Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Die Bedeutung der optierend... / 2. Einbringung in eine "Kapitalgesellschaft"

Der Begriff der "Kapitalgesellschaft" als übernehmende Gesellschaft i.S.d. Einbringungstatbestände der §§ 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist weder dort noch an anderer Stelle des UmwStG definiert. Rückgriff auf andere Begriffserläuterungen? Es stellt sich die Frage, ob auf die Begriffserläuterung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG i.d.F. des KöMoG (d.h. inkl. der optierenden Gesellsch...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / b) Begünstigte Einbringung auch in "eigene" optierende Gesellschaft?

Fraglich ist, ob eine Sacheinlage auch durch einen Gesellschafter der optierenden Gesellschaft erfolgen kann. Bei einer "echten" KapGes. ist dies keine Frage; denn durch eine Kapitalerhöhung kann ein eigenständiger, weiterer ("neuer") Anteil ausgeben werden (§ 55 Abs. 3 GmbHG, § 182 Abs. 1 S. 4 AktG). Die Gesellschaft i.S.d. § 1a KStG bleibt auch nach Ausübung der Option zivil...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / 1. Einbringung in eine PersGes. (§ 24 UmwStG)

Die das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer KapGes. wird für Zwecke des EStG als Teilbetrieb behandelt (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Die 100 %-Beteiligung des BV kann auch bei der Einbringung in eine PersGes. begünstigter Gegenstand einer Übertragung i.S.d. § 24 Abs. 1 UmwStG sein.[21] "Alleinbeteiligung": Da der Geschäftsanteil an einer optierenden Gese...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / aa) Das "Schicksal" der hinzuerworbenen Gesellschaftsrechte

Hinzuerworbene Gesellschaftsrechte vereinigen sich mit dem zuvor bereits gehaltenen Anteil zu einer einheitlichen Beteiligung. Aus diesem Grund sind bei einem sukzessiv zu unterschiedlichen Preisen erworbenen Geschäftsanteil an einer PersGes. (als Mitunternehmeranteil) die steuerlichen AK der Gesamtbeteiligung gleichmäßig zuzurechnen (sog. Durchschnittsbewertung).[17] Der neu...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / bb) Lösung des "Einheitlichkeits-Dilemmas"

Die optierende PersGes. als Übernehmerin i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG einerseits zu begünstigen, den Anwendungsbereich von § 20 UmwStG jedoch mangels gesellschaftsrechtlicher Möglichkeit, eine Mehrfachbeteiligung für ein Mitglied auszuweisen, zu beschränken, ist nicht sachgemäß. Dies würde auch dem Willen des Gesetzgebers widersprechen, wonach infolge der Option gem. § 1a KStG "al...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / 1. Anforderungen an die aufnehmende Gesellschaft i.S.d. §§ 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 UmwStG

Keine Übernehmerin i.S.d. § 24 UmwStG: Die optierende Gesellschaft ist gesellschaftsrechtlich eine PersGes.; Einbringungsvorgänge in eine derartige Gesellschaft fallen zwar unter den Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG. Diese Einbringungsvorschrift ist allerdings nur auf solche PersGes. als Übernehmerin anzuwenden, an denen eine Mitunternehmerstellung eingeräumt werden kann. Die...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / a) Sacheinlage durch bisher nicht beteiligten Gesellschafter

Erfolgt die Sacheinlage durch einen bisher nicht beteiligten Gesellschafter, ist der (Erst-)Erwerb des Gesellschaftsanteils für das hinzugetretene Mitglied als neuer Anteil zu beurteilen. Beraterhinweis Dabei spielt für den Einbringungstatbestand keine Rolle, auf welche Kapital(Unter-)Konten der Wert des Einbringungsgegenstands verbucht wird. Erfolgt die Gutschrift teilweise ...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / 2. Anteilstausch (§ 21 UmwStG)

Aus den Ausführungen unter IV. 2. und 3. ergibt sich, dass der Gesellschaftsanteil an einer optierenden Gesellschaft für Zwecke der Einbringungsvorschriften der §§ 20 ff. UmwStG als "Anteil an einer KapGes." zu werten ist. Als solcher kann er Gegenstand (erworbene Gesellschaft) eines Anteilstauschs i.S.d. § 21 Abs. 1 UmwStG sein. Steuervergünstigung nur bei "Mehrheit der Stim...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.1 Anschaffungskosten

Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Zu den An...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1152 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1153 [Bildung des Investi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine steuerpflichtige Tochter-GmbH nach § 20 UmwStG

Tz. 203 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 2: Ausgliederung eines wG in eine stpfl GmbH Stliche Folgen: Durch eine Ausgliederung des stpfl wG wird vermieden, dass die wirtsch Zwecke der gemeinnützigen Kö das Gepräge geben und dadurch die Selbstlosigkeit nach § 55 AO gefährdet ist. Die Einbringung kann durch Ausgliederung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rückwirkung bei Kettenumwandlungen

Tz. 38 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Probleme aus der Anwendung des § 2 UmwStG können sich ergeben, wenn die Übernehmerin im zeitlichen Zusammenhang mit dem auf sie erfolgten Vermögensübergang ebenfalls umgewandelt wird (sog Kettenumwandlung; dazu ausführlich s Schwenn, DK 2007, 173). Wegen der Bejahung der Zulässigkeit, einen Verschmelzungsvertrag unter der aufschiebenden Bedin...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Zum Nachlass gehöriges Grundstück

Rz. 84 Das übertragungsgegenständliche Grundstück muss (steuerlich) zum Nachlass gehört haben bzw. dem Erblasser zuzurechnen gewesen sein. Ausreichend ist, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang i.S.d. § 1 GrEStG verwirklicht hat. Er braucht also nicht bereits zivilrechtlicher Eigentümer gewesen sein. Zum Nachlass i.S....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Zeitliche Anwendung

Rz. 151 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 2 Abs 5 UmwStG ist nach § 27 Abs 16 S 1 UmwStG grds erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des Vorgangs maßgebende öff Register bzw bei Einbringungen der Übergang des wirtsch Eigentums nach dem 20.11.2020 erfolgt. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Übertragung eines Zweckbetriebs auf eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 205 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 4: Verkauf ZwB an stpfl GmbH Stliche Folgen: Die Einbringung des ZwB nach § 20 UmwStG in eine stpfl Tochter-GmbH würde zu einem Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO führen. Denn Vermögen, welches bisher für gemeinnützige Zwecke genutzt wurde, würde nunmehr stpfl Zwecken zugeführt. Dadurch...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / e) Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 34 Im bewertungsrechtlichen Sinne liegt ein Grundstück im Zustand der Bebauung vor, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wurde und Gebäude und Gebäudeteile noch nicht bezugsfertig (siehe Rdn 21 f.>) sind, § 196 Abs. 1 S. 1 BewG. Der Zustand der Bebauung – in Abgrenzung zum unbebauten Grundstück, § 178 BewG (siehe Rdn 20 ff.>) – beginnt mit den Abgrabungen oder der Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug

Tz. 22 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umwandlung von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderregelung für grenzüberschreitende Umwandlunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Anwendungsbereich

Rz. 136 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der pers Anwendungsbereich des § 2 Abs 5 UmwStG erstreckt sich zum einen auf die unmittelbar unter § 2 Abs 1 und 2 UmwStG fallenden Verschmelzungen und Spaltungen von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.09). Zum anderen gilt § 2 Abs 5 UmwStG über entspr Verweise sowohl für den rückwirkenden Formwechsel gem § 9 oder § 25 UmwS...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / bb. Besondere Verwirkungsklauseln

Bei den besonderen Verwirkungsklauseln setzt der Erblasser den Bedachten genaue Verhaltensregeln und ordnet für den Fall des Verstoßes als Sanktion den Verlust der Zuwendung an.[38] Die wohl bekanntesten besonderen Verwirkungsklauseln, die auch außerhalb von Unternehmertestamenten zu finden sind, sind Pflichtteilsstrafklauseln und Wiederverheiratungsklauseln. Es gibt jedoch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 114 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 2 Abs 4 UmwStG um die S 3–6 erweitert. Nach § 2 Abs 4 S 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Zeitliche Anwendung

Tz. 129 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 27 Abs 9 S 1 UmwStG ist § 2 Abs 4 (S 1 und 2) UmwStG erstmals auf Umwandlungen anzuwenden, bei denen der schädliche Beteiligungserwerb oder ein anderes die Verlustnutzung ausschließendes Ereignis nach dem 28.11.2008 (Tag der 3. Lesung im BT) eintritt. Wegen des Begriffs "ein anderes die Verlustnutzung ausschließendes Ereignis" s Tz 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 2 Abs 4 S 1 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsgewinns mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink, einem Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 5 EStG und einem EBITDA-Vortrag iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG (Verlustnutzung) des übertragenden Rechtsträgers nur zulässig, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 2 UmwStG regelt die stliche Rückbeziehung von Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung) iSd §§ 3 bis 19 UmwStG , also sowohl von Umwandlungen von einer auf eine andere Kö als auch von Kö auf Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person. Für nicht unter das UmwStG fallende Drittstaaten-Umwandlungen regelt § 12 Abs 2 KStG zwar ua die analoge Anwendung ...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.3 Finanzielle Eingliederung

Als weitere Voraussetzung muss der Organträger in der Weise an der Organgesellschaft beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.[1] Hierbei wird auf die Anteile an den Stimmrechten abgestellt, nicht auf die kapitalmäßige Beteiligung. Zwar wird dies meist übereinstimmend sein, liegen aber z. B. Vorzugsaktien vor, kann dies in der Praxis differieren. Zudem k...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.4 Gewinnabführungsvertrag

Weitere Voraussetzung für eine Organschaft ist ein Gewinnabführungsvertrag (GAV). Darin verpflichtet sich die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen. Da dessen Wirkung auch die Übernahme von Verlusten der Organgesellschaft durch den Organträger umfasst,[1] wird oftmals auch von einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) gesprochen. Voraussetzungen Dam...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Leitsatz Ein rückwirkender (einkommenserhöhender) Ansatz von Teilwerten bei einer Einbringung zu Buchwerten wegen eines sog. Sperrfristverstoßes i.S. des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG ist ausgeschlossen, wenn die vollentgeltliche Übertragung von Anteilen durch den Einbringenden an eine Körperschaft innerhalb der Sperrfrist im Ergebnis zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 50i EStG Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) 1Sind Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder sind Anteile im Sinne des § 17mehr

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Auswirkungen eines Gesellschafterwechsel in doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG

Kommentar Nachdem sich die Rechtsprechung mehrfach mit der zutreffenden Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen zur Gewerbesteuer bei einem Gesellschafterwechsel in doppel- bzw. mehrstöckigen Personengesellschaften geäußert hatte, liegt nun auch eine Stellungnahme der Finanzverwaltung dazu vor. Rechtsprechung des BFH zu doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschafte...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3.2 Einbringung nach dem 12.12.2006

Gegenüber der zuvor dargestellten Regelung wurde mit dem SEStEG v. 12.12.2006 in den §§ 21, 22 UmwStG eine grundlegende Änderung für die Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen getroffen. Während es nach bisherigem Recht bei einem Verkauf vor Ablauf der 7-jährigen Behaltefrist seit der Einbringung zu einer Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile mit de...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3.1 Einbringung bis zum 12.12.2006

Für eine Einbringung nach §§ 20, 21 UmwStG a. F. sichert § 17 Abs. 6 EStG die Besteuerung der auf die Kapitalgesellschaft übergegangenen stillen Reserven. Diese Norm regelt, dass Anteile, die durch eine Einbringung unterhalb des gemeinen Werts entstanden sind, auch bei einer Beteiligung unter der 1 %-Schwelle und zeitlich unbegrenzt, also auch noch nach einem 5-Jahreszeitraum,...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3 Steuerverstrickte Anteile

Eine weitere steuerrechtliche Sonderstellung nehmen GmbH-Anteile ein, die im Zusammenhang mit einer Einbringung i. S. d. § 20 UmwStG gewährt worden sind – die sog. einbringungsgeborenen Anteile. Wird ein Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder qualifizierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von neuen Anteilen einge...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 2.2 Entstrickung des Sonderbetriebsvermögens

Aus dem Zusammenspiel des § 1a KStG und den §§ 20, 25 UmwStG ergibt sich die Notwendigkeit, dass funktional notwendiges Sonderbetriebsvermögen vorab oder im Rahmen der Option auf die optierende Gesellschaft übergehen muss, um eine Buchwertübertragung sicherzustellen. Behält ein Gesellschafter in seinem Sonderbetriebsvermögen befindliche funktional wesentliche Betriebsgrundlag...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 9. Schädlichkeitskatalog

Das zentrale Kriterium für den Verlusterhalt nach § 8d KStG ist – wie oben dargestellt – der fortgeführte und einheitliche Geschäftsbetrieb. Zusätzlich sind aber auch bestimmte Ereignisse in dem Beobachtungszeitraum nach § 8d Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 KStG bzw. § 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG schädlich: Der Geschäftsbetrieb war eingestellt oder ruhend gestellt.[32] Der Geschäftsbe...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.4 Veräußerung

Eine Veräußerung erfordert, dass das Eigentum an den Anteilen von einer Person auf eine andere übertragen wird. Basis dieser Übertragung ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind.[1] Im wirtschaftlichen Sinne mit einer Veräußerung vergleichbar und dieser damit gleichgestellt werden: eine steue...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen steuerrechtlichen Folgen, die sich aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen ergeben können. Je nach der Zuordnung der GmbH-Anteile – Privatvermögen oder Betriebsvermögen – ergeben sich erhebliche Unterschiede für die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts. Aufge...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 4 Globalisierung der für die Umwandlung von Körperschaften maßgeblichen Teile des Umwandlungssteuergesetzes (§ 1 UmwStG, § 12 Abs. 2 und 3 KStG)

Steuerneutrale Umwandlungen von Körperschaften (Verschmelzungen und Spaltungen) sind nach derzeit geltendem Recht nur für EU/EWR-Gesellschaften sowie nach § 12 Abs. 2 KStG für Verschmelzungen von Drittstaaten-Körperschaften desselben Staates möglich. Der bisherige räumlich beschränkte Anwendungsbereich ist nach der Gesetzesbegründung angesichts der fortschreitenden Globalisi...mehr

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Bewertung der Erbbaurechte ... / b) Bewertung des Erbbaurechtes

Vergleichswertverfahren: Der Wert des Erbbaurechts ist grundsätzlich im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht Vergleichspreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren für entspr. Vergleichsgrundstücke vorliegen. Vergleichspreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren liegen vor, wenn sie aus bebauten Erbbaurecht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6 Weitere bevorrechtigte Gläubiger

Rn 24 Unklar ist die Rolle der übrigen Gläubiger, die eine Sonderstellung innehaben, also der Aussonderungsberechtigten (§ 47), der Vormerkungsberechtigten (§ 106) und der Massegläubiger (§ 53). Für sie sieht das Gesetz keine Beteiligung am Plan vor, aber ebenso wie schon bei den Absonderungsberechtigten kann es auch bei diesen Beteiligten aufgrund eines besonderen wirtschaf...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Klauseln zur Sacheinlage im Gesellschaftsvertrag

Rz. 78 Klauseln sonst wie im vorangegangenen Muster (vgl. Rdn 51). Muster 17.11: Klauseln zur Sacheinlage im Gesellschaftsvertrag Muster 17.11: Klauseln zur Sacheinlage im Gesellschaftsvertrag Einbringung beweglicher Gegenstände (Beispiel Pkw) Das Stammkapital beträgt 50.000 EUR. Es wurde in voller Höhe von Herrn Trakel in Frankfurt übernommen. Davon sind 40.000 EUR in bar zu l...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Sachgründungsberichte

Rz. 79 Muster 17.12: Sachgründungsberichte Muster 17.12: Sachgründungsberichte Ich, der unterzeichnende alleinige Gesellschafter der Taxelex GmbH, erstatte den folgenden Sachgründungsbericht: Einbringung eines beweglichen Gegenstandes (Pkw) Herr Trakel leistet die von ihm übernommene Stammeinlage von 50.000 EUR in Höhe von 10.000 EUR durch Einbringung des ihm gehörenden Pkw Mar...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gemäß §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG

Rz. 66 Muster 1.14: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gemäß §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG Muster 1.14: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gemäß §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG Als Mitglieder des Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft erstatten wir folgenden Nachgründungsbericht gemäß § 52 Abs. 3 AktG: (1) Die am _____ mit einem G...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[234]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 250) können auc...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 65 Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sicherungsübereignung Der Sicherungsgeber...mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung)

Rz. 62 Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) (1) Beschlussfassung über die Umwandlung der Nennbetragsaktien in nennbetragslose Stückaktien. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die 50.000 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je einem EUR werden in ne...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Entstehung nur durch Neugründung – Keine Sacheinlagen

Rz. 89 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann nur durch Neugründung entstehen. Eine klassische GmbH kann nicht in diese Gesellschaft "umgewandelt" werden;[281] eine solche kann insb. auch nicht durch Herabstufung/Kapitalherabsetzung unter das gesetzliche Mindestkapital[282] oder durch Verlust des Kapitals der klassischen GmbH entstehen.[283] Möglich sind wie b...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 5 Typischer Hintergrund für das vorliegende Vertragsmuster ist, dass die Gesellschafter A und B im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft als Besitzunternehmen gründen und das Grundstück an die Betriebsgesellschaft verpachten. Typisch ist weiterhin die Verwaltung von Familienvermögen in der Rechtsform einer GbR, die das geeignete Instrume...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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