Fachbeiträge & Kommentare zu E-Commerce

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 3.2 Auswahl geeigneter Vergleichsunternehmen

Berücksichtigt man, dass für die Unternehmen der Vergleichsgruppe sowohl die Unternehmenswerte als auch die Bezugsgrößen bekannt sein müssen, ergeben sich primär zwei mögliche Informationsquellen. Zum einen werden vergleichbare börsennotierte Unternehmen herangezogen, für die der Unternehmenswert als Summe der Marktkapitalisierung und der Nettofinanzverbindlichkeiten berechn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Babucke, E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung, wistra 2024, 57; Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Barrierefreiheitsstärkungsg... / 2 Geltungsbereich und betroffene Unternehmen

Das BFSG verpflichtet Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen. Der Geltungsbereich umfasst verschiedene Produkte, die künftig barrierefrei gestaltet sein müssen: Hardwaresysteme wie Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones und Mobiltelefone und Betriebssysteme Verbraucherendgeräte wie E-Book-Lesegeräte Fernsehgeräte mit Internetzugang Router SB-Termi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-commerce)

Zusammenfassung Begriff Der Begriff des elektronischen Handels umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch alle auf elektronischem Wege vermittelten bzw. erbrachten Lieferungen und sonstige Leistungen. Für Umsatzsteuerzwecke ist der Begriff abzugrenzen. Umsätze, bei denen das elektronische Medium nur Mittler ist, aber keine Vertriebsstruktur bildet (sog. Offline-Umsätze), folgen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.1 Überblick

Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen folgen den allgemeinen Besteuerungsprinzipien von sonstigen Leistungen. Eine Sonderregelung gilt für Leistungen an in der EU ansässige nichtsteuerpflichtige Abnehmer und für die Leistungen der im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer, wenn diese an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden.[1] Aus der Sicht des...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.1 Rechtsentwicklung

Die Finanzverwaltung ging – gestützt auf entsprechende Abstimmungen in der OECD und auf EU-Ebene – bereits seit dem Ende der 90er Jahre einheitlich von der Zuordnung dieses Leistungsspektrums in den Bereich der sonstigen Leistungen aus. Dies geschah mehr oder weniger schon deshalb, weil eine körperliche Kontrolle virtueller oder elektronischer "Güter", wie bei Lieferungen, n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 1 Vorbemerkung

Die Nutzung des Internets für Transaktionen zwischen den Unternehmen, aber auch mit Privatkunden, nimmt seit Jahren zu. Je kostengünstiger und je schneller die Übertragungen werden, umso mehr entwickelt sich auch der elektronische Geschäftsverkehr zu einem gewichtigen Wirtschaftsfaktor. Nach langjährigen Diskussionen auf OECD- und EU-Ebene wurde vom Gesetzgeber bereits mit W...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4 Online-Umsätze als sonstige Leistungen

4.1 Rechtsentwicklung Die Finanzverwaltung ging – gestützt auf entsprechende Abstimmungen in der OECD und auf EU-Ebene – bereits seit dem Ende der 90er Jahre einheitlich von der Zuordnung dieses Leistungsspektrums in den Bereich der sonstigen Leistungen aus. Dies geschah mehr oder weniger schon deshalb, weil eine körperliche Kontrolle virtueller oder elektronischer "Güter", w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 2 Begriffsdefinitionen

2.1 Elektronischer Geschäftsverkehr Der Begriff ist weit gefasst. Unter ihn können unabhängig von den steuerlichen Auswirkungen alle geschäftlichen Transaktionen subsumiert werden, die über elektronische Netze angebahnt oder abgewickelt und bei denen Werte (i. d. R. Leistungen gegen Entgelt) zwischen den beteiligten Personen ausgetauscht werden. Für die Umsatzsteuer ist es no...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3 Besonderheiten bei der Nutzung elektronischer Schnittstellen zur Ausführung von Offline-Umsätzen

3.1 Sonderregelungen für Betreiber elektronischer Schnittstellen Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sind bereits mit Wirkung ab 2019 neue umfassende umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten sowie eine Umsatzsteuerhaftung für die Betreiber der sog. Online-Marktplätze eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3 Besteuerungsprinzipien

4.3.1 Überblick Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen folgen den allgemeinen Besteuerungsprinzipien von sonstigen Leistungen. Eine Sonderregelung gilt für Leistungen an in der EU ansässige nichtsteuerpflichtige Abnehmer und für die Leistungen der im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer, wenn diese an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden.[1] Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 6 Leistungen von Drittstaatsunternehmen an Nichtunternehmer in der EU

6.1 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Kunden Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen schulden bei der Erbringung von Online-Umsätzen an Nichtunternehmer in der EU immer die Umsatzsteuer des Ansässigkeitsstaates des Kunden.[1] Die Regelung gilt für Drittstaatsunternehmen, die weder einen Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung in der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des elektronischen Handels umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch alle auf elektronischem Wege vermittelten bzw. erbrachten Lieferungen und sonstige Leistungen. Für Umsatzsteuerzwecke ist der Begriff abzugrenzen. Umsätze, bei denen das elektronische Medium nur Mittler ist, aber keine Vertriebsstruktur bildet (sog. Offline-Umsätze), folgen den herkömmlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 2.1 Elektronischer Geschäftsverkehr

Der Begriff ist weit gefasst. Unter ihn können unabhängig von den steuerlichen Auswirkungen alle geschäftlichen Transaktionen subsumiert werden, die über elektronische Netze angebahnt oder abgewickelt und bei denen Werte (i. d. R. Leistungen gegen Entgelt) zwischen den beteiligten Personen ausgetauscht werden. Für die Umsatzsteuer ist es notwendig, zwischen sog. Offline- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1.1 Wer ist betroffen?

Die Regelungen richten sich an die Betreiber elektronischer Schnittstellen, mit denen die Lieferung von Gegenständen unterstützt wird. Eine elektronische Schnittstelle ist gem. § 25e Abs. 5 UStG ein elektronischer Marktplatz, eine elektronische Plattform, ein elektronisches Portal o. ä.. Der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle muss die Lieferung unmittelbar oder mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 5 One-Stop-Shop als einzige Anlaufstelle

Im Inland ansässige Unternehmen, die Umsätze auf elektronischem Weg an Privatpersonen in der EU erbringen, wären grundsätzlich verpflichtet, sich für diese Zwecke in allen EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, in denen die Kunden ansässig sind. Hier kann der sog. One-Stop-Shop (OSS) als einzige Anlaufstelle im Mitgliedstaat des Anbieters Abhilfe schaffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1.4 Umsatzsteuerhaftung für elektronische Schnittstellen

Gem. § 25e Abs. 1 UStG haftet der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes für die nicht entrichtete inländische Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden ist. Damit kann der Schnittstellenbetreiber verschuldensunabhängig auch für Pflichtverstöße derjenigen Unternehmer in Anspruch genommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 2.3 Online-Umsätze

Bei den sog. Online-Umsätzen wird das gesamte Rechtsgeschäft, insbesondere der umsatzsteuerlich relevante Leistungsaustausch über das Internet oder andere elektronische Netze abgewickelt. Besonderheiten ergeben sich naturgemäß aus der Anonymität des "Vertriebswegs", der Nachvollziehbarkeit und Kontrolle entgeltlicher Transaktionen und damit der eindeutigen Feststellung der P...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 6.3 Besteuerungsverfahren

Drittstaatsanbieter, die sich in Deutschland umsatzsteuerlich erfassen lassen wollen, können sich beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) ausschließlich online registrieren. Sie erhalten eine Registrierungsnummer und sind verpflichtet, vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen bis zum letzten Tag des auf den Besteuerungszeitraum (Kalendervierteljahr) folgenden Monats ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 6.1 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Kunden

Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen schulden bei der Erbringung von Online-Umsätzen an Nichtunternehmer in der EU immer die Umsatzsteuer des Ansässigkeitsstaates des Kunden.[1] Die Regelung gilt für Drittstaatsunternehmen, die weder einen Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung in der EU haben und als Steuerschuldner derartige Umsätze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1 Sonderregelungen für Betreiber elektronischer Schnittstellen

Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sind bereits mit Wirkung ab 2019 neue umfassende umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten sowie eine Umsatzsteuerhaftung für die Betreiber der sog. Online-Marktplätze eingeführt worden. Ab dem 1.7.2021 wurden die Vorschriften an die ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1.3 Zusätzliche Aufzeichnungspflichten

Der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle hat gem. § 22f UStG zusätzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen, wenn Dritte auf den von ihm bereitgestellten Marktplatz Lieferungen rechtlich begründen, bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet. Praxis-Beispiel Privatperson bestellt Waren über Handelsplattform bei chinesischem Lieferanten Ein d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 7 Branchenlösung weiter anwendbar

Branchenlösung Telekommunikation: Nimmt ein Endnutzer über seinen Teilnehmernetzbetreiber Leistungen vorgelagerter Unternehmer in Anspruch, konnte schon bisher für umsatzsteuerliche Zwecke eine Dienstleistungskommission angenommen werden. Dies regelt mit Wirkung ab dem 1.1.2015 die neue Vorschrift des § 3 Abs. 11a UStG. Diese häufig als Branchenlösung bezeichnete Gestaltung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 2.2 Offline-Umsätze

Dies sind Lieferungen und sonstige Leistungen, bei denen das Internet oder andere elektronische Netze lediglich für Werbung, Vertragsanbahnung oder Vertragsabschluss, ggf. auch für die Bezahlung genutzt werden. Der eigentliche Leistungsaustausch findet auf konventionellem Weg statt. Praxis-Beispiel Offline-Umsätze Handel mit Waren aller Art, Büchern, CDs, DVDs, elektronischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 6.2 Abgrenzungsschwierigkeiten zu gewerblichen Abnehmern

Nicht nur bei Drittstaatenunternehmen, sondern auch bei Leistungen der in der EU ansässigen Unternehmen hängt das Angebot wesentlich vom Status des Abnehmers als Unternehmer oder Nichtunternehmer ab. Die Leistungsortverlagerung gem. § 3 a Abs. 2 UStG und der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gem. § 13 b UStG (in den anderen EU-Mitgliedstaaten die Anwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.3 Offline erbrachte sonstige Leistungen

Eine im Internet bestellte und bezahlte Reise mit der entsprechenden Bestätigung, die Eintrittskarte zu einer Veranstaltung oder das Ticket für eine Bahnfahrt sind lediglich Ansprüche auf eine vom leistenden Unternehmer noch zu erbringende Leistung. Deren Umsatzbesteuerung muss den "normalen" Ortsbestimmungen für sonstige Leistungen gem. §§ 3 a und 3 b UStG folgen. Die Reise...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.2 Anwendungsbereich

Den Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen und damit den Anwendungsbereich der im Folgenden erläuterten Leistungsortbestimmungen hat die Verwaltung, gestützt auf Art. 7 MwStSystRL-DVO, näher ausgelegt.[1] Es handelt sich um Leistungen, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.3 B2C-Geschäfte

Werden die Leistungen an Nichtunternehmer erbracht (B2C, Business to Consumer), unterliegen diese gem. § 3 a Abs. 5 UStG generell am Sitzort des nichtsteuerpflichtigen Abnehmers der Besteuerung (Ausnahme: Bagatellregelung für in der EU ansässige Privatpersonen ab 1.1.2019).[1] Leistungsverkauf:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.2 Lieferungen im Versandhandel

Warenbestellungen im Versandhandel, die durch elektronische Schnittstellen ermöglicht werden, ohne dass die o. g. Voraussetzungen der Lieferkettenfiktion nach § 3 Abs. 3a UStG erfüllt sind, müssen aus der Sicht des Anbieters unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten besonders gründlich geprüft werden. Die Angebote gelten weltweit. Aber gerade deshalb kann eine verlässliche Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1.2 Lieferkettenfiktion bei B2C-Geschäften

Betreibern von elektronischen Schnittstellen wird zunehmend mehr umsatzsteuerliche Verantwortung übertragen. Dies zeigt sich besonders deutlich in Fällen des § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG, in denen mittels der elektronischen Schnittstelle B2C-Lieferungen von Drittlandsunternehmern unterstützt werden, die innerhalb des Gemeinschaftsgebiets durchgeführt werden. In diesen Fällen wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / 1.1 Allgemeines

Im Unterschied zu den auf herkömmlichem Weg erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen hat sich für den Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs ein an das technische Medium gebundenes besonderes Segment von Umsätzen herausgebildet. Den elektronischen Dienstleistungen ist eigen, dass das gesamte Rechtsgeschäft, insbesondere der umsatzsteuerlich relevante Leistungsaustau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.7 Rechtsentwicklung

Rz. 42 Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG ist durch Art. 9 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen v. 23.7.2002 (BGBI I 2002, 2715) geändert worden. Danach wurde die bisherige Angabe "der §§ 459 und 460" in der Vorschrift durch die Angabe "des § 437" ersetzt. Die Rechtsänderung ist am 27.7.2002 in K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.8 Sonderregelungen im Bereich des E-Commerce (Rechtslage ab 1.7.2021)

Rz. 377 Die Sonderregelungen in diesem Bereich sind ab 1.7.2021 in den Art. 358 bis 369zc MwStSystRL festgelegt. Diese Regelungen werden ergänzt durch die Art. 57a bis 63d MwSt-DVO.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.8 Richtlinienvorschlag der EU-Kommission in Bezug auf die Abschaffung der 150-EUR-Grenzen bei Fernverkäufen von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Waren

Rz. 1199 Die EU-Kommission hat am 17.5.2023 dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für Steuerpflichtige, die Fernverkäufe eingeführter Waren erleichtern, und die Anwendung der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Waren sowie Sonderregelungen für die Anmeldung und Zahlung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.3 Leistungskommission bei Fernverkäufen über eine Internetplattform – Inanspruchnahme des Plattformbetreibers

Rz. 670 Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. Ä., unterstützen, werden so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.1 Neue Fernverkaufsregelungen

Rz. 665 Die vorherige sog. Versandhandelsregelung für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Versendungslieferungen an Nichtunternehmer, die bei Lieferumfängen oberhalb der von dem jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat festgelegten Lieferschwelle zur Verlagerung des Lieferorts in den Bestimmungsmitgliedstaat führt[1], ist entfallen. An ihre Stelle ist eine neue sog. Fernv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25 "Digitalpaket" v. 5.12.2017

Rz. 662 Der Rat hat am 5.12.2017 Maßnahmen zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels im B2C-Bereich (sog. Digitalpaket) verabschiedet. Dieses Digitalpaket besteht aus Änderungen der MwStSystRL, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010. Die Regelungen traten in zwei Schritten zum 1.1.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Finance Office Professional
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 6 Weiterführende Literatur

Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 17. Aufl. 2024 Dobler, PiR 2007, S. 113 ff. Haaker, PiR 2009, S. 240 f. Ruhnke/Sievers/Simons, Rechnungslegung nach IFRS und HGB, 5. Aufl. 2022 Zehetmair, in Haas/Bacher/Scheuer, E-Commerce – Besteuerung und Rechnungslegung, 2005, S. 47 ff.mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.2.4 Verordnungsermächtigung

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. Abs. 4 ist das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft ermächtigt, der das Unternehmensregister führenden Stelle per Rechtsverordnung zu ermöglichen (vgl. § 330 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 HGB, vgl. Tz. 92 f.), eine Abweichung von der Kontoform na...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Belege / 6.3 Elektronische Aufbewahrung

Eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden (z. B. Rechnungen oder Kontoauszüge im PDF- oder Bildformat).[1] Eine Umwandlung in ein anderes Format (z. B. PDF) ist dann zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.4 Aufbewahrung von EDI-Nachrichten und E-Mails

Rz. 41 Generell stellt sich bei der elektronischen Datenübermittlung die Frage, wie die ausgetauschten elektronischen Nachrichten zu behandeln sind, um den Aufbewahrungspflichten gerecht zu werden. Grundsätzlich sind eingehende EDI-Nachrichten[1] und E-Mails insoweit aufbewahrungspflichtig, als Daten, die über das standardisierte EDI-Verfahren oder per E-Mail übermittelt wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.1.1 Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen

Rz. 23 Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in elektronischer Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. Die Aufbewahrung elektronischer Daten in Papierform ist zwar weiterhin zulässig, j...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 4.1 Allgemeines

Durch die Zunahme des weltweiten Online-Handels und im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr ist ab 1.7.2021 die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen (Warenwert geringer als 22 EUR, bisheriger § 1a EUStBV) entfallen. Es kommt daher auch bei (zollfreien) Sendungen an Privatpersonen und andere nichts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.2.1 PDF- oder Bildformate müssen bestehen bleiben

Eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden, z. B. Rechnungen oder Kontoauszüge im PDF- oder Bildformat. Eine Umwandlung in ein anderes Format ist dann zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / VII. Fazit

Überlegungen des BFH nicht überzeugend: Die dem EuGH vorgelegten Überlegungen des BFH, dass möglicherweise die (für Zwecke der MwSt) fingierten Leistungen eines Kommittenten an einen Kommissionär und des Kommissionärs an die Endkunden so zu behandeln sind, wie die Leistungen des Kommittenten an den Endkunden ohne Hinzutreten des Kommissionärs (s. oben III.1.), bzw. dass mögl...mehr