Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Akte

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§ 1 Kanzleiorganisation / VI. Postvorlage

Rz. 203 Sind die oben (Rdn 186 ff.) beschriebenen Schritte erfolgt, kann die Post dem Anwalt vorgelegt werden. Manche Rechtsanwälte wollen die Eingangspost in einer Postmappe ohne die dazugehörigen Akten vorgelegt erhalten, andere wünschen wiederum, dass sogleich die entsprechenden Akten mit vorgelegt werden. Bei elektronischer Aktenführung stellt sich diese Frage nicht. Hie...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / E. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 20 § 46c ArbGG regelt seit dem 1.1.2018 die Möglichkeit der elektronischen Einreichung:[1] § 46c Elektronisches Dokument (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Ab...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Posteingänge via beA

Rz. 188 Der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen, siehe dazu § 31a Abs. 6 BRAO. Das Öffnen der Post kann der Rechtsanwalt auch hier auf ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Herkömmliche Ausgangspost

Rz. 213 Bevor die ausgehende Post kuvertiert wird, müssen die zu versendenden Schriftstücke daraufhin überprüft werden, ob alle Poststücke vom Anwalt unterschrieben sind. Ist dies nicht der Fall, darf das jeweilige Schriftstück nicht versandt werden, sondern muss dem Anwalt erneut – und unverzüglich – zur Unterschrift vorgelegt werden. Bei Schriftsätzen muss geprüft werden, ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Rz. 173 Im Oktober 2013 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (e-Justice-Gesetz I) verkündet.[5] Mit diesem Gesetz sollte die bereits vor Jahren begonnene Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gefördert werden. Für folgende Rechtswege ist der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend seit 1.1.2018 durch das e...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Fristbearbeitung bei Posteingang

Rz. 189 Wird eine Frist im Fristenkalender notiert, so muss dies auf dem eingegangenen Schriftstück/Dokument kenntlich gemacht werden . Dies geschieht sinnvollerweise durch einen Vermerk, aus dem sich die notierte Frist, die notierte Vorfrist und die Person ergibt, die die Frist notiert. Dieser Vermerk ermöglicht es dem Anwalt zu überprüfen, ob die Frist richtig in den Kalend...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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zfs 11/2019, Gehörsverstoß ... / 2 Aus den Gründen:

"… I. 1. Der am 26.10.2018 über das besondere Anwaltspostfach nach § 31a BRAO (beA) übermittelte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist formunwirksam, weil der Schriftsatz nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist. Er ist daher nicht geeignet, die Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG zu wahren (...mehr

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FF 10/2019, Die elektronische Akte berichtet weiter:

Dr. Undine Krebs Mittlerweile ist unsere Kanzlei so ausgestattet, dass sämtliche Akten elektronisch geführt werden. Der gesamte Schriftwechsel wird für die jeweilige Akte eingescannt. Zum Termin lässt sich jede Akte über eine spezielle App auf das iPad oder einen Laptop laden und steht papierlos im Termin zur Verfügung. Durch eine kurze, griffige Bezeichnung der Dokumente nac...mehr

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AGS 10/2019, Keine Dokument... / 1 Aus den Gründen

Die als Erinnerung nach §§ 165, 151 VwGO anzusehende sofortige Beschwerde des Kläger-Prozessbevollmächtigten hat keinen Erfolg. Mit der Erinnerung begehrt der Prozessbevollmächtigte des Klägers die Festsetzung der Dokumentenpauschale i.H.v. 44,35 EUR nebst Umsatzsteuer i.H.v. 8,43 EUR für die Fertigung von Ablichtungen im Umfang von 179 Seiten aus der Behördenakte. Diese sind...mehr

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FF 05/2019, Pakt für den Rechtsstaat – Familiensenate des OLG Köln – Qualifizierung von Familienrichtern

Interview mit Margarete Gräfin von Schwerin, Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln (v.l.n.r.) VRinOLG Gabriele Ey, RA Klaus Schnitzler, PräsOLG Margarete Gräfin von Schwerin Schnitzler/FF: Die Bundesregierung hat sich aufgrund des Koalitionsvertrages zwischen den beiden Unionsparteien und der SPD vom Februar 2018, der am 12.3.2018 unterschrieben worden ist, ein Programm gege...mehr

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AGS 02/2019, Keine Dokument... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1) Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der an sich nach § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG zuständige Einzelrichter die Sache zur Entscheidung auf den Senat übertragen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Ehrenamtliche Richter wirken nicht mit (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 3 RVG). 2) Zur Anwendung kommen für die Gebühr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste (§ 5a VwZG)

Tz. 32a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die elektronische Zustellung kann unbeschadet des § 5 Abs. 4 und 5 S. 1 und 2 VwZG durch Übermittlung der nach § 17 De-Mail-Gesetz akkreditierten Diensteanbieter gegen Abholbestätigung nach § 5 Abs. 9 De-Mail-Gesetz an das De-Mail-Postfach des Empfängers erfolgen. An die Stelle des Empfangsbekenntnisses nach § 5 Abs. 4 und 6 VwZG tritt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, elektronische Zustellung (§ 5 VwZG)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Empfangsbekenntnis kann zugestellt werden, indem die Behörde den zuzustellenden Verwaltungsakt dem Empfänger aushändigt (§ 5 Abs. 1 bis 3 VwZG), durch Übermittlung auf andere Weise an Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an Angehörige bestimmter Berufe (§ 5 Abs. 4 VwZG), durch elektronische...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52b Elektronisch geführte Prozessakten

Schrifttum N. Fischer, Justiz-Kommunikation – Reform der Form?, DRiZ 2005, 90; Schwoerer, Die elektronische Justiz, Diss. Tübingen 2005; Viefhues, Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz, NJW 2005, 1009; Viefhues, Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz – Auswirkungen auf das finanzgerichtliche Verfahren, NWB Fach 19,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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Anhang 2: Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 12.08.2005, BGBl I 2005, 2354, zuletzt geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist weitgehend "technischer" Natur. Sie ist im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit dem Ziel einer weitgehend elektronischen Bearbeitung der Steuerfälle wiederholt geändert worden. Sie soll den Anforderungen an die elektronische Kommunikation Rechnung tragen. Auch im steuerlichen Verwaltungsverfahren ist ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gerichtssprache

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Gerichtssprache verweist § 52 Abs. 1 FGO auf die §§ 184 bis 191 GVG. § 184 GVG Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. § 185 GVG (1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mäc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 64 Form der Klageerhebung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 FGO regelt die (äußere) Form der Klageerhebung. Sie stellt eine Sachentscheidungsvoraussetzung dar, deren Fehlen die Klage unzulässig macht, sodass sie durch Prozessurteil abzuweisen ist (s. Vor FGO Rz. 33). Die Vorschrift ist nicht abschließend, da eine elektronische Klageerhebung nach Maßgabe des § 52a FGO möglich ist (s. § 52a FG...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 107 Berichtigung des Urteils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Offenbare Unrichtigkeiten sind – wie auch die beispielhafte Aufzählung in § 107 Abs. 1 FGO zeigt – Flüchtigkeitsfehler der formalen Sphäre, nicht hingegen im Bereich des Überlegens, Folgerns und Urteilens (= Bildung des Entscheidungswillens); sie haften dem äußeren Zustandekommen des Urteils an. Bei einem Rechtsirrtum oder einem Denkfehl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bekanntgabe durch Postübermittlung (§ 122 Abs. 2 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Übermittlung eines schriftlichen Steuerverwaltungsakts durch die Post im Geltungsbereich der AO gilt dieser mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (sog. Bekanntgabefiktion), außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Adressat seinen Wohnsit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fristsetzung nach § 79b Abs. 2 FGO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 79b Abs. 2 FGO kann der Vorsitzende oder der Berichterstatter einem Beteiligten i. S. von § 57 FGO, also nicht nur dem Kläger, unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen (also nicht "ins Blaue" hinein), die sich aus dem bisherigen Vorbringen oder aus den Streitfall betreffenden Akten ergeben haben, zum einen Tatsachen an...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kostenverzeichnis (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Teil 6 Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 6110 Verfahren im Allgemeinen, soweit es sich nicht nach § 45 Abs. 3 FGO erledigt 4,0 6111 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90 Entscheidung grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung

Schrifttum Rudloff, Die mündliche Verhandlung im Steuerprozeß, DStR 1984, 392; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung – Hinweise und Tipps zum Ablauf, AO-StB 2002, 348. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO regelt den Grundsatz der Mündlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (s. Vor FGO Rz. 51). Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verpflichtung zur Urkundsvorlage

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Abs. 1 haben die Beteiligten ebenso wie dritte Personen auf Verlangen der Finanzbehörde Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Zu den hiernach Verpflichteten gehören auch nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körpersc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2 Elektronische Akte

Rz. 16 Die elektronische Akte ersetzt die bisherige Akte, die in Papierform geführt wurde. Sie ist ein Dokumentenmanagementsystem[1], also eine Software, die das elektronische Erfassen, Bearbeiten, Verwalten und Archivieren von Dokumenten umfasst. Rz. 17 Die Anforderungen an die elektronische Akte beschreibt z. B. § 4 eAktVO FG NRW.[2] Danach ist insbesondere zu gewährleisten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Verpflichtende führende elektronische Akte ab 1.1.2026 (§ 52b Abs. 1a FGO)

Rz. 23 § 52b Abs. 1a FGO wurde mit Wirkung ab 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs[1] eingefügt, um medienbruchfrei die elektronische Arbeitsweise voranzutreiben. § 52b Abs. 1a FGO schreibt ab 1.1.2026 die elektronische Aktenführung verbindlich vor und ersetzt ab diesem Zei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Fakultative führende elektronische Akte (§ 52b Abs. 1 FGO bis 31.12.2025)

2.1 Regelungen in § 52b Abs. 1 FGO Rz. 9 § 52b Abs. 1 S. 1 FGO bildet die Rechtsgrundlage für die führende elektronische Akte. Um grundsätzlich eine einheitliche Aktenführung zu ermöglichen und um "Hybrid-Akten" zu vermeiden, ist zu entscheiden, ob in der Übergangszeit bis 1.1.2026 die Akten in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden. Die jeweils bestimmte Form ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 8 Übertragung von Dokumenten in Papierform in die führende elektronische Akte (§ 52b Abs. 6 FGO)

Rz. 38 § 52b Abs. 6 FGO befasst sich mit der Übertragung von Dokumenten in Papierform in die führende elektronische Akte. Die Regelung betrifft sowohl in Papierform eingereichte Dokumente der Beteiligten als auch etwaige noch vom Gericht erstellte Schriftstücke.[1] Auch wenn eine Regelung für den Fall fehlt, dass eine Übertragung eines Papierdokuments in eine elektronische F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Regelungen in § 52b Abs. 1 FGO

Rz. 9 § 52b Abs. 1 S. 1 FGO bildet die Rechtsgrundlage für die führende elektronische Akte. Um grundsätzlich eine einheitliche Aktenführung zu ermöglichen und um "Hybrid-Akten" zu vermeiden, ist zu entscheiden, ob in der Übergangszeit bis 1.1.2026 die Akten in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden. Die jeweils bestimmte Form ist dann "führend", so dass Dokume...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 52b FGO wurde erstmals mit Wirkung vom 1.4.2005 durch das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz[1] eingeführt. Die mit dem JKomG eingeführten § 52b Abs. 2 bis 5 FGO wurden sodann durch § 52b Abs. 2 bis 6 i. d. F. des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[2] ersetzt, die am 1.1.2018 in Kraft ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 5 Dokumentation elektronischer Einreichung auf sicherem Übermittlungsweg (§ 52b Abs. 3 FGO)

Rz. 28 § 52b Abs. 3 FGO bestimmt, dass die Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg[1] in der Papierakte[2] zu dokumentieren ist. Dies kann nach der Gesetzesbegründung in unterschiedlicher Form erfolgen. Wenn das Dokument als Nachrichtenanhang zugeleitet worden ist, reicht es aus, wenn der Übertragungsweg und das Datum auf dem Ausdruck v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Prozessakten (§ 78 Abs. 2 S. 1 FGO)

Rz. 37 § 78 Abs. 2 FGO in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung befasst sich mit der Art und Weise der Akteneinsicht, wenn die Prozessakten elektronisch geführt (sog. "führende" elektronische Akte) werden. Eine Verpflichtung, die Prozessakten elektronisch zu führen, besteht für die Gerichte nach § 52b Abs. 1a FGO indes erst ab dem 1.1.2026.[1] Rz. 38 Nach dem Wortlaut des § 78 Ab...mehr

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AGS 6/2018, Erforderlichkei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Nach Nr. 7000 Nr. 1a VV erhält der Rechtsanwalt die Aufwendung für Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten erstattet, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Bei dieser Beurteilung ist auf einen objektiven Maßstab als auch auf den Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten und die Erteilung von Abschriften u. Ä. aus den Akten. Die Vorschrift ist Ausdruck der Gewährung rechtlichen Gehörs. Hierfür genügt es, dass die Beteiligten die Gelegenheit erhalten, die Akten (Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten) einzusehen. Ob sie dieses Recht tatsächlich wahrnehmen, bleibt den B...mehr

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AGS 6/2018, Erforderlichkei... / Leitsatz

Wird dem Verteidiger die komplette Verfahrensakte in digitalisierter Form zum weiteren Verbleib überlassen, sind Kopierkosten nach Nr. 7000 Nr. 1a VV vom Grundsatz her keine erforderlichen Auslagen i.S.v. § 46 Abs. 1 RVG. Dieser Grundsatz kann durch entsprechenden Sachvortrag durchbrochen werden, da derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur ausschli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.5 Akteneinsicht bei Gründen gegen Bereitstellung zum Abruf (§ 78 Abs. 2 S. 4 FGO)

Rz. 50 Wenn der Akteneinsicht durch die Bereitstellung des Inhalts zum Abruf wichtige Gründe entgegen stehen, kann nach § 78 Abs. 2 Satz 4 FGO die Akteneinsicht "in der nach den Sätzen 2 und 3 vorgesehenen Form" auch ohne Antrag gewährt werden. Als wichtige Gründe werden in der Gesetzesbegründung etwa vorübergehende technische Probleme oder besonders hohe Sicherheitserforder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.2 Akteneinsicht durch Bereitstellung des Inhalts zum Abruf (§ 78 Abs. 3 S. 2 FGO)

Rz. 64 § 78 Abs. 3 S. 2 FGO soll die Möglichkeiten der Akteneinsicht um die Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf erweitern.[1] Wie nach § 78 Abs. 2 S. 1 FGO wäre es danach grundsätzlich möglich, die Papierakte in ein anderes Format (z. B. PDF) zu übertragen und mittels einer besonders gesicherten Verbindung zur Verfügung zu stellen bzw. auf einem sicheren Übermittl...mehr

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zfs 4/2018, zfs 4/2018 / Elektronische Akte

Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden Am 1.1.2018 ist die Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 8.2.2018 in Kraft getreten (BGBl I S. 197). Demnach ist die Einreichung elektronischer Dokument...mehr

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zfs 4/2018, zfs 4/2018 / Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Am 16.2.2018 ist die Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung in Kraft getreten (BGBl I S. 201). Durch die Verordnung wird in § 32a Abs. 2 S. 2, Abs. 4 Nr. 3 StPO enthaltene Verordnungsermächtigung genutzt, um durch eine Ergänzung der am 1.1.2018 in Kraft getretenen Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) den Anwendungsbereich der ERVV auf d...mehr

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zfs 4/2018, zfs 4/2018 / Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden

Am 1.1.2018 ist die Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 8.2.2018 in Kraft getreten (BGBl I S. 197). Demnach ist die Einreichung elektronischer Dokumente bei den Familienkassen als Bußgeldbehörden entgegen § 110c S. 1 OWiG i.V.m. § 32a StPO erst ab dem 1.1....mehr

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AGS 4/2018, Pauschale für P... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung ist begründet. Die von der Antragstellerin geltend gemachte Pauschale für Post-und Telekommunikationsdienstleistungen i.H.v. 20,00 EUR ist im Rahmen der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen. Nach Nr. 7002 Abs. 1 VV kann die Pauschale (für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen) in jeder Angelegenheit anstelle de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.1 Schwerwiegender Fehler

Rz. 6 Eine der Voraussetzungen der Nichtigkeit ist ein besonders schwerwiegender Fehler, so dass ein schwerwiegender Fehler allein nicht ausreicht. Dieser besonders schwerwiegende Fehler muss dem Bescheid von Beginn an (also schon zum Zeitpunkt der Bekanntgabe) anhaften. Das Gesetz verlangt hier nicht – wie in anderen Vorschriften – die Verletzung von Form-, Verfahrens- oder...mehr

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zfs 3/2018, Wirksamkeit des... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG statthaft und auch sonst zulässig, insb. in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingelegt und begründet worden." In der Sache hat sie keinen Erfolg. Die Überprüfung des Urteils nach Maßgabe der Rechtsbeschwerdebegründung und der Gegenerklärung vom 23.10.2017 hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betr. ergeben. 1. ...mehr

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zfs 2/2018, zfs 2/2018 / Elektronische Akte

Verordnungen für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden Am 1.1.2018 sind für die Geschäftsbereiche der Bundesministerien des Inneren, für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur Verordnungen für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elek...mehr

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AGS 2/2018, Dokumentenpausc... / 2 Aus den Gründen

Zur Entscheidung ist der Senat berufen, nachdem ihm der Einzelrichter die Rechtssache wegen grundsätzlicher Bedeutung übertragen hat (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 u. 3 RVG) ist zulässig, weil der Beschwerdewert von 200,00 EUR überschritten ist und die zweiwöchige Einlegungsfrist gewahrt ist. Di...mehr