Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Akte

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I S 3786) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.17 (BGBl I S 2208, 2218) geändert und mWz 1.1.26 durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Jus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 § 299a regelt die Erteilung von Ausfertigungen etc, wenn eine weggelegte (s § 7 AktO) führende papierene Akte kostengünstig und platzsparend durch Mikroverfilmung (Herstellung einer stark verkleinerten photographischen Abbildung eines Schriftstücks, Bildes ua auf Mikrofilm oder Mikrokarten) auf Bildträgern archiviert wurde und beim Gericht statt des Originals nur die Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Schrifttum: Siehe zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bick, Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024, AO-StB 2024, 49; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VermVV Anhang zu § 802k: VermVV

Vom 26.7.12 (BGBl I S 1663, geändert durch Art 7 G v. 15.7.24, BGBl I Nr 237) Gesetzestext Diese Verordnung gilt für Vermögensverzeichnisse, die nach § 802f Absatz 8 der Zivilprozessordnung oder nach § 284 Absatz 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegen sind. Sie gilt ferner für Vermögensverzeichnisse, die aufgrund einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung errichtet wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verordnungsermächtigungen (Abs 3, 4) und Inbezugnahme von § 130d (Abs 5).

Rn 14 Durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I, 2258) wurde Abs 3 angefügt, der das BMJ ermächtigt, verbindliche Formulare für den Auftrag nach Abs 2 einzuführen. Der Formularzwang gilt für sämtliche Vollstreckungsaufträge in der ZPO-Zwangsvollstreckung und soll unterschiedliche Vollstreckungsaufträge vereinheitlichen sowie deren Erfassung erleichtern (BTDrs 16/10069 v 30.7...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Berechtigter.

Rn 2 Ob ein Recht auf Einsicht, Ausfertigungen, Abzüge oder Abschriften besteht, richtet sich nach § 299. Die Einsicht in Form von Mikrofilmen archivierte Akten wird über ein Lesegerät (Dokumator) auf der Geschäftsstelle (vgl § 261 HGB) oder durch die Übersendung des Bild- bzw Datenträgers selbst gewährt (s § 299 Rn 6). Eine zur Ersetzung der Urschrift angelegte elektronisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anlagen.

Rn 8 BGH 10.7.08 – IX ZR 160/07 – Rz 7, NJW 08, 3498 bezeichnet es für die Hemmung der Verjährung als erforderlich, Schriftstücke, die zur Bezeichnung des Anspruchs angegeben werden, jedoch dem Ag nicht bekannt sind, dem MB in Abschrift beizufügen. Anlagen zum Mahnantrag können jedoch nicht zusammen mit dem MB zugestellt werden (AG Hagen 4.5.09 – 08–555562705–N; vgl Salten M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191a GVG – [Blinde oder sehbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. 2Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. 3Ist der blinden oder sehbehinderten P...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG

Rz. 34 Für die Herstellung von Abschriften, Kopien oder Ausdrucken, nicht aber für die Herstellung eines Originaldokuments,[46] kann der Rechtsanwalt die im Rahmen des Vergütungsverzeichnisses bestimmten Kosten verlangen. Der Gesetzgeber gesteht dem Rechtsanwalt hier eine Pauschale zu, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten für Kopiermaterial und Personal zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronisches Informationssystem (Abs 2).

Rn 2 Mit der Neufassung des Abs 2 seit 1.7.13 wurde ein elektronisches Informationssystem für alle Musterverfahren verbindlich gemacht. Allerdings ersetzt das Einstellen einer Zwischenentscheidung in das Informationssystem weder eine ggf erforderliche Zustellung noch die Aktenführung bei Gericht (BTDrs 17/8799, 22). Auch das Recht auf Akteneinsicht der Parteien und Beigelade...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Datenübermittlung (Abs 2).

Rn 8 Hintergrund ist die Regelung der ›elektronischen Akte‹ gem § 299 III. Durch elektronische Übermittlung per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur kann der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger das Vermögensverzeichnis auf Antrag auch elektronisch übermitteln. Zusätzlich zur qualifizierten elektronischen Signatur (vgl § 130a III) ist der Schutz vor unbefugter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Empfangsbekenntnis.

Rn 8 Bei Zustellung eines elektronischen Dokuments erhält der Absender eine automatische Bestätigung des Eingangs beim Empfänger. Damit ist aber nach der Konzeption des Gesetzes – anders als im Fall der Rn 9 – nicht die Zustellung zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen (richtig VGH Bayern 7.3.23 – 15 CS 23.142; irrig VGH Bayern 10.7.23 – 12 BV 23.293; VG Berlin 25.11.22 – VG 26 K ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zustellung an andere Empfänger.

Rn 9 Die Entgegennahme eines elektronischen Dokuments erfordert ein vorheriges Tätigwerden der Empfangsperson selbst: Diese muss sich, nachdem sie ein besonderes elektronisches Postfach eingerichtet hat, an diesem jew anmelden und kontrollieren, ob dort Eingänge vorhanden sind. Deshalb darf die elektronische Übermittlung bei anderen als den in Abs 2 genannten Empfängern nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Bedeutung der Vorfristen.

Rn 49 Für Rechtsmittelbegründungen müssen – um auch für den Fall von Zwischenfällen die rechtzeitige Bearbeitung sicher zu stellen – Vorfristen (idR etwa 1 Woche) notiert werden, zu dem die Akten einem Rechtsanwalt vorgelegt werden müssen (BGH NJW-RR 23, 1284 [BGH 21.06.2023 - XII ZB 418/22]; NJW-RR 22, 1717 [BGH 20.09.2022 - VI ZB 17/22] Rz 7; NJW 94, 2831); dass hierzu gee...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Ausfertigungen und Abschriften aus Gerichtsakten (Absatz 5).

Rn 10 Die § 299a ZPO entsprechende Vorschrift betrifft in Papierform geführte Akten, die auf einen Bild- oder anderen Datenträger übertragen wurden (Mikrofilm, elektronische Speicherung) und aus denen Ausfertigungen und Abschriften erstellt werden sollen, nicht aber elektronisch geführte Akten iSd § 14 Abs 1–4a.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen (Abs 4).

Rn 8 Nach Abs 4 bestimmen die Regierungen von Bund und Ländern für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden (S 1) und welche organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen maßgebend sind (S 2). Die Ermächtigungen können auf die Landesjustizverwaltungen übertragen werden (S 3). Nach S 4 kann die elektronische Aktenführun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsfolge.

Rn 10 Wird die Form nach § 14b Abs 1 S 1 nicht eingehalten, ist die bei Gericht eingegangene Erklärung unwirksam (BGH v 5.12.23 – XIII ZB 45/22, iuris Rz 7 = FGPrax 24, 39). Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass das im Falle einer Störung zulässigerweise eingereichte Ersatzdokument alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Dies ist zwar im Regelfall so; jedoch ist na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dokument.

Rn 8 Es können nicht nur Urkunden, sondern alle schriftlich abgefassten Texte (auch: elektronische Dokumente) zugestellt werden. Ob die Urschrift, eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift zuzustellen ist, richtet sich nach der gesetzlichen oder gerichtlichen Anordnung (Rn 6). In der Regel verbleibt die Urschrift des zuzustellenden Dokuments bei den Akten und es wird...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anforderungen an die Zustellung; Unterscheidung zwischen Abschrift und Ausfertigung.

Rn 2 Die Zustellung des Urteils erfolgte bis zum 1.7.14 nicht durch Übermittlung der Urschrift, sondern einer amtlichen Ausfertigung (dazu Abs 2–5, BGH NJW 10, 2519, 2520 Rz 14), die das vollständige Urt einschließlich der Unterschriften enthält (BGH NJW 01, 1653, 1654), die von den nach § 309 mitwirkenden Richter zu leisten sind; anders ist es nur in den Fällen des § 313b I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]; BAG NZA 25, 349 [BAG 16.10.2024 - 4 AZR 254/23] Rz 20)....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 2 Initiator und Motivator

HR ist dafür verantwortlich, die Systeme so zu gestalten, dass Compliance- und personalwirtschaftliche Risiken vermieden und Wertsteigerungschancen im Sinne der Unternehmensstrategie genutzt werden. Damit HR als Impulsgeber und Treiber für Nachhaltigkeit glaubhaft ist, sollte HR natürlich auch selbst nachhaltig arbeiten. Die gewonnenen Erfahrungen können dann in alle Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / 5. Anspruch auf Akteneinsicht nach der DSGVO?

Wie sich aus § 2a AO ergibt, gilt die DSGVO (direkt) im Besteuerungsverfahren (Hamminger, NWB 2022, 1787; BMF, BStBl. I 2020, 143, Rz. 2). Daher wurde inzwischen die Rechtsauffassung vertreten, dass sich aus Art. 15 Abs. 1 Halbs. 2, Abs. 2 DSGVO ein Anspruch auf Akteneinsicht herleitet, der durch Verpflichtungsklage zu verfolgen ist. Hierbei handle es sich um keine Ermessens...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 1.2 Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte digitale Akte der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sorgt für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation, erhöht die Therapiesicherheit, vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen und stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten. Sämtliche behandlungsrelevanten Daten von der Medikation bis hin zu bildg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, zfs Aktuell / 4.1 Behördenaktenübermittlungsverordnung

Am 6.5.2025 ist die Verordnung der Bundesregierung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung – BehAktÜbV) v. 30.4.2025 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 125 v. 5.5.2025). Die Verordnung ist in zivil-, arbeits-, verwalt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz 1. Zur Beantwortung der Frage, ob die Finanzbehörde Kenntnis von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen hat, ist auf diejenigen Personen abzustellen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind beziehungsweise die den (zu ändernden) Steuerbescheid erlassen haben. 2. Elektronische Daten, die nicht automatisch zur Papierakte/elektronischen Akte gelangen, sondern lediglich auf Datenspeichern der ...§ 370 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnungmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.7 Elektronische Akten (§ 28p Abs. 4)

Rz. 72 Die Vorschrift hat das Barrierefreiheitsgesetz v. 16.7.2021 (BGBl I S 2970) eingefügt (dazu Rz. 18). Hiernach ist der DRV Bund aufgegeben, ein Dateisystem (zum Begriff vgl. auch Rz. 16 m. w. N.) zu führen, in dem die Träger der Rentenversicherung ihre elektronischen Akten führen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfungen nach den Abs. 1, 1a und 1c stehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Patientenakte... / Zusammenfassung

Begriff Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte digitale Akte der gesetzlichen Krankenkassen und gehört zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Sie sorgt für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation, erhöht die Therapiesicherheit, vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen und stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten. Sämtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Patientenakte... / 4 Anwendung

Versicherte benutzen ihre Patientenakte über einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone. Außerdem ist die Applikation (App) der jeweiligen Krankenkasse erforderlich, um sich für die Patientenakte zu registrieren und die Zugangsdaten zu erhalten. Damit wird die Patientenakte in Form einer eigenen, weiteren App aufgerufen und in einem sicheren Verfahren zugänglich. Über die Apps...mehr

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AGS 05/2025, Nun doch Ersta... / II. Notwendige Aufwendung

Die Kostenfestsetzung sei um die begehrten weiteren 12,00 EUR zu ergänzen. Dabei könne dahinstehen, ob sich die im Zuge der Akteneinsichtnahme dem Rechtsanwalt entstandenen Versendungskosten grds. ohne Weiteres als notwendige Auslagen der Prozessführung darstellen und damit bei gegebenem Erstattungsanspruch auszugleichen seien (so AG Tiergarten, Beschl. v. 21.2.2023 – 336 Cs...mehr

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AGS 04/2025, Erstattung für... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Die vom VG aufgestellten Grundsätze betreffend die Kopien aus der Behördenakte gelten m.E. nicht nur für das Verwaltungsstreitverfahren, sondern auch für andere Verfahren. 1. Uneinheitliche Rechtsprechung Allerdings ist eine ganz klare Linie in der Rspr. insoweit nicht zu erkennen. So hat das SG Ulm (Beschl. v. 12.7.2024 – S 13 SF 2602/23 E, J...mehr

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FF 04/2025, Sorgfaltspflich... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde des Antragsgegners richtet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von 5.401 EUR an die Antragstellerin. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner waren miteinander verheiratet. Ihre Ehe wurde im Jahr 2016 durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach rechtskräftig geschieden, nachdem sich die Beteiligten im Jahr 2015 getrennt hatten. [3...mehr

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AGS 04/2025, Erstattung für... / Leitsatz

Der Rechtsanwalt kann im Verwaltungsstreitverfahren grundsätzlich auch den Verwaltungsvorgang kopieren und ist nicht auf eine rein elektronische Ablichtung beschränkt. Es besteht keine Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Verwendung einer elektronischen Ablichtung. Der Höhe nach sind Aufwendungen für Kopien aus der Behördenakte gem. Nr. 7000 Nr. 1a) VV erstattungsfähig, sowe...mehr

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AGS 04/2025, Erstattung für... / II. Grundsätzliche Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten

Das VG hat die Kopierkosten plus Umsatzsteuer als erstattungsfähig angesehen. Es sieht die Grundlage in Nr. 7000 Nr. 1a) VV. Der Bevollmächtigte der Klägerin habe grds. den Verwaltungsvorgang kopieren dürfen und sei nicht auf eine rein elektronische Ablichtung beschränkt gewesen. Der Auslagentatbestand Nr. 7000 Nr. 1a) VV sehe zudem die Vergütung von Kopien und Ausdrucken au...mehr

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FoVo 04/2025, BGH klärt Str... / I. Die Vorpfändung und ihre Kosten

Vorpfändung als wirksames Mittel der Zwangsvollstreckung Die Vorpfändung stellt in der Zwangsvollstreckung ein sehr wirksames Mittel dar, um bei dem Schuldner eine Reaktion hervorzurufen und auf dieser Grundlage eine gütliche Einigung zu erzielen. Sie übt also Vollstreckungsdruck aus, da der Schuldner insbesondere bei der Vorpfändung bezogen auf ein Konto in seiner Teilnahme ...mehr

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Jansen, SGG § 120 Akteneins... / 2.2 Elektronisch geführte Prozessakten

Rz. 10 Die Einsicht in elektronische Dokumente erfolgt ab 2018 gemäß Abs. 2 Satz 1 durch das Bereitstellen des Inhaltes der Akten. Bis zum 1.7.2021 erfolgte dies durch Bereitstellen "zum Abruf". Nun erfolgt dies durch Übermittlung der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Aktenvolumen herunterzuladen und auch das Dateiformat zu änd...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

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AGS 02/2025, Aktenversendungspauschale und elektronische Akte

§ 107 Abs. 5 OWiG Leitsatz Die Vorschrift des § 107 Abs. 5 OWiG ist im Hinblick auf ihre Entstehungsgeschichte dahingehend auszulegen, dass die Aktenversendungspauschale für einen Ausdruck einer eigentlich elektronisch geführten Akte nur dann anfällt, wenn der Antragsteller (der Verteidiger) die Übersendung eines Papierauszuges ausdrücklich beantragt. AG Radolfzell, Beschl. v. ...mehr

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AGS 02/2025, Aktenversendun... / II. Aktenversendungspauschale ist nicht angefallen

Der zulässige Antrag war nach Auffassung des AG begründet, da die Aktenversendungspauschale nach § 107 Abs. 5 S. 1 OWiG für die vorliegend erfolgte Akteneinsicht nicht angefallen ist und die Verwaltungsbehörde daher nicht berechtigt gewesen sei, diese vom Antragsteller zu erheben. 1. Anwendungsbereich des § 107 Abs. 5 OWiG Die Erhebung der Aktenversendungspauschale sei für das...mehr

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AGS 02/2025, Aktenversendun... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Folgen der elektronischen Aktenführung Im Bußgeldverfahren werden die Akten zunehmend in elektronischer Form geführt. Die Akteneinsicht richtet sich in diesen Fällen nach § 110d OWiG (AG Ahrensburg, Beschl. v. 21.7.2016 – 52 OWiG 463/14; AG Duderstadt AGS 2014, 333; AG Eutin VRR 2009, 480; AG Gelnhausen, Beschl. v. 5.3.2018 – 44 OWi 57/17; AG Herford VRR 2104, 3 [Ls.]; AG ...mehr

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AGS 02/2025, Aktenversendun... / Leitsatz

Die Vorschrift des § 107 Abs. 5 OWiG ist im Hinblick auf ihre Entstehungsgeschichte dahingehend auszulegen, dass die Aktenversendungspauschale für einen Ausdruck einer eigentlich elektronisch geführten Akte nur dann anfällt, wenn der Antragsteller (der Verteidiger) die Übersendung eines Papierauszuges ausdrücklich beantragt. AG Radolfzell, Beschl. v. 9.2.2024 – 1 OWi 323/23mehr

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AGS 02/2025, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2024 - Teil 2: Teile 4 bis 7 VV

Über die Entwicklung der Rspr. im Jahre 2024 zum §§-Teil des RVG wurde in AGS 2025, 4 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der zu den Teilen 4–7 VV in 2024 ergangenen Rspr. Der Stand des Beitrags ist Anfang/Mitte Februar 2025. Hinweismehr

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zfs 02/2025, Erinnerung geg... / 3 Anmerkung:

Die in der gebotenen Kürze ergangene Entscheidung des Einzelrichters des BGH gegen einen offensichtlich querulatorischen Beschwerdeführer ist inhaltlich völlig zutreffend. Gerade infolge der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind sich viele Rechtsanwälte und Behördenmitarbeiter unsicher, welche Formerfordernisse im Verfahren über die Erinnerung gegen den Gerichtsk...mehr

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FoVo 02/2025, Vorteil konku... / 2 II. Die Entscheidung

Es fehlt an einem wirksamen Vollstreckungsantrag Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 14.12.2023 wurde form- und fristgerecht eingelegt, sie erweist sich zudem, wenngleich aus anderen als den in der Beschwerde gerügten Gründen, als begründet. Die von Amts wegen durchzuführende Prüfung des Vorliegens der Vollstreckungsvoraussetzungen ergab, dass kein wirksamer Volls...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Bindungswirkung (§ 91 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die in Abschn IV (s Rn 11) zitierte Rspr hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Im JStG 2022 v 16.12.2022, (BGBl I 2022, 2294) erfolgten Anpassungen des Abs 1. Der bisherige S 3 wurde entfernt. Aus dem bisherigen S 4 wurde S 3 und ein neuer S 4 wurde angefügt. Diese Änderungen greifen ab dem 01.01.2024. Im Referentenentwurf wird ausgeführt, dass ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Versicherte kann von seiner Krankenkasse verlangen, die dort vorhandenen Leistungsdaten auf die elektronische Gesundheitskarte zu übertragen. Dazu gehören auch nachträglich geänderte oder fehlerhafte Diagnosen. Ausgeführt wird die Übertragung durch den Anbieter der Akte. Das Nähere zu Inhalt und Struktur der relevanten Datensätze vereinbaren die in Abs. 2 genannten...mehr