Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.5 Mitwirkung in Haftsachen

Rz. 42 Im Hinblick auf die erheblichen Auswirkungen, die eine Haftanordnung insbesondere für einen jungen Menschen haben kann, ist die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im Zusammenhang mit der Anordnung von Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen besonders geregelt. Untersuchungshaft darf gegen einen Jugendlichen über die in §§ 112ff. StPO aufgeführten Voraussetzungen hin...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.2.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 Bei den Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt es sich um den allgemeinen Billigkeitsregelungen der § 163 AO, § 227 AO vorgehende, diese jedoch nicht generell ausschließende Spezialregelungen. In §§ 32 bis 34 GrStG wird abschließend geregelt, in welchen Fällen ein Erlass der Grundsteuer aus sachlichen Unbilligkeitsgründen in Betracht kom...mehr

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Roscher, GrStG § 26 Koppelu... / 2 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze

Rz. 10 § 26 GrStG ergänzt § 25 GrStG um weitere grundsteuerrechtliche Regelungen, die von den Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer (§ 25 GrStG) zu beachten sind. Nach § 26 GrStG bleibt es einer landesrechtliche Regelung vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zueinanderstehen müssen (Koppelungsvorsc...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 2 Dingliche Haftung

Rz. 10 Nach § 12 GrStG ruht die Grundsteuer auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last. Der Rechtsbegriff der öffentlichen Last ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Ansicht wird er jedoch dahingehend verstanden, dass es sich um eine Abgabenverpflichtung handeln muss, die auf öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 2 Fälligkeit in Vierteljahresbeträgen (Abs. 1)

Rz. 10 In § 28 GrStG wird i. S. d. § 220 Abs. 2 S. 2 AO die Fälligkeit der nach § 27 GrStG festgesetzten Grundsteuer bestimmt. Ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt können die Gemeinden als Steuergläubiger die Leistung der Grundsteuer vom Steuerschuldner verlangen. In § 28 Abs. 1 GrStG wird der Grundsatz normiert, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer jeweils in Vierteljahre...mehr

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Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält erforderliche verfahrensrechtlichen Regelungen zum Erlass der Grundsteuer in den Fällen nach §§ 32 bis 34 GrStG. 1.1 Regelungsgegenstand Rz. 2 Bestimmt werden insbesondere der Erlasszeitraum, die maßgeblichen Verhältnisse für den Erlass, das Antragserfordernis innerhalb einer Ausschlussfrist sowie eine Anzeigepflicht im Rahmen der dauerhaften Erlas...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / Literaturtipps

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Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 5 Die Vorschrift enthält die erforderlichen verfahrensrechtlichen Regelungen zu den Erlasstatbeständen nach §§ 32 bis 34 GrStG. Die Vorschriften sind nicht auf den Erlass nach § 227 AO übertragbar. Rz. 6-8 einstweilen freimehr

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Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 3 Erlassantrag und Antragsfrist (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 35 Abs. 2 S. 1 GrStG wird ein Erlass von der Grundsteuer nur auf Antrag gewährt. Wenngleich eine besondere Form für diesen Antrag nicht vorgeschrieben ist, ist die Schriftform zu empfehlen. Der Erlassantrag ist vom Steuerschuldner zu stellen. Ein zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Verpflichteter (Haftungs- bzw. Duldungsschuldner) ist hierzu ni...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.4 Diversion

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 2 hat das Jugendamt – falls nach seiner Prüfung Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen oder geeignete Leistungen bereits eingeleitet oder gewährt worden sind – den Staatsanwalt umgehend davon zu unterrichten, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung (§ 45 JGG) ermöglicht. Diese Vorschrift unterstreicht die Wic...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 3 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 12 GrStG bzw. die materielle Duldungspflicht vor (Rz. 11-13), nimmt die Gemeinde als Steuergläubiger den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer des Grundstücks, der die Vollstreckung dulden muss (Duldungspflichtiger), gem. § 77 Abs. 2 S. 1 AO i. V. m. § 191 Abs. 1 S. 1 AO durch Duld...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Mit der Vorschrift wurde im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] im Wesentlichen der Regelungsinhalt aus § 26a Ziff. 2 bis 4 GrStG 1951[2] sowie §§ 8, 9 der Grundsteuererlassverordnung vom 26.3.1952[3] übernommen. Der Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG wurde in Anlehnung an die seinerzeitige Parallelvorschrift in § 115 BewG neu gefasst. Dabei...mehr

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Roscher, GrStG Kommentar , ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Rücksicht auf die Zersplitterung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes war vor der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] in verschiedenen Ländern anstelle der Zerlegung (§ 22 GrStG) bereits ein sog. Steuerausgleich vorgesehen. Der historische Gesetzgeber hat daher die Möglichkeit zum Steuerausgleich erhalten und es dabei als zweckmäßig erachtet, die La...mehr

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Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Bestimmt werden insbesondere der Erlasszeitraum, die maßgeblichen Verhältnisse für den Erlass, das Antragserfordernis innerhalb einer Ausschlussfrist sowie eine Anzeigepflicht im Rahmen der dauerhaften Erlasstatbestände nach § 32 GrStG. Die Vorschrift gewährleistet somit einen geordneten Verfahrensablauf und schafft Rechtssicherheit sowohl für die Steuerschuldner (Antra...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.3 Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichen Erhaltungsinteresse

Rz. 19 Des Weiteren muss für einen Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG die Ertragslosigkeit des Grundbesitzes darauf beruhen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse (Kulturguteigenschaft; siehe Rz. 15) und der Unrentabilität (siehe Rz. 17) ein Kausalzusammenhang besteht.[1] Darin liegt weder ein Verstoß gegen die steuerliche Belastungsgleichheit noch g...mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 3 Steuermessbetragsverfahren – Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Neben den grundsteuerrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16-18 GrStG sind für das Steuermessbetragsverfahren die abgabenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 184 AO , maßgeblich. Nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO sind die Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen. Für die Festsetzung des Steuermessbetrags ist n...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 3 Gesamtschuldner (Abs. 2)

Rz. 17 Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie nach § 10 Abs. 2 GrStG Gesamtschuldner. Nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 3 BewG ist für ein Wirtschaftsgut, das mehreren Personen zusteht, der Wert im Ganzen zu ermitteln. Dieser Wert ist auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen, soweit die Gemeinschaft nach dem ...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 4 Exkurs Zwangsversteigerung / Insolvenzverfahren

Rz. 19 Als öffentliche Last unterliegt die Grundsteuer einer bevorrechtigten Befriedung im Rahmen einer Zwangsversteigerung sowie einem Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren. Aufgrund der öffentlichen Last gem. § 12 GrStG können die Steuergläubiger der Grundsteuer, mithin die Gemeinden, in das Grundstück vollstrecken, in dem sie die Zwangsversteigerung der betroffenen Grund...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.4 Bereitschaftsräume (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 GrStG bleiben schließlich Räume, in denen sich Personen für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke ständig bereithalten müssen (Bereitschaftsräume), von der Grundsteuer befreit. Die Räume dürfen jedoch nicht zugleich die Wohnung des Inhabers darstellen. Bereitschaftsräume i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 4 GrStG sind Räume, die für das Bereitschaftspe...mehr

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Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 1 Nach Art. 106 Abs. 6 S. 1 GG steht das Aufkommen aus der Grundsteuer den Gemeinden zu. Ihnen obliegt die Ertragshoheit. Die Grundsteuer gehört somit zu den sog. Gemeindesteuern. In den Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, also in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, fließt die Grundsteuer gem. Art. 106 Abs. 6 S. 3 GG unmittelbar dem Land zu. Die Grundsteuer hat f...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 5.1 Grundbesitz fremder Staaten, der für diplomatische oder konsularische Zwecke genutzt wird

Rz. 94 Der inländische Grundbesitz eines fremden Staates ist von der Grundsteuer befreit, soweit er diplomatischen oder konsularischen Zwecken dieses Staates, insbesondere für Botschaften oder Konsulate, benutzt wird. Grundsätzlich muss der Grundbesitz im Eigentum des Staates stehen, zu dessen diplomatischen oder konsularischen Zwecken er benutzt wird. Nach der höchstrichter...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.1.2 Abgrenzung zum Betriebsvermögen (Gewerbebetrieb)

Rz. 21 Die bewertungsrechtliche Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen erstreckt sich im Gegensatz zur Abgrenzung vom Grundvermögen (Rz. 19) nicht nur auf den Grund und Boden und die Gebäude, sondern auf alle Wirtschaftsgüter. Ob und inwieweit eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine gewerbliche Betätigung vorliegt, ist n...mehr

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Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 5 Exkurs: Verwaltung der Grundsteuer

Rz. 17 Während die Ertragshoheit für die Grundsteuer den Gemeinden obliegt (siehe Rz. 1 ff.), erfolgt die Verwaltung der Grundsteuer zum Teil durch die Finanzbehörden der Länder, zum Teil durch die Gemeinden. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie in der Stadt Bremen (nicht in der Stadt Bremerhaven) wird die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet. D...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2.1 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 66 I. S. d. § 52 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Tätigkeit gemeinnützig, wenn sie darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos (§ 55 AO) zu fördern. Der Begriff "Förderung der Allgemeinheit" in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO wird wesentlich geprägt durch die objektive Wertordnung, wie sie insbesondere im Grundrechtskatalog der Art....mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch durch die Allgemeinheit

Rz. 43 Ein "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" liegt nach § 3 Abs. 2 GrStG nicht nur bei einer hoheitlichen Tätigkeit (Rz. 39ff.), sondern auch beim bestimmungsgemäßen Gebrauch durch die Allgemeinheit vor. Ein solcher Gebrauch durch die Allgemeinheit liegt vor, wenn der Personenkreis, dem die Benutzung vorbehalten ist, weder fest umgrenzt noch dauerhaft klein ist, so dass er ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kommentierung Grundsteuergesetz

Vorwort Das Erwartbare trat ein! Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018[1] in fünf Verfahren, drei Normenkontrollvorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) unvereinbar sind. De...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reichweite einer Erledigungserklärung; Teileinspruchsentscheidung

Leitsatz 1. Mit der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen im Finanzprozess wird das Verfahren abgeschlossen und erwächst der betreffende Steuerbescheid in Bestandskraft. 2. Das Revisionsgericht hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, welchen Inhalt ein Verwaltungsakt hat. 3. Die Teileinspruchsentscheidung erfordert einen Ausspruch darüber, hinsichtlich welcher Teile ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

Kommentar Ab 2022 ist die Sachbezugs-Freigrenze auf 50 EUR erhöht worden. Gleichzeitig gelten aber seit Jahresbeginn verschärfte Voraussetzungen für die Anerkennung von Gutscheinen und Geldkarten. Die Verwaltung hat im März mit geändertem Anwendungserlass zu den Neuerungen Stellung genommen. Bereits seit 2020 gibt es gesetzliche Einschränkungen für Gutscheine, Geldkarten und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Homeoffice

Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.[1]Betrifft die Vermietung die Überlassung eines häuslichen A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.6 Öffentlicher Dienst

Die dargestellten Grundsätze der betrieblichen Übung gelten nach der Rechtsprechung des BAG für die Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes nicht uneingeschränkt. Dort kann ein Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres aus der mehrmaligen Gewährung einer Vergünstigung auf einen entsprechenden Bindungswillen des Arbeitgebers schließen. Das hat seinen Grund darin, dass die durch ...mehr

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Wohnungseigentumsrecht und ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das AG ist der Ansicht, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei schon nicht befugt, gegen den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats vorzugehen. Wenn der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, gestützt auf § 24 Abs. 3 WEG, eine Versammlung einberufe, handele er als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Eine Klage oder – wie im Fall – der Antrag auf Erlass...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 1 EU-Kommission & Parlament / EFRAG / ESMA

EU-Kommission & Parlament & EFRAG – Übernahmeprozess Am 23.2.2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) veröffentlicht. Entsprechend des Europäischen Grünen Deals und im Einklang mit den UN-Zielen für eine nachhal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Ausschluss der Vollstreckbarerklärung (Absatz 3)

Rz. 5 Absatz 3 schließt die Vollstreckbarerklärung in Anlehnung an § 1044b ZPO a. F. aus, wenn eine Vergleich der Rechtswirksamkeit entbehrt (z. B. einen nicht vergleichsfähigen Gegenstand betrifft, wegen Verstoß gegen §§ 134, 138 BGB) und auch, wenn die der Vollstreckbarerklärung innewohnende staatliche Anerkennung des Vergleichs gegen die öffentliche Ordnung verstieße. Ber...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens

Leitsatz 1. Wird das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben, kann das FA Lohnsteuer, die es nicht zur Insolvenztabelle angemeldet hat, als Nachzügler im Wege eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids innerhalb der Frist des § 259b InsO festsetzen. 2. Dem FA ist kein Verschulden an der Nichtanmeldung von Steuer- und Haftungsansprü...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

a) Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG lt. Zeile 4

Bei der Günstigerprüfung kann der Stpfl. beantragen, dass anstelle der Anwendung von § 32d Abs. 1, 3 und 4 EStG (Versteuerung der Kapitalerträge mit dem Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG), die nach § 20 EStG ermittelten Einkünfte aus Kapitalvermögen den Einkünften i.S.v. § 2 EStG hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden. Dies ist nach § 32d Abs. 6 Sat...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31, 32

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31, 32; s. Abb. unten) abweichend vom Sondertarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 und 32 gestellt. Auszug aus der Anlage KAP Anwendungsbereich: Begünstigt sind Kapital...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / h) Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Die Anlage KAP dient des Weiteren der Festsetzung von KiSt auf Kapitalerträge. Die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ist in Zeile 6 der Anlage KAP zu kennzeichnen. Grundsätzlich wird KiSt auf Kapitalerträge durch die Steuerabzugsverpflichteten zugleich mit der KapESt und dem SolZ einbehalten und abgeführt. In Fällen, in denen ein Kirchensteuerpflichtiger ggü. dem BZSt einen...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / III. Zwischenergebnis

Die Eintragungsmodalitäten in den drei Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV bleiben wie in den Vorjahren weiterhin komplex. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass dem Nutzer der Anlagen die gute Systematik der Formulare die Eintragung der Angaben "an der richtigen Stelle" erleichtert. Da sich die Angaben in den unterschiedlichen Anlagen gegenseitig zumindest grundsätzlich ausschlie...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Geltendmachung der Einreden

Rz. 3 Der Erbe (oder die "Amtspersonen", s. o. Rn. 1) kann verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die Dauer der in den §§ 2014, 2015 BGB bestimmten Fristen beschränkt wird. Die Geltendmachung geschieht durch die Erhebung der Klage nach § 785 ZPO (vgl. Rn. 5 ff.). Mit der Klage kann die vorläufige Beschränkung der Vollstreckung auf Arrestmaßnahmen (vgl. §§ 930-932 ZPO) e...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in § 36a bestimmt, dass bestimmte Amtshandlungen nicht durch die Organe des jeweiligen Versicherungsträgers selbst vorgenommen werden müssen, sondern es dem Versicherungsträger freigestellt wird, durch Beschluss des für die Satzungsgebung zuständigen Organs (Vertreterversammlung, Verwaltungsrat bzw. Bundesvertreterversammlung bei...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.1 Aufgaben

Rz. 3 Unter den Geschäften zur Aufgabenerfüllung ist jedes zielgerichtete Handeln des Versicherungsträgers, d. h. seiner Organe zu verstehen, wobei die Setzung autonomen Rechts und der Erlass von Verwaltungsakten besonders zu nennen sind. Weiterhin gehören dazu Maßnahmen ohne Außenwirkung (z. B. die Aufstellung des Haushaltsplans) sowie rechtsgeschäftliches Handeln (z. B. Ka...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 2.2 Verwaltungsaufgaben des Vorstandes

Rz. 4 Die Aufgabe der Verwaltung des Versicherungsträgers umfasst die komplette öffentlich-rechtliche und fiskalische Tätigkeit des Versicherungsträgers. Dazu sind insbesondere zu zählen schlichtes Verwaltungshandeln, interne organisatorische Maßnahmen, Erlass von Verwaltungsakten sowie Abschluss von (öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen) Verträgen. Zu beachten ist a...mehr

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Jung, SGB XII § 15 Vorbeuge... / 2.2 Nachgehende Hilfe

Rz. 4 Das konsequente Gegenstück zur vorbeugenden Hilfe ist die nachgehende Hilfe, deren Zweck es ist, eine zuvor zulasten der Sozialhilfe bewilligte Unterstützung durch nachgehende Maßnahmen nachhaltig abzusichern. Die zuvor bewilligte Hilfe soll auch nach Ende der Notlage wirksam bleiben (vgl. VG Münster, Urteil v. 4.11.2003, 5 K 3532/00). Die leistungsberechtigte Person s...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 2.4 Richtlinienkompetenz

Rz. 9 Da dem Vorstand die umfassende Verwaltungskompetenz vom Gesetzgeber zugewiesen ist, ist es nur konsequent, ihm (in Abs. 2) die Befugnis zum Erlass von Richtlinien einzuräumen. Die Richtlinien können sowohl materiell-rechtliche wie auch verfahrensrechtliche Inhalte zum Gegenstand haben (Hindere, NZS 2015 S. 14). Sie bilden jedoch kein autonomes Recht, da sie nur interne...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.1 Setzung autonomen Rechts

Rz. 6 Zum autonomen Recht gehören alle Vorschriften, die der Versicherungsträger im Rahmen der Gesetze mit Wirkung für und gegen Dritte erlässt. Kernstück dieser legislativen Tätigkeit, aber anders als im Kommunalrecht nicht ausschließlicher Bereich, ist die Aufstellung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Satzung. Sie ist gleichsam die Verfassung des Versicherungsträgers un...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 9 Die Flucht nach hinten

Viele Unternehmer sehen im neuen Kassengesetz nicht nur eine deutliche Verschärfung der bisherigen Rechtslage, sondern sind der Auffassung, der Gesetzgeber bekämpfe die sich in der Bargeldbranche tummelnden "schwarzen Schafe" auf Kosten aller. Eine bisher kaum mehr überschaubare Vielzahl von Rechts- und Anwendungsvorschriften, Erlassen und Sonderverordnungen wird infolge des ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.24 Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 66 Die Kosten mehrerer gleichzeitiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Schuldner sind dann erstattungsfähig, wenn nicht schon eine Maßnahme hinreichend Aussichten auf Erfolg verspricht (OLG Frankfurt/Main, AnwBl. 1971, 209). Das gilt nicht für mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen denselben Drittschuldner aus verschiedenen Titeln (AG Oldenburg, DGVZ 1981...mehr