Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Akte

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Behandlung von künstlichem Speicherwissen.

Rn 12 Nach den Grundsätzen, die für die Wissenszurechnung in arbeitsteilig handelnden Organisationen (s Rn 5, 18 ff) gelten, kann man den Inhalt von künstlichen Speichern (Akten; elektronische Datenträger) als Wissen nur zurechnen, wenn die Information bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wissensnorm verwirklicht wurde, überhaupt gespeichert werden musste und wenn ein besonderer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 298a ZPO – Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) 1Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. 3Die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 14 FamFG – Elektronische Akte; elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen, Anträge und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument übermittelt werden. Für das elektronische Dokument gelten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einsicht in die elektronische Akte (Abs 3).

Rn 10 Wie in die papierene Prozessakte besteht ein Recht auf Akteneinsicht in die elektronisch geführte (§ 298a); es gelten Abs 1 und 2. Erfasst sind auch papierene Dokumente, die nach § 298a II 5 aufbewahrt werden, nicht aber Ausdrucke des Gerichts aus der Akte allein für sich. Über die Art der Einsicht entscheidet die Geschäftsstelle (III 1; aA Wieczorek/Schütze/Assmann Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anlegung der elektronischen Akte.

Rn 5 Das Ein- bzw. Nach-Scannen von Dokumenten erfolgt nach § 298a Abs 2 ZPO, von dem bei besonders umfangreichen Akten bzw. Schriftstücken abgesehen werden kann (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 14 Rz 7a). Dokumente in Papierform sind nach § 298a Abs 2 S 5 ZPO 6 Monate aufzubewahren, es sei denn, dass sie zurückgegeben werden müssen (zB Ausfertigungen von Vollstreckungstiteln oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronische Aktenführung (Abs 1).

Rn 2 Abs 1 erlaubt es, die Prozessakte (in der jeweiligen Instanz) insgesamt elektronisch (§ 298 Rn 1) zu führen (S 1), wenn zuvor eine VO dieses gestattete (S 2; s § 298 Rn 1 f). Dieses ist zunehmend der Fall und insb im Hinblick auf § 130d auch praktisch geboten, wobei bei den Pilotgerichten sinnvollerweise (aA St/J/Thole Rz 4) idR zunächst einzelne Spruchkörper benannt we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Grundlagen.

Rn 1 Justiz und Kommunikationspartner erstellen Schreiben seit langem in digitaler Form, meist unter Nutzung von Fachanwendungen. Bisher erfolgte jedoch meist ein Medienbruch. Es wurden die Schreiben nicht in der digitalen Form an den Empfänger übertragen, sondern ausgedruckt und per Post verschickt. Durch Rechtsverordnungen (vgl eAktVO) ist zunehmend geregelt, dass die Akte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 3 Akten, in die nach § 760 die Einsicht zu gewähren ist, sind neben den Kostenbelegen für mehrere zusammen durchgeführte Vollstreckungssachen, gemeinsame Belegblätter bei Sammelakten sowie die Register nach § 47 GVO (Schuschke/Walker/Walker § 760 Rz 4 mwN; aA Zö/Seibel § 760 Rz 1: keine Einsichtnahme, da nur rein innerdienstliche Funktion), ebenso das Pfändungsprotokoll n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Speicherung (Abs 4).

Rn 12 Wird von einem elektronischen Dokument in einem Verfahren, in dem keine elektronische Akte geführt wird – im Falle des § 298a ist das Dokument als Akteninhalt aufzubewahren – ein Aktenausdruck gefertigt, war nach bisherigem Recht das originäre elektronische Dokument (zu von einem Papierstück erst abgeleiteten elektronische Daten s § 298a II) wenigstens bis zum rkr Absc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Werden die Akten in Papierform geführt, ist von einem elektronischen Dokument ein Ausdruck für die Akten zu fertigen. Kann dies bei Anlagen zu vorbereitenden Schriftsätzen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfolgen, so kann ein Ausdruck unterbleiben. Die Daten sind in diesem Fall dauerhaft zu speichern; der Speicherort ist aktenkundig zu machen. (2) Wird das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktenausdruck (Abs 1).

Rn 5 Auch wenn die elektronische Kommunikation eröffnet ist, kann (grds nur) bis 31.12.25 die Akte in elektronischer Form angelegt und geführt werden (vgl § 298a I 1: ›können‹ ggü der ab 1.1.26 geltenden Fassung). Dann verlangt Abs 1, ein in elektronischer Form bei Gericht eingegangenes (vgl § 130a Rn 2) oder im Gericht erstelltes (§ 130b) Dokument (zB Text-, Grafik-, Videod...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sicherer Übertragungsweg (Abs 2).

Rn 8 § 130 IV bestimmt, was ›sichere Übertragungswege‹ sind (s Rn 3). Grundgedanke ist hier, dass, zB bei der De-Mail, bei sicherer Anmeldung eine für den Zivilprozess hinreichender Grad an Authentizität der Teilnehmer sicherstellt ist, da die Anmeldung voraussetzt, dass der Nutzer zwei geeignete und voneinander unabhängige Sicherungsmittel, zB eine Kombination aus Besitz (K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Es ist kein förmlicher Antrag erforderlich (Köln NJW-RR 86, 1124, 1125 [OLG Köln 04.06.1986 - 2 W 77/86]). Die Einsicht wird dem Berechtigten im Gericht, idR in der Geschäftsstelle (BGH NJW 61, 559 [BGH 12.12.1960 - III ZR 191/59]), zu deren Geschäftszeiten gewährt. Der Vorsitzende kann den Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen näher bestimmen. Erkennt der Berechtigte, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Standards für Übermittlungen zwischen Behörden und Gerichten (Abs 4).

Rn 11 IV sieht ab 17.7.24 für einen besonderen Bereich technischer und organisatorischer Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenführung eine gesonderte Verordnungsermächtigung vor, technische Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder einheitlich durch Rechtsverordnung zu regeln. Durch bundeseinheitliche t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. 3Die Landesregier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen, Anträge und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument übermittelt werden. Für das elektronische Dokument gelten § 130a der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Folge.

Rn 11 Enthält der Ausdruck des gerichtlichen elektronischen Dokuments einen den Formerfordernissen genügenden Vermerk, richtet sich die Beweiskraft nach § 416a (dazu § 416 Rn 5 ff). Von einem als elektronisches Dokument – idR im pdf-Format mit qeS – vorliegenden Urt ist zum Zwecke der Zustellung ein Ausdruck mit Vermerk nach Abs 3 durchzuführen. Dieser Ausdruck (mit Ausferti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gericht entscheidet über die Anträge anhand des in der Prozessakte befindlichen Prozessstoffs. Die Parteien müssen, uU auch um zu erkennen, inwieweit weiterer Vortrag geboten ist, diese Entscheidungsgrundlage kennen können (s.a. § 357 I). Ihr Informationsrecht ist Ausdruck ihres Rechts auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NVwZ 10, 954, 955 [BVerfG 13.04.2010 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Datenschutz (Abs 4).

Rn 13a Wie ihr 20. Erw zeigt, gilt die DSGVO auch für Verarbeitungsvorgänge (vgl Art 4 Nr 2 DSGVO) der Gerichte vorbehaltlich bestimmter Modifikationen in Fällen, in denen die Gerichte iR ihrer justiziellen Tätigkeit handeln (EuGH NJW 23, 2837 Rz 320). Nach Art 6 I 1 Buchst e DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Transfer in elektronische Dokumente (Abs 2).

Rn 5 Auch wenn das Gericht die Prozessakten elektronisch führt, sind die Beteiligten nicht verpflichtet, Dokumente elektronisch einzureichen. Auch zum Beweis bestimmte Urkunden werden idR in Papierform (in Abschrift: § 130 I) vorgelegt. Abs 2 S 1 regelt, dass im laufenden Verfahren (nicht: Vorinstanz) eingereichte Schriftsätze und Unterlagen (zB Pläne und Zeichnungen; gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, Keine Aktenver... / II. Ausdruck ohne entsprechenden Antrag

Der dagegen gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung war nach Auffassung des AG begründet. Das Gericht teile zwar nicht die Auffassung des AG Daun (Beschl. v. 12.4.2020 – 4c OWi 132/20) und des AG Frankfurt (Beschl. v. 14.8.2020 – 976 OWi 94/20), wonach die elektronische Versendung der gesetzliche Standardfall sei (was er tatsächlich ist) und allein deswegen eine Vers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ersetzung.

Rn 3 Damit eine elektronische Fassung der Akte an die Stelle der papierenen Urschrift tritt und deshalb entspr vernichtet werden kann, ist die Papierakte nach den ›ordnungsgemäßen Grundsätzen zur Ersetzung der Urschrift‹, dh im Falle der Mikroverfilmung nach den Richtlinien für die Mikroverfilmung (Rn 1), zu transformieren. Ua ist der Film auf Vollständigkeit und Lesbarkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktenanforderung (Abs 1).

Rn 3 Nach Eingang der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht hat dieses unverzüglich die Prozessakten des ersten Rechtszugs anzufordern, das erstinstanzliche Gericht hat die Pflicht, die Akten unverzüglich an das Berufungsgericht zu senden (§ 541 I). Die Verpflichtung zur Übersendung der vollständigen Akten besteht auch in den Fällen, in denen in 1. Instanz ein Prozessres...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I S 3786) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.17 (BGBl I S 2208, 2218) geändert und mWz 1.1.26 durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Jus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 § 299a regelt die Erteilung von Ausfertigungen etc, wenn eine weggelegte (s § 7 AktO) führende papierene Akte kostengünstig und platzsparend durch Mikroverfilmung (Herstellung einer stark verkleinerten photographischen Abbildung eines Schriftstücks, Bildes ua auf Mikrofilm oder Mikrokarten) auf Bildträgern archiviert wurde und beim Gericht statt des Originals nur die Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Schrifttum: Siehe zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bick, Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024, AO-StB 2024, 49; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verordnungsermächtigungen (Abs 3, 4) und Inbezugnahme von § 130d (Abs 5).

Rn 14 Durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I, 2258) wurde Abs 3 angefügt, der das BMJ ermächtigt, verbindliche Formulare für den Auftrag nach Abs 2 einzuführen. Der Formularzwang gilt für sämtliche Vollstreckungsaufträge in der ZPO-Zwangsvollstreckung und soll unterschiedliche Vollstreckungsaufträge vereinheitlichen sowie deren Erfassung erleichtern (BTDrs 16/10069 v 30.7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VermVV Anhang zu § 802k: VermVV

Vom 26.7.12 (BGBl I S 1663, geändert durch Art 7 G v. 15.7.24, BGBl I Nr 237) Gesetzestext Diese Verordnung gilt für Vermögensverzeichnisse, die nach § 802f Absatz 8 der Zivilprozessordnung oder nach § 284 Absatz 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegen sind. Sie gilt ferner für Vermögensverzeichnisse, die aufgrund einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung errichtet wo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Berechtigter.

Rn 2 Ob ein Recht auf Einsicht, Ausfertigungen, Abzüge oder Abschriften besteht, richtet sich nach § 299. Die Einsicht in Form von Mikrofilmen archivierte Akten wird über ein Lesegerät (Dokumator) auf der Geschäftsstelle (vgl § 261 HGB) oder durch die Übersendung des Bild- bzw Datenträgers selbst gewährt (s § 299 Rn 6). Eine zur Ersetzung der Urschrift angelegte elektronisch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anlagen.

Rn 8 BGH 10.7.08 – IX ZR 160/07 – Rz 7, NJW 08, 3498 bezeichnet es für die Hemmung der Verjährung als erforderlich, Schriftstücke, die zur Bezeichnung des Anspruchs angegeben werden, jedoch dem Ag nicht bekannt sind, dem MB in Abschrift beizufügen. Anlagen zum Mahnantrag können jedoch nicht zusammen mit dem MB zugestellt werden (AG Hagen 4.5.09 – 08–555562705–N; vgl Salten M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191a GVG – [Blinde oder sehbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. 2Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. 3Ist der blinden oder sehbehinderten P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG

Rz. 34 Für die Herstellung von Abschriften, Kopien oder Ausdrucken, nicht aber für die Herstellung eines Originaldokuments,[46] kann der Rechtsanwalt die im Rahmen des Vergütungsverzeichnisses bestimmten Kosten verlangen. Der Gesetzgeber gesteht dem Rechtsanwalt hier eine Pauschale zu, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten für Kopiermaterial und Personal zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronisches Informationssystem (Abs 2).

Rn 2 Mit der Neufassung des Abs 2 seit 1.7.13 wurde ein elektronisches Informationssystem für alle Musterverfahren verbindlich gemacht. Allerdings ersetzt das Einstellen einer Zwischenentscheidung in das Informationssystem weder eine ggf erforderliche Zustellung noch die Aktenführung bei Gericht (BTDrs 17/8799, 22). Auch das Recht auf Akteneinsicht der Parteien und Beigelade...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Empfangsbekenntnis.

Rn 8 Bei Zustellung eines elektronischen Dokuments erhält der Absender eine automatische Bestätigung des Eingangs beim Empfänger. Damit ist aber nach der Konzeption des Gesetzes – anders als im Fall der Rn 9 – nicht die Zustellung zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen (richtig VGH Bayern 7.3.23 – 15 CS 23.142; irrig VGH Bayern 10.7.23 – 12 BV 23.293; VG Berlin 25.11.22 – VG 26 K ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Datenübermittlung (Abs 2).

Rn 8 Hintergrund ist die Regelung der ›elektronischen Akte‹ gem § 299 III. Durch elektronische Übermittlung per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur kann der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger das Vermögensverzeichnis auf Antrag auch elektronisch übermitteln. Zusätzlich zur qualifizierten elektronischen Signatur (vgl § 130a III) ist der Schutz vor unbefugter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zustellung an andere Empfänger.

Rn 9 Die Entgegennahme eines elektronischen Dokuments erfordert ein vorheriges Tätigwerden der Empfangsperson selbst: Diese muss sich, nachdem sie ein besonderes elektronisches Postfach eingerichtet hat, an diesem jew anmelden und kontrollieren, ob dort Eingänge vorhanden sind. Deshalb darf die elektronische Übermittlung bei anderen als den in Abs 2 genannten Empfängern nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Bedeutung der Vorfristen.

Rn 49 Für Rechtsmittelbegründungen müssen – um auch für den Fall von Zwischenfällen die rechtzeitige Bearbeitung sicher zu stellen – Vorfristen (idR etwa 1 Woche) notiert werden, zu dem die Akten einem Rechtsanwalt vorgelegt werden müssen (BGH NJW-RR 23, 1284 [BGH 21.06.2023 - XII ZB 418/22]; NJW-RR 22, 1717 [BGH 20.09.2022 - VI ZB 17/22] Rz 7; NJW 94, 2831); dass hierzu gee...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Ausfertigungen und Abschriften aus Gerichtsakten (Absatz 5).

Rn 10 Die § 299a ZPO entsprechende Vorschrift betrifft in Papierform geführte Akten, die auf einen Bild- oder anderen Datenträger übertragen wurden (Mikrofilm, elektronische Speicherung) und aus denen Ausfertigungen und Abschriften erstellt werden sollen, nicht aber elektronisch geführte Akten iSd § 14 Abs 1–4a.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen (Abs 4).

Rn 8 Nach Abs 4 bestimmen die Regierungen von Bund und Ländern für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden (S 1) und welche organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen maßgebend sind (S 2). Die Ermächtigungen können auf die Landesjustizverwaltungen übertragen werden (S 3). Nach S 4 kann die elektronische Aktenführun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsfolge.

Rn 10 Wird die Form nach § 14b Abs 1 S 1 nicht eingehalten, ist die bei Gericht eingegangene Erklärung unwirksam (BGH v 5.12.23 – XIII ZB 45/22, iuris Rz 7 = FGPrax 24, 39). Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass das im Falle einer Störung zulässigerweise eingereichte Ersatzdokument alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Dies ist zwar im Regelfall so; jedoch ist na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dokument.

Rn 8 Es können nicht nur Urkunden, sondern alle schriftlich abgefassten Texte (auch: elektronische Dokumente) zugestellt werden. Ob die Urschrift, eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift zuzustellen ist, richtet sich nach der gesetzlichen oder gerichtlichen Anordnung (Rn 6). In der Regel verbleibt die Urschrift des zuzustellenden Dokuments bei den Akten und es wird...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anforderungen an die Zustellung; Unterscheidung zwischen Abschrift und Ausfertigung.

Rn 2 Die Zustellung des Urteils erfolgte bis zum 1.7.14 nicht durch Übermittlung der Urschrift, sondern einer amtlichen Ausfertigung (dazu Abs 2–5, BGH NJW 10, 2519, 2520 Rz 14), die das vollständige Urt einschließlich der Unterschriften enthält (BGH NJW 01, 1653, 1654), die von den nach § 309 mitwirkenden Richter zu leisten sind; anders ist es nur in den Fällen des § 313b I...mehr