscheidung nach § 137 S. 1 FGO getroffen, entfällt der Anspruch des Klägers auf Prozesszinsen nach § 236 AO, wenn ihm das Urteil einen Erstattungs- oder Vergütungsanspruch zuerkennt.[1] Nach Inkrafttreten der Vollverzinsungsregelung[2] durch das Steuerreformgesetz 1990 mit Wirkung ab Vz 1989 wird § 236 Abs. 3 AO nur noch für solche Erstattungs- un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen sowie Erstattungs- und Nachzahlungszinsen

Kommentar Die OFD Niedersachsen stellt in zwei neuen Verfügungen dar, wie Ansprüche auf Steuererstattungen und Erstattungszinsen, sowie zukünftig anfallende Nachzahlungszinsen bilanziell abgebildet werden müssen. Zu welchem Bilanzstichtag ein Unternehmer einen Steuererstattungsanspruch aktivieren muss, der sich aus einer zu seinen Gunsten geänderten Rechtsauffassung ergibt, h...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Zinszeitraums beim Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Nachzahlung bereits vor Wirksamkeit der Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht wurden und das Finanzamt diese angenommen und behalten hat. Sachverhalt Die Klägerin teilte dem Finanzamt mit, dass sie aufgrund einer laufenden Betriebsprüfun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzungszinsen bis Dezember 2011

Leitsatz Die für eine Vorlage an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen (§ 237 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) liegt für einen Verzinsungszeitraum bis Dezember 2011 nicht vor (Anschluss an BFH, Urteil vom 1.7.2014, IX R 31/13, BFHE 246, 193, BStBl II 2014, 925). N...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinneinkünfte: Tarifbegünstigung auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

Leitsatz 1. "Außerordentliche" Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG können u.a. vorliegen, wenn Vergü­tungen für mehrjährige Tätigkeiten aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. 2. Diese Voraussetzungen können auch bei Steuerpflichtigen gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Betriebsv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abgabenordnung: Änderung des Anwendungserlasses zur AO vom 1.8.2014

Kommentar Anpassungen wegen der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen Ein wesentlicher Anteil der aktuellen Änderungen des AEAO resultiert aus der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit Ehen. Bereits in der Änderung des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 1.10.2013 waren einige der Regelungen des AEAO diesbezüglich angepasst ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

Leitsatz Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben insoweit außer Betracht (Bestätigung der Rechtsprechung). Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010, nach dem die materielle Norm (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) auch rückwirkend auf noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen anzuwenden ist, verstößt nicht gegen Verfassungsrech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts

Leitsatz 1. In die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind auch die Gewinne einzubeziehen, die ein Mitunternehmer aus der Veräußerung seines Anteils an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft erzielt. 2. Der Feststellungsbescheid entfaltet in positiver Hinsicht Bindungswirkung, als er einen Gewinn oder Verlust aus de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungszinsen: Keine Besteuerung bei sachlich unbilligem Ergebnis

Kommentar Der BFH hat jüngst entschieden, dass Erstattungszinsen zur Einkommensteuer steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind. Passend dazu erklärt die OFD Niedersachsen nun, wenn eine Besteuerung ausnahmsweise unterbleiben darf. Die Wogen scheinen wieder geglättet zu sein: Nachdem der BFH mit Urteil vom 15.6.2010 (Az. VIII R 33/07, BStBl 2011 II S. 503) entschieden hatt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. 2. Die Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 verstößt auch im Hinblick auf ihre rückwirkende Geltung nicht gegen Verfassungsrecht. 3. Erstattungszinsen sind keine außerordentlichen Einkünfte i.S. v. § 34 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, § 12 Nr. 3, § 3...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von (Steuer)Erstattungszinsen

Leitsatz Die rückwirkend eingeführte (bzw. bestätigte) Steuerpflicht von Erstattungszinsen wegen der Erstattung privater Steuern verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Sachverhalt Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhielt im Jahr 1999 Erstattungszinsen nach § 233a AO i. H. v. 9.750 EUR. Das Finanzamt besteuerte diese Zinsen als Einnahme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz Die rückwirkende Gesetzesänderung, mit der die Besteuerung von Erstattungszinsen in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG verankert wurde, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sachverhalt Im Streitfall erhielt der Steuerpflichtige aufgrund einer Einkommensteuererstattung für das Jahr 1998 in 2007 Erstattungszinsen nach § 233a AO in Höhe von 47.792 EUR, die das Finanzamt i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Frage der Einkommensteuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz Es ist nicht zulässig, die gesetzgeberische Grundentscheidung in § 12 Nr. 3 EStG, wonach bestimmte Steuern und die hierauf entfallenden Nebenleistungen dem steuerbaren Bereich entzogen sind, für Erstattungszinsen zur ESt dahingehend einzuschränken, dass diese steuerbar bleiben bzw. wieder steuerbar werden, solange entsprechende Steuern und Nebenleistungen als Sonder...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen gehören nach § 10 Nr. 2 KStG zu den nicht abziehbaren Aufwendungen und mindern deshalb auch nicht die Bemessungsgrundlage der KSt. 2. Zinsen auf erstattete KSt-Zahlungen (sog. Erstattungszinsen) erhöhen das Einkommen der Kapitalgesellschaften. Die geänderte Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07, BFH/NV ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Erstattungszinsen, AdV

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur ESt der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl I 2010, 1770) der Steuer unterliegen. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 52a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche nach Ergehen der Entscheidung in einem Musterverfahren

Leitsatz USt-Erstattungsansprüche in Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten, die vom FA bestritten worden waren, sind zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose ­Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 12.5.2005, V R 7/02 (BFH/NV 2005, 1731; Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 17.2.2005, C-453, 462/02 – Linneweber und Akritidis –, Slg....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Erstattungszinsen: Rückwirkung durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 ist verfassungsgemäß

Leitsatz In Reaktion auf die geänderte BFH-Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 [1] die Steuerpflicht von Erstattungszinsen für alle offenen Fälle festgelegt. Das FG Münster hält diese rückwirkende Anordnung für verfassungsgemäß. Sachverhalt In Zusammenhang mit mehreren Einkommensteuererstattungen für weit zurückliegende Altjahre zahlte das Finanzamt den zusam...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen – Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Zinsen i.S.v. § 233a AO, die der Steuerpflichtige an das FA zahlt (Nachzahlungszinsen), gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben. 2. Zinsen i.S.v. § 233a AO, die das FA an den Steuerpflichtigen zahlt (Erstattungszinsen), unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehba...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Vorfälligkeitszinsen auf EUSt

Leitsatz Als Einfuhrabgabe unterliegt die EUSt den sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle, weshalb ein sich bei der Festsetzung von EUSt ergebender Unterschiedsbetrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist. Normenkette § 233a AO, § 21 Abs. 2 UStG, Art. 232 Abs. 1 Buchst. b, Art. 241 ZK Sachverhalt Einem Steuerpflichtigen wurde EUSt erstattet, nachdem das HZA die betreffende...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungszinsen für Steuervergütungsanspruch nach § 18 Abs. 9 UStG

Leitsatz Der Steuervergütungsanspruch nach § 18 Abs. 9 UStG 1993 i.V.m. §§ 59ff. UStDV 1993 beruht auf einer "Festsetzung der USt" i.S.d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO und ist deshalb nach näherer Maßgabe des § 233a AO zu verzinsen. Normenkette § 18 Abs. 9 UStG 1993, §§ 59 ff.UStDV 1993, § 37 Abs. 1, § 150 Abs. 1, § 155 Abs. 1, § 155 Abs. 6 a.F., § 167 Abs. 1, § 168, § 233a AO Sachve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

Leitsatz Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger einen effektiven Rechtsschutz erhält. Normenkette § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 361 AO, § 237 AO Sachverhalt Die Kl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Verrechnung von nachinsolvenzlichen Erstattungszinsen mit Insolvenzforderungen

Leitsatz Der Anspruch auf Erstattungszinsen, die auf Zeiträume nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entfallen, kann vom FA nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen verrechnet werden. Normenkette § 226, § 233a AO, § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO Sachverhalt Der Insolvenzverwalter möchte verhindern, dass für Zeiträume nach Eröffnung des Verfahrens gem. § 233a AO en...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Aufrechnung gegen Eigenheimzulageanspruch für Zeit des Insolvenzverfahrens

Leitsatz Der Anspruch auf Eigenheimzulage für die dem Beginn der Eigennutzung folgenden Kalenderjahre wird insolvenzrechtlich mit dem Beginn des betreffenden Kalenderjahrs begründet. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen diesen Anspruch unzulässig. Normenkette § 226 Abs. 1 AO, § 3, § 4, § 10, § 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind keine Werbungskosten

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige Kapitalvermögen verzinslich angelegt, weil er mit einer Nachzahlung an Einkommensteuer rechnet, muss er zwar die hier erzielten Kapitalerträge versteuern, kann aber die vom Finanzamt wegen der Nachzahlung verlangten Zinsen (§ 233a AO) nicht als Werbungskosten abziehen. Zahlt andererseits das Finanzamt Zinsen, weil Einkommensteuer zu erstatte...mehr