Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Die Aufteilung des gemeinen... / V. Zusammenfassung und Fazit

Die in § 97 Abs. 1a BewG manifestierte Berechnungssystematik zur Ermittlung des gemeinen Werts bei Personengesellschaftsanteilen kann bei der sich daraus ergebenden Zurechnung des Verwaltungsvermögens in einigen Fällen zu Verzerrungen führen. Der BFH hat mit seinem Urteil vom 17.6.2020 zwar die Möglichkeit zur abweichenden Wertfestsetzung, z.B. aufgrund eines Gutachtens, erö...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / 2. Die Zurechnung des Verwaltungsvermögens

Im alten Recht, d.h. bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016, wurde der Verwaltungsvermögenstest bei Personengesellschaften auf Ebene des Mitunternehmeranteils durchgeführt; dabei wurde das mitübertragene Verwaltungsvermögen im Sonderbetriebsvermögen vollständig und das Verwaltungsvermögen des Gesamthandsvermögens entspr. dem Gewinnverteilungsschlüssel berücksic...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / 1. Auswirkungen auf weitere steuerliche Vorschriften

Vor dem Hintergrund, dass die (Eigen-)Kapitalkonten den Gesellschaftern einer Personengesellschaft grundsätzlich (abgesehen von den in Rz. 2 der Erlasse v. 11.2.2021 genannten "Ausnahmen": So ist der konkrete Aufteilungsmaßstab sowohl davon abhängig, ob der Wert des Gesamthandsvermögens positiv oder negativ ist und ob es sich um die Feststellung auf oberster oder auf einer n...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 die Vorschrift des § 13c neu in das ErbStG eingefügt. Durch die Erbschaftsteuerreform 2016 wurde die Vorschrift ohne inhaltliche Änderungen in § 13d ErbStG überführt. Nach § 13d ErbStG werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke teilweise steuerbefreit (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen). Anw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 4 Rückführung des Wirtschaftsguts (ehemals Abs. 3)

Rz. 51 Nach alter Rechtslage bestand eine besondere Regelung für die erfolgsneutrale Auflösung des Ausgleichspostens, sofern das betroffene Wirtschaftsgut innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer ins Inland rücküberführt wurde. Art. 5 Abs. 7 ATAD sieht hingegen eine Ausnahmeregelung für lediglich vorübergehende Überführungen vor. Der Gesetzgeber hat für die dort genannte Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnachfolge

Rz. 2 Rechtsnachfolge auf der Gläubiger- oder der Schuldnerseite ist jeder Wechsel der im Urteil oder im sonstigen Vollstreckungstitel als Gläubiger oder Schuldner bezeichneten Person. Auf die Art der Rechtsnachfolge kommt es nicht an (VGH München, BayVBl 2018, 139). Es kommt Gesamt- und Sonderrechtsnachfolge in Betracht (Schuschke/Walker, § 727 Rn. 3), gleichgültig aus welc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Einstweilige Anordnungen (Absatz 2)

Rz. 14 Einwendungen nach Abs. 1 haben keine aufschiebende Wirkung (Zöller/Seibel, § 732 Rn. 17). Die Klausel bleibt also ungeachtet der Einlegung der Erinnerung in vollem Umfange wirksam. Das Gericht, aber auch der Rechtspfleger und der Urkundsbeamte können deshalb auf Antrag oder von Amts wegen eine einstweilige Anordnung erlassen. Dabei ist allerdings die Aufhebung bereits...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Die Einwendungen gegen den Anspruch selbst

Rz. 13 Zwar hat das deutsche Gericht im Rahmen der Vollstreckbarerklärung und bezüglich des Erlasses des Vollstreckungsurteils nicht zu prüfen, ob der im Inland zu vollstreckende Anspruch ursprünglich bestand und von dem ausländischen Gericht auch zutreffend tituliert wurde (Abs. 1). Gleichwohl ist es dem Schuldner (Beklagten) jedoch nicht verwehrt, nachträgliche materiell-r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erlass und Zustellung

Ergänzender Hinweis: Nr. 113, 116 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 113, 116) Rz. 75 [Autor/Stand] Der Bußgeldbescheid wird schriftlich erlassen[2]. Der Bußgeldbescheid ist erlassen, sobald er vom zuständigen Sachbearbeiter unterzeichnet ist[3]. Bußgeldbescheide wegen Steuerordnungswidrigkeiten werden in der Praxis durch den Sachgebietsleiter der BuStra bzw. durch seinen geschäft...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Haftsachen (§ 386 Abs. 3 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 20, 73 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 20, 73) Rz. 103 [Autor/Stand] Die selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB für das Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2 AO) geht kraft Gesetzes auf die StA über, sobald gegen den Beschuldigten wegen der Tat ein Haftbefehl (§§ 112, 112a StPO) oder ein Unterbringungsbefehl (§ 126a StPO) erlassen wird (§ 386 Abs. 3 AO;...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 181 [Autor/Stand] Eingriffe in den Zuständigkeitsbereich der jeweils anderen Ermittlungsbehörde sind unterschiedlich zu beurteilen, je nachdem, ob diese von der StA oder von der FinB vorgenommen wurden. Rz. 182 [Autor/Stand] Kompetenzüberschreitungen der StA sind nicht denkbar, da sie das originäre Ermittlungsmonopol besitzt; vgl. § 152 Abs. 2, §§ 160, 161 StPO (s. Rz. 23...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert für... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hat Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, mit der dem Antragsgegner untersagt werden soll, eine abfällige Äußerung über ihn "kundzugeben". Mit E-Mail vom 16.9.2021 hatte der Antragsgegner den Antragsteller u.a. als "inkompetente Ossi-Heulsuse" bezeichnet und ihm nach einer gescheiterten Kreditvermittlung als Honorar "eine Kiste Bananen" ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner, Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Helfer von Wohltätigkeitsorganisationen, FR 1991, 683; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Stadtaus, Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse in Brandenburg, FiWi (Finanzwirtschaft) 1995, 242; Jac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoschek/Protzen, Gewinne aus Private Equity-Fonds als nicht steuerbare Vermögensmehrungen, FR 2001, 816; Bünnig, Steuerliche Aspekte der Beteiligung von Inländern an ausländischen Venture Capital- und Private Equity-Fonds, FR 2002, 982; Herzig/Gocksch, Die steuerliche Behandlung von Übergewinnanteilen für Sponsoren inländischer Private Equity-Fonds, DB 2002, 600; Leuner/Linden...mehr

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AGS 02/2022, Kostenentschei... / Leitsatz

Die in einem außergerichtlichen Vergleich getroffene Regelung, nach der sich die Vertragsparteien insoweit einig sind, dass die Kosten bezüglich des entsprechenden Verfahrens insgesamt gegeneinander aufgehoben werden, führt zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO. Die vergleichsweise Kostenregelung ist regelmäßig dahin auszulegen, d...mehr

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FF 02/2022, Rechtswegezustä... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 2 und 3 haben mit Schreiben vom 13.3.2021 beim Familiengericht darum nachgesucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen und gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihren seinerzeit 8- und 14jährigen Kindern besuchten Grund- und Regelschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der V...mehr

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zfs 02/2022, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde hat mit der Sachrüge dahingehend Erfolg, als das gegen den Betroffenen verhängte Fahrverbot wegfällt. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerde keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bedeutung und Systematik

Rz. 22 [Autor/Stand] Originär liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten bei der StA[2]. § 386 AO enthält die Grundbestimmung über die Zuständigkeitsverteilung zwischen StA und FinB im Steuerstrafverfahren. Sie regelt die funktionelle Zuständigkeit der FinB im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren [3], während die Aufgaben und Befugnisse der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einlegung und Zurücknahme

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Einspruch ist vom Betroffenen oder vom Nebenbeteiligten bei der FinB (BuStra/HZA), die den Bußgeldbescheid erlassen hat, einzulegen. Daneben sind Verteidiger aufgrund ihrer Vollmacht und gesetzliche Vertreter des Betroffenen berechtigt, selbständig zu dessen Gunsten vom Einspruchsrecht Gebrauch zu machen (§§ 297, 298 StPO i.V.m. § 67 Satz 2 OWiG). Rz...mehr

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FoVo 02/2022, Die Gerichtsvollzieherkosten bei der Vermögensauskunft: Irritationen bei der Auslagenpauschale

I. Das Problem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft Wir betreiben als registrierte Inkassodienstleisterin für die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Wir haben die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt. Nachdem die Schuldnerin die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat, haben wir einen Haftbefehl erwirkt und die Verhaftung beauftragt. Dar...mehr

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FF 02/2022, Rechtswegezustä... / Leitsatz

1. Unterlässt das erstinstanzliche Gericht eine nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG gebotene Vorabentscheidung, kann die Rechtswegzuständigkeit noch im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Sachentscheidung geprüft werden (im Anschluss an BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799). Daneben kann die Entscheidung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde angefoc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Insbesondere Prüfungstätigkeit

Rn. 46 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständigkeit wurde angenommen bei einem Gemeindedirektor als Mitglied der Schätzungskommission der Oldenburgischen Landesbrandkasse (BFH BStBl II 1972, 460). Bei Prüfungstätigkeiten eines Hochschullehrers ist danach zu unterscheiden, ob es sich um eine Dienstpflicht handelt und der Prüfer der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abschlussverfügung und Bußgeldbescheid

Rz. 69 [Autor/Stand] Ergeben die Ermittlungen genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und beabsichtigt die FinB, die Tat mit einem Bußgeldbescheid zu ahnden (s. Rz. 72 ff.), so muss sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerken (Abschlussverfügung; § 61 OWiG; Nr. 113 Abs. 2 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 113). Verfolgt die StA die Ordnung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Aufhebung des Bußgeldbescheids im Strafverfahren

Rz. 138 [Autor/Stand] Ist gegen den Betroffenen ein (rechtskräftiger oder nicht rechtskräftiger) Bußgeldbescheid ergangen und kommt es später wegen derselben Handlung (i.S.v. § 19 OWiG) in einem Strafverfahren zu einer Verurteilung, wird der Bußgeldbescheid insoweit aufgehoben (vgl. § 86 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Es dürfen also nicht nebeneinander eine Geldstrafe und eine Geldbuß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff und Zweck

Rz. 52 [Autor/Stand] Als Ermittlungs- oder Vorverfahren bezeichnet man bei der Verfolgung von Bußgeldsachen den Verfahrensabschnitt zwischen der Einleitung von Verfolgungsmaßnahmen bis zum Erlass des Bußgeldbescheids durch die Verwaltungs-/FinB bzw. bis zur Erhebung der Anklage durch die StA bei Zusammenhangstaten oder bis zur Einstellungsverfügung durch die Verfolgungsbehör...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / Sachverhalt

In dem vor dem AG Berlin-Mitte geführten Rechtsstreit hatten sich die Kläger gegen eine – unter Vorbehalt gezahlte – Mieterhöhung mit dem erfolgreichen Begehren der Feststellung einer monatlichen Mietminderung in Höhe von 39,97 EUR ab März 2020 gewandt. Die Kosten des Rechtsstreits hatte das AG der Beklagten auferlegt. Nach Erlass der Kostengrundentscheidung zahlte die Bekla...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / IV. Unfall mit deutscher Zugmaschine und dänischem Anhänger – Nur subsidiäre Haftung des dänischen Anhänger-Versicherers?

Die Parteien, wieder zwei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, streiten um Regressansprüche der Klägerin, nachdem diese einen Verkehrsunfallschaden durch Zahlung an die Geschädigte reguliert hat. Im September 2015 beschädigte ein Gespann, bestehend aus einer in Deutschland zugelassenen, bei der Klägerin haftpflichtversicherten Zugmaschine und einem bei der Beklagten, einem dä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen des § 30 OWiG kann die FinB auch Geldbußen als Nebenfolgen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft, OHG, KG, nichtrechtsfähiger Verein) verhängen (s. Rz. 117 Beispiel 1, § 377 Rz. 109 ff.). Hat ein Organ der juristischen Person/Personenvereinigung (z.B. ein Vorstandsmitglied oder ein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Arztähnliche Berufe

Rn. 159 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht als arztähnlicher Beruf (Grundsätzliches s Rn 129ff) wird die Tätigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten. Sie ist nach Erlass des PsychotherapeutenG v 16.06.1998 (BGBl I 1998, 1311) nur zulässig aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation; hierzu Schlund, NJW 1998, 2722). Erforderlich für die Ähnlichkeit ist, dass der Th...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zur Kritik

Rn. 330 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Damit sind abermals nach dem Prinzip "die Mauern von Jericho" 50-jährige scheinbar festgefügte Rechtsgrundsätze Makulatur – was umso bedenklicher ist, als die Rspr-Änderung nicht unbedingt die besseren Gründe für sich hat. Zwar entspricht sie den verständlichen Vorstellungen und Wünschen betroffener Berufsangehöriger; doch nimmt sich der Um...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u.a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 643 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Betriebs-/Praxisaufgabe ist die endgültige Einstellung der bisherigen selbstständigen Tätigkeit aufgrund eines Entschlusses des StPfl, den Betrieb aufzugeben, und Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen oder deren äußerlich erkennbare Zuführung zu betriebsfremden Zwecken/in das PV in einem einheitlichen Vorgang, sodass – im Gege...mehr

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AGS 02/2022, Kostenentschei... / II. Unzulässigkeit des Kostenantrags

1. Kostenregelung im Vergleich maßgebend Nach Auffassung des OLG Hamm war die Kostenentscheidung des LG Essen aufzuheben, da der hierauf gerichtete Antrag des Klägers, die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz gegeneinander aufzuheben, unzulässig sei. Ein Kostenbeschluss sei nämlich regelmäßig nicht erforderlich, weil die kostenrechtlichen Folgen eines Vergleich...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert für... / II. Streitwert bei Unterlassung von Beleidigungen

Nach Ansicht des OLG hat das LG seine sachliche Zuständigkeit im Ergebnis zutreffend verneint. Der Streitwert des hier geltend gemachten Unterlassungsanspruchs übersteige jedenfalls die Zuständigkeitsschwelle des § 23 Nr. 1 GVG nicht. Entgegen der Auffassung der Beschwerde ergebe sich aus der Rspr. – auch der des Senats – keineswegs, dass bei "nicht öffentlichkeitswirksamen ...mehr

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FoVo 02/2022, Der Antrag au... / II. Die Lösung

Die Vorteile der qualifizierten Titulierung … Zunächst hat die Feststellung, dass die Forderung (auch) aus vorsätzlich unerlaubter Handlung stammt, einen Vorteil in der Zwangsvollstreckung. Sie kann aber die Forderung auch insolvenzfest machen: … in der Zwangsvollstreckungmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Die ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorübergehende Verhinderung

Rn. 244 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung nicht entgegen. Die Vorschrift ist dem Sinn und Zweck des § 18 EStG entsprechend mE eng auszulegen. Eine vorübergehende Verhinderung ist daher nur anzunehmen, wenn die Nichtausübung der per...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Bindungswirkung der Feststellung nach § 60a AO

Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Feststellung nach § 60a AO ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften erbringen, bindend (§ 60a Abs. 1 Satz 2 AO, Anhang 1b). Das Feststellungsverfahren führt mithin zu einer Rechtssicherheit für d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhörung des Betroffenen und dessen Verteidigung

Rz. 60 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist eine förmliche Vernehmung des Betroffenen nicht zwingend vorgeschrieben. Doch folgt aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (s. § 385 Rz. 147), dass dem Betroffenen vor Erlass eines Bußgeldbescheids Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG, § 163a Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rückgabe der Strafsache an die FinB (§ 386 Abs. 4 Satz 3 AO)

Rz. 154 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 3 AO kann die StA die Strafsache "in beiden Fällen", d.h. in den Fällen des § 386 Abs. 4 Satz 1 und 2 AO – also nach Abgabe oder Evokation – nur im Einvernehmen mit der FinB wieder an diese zurückgeben (vgl. auch die Übersicht Rz. 51 unter II.B.3.). Die Rückgabe setzt also ein vorheriges selbständiges Ermittlungsrecht der FinB i.S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sperrwirkung des Bußgeldbescheids

Rz. 134 [Autor/Stand] Die materielle Rechtskraft einer unanfechtbaren Entscheidung besteht darin, dass über den gleichen Verfahrensgegenstand nicht noch einmal entschieden werden darf. Dieser für den allgemeinen Strafprozess verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz ne bis in idem (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG, s. § 385 Rz. 46 f., 1315 ff.) wird in § 84 OWiG entsprechend den Beso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 10 Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicherungsrecht (SozV-Recht) und Steuerrecht. Es stellt sich nicht nur in Deutschland, sondern international.[1] Grundnorm des SozV-Rechts ist § 7 SGB IV. In dessen Abs. 1 ist als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsstellung im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (§ 410 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Führt die StA das Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit durch (z.B. nach Übernahme gem. § 42 OWiG), so hat die sonst in der Bußgeldsache zuständige FinB dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden des Polizeidienstes nach der StPO sowie die Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO (vgl. § 410 Abs. 1 Nr. 8 AO i.V.m. § 402 AO ). Die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 365 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Vor Erlass des WagKapG (s Rn 366) war umstritten, ob die Fondsgesellschaft private oder gewerbliche Einkünfte erzielt. Nach dem Kriterienkatalog des BMF BStBl I 2004, 40 Tz 6ff (berichtigt BStBl I 2006, 632), war schädlich der Einsatz von Bankkrediten/die Übernahmen von Sicherheiten eine eigene Organisation die Ausnutzung eines Marktes unter Ei...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / 3 Anmerkung:

Berücksichtigung des Zahlungseinwandes Der vorstehend abgeduckten Entscheidung des Bay. VGH und dem Beschluss des LG Berlin hier ist der Unterschied zu entnehmen, der im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG einerseits und im vorliegenden Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 f. ZPO andererseits zu beachten ist. Während im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § ...mehr

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zfs 02/2022, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen: …

[12] I. Nach Ansicht des BG sind die Prämienerhöhungen wegen unzureichender Begründungen in den Mitteilungsschreiben bis zur Heilung durch die Angaben in der Klageerwiderung ab November 2018 nicht wirksam geworden. … [13] Der Kl. habe einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 7.899,84 EUR für den Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017. Die Rückzahlung weiterer Beitragszahlungen,...mehr