Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.2 Verlustverrechnung

In der steuerrechtlichen Behandlung von Verlusten kommt ein weiterer Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zutage. Bei einer Personengesellschaft können die anteiligen Verluste der Gesellschaft von den Gesellschaftern grundsätzlich mit deren anderen Einkünften bei der Ermittlung der Einkommensteuer verrechnet werden. Lediglich bei Personengesellschaften mit...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 9 Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Zwar sind die ertragsteuerlichen Folgen aus der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer für die Wahl der Rechtsform ständig präsent und damit ganz erheblich. Doch auch eine einmalige und erst in der Zukunft liegende Belastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sollte bei der Rechtsformwahl nicht vernachlässigt werden. Die unentgeltliche Übertragu...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.2.1 743

Durch die Option werden die bisherigen Mitunternehmer steuerlich zu Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft, und zwar mit allen steuerlichen Folgen; nach § la Abs. 3 KStG zu nennen sind insbesondere, dass[1] eine bisher als Sondervergütung (Gewinnvorab) zu wertende Tätigkeitsvergütung mit der Option zu Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG des Gesellschafters wird, für welchen Loh...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.1 745

Die vorstehenden Berechnungen zeigen, dass im Thesaurierungsfall Kapitalgesellschaften sich günstiger als Personengesellschaften darstellen. Daher zielen Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Körperschafsteuer optieren, auf eine Thesaurierung ihrer erwirtschafteten Gewinne ab. Um diese Zielsetzung der Option zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Kontenmode...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.2 Kapitalgesellschaften

Anders als eine Personengesellschaft unterliegt eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Einkommen selbst der Besteuerung; es wird Körperschaftsteuer i. H. von 15 % erhoben. Zur Gewinnermittlung wird weitgehend auf die Vorschriften des EStG zurückgegriffen – ergänzt um einige zusätzliche Vorschriften des KStG. Jedoch gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte au...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.3 750

Sofern in den Vorjahren die Thesaurierungsbesteuerung gewählt worden ist, kommt es – wie bei einer echten Umwandlung – zu einer Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags i. S. d. § 34a Abs. 6 Nr. 2 EStG. Dies ist zwingend zu beachten. Unter den Voraussetzungen des § 34a Abs. 6 Satz 2 EStG kann die nach § 34a Abs. 4 EStG geschuldete Einkommensteuer in regelmäßi...mehr

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Kindergeld / 1.5 Berücksichtigung von Kindern bei den Zuschlagsteuern

Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer.[1] In den Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung der Anspruch auf Kindergeld im gesamten Veranlagungszeitraum höher ist, unterbleibt der Abzug der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bei der ESt-Veranlagung. Um au...mehr

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Kindergeld / 17.1 Online und rechtzeitig

Der Antrag auf Kindergeld ist grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zu beantragen.[1] Die schriftliche Antragstellung ist zulässig.[2] Andere elektronische Antragstellungen, die die Voraussetzungen des § 67 Satz 1 1. Halbsatz EStG nicht erfüllen (z. B. E-Mail, Nutzung des besonderen elektronischen Anw...mehr

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Kindergeld / 15.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Mit der Regelung von § 65 EStG wird eine Kumulation von Kindergeld und dem Kindergeld vergleichbaren, anderen Leistungen ausgeschlossen. Der Ausschluss der Zahlung von inländischem Kindergeld tritt immer dann ein, wenn entweder der Berechtigte selbst Anspruch auf die in § 65 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Leistungen oder eine andere Person Anspruch auf die Leistungen i. S. v. § ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 44 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ist der im Ausland ansässige ArbN vom FA zur > Einkommensteuer zu veranlagen, weil er unbeschränkt stpfl ist oder so behandelt wird (vgl § 1 Abs 2 und 3 EStG), ist die > Steuererklärung beim Betriebsstätten-FA des ArbG einzureichen, wenn der ArbN im > Inland keinen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (> Zuständigkeit Rz 3, 6...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei unbeschränkt Stpfl (> Unbeschränkte Steuerpflicht) wird ausländische > Einkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche ESt angerechnet oder bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der > Einkünfte Rz 3 abgezogen (§ 34c EStG); im Einzelnen > Ausland Rz 25 ff. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei beschränkt stpfl ArbN (> Beschr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Beteiligte

Rz. 13 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nur Beteiligte sind auskunftsberechtigt (vgl BMF vom 12.12.2017, Rz 1, BStBl 2017 I, 1656, > Rz 5 aE). Das ist vor allem der > Arbeitgeber , ggf vertreten durch seine Organe und bevollmächtigten Mitarbeiter, oder aber auch der die Pflichten des ArbG erfüllende Dritte iSd § 38 Abs 3a EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Darüber hinaus k...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländerbeiräte

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ausländerbeiräte vertreten die Interessen der nichtdeutschen Einwohner einer Gemeinde. Die Wahlen zu den Ausländerbeiräten sind jedoch nicht den Wahlen zu den Kommunalparlamenten gleichzusetzen. Zuwendungen an Wählervereinigungen, die sich an Ausländerbeiratswahlen beteiligen, mindern deshalb nicht die tarifliche > Einkommensteuer nach § 34g EStG (...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der > Arbeitnehmer, wenn er hier stpfl ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur > Einkommensteuer veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 33). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN o...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inmarsat

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die den ArbN der internationalen Seefunksatelliten-Organisation von Inmarsat gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge mit Ausnahme der Ruhegehälter und ähnlicher Leistungen sind von nationaler > Einkommensteuer befreit. Eine Zusammenstellung der maßgebenden Fundstellen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Lehrkräfte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 An deutschen Schulen tätige ausländische Lehrkräfte unterliegen mit den Vergütungen für diese Tätigkeit der > Einkommensteuer (> Lohnsteuer). Dies gilt auch, wenn die Lehrkraft Konsulatsangehöriger ist, zB des British Council. Ist ein Arbeitsverhältnis gegeben, zB wenn sich ein ausländischer > Hochschullehrer zu einer Lehrtätigkeit für mindes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungsförderungsgesetz

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt Schülern von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Oberschulklassen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen sowie Studierenden an Fachschulen, Akademien und Hochschulen in bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahreslohnsteuer

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Jahreslohnsteuer (vgl § 38a Abs 1 Satz 1 EStG) wird nach dem > Jahresarbeitslohn so bemessen, dass sie der > Einkommensteuer entspricht, die der > Arbeitnehmer schuldet, wenn er ausschließlich > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt (vgl § 38a Abs 2 EStG). Auch wenn das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG vor Ablauf des Kalenderjahre...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahreswagen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Arbeitgeber des Kfz-Gewerbes verkaufen regelmäßig verbilligt Kraftwagen an ihre > Arbeitnehmer; diese dürfen die mit Rabatt erworbenen (Neu-)Wagen idR erst nach Ablauf einer Behaltefrist von einem Jahr frei verkaufen (sog Jahreswagen). Zur arbeitsrechtlichen Qualität des Rechtsanspruchs auf Einräumung des Personalrabatts für Jahreswagen vgl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Sachliche Bindung

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Bindung des FA an die Anrufungsauskunft beschränkt sich aber auf das Lohnsteuer-Abzugsverfahren. Sie erstreckt sich nicht auf die Festsetzung der > Einkommensteuer iRd Veranlagung (BFH 244, 572 = BStBl 2014 II, 894; BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751). Dies gilt auch dann, wenn der ArbN selbst (> Rz 14) diese Auskunft eingeholt hat. Das e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 bis 7 AO

Rz. 55 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit § 89 Abs 2 AO wurde eine allgemeine verbindliche Auskunft für das Besteuerungsverfahren (> Rz 56) eingeführt (Gesetz vom 05.09.2006, BGBl 2006 I, 2098 = BStBl 2006 I, 506; Bruschke, DStZ 2007, 267; Dißars/Bürkle, StB 2007 54; Brühl/Süß, DStR 2016, 2617; Dannecker/Werder, BB 2017, 284; grundlegend zB Horst, Die verbindliche Auskunft nach ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt stpfl, wenn sie – idR hauptberuflich – vom > Ausland aus für inländische Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Nachrichtenanstalten und -Häuser oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsrentner

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die > Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt Renten an im > Ausland lebende Rentner in über 150 Länder. Die Zahlungen unterliegen als > Inländische Einkünfte (> Rz 2) grundsätzlich der beschränkten Stpfl. Soweit Deutschland kein Besteuerungsrecht hat (> Rz 3), wird der > Progressionsvorbehalt angewendet. Der Empfänger der Rente muss deshalb ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Anrechnung oder Abzug der ausländischen Steuer

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden im Ausland erzielte > Einkünfte von Steuerinländern – auch – im Ausland besteuert und besteht kein dies ausschließendes DBA, wird die doppelte Besteuerung idR vermieden, indem die ausländische Steuer auf die deutsche ESt angerechnet wird. Im Einzelnen: Rz. 26 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden unbeschränkt stpfl ArbN mit ihren ausländis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschafter / 2.1 Differenzierung nach der Rechtsform

Die Besteuerung des Gesellschafters wie auch die der Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht nicht einheitlich. Es erfolgt eine grundsätzliche Differenzierung nach den beiden Grundformen der Gesellschaft – der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Abgesehen von einer Differenzierung nach diesen beiden Rechtsformgruppen erfolgt – anders als im Zivil- bzw. Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschafter / 2.2 Mitunternehmerschaft

Eine Besonderheit betrifft die Ermittlung der Einkünfte einer Personengesellschaft. Es gelten zunächst die gleichen Regeln wie für ein Einzelunternehmen. Soweit die Personengesellschaft jedoch steuerlich als sog. Mitunternehmerschaft zu werten ist, gehören zum steuerlichen Gewinn auch die sog. Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dazu rechnen insbesondere Vergü...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.3 Abzugsfähigkeit der Jahressteuer bei der Einkommensteuer

Rz. 115 Bei der Einkommensteuerveranlagung ist kein Sonderausgabenabzug der Jahressteuer möglich (vgl. auch Jülicher in T/G/J/G, § 23 Rz. 41). Es besteht damit die gleichzeitige Belastung der Zahlungen mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer. Rz. 116 Ursprünglich war die Jahressteuer bei der Einkommensteuer als dauernde Last gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. abzugsfähig (s. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Einkommensteuer

Rz. 1460 [Autor/Stand] Ob die nicht offenbarte oder unzutreffend bezeichnete vGA beim Anteilseigner eine Verkürzung von Einkommensteuer (oder im Konzern von Körperschaftsteuer, s. Rz. 1424 f.) bewirkt, ist eine Frage des Einzelfalls[2]. Bei der Verurteilung eines nicht an einer GmbH beteiligten Ehemanns wegen Einkommensteuerhinterziehung aufgrund einer vGA bedarf es der Fests...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.7 Einkommensteuer und ihre Zuschlagsteuern

Nach § 4 Nr. 11 Satz 2 StBerG erstreckt sich die Befugnis nur auf die Hilfeleistung bei der (deutschen) Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Aus der Verwendung des Begriffs "Steuersachen" anstelle von "Lohnsteuersachen" ist dabei herzuleiten, dass der Lohnsteuerhilfeverein wie bisher bei der Hilfeleistung im Rahmen der Befugnis au...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19 Annex: Überschneidungsbereiche von Schenkungsteuer und Einkommensteuer, insbesondere vorweggenommene Erbfolge

19.1 Allgemeines Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einkommensteuer

aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 3.2 Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 31 Bis in die jüngste Zeit kontrovers wird das Verhältnis zwischen der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Einkommensteuer diskutiert. Die h. M. hält sich an die Vorgabe des Gesetzgebers in § 2 EStG und sieht den Kreis der einkommensteuerbaren Einkünfte auf die sieben Einkunftsarten beschränkt, bei denen eben der Erbfall fehlt. Danach stehen die beiden Steuern konkurrenzl...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.2.1 Abgrenzung von Einkommensteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Für ihre Zuwendungen an die Destinatäre erhält die Stiftung von diesen keine Gegenleistung. Zuwendungen an Destinatäre können daher auch schenkungssteuerbar sein. Für die Abgrenzung zur Ertragssteuerpflicht ist entscheidend, ob die Stiftung die Zuwendung als "freiwillige" Zuwendung i. S. v. § 7 ErbStG leistet. Leistungen an Destinatäre erfolgen nicht freiwillig, sowe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.3 Verhältnis Schenkungsteuer – Einkommensteuer

Rz. 445 Nachdem sich die FinVerw mit den Erlassen vom 20.04.2018 (BStBl I 2018, 632), die im R E 7.5 ErbStR übernommen wurden, der Auffassung des BFH angeschlossen hat, ist auch wieder eine klare Abgrenzung zwischen Schenkungsteuer und Ertragsteuer gegeben. Bei verdeckten Gewinnausschüttungen ist keine Doppelbelastung mit Schenkungsteuer und Ertragsteuer mehr zu befürchten. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.2.1 Einkommensteuer

Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs sind die Selbstständigkeit und Nachhaltigkeit der Tätigkeit. Die Tätigkeit muss auf eigene Rechnung (Unternehmerrisiko) und auf eigene Verantwortung (Unternehmerinitiative) ausgeübt werden.[1] Dann handelt es sich nicht um ein Dienstverhältnis, sondern um eine selbstständige Betätigung i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG. Auch das M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges oder Gen. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.2 Einbringungsgewinn I bei der Einkommensteuer

Tz. 59a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Sind natürliche Pers bei der Sacheinlage als Einbringende beteiligt oder sind natürliche Pers im Fall der Einbringung durch eine Pers-Ges als MU beteiligt, unterliegt der Einbringungsgewinn I der ESt als Eink aus Gew, L + F oder selbständiger Arbeit (s § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 bis 3 EStG; zur Eink-Art s Tz 59). Die StPflicht der Eink richtet sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.3.1.1 Einkommensteuer

Rz. 134 Aus Sicht des Stiftungsgründers ist bei einer Unternehmensstiftung von einem einkommensteuerrechtlichen Rechtsträgerwechsel auszugehen mit der Folge, dass es bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Dieser Aufdeckungszwang gilt nicht für die Überführung von steuerfunktionalen Einheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mituntern...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3a Übersicht – Erbschaftsteuer in aller Welt

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.2 Ausnahme bei Vermietungseinkünften: Anrechnungsmethode

Sieht ein DBA die Anrechnungsmethode vor, wie es in den DBA mit Spanien und der Schweiz vereinbart ist, sind die Vermietungseinkünfte auf der Anlage "V" zu ermitteln und zu erklären. Die im Ausland auf die Vermietungseinkünfte bezahlte Einkommensteuer ist auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar (Antrag auf Anrechnung auf Anlage "AUS"). Praxis-Beispiel Vermietungseinkünft...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Schulden, die nach dem Erbfall entstehen

Rz. 194 Abzugsfähig sind auch Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, für die jedoch der Erblasser den wirtschaftlichen Grund gesetzt hat. So sind Schadenersatzansprüche, die auf einer schädigenden Handlung durch den Erblasser beruhen, bei denen der Schaden aber erst nach dessen Tod eingetreten ist, abzugsfähig. Rz. 195 Ebenfalls abzugsfähig ist die Einkommensteu...mehr