Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Überblick zu den Änderungen des UmwStG durch das SEStEG

Tz. 100 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das SEStEG führte zu zahlreichen Änderungen im UmwStG, sodass sich der Ges-Geber zu einer Neufassung des Ges veranlasst sah. Hervorzuheben sind die folgenden Maßnahmen (s Tz 151ff mit weiteren Details zu den Grundlagen des UmwStG): Tz. 101 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Anwendungsbereich des UmwStG wurde für grenzüberschreitende und ausl Umw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Umwandlungsfälle (§ 34a Abs 6 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 185 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Einbringung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine KapGes oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) führt zur Nachversteuerung in voller Höhe des festgestellten nachversteuerungspflichtigen Betrags. Dies gilt auch für den Formwechsel einer PersGes in eine KapGes oder Genossenschaft. Der Grund hierfür liegt in der Gesetzesbegrün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Verhältnis der Vorschriften des UmwStG zu anderen Vorschriften

Tz. 131 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Umw ausl Gesellschaften kann sich für deren inl Gesellschafter die Frage der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7ff AStG) stellen. Nach § 8 Abs 1 Nr 9 AStG sind im Ausl erzielte niedrig besteuerte Umw-Gewinne (Übertragungs- und Übernahmegewinne) allerdings keine Zwischeneink und damit aktive Eink, wenn die Umw nach dt Recht ungeachtet des § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen und unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person (§ 34a Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 202b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei unentgeltlicher Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen oder unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person hat der Rechtsnachfolger den nachversteuerungspflichtigen Betrag ab VZ 2024 anteilig fortzuführen. Hiermit schiebt der Gesetzgeber Gestaltungen einen R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Anwendungsbereich der Regelung zur Rückwirkung

Tz. 177 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges sieht § 20 Abs 6 UmwStG vor, dass in den Fällen der Sacheinlage durch Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung der Stichtag der Schlussbil des übertragenden Rechtsträgers als stlicher Übertragungsstichtag angesehen werden darf; dieser Stichtag darf höchstens acht Mo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ermittlung der Übertragungsquote (§ 34a Abs 7 S 3 EStG)

Rn. 202c Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Mit Blick auf die Bestimmung der Quote nach § 34a Abs 7 S 3 EStG gelten die Ausführungen in s Rn 194d analog. Auch vorliegend wird zur Berechnung der Übertragungsquote auf das Verhältnis zwischen dem Anteil des übertragenen BV zum BV vor Übertragung abgestellt. Dabei stellt der Gesetzgeber auf das Verhältnis des gesamten Kapitalkontos (als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare und Einzelschriften zum UmwG und UmwStG: Dazu s Ausgewählte Literaturhinweise vor Tz 1. Aufsätze: Dehmer, Das UmwStG 1994 (Teil I), DStR 1994, 1713; Grotherr, GrEStliche Probleme bei der Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen, BB 1994, 1970; Krebs, Änderungen des UmwStR, BB 1994, 2115; Wochinger/Dötsch, Das neue UmwStG und seine Folgeänderungen bzw Auswirkungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reformvorschläge

Rn. 152 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Reformbedürftigkeit oder sogar die gänzliche Abschaffung der Norm wurde in der Literatur bereits vielfach diskutiert (s ua Wacker, DStR 2019, 585; Guttzeit/Brähler/Scholz, Gelungene Reform oder überflüssige Norm? Eine quantitative Studie zu § 34a EStG). Es ist jedoch mitnichten so, dass die Politik die Zeichen der Zeit nicht erkannt hät...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Übersicht über die gesetzgeberische Grundkonzeption des Umwandlungssteuerrechts

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Systematik des UmwStG

Tz. 121 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anders als das Gesellschaftsrecht (UmwG) unterscheidet das UmwStG nicht nach den einzelnen Umw-Arten, sondern ist von der stlich unterschiedlichen Behandlung der jur und der natürlichen Pers geprägt (s Tz 124ff). Die jur Pers unterliegen als eigenständiges St-Subjekt der KSt, natürliche Pers dagegen der ESt. Bei Pers-Ges richtet sich die Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Nachversteuerungsfälle nach § 34a Abs 6 EStG

Rn. 179 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Neben den in § 34a Abs 4 und 5 EStG aufgeführten Tatbeständen der (faktischen) Entnahme wurde in Abs 6 S. 1 eine Regelung eingefügt, die durch das SchädlStPraktG v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) noch erweitert wurde und die Nachversteuerung bei Eintritt der folgenden Fälle anordnet: in den Fällen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe iSd §§ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.3 Kapitalerhöhungskosten

Tz. 1464 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 IRe Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges entstehen Kosten für die Ausarbeitung von Verträgen, die notarielle Beurkundung, die Eintragung im H-Reg, usw. Diese Leistungen werden idR von der Kap-Ges in Auftrag gegeben und ihr in Rechnung gestellt. Die AE werden damit normalerweise nicht belastet. Es stellt sich die Frage, ob die Kosten aus Anlass de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (3) § 21 UmwStG

Rz. 55 Bei § 21 UmwStG kommt es zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen an Anteilen von Kapitalgesellschaften, die steuerverhaftet sind. Diese Verhaftung resultiert aus der Entstehung des Anteils. Regelmäßig werden solche Anteile im Wege der Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung mittels eingebrachten Betriebsvermögens ohne Aufdeckung der stillen Reserven geschaffen (ei...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Strafbare falsche Angaben

Rz. 4 Falsche Angaben müssen betreffen: die Übernahme von Stammeinlagen (§ 5), die Leistung der Einlagen (§§ 7, 8), die Verwendung der eingezahlten Beträge, den Gründungsaufwand, Sacheinlagen oder auch Sicherungen bei nicht volleingezahlten Einlagen. Strafbar sind unrichtige Angaben im Sachgründungsbericht (Gesellschafter) sowie bei Kapitalerhöhungen (Übernahme, Einbringung,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.8 Partiarische Darlehen

Tz. 1071 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei partiarischen Darlehen lässt sich eine marktübliche Vergütung idR eher schwer bestimmen (Ausnahme bei internem Fremdvergleich, wenn ein partiarisches Darlehen zu vergleichbaren Bedingungen auch an fremde Dritte ausgegeben wurden). Hier sind uE eher die Regelungen über die Angemessenheit von Gewinnanteilen stiller Gesellschafter (s Tz 1...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / (1) Art und Weise des Erwerbs des Gesellschaftsanteils bei Umwandlung des Gesellschaftsanteils gem. § 131 Abs. 1 HGB n.F.

Rz. 91 Der BGH geht, wie es Buchner formuliert,[122] offensichtlich wie selbstverständlich davon aus, dass der Gesellschafter-Erbe die geschuldete Pflichteinlage durch Einbringung des ererbten Gesellschaftsanteils zu leisten habe.[123] Rz. 92 Fraglich bleibt, warum ein Erbe nach Erwerb des Gesellschaftsanteils gem. § 1922, 711 Abs. 2.S. 2 BGB n.F., zwar in Sondererbfolge, abe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Echte und unechte Rückwirkung

Rn. 61 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei rückwirkenden Gesetzen unterscheidet das BVerfG in st Rspr zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl BVerfG v 08.06.1977, 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75, BVerfGE 45, 142,167 f; BVerfG v 23.11.1999, 1 BvF 1/94, BVerfGE 101, 239, 262; BVerfG v 10.10.2012, 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Unzumutbare wirtschaftliche Belastung (Nr. 2)

Rz. 827 Würde der Arbeitgeber durch die Weiterbeschäftigung unzumutbar wirtschaftlich belastet, kann dies auch Grund für seine Entbindung sein. Dabei ist hinsichtlich der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung auf das Unternehmen und nicht auf den Betrieb abzustellen. Die Anforderungen an den Grad der Belastung sind hoch: Der bloße Umstand, dass die Weiterbeschäftigung des ...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / C. Dingliche Übertragung und Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Bestimmung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG sieht die Anwendung des allgemeinen Grundstücksrechts vor, nimmt jedoch die Anwendung des § 925 BGB ausdrücklich aus, was eine formlose Einigung bedeuten würde.[9] Die Übertragung folgt der "Übertragung sonstiger dinglicher Rechte an Grundstücken"[10] und erfordert Einigung und Eintragung, § 873 BGB.[11] Dass dennoch nicht di...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Sachgründungsbericht

Rz. 49 Der Sachgründungsbericht entspricht nicht dem "Gründungsbericht" nach dem AktG. Er ist nicht Bestandteil des Gesellschaftsvertrages; erforderlich sind schriftliche Abfassung und eigenhändige Unterschrift. Beglaubigungen sind nicht erforderlich (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 4; Lutter/Hommelhoff § 5 Rz. 34; Gehrlein/Born/Simon § 5 Rz. 54; Noack § 5 Rz. 52). Später vor der Eintra...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / jj) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 421 Sofern im Unternehmen ein System betrieblicher Altersversorgung vorhanden ist oder eine einzelvertragliche Pensionszusage erteilt worden ist, kann es sinnvoll sein, diesbezügliche Regelungen in den Aufhebungsvertrag mit aufzunehmen. Hierbei ist die jeweilige Eigenart des Altersversorgungssystems zu beachten. Als Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Gesetzgeberischer Anlass

Tz. 96 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Entwicklungen im nationalen – insbes aber im europäischen – Gesellschafts- und StR veranlassten den Ges-Geber zu einer grundlegenden Überarbeitung des UmwStR durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einf der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 07.12.2006 (sog SEStEG, BGBl I 2006, 2782). Nebe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unfallschäden

Rz. 615 Erleidet der Arbeitnehmer im Rahmen der Berufsausübung unfreiwillig Schäden an seinem Eigentum, insbesondere bei einem Verkehrsunfall mit dem eigenen Fahrzeug, hängt die Erstattungsfähigkeit des erlittenen Schadens davon ab, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder zumindest mit dessen Billigung ein...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Umwandlungsbeschluss durch die Erben

Rz. 274 Unproblematisch kann eine Umwandlung von zum Nachlass gehörenden Beteiligungen erfolgen, soweit keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, da insoweit die Gesellschafter-Erben selbst über ggf. vorhandene Haftungsrisiken aus dieser Umwandlung entscheiden können. Gehörte zum Vermögen des Erblassers ein Anteil an einer Personengesellschaft, geht dieser Gesellschafts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 153 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Anwendungsbereich des UmwStG erstreckt sich auf inl, grenzüberschreitende und ausl Umw-Vorgänge, an denen Rechtsträger der EU, EWR- oder (für Umw deren stlicher Übertragungsstichtag nach dem 31.12.2021 liegt) Drittstaaten beteiligt sind (s § 1 UmwStG). Die Europäisierung des UmwStG durch das SEStEG wurde allerdings nicht in allen Bereic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Verbot der Befreiung von der Einlagepflicht

Rz. 17 § 19 Abs. 2 S. 1 verbietet die Befreiung der Gesellschafter von ihrer Einlagepflicht. Die Vorschrift gilt für Bar- wie für Sacheinlagen. Ausgeschlossen sind sämtliche rechtsgeschäftlichen Verringerungen der Einlagepflicht (also durch Erlass, Stundung, Forderungsauswechslung, negatives Schuldverhältnis, Novation, Annahme der Leistung an Erfüllungs statt (vgl. hier alle...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 3. Nachabfindungsansprüche

Rz. 124 Veräußert der Hoferbe innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall den Hof, einzelne Grundstücke oder sonstiges Hofzubehör oder bringt er den Hof oder die Gegenstände in eine Gesellschaft ein, so haben die Miterben Anspruch auf Zahlung des erzielten Erlöses in Höhe ihres Anteils und unter Anrechnung der bereits erhaltenen Abfindung nach Maßgabe des § 13 HöfeO. Bei der Ei...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 13. Gesellschaftsvertrag mit Sacheinlagen (ausführliche Fassung mit Bestellung eines Aufsichtsrats) – § 2 GmbHG

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz in [Ort], der sich auf Ersuchen der Beteiligten in die Geschäftsräume der [Name], [Anschrift], begeben hatte, erschienen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 34a EStG räumt Einzelunternehmern und Mitunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht ein, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem (Sonder-)Steuersatz von 28,25 % (zzgl SolZ und ggf KiSt) zu versteuern. Werden thesaurierte Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen oder ein entnahmeunabhängiger Nachversteuerungstatbe...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Leistungen der Einlage

Rz. 4 Auf jeden neuen Geschäftsanteil muss bei einer Barerhöhung vor Anmeldung mindestens ein Viertel eingezahlt sein (vgl. hierzu § 7 Rz. 15, 18; Noack § 56a Rz. 2 sowie BGH NJW 2013, 2428), sofern nicht Satzung oder Erhöhungsbeschluss die Fälligkeit nicht abw. bestimmen (z.B. sofortige Volleinzahlung). Auf § 7 Abs. 2 S. 2 ist in § 56a nicht verwiesen (Mindesteinzahlung in ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Bring your own device (BYOD)

Rz. 1369 Das Konzept von BYOD sieht den Einsatz privater mobiler Endgeräte sowie privater Software (z.B. Apps oder Datenbanken[3131]) zu Arbeitszwecken vor,[3132] also dass Arbeitnehmer Arbeit nicht auf den zu diesem Zweck bereitgestellten Arbeitsmaterialien erbringen, sondern vielmehr ihr eigenes mobiles Datengerät (Laptop, Tablet, Smartphone und andere mobile Geräte) für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 UmwStG 1995

Tz. 87 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwStG erfuhr mit seiner Neugestaltung im Jahr 1994 eine Anpassung an das großzügiger gewordene HR. Entspr den umfassender gewordenen hr-lichen Umw-Möglichkeiten wurde auch stlich die Möglichkeit eröffnet, diese Umstrukturierungen stärker als bisher st-neutral zu stellen und den Übertrag von noch nicht ausgenutzten Verlustabzügen zuzulas...mehr

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§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 5. Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 101 Nach der Konzeption des § 5 Abs. 1 ErbbauRG beschränkt sich der Gestaltungsraum auf die Veräußerung des Erbbaurechts, was allerdings für die Vertragspraxis nicht die Notwendigkeit zur Auffächerung des Veräußerungsbegriffs impliziert. Vielmehr reicht es aus, die Veräußerung des Erbbaurechts unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Der Hinweis, dass auch die Veräußerung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Bewertung und Bewertungszeitpunkt

Rz. 7 Maßgeblicher Ausgangspunkt für die Differenzhaftung des Gesellschafters bei Sacheinlagen ist nach dem Wortlaut der Vorschrift der Zeitpunkt der Anmeldung. Mithin ist der Eingang bei dem Registergericht maßgeblich und stellt den entscheidenden Bewertungsstichtag dar (OLG Köln, GmbHR 1999, 288, 293, Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 5). Es kommt folglich auf den Zeitpunkt der Ei...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Subjektiv-dingliche Vorkaufsrechte, wechselseitig

Rz. 137 Die engen wirtschaftlichen Beziehungen, die zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten geknüpft sind, legen es nahe, einen weiteren Schritt zu gehen und an die Bestellung wechselseitiger Vorkaufsrechte zu denken.[1061] Soweit ersichtlich, zählen Vorkaufsrechte zwischenzeitlich zum Kanon, der im Rahmen einer Erbbaurechtsbestellung eingehalten wird.[...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachversteuerungspflichtiger Betrag zum Ende des VZ

Rn. 120 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Während die Ermittlung des nachversteuerungspflichtigen Betrags des VZ relativ gut greifbar ist, so ist die Fortschreibung des nachversteuerungspflichtigen Betrags herausfordernder. Es erfolgt eine jährliche Fortschreibung des nachversteuerungspflichtigen Betrags. Zudem ist dieser zum Ende des VZ für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Schranken der Firmenbildung

Rz. 8 Beachtet werden müssen die allg. Grundsätze für die Firmenbildung. Sie bestehen aus folgenden Kriterien: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft nach § 18 Abs. 1 HGB, deutliche Unterscheidbarkeit von anderen Firmen im selben Bezirk des HR i.S.d. § 30 Abs. 1 HGB, Beachtung des Täuschungsverbots nach § 18 Abs. 2 HGB, unabdingbarer Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschrän...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XII. Cash-Pooling

Rz. 66 Cash-Pooling dient dem Liquiditätsmanagement und der Finanzierung in Konzernen, indem teilnehmende Mutter- und Tochtergesellschaften ihre Liquidität zusammenführen (poolen) und eine zentrale Kreditaufnahme betreiben. Grundlage bilden meist ein sog. Cash-Management-Vertrag mit einer oder mehreren Banken, die die zahlungsverkehrstechnische Abwicklung übernehmen, sowie e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Grundproblematik

Tz. 1500 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Umwandlungen sind Vorgänge, die ihre Ursache idR im Gesellschaftsverhältnis haben. Zwischen dem Umwandlungs-StR einerseits und den Rechtsinstituten der vGA und der verdeckten Einlagen andererseits besteht deshalb ein gewisses Konkurrenzverhältnis. Es gibt zwar zahlreiche Umwandlungsfälle, in denen die Regelungen des UmwStG die Anwendung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.4 Sonderfälle

Rz. 105 Nach den allgemein gültigen Grundsätzen ist eine vertragliche Vereinbarung, die eine Rückbeziehung auf einen vor dem Vertragsabschluss liegenden Zeitpunkt vorsieht, steuerlich ohne Wirkung. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Vereinbarungen, nach denen der Betrieb der Vorgesellschaft von einem vor der Entstehung der Vorgesellschaft liegenden Zeitpunkt a...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Formwechsel als Veräußerung i.S.der Regelung über den Einbringungsgewinn II

Leitsatz 1. Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes – UmwStG – 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird. 2. Jedenfalls dann, wenn die eingebrachten Anteile durch den Formwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 [Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88]

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Sachgründung / 5.2 Bei der verdeckten Einlage erfolgt eine Anrechnung auf die Einlageverpflichtung

Eine verdeckte Sacheinlage befreit den betreffenden Gesellschafter nicht von seiner Einlageverpflichtung. Jedoch sind die Verträge über die Sacheinlage und die Rechtshandlungen zu ihrer Ausführung nicht unwirksam. Vielmehr erfolgt eine Anrechnung des Werts der Sacheinlage auf die Bareinlagepflicht des Gesellschafters. Nach der Eintragung ins Handelsregister wird der Wert der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Sachgründung / 4 Stammeinlagen als Bar- oder Sacheinlagen möglich

Neben der Erbringung der Stammeinlagen in Form von Bareinlagen ist regelmäßig auch die Erbringung von Sacheinlagen möglich. Zu beachten ist, dass Voraussetzung für die Leistung von Sacheinlagen jedoch deren Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag ist. Dort muss sowohl der Betrag des Geschäftsanteils sowie die genaue Bezeichnung des Gegenstands der Sacheinlage (z. B. Fahrgestell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.3.1 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 269 Für den Ausweis des Eigenkapitals bei der OHG gilt grundsätzlich das Gleiche wie für den Kapitalausweis bei einem Einzelgewerbetreibenden. Dagegen ist die Regelung des § 266 Abs. 3 HGB über den Ausweis des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. I. d. R. hat jeder Gesellschafter eine Vermögenseinla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 3. Gewerbesteuer

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