Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattungszinsen

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bauleistungen an Bauträger: in den sog. Altfällen entfällt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers unabhängig von dessen Erstattung der Umsatzsteuer an den Bauleistenden

Leitsatz Hat ein Bauträger lediglich das Eigentum an errichteten Wohnungen und Garagen veräußert, ist er hinsichtlich der empfangenen Bauleistungen nicht Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 5 Satz 2 UStG, da er selbst keine Bauleistungen erbracht hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bauträger in Altfällen bei der Rückabwicklung der Umsatzsteuer nach § ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Offenbare Unrichtigkeit bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung

Leitsatz Ein mechanischer Fehler bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung kann als offenbare Unrichtigkeit auch nach Bestandskraft korrigiert werden. Sachverhalt Die Kläger waren Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer für das Streitjahr 2011 veranlagt wurden. Neben anderen Einkünften erklärte der steuerliche Berater in einer ersten Einkommensteuererklärung für de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ende des Abwicklungszeitraumes einer Gesellschaft kann ein rückwirkendes Ereignis sein

Leitsatz Das Finanzgericht Hamburg ging mit Gerichtsbescheid vom 25.8.2016 der Frage nach, ob in Gewerbesteuermessbescheiden der korrekte Zinslauf für die Berechnung von Erstattungszinsen zugrunde gelegt worden war. Im Zentrum stand die Frage, ob das Abwicklungsende der klagenden Gesellschaft ein rückwirkendes Ereignis war, dass den Zinslaufbeginn verschob. Sachverhalt Das Fi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege

Leitsatz Begleicht ein Steuerpflichtiger Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen, kann er sich nicht auf Billigkeitsmaßnahmen entsprechend der EuGH-Entscheidung Reemtsma berufen. Sachverhalt Eine Bau-GmbH (Klägerin) arbeitete mit der Firma HC (Subeinzelunternehmer) zusammen. Aus den Rechnungen der HC machte sie den Vorsteuerabzug geltend. Später stellte das Finanzamt fest, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerschuld nach § 13b UStG bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen

Leitsatz Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen aufgrund der geänderten Verwaltungsauffassung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers schuldet der Bauträger in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 und 2 UStG solange die Umsatzsteuer, bis er diese an den Bauunternehmer gezahlt hat. Sachverhalt Die klagende Bauträgerin folgte für die Streitjahre 201...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Prozesszinsen

Rz. 6 Hat das Gericht eine Entscheidung nach § 137 S. 1 FGO getroffen, entfällt der Anspruch des Klägers auf Prozesszinsen nach § 236 AO, wenn ihm das Urteil einen Erstattungs- oder Vergütungsanspruch zuerkennt.[1] Nach Inkrafttreten der Vollverzinsungsregelung[2] durch das Steuerreformgesetz 1990 mit Wirkung ab Vz 1989 wird § 236 Abs. 3 AO nur noch für solche Erstattungs- un...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen sowie Erstattungs- und Nachzahlungszinsen

Kommentar Die OFD Niedersachsen stellt in zwei neuen Verfügungen dar, wie Ansprüche auf Steuererstattungen und Erstattungszinsen, sowie zukünftig anfallende Nachzahlungszinsen bilanziell abgebildet werden müssen. Zu welchem Bilanzstichtag ein Unternehmer einen Steuererstattungsanspruch aktivieren muss, der sich aus einer zu seinen Gunsten geänderten Rechtsauffassung ergibt, h...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berechnung des Zinszeitraums beim Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Nachzahlung bereits vor Wirksamkeit der Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht wurden und das Finanzamt diese angenommen und behalten hat. Sachverhalt Die Klägerin teilte dem Finanzamt mit, dass sie aufgrund einer laufenden Betriebsprüfun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aussetzungszinsen bis Dezember 2011

Leitsatz Die für eine Vorlage an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen (§ 237 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) liegt für einen Verzinsungszeitraum bis Dezember 2011 nicht vor (Anschluss an BFH, Urteil vom 1.7.2014, IX R 31/13, BFHE 246, 193, BStBl II 2014, 925). N...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinneinkünfte: Tarifbegünstigung auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

Leitsatz 1. "Außerordentliche" Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG können u.a. vorliegen, wenn Vergü­tungen für mehrjährige Tätigkeiten aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. 2. Diese Voraussetzungen können auch bei Steuerpflichtigen gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Betriebsv...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Abgabenordnung: Änderung des Anwendungserlasses zur AO vom 1.8.2014

Kommentar Anpassungen wegen der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen Ein wesentlicher Anteil der aktuellen Änderungen des AEAO resultiert aus der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit Ehen. Bereits in der Änderung des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 1.10.2013 waren einige der Regelungen des AEAO diesbezüglich angepasst ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

Leitsatz Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben insoweit außer Betracht (Bestätigung der Rechtsprechung). Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010, nach dem die materielle Norm (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) auch rückwirkend auf noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen anzuwenden ist, verstößt nicht gegen Verfassungsrech...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts

Leitsatz 1. In die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind auch die Gewinne einzubeziehen, die ein Mitunternehmer aus der Veräußerung seines Anteils an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft erzielt. 2. Der Feststellungsbescheid entfaltet in positiver Hinsicht Bindungswirkung, als er einen Gewinn oder Verlust aus de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Erstattungszinsen: Keine Besteuerung bei sachlich unbilligem Ergebnis

Kommentar Der BFH hat jüngst entschieden, dass Erstattungszinsen zur Einkommensteuer steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind. Passend dazu erklärt die OFD Niedersachsen nun, wenn eine Besteuerung ausnahmsweise unterbleiben darf. Die Wogen scheinen wieder geglättet zu sein: Nachdem der BFH mit Urteil vom 15.6.2010 (Az. VIII R 33/07, BStBl 2011 II S. 503) entschieden hatt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. 2. Die Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 verstößt auch im Hinblick auf ihre rückwirkende Geltung nicht gegen Verfassungsrecht. 3. Erstattungszinsen sind keine außerordentlichen Einkünfte i.S. v. § 34 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, § 12 Nr. 3, § 3...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von (Steuer)Erstattungszinsen

Leitsatz Die rückwirkend eingeführte (bzw. bestätigte) Steuerpflicht von Erstattungszinsen wegen der Erstattung privater Steuern verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Sachverhalt Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhielt im Jahr 1999 Erstattungszinsen nach § 233a AO i. H. v. 9.750 EUR. Das Finanzamt besteuerte diese Zinsen als Einnahme...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erbschaft- und Schenkungste... / 5.3 Private Steuererstattungsansprüche

Bereicherung berücksichtigen Erstattungsansprüche des Erblassers gegenüber dem Finanzamt aus der Veranlagung privater Steuern wie der Einkommensteuer stellen eine zu berücksichtigende Bereicherung dar. Voraussetzung ist, dass die Überzahlungen, die zu den Steuererstattungsansprüchen geführt haben, vom Erblasser geleistet worden sind.[1] Dies gilt auch für Erstattungszinsen, d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz Die rückwirkende Gesetzesänderung, mit der die Besteuerung von Erstattungszinsen in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG verankert wurde, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sachverhalt Im Streitfall erhielt der Steuerpflichtige aufgrund einer Einkommensteuererstattung für das Jahr 1998 in 2007 Erstattungszinsen nach § 233a AO in Höhe von 47.792 EUR, die das Finanzamt i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Frage der Einkommensteuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz Es ist nicht zulässig, die gesetzgeberische Grundentscheidung in § 12 Nr. 3 EStG, wonach bestimmte Steuern und die hierauf entfallenden Nebenleistungen dem steuerbaren Bereich entzogen sind, für Erstattungszinsen zur ESt dahingehend einzuschränken, dass diese steuerbar bleiben bzw. wieder steuerbar werden, solange entsprechende Steuern und Nebenleistungen als Sonder...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen gehören nach § 10 Nr. 2 KStG zu den nicht abziehbaren Aufwendungen und mindern deshalb auch nicht die Bemessungsgrundlage der KSt. 2. Zinsen auf erstattete KSt-Zahlungen (sog. Erstattungszinsen) erhöhen das Einkommen der Kapitalgesellschaften. Die geänderte Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07, BFH/NV ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
BFH sieht die widersprüchliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer als unbedenklich an

Leitsatz Der Gesetzgeber möchte zwar Erstattungszinsen als (Betriebs)Einnahmen besteuern, Nachzahlungszinsen dagegen vom Abzug ausschließen. Vor Inkrafttreten des JStG 2010 hatte der BFH für den Bereich der Einkommensteuer diese Rechtslage als nicht hinnehmbar angesehen und als Abhilfe die Erstattungszinsen – entgegen dem Wortlaut des Gesetzes – als nicht steuerpflichtig dek...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von Erstattungszinsen, AdV

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur ESt der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl I 2010, 1770) der Steuer unterliegen. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 52a...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ernstliche Zweifel "insbesondere" wegen der rückwirkenden Anwendung

Leitsatz Der BFH hatte entschieden, Erstattungszinsen nach § 233a AO müssten steuerfrei gestellt werden, weil das Gesetz (§ 12 Nr. 3 EStG) ein Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen enthalte. Die unterschiedliche Behandlung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen sei möglicherweise verfassungswidrig. Anstatt die unterschiedliche Behandlung auszuräumen, hat der Gesetzgeber mit d...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom Finanzamt bestrittener Steuererstattungsansprüche

Leitsatz Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche in Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten, die vom Finanzamt bestritten worden waren, sind zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose Veröffentlichung des BFH-Urteils v. 12.5.2005, V R 7/02, BStBl 2005 II S. 617, folgt. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger erzielte u.a. aus dem Betrieb von Geldspiela...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche nach Ergehen der Entscheidung in einem Musterverfahren

Leitsatz USt-Erstattungsansprüche in Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten, die vom FA bestritten worden waren, sind zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose ­Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 12.5.2005, V R 7/02 (BFH/NV 2005, 1731; Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 17.2.2005, C-453, 462/02 – Linneweber und Akritidis –, Slg....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von Erstattungszinsen: Rückwirkung durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 ist verfassungsgemäß

Leitsatz In Reaktion auf die geänderte BFH-Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 [1] die Steuerpflicht von Erstattungszinsen für alle offenen Fälle festgelegt. Das FG Münster hält diese rückwirkende Anordnung für verfassungsgemäß. Sachverhalt In Zusammenhang mit mehreren Einkommensteuererstattungen für weit zurückliegende Altjahre zahlte das Finanzamt den zusam...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz Nachzahlungszinsen gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nichtabziehbaren Aufwendungen, Erstattungszinsen unterliegen insoweit nicht der Besteuerung, als das Abzugsverbot greift. Sachverhalt Im Urteilsfall ging es um die Frage, ob Nachzahlungszinsen nach § 233a AO als Wer­­bungskosten bei Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abgezogen werden können, vor dem Hin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen – Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Zinsen i.S.v. § 233a AO, die der Steuerpflichtige an das FA zahlt (Nachzahlungszinsen), gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben. 2. Zinsen i.S.v. § 233a AO, die das FA an den Steuerpflichtigen zahlt (Erstattungszinsen), unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehba...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen – Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz Zinsen nach § 233a AO, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlt (Nachzahlungszinsen), gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben. Zinsen nach § 233a AO, die das Finanzamt an den Steuerpflichtigen zahlt (Erstattungszinsen), unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abzi...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen – Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Zinsen nach § 233a AO, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlt (Nachzahlungszinsen), gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben. 2. Zinsen nach § 233a AO, die das Finanzamt an den Steuerpflichtigen zahlt (Erstattungszinsen), unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Vorfälligkeitszinsen auf EUSt

Leitsatz Als Einfuhrabgabe unterliegt die EUSt den sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle, weshalb ein sich bei der Festsetzung von EUSt ergebender Unterschiedsbetrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist. Normenkette § 233a AO, § 21 Abs. 2 UStG, Art. 232 Abs. 1 Buchst. b, Art. 241 ZK Sachverhalt Einem Steuerpflichtigen wurde EUSt erstattet, nachdem das HZA die betreffende...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erstattungszinsen für Steuervergütungsanspruch nach § 18 Abs. 9 UStG

Leitsatz Der Steuervergütungsanspruch nach § 18 Abs. 9 UStG 1993 i.V.m. §§ 59ff. UStDV 1993 beruht auf einer "Festsetzung der USt" i.S.d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO und ist deshalb nach näherer Maßgabe des § 233a AO zu verzinsen. Normenkette § 18 Abs. 9 UStG 1993, §§ 59 ff.UStDV 1993, § 37 Abs. 1, § 150 Abs. 1, § 155 Abs. 1, § 155 Abs. 6 a.F., § 167 Abs. 1, § 168, § 233a AO Sachve...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

Leitsatz Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger einen effektiven Rechtsschutz erhält. Normenkette § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 361 AO, § 237 AO Sachverhalt Die Kl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Verrechnung von nachinsolvenzlichen Erstattungszinsen mit Insolvenzforderungen

Leitsatz Der Anspruch auf Erstattungszinsen, die auf Zeiträume nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entfallen, kann vom FA nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen verrechnet werden. Normenkette § 226, § 233a AO, § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO Sachverhalt Der Insolvenzverwalter möchte verhindern, dass für Zeiträume nach Eröffnung des Verfahrens gem. § 233a AO en...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Aufrechnung gegen Eigenheimzulageanspruch für Zeit des Insolvenzverfahrens

Leitsatz Der Anspruch auf Eigenheimzulage für die dem Beginn der Eigennutzung folgenden Kalenderjahre wird insolvenzrechtlich mit dem Beginn des betreffenden Kalenderjahrs begründet. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen diesen Anspruch unzulässig. Normenkette § 226 Abs. 1 AO, § 3, § 4, § 10, § 1...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind keine Werbungskosten

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige Kapitalvermögen verzinslich angelegt, weil er mit einer Nachzahlung an Einkommensteuer rechnet, muss er zwar die hier erzielten Kapitalerträge versteuern, kann aber die vom Finanzamt wegen der Nachzahlung verlangten Zinsen (§ 233a AO) nicht als Werbungskosten abziehen. Zahlt andererseits das Finanzamt Zinsen, weil Einkommensteuer zu erstatte...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Überwiegend land- und forstwirtschaftliche Einkünfte i.S. von § 233a AO

Leitsatz Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen die anderen Einkünfte, wenn sie höher sind als diese. Sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft negativ, überwiegen die anderen Einkünfte, wenn diese positiv oder in geringerem Umfang negativ sind. Werden andere Einkünfte in zwei oder mehreren Einkunftsarten erzielt, kommt es für den Vergleich auf die Summe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Prozesszinsen auf den sich durch die Anrechnung von KSt und KapESt ergebenden Erstattungsbetrag

Leitsatz Wird aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das zu versteuernde Einkommen antragsgemäß um die anzurechnende KSt und KapESt gem. § 20 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 EStG 1990 erhöht und errechnet sich infolge der daraufhin gem. § 36 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 Satz 4 Buchst. f EStG 1990 erfolgten Anrechnung auf die hiernach festgesetzte Steuer ein Erstattungsbetrag, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Veranlagungszeiträume

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt bei nachträglicher Zuordnung von Einkünften zu einem anderen Veranlagungszeitraum nicht in Betracht. Normenkette §§ 233a, 227 AO Sachverhalt Nach einer Außenprüfung gelangte das FA im Jahr 1995 zu der zutreffenden Erkenntnis, dass ein von der Klägerin erzielter Veräußerungsgewinn nicht – wie in ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen bei nachträglichen Gewinnverschiebungen

Leitsatz Kommt es zu Gewinnverlagerungen von einem Veranlagungszeitraum in einen früheren Veranlagungszeitraum, so rechtfertigt dies keinen (teilweisen) Erlass des daraus resultierenden Überhangs der Nachzahlungszinsen für den früheren Veranlagungszeitraum über die Erstattungszinsen für den späteren Veranlagungszeitraum aus sachlichen Billigkeitsgründen. Sachverhalt Nach eine...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erstmalige Zinsfestsetzung nach Änderungsbescheid

Leitsatz Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2 AO noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage das Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO zu berechnen. Normenkette § 233a AO Sachver...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verzinsung von Steuernachforderungen

Leitsatz Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2 AO noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage des Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO zu berechnen. Sachverhalt K, die in den Str...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zu erstattender Betrag i.S. des § 233a Abs. 3 Satz 3 AO

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal des "zu erstattenden Betrags" in § 233a Abs. 3 Satz 3 AO umfasst auch den Betrag, der im Wege der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird, wenn die Steuer in einem folgenden Änderungsbescheid tatsächlich herabgesetzt wird. Sachverhalt Die Einkommensteuer 1992 des S wurde zunächst auf 2441239 DM, während des Einspruchsverfahrens 1995 auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zinsberechnung bei nach AdV vorab erstatteter Steuer

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal des "zu erstattenden Betrags" in § 233a Abs. 3 Satz 3 AO umfasst auch den Betrag, der im Weg der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird, wenn die Steuer in einem nachfolgenden Änderungsbescheid tatsächlich herabgesetzt wird. Normenkette § 233a AO Sachverhalt Das FA hatte die ESt 1992 auf 2.441.239 DM festgesetzt und in einem (weiteren) Ä...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorsteuerabzug erst mit Rechnung;Verzinsung nach § 233a AO

Leitsatz Im Falle der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gemäß § 233a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AO an den Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer an. Sie sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnenden Zi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Option zur Umsatzsteuer

Leitsatz Im Fall der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gem. § 233a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AO an den Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer an. Sie sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnenden Zins...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ausübung des Vorsteuerabzugs erst mit Rechnung; keine Rückwirkung auf Besteuerungszeitraum der Entstehung des Rechts; gilt auch für Berechnung der Nachzahlungszinsen (zugunsten) (zu § 233a AO)

Leitsatz Im Falle der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gemäß § 233a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AO 1977 an den Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer an. Sie sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnend...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Rückwirkung der Ausübung des Vorsteuerabzugs auf das Entstehungsjahr

Leitsatz Der Unternehmer kann Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG insgesamt vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis. Sachverhalt Die Terra Baubedarf GmbH bezog im Jahr 1999 Dienstleistungen. Die Rechnung...mehr