Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.1 Rechtsfolgen für Zwecke des ErbStG

Rz. 222 Bei Vorliegen einer wirksamen Poolvereinbarung werden die dem Erblasser bzw. Schenker "unmittelbar zuzurechnenden Anteile" und die Anteile der weiteren (gebundenen) Gesellschafter zusammengerechnet.[1] Maßgebend ist, ob die Summe dieser Anteile die Mindestbeteiligung von mehr als 25 % erreicht. Rz. 223 Nach dem Gesetzeswortlaut sind nur unmittelbare Beteiligungen an K...mehr

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Vermittler / 7.1 Allgemeine Grundsätze

Eine besondere Gruppe von Vermittlern sind Reisebüros. Sie sind von Reiseveranstaltern zu unterscheiden. Reisebüros werden lediglich vermittelnd tätig, außerhalb des Reisevertrags. Da "Vermittlung" ein Handeln in fremdem Namen und für fremde Rechnung voraussetzt, sind Reisebüros Handelsvertreter i. S. d. § 84 HGB. Als Reisebüro kann jedes Unternehmen angenommen werden, das d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.1.4 Poolvereinbarungen und Familiengesellschaften

Rz. 149 Poolvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften[1] sind von den Gesellschaftsverträgen von qualifizierten Familiengesellschaften[2] zu unterscheiden. Rz. 150 In beiden Fällen geht es um eine gewisse Bindung des unternehmerischen Vermögens, die u. a. durch eine Beschränkung der Verfügungsmöglichkeiten über die Anteile an der Gesellschaft errei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.5 Stimmrechtsbindung

Rz. 198 Neben der Verfügungsbeschränkung müssen der Erblasser bzw. Schenker und die weiteren Gesellschafter untereinander verpflichtet sein, "das Stimmrecht gegenüber nicht gebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben".[1] Rz. 199 Weitere Vorgaben zur Stimmrechtsbindung werden nicht gemacht. Möglich ist daher z. B. die Übertragung der Stimmrechte auf die Poolgesellschaft,...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.10 Überlegungen zur Gestaltung von Poolvereinbarungen

Rz. 240 Bei der Gestaltung von Poolvereinbarungen für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts besteht bislang nur wenig Rechtssicherheit. In der Praxis empfiehlt sich (zumindest vorsorglich) eine enge Orientierung am Gesetzeswortlaut und eine frühzeitige Abstimmung mit der FinVerw.[1] Hinweis Bestehende Poolvereinbarungen sollten in jedem Fall daraufhin überprüft werde...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.2 Nießbrauchsgestaltungen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 111 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Barry, Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen, RNotZ 2014, 401; Blusz, Kapitalmarktrechtliche Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften in der Nachfolgeplanung, ZEV 2014, 339; Brandi/Mühlmeier, Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege vorweggenommener Erbfolgen und Vorbehaltsnießbrauch, GmbHR 1997, 7...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.3 Voraussetzungen der 90-%-Grenze

Rz. 279 Für die Ermittlung der 90-%-Grenze ist der gemeine Wert des Verwaltungsvermögens[1] ins Verhältnis zu setzen zum gemeinen Wert des begünstigungsfähigen Vermögens.[2] Rz. 280 Beträgt die Quote 90 % oder mehr, ist der Erwerb insgesamt nicht begünstigt. Bei einer Quote von weniger als 90 % kommt der (normale) Verwaltungsvermögenstest nach § 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG zur Anw...mehr

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Versandhandel / 2.6 Verlagerung des Lieferorts bei Überschreiten der Lieferschwelle

Der Lieferort verlagert sich nur dann in den Bestimmungsmitgliedstaat der Ware, wenn der Händler mit seinen Lieferungen die von dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat festgelegte Lieferschwelle überschreitet oder auf ihre Anwendung verzichtet und sich damit freiwillig dem Umsatzsteuerrecht des anderen Staats unterwirft. Wichtig Maßgebliche Lieferschwelle ohne verbrauchsteuerpflichti...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 17 Übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG)

Die am häufigsten vorkommende Befreiungsvorschrift dürfte wohl die für übliche Gelegenheitsgeschenke gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sein. Als Gelegenheitsgeschenke sind hierbei Geschenke anzusehen, welche aus einem bestimmten Anlass gemacht werden. Ein solcher Anlass kann dabei z. B. zum Geburtstag, zu einer abgeschlossenen Prüfung oder auch zur Hochzeit gegeben sein. Die Be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13 Verfahrensregelungen zum Verwaltungsvermögenstest (§ 13b Abs. 10 ErbStG)

Rz. 730 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Grosse/Vieth, Die Aufteilung des gemeinen Werts und die Zurechnung des Verwaltungsvermögens bei Personengesellschaften, ErbStB 2022, 43; Halaczinsky, Änderung des ErbStG und des BewG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, UVR 2011, 342; Korezkij, Zurechnung des Verwaltungsvermögens bei Personengesellschaften: Ern...mehr

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Vermittler / 5 Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen

Steuerpflichtig sind alle Vermittlungsleistungen, die sich nicht auf die in Tz. 4 genannten Umsätze beziehen. Hierzu gehören insbesondere in der o. a. Aufzählung nicht enthaltene inländische Lieferungen und sonstige Leistungen; Leistungen von Reisebüros, mit denen Umsätze für Reisende vermittelt werden[1]; innergemeinschaftliche Warenlieferungen; innergemeinschaftliche Güterbefö...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.3 Erwerbe von Todes wegen

2.3.1 Grundsatz Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG ist – unter bestimmten Voraussetzungen – der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück i. S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch den überlebenden Ehegatten oder den überlebenden Lebenspartner steuerbefreit.[1] 2.3.2 Voraussetzungen für die Befreiung Im Folgend...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.3 Vorräte und Bestände

Vorräte, Materialien und Verkaufsartikel sind ebenfalls Positionen im Umlaufvermögen und binden in vielen Betrieben in erheblichem Umfang Kapital. Zudem entstehen in nicht zu unterschätzendem Umfang Kosten, z. B. für Lagerhaltung und Zinsen. Hinzu kommen Risiken wie Schwund, Diebstahl oder Überalterung bei technischen Produkten. Immer wieder stellt sich heraus, dass Unternehm...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 4 Laufendes Working-Capital-Management einführen

Eine Verbesserung des Working Capital darf nicht zufällig, sporadisch oder einmalig geschehen. Um eine dauerhafte Verbesserung realisieren zu können, ist es sinnvoll, eine aktive und regelmäßige Beeinflussung der genannten Treiber zu erreichen. Daher sollte überlegt werden, ein dauerhaftes Working-Capital-Management einzuführen. Bestimmung der Verantwortlichkeit Dazu ist zunäc...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.9 Finanzierung des Kaufpreises

Das Unternehmen kann gegen eine Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Zahlungen (Raten, Renten) verkauft werden. Beim Kauf gegen Einmalzahlung ist der Kapitalbedarf für den Käufer entsprechend hoch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kaufpreis mit zinsgünstigen und in den ersten Jahren tilgungsfreien öffentlichen Existenzgründungsdarlehen finanziert werden. Der Verkä...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 6 Zusammenfassung und Ausblick

In vielen Betrieben wird im kurzfristigen Bereich durch Forderungen, Vorräte, Fertigwaren und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in erheblichem Maß Kapital gebunden. Gebundenes Kapital entzieht lebensnotwendige Liquidität und verhindert bspw. dass Investitionen getätigt, Produkte entwickelt oder Schulden abgebaut werden können. Eine hohe Kapitalbindung hat zude...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 5.6 Arbeitsblatt Ergebnisse

Die in den vorherigen Arbeitsblättern getätigten Eingaben werden im Arbeitsblatt "Ergebnisse" (s. Abb. 7) automatisch zusammengetragen und auf einer Seite übersichtlich dargestellt. Die Darstellung erfolgt für die gleichen Perioden wie in den anderen Arbeitsblättern. Lediglich die Unterteilung in unterjährige Zeiträume für das Berichtsjahr fehlt, um eine transparentere Darst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Betroffene Dienstleistungen

Die von der Vereinfachungsregelung betroffenen Dienstleistungen sind im Rahmen einer zweistufigen Prüfung festzulegen. Zum einen müssen sie einen Positivkatalog [1] von Merkmalen erfüllen. Dies sind: Es handelt sich um eine Dienstleistung von unterstützendem Charakter; Es liegt keine Tätigkeit im Kerngeschäft des betroffenen Konzerns vor (z. B. keine Forschung und Entwicklung o...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 2 Folgen eines negativen Working Capital

Ein negatives bzw. sich negativ entwickelndes Working Capital deutet auf eine Nichteinhaltung der goldenen Finanzierungsregel hin. Diese besagt, dass die Kapitalüberlassungs- und -Bindungsdauer übereinstimmen müssen. Die Kapitalüberlassungsdauer darf nach dieser Regel nicht kürzer sein als die Kapitalbindungsdauer. Das bedeutet, dass das kurzfristig gebundene Vermögen auch d...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.2.3 Ergänzende Hinweise/Gestaltungen

Keine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG Hat der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim übertragen und schenkt er zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 10 Jahren) weiteres Vermögen, ist keine Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG durchzuführen. Das Gleiche gilt naturgemäß, wenn der zuwendende Ehegatte verstirbt. Praxis-Beispiel Keine Zusammenr...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der dritte Treiber schließlich sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (L+L). In der Bilanz sind sie auf der Passivseite zu finden und müssen mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt werden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind haben i. d. R. eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Eigentlich ist es aus Sicht der Liquiditätsfreisetzung günstig, ...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.10 Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU

Ab dem 1.1.2021 wird das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) nicht mehr als Mitgliedsstaat der Europäischen Union behandelt.[1] Dadurch ergibt sich Folgendes: Erwerb eines Familienheims im Vereinigten Königreich mit einer Steuerentstehung vor dem 1.1.2021 Es handelt sich um einen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG begünstigten Erwerb. Erw...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Befreiung

Im Folgenden sollen die Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Hierunter fallen u. a. der Erbanfall (§ 1922 BGB) das Vermächtnis (§ 2147 BGB) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser Der Erblasser muss bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder er war aus zwinge...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde der Erwerb eines Familienwohnheims unter Ehegatten schenkungsteuerfrei gestellt. Grund hierfür war die geänderte Rechtsprechung des BFH[1], wonach sogenannte unbenannte (ehebedingte) Zuwendungen nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen sind, weil sie – wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters – nach herrschender...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.4 Weitere Voraussetzungen

Im Folgenden sollen die weiteren Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Zu den Erwerben von Todes wegen siehe unter diesem Stichwort in Tz. 2.3.2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser[1] Der Erblasser muss die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. War er aus zwingenden Gründe...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.6 Wegfall der Steuerbefreiung

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Anwendungsfälle sind z. B. die Veräußerung oder die Vermietung bzw. Verpachtung des Grundstücks. Die bisherige Steuerfestsetzung wird nun rückwirkend geändert. ...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.1 Überblick

Erwirbt ein Kind von Todes wegen ein Familienheim, dann bleibt dieser Erwerb nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Dagegen greift die Befreiung nicht, wenn es sich beim Erwerb um eine Schenkung handelt.[1] Erbt ein Geschwisterteil vom anderen Geschwisterteil einen Anteil des elterlichen Familienheims, kommt die Befreiun...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.3.1 Grundsatz

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG ist – unter bestimmten Voraussetzungen – der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück i. S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch den überlebenden Ehegatten oder den überlebenden Lebenspartner steuerbefreit.[1]mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 2. Wie funktioniert das Meldeverfahren bei Kurzfrist-Leihgeräten?

Es gelten die gleichen Regeln wie bei Kauf, Leasing, Miete o. ä. Der Entleiher hat seine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO gegenüber der Finanzbehörde zu erfüllen.mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3 Verbesserung des Working Capital

Die Qualität des Working Capital verbessert sich, wenn sich die sogenannten Working-Capital-Treiber Forderungen, Bestände verringern und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhen, da diese Faktoren im kurzfristigen Bereich für den Großteil der Kapitalbindung verantwortlich sind. Ziel der Verbesserung nicht immer gewünscht Eine Verbesserung des Working Capita...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / Zusammenfassung

Das Working Capital ist eine wichtige Kenngröße zur Beurteilung der Liquidität eines Unternehmens und wird ermittelt, indem man vom Umlaufvermögen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abzieht. Das Working Capital wird auch als Nettoumlaufvermögen bezeichnet. Im Umlaufvermögen, vor allem in Forderungen und Beständen, ist in vielen Unternehmen mehr Kapital gebun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der betrieblichen Veranlassung. Eine gesonderte Verrechnung für Leistungen außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses ist möglich, wenn diese im Fremdvergleich denkbar ist, im Voraus ein entgeltliches Leistungsverhältnis vereinbart wird, die Leistung eindeutig abgrenzbar und messbar ist, die Leistung im Interesse der empfangenden P...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 5.5 Arbeitsblatt Verbindlichkeiten

Die Vorgehensweise bei den Eingaben (s. Abb. 6) entspricht der vorherigen Arbeitsblätter, nur dass anstelle von Kundennamen oder Bestandspositionen jetzt Gläubigerfirmen eingetragen werden müssen. Im Fall der Verbindlichkeiten wird aber deutlich, dass es hier schwieriger ist, ein größeres Einsparungs- bzw. Reduktionspotenzial zu erschließen. Die Zielgrößen liegen bei 12 % für...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 1. Gilt die Übergangsregelung des Artikels 97 § 30 Absatz 3 EGAO – also die Nutzungsmöglichkeit nicht nachrüstbarer Systeme - auch für Registrierkassen, die bereits vor dem 26. November 2010 in Verkehr gebracht wurden und erst nach diesem Termin und vor dem 1. Januar 2020 vom heutigen Anwender gebraucht gekauft wurden?

Ja, soweit die Registrierkasse die Anforderungen des BMF -Schreibens vom 26. November 2010 erfüllt. Entscheidend ist in diesem Fall das Datum der Anschaffung durch den Anwender, nicht ob es zu dem Zeitpunkt eine neue oder gebrauchte Registrierkasse war.mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.5 Wirtschaftliche Absicherung des Übergebers

Bei der Nachfolgeregelung stellt sich regelmäßig die Frage nach der wirtschaftlichen Absicherung des Übergebers für die Zeit nach der Übergabe des Unternehmens. Deshalb ist zu prüfen, ob die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben für den Lebensunterhalt und die Beibehaltung des gewohnten "Lebensstandards" ausreichen. Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sind möglichst de...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 2. Dürfen innerhalb einer Filiale Kassen mit angeschlossener TSE und bauartbedingt nicht aufrüstbaren Kassen zeitgleich bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden?

Ja, sofern die nicht aufrüstbaren Geräte die Voraussetzungen des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO erfüllen, also eine Anschaffung nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 erfolgte und die Geräte die Anforderungen des BMF -Schreibens vom 26. November 2010 erfüllen. Dies gilt nicht, wenn die Kassen in einem Verbundsystem zusammen eingebunden sind.mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.2 Forderungen

Forderungen sind Bestandteil des Umlaufvermögens eines Unternehmens und tauchen auf der Habenseite der Bilanz auf. Sie sind auf der einen Seite ein Indikator für den Verkaufserfolg des Betriebes. Jedes Unternehmen sollte sich aber bewusst sein, dass Forderungen nichts anderes sind als unverzinsliche Außenstände bzw. Kredite an seine Kunden. Und diese Kredite sind für den gew...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.1 Vorgespräch mit dem Mandanten

Zunächst sollte der Mandant in einem Vorgespräch von der Notwendigkeit und der Bedeutung einer individuellen Nachfolgeregelung für den Fortbestand des Unternehmens überzeugt werden, indem er auf mögliche Konsequenzen einer fehlenden Regelung hingewiesen wird (z. B. Zerschlagung des Unternehmens mangels Nachfolger, erbrechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Familie, Ver...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 5.3 Arbeitsblatt Forderungen

Allgemeine Daten Im ersten eigentlichen Arbeitsblatt "Forderungen" (s. Abb. 4) sollten zunächst alle allgemeinen Angaben getätigt werden, da diese i. d. R. automatisch in die übrigen Arbeitsblätter übernommen werden. Zu den allgemeinen Angaben gehören: das Bearbeitungsdatum in Zelle U8 (blaue Schrift), die Überschriften in den Zellen D10, I10 und P10 (Zellen mit roter Schrift, d...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.10 Psychologische Aspekte der Unternehmensnachfolge

Probleme bei der Umsetzung des Nachfolgekonzepts ergeben sich in der Mehrzahl der Fälle aus psychologischen und emotionalen Konflikten zwischen Übernehmer und Übergeber, z. B. durch unterschiedliche, altersbedingte Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen ("Generationenkonflikt"), durch unterschiedliche Vorstellungen über kurz- und langfristige Unternehmensziele sowie die A...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.1 Gesamtlage analysieren

Bevor damit begonnen wird, einen oder mehrere Bereiche zu optimieren, sollte unbedingt eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dabei sollten u. a. folgende Fragen berücksichtigt werden: Sind den Verantwortlichen im Unternehmen die Folgen und Nachteile eines hohen Working Capital bekannt? Kann z. B. aufgezeigt werden, wie hoch die Kapitalbindung ist, welche Kosten hierdurch...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.2 Begünstigter Personenkreis

Die Befreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kommt zum einen den Kindern[1] des Erblassers zugute. Darüber hinaus kommt die Befreiungsvorschrift auch für Enkel zur Anwendung, sofern die Zwischengeneration vorverstorben ist.[2] Praxis-Beispiel Tod der Zwischengeneration Großvater GV lebt mit seiner neunzehnjährigen Waisenenkelin EN in einer Eigentumswohnung. Die Eigentumswohnung...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.9 Ermittlungsverfahren bei den Finanzämtern

Die Finanzämter verzichten auf einen Aufgriff des Steuerfalls, wenn an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer Selbstnutzung durch den Erwerber (Kinder bzw. Kinder verstorbener Kinder) ohne schuldhaftes Zögern ausgegangen werden kann. Dies gilt aber nur, wenn bei einer Zusammenrechnung des überschlägigen Wertes des auf den Erwerber entfallenden steuerfreien Familie...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.1 Überblick

Die Zuwendung eines Familienheims zwischen den Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern stellt die wichtigste Möglichkeit dar, um Vermögen ohne jegliche schenkungsteuerliche Belastung zu übertragen. Denn hierfür sieht das Erbschaftsteuergesetz – unter bestimmten Voraussetzungen – eine vollständige Steuerbefreiung vor. Die Vorschrift greift für lebzeitige Zuwendungen; gesetzl...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.11 Besonderheiten bei Familienunternehmen

Familienunternehmen sind in vielen Fällen durch die folgenden Merkmale und Besonderheiten gekennzeichnet. Vorteile von Familienunternehmen: flache Hierarchien kurze Entscheidungswege ausgeprägtes Kosten-/Nutzendenken starke Identifikation mit dem Unternehmen Verantwortungsgefühl gegenüber der Belegschaft Nachteile von Familienunternehmen: Vermischung von privaten und unternehmerisch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.1 Rechtslage bis einschl. Veranlagungszeitraum 2021

Begriff der Funktionsverlagerung Der Begriff der Funktionsverlagerung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a. F. Eine Funktionsverlagerung liegt hiernach vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahestehendes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) unter Nutzung oder Erwerb von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen des ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Praxisprobleme

In der Praxis treten nachfolgende Abgrenzungsprobleme auf. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Bewertung nur auf die Frage des Ansatzes eines Transferpaketes im Rahmen einer "echten" Funktionsverlagerung bezieht. In diesen Fällen ist bei einer Verneinung einer Funktionsverlagerung (im engeren Sinne) dennoch eine Verechnungspreisproblematik (d. h. i. d. R. durch Einzelbewe...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.7.2 Rechtslage ab dem Jahressteuergesetz 2020

Schulden und Lasten mit wirtschaftlichem Zusammenhang zum Familienheim Auch nach dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020[1] bleibt es dabei, dass Schulden und Lasten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem steuerbefreiten Familienheim stehen, nicht bzw. nur teilweise abgezogen werden können. Dies ergibt sich nun aus § 10 Abs. 6 Satz 3 ErbStG. Schulden und Laste...mehr