Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Akte

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung von Schriftstücken gegen EB von Gerichten – § 175 ZPO

Rz. 49 Die Zustellung von Schriftstücken, die bis zum 31.12.2021 ebenfalls in § 174 ZPO a.F. geregelt war, wurde inhaltlich in die neuen §§ 175 und 176 ZPO aufgenommen. Abs. 1 des § 175 ZPO regelt zunächst, dass ein Schriftstück an die in § 173 Abs. 2 ZPO genannten Verfahrensbeteiligten, somit also auch an Rechtsanwälte, gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die M...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Mit Art. 1 Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017[1] (e-Justice-Gesetz II) wurden u.a. zahlreiche Änderungen in rund 60 Vorschriften der StPO vorgenommen. Seit Verabschiedung des e-Justice-Gesetzes II sind zudem erhebliche und zahlreiche Änderungen in den einzelnen Vorschrift...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VII. Patentgerichtsverfahren

Rz. 27 Für Verfahren vor dem Bundespatentgericht (z.B. Nichtigkeitsverfahren, Erteilung von Zwangslizenzen etc.) und dem Bundesgerichtshof (z.B. Berufungsverfahren im Nichtigkeitsverfahren) wird in § 125a Abs. 2 PatG auf die Vorschriften der ZPO verwiesen. Zitat § 125a PatG: (1) Soweit in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt für Anmeldungen, Anträge oder sonstige H...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 3. ZV-Belege einzeln oder als Konvolut scannen?

Rz. 89 Gerade im Bereich der Zwangsvollstreckung müssen häufig zahlreiche Dokumente übermittelt werden, da bereits einige Vollstreckungsmaßnahmen vorausgegangen sind. Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob grundsätzlich jeder Beleg der Zwangsvollstreckung als eigenes Dokument einzuscannen und zu übermitteln, oder aber ein sog. "Konvolut", bestehend aus sämtlichen Voll...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / D. Pflicht zur elektronischen Einreichung

Rz. 18 Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung in Strafsachen (und aufgrund der Verweisung gem. § 110c OWiG in OWi-Sachen) ist in § 32d StPO geregelt, der zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist. Dabei wird hier – anders als z.B. in ZPO-Verfahren – unterschieden zwischen verschiedenen elektronischen Dokumenten. Rz. 19 Zitat § 32d StPO [13] Pflicht zur elektronischen Übermittlung "...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 2. Gesellschafts-beA (GePo) seit 1.8.2022

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtberatenden Berufe führte der Gesetzgeber zum 1.8.2022 das beA für Berufsausübungsgesellschaften – Gesellschafts-beA ein.[17] Da auch die Steuerberatungsgesellschaft ein Gesellschaftspostfach er...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / VI. Computerfax

Rz. 53 Nicht alle Neuerungen der Technik sind für den BGH für wirksame Prozesshandlungen einsetzbar. So hat der BGH entschieden, dass eine in Computerschrift erfolgte Wiedergabe des Vor- und Zunamens eines Rechtsanwalts unter einer als Computerfax übermittelten Berufungsbegründungsschrift den Anforderungen des § 130 Nr. 6 Hs. 2 ZPO nicht genügt.[55] Hierzu die Leitsätze des ...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / I. Stets erforderliche Kontrolle der Eingangsbestätigung (Datum/Uhrzeit/Dokument/Status)

Rz. 34 Eine der ersten und wichtigsten BGH-Entscheidungen zur Postausgangskontrolle im beA war die Entscheidung des BGH vom 11.5.2021, die aufgrund ihrer Vielschichtigkeit und Konkretheit hinsichtlich der Anforderungen nachstehend ausführlich dargestellt wird. Die amtlichen Leitsätze des BGH: Zitat "1. Zum Eingang eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ei...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / B. Möglichkeiten und Vorteile des ERV

Rz. 20 Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die:mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / k) Nachreichung auf Anforderung – Doppeleinreichungen vermeiden

Rz. 143 Wurde aufgrund einer vorübergehenden technischen Störung eine Ersatzeinreichung fristgerecht vorgenommen, kann das Gericht bei Bedarf die elektronische Nachreichung noch anfordern, siehe dazu § 130d S. 3 ZPO. Rz. 144 Eine Nachreichung des elektronischen Dokuments muss tatsächlich jedoch nur nach Anforderung des Gerichts erfolgen, § 130d S. 3 ZPO, wobei das ursprünglic...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Art und Weise der Ersatzeinreichung

Rz. 16 Die nachstehenden Ausführungen gelten – sofern der Mahnantrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wird – ausschließlich für den Fall der sog. Ersatzeinreichung, falls die elektronische Einreichung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Der Barcode-Antrag erfüllt die Voraussetzung "maschinenlesbare Form", vgl. Rdn 1. Sofern das Barcode-Verfahren gewä...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / V. beBPo

Rz. 46 Mit der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)[35] wurden zum 1.1.2018 in § 6 ERVV die Anforderungen an das von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Behörden zu führende besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo [36]) geregelt. Auch das beBPo beruht auf dem technischen Protokollstandard OSCI oder ggf. künftig einem diesen ersetzenden, dem jew...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / c) Materiell-rechtliche Erklärungen

Rz. 60 Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich, dass Vorgaben des materiellen Rechts, wie etwa § 2356 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Vorlage von öffentlichen Urkunden oder Ausfertigungen in gerichtlichen Verfahren vorschreibt, als leges speciales von der allgemeinen Nutzungspflicht elektronischer Kommunikationswege unberührt bleiben.[60] Hierzu der Gesetzgeber konkret:[61] Zitat "Dassel...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 5. Nachweis der Zustellung durch Zustellungsfiktion – § 173 Abs. 4 ZPO

Rz. 45 Der Gesetzgeber hat die Übermittlung und Zustellung elektronischer Dokumente an andere als die in Abs. 2 Genannten umfassend in § 173 Abs. 4 ZPO geregelt, der inhaltlich § 174 Abs. 3 S. 2 ZPO in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung entspricht. Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater und die sog. "Profinutzer", siehe Rdn 17 ff. in diesem Kapitel, s...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Fehlende Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 193 In der Praxis kommt es leider auch häufig vor, dass angeforderte Empfangsbekenntnisse gar nicht zurückgesendet werden. Gerade im Umgang mit dem beA konnte hier eine Häufung solcher Fälle in der Praxis festgestellt werden. Rz. 194 Auch bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[114...mehr

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§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / F. Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 24 Zusammenfassend lässt sich der notwendige Inhalt eines Wiedereinsetzungsantrags wie folgt darstellen:mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Passive Nutzungspflicht, § 31a Abs. 6 BRAO

Rz. 65 Gem. § 31a Abs. 6 BRAO sind Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen. Der Gesetzgeber unterscheidet bereits hier zwischen dem formlosen Zugang ...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / C. Abschriften bei Ersatzeinreichung erforderlich

Rz. 110 Reicht man überwiegend Dokumente elektronisch bei Gericht ein, wird man sich schnell daran gewöhnt haben, dass Abschriften (weder einfach noch beglaubigt) von Schriftsätzen (§ 133 Abs. 1 S. 1 ZPO) und Klagen (§ 253 Abs. 5 ZPO) nicht mehr beigefügt werden müssen. Die Ersatzeinreichung, die "schriftlich" erfolgt (Original oder Fax, siehe § 130 Nr. 6 ZPO), erfordert jed...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / III. Kenntnisnahmepflicht – Zustellungen und formlose Posteingänge

Rz. 9 Mit "passiver Nutzungspflicht" ist die Pflicht gemeint, das beA auf Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen zu überwachen, diese zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Die passive Nutzungspflicht umfasst damit die regelmäßige Kontrolle der Posteingänge im Gegensatz zur aktiven Nutzung, die sich auf Postausgänge erstreckt. Rz. 10 Die passive Nutzung...mehr

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§ 38 Auslagen / II. Verauslagte Beträge

Rz. 5 Soweit der Anwalt Beträge verauslagt, etwa Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für eine Einwohnermeldeamtsanfrage o.Ä., kann er nach §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV diese Beträge dem Mandanten in voller Höhe in Rechnung stellen, und zwar neben den sonstigen Auslagentatbeständen. Zu den Kosten eines in eigenem Namen des Prozessbevollmächtigt...mehr

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FF 11/2022, Elektronische E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Endbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aschaffenburg vom 21.12.2021 ist der Antragsgegner verpflichtet worden, an die Antragstellerin für die gemeinsamen minderjährigen Kinder … jeweils monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Der Beschluss ist dem Antragsgegner am 23.12.2021 unter Beifügung einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung (§ 39 Fam...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 1 Messverfahren / 1. Allgemein

Rz. 1756 Dass Kfz zur Güterbeförderung über ihr zulässiges Gesamtgewicht hinaus beladen werden, oder dass durch falsche Anordnung der Beladung die zulässigen Achslasten überschritten werden, ist mittlerweile an der Tagesordnung. Rz. 1757 Da die Entwicklung im Bereich Fahrwerkstechnik stetig voran getrieben wird und die gleichen Fahrzeuge auch in Ländern eingesetzt werden, in ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) eingefügt (zum JKomG ausführlich: Viefhues, NJW 2005 S. 1009). Sie soll den Verfahrensbeteiligten ermöglichen, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.1 Systematik

Rz. 11 Die §§ 65a, 65b, 65c und 65d enthalten die normativen Grundlagen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und für die elektronische Aktenführung innerhalb der Gerichte. Als Teilausschnitt dieses umfangreichen Bereiches beschränkt sich § 65a auf die Vorgaben für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht nach Maßgabe speziell aufgestellter Anforderung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.7 Sichere Übermittlungswege (§ 65a Abs. 4)

Rz. 55 Die Vorschrift definiert in Nr. 1 und 2 zwei sichere Übermittlungswege. Hingegen bedürfen die sicheren Übermittlungswege nach Nr. 3 bis 5 einer das Nähere regelnden Rechtsverordnung (§ 86a Abs. 4 Satz 2). Die "sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungswege" legt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates fest (§ 86a Abs. 4 Satz 1 Nr. 6). Die sicheren Übertrag...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 41 Seit Inkrafttreten des Gesetzes v. 10.10.2013 zum 1.1.2018 (dazu Rz. 4 f.) müssen alle die Schriftform ersetzenden elektronischen Dokumente entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit einfacher Signatur der verantwortenden Person über einen sicheren Übermittlungsweg (§ 65a Abs. 4) eingereicht werden (§ 65a Abs. 3 Satz 1). Diese Regelung ist form...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.9.2.1 Bearbeitung des Dokuments

Rz. 72 Die Vorschrift knüpft an § 65a Abs. 2 Satz 1 an. Danach muss das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die für die Übermittlung und Bearbeitung maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen legt die Bundesregierung fest (§ 65a Abs. 2 Satz 2). Das ist mit der ERVV geschehen (vgl. hierzu Rz. 24 ff.). Die ERVV gilt für die Übermittlung u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Diese Tatbestandsalternative erfasst die Begehung durch aktives Tun. Ordnungswidrig handelt danach der Täter, der den Erfolg der Steuerverkürzung durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen herbeiführt[2]. Was die inhaltliche Bedeutung der genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, kann auf die Erläut...mehr

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zfs 07/2022, Zwingende elek... / 2 Aus den Gründen:

Gegen den Betroffenen erging zum Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung vom 10.11.2021 der im Tenor näher bestimmte Bußgeldbescheid, welcher ihm am 25.2.2022 zugestellt wurde. Mit Telefax vom 1.3.2022 legte seine Verteidigerin gegenüber dem Polizeipräsidenten in Berlin Einspruch ein. Dieser Rechtsbehelf ist mangels Wahrung der gesetzlichen Formvorschriften unwirksam und un...mehr

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AGS 07/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Einwendungen oder Einreden im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG, JurBüro 2022, 169 Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ermöglicht es dem Rechtsanwalt, seine in einem gerichtlichen Verfahren verdiente Vergütung gegen den Auftraggeber auf recht einfachem und kostengünstigen Weg titulieren zu lassen. In seinem Beitrag gib...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Konkretisierungspflicht

Rz. 212 Ergänzend zu der Offenlegungspflicht nach § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG wurde mit Wirkung zum 1.4.2017 eine diese flankierende Konkretisierungsverpflichtung in § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG in das Gesetz aufgenommen.[455] Da – laut Gesetzesbegründung[456] – Überlassungsvereinbarungen auch als Rahmenverträge über ein Arbeitskräftekontingent ausgestaltet sein könnten, bestimme § 1 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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AGS 06/2022, Notwendigkeit ... / V. Bedeutung für die Praxis

Wie bereits das LG Osnabrück ist nun auch das OLG Oldenburg der Ansicht, wonach nicht grds. auf das Original eines Berechtigungsscheines bestanden werden kann, sofern der Vergütungsantrag in der Beratungshilfe elektronisch eingereicht werde. Ebenfalls dieser Ansicht war zuvor das OLG Saarbrücken (NJW-RR 2020, 444). Es zeichnet sich also eine Verfestigung obergerichtlicher Rs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Zuständiges Finanzamt, Kenntnis und Schriftform der Anzeige

Rz. 31 Die Anzeige ist beim zuständigen Erbschaft- und Schenkungsteuer-FA einzureichen. Für eine Übersicht der entsprechenden Ämter s. § 35 Rn. 35. Rz. 32 Von Bedeutung ist neben der Schriftform der Hinweis auf das zuständige FA, da ansonsten nicht immer die gewünschten Rechtsfolgen eintreten (s. Rn. 88 ff.). Dabei ist die organisatorisch zuständige Erbschaft- oder Schenkungs...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Aufbau des Urheberrechtsgesetzes

Rz. 12 Nachfolgend geht es um eine knappe, systematische Darstellung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz – UrhG), [18] ohne einzelne Aspekte zu vertiefen. Das Urheberrechtsgesetz besteht aus fünf Teilen, wobei diese noch durch Abschnitte untergliedert sind. Der 1. Teil ist dem Urheberrecht selbst gewidmet, der 2. Teil befasst sich mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.7 Elektronische Dokumente des Gerichts (§ 52a Abs. 7 FGO)

Rz. 82 Auch das Gericht soll verstärkt elektronische Dokumente erstellen. § 52a Abs. 7 FGO findet Anwendung, soweit eine handschriftliche Unterzeichnung durch den Richter oder den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgeschrieben ist. Daher können z. B. Urteile[1] auf diese Weise als elektronische Dokumente erstellt werden. Ein solches Erfordernis kann sich auch aus der Natu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Um elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen, wurde in der FGO erstmalig mit Wirkung vom 1.8.2001 die Vorschrift des § 77a FGO a. F. eingefügt.[1] § 77a FGO a. F. ließ anstelle der Schriftform eine Aufzeichnung als elektronisches Dokument genügen, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet war. Die verantwortende Person sollte das Dokument mit einer q...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52c Formulare; Verordnungsermächtigung

Rz. 1 Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] änderte §§ 52a und 52b FGO und fügte §§ 52c und 52d FGO ein, um dem elektronischen Rechtsverkehr zum Durchbruch zu verhelfen. Der ab 1.7.2014 geltende[2] § 52c FGO sieht die Möglichkeit vor, elektronische Formulare einzuführen, um die gerichtlichen Verfahrensabläufe ohne Medienbrüche zu vere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsnatur, Form und Frist

Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Bußgeldbescheid stellt das OWiG z...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht versus Digitalisierung

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage der AG Familienrecht widmete sich 2021 dem Einfluss der Digitalisierung auf den familienrechtlichen Kanzleibetrieb im Lichte der Coronakrise. Die Ergebnisse sind zusammenfassend auf der digital durchgeführten Herbsttagung am 25.11.2021 vorgestellt worden. Die "FF" wird in einer der nächsten Ausgaben darüber berichten. Blickt man auf d...mehr

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AGS 02/2022, Keine Vorlage ... / V. Bedeutung für die Praxis

Immer wieder gibt der elektronische Rechtsverkehr und die damit verbundene Antragstellung Anlass zur Diskussion. Während für die Antragstellung der Beratungshilfe erst seit dem 1.8.2021 eine elektronische Antragstellung möglich wurde (s. Lissner, AGS 2021, 249 ff.), bestand die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung für die Vergütung bereits länger (s. Lissner, RVGrep...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 108 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff schriftstellerische Tätigkeit wird seit jeher entsprechend dem allg Sprachgebrauch weit ausgelegt (BFH BStBl III 1958, 316; BStBl II 1976, 192): Schriftstellerisch tätig ist, wer eigene Gedanken mit den Mitteln der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt (BFH BStBl II 2003, 27; 2015, 128). Insofern muss ein eigensc...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / IV. Elektronische Aktenführung durch das Gericht

Rz. 153 Mit dem am 1.4.2005 in Kraft getretenen Justizkommunikationsgesetz [161] (JKomG) wurden für den Bereich der Justiz und Rechtspflege weitere rechtliche Voraussetzungen geschaffen, um Verfahrensabläufe für alle hieran Beteiligten den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten der Informationsverarbeitung anzupassen.[162] Das zentrale Ziel der Neuregelungen ist die Ermöglic...mehr