Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Akte

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Elektronische Aktenführung

Rz. 32 Sobald die Bundesregierung bzw. die jeweilige Landesregierung bzw. die von diesen ermächtigten Landesjustizverwaltungen dies durch Verordnung (vgl. die Ermächtigung in § 81 Abs. 4 S. 1 GBO) für den jeweiligen Bereich zugelassen haben, können auch in Grundbuchbeschwerdeverfahren die Gerichtsakten elektronisch geführt werden (dazu § 73 Rdn 35 ff.). Abs. 4 ergänzt die Re...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / L. Elektronische Gerichtsakte; gerichtliches elektronisches Dokument; Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 FamFG

Rz. 35 Außer in Papierform können die Gerichtsakten des Beschwerdeverfahrens auch elektronisch geführt werden (§ 73 Abs. 2 S. 2 GBO i.V.m. § 14 Abs. 1 Abs. 1 FamFG), sofern diese Möglichkeit eröffnet worden ist. Die entsprechende Verordnungsermächtigung über die Einführung und Ausgestaltung ist in § 81 Abs. 4 GBO geregelt, wobei weder § 73 Abs. 2 S. 2 GBO noch § 81 Abs. 4 GB...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Elektronische Gerichtsakte, Abs. 3 i.V.m. § 73 Abs. 2 S. 2 GBO

Rz. 70 Abs. 3 i.V.m. § 73 Abs. 2 S. 2 GBO eröffnet auch für das Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung. Insoweit wird auf die für das Beschwerdeverfahren geltenden Vorschriften verwiesen (siehe dazu § 73 GBO Rdn 35 ff.). Beim BGH können ab dem 2.4.2020 die Akten elektronisch geführt werden.[120] Gem. § 2 der Bundesgerichte-AktenführungsVO v. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Aufnahme elektronischer Dokumente in die elektronische Grundakte

Rz. 3 Die Anforderungen des § 96 Abs. 2 S. 1 GBV gelten nicht für Dokumente des GBA selbst, da die geltenden Verfahrensregelungen Integrität und Authentizität dieser Dokumente sicherstellen.[3] Für alle anderen elektronischen Dokumente sind die Bestimmungen von § 96 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–5 zu beachten und es ist ein Protokoll zu fertigen. Rz. 4 Das Prüfprotokoll ist danach bei de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Vollständige oder teilweise Führung elektronischer Grundakten

Rz. 2 Die Umstellung auf die elektronische Grundakte kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden, was eine Flexibilität in der Aktenführung voraussetzt:mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 3. Äußere Form

a) Elektronische Grundakten sind so anzulegen, dass ihnen das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblattes zu entnehmen ist. b) Soweit bereits eine Grundakte in Papierform vorhanden ist, ist darauf zu vermerken, dass diese als elektronische Akte fortgeführt wird. Auf dem Vorblatt der vorhandenen Papier-Grundakte ist unter der letzten Ordnung...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 126 bis 141 GBO wurden seinerzeit durch das RegVBG vom 20.12.1993 in die GBO eingefügt.[1] Mit dem ERVGBG[2] wurden die Weichen für den bidirektionalen ERV mit den Grundbuchämtern gestellt und mit dem DaBaGG[3] wurden die Umsetzungen für die Migration des maschinellen Grundbuchs hin zu einem Datenbankgrundbuch geschaffen. Rz. 2 Bereits die Regelungen des RegVBG b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009.[1] Interne Verweise auf § 138 GBO finden sich in §§ 12b und 148 GBO. Die Vorschrift ermöglicht den grundbuchamtsinter...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren zum Zwecke der Wiederherstellung eines ganz oder teilweise zerstörten oder abhandengekommenen Grundbuchs sowie das Verfahren zum Zwecke der Wiederbeschaffung zerstörter oder abhandengekommener Urkunden der in § 10 Absatz 1 bezei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 73 Abs. 2 S. 2 GBO und des § 81 Abs. 4 GBO zum 1.1.2018 wurde die elektronische Einreichung von Dokumenten generell eröffnet. Damit können Rechtsmittel gem. § 71 GBO nunmehr auch als elektronische Dokument eingereicht werden; eine Verpflichtung hierzu besteht auch für die in § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG aufgeführten Personen (Rechtsanwälte, Behör...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Anträge, sonstige Erklärungen sowie Nachweise über andere Eintragungsvoraussetzungen können dem Grundbuchamt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als elektronische Dokumente übermittelt werden. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnungmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind entsprechend anzuwenden. (3) Die Vorschrift des § 44 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Übertragung von übermittelten elektronischen Dokumenten in Papierdokumente; Speicherung

Rz. 6 Die Vorschrift in Abs. 3 ist nur vor dem Hintergrund des möglichst weiten Spielraums der Landesgesetzgeber bei der Einführung des ERV und der eGrundakte zu verstehen. Auch wenn wenig effizient und daher wenig wahrscheinlich, könnte ein Land den elektronischen Rechtsverkehr zulassen, ohne gleichzeitig auch die elektronische Akte einzuführen. Für den Fall, dass die Grund...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem ERVGB[1] mit Vorschriften für die Anlegung und Führung von elektronischen Akten angepasst und verdrängte die bis dahin dort geregelte Umschreibung unter Verwendung bestimmter Vordrucke, die jetzt in § 104 GBV geregelt ist. Die Bestimmungen des § 138 GBO und des § 97 GBV lassen den Medientransfer von Papierdokumenten in die elektronische Form zum ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 141 Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften zu erlassen übermehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Entsprechende Geltung von Regelungen zum maschinellen Grundbuch

Rz. 2 Zur Bestimmung des Datenspeichers für die elektronischen Grundakten ist § 62 S. 2 und 3 GBV entsprechend anzuwenden (Ausführungen vgl. § 62 GBV Rdn 7 ff.). Dies gilt sowohl für die erstmalige Bestimmung als auch für spätere Änderungen. Die für die Bestimmung zuständige Stelle bestimmen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung nach § 101 GBV. Eine spätere Änderung d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In Papierform vorliegende Schriftstücke können in elektronische Dokumente übertragen und in dieser Form anstelle der Schriftstücke in die Grundakte übernommen werden. Die Schriftstücke können anschließend ausgesondert werden, die mit einem Eintragungsantrag eingereichten Urkunden jedoch nicht vor der Entscheidung über den Antrag. (2) Der Inhalt der zur Grundakte genommen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Beschwerdeverfahren

Rz. 16 Der IV. Abschnitt der Grundbuchordnung (§§ 71 ff. GBO) enthält bereits Regelungen über den elektronischen Rechtsverkehr in den Fällen der Beschwerde sowie der weiteren Beschwerde. Durch das FamFG wurden diese Regelungen modifiziert. Danach soll für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte in Verfahren über die Beschwerde und die Rechtsbeschwerde kün...mehr

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Vorbemerkungen / III. Ermöglichung des elektronischen Rechtsverkehrs im Jahre 2009

Rz. 9 Abschnitt XV mit den §§ 94–101 GBV wurde eingefügt durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren v. 11.8.2009 (BGBl I S. 2713) mit Wirkung v. 1.10.2009.[1] § 100a ist eingefügt worden durch das Datenbankgrundbuchgesetz v. 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Die Regelungen des Gesetzes zur Einführung des elekt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Zuordnung von elektronischen Dokumenten zu allen betroffenen Grundbuchblättern

Rz. 10 Wird die Grundakte elektronisch geführt, können Dokumente (und Prüfprotokolle) die nach § 10 GBO vom GBA aufzubewahren sind, beliebig vervielfältigt werden. Damit können sie ohne Mehraufwand entweder in die elektronischen (oder noch umzustellenden) Grundakten aller beteiligten Grundbuchblätter aufgenommen oder durch entsprechende Verlinkung in den einzelnen Akten zugä...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einlegung in elektronischer Form, Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG

Rz. 14 Seit dem 1.1.2018 kann gem. § 73 Abs. 2 S. 2 GBO i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG die Beschwerde auch als elektronisches Dokument entsprechend §§ 130a, 298 ZPO eingelegt werden. Nach § 130a Abs. 1 ZPO können vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, für Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie für Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter als elektronisc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Datenabruf

Rz. 5 Auch insoweit verweist § 99 Abs. 3 GBV wegen der näheren Ausgestaltung des in § 139 Abs. 3 GBO vorgesehenen Verfahrens zum automatisierten Abruf von Daten aus der elektronischen Grundakte auf die §§ 80–84. Neben der ausführlichen Kommentierung (siehe § 80 GBV Rdn 1 ff.) sei hier nur schlagwortartig hervorgehoben: Rz. 6 Die Zulassung zum Abruf berechtigte auch zur Fertig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 11 § 71 GBO setzt eine Entscheidung des Grundbuchamts voraus. Der Begriff der Entscheidung ist so zu verstehen wie derjenige in dem früheren § 19 FGG; das FamFG hat diesen Begriff für Grundbuchsachen unberührt gelassen. Entsprechend fallen darunter alle vom Grundbuchamt in der Sache selbst erlassenen endgültigen Beschlüsse (vgl. § 38 FamFG) oder Zwischenverfügungen (vgl....mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 1. Führung der Grundakten

a) Die Grundakten werden nach § 5 Absatz 2 der Sächsischen E-Justizverordnung elektronisch geführt. b) Innerhalb der Grundakte wird jeder verfahrenseinleitenden Unterlage in der Reihenfolge des Eingangs automatisiert eine Ordnungsnummer vergeben, die auch dann weiterzuzählen ist, wenn die Akten bei einem anderen Grundbuchamt fortzuführen sind. Die Anlagen einer Unterlage werd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Auf die Grundaktenführung anwendbare Vorschriften

Rz. 3 § 24 GBV verweist auf § 10 GBO, der im Einzelnen festlegt, welche Urkunden vom GBA aufzubewahren sind. Nach § 10 Abs. 3 GBO müssen die Schriftstücke im Original, bei notariellen Urkunden in Ausfertigung (die die Urschrift im Rechtsverkehr vertritt, vgl. § 47 BeurkG) oder in beglaubigter Abschrift zu den Grundakten genommen werden, die damit weiterhin grundsätzlich als ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / IV. Einsichtnahme in das Handelsregister

Rz. 60 Die Funktionsweise der Rechtsträgerregister, insb. also des Handelsregisters, lebt davon, dass für Dritte der Datenbestand des Registers unumschränkt zur Einsichtnahme offensteht. Auch in diesem Punkt unterscheidet sich das Registerrecht maßgeblich vom Recht der Rechtsobjekteregister, bspw. vom Grundbuchrecht, das eine Einsichtnahme nur demjenigen gestattet, der ein b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Das Rechtsmittelverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist durch das FGG-RG v. 17.12.2008[1] mit Wirkung vom 1.9.2009 neu geordnet worden. Anstelle der weiteren Beschwerde an das OLG mit der Vorlagemöglichkeit an den BGH in Divergenzfällen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wurde auch in Grundbuchsachen (vgl. § 79 GBO a.F.) entsprechend den §§ 70 FamF...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO

Rz. 145 Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkers...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungserinnerung

Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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AGS 12/2023, Übermittlung d... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

1. Beschwerdeführer Das LSG Essen hat zunächst darauf hingewiesen, dass nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften im Verfahren auf Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung das Land Nordrhein-Westfalen als "Staatskasse" anzusehen ist, das vom Bezirksrevisor vertreten werde. Dieser sei organisatorisch dem Land Nordrhein-Westfalen zugeordnet und trete für dieses Land als ...mehr

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AGS 12/2023, Übermittlung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Formerfordernisse des elektronischen Rechtsverkehrs beachten! Auch im Bereich der Anwaltsvergütung sind zunehmend Rechtsbehelfe deshalb unzulässig, weil sie unter Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument nicht als elektronisches Dokument eingereicht worden sind. Die...mehr

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AGS 12/2023, Zulässigkeitse... / III Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Die Kostengesetze enthalten vielfach Regelungen über Erinnerungen und Beschwerden, auch was deren Zulässigkeitsvoraussetzungen und Formerfordernisse angeht. Diese Vorschriften gehen den Verfahrensvorschriften, die der Gesetzgeber für das zugrundeliegende Verfahren aufgestellt hat, vor (s. § 1 Abs. 5 GKG; § 1 Abs. 2...mehr

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AGS 12/2023, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 2

Gegen die Entscheidung des Amtsrichters über die Erinnerung des Rechtsanwalts X ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG die Beschwerde gegeben, wobei die Vorschriften der § 33 Abs. 3 bis 8 RVG, die an sich die Festsetzung des Gegenstandswertes betreffen, entsprechend anwendbar sind. Die formellen Voraussetzungen der Beschwerde sind hier gegeben. Der Bezirksrevisor ist als Vertreter der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Elektronische Aktenführung

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Seit dem 01.01.2018 ist das BfJ gemäß § 335 Abs. 2a Satz 1 verpflichtet, die Akten einschließlich der Verfahrensakten in der Zwangsvollstreckung in elektronischer Form zu führen. § 335 Abs. 2a Satz 2 schreibt in diesem Zusammenhang für Zwecke der elektronischen Aktenführung ebenso wie Kommunikation die entsprechende Anwendung des § 110c OWiG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der generellen Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 330 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt das BMJ, eine Rechts-VO mit Blick auf Formblätter und abweichende andere Vorschriften zu erlassen. Die Ermächtigung ist allerdings nur dann rechtsgültig, wenn zuvor das BMF und BMWK der zu erlassenden Rechts-VO zugestimmt haben. Das diesbezügliche Einverständnis des BR wird nicht benötigt. Dem Wunsch des BR, eben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.3 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. Beschäftigte...mehr

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zfs 11/2023, Gebühr nur für... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung ist – für diesen spezifischen Einzelfall – zutreffend, nicht aber generalisierbar. Zum einen wird nicht klargestellt, ob der Betroffene Einsicht in die elektronische Akte gefordert hat oder in die papierne Akte. Wäre ersteres der Fall, dürfte überhaupt keine Gebühr anfallen. Zum anderen differenziert das AG hier nicht nach der Notwendigkeit der Einsicht in d...mehr

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ZErb 11/2023, Zur Ausschlag... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 war vom 4.6.1992 bis zu deren Tod in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet. Die Beteiligte zu 1 ist die einzige Tochter der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 ist die einzige Tochter des Beteiligten zu 3. Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor. Die Eheleute errichteten unter dem 3.12.2007 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament. Da...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Unterrichtung des Personalrats

Der Personalrat ist rechtzeitig und umfassend (§ 66 Abs. 1 BPersVG) von der geplanten Maßnahme zu unterrichten. Rechtzeitig ist die Unterrichtung, wenn dem Personalrat nach der Unterrichtung eine Frist von 10 Arbeitstagen verbleibt, die der Dienststellenleiter in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage abkürzen kann (§ 70 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BPersVG). Umfassend ist die Unterricht...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / aa) Dateiformat "PDF"

Das elektronische Dokument ist im Dateiformat PDF (= Portable Document Format) zu übermitteln, § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV. Das Dateiformat "PDF" ist damit zwingend.[2] Der Gesetzgeber begründet die Entscheidung für das PDF-Format damit, dass sich dieses im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr zum Standardformat entwickelt habe. Es sei für jedermann kostenfrei verfügbar un...mehr

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FoVo 10/2023, Auch Staatsan... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht den Antrag als unzulässig an Das LG hat die sofortige Beschwerde zu Recht als unzulässig angesehen, weil die StA sie nicht als elektronisches Dokument übermittelt hat. Gemäß § 130d ZPO sind Behörden verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln. Davon umfasst sind neben Erklärungen, die der Schriftform bed...mehr

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zfs 10/2023, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthaft und entsprechend §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht bei Gericht angebracht und begründet worden, sonach zulässig. 2. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat in ihrer Stellungnahme vom 6.10.2022 Folgendes ausgeführt: “...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / cc) Dateiformat "XML"

Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ERVV soll dem elektronischen Dokument ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML (= Extended Markup Language) beigefügt werden, der den nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 ERVV bekanntgemachten Definitions- oder Schemadateien entspricht und mindestens die Bezeichnung des Gerichts (Nr. 1), sofern bekannt, das Aktenzeichen des Verfahrens (Nr. 2)...mehr