Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3 Fall: Die Geschäftsräume

Sachverhalt Schönheitschirurg S hat nach Abschluss aller notwendigen Ausbildungsschritte eine chirurgische Fachklinik eröffnet, in der er zu ca. 50 % steuerfreie ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG und zu ca. 50 % steuerpflichtige schönheitschirurgische Leistungen ausführt. Da er seine Praxis gerne in eigenen Räumen unterhalten wollte, hatte er zusammen mit seinem Vater...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.3 Rechnerische Bestimmung von Lizenzsätzen

Für Verrechnungspreiszwecke sollte die CUP-Methode grundsätzlich vorrangig Anwendung finden, wenn zuverlässige Vergleichsdaten vorliegen. Da die Vergleichbarkeitsanforderungen bei der CUP-Methode jedoch sehr hoch und im Fall der C-Gruppe auch einzigartige und werthaltige immaterielle Vermögenswerte vorhanden sind, ist die CUP-Methode möglicherweise nicht führend anwendbar, d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.2 Cash Pool

Wie können fremdübliche Zinssätze für Cash Pools ermittelt werden? Im Kern ergeben sich aus VP-Sicht folgende Fragen zur Ausgestaltung von Cash Pools: Ist der Cash Pool Leader stets als Dienstleister anzusehen oder kann er auch als funktions- und risikostarker "Entrepreneur" qualifiziert werden? Nach welcher VP-Methode ist die Vergütung des Cash Pool Leaders zu bestimmen? Ist be...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.4 Praktische Herausforderungen bei der Ableitung von Lizenzsätzen in der C-Gruppe

Die folgenden Überlegungen gehen davon aus, dass die (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode zur Ableitung von geschäftseinheitsbezogenen Lizenzsätzen in einer MNE-Gruppe verwendet wird, wie im vorangegangenen Beispiel für die C-Gruppe beschrieben. Die OECD präferiert dagegen eher eine transaktionsbezogene (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode[501]. Daher werden in den nächsten Abschnitte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Leistungen, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen.[2] V...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.5 Typische Risikosachverhalte aus Betriebsprüfungen

Steuerliche Betriebsprüfungen betreffen in Deutschland fast jedes Unternehmen, wobei größere Unternehmen häufiger geprüft werden als kleinere Unternehmen. Eine PwC-Studie[93] aus dem Jahre 2015 fasst die Beobachtungen von über 200 deutschen Unternehmen wie folgt zusammen: Häufigster Prüfungszeitraum war im Jahr 2015 der Zeitraum 2008 bis 2012 Eine deutliche Mehrheit der Untern...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.3 Im Lieferpreis enthalten

Eine Verrechnung von warenbezogenen Dienstleistungen im Lieferpreis der Ware ist dann denkbar und von der deutschen Finanzverwaltung[396] akzeptiert, soweit dies auch unter fremden Dritten üblich ist. Kritisch ist diese Verrechnungsart vor allem dann, wenn der Umfang der Leistungen in einem disproportionalen Verhältnis zum Umfang der Warenlieferungen steht. Häufig ist diese M...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 10 Charakterisierung der Unternehmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Im vorherigen Kapitel 9 wurde gezeigt, wie eine ausführliche und differenzierte F&R-Analyse erstellt wird – idealerweise auf Transaktionsebene und horizontal (d. h. zwischen den Parteien) sowie vertikal (d. h. zwischen den Funktionen und Risiken) gewichtet.[324] In diesem Kapitel wird nun der nächste Schritt beschrieben: die Charakterisierun...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.3 Treasury-Funktionen

Eine Treasury-Funktion[1] nimmt verschiedenste Aufgaben wahr: Cash- und Liquiditätsmanagement, die Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital sowie die Verwaltung von Geschäftsbeziehungen zu Banken und Ratingagenturen werden dabei explizit von der OECD genannt. Grundsätzlich betrachtet die OECD Treasury-Funktionen, wie die Rolle als konzerninterner Cash-Pool-Führer, als Routine...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / Zusammenfassung

Leistungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft, an der er beteiligt ist, sind dann steuerbare Umsätze, wenn der Gesellschafter selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Auch Geschäftsführungsleistungen oder die Haftungsübernahme gegen Vergütung können unter diesen Bedingungen als unternehmerische Betätigung angesehen werden. Ob ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11 Verrechnungspreismethoden

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Darward Dieses Kapitel erläutert die gebräuchlichen Methoden zur Berechnung einer fremdvergleichskonformen konzerninternen Vergütung. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene haben sich grundsätzlich fünf Verrechnungspreismethoden zur Bestimmung einer fremdvergleichskonformen Vergütung für den Austausch konzernint...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.11 Neue BMF-Schreiben 2020 und 2021

Autoren: Jörg Hanken, Ron Dorward Am 3. Dezember 2020[1] und am 14. Juli 2021[2] veröffentlichte die deutsche Finanzverwaltung zwei neue BMF-Schreiben, mit denen sie ihre Interpretation der Gesetzesänderungen (z. B. § 1 AStG) darlegt und mit denen sie einige "alte" BMF-Schreiben ersetzt hat. Einzelne Passagen stellen Verschärfungen dar. Auch wenn die BMF-Schreiben für Gericht...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

LRD vertreibt die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, LRD = Routinevertriebsgesellschaft/LRD Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. Wiederverkaufspreismethode oder TNMM Angemessenheit der Vergütung für LRD bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Aus...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

Agent vertreibt im fremden Namen und auf fremde Rechnung von HQ Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, Agent = Routineunternehmen Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. umsatzabhängige Provision Angemessenheit der Vergütung für Agent bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Ausgestaltung des konzern...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.5 Konzerninterne (Rück-)Versicherungen

Konzerninterne Versicherungen[1] kann es z. B. zur Bündelung bzw. Diversifizierung von Risiken innerhalb einer Gruppe zwecks besserer externer Gruppenversicherung oder in Fällen von extern nicht versicherbaren Risiken geben. Eine häufige Sorge bei rein konzerninternen Versicherungen ist die Frage nach der korrekten Abgrenzung bzw. Charakterisierung des Geschäftsvorfalls. Ker...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2 Dienstleistungen

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen aus dem Bereich Dienstleistungen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.2 Inhalte des Local Files

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation ("Local File") setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhalts- und der Angemessenheitsdokumentation zusammen. Für den Nach-BEPS-Zeitraum ist dies nun ausdrücklich gesetzlich geregelt.[595] Nachfolgend werden die notwendigen Inhalte für das Local File im Nach-BEPS-Zeitraum gemäß der GAufzV 2017 dargestellt. Auch für de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 8 Sachverhaltsermittlung (tatsächliche Transaktion)

So trivial es scheinen mag, aber die Sachverhaltsermittlung ist das "A und O" für eine profesionalle und effiziente Beurteilung und Lösungsfindung hinsichtlich folgender Frage: Wie lässt sich die tatsächliche Transaktion (siehe am Ende dieses Kapitels) möglichst gut beschreiben und mit welcher VP-Methode soll man die konzerninterne Lieferung oder Leistung bepreisen, um eine ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.8. OECD Pillar 1

Die erste Säule Pillar 1[1] befasst sich im Rahmen der Neuverteilung von Besteuerungsrechten mit folgenden Fragen:[140] Was ist eine Geschäftspräsenz und wie geht man für die Besteuerung mit Aktivitäten ohne physische Präsenz (z. B. beim Onlinehandel) um? Welcher Anteil der Gewinne sollte bzw. könnte in denjenigen Ländern besteuert werden, in denen Kunden/Nutzer digitaler Gesc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.4 Direkte Einzelabrechnung

Bei dieser Methode werden die einzelfallbezogenen/beauftragten Leistungen direkt von dem Leistungserbringer an den Leistungsempfänger abgerechnet. Häufig geschieht dies auf Basis von Stunden-/Manntagessätzen, was eine Zeiterfassung ("Time Sheets") erfordert. Dieses Verfahren ist zwar einzelfallgerecht und somit steuerlich sehr gut verteidigbar, aber es verursacht erheblichen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5 Praxisbericht quantitative Wertbeitragsanalyse

In diesem Praxisbericht wird eine Wertbeitragsanalyse (Value Contribution Analysis, VCA) dargestellt, wie sie in der X-Gruppe über einen Zeitraum von rund 16 Monaten erarbeitet wurde. Federführend in diesem Projekt waren die Mitarbeiter des zur Steuerabteilung gehörenden Verrechnungspreisteams. Unterstützt wurden sie von verschiedenen Kollegen der operativen Geschäftseinheit...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.2.1 Ablauf eines APA

Das Vorabverständigungsverfahren läuft, vereinfacht dargestellt, folgendermaßen ab: Abb. 144: Ablauf des Vorabverständigungsverfahrens Vorgespräch (Pre-filing) Üblicherweise beginnt ein APA-Verfahren mit einem sogenannten "Pre-filing Meeting", bei dem mit den jeweiligen Landesvertretern der Finanzbehörden die wesentlichen Rahmenbedingungen des APA (angedachter Sachverhalt, gepl...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.3 Was bedeutet die "DEMPE"-Funktion?

In Ergänzung zu den oben dargestellten Änderungen in Kapitel I der OECD-RL sei überdies auf das im Zuge des BEPS-Projektes neugefasste Kapitel VI ("Besondere Überlegungen bezüglich immaterieller Wirtschaftsgüter") hingewiesen. Dieses stellt im Hinblick auf die Zuordnung von Erträgen aus immateriellen Wirtschaftsgütern entscheidend auf die sog. "DEMPE"-Funktionen ab, wonach n...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5 Finanzierung

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.3 Inhalte des Master Files

Die sog. Stammdokumentation ("Master File") soll einen Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeiten der multinationalen Unternehmensgruppe sowie die von ihr angewandte Verrechnungspreissystematik verschaffen. Neben der Darstellung des Organisationsaufbaues ist hierbei auch die Wertschöpfungskette sowie die geografische Verteilung der Unternehmensaktivitäten zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.6 Outcome Testing Approach oder Price Setting Approach?

Worum geht es hierbei? Die Arbeitsgruppe 6 der OECD hat mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2012[523] die Unternehmen darum gebeten, die von der OECD vorgeschlagenen Änderungen zur Frage des "richtigen" Zeitpunkts der VP-Bildung und des "richtigen" Zeitpunkts der Überprüfung dessen, ob die VP insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit hin angemessen sind, zu kommenti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Lohn von dritter Seite

Tz. 45 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In den Fällen des § 38 Abs. 3a EStG (Anhang 10); Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten) ist ein Lohnkonto vom Dritten zu führen. In den Fällen des § 38 Abs. 3a Satz 2 EStG (Anhang 10) ist der Arbeitgeber anzugeben und auch der Arbeitslohn einzutragen, der nicht vom Dritten, sondern vom Arbeitgeber selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der ökonomische Gehalt

Schrifttum: Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, FS Welf Müller, 2001, 631. Rn. 676 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Beteiligung an KapGes kommt steuerlich unstreitig WG-Eigenschaft zu. Allerdings muss man den besonderen Charakter dieses WG in bilanzrechtlicher und steuerökonomischer Sicht berücksichtigen. Beteiligungen repräsentieren in der Bilanz eine Art de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Laufender Arbeitslohn

Tz. 40 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und die Höhe des gezahlten Arbeitslohnes einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Vereinbarte Vergütung des vom Prozessbevollmächtigten in eigenen Namen beauftragten Terminsvertreters keine Auslage i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV

Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG; §§ 670, 675 BGB; §§ 91, 104 ZPO Leitsatz Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV. Derartige K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der ökonomische Gehalt

Rn. 732 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Ermittlung des Teilwertes von Beteiligungen erfordert, wenn keine Börsenpreise verfügbar sind, eine Unternehmensbewertung (des Beteiligungsunternehmens). Nach neuerer betriebswirtschaftlicher Erkenntnis wird der Unternehmenswert durch den Barwert der erwarteten künftigen Einzahlungsüberschüsse (für den Anteilseigner), vereinfacht: der k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, ökonomischer Gehalt

Rn. 400 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die kaufmännische Gewinnermittlung erfolgt – abgesehen von Sonderfällen bei kleinen Einheiten – durch Vermögensvergleich (Bilanzierung). Der Gewinn ist demnach definiert als der Unterschiedsbetrag im Vermögen einer Rechnungslegungseinheit zwischen zwei Stichtagen, korrigiert um bestimmte Sonderposten (s §§ 4,5 Rn 5 (Briesemeister)). Zwische...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / Leitsatz

Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV. Derartige Kosten sind selbst dann, wenn der Mandant dem Prozessbevollmächtigten ...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Übertragungen nach § 6 Abs 5 S 3 Nr 1 EStG

Rn. 1611 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Bei Übertragung eines einzelnen WG (auch mehrerer und negativer WG) gilt nach § 6 Abs 5 S 3 Nr 1 EStG S 1 des § 6 Abs 5 EStG entsprechend, wenn die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt erfol...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / I. Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 2 und 3 hatten im eigenen Namen für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung vor dem LG Leipzig einen Terminsvertreter beauftragt und diesem ein Pauschalhonorar von 400,00 EUR gezahlt. Soweit hier von Interesse stellten die Rechtsanwälte den Beklagten zu 2 und 3 die ihnen für die Vertretung vor dem LG Leipzig angefallene Vergütu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Einnahmen aus Tanzveranstaltungen, Kostümfesten oder Maskenbällen, die von Karnevalsvereinen öffentlich oder im Rahmen der Geselligkeit durchgeführt werden, sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Das gilt auch für die Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken anlässlich dieser Veranstaltungen und de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unentgeltlichkeit

Rn. 1476 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 EStG unterfallen dem Anwendungsbereich ausschließlich unentgeltliche Übertragungen durch Rechtsgeschäft, dh Schenkungen, unentgeltliche Übertragungen iRd vorweggenommenen Erbfolge, Herausgabe an einen Vermächtnisnehmer, sowie nach Rspr des BFH auch Übertragungen durch Erbfall (vgl Gratz/Uhl-Ludäscher in H/H/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 213 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Als Rechtsfolge wird gesetzlich fingiert, dass die Abfindungszahlungen für die Abkommensanwendung "für frühere Tätigkeiten geleistetes zusätzliches Entgelt" darstellen. Damit knüpft die Regelung an den Wortlaut von Art 15 Abs 1 S 2 OECD-MA, der festlegt, dass der Tätigkeitsstaat die "dafür" gezahlten Vergütungen besteuern darf, wenn die uns...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Zweck der Regelung

Rn. 210 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der durch das AmtsHRLÄndUG v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) eingefügte § 50d Abs 12 EStG sieht vor, dass mit Wirkung vom 01.01.2017 Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses für Zwecke der DBA-Anwendung als ein zusätzliches Entgelt für frühere Tätigkeit gelten. Mit dieser gesetzlich normierten Auslegungsregel kor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen der verdeckten Einlage nach § 6 Abs 6 S 2 EStG

Rn. 1846 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 6 Abs 6 S 2 EStG enthält – wie auch S 1 – nur die Besteuerungsfolgen beim Gesellschafter (s Rn 704), der die Beteiligung an der KapGes im BV hält u ein WG aus seinem BV verdeckt in diese KapGes einlegt. Die Regelung bestimmt, dass sich bei diesem die AK auf die Beteiligung an der KapGes um den Teilwert des eingelegten WG erhöhen (zum Tei...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / II. Hauptgegenstand des Vertrages

Der EuGH stellt zunächst klar, dass Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, unter diese Bestimmung fällt. Die Zeithonorar-Klausel betreffen den sog...mehr