Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Mobilitätsprämie / 2 Berechnung der Prämie

Die Mobilitätsprämie wird für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gewährt. In die Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie werden die vollen 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer einbezogen und nicht nur der Erhöhungsbetrag von 8 Cent. Die für die Berechnung der Prämi...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

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Sachbezüge / 4.1 Üblicher Endpreis am Abgabeort

Sachbezüge, für die keine amtlichen Sachbezugswerte festgesetzt sind und die nicht mit Durchschnittswerten oder nach § 8 Abs. 3 EStG zu bewerten sind, die also einzeln bewertet und individuell versteuert werden, sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen.[1] Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen...mehr

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Einmalzahlungen / 3.4 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Bei Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle ist zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern, die sozialversicherungspflichtig sind, und übrigen Arbeitnehmern. Entsprechend ist die Steuerberechnung nach der allgemeinen Jahreslohnsteuertabelle oder der besonderen Jahreslohnsteuertabelle vorzunehmen. Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist für einen Arbeitnehmer anzuwenden, der in allen ...mehr

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Mobilitätsprämie / 1 Begünstigter Personenkreis

Ab 2021 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 EUR. Für den Zeitraum 2022 – 2026 gilt eine weitere Erhöhung auf 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer durch das Steuerentlastungsgesetz 2022. Die gesetzliche Zielsetzung der erhöhten Entfernungspauschale liegt darin, einen Ausgleich bei Berufspendlern mit langen Wegstrecken hinsichtlich...mehr

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Sachbezüge-ABC / Kundenbindungsprogramme/Miles and More

Fluggesellschaften, Hotelketten usw. bieten "Vielfliegern" und "Vielübernachtern" Bonusprogramme: Bei einer bestimmten Zahl gutgeschriebener Flugmeilen oder Übernachtungen stehen dem Kunden Freiflüge und Freiübernachtungen zu. Werden betrieblich erflogene Meilen auch betrieblich verwandt, tritt keine Steuerpflicht ein. Soweit diese Bonusprogramme den Arbeitnehmern zur privat...mehr

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Sachbezüge / 4.2 Freigrenze von 50 EUR

Sachbezüge sind seit 1.1.2022 bis zu einem Betrag i. H. v. 50 EUR monatlich steuerfrei.[1] Dies gilt für die nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht zu den Einnahmen in Geld zählenden Gutscheine und Geldkarten seit 1.1.2020 jedoch nur, wenn die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.[2] Nach § 8 Abs. 4 EStG werden Leistungen des Arbeitgebers in ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Drittrabatte

Geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer nicht unmittelbar von ihrem Arbeitgeber, sondern von Dritten erhalten, sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie durch das Dienstverhältnis veranlasst sind und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden.[1] Die Annahme von Arbeitslohn von dritter Seite setzt voraus, dass sich die Z...mehr

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Werkvertrag / Einkommensteuer

1 Erlöse beim Werkunternehmer/Gewinnrealisierung Entgelte aus Werkverträgen im Rahmen eines Gewerbebetriebs sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG einkommensteuerpflichtig. Ist der Werkunternehmer nicht buchführungs-bzw. bilanzierungspflichtig, muss er den Werklohn erst im Jahr des Zuflusses versteuern.[1] Beim Werkunternehmer, der buchführungs-bzw. bilanzierungsp...mehr

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Werkvertrag / 3.2.1 Umlaufvermögen

Werden Produkte für den Besteller aufgrund eines Werklieferungsvertrags gem. § 650 BGB in echter Auftragsproduktion hergestellt, zählen diese zu dessen Umlaufvermögen, wenn der Besteller diese einem Dritten vollständig und endgültig überlassen will/wird.mehr

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Werkvertrag / 3 Bilanzierung beim Besteller

Eine spezielle einkommensteuerrechtliche Problematik besteht bei Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit der Bilanzierung des erworbenen Werkes. 3.1 Immaterielle Werke/Wirtschaftsgüter Gemäß § 5 Abs. 2 EStG ist für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Immaterielle Wirtschaftsgüter im Sinne von § 5...mehr

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Werkvertrag / 2 Ausgaben beim Auftraggeber

Lässt der Unternehmer z.B. Reparaturen an beweglichem Gegenständen des Betriebsvermögens durchführen, liegen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Lässt der Auftraggeber als Privatperson aufgrund von Werkverträgen z. B. Reparaturen im Haushalt oder an seiner (Mietwohnung oder eigengenutzte Eigentums-) Wohnung durchführen (z. B. Austausch von Bodenbelägen, Türen und Fenste...mehr

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Werkvertrag / 3.2 Materielle Werke/Wirtschaftsgüter

3.2.1 Umlaufvermögen Werden Produkte für den Besteller aufgrund eines Werklieferungsvertrags gem. § 650 BGB in echter Auftragsproduktion hergestellt, zählen diese zu dessen Umlaufvermögen, wenn der Besteller diese einem Dritten vollständig und endgültig überlassen will/wird. 3.2.2 Anlagevermögen Lässt sich der Unternehmer für seinen Betrieb aufgrund des Werkvertrags (Bauvertrag...mehr

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Werkvertrag / 3.2.2 Anlagevermögen

Lässt sich der Unternehmer für seinen Betrieb aufgrund des Werkvertrags (Bauvertrag) ein Gebäude errichten, ist dieses nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a EStG mit den gesamten Herstellungskosten zu aktivieren und nach § 7 Abs. 4, 5 oder 5a EStG auf die Dauer der Gebäudenutzung abzuschreiben.mehr

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Werkvertrag / 3.1 Immaterielle Werke/Wirtschaftsgüter

Gemäß § 5 Abs. 2 EStG ist für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Immaterielle Wirtschaftsgüter im Sinne von § 5 Abs. 2 EStG sind alle unkörperliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Rechte und tatsächliche Positionen von wirtschaftlichem Wert (z. B. ein auf die Bedürfnisse des Bestellers zugesc...mehr

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Werkvertrag / 1 Erlöse beim Werkunternehmer/Gewinnrealisierung

Entgelte aus Werkverträgen im Rahmen eines Gewerbebetriebs sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG einkommensteuerpflichtig. Ist der Werkunternehmer nicht buchführungs-bzw. bilanzierungspflichtig, muss er den Werklohn erst im Jahr des Zuflusses versteuern.[1] Beim Werkunternehmer, der buchführungs-bzw. bilanzierungspflichtig ist bzw. freiwillig bilanziert, tritt d...mehr

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Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer

Zusammenfassung Begriff Schuldner der Einkommensteuer können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige sein (§ 1 EStG). Dementsprechend hat Einkommensteuer nur zu zahlen, wer die Voraussetzungen dieser persönlichen Steuerpflicht erfüllt. Die Abgrenzung der beiden Fallgruppen der persönlichen Steuerpflicht bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige im Inland einen Wohns...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Einkommensteuer

Tz. 140 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Der Einbringungsgewinn unterliegt der ESt, wenn Einbringender eine natürliche Person oder eine Pers-Ges ist, soweit an dieser (mittelbar über eine andere Pers-Ges oder unmittelbar) natürliche Personen beteiligt sind. 7.5.1 Einkunftsart und Verfahren Tz. 141 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der durch die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG entstandene V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren, Tarifermäßigung, Freibetrag)

8.2.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Verlustvortrag bei der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (§ 10d EStG)

Tz. 198 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2158). Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger eines (estlichen oder kstlichen) Verlustabzugs sein kann (s Heinicke, in Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 228 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Siebte Teil des UmwStG (s § 24 UmwStG) enthält im Gegensatz zum Sechsten Teil des UmwStG (s §§ 20ff UmwStG) keine Regelung zur Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung von (einbringungsgeborenen) Anteilen an der Übernehmerin, die aus einer Sacheinlage gem § 24 Abs 1 UmwStG hervorgegangen sind. Die Entbehrlichkeit spezieller Bestimmu...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

1.1 Überblick Es sind 3 Fallgruppen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Eine davon erfasst Steuerpflichtige, die im Inland zwar weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland erzielen. Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag ...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Schuldner der Einkommensteuer können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige sein (§ 1 EStG). Dementsprechend hat Einkommensteuer nur zu zahlen, wer die Voraussetzungen dieser persönlichen Steuerpflicht erfüllt. Die Abgrenzung der beiden Fallgruppen der persönlichen Steuerpflicht bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige im Inland einen Wohnsitz bzw. seinen...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.4 Diplomaten

Für deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, z. B. Bund, Länder oder Kommune, in einem Dienstverhältnis stehen und für ihre Tätigkeit im Ausland Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, gilt eine Sonderregelung hinsichtlich der unb...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.5 Grenzpendler

Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden den inländischen Staatsangehörigen in vollem Umfang gleichgestellt, wenn sie ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen (Grenzpendler). Ziel der Regelung ist es, die vom EuGH verlangte Freizügigkeit der Arbeitnehmer[1] nicht durch eine nachteilige Besteuerung ...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.1 Überblick

Es sind 3 Fallgruppen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Eine davon erfasst Steuerpflichtige, die im Inland zwar weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland erzielen. Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag (= fiktive un...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.2 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Arbeitnehmer, die im Inland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] haben.[3] Gleichgültig ist, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu denken ist etwa an ausländische Arbeitnehmer, auch wenn ihre Familien weiterhin im Heimatland leben. Die Frage, ob ein die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht begrü...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.3 Beginn/Ende der Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt bzw. dem Zuzug ins Inland. Sie endet mit dem Tod bzw. dem Wegzug aus dem Inland. Bei Wohnsitzverlegung im Laufe eines Veranlagungszeitraums ist für das gesamte Kalenderjahr nur eine Veranlagung durchzuführen, und zwar nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht. Folglich werden alle zustehenden Jahresfreibeträge...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 2 Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind, abgesehen von den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht von Diplomaten[1] u. a. bzw. von ausländischen Grenzpendlern[2], beschränkt steuerpflichtig.[3] Weitere Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Arbeitnehmer inländischen Arbeitslohn erzielt.[4] Dies ist der Fall, wenn er d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3 Tarifermäßigung

7.5.3.1 Buchwertansatz Tz. 143 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Im Fall der Bewertung des BV zum Bw gelten die eingebrachten WG als zum Bw an die Übernehmerin veräußert (s § 24 Abs 3 S 1 UmwStG). Es entsteht infolge dessen kein Einbringungsgewinn (es kann sich ein Einbringungsverlust aus dem Anfall von Einbringungskosten ergeben, s Tz 130 aE). Werden unwes WG zurückbehalten und dadu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.2 Zwischenwertansatz

Tz. 144 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Einbringungsgewinn im Fall des Zwischenwertansatzes ist ebenso wie der Entnahmegewinn aus der Zurückbehaltung unwes WG ein lfd Gewinn. § 24 Abs 3 S 2 UmwStG erklärt die Tarifvergünstigungsvorschrift des § 34 EStG ausdrücklich nur für anwendbar, wenn das eingebrachte BV mit dem gW angesetzt wird. Nach allgemeinen Grundsätzen scheidet eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.2 Steuerpflicht

Tz. 142 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Eine spezielle ESt-Befreiung für den Einbringungsgewinn enthält weder das UmwStG noch das EStG. § 3 Nr 40 EStG stellt jedoch 40 % (bzw bis 2008: 50 %) der Einnahmen aus der Veräußerung sowie die Entnahmen von WG stfrei, wenn es sich dabei um Anteile an Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen handelt, deren Leistungen zu Einnahmen iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.1 Buchwertansatz

Tz. 143 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Im Fall der Bewertung des BV zum Bw gelten die eingebrachten WG als zum Bw an die Übernehmerin veräußert (s § 24 Abs 3 S 1 UmwStG). Es entsteht infolge dessen kein Einbringungsgewinn (es kann sich ein Einbringungsverlust aus dem Anfall von Einbringungskosten ergeben, s Tz 130 aE). Werden unwes WG zurückbehalten und dadurch in das PV des Einb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Einkünfte

[1] Werden Einkünfte ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriff "Einkünfte". An sich sind unter "Einkünfte" alle i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, d.h., es kommt für die Anwendung des § 1 weder auf die Einkunftsart noch auf die Einkünfteermittlungsart (Bilanzierung, Überschussrechnung, Durchschnittssätze) an.[2] Es ist weder erforderlich noch schädlich, wenn der Steuerpflichtige E...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Auskunft bei Pflichtteilsforderung

Rz. 13 Muster 7.6: Auskunft bei Pflichtteilsforderung Muster 7.6: Auskunft bei Pflichtteilsforderung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind aufgefordert worden, als testamentarisch eingesetzter Erbe über den Nachlass Ihrer _________________________/Ihres _________________________ Auskunft zu erteilen, weil Pflichtteilsan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Systematische Einordnung des § 1

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Deutsches Steuerrecht. Die Problematik einer sachgerechten Einkünfteabgrenzung durch Festlegung angemessener Verrechnungspreise ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts zu beurteilen. Dies folgt aus der Überlegung, dass hier nur die Steuerfolgen analysiert werden können und sollen, die sich auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in Deutsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Anteile aus der Einbringung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 119 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile veräußert, die ihrerseits aus der Einbringung gem §§ 20 Abs 1 S 2, 23 Abs 4 UmwStG von Anteilen iSd § 21 UmwStG stammen ("Ketteneinbringung"), ist für Zwecke der stlichen Beurteilung des VG zu prüfen, welcher Einbringungsvorgang dem erstmaligen Erwerb von einbringungsgeborenen Anteilen zugrunde lag. Stamme...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. BMF, Schr. v. 13.7.2009 – IV B 5 - S 2118-a/07/10004 – DOK 2009/0407190, BStBl. I 2009, 835 (Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 17. Juli 2008 – I R 84/04 – [BStBl 2009 II S. 630]; Nichtanwendungsschreiben der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Mit Urteil vom 17. Juli 2008 – I R 84/04 – (BStBl. 2009 II S. 630) hat der BFH entschieden, dass auch nach Streichung des § 2 a Abs. 3 EStG aF Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte, deren Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei gestellt sind, prinzipiell nicht im Inland abzugsfähig sind. Abweichend davon soll nach Meinung des BFH jedoch ein phasengleicher Ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Regelung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor Implementierung des § 1

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehung des § 1 als Folge des Dealing-at-arm's-length-Grundsatzes. Häufig sind international verflochtene Unternehmen aus steuerlichen Gründen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen dem Anreiz ausgesetzt, Gewinne nicht im Inland, sondern im (niedriger besteuerten) Ausland entstehen zu lassen. Das hieraus hervorgehende Regelungsbedürfnis des Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.1 Einkunftsart und Verfahren

Tz. 141 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der durch die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG entstandene Veräußerungsgewinn gehört der Einkunftsart an, nach der auch das eingebrachte Vermögen (Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit) besteuert worden ist. IRd einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der aufnehmenden Pers-Ges ist der Einbringungsgewinn nicht zu erfass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.4 Freibetrag gemäß § 16 Abs 4 EStG

Tz. 150 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2 und 18 Abs 3 S 2 EStG) ist nur im Fall der Einbringung zum gW zu gewähren (s § 24 Abs 3 S 2 HS 1 UmwStG). Wird der Bruchteil eines MU-Anteils eingebracht, scheidet die Berücksichtigung eines Freibetrags gem § 16 Abs 4 EStG selbst im Fall eines Ansatzes zum gW aus. Der Freibetrag wird au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung

Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als AE bei der ESt nur zur Hälfte (ab VZ 2009 zu 60 % bzw iR der Abgeltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.2 Veräußerung innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Tz. 109 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile, die durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG erworbenen worden sind, innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem stlichen Übertragungsstichtag der Sacheinlage (s § 20 Abs 7 S 1 UmwStG) veräußert, ist eine St-Befreiung nach dem sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c Abs 2 EStG) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Gewinne aus den Ersatztatbeständen des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 120 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die St-Befreiungsvorschrift des § 3 Nr 40 S 1 EStG enthält – bis auf die Abwicklung einer Kap-Ges und Kap-Rückzahlung – keine Regelung für die Gewinne aus der Aufdeckung der stillen Reserven aus einbringungsgeborenen Anteilen infolge der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, die Entstrickungsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. OFD Koblenz, Vfg. v. 10.8.1995 – S 1341 A - St 34 1 (Anwendung des § 1 AStG durch die Außenprüfung auf den Technologietransfer in Entwicklungsländern)

Es ist seit langem zu beobachten, daß eine Reihe von Entwicklungsländern i.S. von § 3 AIG Vergütungen für Lizenzen und Beratungsleistungen (technologische Dienstleistungen) und für Darlehen durch dort ansässige Tochtergesellschaften an ihre deutsche Muttergesellschaft beschränken. Unter anderem geschieht dies durch gesetzliche Verbote des Abschlusses solcher Verträge, durch ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 23. BMF, Schr. v. 18.11.2011 – IV C 6 - S 2134/10/10004 – DOK 2011/0802578, BStBl. I 2011, 1278 (Finale Entnahme und finale Betriebsaufgabe; BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 – I R 77/06 – [BStBl 2009 II S. 464] und vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – [BStBl 2011 II S. 1019])

Mit Urteil vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – (BStBl. 2011 II S. 1019) hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht zur Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe führt. Die Aufgabe der Rechtsprechung zur "Theorie der finalen Betriebsaufgabe" steht im Zusammenhang mit dem Urteil vom 17. ...mehr