Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.4 Anschaffungskosten bei teilentgeltlichem Erwerb

Rz. 181 Eine teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts ist anzunehmen, wenn die Leistung durch die Gegenleistung nicht aufgewogen wird und die Vertragsparteien über eine Schenkung des übersteigenden Werts sich einig sind. Es kann sich um eine gemischte Schenkung, eine Schenkung unter Auflage oder eine Vermögensübertragung in vorweggenommener Erbfolge gegen Zahlung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.2 Anschaffungsvorgang

Rz. 99 Dem Anschaffungsvorgang können ein Kauf, eine Werklieferung, ein Tausch – insbesondere eine Sacheinbringung – oder eine Schenkung zugrunde liegen. Der Anschaffungsvorgang muss nicht zeitpunktbezogen sein, sondern kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein Wirtschaftsgut ist angeschafft, mit der Folge, dass es beim Erwerber zu bilanzieren ist, sobald dieser...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs

Leitsatz 1. Der nach § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kommanditgesellschaft aufgrund einer Einbringung der Anteile der Kommanditisten an dieser Gesellschaft in eine Vorrats-GmbH kann nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein. 2. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist n...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 142 Die Voraussetzung, dass die übertragenen und, bei der Abspaltung, die zurückbehaltenen Vermögensgegenstände einen Teilbetrieb bilden müssen, könnte durch Ausnutzen der Bestimmung, dass Beteiligungen an Personengesellschaften und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften immer einen Teilbetrieb bilden, leicht umgangen werden. Es wäre möglich, im Vorfeld einer Sp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Die handelsrechtlichen Folgen der Spaltung sind in den §§ 123–173 UmwG v. 28.10.1994[1] geregelt, und zwar einheitlich für alle Arten von zu spaltenden und von aufnehmenden Rechtsträgern. Rz. 7 Die steuerlichen Folgen der Spaltung nach dem UmwG regeln die §§ 15, 16 UmwStG. Für den persönlichen Anwendungsbereich der Vorschriften zur Spaltung gilt § 1 Abs. 1 UmwStG, für d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Anwendungsbereich des § 15 UmwStG

Rz. 48 § 15 UmwStG enthält die steuerlichen Regelungen für die Spaltung (Aufspaltung und Abspaltung) und für die spaltungsähnliche Vermögensübertragung. Nicht unter diese Regelung fällt sowohl bei der Spaltung als auch bei der Vermögensübertragung die Ausgliederung, die als Einbringung nach §§ 20ff. UmwStG zu behandeln ist, § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 Nr. 2 UmwStG. Teilbetriebe ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Vermögensübertragung

Rz. 47 Die Spaltungsvorschriften in § 15 UmwStG sind auch auf die spaltungsähnliche Vermögensübertragung anzuwenden. Vermögensübertragung nach den §§ 174ff. UmwG ist die Übertragung (i) des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine Gebietskörperschaft oder (ii) von Vermögen zwischen Versicherungs-AGs, VVaG und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.[1] Die Vermög...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.1 Begriff der "Veräußerung" i. S. d. Abs. 2 S. 2–4

Rz. 167 Den Tatbeständen der S. 2–4 ist gemeinsam, dass eine "Veräußerung" vorliegen muss. Durch die Spaltung muss entweder die Veräußerung vollzogen werden (Rz. 186ff.), oder die Spaltung muss die Voraussetzungen für eine Veräußerung schaffen (Rz. 196ff.). Da der Tatbestand der "Schaffung der Voraussetzungen" zu unbestimmt ist, wird er durch Abs. 2 S. 4 konkretisiert (Rz. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.5 Frist von 3 Jahren

Rz. 154 Schädlich ist ein Erwerb oder eine Aufstockung des Mitunternehmeranteils bzw. der Kapitalbeteiligung nur dann, wenn dies innerhalb von 3 Jahren vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag erfolgt ist. Die Frist von 3 Jahren ist ausgehend von dem steuerlichen Übertragungszeitpunkt der Spaltung unter Anwendung der §§ 186-193 BGB zurückzuberechnen. Maßgebend ist der Zeitp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.1 Begriff des Teilbetriebs

Rz. 78 Die Anwendung des § 15 UmwStG setzt nach Abs. 1 S. 2 weiter voraus, dass auf die übernehmende(n) Körperschaft(en) jeweils ein Teilbetrieb (oder mehrere)[1] übertragen wird. Bei der Abspaltung oder der Teilübertragung muss auch bei der übertragenden Körperschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Zu dieser Regelung gibt es im UmwG kein Gegenstück; handelsrechtlich können auch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Spaltung ist ein Rechtsinstitut aus dem Bereich der Umstrukturierung korporativer Verbände (Personengesellschaften und Körperschaften). Wirtschaftlich stellt die Spaltung das Gegenstück zur Verschmelzung dar.[1] Während bei der Verschmelzung zwei oder mehr Rechtsträger zu einem einzigen Rechtsträger zusammengefasst werden, wird bei der Spaltung ein einheitlicher Re...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.1 Begriff und Arten der Spaltung

Rz. 14 Die handelsrechtlichen Grundlagen der Spaltung enthalten die §§ 123ff. UmwG. Die Spaltung kann danach in Form einer Aufspaltung ("split-up"), einer Abspaltung ("spin-off") oder einer Ausgliederung ("hive-down") erfolgen. Rz. 15 Unter der Aufspaltung eines Rechtsträgers ist gem. § 123 Abs. 1 UmwG die Übertragung der Vermögensteile dieses Rechtsträgers (übertragender Rec...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Gewinnrealisierende Spaltung

Rz. 66 Entsprechend der Systematik des UmwStG hat auch die Spaltung grundsätzlich zum gemeinen Wert zu erfolgen. Dies ergibt sich aus der Verweisung in § 15 Abs. 1 S. 1 UmwStG auf § 11 Abs. 1 UmwStG. In der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft sind die übergehenden Wirtschaftsgüter daher grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen, und zwar einschließlich der selb...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Allgemeines (§ 15 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 57 § 15 UmwStG enthält keine umfassende Regelung der Voraussetzungen und Folgen der Spaltung, und zwar weder für die übertragende Körperschaft noch für die übernehmende Körperschaft noch für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen werden vielmehr durch die Verweisung auf § 11 UmwStG für die übertragende Körperschaft, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.6 Gestaltungshinweise

Rz. 113b Liegen spaltungshindernde Wirtschaftsgüter vor, setzt die Steuerneutralität voraus, dass diese Spaltungshindernisse vor dem steuerlichen Wirkungszeitpunkt der Spaltung beseitigt werden, ohne dadurch die Eigenschaft als Teilbetrieb zu verlieren. Kann ein spaltungshinderndes Wirtschaftsgut nicht real oder, bei Grundstücken, nach Bruchteilen geteilt werden, bietet es s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.2 Verlustvortrag, Zinsvortrag und EBITDA-Vortrag (§ 15 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 258 Anders als nach dem UmwStG 1995 geht der Verlustvortrag in keinem Fall mehr auf die übernehmende Körperschaft über. Ebenso wie bei der Verschmelzung[1] erlischt der Verlustvortrag bei der Aufspaltung komplett (§ 15 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 2 Hs. 2, § 4 Abs. 2 UmwStG). Bei der Abspaltung vermindert sich der Verlustvortrag im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.4 Teilbetriebe bei übertragendem und übernehmendem Rechtsträger

Rz. 118 Bei der Abspaltung muss die übertragende Körperschaft weiterhin über einen Teilbetrieb verfügen, soll die Spaltung steuerneutral verlaufen (sog. "doppeltes Teilbetriebserfordernis"). Das doppelte Teilbetriebserfordernis beruht auf der Fusionsrichtlinie (Art. 2 lit. c)). Nach Ansicht des BFH ist die deutsche Umsetzung in § 15 Abs. 1 S. 2 UmwStG im Einklang mit der Fu...mehr

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Urlaub / 4.3 Zusammenhängende Einbringung des Urlaubs

Die gesetzliche Grundregelung des § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Diese gesetzliche Vorgabe zielt ab auf das gesundheitspolitische Ziel des Urlaubs, nämlich Regeneration und Erholung. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer sich wirklich erholen kann, wenn er z. B. jeden zweiten Mittwoch einen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist in § 100 BetrVG geregelt. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitgegenstand erläutert werden. Der Antrag muss dem Bestimmtheits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 156 Beim Vorbehalt eines Unternehmensnießbrauchs wird der Betrieb zwar auf den Nachfolger übertragen, der Alteigentümer bleibt aber weiterhin unternehmerisch tätig. Steuerrechtlich entstehen – ebenso wie beim Zuwendungsnießbrauch – zwei Gewerbebetriebe: Aktiver Betrieb des Nießbrauchers und ruhender Betrieb des Erwerbers. Der Alteigentümer als Nießbraucher erzielt weiter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.6 Zwischenfazit

Rz. 251 Ein Vorteil gemeinnütziger Stiftungen besteht in der umfassenden steuerlichen Privilegierung; ferner können Spenden oder Zustiftungen steuerlich geltend gemacht werden. Gefahren resultieren aus Verstößen gegen die Satzung und der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die eine rückwirkende Vollbesteuerung für die letzten 10 Jahre bewirkt (§ 61 Abs. 3 AO). Die Einbringung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Übertragender und übernehmender Rechtsträger

Rz. 18 Übertragender Rechtsträger der Spaltung muss eine Körperschaft sein. Dies entspricht der Regelung bei § 15 UmwStG. [1] Rz. 19 Die übertragende Körperschaft kann im Inland oder im EU-Ausland ansässig sein, d. h. Sitz und Geschäftsleitung im Inland oder im EU-Ausland haben.[2] Für Umwandlungen, deren steuerlicher Übertragungsstichtag nach dem 31.12.2021 liegt, wurde § 1 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2 Die handelsrechtliche Auf- und Abspaltung (§ 123 Abs. 1 und 2 UmwG) als Tatbestand des § 16 UmwStG

Rz. 9 Die Anwendung von § 16 UmwStG setzt eine handelsrechtlich wirksame Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft nach § 123 Abs. 1 und 2 UmwG voraus. Dies folgt aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 UmwStG, der auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verweist. Rz. 9a Während nach § 124 Abs. 1 UmwG i. V. m. § 3 Abs. 1 UmwG als übertragender Rechtsträger nahezu alle Rechts...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei der Leistungsgewährung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. § 106 bildet die gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der vertrags- und zahnärztlichen Versorgung auf ihre Wirtschaftlichkeit. Auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung verwirklicht sich in § 106 das dem SGB V immanente Prinzip gemeinsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.1.2 Gesellschaftsvertrag

Wie bei jeder Personengesellschaft erfolgt die Gründung durch Abschluss eines Vertrags – dem Gesellschaftsvertrag. Dessen wesentlicher Inhalt ist die Verpflichtung des stillen Gesellschafters, sich am Handelsgewerbe zu beteiligen, indem er eine bestimmte Vermögenseinlage in das Vermögen des Inhabers zu leisten hat. Als Einlage kommt neben einem Geldbetrag auch eine Sacheinla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Weitere Folgen der Einbringung

5.3.5.1 Umwandlungssteuerrechtliche Rechtsnachfolge Tz. 85 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 23 Abs 1 und 3 iVm § 4 Abs 2 S 3 iVm § 12 Abs 3 UmwStG tritt die optierende Gesellschaft im Fall des Bw- oder Zwischenwertansatzes in die Rechtsstellung der Pers-Ges ein (sog Fußstapfentheorie). Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn der gW angesetzt worden ist. Nach § 23 Abs 4 S 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu einem geringeren als dem gemeinen Wert auf die Verlustkörperschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG)

Tz. 76 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wenn § 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG die Übertragung von WG zu einem geringeren als dem gW auf die Verlust-Kö als ein für die weitere Nutzung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags schädliches Ereignis bezeichnet, betrifft das sowohl die Übertragung einzelner WG auf die Verlust-Kö als auch die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Kap...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 295 § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus "Umwandlungen" unter den Aktivkatalog des § 8 Abs. 1 AStG. Das Vorliegen einer "Umwandlung" ist somit zentrales Tatbestandsmerkmal des Aktivtatbestands. Was eine "Umwandlung" ist, ist durch Auslegung zu bestimmen. Es gilt hierbei ein steuerrechtliches Begriffsverständnis. Da sowohl die Gesetzesbegründung[...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.6 Untergang von Verlustvorträgen

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 23 Abs 5 UmwStG kann ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a GewStG der Pers-Ges nicht von der optierenden Gesellschaft genutzt werden. Entspr gilt für den Zins- und einen EBITDA-Vortrag sowie für Verluste nach § 2a, § 15 Abs 4, § 15a und § 15b EStG . GlA s Rn 47 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Schiffers/Jac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 68 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 20 Abs 1 UmwStG setzt die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile voraus. Wie bei einem echten Formwechsel, sind auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG Einbringungsgegenstand die MU-Anteile der Gesellschafter und nicht der Betrieb der Pers-Ges (s § 25 UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entspr dem Telos der Norm erklärt § 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG auch die Beteiligung der Verlust-Kö an einer MU-Schaft für st-schädlich (dazu auch s die Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9). Eine solche Beteiligung führt zum Untergang des verbleibenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags und zwar unabhängig von der Beteiligungsquote (also auch Mini-Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auf den nach § 1a Abs 2 S 1 KStG fingierten Formwechsel finden nach § 1a Abs 2 S 2 KStG die §§ 1 und 25 des UmwStG entspr Anwendung. Dh für den fiktiven Formwechsel gelten alle Vorschriften, die auch bei einem "echten" Formwechsel zu beachten sind. Die Option führt somit zu einer Einbringung iSd §§ 20ff UmwStG . Tz. 62 Stand: EL 115 – ET: 09/2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Verhältnis zum Umwandlungssteuergesetz

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu folgenden Fallkonstellationen enthält § 1a KStG Spezialregelungen ggü dem UmwStG: Option einer Pers-Ges zur KSt-Besteuerung:Nach § 1a Abs 2 KStG liegt ein fiktiver Formwechsel nach den §§ 1 und 25 UmwStG vor. Rückoption einer optierenden Pers-Ges zur MU-Besteuerung:Nach § 1a Abs 4 S 2 liegt ein fiktiver Formwechsel iSd §§ 1 und 9 UmwStG vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.2 Rechtsfolgen für den Gesellschafter

Tz. 86 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Wert, mit dem die optierende Gesellschaft das übertragene BV ansetzt, gilt für den Gesellschafter grds als Veräußerungspreis und als AK der Anteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG). Auch die Ausnahmen in § 20 Abs 3 S 2ff UmwStG sind zu beachten, wonach bei nicht im Inl st-verstricktem BV bei den AK insoweit der gW anzusetzen und sonstige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.4 Sperrfristverletzungen infolge des fiktiven Formwechsels

Tz. 89 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der fiktive Formwechsel kann wegen seiner veräußerungsgleichen Wirkung Sperrfristverstöße auslösen (zB § 6 Abs 3 S 2 und Abs 5 S 5 und 6 EStG, § 7g EStG, § 16 Abs 3 S 3 EStG, § 18 Abs 3 S 2 UmwStG, § 15 Abs 2 S 4 UmwStG, § 22 UmwStG, § 24 Abs 5 UmwStG). Ebenfalls hierzu s Rn 45 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Brühl/Weis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.3 Besonderheiten bei bestehendem Nießbrauch/Unterbeteiligung

Tz. 76 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bestehen an dem Gesellschaftsanteil Nießbrauchsrechte oder eine Unterbeteiligung, stellen diese in der Praxis häufig eigenständige MU-Anteile dar. Hier ist zu beachten, dass der Nießbrauch bzw die Unterbeteiligung an einem Kap-Ges-Anteil nur dann anerkannt wird, wenn hierdurch wirtsch Eigentum begründet wird. Ist dies zu verneinen, kommt es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Umwandlungssteuerrechtliche Rechtsnachfolge

Tz. 85 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 23 Abs 1 und 3 iVm § 4 Abs 2 S 3 iVm § 12 Abs 3 UmwStG tritt die optierende Gesellschaft im Fall des Bw- oder Zwischenwertansatzes in die Rechtsstellung der Pers-Ges ein (sog Fußstapfentheorie). Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn der gW angesetzt worden ist. Nach § 23 Abs 4 S 4 UmwStG gilt die Fußstapfentheorie nur in den Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.5 Nachversteuerung nach § 34a EStG

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der fiktive Formwechsel hat weiter zur Folge, dass nachversteuerungspflichtige Beträge iSd § 34a Abs 3 EStG der Nachversteuerung nach § 34 Abs 6 S 1 Nr 2 EStG unterliegen. GlA s Rn 48 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 363), s Ott (GmbH-Stpr 2021, 193, 196), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 889...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Rechtsfähige Stiftungen und Anstalten

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Voraussetzungen für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts sind im Wes in den §§ 80ff des BGB geregelt. Durch das Ges zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzges v 16.07.2021 (BGBl I 2021, 2947) wurde das Stiftungs-ZivR mit Wirkung ab dem 01.07.2023 abschließend im BGB g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Bedeutung des § 1a KStG

Tz. 3 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben dem Optionsmodell gibt es für Personenunternehmen bereits die folgenden Regelungen, die ebenfalls einer sog rechtsformneutralen Besteuerung dienen sollen (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 350): Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG, Anrechnung der GewSt auf die ESt nach § 35 EStG sowie Möglichkeit des Recht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.4 Rückausnahme: abstrakte und konkrete Buchwertfortführung

Rz. 315 § 8 Abs. 1 Nr. 9 Hs. 2 AStG sieht sodann eine Rückausnahme vor, bei deren Erfüllung die Umwandlung unter den Aktivtatbestand fällt. Die Rückausnahme ist erfüllt, wenn die Umwandlung im Inland ungeachtet des § 1 Abs. 4 UmwStG zu Buchwerten hätte erfolgen können (abstrakte Buchwertfortführung) und im Ausland tatsächlich zu Buchwerten erfolgt ist (konkrete Buchwertfortf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.3 Anwendung des § 22 UmwStG

Tz. 87 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der fiktive Formwechsel hat uE bei einem Ansatz von Bw oder Zwischenwerten wegen der in § 1a Abs 2 S 2 KStG angeordneten entspr Anwendung des § 25 iVm §§ 20ff UmwStG uE weiter zur Folge, dass für alle Anteile an der optierenden Gesellschaft § 22 UmwStG zu beachten ist, da optionsbedingt alle Anteile wie neue Anteile zu behandeln sind (s Tz 7...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.2 Statusänderungen im Hinblick auf Anteile (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 S. 2)

Hintergrund Rz. 260 Nach § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AStG wird ein Entfallen der Wegzugssteuer ausgeschlossen, soweit die Anteile veräußert, übertragen oder in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden. Der Tatbestand der Norm ist sehr weit gefasst. Er stellt insbesondere nicht darauf ab, ob im Rahmen des schädlichen Ereignisses stille Reserven aufzudecken waren oder nicht.[1] Rz. 261 D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 6 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 1)

Rz. 200 Während der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG allgemein auf "unbeschränkt Stpfl." abstellt, wird der persönliche Anwendungsbereich der Norm in § 6 Abs. 2 S. 1 AStG definiert und konkretisiert. Unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 6 Abs. 1 AStG sind danach "natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.4 Verhältnis zu § 22 UmwStG

Rz. 73 § 22 UmwStG regelt eine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven im Falle einer Einbringung (§ 20 UmwStG) oder eines Anteilstauschs (§ 21 UmwStG), wenn die sperrfristbehafteten Anteile "veräußert" werden oder andere schädliche Tatbestände verwirklicht werden. Es stellt sich daher einerseits die Frage, inwieweit die von § 6 Abs. 1 AStG angeordnete Gleichstellung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 2 KStG

Tz. 18 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach dem erst später im Ges-Gebungsverfahren eingefügten § 8d Abs 1 S 2 KStG gilt S 1 nicht, dh eine Verlustrettung nach § 8d KStG kommt nicht in Betracht, für Verluste aus der Zeit vor einer Einstellung oder Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs oder wenn die Kö zu Beginn des dritten VZ, der dem VZ nach S 5 vorausgeht, OT war oder an einer MU-...mehr