Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

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Russland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 2. Anerkennungsversagungsgründe

Rz. 97 Die Gründe, aus denen die Anerkennung einer mitgliedstaatlichen Entscheidung versagt werden kann, regelt Art. 40 EuErbVO abschließend. Art. 41 EuErbVO stellt zudem klar, dass die Entscheidung in der Sache selbst nicht nachgeprüft werden darf (Verbot der révision auf fond). Ob einer Anerkennung die Versagungsgründe des Art. 40 EuErbVO entgegenstehen, wird nicht von Amt...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / V. Prüfung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 61 Für die Erbfolge – im Beispiel mithin die Pflichtteilsberechtigung des Sohnes – verweist Art. 21 EuErbVO aufgrund des Lebensmittelpunkts und damit seines gewöhnlichen Aufenthalts in Cambridge auf das Recht des Vereinigten Königreichs. Da das Vereinigte Königreich nicht Mitgliedstaat der EU ist und wegen Verweigerung des Opt-in auch vor dem BREXIT nicht "Mitgliedstaat"...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / A. Überblick über die Rechtsquellen

Rz. 1 Das internationalen Erbverfahrensrecht ist aus deutscher Sicht in den folgenden Normkomplexen geregelt:mehr

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Schweiz / a) Aus Sicht der Schweiz

Rz. 53 Stirbt ein Deutscher Erblasser mit letztem Wohnsitz in der Schweiz, so sind gem. Art. 86 Abs. 1 IPRG grundsätzlich die Schweizer Gerichte und Behörden für die Behandlung des gesamten, weltweiten Nachlasses zuständig. Ein Vorbehalt gilt für im Ausland gelegene Grundstücke, falls der ausländische Staat die ausschließliche Zuständigkeit für diese beansprucht (Art. 86 Abs...mehr

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Österreich / 3. Ausfolgungs- und Umsetzungsverfahren

Rz. 116 Liegt keine Voraussetzung für die Durchführung eines Verlassenschaftsverfahrens im Inland vor, ist die inländische bewegliche Verlassenschaft (z.B. Sparvermögen, Kontoguthaben, Wertpapiere und Safeinhalte) aufgrund einer Bestätigung des Wohnsitzstaates des Verstorbenen über Antrag den jeweiligen Berechtigten mittels Ausfolgungsverfahrens zu überlassen (§ 150 AußStrG)...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 3 Mitteilungspflichtige Steuergestaltungen

§ 138d Abs. 2 AO definiert sodann was als mitteilungspflichtige Steuergestaltung zu sehen ist. Die Regelung ist dabei sehr komplex und als recht unbestimmt anzusehen.[1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist nämlich jede Gestaltung im Sinne eines aktiven Handels[2], die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist[3], d...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.4 Meldung bei Drittstaat-Gesellschaften

Vollkommen neu durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz in die AO eingefügt wurde eine Meldepflicht bei bestehen einer sog. Drittstaat-Gesellschaft nach § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO.[1] Drittstaaten-Gesellschaften sind in § 138 Abs. 3 AO definiert und umfassen letztlich jede Gesellschaft außerhalb der EU und den EFTA.[2] Mitzuteilen ist nach § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO, w...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 6 Mitteilungspflichten nach § 138b AO

Ebenfalls neu sind die Mitteilungspflichten Dritter bei Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften nach § 138b AO.[1] Diese Pflichten treffen allerdings allein solche Dritte, de nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 GwG mitteilungspflichtige Stellen sind. Es handelt sich hierbei um Kredit- oder Finanzierungsinstitute.[2] Diese sind inbesondere mittei...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht

Die Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO kann, wie auch die nach § 138 Abs. 1 AO, durch das Finanzamt mit den in §§ 328 ff. AO genannten Zwangsmitteln (vor allem Zwangsgeld) erzwungen werden.[1] Zudem gilt der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO.[2] Gleichwohl ist in der Praxis festzustellen, das...mehr

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Verzögerungsgeld / 1.1 Anwendungsbereich

Ein unbefangener Leser des § 146 Abs. 2c AO konnte bis 31.12.2024 den Eindruck gewinnen, die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes komme nur dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland vom Steuerpflichtigen gegen eine Pflicht verstoßen wird, die im Zusammenhang mit dieser Sonderregelung steht. Dieser Eindruck wurde dadurch ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.2.3 Befreiung von der Offenlegungspflicht nach § 264b Buchst. b HGB bei Konzernunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Das Oberlandesgericht in Köln entschied in seinem Beschluss 28 Wx 21/22 vom 19.4.2023,[1] dass eine analoge Anwendung der Befreiungsvorschriften der § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB auf Konzernunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat nicht zulässig ist. In dem vorliegenden Sachverhalt legte die Beschwerdeführerin (Gesellschaft) Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsge...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2.4 Änderung der GoBD

Mit Schreiben vom 11.3.2024[1] hat das BMF die GoBD geändert. Die Änderung war aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich. Das DAC-7-Umsetzungsgesetz hat zu einer Änderung des § 147 AO geführt. § 147 Abs. 6 Satz 1 AO ermöglicht in seiner Neufassung einen umfangreicheren Zugriff auf digitale Daten des Steuerpflichtigen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine gesetzl...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.6 Ertragsteuerinformationsbericht

Am 21.6.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes im Bundesgesetzblatt als Nr. 154 veröffentlicht worden.[1] Aus Sicht der Rechnungslegung zerfä...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.3 Auslandsbezug

Rz. 21 Die Vergünstigungen des S. 1 beziehen sich jetzt nach § 6 a S. 2 GrEStG auch auf Umwandlungen aufgrund des Rechts eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Dies führt u. a. dazu, dass – anders als im Umwandlungsteuergesetz – auch die einer Vermögensübertragung i. S. d. §...mehr

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Ausstrahlung / 2.1 Fehlende Anbindung zur deutschen Sozialversicherung

Ein wesentliches Merkmal für eine Entsendung ist die Bewegung aus Deutschland hinaus in einen anderen Staat. Entscheidend für eine Entsendung ist, dass sich der Lebensmittelpunkt der entsandten Person in Deutschland befunden hat. Weiterhin muss bereits eine vorherige Beziehung zur deutschen Sozialversicherung bestanden haben und eine fortbestehende Inlandsintegration bei vor...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.13 Rückverlagerung des Orts in das Drittlandsgebiet

In bestimmten Fällen würden sich für inländische Unternehmer Probleme ergeben, wenn sie Leistungen für ihr Unternehmen beziehen, diese Leistungen aber ausschließlich im Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Wenn in diesen Fällen die sonstige Leistung (nach deutscher Sichtweise) dort ausgeführt ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, der Drittstaat aber diese ...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 2.1 Leistungsempfänger ist Unternehmer

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer und bezieht er die sonstige Leistung für sein Unternehmen, ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.[1] Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger aus dem Gemeinschaftsgebiet oder aus dem Drittlandsgebiet kommt. Dies gilt entsprechend, wenn die sonstige Leist...mehr

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Spediteure / Zusammenfassung

Überblick Die Leistungen der Spediteure umfassen die Besorgung des Gütertransports durch Frachtführer, Verfrachter oder Selbsteintritt sowie diverse Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerung, Erhaltung, dem Umschlag und der Zollabfertigung der transportierten Güter. Charakteristisch ist das Angebot eines Leistungsbündels und der Ankauf von oftmals hochspezialisierten Einz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 9 Ausnahme von Abs. 7 und 8 bei EU-Muttergesellschaften (Abs. 9)

Rz. 634 Durch Gesetz v. 9.12.2004[1] ist Abs. 9 angefügt worden. Danach gelten Abs. 7 und 8 nicht für Bezüge, auf welche die EU-Staaten die Mutter-Tochter-Richtlinie[2] anzuwenden haben. Dadurch soll vermieden werden, dass nach Abs. 7, 8 eine Besteuerung eintritt, die europarechtswidrig ist. Die Regelung gilt grundsätzlich ab Vz 2004. Abs. 9 regelt nur die Unanwendbarkeit des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber meh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.2 Anwendungszeitraum

Rz. 457 Gem. § 34 Abs. 7a S. 2 KStG a. F. ist § 8b Abs. 4 KStG erstmals auf Ausschüttungen anzuwenden, die nach dem 28.2.2013 zufließen. Damit gilt die Regelung für alle Ausschüttungen, die seit der Zustimmung des Bundesrats am 1.3.2013 zugeflossen sind. Für zuvor zugeflossene Bezüge kann eine EU-/EWR Kapitalgesellschaft eine Erstattung der einbehaltenen KapESt beantragen.[1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 7.7 Vermietungsimmobilien im Drittland

Für im Inland und in EU-/EWR-Staaten belegene vermietete Wohngrundstücke, die nicht zum begünstigten Betriebsvermögen i.S.v. § 13a ErbStG gehören, sieht das ErbStG einen Abschlag in Höhe von 10 % des gemeinen Werts vor (§ 13c Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 ErbStG 2009, jetzt § 13d ErbStG). Im Drittland belegene Wohngrundstücke sind bei der Berechnung der Erbschaftsteuer dagegen bis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 2.7.3 Folgeentscheidung zu Hornbach-Baumarkt – Nachweis wirtschaftlicher Gründe

Nachdem der EuGH in der Rs. Hornbach-Baumarkt die Einkünftekorrekturnorm des § 1 AStG als grundsätzlich mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar erklärte, sofern dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zum Nachweis wirtschaftlicher Gründe, die sich aus der Stellung als Gesellschafter ergeben, zusteht, hat sich nun das FG Rheinland-Pfalz in seiner Folgeentscheidung mit dem Erfo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 2.6.2 Neuregelungen für Joint Audits

Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) setzte der Gesetzgeber im Bereich der Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der DAC7-Richtlinie (Änderung der EU-Amtshilferichtlinie) zu sog. Joint Audits ("gemeinsame Prüfungen") in einem neu eingefügten § 12a EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) national...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 2.6.8 Umsetzung von DAC 8

Mit Datum v. 25.10.2024 legte das BMF einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17.10.2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 8-Umsetzungsgesetz) vor. Darin enthalten ist das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG-E), welches umfangreiche A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.3 Verminderter Wertansatz für Wohnimmobilien in Drittstaaten (§ 13d Abs. 3 Nr. 2 ErbStG)

Mit der Neuregelung der Nummer 2 kann der Befreiungsabschlag bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch gewährt werden, wenn das Grundstück in einem Drittstaat belegen ist und in Bezug auf die Erbschaftsteuer ein Informationsaustausch mit diesem Drittstaat sichergestellt ist. Das BMF veröffentlicht im Bundessteuerblatt eine Liste der Staaten, die diese Voraussetzungen e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.4 Steuerstundung bei Wohnimmobilien (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Nach § 28 Abs. 3 ErbStG wird auf Antrag eine Stundung bis zu zehn Jahre gewährt, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitzes aufbringen kann. Von der bisherigen Stundungsregelung wurden lediglich Grundstücke erfasst, die im Erwerbszeitpunkt die Voraussetzungen des § 13d Abs. 3 ErbStG erfüllen. Mit den Änderungen in § 28 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Elektronische Dienstleister / 2.5 Besonderheiten bei Anbietern aus Drittstaaten

Um Wettbewerbsverzerrungen bei der Erbringung von elektronischen Dienstleistungen im Bereich der nichtsteuerpflichtigen Abnehmer zu vermeiden, sind auch Unternehmen aus dem Drittlandsgebiet verpflichtet, sich bei der Ausführung derartiger Umsätze in einem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren. Die Registrierung kann online in einem Land ihrer Wahl erfolgen. Für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 4 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

Da die deutschen Finanzbehörden nicht unmittelbar im Ausland ermitteln können, haben die Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von Tatsachen im Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Sie haben insbesondere Beweismittel zu beschaffen sowie im Ausland ansässige Zeugen zu bestellen[2] und hierfür auch Vorsorge zu treffen. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Verpflichtung nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 1 Anzeige- und ­Meldepflichten

Steuerpflichtige, die nicht natürliche Personen sind (insbesondere Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften), haben dem zuständigen Finanzamt und der für die Erhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer zuständigen Gemeinde insbesondere die Gründung, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung innerhalb eines Monats...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 1 Vorbemerkung

Die Nutzung des Internets für Transaktionen zwischen den Unternehmen, aber auch mit Privatkunden, nimmt seit Jahren zu. Je kostengünstiger und je schneller die Übertragungen werden, umso mehr entwickelt sich auch der elektronische Geschäftsverkehr zu einem gewichtigen Wirtschaftsfaktor. Nach langjährigen Diskussionen auf OECD- und EU-Ebene wurde vom Gesetzgeber bereits mit W...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des elektronischen Handels umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch alle auf elektronischem Wege vermittelten bzw. erbrachten Lieferungen und sonstige Leistungen. Für Umsatzsteuerzwecke ist der Begriff abzugrenzen. Umsätze, bei denen das elektronische Medium nur Mittler ist, aber keine Vertriebsstruktur bildet (sog. Offline-Umsätze), folgen den herkömmlichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / Zusammenfassung

Überblick Elektronische Dienstleistungen haben heute Einzug in das ganz normale Absatzkonzept der Unternehmen gefunden. Hochspezialisierte Online-Anbieter sind eher die Ausnahme. Elektronische Dienstleistungen, die an unternehmerisch tätige Leistungsempfänger erbracht werden, sind seit 2010 generell im Ansässigkeitsstaat des steuerpflichtigen Kunden steuerbar (reverse charge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / 3 Besondere Aufzeichnungspflichten und Haftung für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes

Bereits im Vorgriff auf die ab 1.7.2021 anzuwendende EU-weite Regelung für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (Portal, Marktplatz) hat Deutschland zum 1.1.2019 für die betreffenden Unternehmen besondere Aufzeichnungen über die von ihnen "vermittelten" Umsätze verpflichtend eingeführt.[1] Sie betreffen alle elektronischen Schnittstellen (Webportale, Websites, elektr...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Leitsatz 1. Unter einer für die Anfallsberechtigung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Außensteuergesetzes (AStG) erforderlichen gesicherten Rechtsposition ist die bei objektiver Betrachtungsweise bestehende begründete Aussicht eines Steuerpflichtigen zu verstehen, im Fall der Liquidation der Stiftung Auskehrungen zu erhalten. 2. Die Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger als anfallsberechtigt anzusehen ist, erfolgt nach dem Prinzip der veranlagungszeitraumbezogenen Besteuerung. 3. Zur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.8 Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Bekämpfung von MwSt-Betrug

Rz. 1152 Die Kommission hatte am 6.2.2014 im Rahmen der verstärkten Bekämpfung des Steuerbetrugs das Verfahren zur Aufnahme von Verhandlungen mit Russland und Norwegen über Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der MwSt eingeleitet. Das übergeordnete Ziel dieser Vereinbarungen bestand darin, einen Rahmen für die gegenseitige Unterstützung b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.2 Reihengeschäftsregelung

Rz. 716 Art. 36a MwStSystRL enthält eine erstmalige EU-einheitliche Definition des Reihengeschäfts bzw. die Bestimmung, welcher Lieferung in der Kette die Warenbewegung zugeordnet wird.[1] Rz. 717 Art. 36a MwStSystRL regelt das Reihengeschäft nur für innergemeinschaftliche Warenlieferungen, nicht für Ausfuhr- oder Einfuhrreihengeschäfte. Hier bleibt es grundsätzlich bei der b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.3 Einfuhr

Rz. 159 Nach Art. 60 MwStSystRL erfolgt eine Einfuhr in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sich der Gegenstand zu dem Zeitpunkt seines Verbringens in die Gemeinschaft befindet. Art. 61 MwStSystRL regelt den Ort der Einfuhr von Gegenständen, die sich nicht im freien Verkehr befinden. Die Bezugnahme in Art. 61 Unterabs. 1 und in Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL auf "ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.3 Steuerbefreiungen bei Ausfuhren und sonstigen grenzüberschreitenden Umsätzen

Rz. 252 Art. 146 bis 153 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen (ohne innergemeinschaftliche Umsätze), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiungen zur Steuervereinfachung oder zur Vermeidung von Missbräuchen von Bedingungen abhängig machen.[1] Die Vorschriften enthalten insbesonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Freiräume der Mitgliedstaaten

Rz. 60 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL) überlässt den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen noch Gestaltungsfreiheiten, weil die Staaten sich insoweit nicht auf eine vollständige Harmonisierung einigen konnten. Entscheidungsspielräume haben die Mitgliedstaaten insbesondere durch: Sonderregelungen für landwirtschaftliche Erzeuger und Reiseveranstalter[1] die Möglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.4 Sonstige Übergangsregelungen

Rz. 383 Die Art. 370ff. MwStSystRL enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten bis auf Weiteres anwenden können. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen: Art. 391: bei den dort genannten von den Mitgliedstaaten befreiten Umsätzen können die Mitgliedstaaten weiterhin ein Optionsrecht regeln. Art. 372: Innerstaatliche Maßnahmen, die einen sofortigen Vorsteuera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr