Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.2 Optierende Gesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen

Tz. 73 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bei einem echten Formwechsel (s § 25 UmwStG Tz 33) sind uE auch bei einem durch die Option ausgelösten fiktiven Formwechsel die folgenden Sachverhaltskonstellationen zu unterscheiden: Ist kein Sonder-BV I oder II vorhanden, bringt der Gesellschafter einen MU-Anteil ein. Ist zwar Sonder-BV I oder II vorhanden, stellt dies jedoch keine funkt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.2 Bewertung in Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG (Satz 2)

Rz. 371 Nach § 10 Abs. 5 S. 2 AStG sind bei aktiven Umwandlungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG die auf die übernehmende Gesellschaft übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem bisher von der übertragenden Gesellschaft angesetzten Wert zu übernehmen. Es handelt sich bei dieser Vorschrift um eine spezielle Wertverknüpfung für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Die Reichweite der Re...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.8 Erwerb von Grundstücken im Umlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren

Rz. 134 Das Umlegungsverfahren (Flurbereinigungsverfahren) ist ein gesetzlich geregelter Grundstückstausch. Es wird beherrscht von dem Grundsatz der wertgleichen Abfindung und Erhaltung des Eigentums. Kraft Gesetzes erhalten die am Umlegungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer einen Anteil an der Verteilungsmasse, welcher gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB als Sollanspruc...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5 Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft

5.1 Wahlrecht Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten hat die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Abweichend davon kann unter bestimmten Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ergänzungsbilanz / 3.2 Einbringungsfälle nach § 24 UmwStG

Ein Anwendungsbereich für Ergänzungsbilanzen ergibt sich auch bei Einbringungsvorgängen, z. B. bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen (betriebliche Sachgesamtheit), gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG. Ein Anlass für die Erstellung einer Ergänzungsbilanz ist z. B. auch der Eintritt eines ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.1 Wahlrecht

Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten hat die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Abweichend davon kann unter bestimmten Voraussetzungen da...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.1 Bruttomethode

Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert angesetzt, um die Kapitalkonten der Gesellschafter im zutreffenden Verhältnis zueinander auszuweisen (beteiligungskongruenter Ausweis der Kapitalkonten in der Steuerbilanz der Gesellschaft), entsteht dem z. B. seinen Betrieb einbringenden Gesellschafter ein Einbringungsgewinn ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.3 Nettomethode: Negative Ergänzungsbilanz bei Ein- und Austritt eines Gesellschafters

Umstritten war, ob eine negative Ergänzungsbilanz, die anlässlich des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Geldeinlage zum Zwecke der Buchwertfortführung für den sein Einzelunternehmen einbringenden Steuerpflichtige unter Anwendung der Nettomethode gebildet worden ist, wieder aufzulösen ist, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung u...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2 Brutto- und Nettomethode

5.2.1 Bruttomethode Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert angesetzt, um die Kapitalkonten der Gesellschafter im zutreffenden Verhältnis zueinander auszuweisen (beteiligungskongruenter Ausweis der Kapitalkonten in der Steuerbilanz der Gesellschaft), entsteht dem z. B. seinen Betrieb einbringenden Gesellschafter ein ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.2 Nettomethode

Es kommt auch vor, dass ein Gesellschafter als Gesellschaftseinlage einen höheren Beitrag leisten muss, als ihm in der Bilanz der Personengesellschaft als Kapitalkonto gutgeschrieben wird (Nettomethode).[1] Auch in diesen Fällen haben die Gesellschafter der Personengesellschaft Ergänzungsbilanzen zu bilden, soweit ein Antrag nach § 24 Absatz 2 Satz 2 UmwStG gestellt wird und...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 3 Anlässe für die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen

Ergänzungsbilanzen sind keine Handelsbilanzen, sondern autonome Steuerbilanzen, da sie lediglich für Besteuerungszwecke erstellt werden. Sie ergänzen nicht die Handels-, sondern die Steuerbilanz der Gesellschaft.[1] Im Verhältnis zur Steuerbilanz der Personengesellschaft haben sie den Charakter einer Korrekturbilanz. Soweit der h. M. gefolgt wird, dass Ergänzungsbilanzen nur...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.3 Fortschreibung der positiven Ergänzungsbilanzen bei einem Gesellschafterwechsel

Die sich aufgrund von Anteilserwerben oder Einbringungen ergebenden Ergänzungsbilanzen sind so lange in den Folgejahren fortzuschreiben, bis die ausgewiesenen Mehr- bzw. Minderwerte entfallen oder der Mitunternehmer, für den die Ergänzungsbilanz geführt wird, aus der Personengesellschaft ausscheidet. Ein "Umdrehen" der Ergänzungsbilanz ist nicht möglich. Aus einer positiven ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Einbringung des gesamten Mitunternehmeranteils

Weiterhin sind ab VZ 2024 die Fälle der Einbringung eines Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zu Buchwerten durch § 34a Abs. 7 S. 4 EStG n.F. (entspricht § 34a Abs. 7 S. 2 EStG a.F.) erfasst. Danach geht der gesamte nachversteuerungspflichtige Betrag auf den neuen Mitunternehmeranteil über. Hierdurch bleibt derselbe ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils (neue Rechtslage)

Bei Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG geht ab dem VZ 2024 der nachversteuerungspflichtige Betrag anteilig auf den neuen Mitunternehmeranteil über, sofern die Buchwerte fortgeführt werden (§ 34a Abs. 7 S. 5 EStG n.F.). Auch hier handelt es sich um doppelstöckige Strukturen bei Mitunternehmerschaften. Beispiel (Einbringung eines Teils eines Mi...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Einbringungen über dem Buchwert

Bei allen Einbringungen von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen in Personengesellschaften nach § 24 UmwStG mit einem Ansatz über dem Buchwert (also Zwischenwert oder gemeinen Wert) ist § 34a Abs. 7 EStG nicht anwendbar, da ausdrücklich der Buchwertansatz vorausgesetzt wird. Daher wird in diesen Fällen der gesamte Betrag nach § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG zwangsweise nachver...mehr

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Übertragung und Einbringung... / IV. Einbringung in Kapitalgesellschaften ab VZ 2024

1. Gesamter Betrieb oder gesamter Mitunternehmeranteil Wie bisher führen Einbringungen des gesamten Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft zu einer Nachversteuerung des gesamten nachversteuerungspflichtigen Betrags (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG). Da der Stpfl. keinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil mehr unterhält, besteht nach der Geset...mehr

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Übertragung und Einbringung... / V. Einbringung von Mitunternehmeranteilen in andere Mitunternehmerschaften ab VZ 2024

1. Einbringung des gesamten Mitunternehmeranteils Weiterhin sind ab VZ 2024 die Fälle der Einbringung eines Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zu Buchwerten durch § 34a Abs. 7 S. 4 EStG n.F. (entspricht § 34a Abs. 7 S. 2 EStG a.F.) erfasst. Danach geht der gesamte nachversteuerungspflichtige Betrag auf den neuen Mitu...mehr

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Übertragung und Einbringung von Betrieben und Mitunternehmeranteilen bei Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) (GmbHStB 2024, Heft 8, S. 257)

Zusätzliche Tatbestände durch das Wachstumschancengesetz Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat der Gesetzgeber u.a. die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen nach § 34a EStG punktuell geändert und ergänzt. So kann z.B. ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ein höherer Betrag als bisher begünstigt besteuert...mehr

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Übertragung und Einbringung... / VI. Übersicht zur Nachversteuerung oder Transfer ab VZ 2024

Nach den Ergänzungen durch das Wachstumschancengesetz stellen sich die Auswirkungen betrieblicher Umstrukturierungen auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag ab dem VZ 2024 wie folgt dar:mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Ergänzung der Tatbestände durch das Wachstumschancengesetz mit Wirkung ab VZ 2024

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[11] wurden insbesondere für die folgenden Teilübertragungen von betrieblichen Einheiten mit Wirkung ab dem VZ 2024[12] Auswirkungen für den nachversteuerungspflichtigen Betrag geregelt: Unentgeltliche Aufnahme in ein Einzelunternehmen oder unentgeltliche Übertragung eines Teiles eines Mitunternehmeranteils (§ 34a Abs. 7 S. 2, 3 ES...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Nachversteuerung oder Transfer des nachversteuerungspflichtigen Betrags (Rechtslage bis VZ 2023)

Die Nachversteuerung knüpft im Grundsatz nach § 34a Abs. 4 EStG daran an, dass im jeweiligen Wirtschaftsjahr (WJ) nach der begünstigten Gewinnbesteuerung mehr Vermögen entnommen als erwirtschaftet wird (Überentnahme im jeweiligen WJ). Darüber hinaus haben aber auch betriebliche Umstrukturierungen Folgen für den nachversteuerungspflichtigen Betrag. Neben den "normalen" Entnahm...mehr

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Übertragung und Einbringung... / II. Auswirkungen von Umstrukturierungen auf § 34a EStG (Überblick)

1. Nachversteuerung oder Transfer des nachversteuerungspflichtigen Betrags (Rechtslage bis VZ 2023) Die Nachversteuerung knüpft im Grundsatz nach § 34a Abs. 4 EStG daran an, dass im jeweiligen Wirtschaftsjahr (WJ) nach der begünstigten Gewinnbesteuerung mehr Vermögen entnommen als erwirtschaftet wird (Überentnahme im jeweiligen WJ). Darüber hinaus haben aber auch betriebliche ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / I. Grundlagen des § 34a EStG

1. Begünstigung nicht entnommener Gewinne (§ 34a Abs. 1, 2 EStG) Seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2008[1] können natürliche Personen ihre Gewinne aus einem Betrieb (Einzelunternehmen) oder ihre Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nach § 34a Abs. 1 EStG mit einem Einkommensteuersatz von 28,25 % besteuern lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen er...mehr

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Übertragung und Einbringung... / III. Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen ab VZ 2024

1. Unentgeltliche Übertragung auf natürliche Personen Durch § 34a Abs. 7 S. 2 EStG n.F. wird bestimmt, dass bei einer unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen als Mitunternehmer oder bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag durch den ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Gesamter Betrieb oder gesamter Mitunternehmeranteil

Wie bisher führen Einbringungen des gesamten Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft zu einer Nachversteuerung des gesamten nachversteuerungspflichtigen Betrags (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG). Da der Stpfl. keinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil mehr unterhält, besteht nach der Gesetzesbegründung[18] kein weiterer Anspruch auf die Gewäh...mehr

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Übertragung und Einbringung... / VII. Fazit

Die antragsgebundene Sonderbesteuerung der Unternehmensgewinne von Personenunternehmen nach § 34a EStG führt zu einer Niedrigbesteuerung einbehaltener Gewinne und einer nachgelagerten Entnahmebesteuerung. Die Regelung zeigt exemplarisch, zu welcher Komplexität die Umsetzung einer Grundidee führt, um diese sinnvoll anzuwenden (Ermittlung der Begünstigungshöhe), zu überwachen (F...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG)

Nicht nur durch eine "echte" Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft sind die nachversteuerungspflichtigen Beträge nach § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG nachzuversteuern. Auch die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a Abs. 1 KStG führt zu einer vollständigen Nachversteuerung.[20] Dies ist dadurch begründet, dass § 1a Abs. 2 KStG als Optionsfolge einen...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Teilbetriebe oder Teil-Mitunternehmeranteile (Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz)

In § 34a Abs. 6 S. 2 Nr. 2 EStG n.F. wird erstmals die Nachversteuerung für Fälle geregelt, in denen Teilbetriebe oder Teil-Mitunternehmeranteile in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) eingebracht werden. Nunmehr muss teilweise ein Betrag nach § 34a Abs. 4 EStG nachversteuert werden. Eine Übertragung auf die Kapitalgesellschaft ist ausgeschlossen. Die Quote für die Na...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Begünstigung nicht entnommener Gewinne (§ 34a Abs. 1, 2 EStG)

Seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2008[1] können natürliche Personen ihre Gewinne aus einem Betrieb (Einzelunternehmen) oder ihre Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nach § 34a Abs. 1 EStG mit einem Einkommensteuersatz von 28,25 % besteuern lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Betriebsinhaber bzw. Mitunternehmer dies bean...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 4. Stundung

Bei Nachversteuerungen in den Fällen des § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1-3 EStG (ab VZ 2024 auch für die Fälle der Teileinbringungen nach § 34a Abs. 6 S. 2 EStG) besteht die Möglichkeit, die nach § 34a Abs. 4 EStG geschuldete Steuer über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren zu stunden (§ 34a Abs. 6 S. 2 EStG a.F. bzw. § 34a Abs. 6 S. 4 EStG n.F.). Voraussetzung ist nach Verwaltungsau...mehr

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Übertragung und Einbringung... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat der Gesetzgeber u.a. die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen nach § 34a EStG punktuell geändert und ergänzt. So kann z.B. ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ein höherer Betrag als bisher begünstigt besteuert werden, da die entnommene Einkommensteuer und die gezahl...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Nachversteuerung durch spätere Überentnahmen (§ 34a Abs. 3, 4 EStG)

Wenn und soweit der nach § 34a Abs. 1 EStG antragsgemäß besteuerte Gewinn später entnommen wird, entfällt zwar nicht der Sondersteuersatz. Es wird aber für den VZ der "schädlichen" Entnahme der seinerzeit begünstigte Gewinn mit 25 % "nachbesteuert" (§ 34a Abs. 4 EStG). Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften ebenfalls in dieser Höh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung und Einbringung... / 4. Offene oder verdeckte Einlage in Kapitalgesellschaften

Die (offene oder verdeckte) Einlage von Wirtschaftsgütern eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft ist nicht durch § 34a Abs. 5 S. 2 EStG privilegiert, da es sich nicht um eine Übertragung oder Überführung eines Wirtschaftsguts nach § 6 Abs. 5 EStG (vgl. Voraussetzung des § 34a Abs. 5 S. 1 EStG) handelt. Diese Sachverhalte sind als "reguläre" Entnahme nach § 34a EStG zu be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung und Einbringung... / 2. Unentgeltliche Übertragung auf Körperschaften

Der Transfer eines nachversteuerungspflichtigen Betrags bei der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen ist nur bei natürlichen Personen (oder Personengesellschaften, an denen nur natürliche Personen vermögensmäßig beteiligt sind) als Rechtsnachfolger möglich. Dagegen führt eine unentgeltliche Betriebs- oder Mitunternehmeranteilsübertragung auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung und Einbringung... / 3. Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG (§ 34a Abs. 5 EStG)

Die Übertragung oder Überführung eines Wirtschaftsguts zwischen betrieblichen Einheiten, welche nach § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert erfolgt, zählt bei der Berechnung einer möglichen Nachversteuerung i.S.d. § 34a Abs. 4 EStG als Entnahme im abgebenden Betrieb bzw. als Einlage im aufnehmenden Betrieb (§ 34a Abs. 5 S. 1 EStG). Der Stpfl. kann nach § 34a Abs. 5 S. 2 EStG beantragen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung und Einbringung... / 2. Teilbetriebe und Teile von Mitunternehmeranteilen

Bisher war somit nur die Übertragung von "ganzen" Betrieben und "ganzen" Mitunternehmeranteilen gesetzlich geregelt. Aus der Übertragung von Teilbetrieben oder Teilen von Mitunternehmeranteilen waren demgegenüber keine Folgen für den nachversteuerungspflichtigen Betrag zu ziehen. In diesen Fällen blieb nach Verwaltungsauffassung[7] der nachversteuerungspflichtige Betrag unge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung und Einbringung... / 1. Unentgeltliche Übertragung auf natürliche Personen

Durch § 34a Abs. 7 S. 2 EStG n.F. wird bestimmt, dass bei einer unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen als Mitunternehmer oder bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag durch den Rechtsnachfolger anteilig fortzuführen ist. Es kommt b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.1 Form der Ausübung

Rz. 16 Was die Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts angeht, sind die Betriebspartner frei. Zweckmäßigerweise wird eine Betriebsvereinbarung abzuschließen sein, wenn durch die Regelung unmittelbare Rechte und Pflichten für die Belegschaft ausgelöst werden sollen. Damit macht man sich die normative Wirkung des § 77 Abs. 4 BetrVG zu eigen. Nach dieser Vorschrift gelten Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / III. Zusammenfassung

Nach alledem bleibt festzuhalten, dass sowohl ordentliche Pflichtteils- als auch Pflichtteilsergänzungsansprüche durch die Einbringung von Vermögenswerten in eine gGmbH vermieden bzw. drastisch reduziert werden können. Gleichwohl könnte der Erbe in die Lage versetzt werden, nach dem Erbfall (mit den entsprechenden Steuerfolgen) erhebliche Werte in sein Privatvermögen zu überf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht (legal rights)

Rz. 176 Der Pflichtteil (legal right) für den überlebenden Ehegatten bzw. den Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partnership (relict bzw. ius relictae) beläuft sich auf ein Drittel des beweglichen Vermögens neben Abkömmlingen des Erblassers[224] und auf die Hälfte, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterließ. Die Kinder, ggf. die Enkel des Erblassers, erhalte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 213 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 2. Kollisionsrechtliche Behandlung des Trusts

Rz. 234 In Art. 1 Abs. 2 lit. j EuErbVO werden die Errichtung, Funktionsweise und Auflösung eines Trusts ausdrücklich vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen. Pflichtteile unterliegen aber gem. Art. 23 lit. h EuErbVO dem Erbstatut. Daher dürfte sich unter der Erbrechtsverordnung an der vorgenannten Problemlage und der bisherigen Lösung wenig ändern. Rz. 235 Für das a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Umfang des Gesellschaftsvermögens

Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Umfang des Gesellschaftsvermögens ergibt sich aus § 713 BGB. Danach umfasst das Gesellschaftsvermögen die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten. Zum Gesellschaftsvermögen gehören somit alle Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft zuzurechnen sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Kein Investitionsabzugsbetrag bei späterer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Ein in einem Einzelunternehmen bereits gebildeter Investitionsabzugsbetrag (IAB) gem. § 7g EStG ist rückgängig zu machen, wenn das Einzelunternehmen vor Vornahme der Investitionen in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Ebenso wie bereits die Bildung eines IAB ausscheidet, wenn im Zeitpunkt seiner Geltendmachung beim FA feststand, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.3 Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung

Rz. 10 Für die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG setzt der Gesetzgeber neben den vorangegangenen Merkmalen auch die Überführung in das Betriebsvermögen voraus. Die Regelungen können demnach nur in Anspruch genommen werden, sofern das Wirtschaftsgut über die Anschaffung, die Herstellung, als Einlage oder im Rahmen einer Betriebseröffnung in das Betriebsvermögen überführt wu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 2.2 Anlässe einer Unternehmensbewertung

Kategorisierung von Bewertungsanlässen Die Bewertungspraxis unterscheidet im Wesentlichen 5 Kategorien von Anlässen für eine Unternehmensbewertung. Unternehmerische Initiativen In dieser Kategorie findet sich eine Vielzahl an unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen Anlässen. Beispielhaft seien genannt: Unternehmenskäufe und -verkäufe, Fusionen, Kapitalerhöhungen (Eigen- od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bewertung

Rn. 42 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ausstehende, aber bereits eingeforderte Einlagen können – wirtschaftlich gesehen – als Forderungen gegenüber Anteilseignern betrachtet werden und sind grds. wie alle Forderungen zum Nominalbetrag anzusetzen. Erscheint die Einzahlung der ausstehenden Einlagen als nicht gesichert, sind Wertabschläge vorzunehmen. Hierbei gilt: Rn. 43 Stand: EL 43...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Begriff: "Andere Zuzahlungen"

Rn. 102 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Andere Zuzahlungen" i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 sind bestimmte Beiträge der Gesellschafter an ihre Gesellschaft, d. h. Gesellschafterleistungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Sie können vielfältiger Natur sein (bezüglich eines sog. (unechten) schuldrechtlichen Agios sei an dieser Stelle auf HdR-E, HGB § 272, Rn. 68, ver...mehr