Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Akte

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Um elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen, wurde in der FGO erstmalig mit Wirkung vom 1.8.2001 die Vorschrift des § 77a FGO a. F. eingefügt.[1] § 77a FGO a. F. ließ anstelle der Schriftform eine Aufzeichnung als elektronisches Dokument genügen, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet war. Die verantwortende Person sollte das Dokument mit einer q...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52c Formulare; Verordnungsermächtigung

Rz. 1 Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] änderte §§ 52a und 52b FGO und fügte §§ 52c und 52d FGO ein, um dem elektronischen Rechtsverkehr zum Durchbruch zu verhelfen. Der ab 1.7.2014 geltende[2] § 52c FGO sieht die Möglichkeit vor, elektronische Formulare einzuführen, um die gerichtlichen Verfahrensabläufe ohne Medienbrüche zu vere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsnatur, Form und Frist

Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Bußgeldbescheid stellt das OWiG z...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht versus Digitalisierung

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage der AG Familienrecht widmete sich 2021 dem Einfluss der Digitalisierung auf den familienrechtlichen Kanzleibetrieb im Lichte der Coronakrise. Die Ergebnisse sind zusammenfassend auf der digital durchgeführten Herbsttagung am 25.11.2021 vorgestellt worden. Die "FF" wird in einer der nächsten Ausgaben darüber berichten. Blickt man auf d...mehr

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AGS 02/2022, Keine Vorlage ... / V. Bedeutung für die Praxis

Immer wieder gibt der elektronische Rechtsverkehr und die damit verbundene Antragstellung Anlass zur Diskussion. Während für die Antragstellung der Beratungshilfe erst seit dem 1.8.2021 eine elektronische Antragstellung möglich wurde (s. Lissner, AGS 2021, 249 ff.), bestand die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung für die Vergütung bereits länger (s. Lissner, RVGrep...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 108 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff schriftstellerische Tätigkeit wird seit jeher entsprechend dem allg Sprachgebrauch weit ausgelegt (BFH BStBl III 1958, 316; BStBl II 1976, 192): Schriftstellerisch tätig ist, wer eigene Gedanken mit den Mitteln der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt (BFH BStBl II 2003, 27; 2015, 128). Insofern muss ein eigensc...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / IV. Elektronische Aktenführung durch das Gericht

Rz. 153 Mit dem am 1.4.2005 in Kraft getretenen Justizkommunikationsgesetz [161] (JKomG) wurden für den Bereich der Justiz und Rechtspflege weitere rechtliche Voraussetzungen geschaffen, um Verfahrensabläufe für alle hieran Beteiligten den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten der Informationsverarbeitung anzupassen.[162] Das zentrale Ziel der Neuregelungen ist die Ermöglic...mehr

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FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Einführung

Die letztjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand erneut unter dem Eindruck der Corona-Pandemie statt. Sie knüpfte an die Umfrage 2020 an (FF 2021, 228), bei der sich die Fragen insbesondere auf den Kanzleibetrieb sowie die Arbeit der Familiengerichte und Jugendämter sowie Beratungsstellen bezogen. Mit der Umfrage 2021 richteten wir den Fokus speziell auf die Ausw...mehr

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FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Fazit

Die Kommunikation mit Mandanten bei nicht persönlichen Gesprächen hat sich von einer Nutzung des Telefon- und E-Mail-Austausches zunehmend zur Verwendung von Videoverhandlungen und Messengerdiensten verschoben. Ob dieser Trend nach der Pandemie anhält, bleibt abzuwarten. Wie sich die künftige Entwicklung darstellt, ist offen. Dies spiegelt sich vor allem in der Antwort wider,...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet nach Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO Der Senat hat nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) zu entscheiden. Danach hat der Gläubiger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zustimmungsf...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (4) Der umfangreiche Fall

Rz. 324 Nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG darf bei einer Inkassodienstleistung über eine unbestrittene Forderung eine höhere als eine 0,9-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder schwierig ist. Eine besondere Schwierigkeit steht nicht wirklich im Raum, hat im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle gespielt und wird aktuell nicht d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Papier- und elektronische Form

Rz. 114 Alle Informationen, die die Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht hat, sind abrufbar. Das Handelsregister hat eine allgemeine Telefonnummer 0031 (0) 88 585 1 585, über die Informationen wie Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Gründungsurkunden usw. abgerufen werden können. Ein offizieller Auszug kann telefonisch abgerufen und ggf. per Post oder E-Ma...mehr

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Bulgarien / I. Grundlagen

Rz. 47 Das Handelsregister und Register der juristischen Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht (Търговски регистър и регистър на юридическите лица с нестопанска цел), kurz "Handelsregister" genannt, wird von der Agentur für Eintragungen (Агенция по вписванията), einer Verwaltungsbehörde, auf Grundlage des ZTR und seiner Durchführungsverordnung geführt. Das Handelsregister is...mehr

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Bulgarien / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 57 Das Handelsregister und die (elektronische) Datenbank sind öffentlich und auch online kostenfrei unter https://portal.registryagency.bg/ (in bulgarischer Sprache) zugänglich. Man hat auch ohne Registrierung Zugang zu den meisten relevanten Daten zur Gesellschaft, z.B. Adresse, Stammkapital, Geschäftszweck, Gesellschafter, Geschäftsführer, wirtschaftliche Eigentümer, s...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Grundlagen

Rz. 52 Rechtsgrundlage der Führung des polnischen Unternehmensregisters ist das Gesetz über das Landesgerichtsregister vom 20.8.1997. Das Unternehmensregister wird von den Rejongerichten (Amtsgerichten) geführt. Es ist öffentlich und wird praktisch nur noch in elektronischer Form geführt. In Schriftform (nicht-elektronisch) wird das Register zwar noch geführt, aber nur für D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 8 Nachweis der elektronischen Zustellung durch Empfangsbekenntnis (§ 5 Abs. 7 VwZG)

Rz. 23 Der Nachweis der elektronischen Zustellung nach Abs. 4 oder 5 wird gem. § 5 Abs. 7 S. 1 VwZG durch das Empfangsbekenntnis erbracht. Die Ausfertigung des Empfangsbekenntnisses ist Beurkundung dieses Zeitpunkts und damit formelle Voraussetzung für den Eintritt der Beweisfunktion des Empfangsbekenntnisses, nicht aber materielle Voraussetzung für die Zustellung. Der Zustel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 § 2 Abs. 1 VwZG

Rz. 2 Zustellung ist die "Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der in diesem Gesetz bestimmten Form", die in §§ 3ff. VwZG näher geregelt ist. Die Zustellung ist kein Realakt, sondern eine hoheitliche Rechtshandlung.[1] Die Zustellung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt. Der Unterschied zu einer schlichten Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 AO liegt da...mehr

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AGS 09/2021, Aktenversendun... / II. Auslegung des § 107 Abs. 5 OWiG: Aktenversendungspauschale nur nach Antrag

Auf den Antrag des Verteidigers hat das AG festgestellt, dass die Aktenversendungspauschale für die erfolgte Akteneinsicht nicht anfällt und die Verwaltungsbehörde nicht berechtigt ist, diese i.H.v. 12,00 EUR von dem Verteidiger zu erheben. Gem. § 107 Abs. 5 S. 2 OWiG gelte, dass eine Aktenversendungspauschale nicht erhoben wird, wenn die Akte elektronisch geführt wird, was ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Steuerverwaltungsakt (§ 118 AO; > Verwaltungsakt [VA]) wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Betroffenen bekannt gegeben wird (§§ 122, 124 Abs 1 AO), dh der Betroffene die Möglichkeit hat, von ihm Kenntnis zu nehmen. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von diesem Zeitpunkt an ist sowohl der Betroffene als auch die FinBeh (zB das FA, da...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht

Leitsatz Über die Art und Weise der Akteneinsicht hat der Senat und nicht der Vorsitzende Richter des FG zu entscheiden, soweit nicht der ab dem 01.01.2018 gesetzlich geregelte Sonderfall des § 78 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 FGO für elektronisch geführte Akten vorliegt. Normenkette § 78 FGO Sachverhalt Der Kläger erhob Klage gegen die Gewerbesteuermessbescheide für die Jahre 2013...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Gesetzestext 1In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. 2Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Elektronische Akte

Rz. 2 Hierunter versteht man, dass anstelle einer aus Papier bestehenden Verfahrens- bzw. Prozessakte nur noch eine solche als elektronisches Dokument geführt wird. Diese kann dann auf einem Bildschirm sichtbar gemacht werden. Die elektronische Akte ist – außer in der Strafgerichtsbarkeit – in allen Gerichtsbarkeiten zugelassen. Insofern entstehen hier die Gebühren im herkömm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Unvollständige Elektronische Akte

Rz. 94 Nach OLG Köln[157] kann die Fertigung eines Ausdrucks auch dann erforderlich sein, wenn die Gerichtsakten dem Rechtsanwalt zwar in elektronischer Form zur Verfügung stehen, in dieser Fassung aber vereinzelt Seiten der Akte übersprungen werden. Nur wenn die in elektronischer Form vorliegenden Akten die Verfahrensakten vollständig widerspiegeln, kann der Rechtsanwalt hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Papierakte und elektronische Akte

Rz. 46 Nr. 1 Buchst. a erfasst die Herstellung von Kopien aus einer Papierakte sowie die Herstellung von Ausdrucken aus einer elektronischen Akte.[60] Ebenfalls erfasst sind das Einscannen von Seiten einer Papierakte und der anschließende Ausdruck dieser Seiten durch den Rechtsanwalt.[61] Ohne den Ausdruck der eingescannten Akte fällt die Dokumentenpauschale aber nur unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Durch das am 1.7.2004 in Kraft getretene 1. KostRMoG sind die Rechtsbehelfsvorschriften in den Kostengesetzen vereinheitlicht und gleichzeitig weitestgehend von den Verfahrensvorschriften des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, in dem die Gebühren anfallen, abgekoppelt worden. Dies macht es im Hinblick auf die Bestimmungen der Verfahrensordnungen über das elektronische Do...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Notwendigkeit von Ausdrucken

Rz. 81 Wird dem Rechtsanwalt vom Gericht nicht die im Strafprozess in Papierform zu führende Papierakte, sondern die Strafakte auf einem für den Verbleib beim Rechtsanwalt bestimmten Datenträger in elektronischer Form überlassen, stellt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt für die Fertigung von Ausdrucken von diesem die Strafakte in elektronischer Form enthaltenden Datenträge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Technische Voraussetzungen und Fähigkeiten

Rz. 86 Ob die fehlende ausreichende Übung mit der Arbeit am Bildschirm bzw. von elektronischen Akten insbesondere von älteren Anwälten ausreicht, den Ausdruck als zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten anzusehen,[137] ist nicht zuletzt im Hinblick auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs eher zweifelhaft.[138] Es kann auch insoweit nicht auf subjekti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kompletter oder teilweiser Ausdruck (Vorauswahl)

Rz. 90 Bei der Prüfung der Erforderlichkeit eines kompletten Ausdrucks einer elektronischen Akte ist zu berücksichtigen, dass es gerade in aus mehreren Zehntausend Seiten bestehenden Umfangsverfahren ausgeschlossen ist, mit dem vollständigen Ausdruck der Akte im Hauptverhandlungstermin oder bei den Besprechungen mit dem Mandanten zu arbeiten. Hier wird der Rechtsanwalt ohneh...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / I. Digitalisierung

Die Digitalisierung des Zivilprozesses wird vorangetrieben. Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte sind eingeführt bzw. stehen kurz vor der Einführung. Ab 1.1.2026 ist die elektronische Akte im Zivilprozess verpflichtend. Es bleibt die Frage, was digitalisiert werden soll. Ziel kann und darf nicht sein, den Inhalt unserer jetzigen Papierakten künftig als elektro...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Arbeitserleichterung durch Ausdruck unerheblich

Rz. 85 Eine bloße Erleichterung, die durch Anfertigung eines (Papier-)Ausdrucks einer elektronischen (Zweit-)Akte eintritt, reicht für die Erstattungsfähigkeit der Pauschale nach h.M. nicht aus.[133] Die Erforderlichkeit eines Ausdrucks ist allenfalls dann zu bejahen, wenn es unzumutbar ist, mit der elektronischen Akte zu bearbeiten, bspw. bei gesundheitlichen Einschränkunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. 2Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unzeitgemäße Regelung

Rz. 160 Die Regelung in Anm. Abs. 2 mag vor dem Hintergrund sachgerecht erscheinen, dass nach den üblichen Leasing- oder Nutzungsverträgen für Fotokopierer auch die Erstellung einer pdf-Datei wie eine gewöhnliche Kopie abgerechnet wird.[254] Allerdings weist Müller-Rabe [255] zutreffend darauf hin, dass diese Regelung zu ungerechtfertigten Ergebnissen führt. Rechtsanwälte, di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form

Rz. 33 Der Festsetzungsantrag kann formlos gestellt werden.[64] Die Antragstellung kann daher schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen.[65] Der schriftlich gestellte Antrag muss dabei nicht der Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB entsprechen, der eine eigenhändige Unterzeichnung des Antrags, also eine Original-Unterschrift fordert.[66] Es reicht deshalb aus, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kopien oder Ausdrucke aus Beiakten

Rz. 77 Werden in einem umfangreichen Verfahren (z.B. Wirtschaftsstrafverfahren) auch Kopien z.B. aus Beiakten oder Fallakten, Beweismittelordern o.Ä. gefertigt, ist umstritten, ob zuvor zu prüfen ist, ob diese Unterlagen zu einem nicht den verteidigten Angeklagten betreffenden Anklagekomplex gehörten. Das OLG Düsseldorf hat die Erstattungsfähigkeit insoweit bejaht, wenn es j...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ablichtungen und Kopien

Rz. 24 In den Motiven des Gesetzgebers zur Änderung von VV 7000 durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 wird wegen der Änderung des Begriffs "Ablichtung" in "Kopie" auf die Begründung zu § 11 GNotKG Bezug genommen.[23] Aus der Begründung zu § 11 GNotKG ergibt sich zur Ersetzung des Begriffs der "Ablichtung" durch den Begriff "Kopie" Folgendes:[24] Zitat Der Entwurf sieht im gesamte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verfahren nach § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO

Rz. 49 Bei dem Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO handelt es sich um einen unselbstständigen Zwischenstreit.[51] Nach § 99 Abs. 2 S. 1, 2 VwGO stellt das OVG oder das BVerwG fest, ob die Verweigerung einer Behörde, dem Gericht Urkunden oder Akten vorzulegen, elektronische Daten zu übermitteln oder Auskünfte zu erteilen, rechtmäßig ist.[52] Zwar betrifft ein so...mehr

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Offenkundigkeit der im Handelsregisterportal veröffentlichten Informationen

Zusammenfassung Die Bezugnahme auf das elektronische Handelsregister, etwa durch Vorlage einer Kopie des Handelsregisterauszugs, reicht aus, um die Rechtsnachfolge für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nach § 727 ZPO zu belegen. Hintergrund: Offenkundigkeit von Handelsregistereintragungen Die Antragstellerin ist übernehmende Rechtsträgerin aus einer Verschmelzun...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Akteneinsicht beim FG in der Corona-Pandemie

Frage: Derzeit führe ich einen Finanzgerichtsprozess wegen der Mehrsteuern aufgrund einer bei einem Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung. Dabei ist es zweckdienlich, die in Papierform geführten Gerichts- und Finanzamtsakten – und hier insbesondere die Prüferhandakte – einzusehen. Nach meiner Kenntnis hat der BFH in letzter Zeit seine bekannte, sehr zurückhaltende Rechtspre...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15a UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL

Leitsatz Verwaltungsleistungen gegen Entgelt (z.B. Lagerung/Archivierung von Akten oder die Erledigung von Schreibarbeiten), die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung erbracht werden, sind weder nach § 4 Nr. 15a UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 15a UStG, Ar...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 43 Broza, Die Grundsätze des (insolvenzrechtlich) unzulässigen Druckantrags, NJW 2019, 335 ff.; Frind, Zwischenruf: Änderung des § 14 InsO – Freibrief für den verschleppten oder unbegründeten Gläubigerantrag, ZInsO 2010, 2183; ders., Gebrauchsanleitung für den erfolgreichen Gläubigerinsolvenzantrag – unter Berücksichtigung der Neufassung des § 14 InsO in der Fassung des H...mehr

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AGS 03/2021, Aktenversendun... / II. Elektronische Aktenführung

Nach § 107 Abs. 5 OWiG kann von demjenigen, der die Versendung einer Akte beantragt, eine Auslagenpauschale i.H.v. 12,00 EUR erhoben werden. In der Rspr. etlicher Amtsgerichte ist insoweit anerkannt. dass bei mangelhafter oder unvollständiger Aktenführung die Auslagenpauschale nicht zu erstatten bzw. erst dann fällig wird, wenn Akteneinsicht im Rechtssinne gewährt worden ist...mehr

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AGS 03/2021, Aktenversendun... / Leitsatz

Allein das Fehlen einer Rechtsverordnung für die elektronische Aktenführung gem. § 110a Abs. 1 OWiG führt nicht dazu, dass die Verwaltungsbehörde für die Versendung eines Ausdrucks dieser Akte keine Pauschale anfordern kann. AG Rottweil, Beschl. v. 27.8.2020 – 5 OWi 259/20mehr

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AGS 03/2021, Aktenversendun... / I. Sachverhalt

Der Verteidiger verteidigt den Betroffenen im Bußgeldverfahren. Er hat Akteneinsicht in Form der Versendung der Akte beantragt. Dem Verteidiger ist gem. § 32f StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG Akteneinsicht gewährt worden. Dafür ist gem. § 107 Abs. 5 OWiG die Aktenversendungspauschale geltend gemacht worden. Dagegen richtet sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der keine...mehr

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zfs 03/2021, Neuheit von Be... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG hat den Wiederaufnahmeantrag im Ergebnis zu Recht als unzulässig verworfen. Entgegen der Auffassung des AG fehlt es jedoch bereits an “neuen Tatsachen oder Beweismitteln'." Im Fall des § 359 Nr. 5 StPO (i.V.m. § 85 Abs. 1 OWiG) ist aufgrund des Urteils oder des sonstigen Akteninhalts die Neuheit der Tatsa...mehr

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zfs 02/2021, Verneinte Pfli... / 2 Aus den Gründen:

"…" [5] II. (…) Die Bekl. war gem. § 233 S. 1 ZPO ohne ihr Verschulden verhindert, die Berufungsfrist als Notfrist einzuhalten. Der Beklagtenvertreter, dessen Verschulden sich die Bekl. gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen müsste, hat die Sorgfaltspflichten bei der Versendung per Fax eingehalten (dazu 1). Der Beklagtenvertreter war auch nicht verpflichtet, die Berufungsschr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Die Durchführung des Klageverfahrens

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Klagefrist beträgt einen Monat. Für die Anfechtungsklage beginnt sie mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das FA (§ 47 Abs 1 FGO). Wegen des Fristablaufs bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung vgl § 55 FGO (ergänzend > Rz 21). Die Sprungklage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der beanstandeten Verfügung, die Verpflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 35). Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2013, 374; K...mehr