Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft

Zusammenfassung In Fällen der Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft musste die bisherige gesetzliche Regelung aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) angepasst werden. Hintergrund In der Vergangenheit war es nach der Auffassung der Verwaltung so, dass das eingebrachte Betriebsvermögen auch bei Entnahmen im steuerlichen Rückwirkungszeitrau...mehr

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Einbringung von Unternehmen... / Zusammenfassung

In Fällen der Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft musste die bisherige gesetzliche Regelung aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) angepasst werden.mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.2 Einbringung in die GmbH gegen GmbH-Anteile

Rz. 201 Die Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter fällt nicht unter die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG. Nach § 6 Abs. 6 EStG ist im Falle eines Tausches der gemeine Wert anzusetzen. Es werden hier die stillen Reserven realisiert.[1]mehr

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Einbringung von Unternehmen... / Inkrafttreten

Gilt erstmals für Einbringungen, wenn in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge der Umwandlungsbeschluss nach dem 31.12.2023 erfolgt ist oder in den anderen Fällen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2023 geschlossen worden ist.mehr

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Einbringung von Unternehmen... / Hintergrund

In der Vergangenheit war es nach der Auffassung der Verwaltung so, dass das eingebrachte Betriebsvermögen auch bei Entnahmen im steuerlichen Rückwirkungszeitraum nicht negativ werden darf. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht dies anders. Er erlaubt negative Anschaffungskosten in einem solchen Fall.mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.3 Einbringung in das Gesellschaftsvermögen als atypisch stille Beteiligung

Rz. 202 Die Rechtsprechung des BFH[1] stellt das Betriebsvermögen des Handelsgewerbetreibenden im Falle einer atypisch stillen Gesellschaft dem Gesamthandsvermögen gleich. Auch im Falle einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft ist das Gesamthandsvermögen der GmbH Betriebsvermögen der steuerlichen Mitunternehmerschaft. Der ertragsteuerlichen Gleichbehandlung von Innengesell...mehr

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Einbringung von Unternehmen... / Das ändert sich

Nach Ansicht des Gesetzgebers entspricht es jedoch der Gesetzesintention, negative Anschaffungskosten zu vermeiden. Mit der gesetzlichen Änderung soll daher klargestellt werden, dass entsprechend der bestehenden Verwaltungsauffassung Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind. Damit ist ein Buch...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.4 Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 156 Eine Übertragung gegen Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten liegt vor, wenn der Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut gegen erstmalige Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten auf die Personengesellschaft überträgt und die eintretende Erhöhung des Gesellschaftsvermögens dem Kapitalkonto des einbringenden Gesellschafters gutgeschrieben wird. Dabe...mehr

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Veräußerung von Anteilen an... / Das ändert sich

Nach geltendem Recht gelten als Anteile an Kapitalgesellschaften in den Fällen der Sacheinlage nur Anteile unter 1 %, die aufgrund einer Sacheinlage nach dem 12.12.2006 entstanden sind. Da die alte Fassung des § 21 UmwStG künftig nicht mehr anwendbar ist, ist es notwendig, auch die durch eine Sacheinlage entstandenen alt-einbringungsgeborenen Anteile in die Verstrickungsregel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.1 Aufgabe des Buchwerttransfers

Rz. 24 § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG lässt die Auslegung, dass die steuerneutrale Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft möglich ist, ab 1999 nicht zu. Vielmehr werden die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts erhöht, was eine Gewinnrealisierung zur Folge hat.[1] In der Literatur wir...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 49 Von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG werden folgende Übertragungsvorgänge erfasst: Aus dem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich (Nr. 1); aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.2 Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 60 Für die Frage, ob eine Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG gegen Gewährung (= offene Sacheinlage) oder Minderung von Gesellschaftsrechten vorliegt, ist maßgeblich, welches Gegenkonto bei der Buchung der Übertragung angesprochen wird. Danach ist es für die Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten grundsätzlich entscheidend, ob der Übertragungsv...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.4 Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 137 Eine Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Minderung von Gesellschaftsrechten liegt vor, wenn die durch die Übertragung eintretende Minderung des Vermögens der Gesellschaft dem Kapitalkonto des Gesellschafters belastet wird, in dessen Privatvermögen das Wirtschaftsgut gelangt. Eine Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten wird nur dann vorliegen, wenn i...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 2.2 Handelsrechtlicher Umfang

Rz. 8 Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sind verpflichtet, alle Vermögensgegenstände, die dem Gesamthandsvermögen zuzurechnen sind, sowie sämtliche Gesamthandsverbindlichkeiten im Jahresabschluss auszuweisen. Rz. 9 Was handelsrechtlich zum Gesamthandsvermögen zählt, entscheidet sich bei Gesellschaftsgründung nach Inhalt des Gesellschaftsvertrages, der sic...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.2 Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 36c Bei der Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gilt Folgendes: a) Quotale Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen und eines Teils des Sonderbetriebsvermögens (§ 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz EStG) § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG ist im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Anteils am Gesamthandsve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 520 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wegen ihrer Wesensgleichheit finden die handelsrechtlichen Vorschriften des Verschmelzungsrechts ebenso für Spaltungen Anwendung (vgl. § 125 UmwG), so auch die Vorschriften der Schlussbilanz (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Indes sind Besonderheiten zu beachten, die sich insbesondere aus den Spezifika der drei Spaltungsarten "Aufspaltung" und "Abspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuerliche Betrachtung

Rn. 410 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für WJ, welche nach dem 31.12.2021 begonnen haben, offeriert § 1a KStG für PersG, PartG und eGbR die Möglichkeit, für Zwecke der Steuern vom Einkommen wie eine KapG behandelt zu werden (vgl. zu weiteren Anwendungshinweisen BMF, Schreiben vom 10.11.2021, IV C 2 – S 2707/21/10001 :004, BStBl. I 2021, S. 2212ff.). Hierzu hat die Gesellschaft bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Aufwendungen für die Gründung eines UN dürfen nach § 248 Abs. 1 Nr. 1 nicht aktiviert werden. Als Gründungsaufwendungen sind alle Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Schaffung des Rechtsgebildes "Unternehmung" stehen (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 248 HGB, Rn. 2). Hierzu nennt das AktG im Zweiten Teil über die "Gründung der Gesell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Formwechsel

Rn. 545 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei einem Formwechsel handelt es sich um einen identitätswahrenden Umwandlungsvorgang ohne Vermögensübergang (vgl. BFH, Urteil vom 19.10.2005, I R 38/04, BStBl. II 2006, S. 568; BFH, Urteil vom 03.02.2010, IV R 61/07, BStBl. II 2010, S. 942). Anlässlich eines Formwechsels sind keine handelsrechtlichen Bilanzen aufzustellen und lediglich die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung

Rn. 244a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Im Zuge des BilRUG neu eingefügt wurde die "davon"-Angabe für Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung (vgl. § 268 Abs. 7 Nr. 3; BT-Drs. 18/4050, S. 62). Hierunter fällt insbesondere die Haftung für Altersversorgungsverpflichtungen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (vgl. auch Rimmelspacher/Meyer, DB 2015, Beilage Nr. 5 zu He...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 4.1 Begünstigte Vorgänge

Die Regelung erfasst ausschließlich Erwerbsvorgänge aufgrund von Umwandlungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 UmwG, also Erwerbsvorgänge aufgrund von Umwandlungen Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragungen, entsprechende Umwandlungen im Bereich der EU/EWR[1] mit grunderwerbsteuerlichem Inlandsbezug, bei Erwerbsvorgängen, die nach dem 6...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 1.6 Grundstücksübertragung zwischen Verwandten in gerader Linie und gleichgestellten Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Steuerfrei sind Grundstückserwerbe zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist. In gerader Linie verwandt sind Personen, die voneinander abstammen (Abkömmlinge, Vorfahren). Geschwister sind nicht in gerader Linie verwandt, sondern in der Seitenlinie. Stiefkinder, Ado...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern bei Persone... / 3.1 Allgemeines

Unternehmen in der Rechtsform einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, werden als sog. Mitunternehmerschaften in Deutschland der Besteuerung unterworfen. Die Einkünfte, die die Mitunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielen, gelten als gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft. Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / 4. Nießbrauchvorbehalt an einer vermögensverwaltenden Wertpapier-Familien-Gesellschaft

Der Weg der Vermögensnachfolge über eine vermögenverwaltende Familien-Kommanditgesellschaft (KG) stellt eine geeignete Möglichkeit dar, trotz Übertragung auch in Zukunft flexibel mit dem vorhandenen Vermögen operieren zu können. Die Wertpapiere bzw. das um die Kapitalertragsteuer bereinigte Kapital werden in diesem Fall in eine zuvor gegründete Familien-KG eingebracht, an de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / b) Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle (§ 5 Abs. 1 b MB/KK, § 201 VVG)

Rz. 480 Die Leistungspflicht des Versicherers ist gem. § 5 Abs. 1 b MB/KK bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen ausgeschlossen. Vorsatz ist die bewusste und gewollte Herbeiführung einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Vorsatz muss sich auf die Krankheit bzw. den Unfall beziehen; liegt er vor, sind auch die Behandlungsfolgen der Kran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Umweltschadensversiche... / B. Hintergründe für die Einführung der USV

Rz. 4 Die USV ist ein unmittelbarer Reflex der Versicherungswirtschaft auf die geänderte Gesetzgebung. Mit Wirkung vom 14.11.2007 ist in Deutschland – in Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2004/35/EG[4] – das sog. Umweltschadensgesetz (USchadG) [5] in Kraft getreten.[6] Rz. 5 Mit dem USchadG wird die Umwelthaftung zweispurig.[7] Das UmweltHG ist dabei weiterhin das klassisc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.1 Gezeichnetes Kapital

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vom gezeichneten Kapital erfasst werden das Stammkapital in der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) und das Grundkapital der AG (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG).[1] Das wird durch Gesellschafter entweder bei Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch effektive Kapitalerhöhung (§ 56a GmbHG, §§ 182ff. AktG) aufgebracht. In diesen Fällen wird entweder der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.1 HGB

Rz. 122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 272 Abs. 1 Satz 1 ist das Eigenkapital mit dem Nennbetrag anzusetzen. Maßgeblich ist grds. der Nennbetrag am Abschlussstichtag.[1] Der Betrag ist statisch. Erreicht das tatsächlich vorhandene Vermögen den Betrag des Eigenkapitals nicht, ist die Differenz als "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf der Aktivseite auszuweise...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.5.2 Umgekehrter Unternehmenserwerb

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen eines umgekehrten Erwerbs stellt das aus rechtlicher Perspektive als Erwerber anzusehende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sichtweise das erworbene Unternehmen dar (IFRS 3.B19 ff.). Liegt ein umgekehrter Unternehmenszusammenschluss vor, hat der wirtschaftliche Erwerber – auch als bilanzieller Erwerber bezeichnet – die Bilanzierungsv...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.2.1 Grundstücke, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 645 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Zugang eines unbebauten Grundstücks handelt es sich regelmäßig um einen Anschaffungs- und nur in Ausnahmefällen (bspw. Rekultivierung eines früheren Industriegeländes) um einen Herstellungsvorgang.[1] Unbebaute Grundstücke sind zunächst mit dem auf sie entfallenden Kaufpreis zu bewerten. Neben dem Kaufpreis zählen zu den Anschaffungskost...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.5 Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[1]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen.[2] Sie verweist darauf, dass die Kapitalrückla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Während sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anwachsungen, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Liquidationen nach § 17 Abs. 2 GrEStG richtet (vgl. unter 3.1)[2], sind die nachfolgenden Finanzämter für die gesonderte Feststellung[3] örtlich zuständig, wenn ein außerhalb des Bezirks dieser Finanzämt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.2 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Rz. 220 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mindestens zum Nennwert auszugeben (§ 9 Abs. 1 AktG). Darüber hinausgehender Betrag ist das Aufgeld, auch Agio genannt (§ 36a Abs. 1 AktG).[1] Dieses ist in der Kapitalrücklage zu buchen. Das gilt ebenso im GmbH-Recht.[2] Auf Zeitpunkt und Form der Leistung kommt es nicht an; jeder mit der Anteilsausga...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anteilsvereinigung bei einer ausländischen Stiftung

Leitsatz 1. Eine grunderwerbsteuerbare Anteilsvereinigung durch Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf eine niederländische Stiftung ("stichting") ist nicht nach § 5 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerfrei, wenn der Rechtstypenvergleich ergibt, dass die Stiftung ihrer rechtlichen Struktur nach nicht mit einer Gesamthandsge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / b) Veräußerung oder Entnahme

Schädlich ist die Veräußerung oder Entnahme der o.g. Wirtschaftsgüter. Neben der vollständigen oder teilweisen Veräußerung ist auch die Einbringung in Zusammenhang mit einem Betrieb (§§ 20, 24, 25 UmwStG) sowie nach § 6 Abs. 5 EStG schädlich.[55] Dabei kommt es aus Sicht der Finanzverwaltung auch nicht darauf an, ob die Buchwerte, die gemeinen Werte oder Zwischenwerte anzuset...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.1 Anschaffungskosten

Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Zu den An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.2 Umwandlungsfälle

Rz. 45 Für die Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 hatte der BFH entschieden, dass diese nicht mehr gebildet werden kann, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird.[1] Begründet hat der GrS des BFH seine Auffassung damit, dass die Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.4 Unentgeltliche Betriebsübertragung und Realteilung

Rz. 45b Der Investitionsabzugsbetrag kann auch in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass die Investition nicht mehr vom Stpfl, selbst, sondern aufgrund einer bereits durchgeführten oder feststehenden unentgeltlichen Betriebsübertragung vom Betriebsübernehmer vorgenommen werden soll.[1] Laut BFH entspricht es sowohl dem Förderzweck des § 7g EStG als auch dem Zweck der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.3 Fortführung eines Teilbetriebs

Rz. 45a Behält der Stpfl. im Rahmen einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe oder Einbringung in einen anderen Betrieb jedoch Betriebsvermögen zurück und übt er seine bisherige Tätigkeit weiterhin aus, können Investitionsabzugsbeträge stehen bleiben und dort für Investitionen genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Veräußerung oder Entnahme des sonstigen Betrieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.3 Unschädlichkeit vorzeitigen Ausscheidens

Rz. 50 Ein vorzeitiges Ausscheiden von Wirtschaftsgütern ist unschädlich, wenn dies durch den Ablauf der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts[1] oder durch höhere Gewalt (z. B. durch Brand, Diebstahl usw.) veranlasst ist. Gleiches gilt bei einem beweglichen Wirtschaftsgut, das gegen ein anderes gleicher oder besserer Qualität umgetauscht wird, weil es mangelhaft ist und nicht im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.8 Höchstbetrag von 200.000 EUR (§ 7g Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 55 Der Höchstbetrag beträgt in der Summe aller "aktiven" Investitionsabzugsbeträge 200.000 EUR (§ 7g Abs. 1 S. 4 EStG). Dies entspricht einem Investitionsvolumen von 500.000 EUR. Hierbei sind Investitionsabzugsbeträge, die bei erfolgter Investition nach § 7g Abs. 2 EStG wieder hinzuzurechnen sind, nicht (mehr) einzubeziehen. Somit sind nur die noch laufenden ("aktiven") ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.2 Einbringung nach § 24 UmwStG

3.2.1 Wahlrechtsausübung mithilfe der Ergänzungsbilanz Rz. 30 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft[1] gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach § 24 UmwStG ist als ein tauschähnlicher Veräußerungsvorgang zu sehen; Folge ist eine Veräußerung aus Sicht des einbringenden Gesellschafters und ein Anschaffungsgesch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3 Ergänzungsbilanzen bei der Einbringung

3.1 Einordnung Rz. 29 Tritt ein Gesellschafter in eine bereits bestehende Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen hinzu, indem er ein Einzelwirtschaftsgut oder eine betriebliche Sachgesamtheit einbringt, stößt man häufig auf das Problem, dass darin stille Reserven enthalten sind. Die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen verhindert zum einen eine sofortige Besteuerung de...mehr