Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.6 Ereignisse, die zur vorgezogenen Fälligkeit des Stundungsbetrags führen

Tz. 649 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 S 4 EStG enthält einen an Art 5 Abs 4 ATAD-RL angelehnten Katalog an Ereignissen, die zur vorgezogenen Fälligkeit der gestundeten St führen. In den in § 36 Abs 5 S 4 Nr 1 bis 5 genannten Fällen, ist die gestundete St innerhalb 1 Monats vollständig ("wenn": Nr 2 bis 4) oder ggf. anteilig ("soweit": Nr 1) nach Eintritts eines der d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.2 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Ereignissen iSd § 36 Abs 5 Satz 4 EStG (§ 4g Abs 2 S 2 erste Alternative EStG)

Tz. 620 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abw von der Regel in § 4g Abs 2 S 1 EStG sieht § 4g Abs 2 S 2 erste Alt EStG eine sofortige vollständige Auflösung des AP vor, wenn ein Ereignis iSd § 36 Abs 5 S 4 EStG eintritt (s hierzu Tz 649ff). Tz. 621 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ausscheiden des WG aus dem BV des Stpfl oder Verlagerung des WG in Drittstaaten (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG): Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Übersicht zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 12 Abs 1 und 3 KStG bei Sitzverlegung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Geschäftsbetrieb

Rz. 309 [Autor/Stand] Überblick. Der Geschäftsbetrieb betrifft die betriebliche Organisation der Körperschaft, bestehend aus den für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit vorgehaltenen personellen und sachlichen Ressourcen (vgl. Rz. 310). Eine Körperschaft kann mehrere Geschäftszwecke und dementsprechend auch mehrere Geschäftsbetriebe haben (vgl. Rz. 313). Dann ist eine nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 505 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Unter den Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 S 1 KStG fällt die Verlegung des Sitzes iSd § 11 AO (s § 1 KStG Tz 23ff) oder des Orts der Geschäftsleitung iSd § 10 AO (s § 1 KStG Tz 22) einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse, wenn sie aufgrund der Sitzverlegung in keinem EU-/EWR-Staat mehr unbeschr stpfl ist. Nicht unter den Anwendungsb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 645 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In pers Hinsicht kann ein Antrag auf Stundung von ESt kann sowohl von unbeschr als auch beschr stpfl natürlichen Pers gestellt werden. Nach § 31 Abs 1 KStG iVm § 36 Abs 5 KStG gilt dies auch bei Kö, da § 16 Abs 3a EStG lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG ist (s hierzu Tz 87). Für unbeschr und beschr Stpfl gilt dies gleichermaßen, wenn sie MU e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.4 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 12 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 3 stellt anders als Abs 2 keine Ausnahme vom Entstrickungsgrundsatz des Abs 1 dar, sondern erweitert den Entstrickungstatbestand des Abs 1 bei Verlegung des Orts der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse eines EU- oder EWR-Staats in einen Drittstaat, sofern die Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 § 12 Abs 2 KStG

Tz. 32 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach dem Wortlaut und den Ges-Materialien stellt § 12 Abs 2 KStG für die Drittstaatsverschmelzung eine Ausnahme (s Tz 9) von dem allg Entstrickungsgrundsatz des § 12 Abs 1 KStG dar. Zum Rechtsträgerwechsel bei tauschähnlichen Vorgängen s Tz 83ff und 334. Die Anwendung des § 12 Abs 2 KStG und die Vorschriften des UmwStG schließen einander aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Übersicht zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 12 Abs 2 KStG und der §§ 11–13 UmwStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 611 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein AP nach § 4g EStG kann von unbeschr und beschr stpfl natürlichen Pers oder Kö gebildet werden.Dies gilt für diese Stpfl auch dann, wenn sie MU einer Pers-Ges sind. Stpfl, die in anderen als den in § 36 Abs 5 S 1 EStG genannten Staaten (Drittstaaten), ansässig sind, sind uE vom pers Anwendungsbereich von vornherein ausgeschlossen. Dies er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.10 Ausgleichsposten und Brexit (§ 4g Abs 6 EStG)

Tz. 638a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 6 EStG bestimmt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland für Zwecke der Anwendung des § 4g Abs 2 EStG nicht dazu führt, dass ein nach § 4 Abs 1 S 3 EStG als entnommen geltendes WG als aus der Besteuerungshoheit der Mitgliedstaaten der EU ausgeschieden gilt. Damit sollte zum einen sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.4 UmwStG

Tz. 96 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Übertragung von Vermögen im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge iRv Umwandlungen/Einbringungen unterliegt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG (ebenso hierzu s Tz 81ff; s BT-Drs 16/2710, 26, 31). Ausnahmen von diesem Entstrickungsgrundsatz sind im UmwStG 2006 und in § 12 Abs 2 KStG geregelt (aA s Frotscher, in F/D, § 12 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 34 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 3 KStG stellt eine Erweiterung des allg Entstrickungsgrundsatzes in § 12 Abs 1 KStG dar (s Tz 12). Als Rechtsfolge des Abs 3 wird die Auflösung der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse bei Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung in einen Drittstaat fingiert und § 11 KStG findet entspr Anwendung. Unklar ist, ob di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Maßgebliche Abschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–16 EStG)

Tz. 135 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die für den EK-Test einschlägigen Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus § 4h Abs 2 Buchst c S 8ff EStG (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 77ff). Brunsbach (IStR 2010, 745, 750) weist zutr darauf hin, dass der Rechnungslegungsstandard auch Relevanz für die Bestimmung des maßgeblichen Konsolidierungskreises hat....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Sitzverlegung in einen nicht EU-/EWR-Staat bzw Verlust der abkommensrechtlichen Ansässigkeit eines EU-/EWR-Staats(§ 12 Abs 3 KStG)

Tz. 500 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In Anlehnung an die bisherige Regelung in § 12 Abs 1 KStG aF erweitert § 12 Abs 3 KStG den Entstrickungstatbestand des § 12 Abs 1 KStG bei Verlegung des Orts der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer Kö, Per-Vereinigung oder Vermögensmasse eines EU- oder EWR-Staats in einen Drittstaat, sofern die Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse hie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 § 4g EStG (Art 24 OECD-MA)

Tz. 58 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Anders als die entstrickungsbedingte St-Stundung in § 36 Abs 5 EStG ist die Möglichkeit der Bildung eines AP iSd § 4g EStG auf unbeschr Stpfl beschr. Neben einem möglichen Verstoß des § 4g EStG gegen primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht allein aufgrund dieses Umstands (s Tz 44 u 46b) stellt sich zudem die Frage eines Verstoßes gegen das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung

Tz. 600 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP nach § 4g EStG wurde auf Initiative des BR iRd SEStEG (s Tz 24) in das EStG neu eingefügt; durch das JStG 2008 wurde § 12 Abs 1 zweiter Hs KStG um einen Verweis auf § 4g EStG ergänzt (s Tz 25). Der Grund der Regelung ist in dem durch das SEStEG eingeführten allg Entstrickungskonzept zu sehen. Insbes das im Reg-Entw enthaltene Prinzip...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 502 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 3 S 1 KStG sind sämtliche Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erfasst, die aufgrund eines oder beider genannter Merkmale (statutarischer Sitz oder Ort der Geschäftsleitung) in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen) Anwendung findet, unbeschr stpfl sind. ...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 2.3 Lösung

V ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt die Leistungen gegenüber den Unternehmen auch im Rahmen des Unternehmens aus. Mit der Teilnahmemöglichkeit an der Verkaufsausstellung erbringt V eine sonstige Leistung gegen Entgelt. Für die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung muss geprüft werden, ob eine komplexe...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Im ersten Fall liefert Unternehmer S die Heizung. Da er keine weitere Be- oder Verarbeitung vornimmt, liegt der Grundfall der...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 3.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den Leistungen im Bereich der Versicherung wird sie auch im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Die Veranstalter erbringen gegenüber E sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG gegen Entgelt. Da die E umfangreiche Messedienstleistungen in Anspruch ni...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 50 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Wegzug einer Gesellschaft außerhalb des Gebiets der EU bzw des EWR wird nicht vom Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit in Art 49, 54 AEUV oder Art 31, 34 EWR-Abkommen erfasst (s Randelzhofer/Forsthoff, in Grabitz/Hilf, Das Recht der EU, Art 54 AEUV Rn 17f). Auch insoweit dürfte aber die Entwicklung der EuGH-Rspr zur Kap-Verkehrsfreih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.8 Stundung und Brexit

Tz. 658 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als bei § 4g EStG (s Tz 638a) und § 12 Abs 3 S 4 KStG aF (s Tz 507a) hatte der Ges-Geber bei § 36 Abs 5 EStG aF keinen Handlungsbedarf für erforderlich gehalten. Dies war aufgr der bisherigen Ges-Fassung insofern nachvollziehbar als der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nicht zur Beendigung der Stundu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Besteuerung des Anteilseigners (§ 12 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 409 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 2 S 2 KStG regelt die Folgen einer Drittstaatsverschmelzung auf AE-Ebene. Diese Regelung wurde so jedoch erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum SEStEG eingefügt. Die Aufnahme des S 2 ist vor dem Hintergrund des im Ges-Entw der B-Reg enthaltenen § 1 Abs 1 S 3 UmwStG-E (s BT-Drs 16/2710, 12) zu sehen, wonach § 13 UmwStG 2006 i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.1 AEUV/EWR-Abkommen

Tz. 37 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Häufig wurde in den dt Entstrickungstatbeständen und damit auch in § 12 Abs 1 KStG ein Verstoß gegen Unionsrecht, im betrieblichen Bereich vorrangig gegen die Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV gesehen (zu früher vertretenen Ansichten s zB Schaumburg/Häck, in Schaumburg, Internationales StR, 4. Aufl, Rn 20.23 mwNachw). Hintergrund ist ins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Rückführung des Wirtschaftsguts (§ 4g Abs 3 EStG)

Tz. 627 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 3 EStG enthält eine Sonderregelung – die § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG derogiert (s Tz 609) – für den Fall der Rückführung eines WG innerhalb der tats Nutzungsdauer, spätestens jedoch vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Überführung. Die Regelung setzt somit die vorherige Bildung eines AP bei Überführung eines WG ins A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Systematik

Rz. 392 [Autor/Stand] Überblick. Das Erfordernis eines wesentlichen Zusammenhangs führt dazu, dass eine missbräuchliche Zwischenschaltung spezifisch mit Blick auf die konkrete Einkunftsquelle ("einkunftsquellenbezogen") erfolgt (zum Telos vgl. Rz. 394). Der Zusammenhang fordert eine wirtschaftlich-funktionale Veranlassungsprüfung (vgl. Rz. 405 f.). Im Rahmen einer historisch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 7.3 Gemeinschaftsgebiet

Das Gemeinschaftsgebiet umfasst das Inland und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Das Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der Französischen Republik. Wichtig Brexit Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (VK) ist zum 31.1.2020 aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Übermittlung von Prüfungsunterlagen in einen Drittstaat

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem AReG wurde § 320 um einen Abs. 5 erweitert. Der Gesetzgeber setzt damit die Regelungen von Art. 23 Abs. 5 der AP-R in deutsches Recht um. Die Vorschrift erlaubt es dem AP, die ihm nach § 320 Abs. 2 zur Verfügung gestellten Unterlagen auch dann an den AP des MU weiterzuleiten, wenn das MU in einem Drittstaat, d. h. nicht innerhalb der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anwenderkreis

Rn. 221 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289b Abs. 1 sind KapG, haftungsbeschränkte PersG (vgl. § 264a Abs. 1) sowie eG (vgl. § 336) verpflichtet, ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern, wenn sie folgende drei Kriterien kumulativ erfüllen: Das UN ist "groß" i. S. v. § 267 Abs. 3 Satz 1, beschäftigt im Jahresdurchschnitt mehr als 500 AN, und ist kap.-m...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) ersetzte § 320 Abs. 1 bis 3 die Regelungen der §§ 148, 165 und 336 Abs. 4 AktG 1965 (vgl. Göbel (1988), S. 59 (60)). Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, dem AP alle notwendigen Unterlagen vorzulegen und Informationen zu geben, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft(en) gemäß § 264d

Rn. 14 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 264d ist eine KapG kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel beantragt hat. Ein organisierter Markt i. d. S. ist ein im "Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der ...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 2.3 Checkliste

Liegt eine Warenlieferung vor? Werden neben der Ware weitere Leistungen geschuldet, insbesondere die Installation/Montage am Bestimmungsort? Gelangt die Ware im Rahmen der Lieferung in einen anderen Staat? Wer hat den Transport beauftragt? Ist die Warenbewegung der eigenen Lieferung zuzurechnen oder liegt möglicherweise ein Reihengeschäft vor und die Warenbewegung könnte einer a...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 1 Problematik

Gelangt ein Gegenstand im Rahmen eines Liefergeschäfts aus Deutschland physisch in einen anderen Staat, ist die Lieferung dem Grunde nach als Ausfuhr (Drittland) oder im zwischenunternehmerischen Bereich als innergemeinschaftliche Lieferung (EU) steuerfrei.[1] Vor dem Hintergrund, dass diese Lieferungen zwar steuerfrei sind, aber eingangsseitig einen vollen Vorsteuerabzug erl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.9 Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Bekämpfung von MwSt-Betrug

Rz. 1152 Die Kommission hatte am 6.2.2014 im Rahmen der verstärkten Bekämpfung des Steuerbetrugs das Verfahren zur Aufnahme von Verhandlungen mit Russland und Norwegen über Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der MwSt eingeleitet. Das übergeordnete Ziel dieser Vereinbarungen bestand darin, einen Rahmen für die gegenseitige Unterstützung b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.2 Reihengeschäftsregelung

Rz. 716 Art. 36a MwStSystRL enthält eine erstmalige EU-einheitliche Definition des Reihengeschäfts bzw. die Bestimmung, welcher Lieferung in der Kette die Warenbewegung zugeordnet wird.[1] Rz. 717 Art. 36a MwStSystRL regelt das Reihengeschäft nur für innergemeinschaftliche Warenlieferungen, nicht für Ausfuhr- oder Einfuhrreihengeschäfte. Hier bleibt es grundsätzlich bei der b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.3 Steuerbefreiungen bei Ausfuhren und sonstigen grenzüberschreitenden Umsätzen

Rz. 252 Art. 146 bis 153 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen (ohne innergemeinschaftliche Umsätze), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiungen zur Steuervereinfachung oder zur Vermeidung von Missbräuchen von Bedingungen abhängig machen.[1] Die Vorschriften enthalten insbesonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Freiräume der Mitgliedstaaten

Rz. 60 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL) überlässt den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen noch Gestaltungsfreiheiten, weil die Staaten sich insoweit nicht auf eine vollständige Harmonisierung einigen konnten. Entscheidungsspielräume haben die Mitgliedstaaten insbesondere durch: Sonderregelungen für landwirtschaftliche Erzeuger und Reiseveranstalter[1] die Möglic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.4 Sonstige Übergangsregelungen

Rz. 383 Die Art. 370ff. MwStSystRL enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten bis auf Weiteres anwenden können. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen: Art. 391: bei den dort genannten von den Mitgliedstaaten befreiten Umsätzen können die Mitgliedstaaten weiterhin ein Optionsrecht regeln. Art. 372: Innerstaatliche Maßnahmen, die einen sofortigen Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Richtlinie 83/181/EWG – Bestimmte endgültige Einfuhren

Rz. 433 Die Richtlinie des Rates v. 28.3.1983 zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Art. 14 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen[1] legt den Anwendungsbereich sowie die praktischen Einzelheiten zur Durchführung der MwStSystRL hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr