Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Aufbewahrungspflicht im Zusammenhang mit Drittstaat-Gesellschaften (§ 147a Abs. 2 AO)

5.1 Allgemeines Rz. 19 Neu eingefügt durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017[1] wurde § 147a Abs. 2 AO. Die Regelung steht im Zusammenhang mit der nach der Veröffentlichung der sog. Panama-Papers als besonders wichtig empfundenen Bekämpfung von sog. Basis- oder Domizilgesellschaften zur Steuerhinterziehung.[2] Die jetzt geschaffene Regelung geht allerdings erh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.2 Voraussetzungen der Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2

Rz. 21 Zentral für die neue Aufbewahrungspflicht ist zunächst, dass eine sog. Drittstaat-Gesellschaft i. S . von § 138 Abs. 3 AO gegeben ist.[1] Eine solche liegt nach § 138 Abs. 3 AO immer dann vor, wenn eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien gegeben ist, die nicht Mitgliede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 19 Neu eingefügt durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017[1] wurde § 147a Abs. 2 AO. Die Regelung steht im Zusammenhang mit der nach der Veröffentlichung der sog. Panama-Papers als besonders wichtig empfundenen Bekämpfung von sog. Basis- oder Domizilgesellschaften zur Steuerhinterziehung.[2] Die jetzt geschaffene Regelung geht allerdings erheblich weiter u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Regierungsentwurf für ein J... / 1. Geplante Änderungen des ErbStG

Umsetzung der Rspr. des EuGH durch Einführung einer anteiligen Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem Neugliederung der Vorschrift durch Aufnahme von § 10 Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG-E. Die Änderungen sollen auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des vorliegenden Änderungsgese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.3 Aufbewahrungspflicht und Dauer der Aufbewahrung

Rz. 25 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, sind alle Aufzeichnungen und Unterlagen über die Beziehung zu der Drittstaat-Gesellschaft und alle damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben aufzubewahren. Dies dürften neben gesellschaftsrechlichen Unterlagen vor allem Kontounterlagen sein.[1] Eine Konkretisierung, welche Aufzeichnungen und Unterlagen aufzubewahren sind, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.4 Folgen eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 30 Wie im Fall des § 147a Abs. 1 AO gibt es keine direkte strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktion eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2 AO, da es auch insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt.[1] Allein aufgrund der Verletzung der Aufbewahrungspflicht kann keinesfalls von einer Steuerhinterziehung ausgegangen werden. Rz. 31 Das Feh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Aufbau der §§ 140–148

Rz. 4 Durch die §§ 140–148 AO wird die dem Stpfl. nach § 90 Abs. 1 AO obliegende allgemeine Mitwirkungspflicht inhaltlich konkretisiert. Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sollen der Finanzbehörde die Ermittlung und Kontrolle der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Die Buchführung und die Aufzeichnungen können im Rahmen der finanzbehördlichen Ermittlungen überprüft...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 4.2 Amazon als Logistikdienstleister

Die Waren bieten diese Händler im Internet an, vorzugsweise über große Handelsplattformen wie z. B. Amazon. Viele ausländische Händler bedienen sich dabei der Logistikzentren. Amazon übernimmt dabei die Rolle eines Logistikdienstleisters – und unterliegt als solcher nicht der Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden. Es wird also nicht kontrolliert, ob die Verkäufe or...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausgliederung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung in § 13

Rz. 30 [Autor/Stand] Übernahme des § 7 Abs. 6 und 6a a.F. in § 13 Abs. 1. Die nach altem Recht in § 7 Abs. 6 und 6a a.F. enthaltenen Vorschriften zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung wurden durch das ATADUmsG v. 25.6.2021 in § 13 übernommen und fortgeführt.[2] Danach ist die Hinzurechnungsbesteuerung auch anzuwenden, wenn keine beherrschende Beteiligung vorliegt und die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.3 Übersichten

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Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.2 Organgesellschaft

Einfacher sind die persönlichen Voraussetzungen an die Organgesellschaft. Als Organgesellschaft kommt nur eine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG infrage. Dies sind: die AG, eine SE und die KGaA,[1] doch auch eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann Organgesellschaft sein.[2] Ab 2022 wird auch eine kraft Option nach § 1a KStG wie ein...mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 8 Datenschutz beim Outsourcing

Unter "Outsourcing" wird das Verlagern von Prozessen oder Tätigkeiten an Stellen außerhalb des Unternehmens verstanden. Werden Daten dazu an Dritte herausgegeben, so sollte schon bei der Auswahl der Partnerunternehmen auf einen ausreichenden Datenschutz geachtet werden. Zudem sollte schriftlich geregelt sein, wie mit den übergebenen Daten verfahren wird. Hierzu zählen z. B. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 2.3.2 Erweiterter Anwendungsbereich der Leistungseinschränkungen

Rz. 13a Der Anwendungsbereich von Abs. 2a Satz 1 bis 4 wird gemäß Abs. 2a Satz 5 Nr. 1 ausgedehnt auf Leistungsberechtigte, die zum Personenkreis nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 gehören, also vollziehbar ausreisepflichtig sind, die aus einem sicheren Drittstaat i. S. d. § 26a AsylG unerlaubt eingereist sind und die nach AsylG bzw. AufenthG erkennungsdienstlich zu behandeln sind. Die V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie die Bezeichnung "ergänzende Bestimmungen" bereits nahelegt, handelt es sich bei dieser Vorschrift um ein Sammelsurium von Regelungen, die zueinander nicht durchgehend in einer besonderen Beziehung stehen. Abs. 1 soll die Kenntnis und die Nutzung von Rückführungs- und Weiterwanderungsprogrammen unterstützen, was ein weiterer Beleg dafür ist, dass in der Grundintentio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / 3 Dauer der Aufbewahrung

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Compliance bei der Nutzung ... / 2 Buchführungspflichtige Unternehmer

Kaufleute sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (§ 238 HGB). In § 140 AO ist vorgeschrieben: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die betreffenden Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Nach § 141 Abs. 1 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innerbetriebliches Kontroll... / 2.3 Umsatzsteuerspezifische Anforderungen an ein IKS

Für umsatzsteuerliche Zwecke sind insbesondere die umsatzsteuerrelevanten Risikofelder des betreffenden Unternehmens in den Blick zu nehmen. Wie bereits geschildert, bedeutet dies zunächst relevante Geschäftsvorfälle zu kennen, zu identifizieren und einer Bewertung zuzuführen. Hierfür ist entscheidend, dass sichergestellt wird, dass die dafür verantwortlichen (Steuer-)Funktio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.2 Verhältnis zu weiteren Vorschriften

Rz. 40 Die Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 4ff. EStG sind gegenüber § 15a EStG grundsätzlich vorrangig. Dies ist insofern notwendig, als § 15a EStG erst auf das nach den einkommensteuerlichen Vorschriften, wie z. B. § 4h EStG, ermittelte Ergebnis Bezug nimmt.[1] Das Ertragsteuerrecht enthält aber insbesondere auch weitere Vorschriften, die den sofortigen Verlustausgleich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.6 Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] dient der Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen. U. a. schützt es elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und führt die Kassen-Nachschau (§ 146b AO) ein. Durch da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.7 Verstöße gegen die GoB oder die GoBD

Bei der Beurteilung eines Buchführungsfehlers ist nicht auf die formale Bedeutung des Mangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht abzustellen.[1] Wurden vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen.[2] Bei Fehlen von geordnet aufzubewahrenden Belegen ist eine Buchführung nicht ordnungsgemäß. Da z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 292 HGB Befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten

Schrifttum: Gross, Teilkonzernabschlüsse als Mittel des Minderheitenschutzes?, WPg. 1976, 214; Biener, Die Konzernrechnungslegung nach der Siebenten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über den Konzernabschluß, DB 1983, Beilage 19 zu Heft Nr. 35; Niessen, Grundsatzfragen der 7. EG-Richtlinie über den konsolidierten Abschluß, WPg. 1983, 653; Moxter, Bilanzlehre ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gleichwertigkeit zu einem EU/EWR-Recht oder internationalen Rechnungslegungsstandards

Rz. 28 [Autor/Zitation] Der befreiende Konzernabschluss muss nicht in allen Details den deutschen oder den Konzernrechnungslegungsvorschriften eines anderen EU/EWR-Staats entsprechen. Dem Konzernabschluss kann vielmehr auch dann befreiende Wirkung zukommen, wenn er einem nach EU/EWR-Recht aufgestellten Konzernabschluss gleichwertig ist (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c). Rz. 29 [Autor/Z...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / a) Anwendungsbereich

Rz. 50 [Autor/Zitation] Eine Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts für einzelne (Tochter-)Unternehmen gilt im Fall der konsolidierten Berichtserstattung: Unternehmen, die grds. verpflichtet sind, einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, sind gem. Art. 19a Abs. 9 UAbs. 1 Bilanzrichtlinie von dieser Pflicht be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Maßgebliches Recht

Rz. 25 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis d muss der befreiende Konzernabschluss nach einer der nachfolgenden Maßgaben aufgestellt werden: einem EU/EWR-Recht (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b iVm. § 315e Abs. 1), einer einem EU/EWR-Recht gleichwertigen Art (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) oder einer den internatio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Maßgebliches Recht

Rz. 19 [Autor/Zitation] Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines MU mit Sitz in einem Drittstaat haben gem. Abs. 1 iVm. § 291 Abs. 2 Nr. 1 befreiende Wirkung, wenn das untergeordnete MU und seine TU in den befreienden Konzernabschluss unbeschadet des § 296 einbezogen wurden. Der Konsolidierungskreis sowie die Konsolidierungswahlrechte für den befreienden Konzernabschluss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 54 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Nr. 4 ist neben dem befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht auch der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers offenzulegen. "Bestätigungsvermerk" erfasst begrifflich alle uneingeschränkten sowie modifizierten Prüfungsurteile zum Konzernabschluss. Rz. 55 [Autor/Zitation] Anders als in § 291 Abs. 1 Satz 1 steht ein Versagungsvermer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] §§ 291, 292 sehen für MU, die gleichzeitig TU eines MU sind, welches seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR-Staat) oder außerhalb der EU/EWR (Drittstaat) hat, die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Möglichkeit zur befreienden Wirkung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten aus Drittstaaten (§ 292 aF) beruht auf Art. 11 der 7. EG-Richtlinie, wonach den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gleichwertigkeit zu einem EU/EWR-Recht

Rz. 45 [Autor/Zitation] Grundsätzlich bestehen bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit der Konzernlageberichterstattung eines übergeordneten MU mit Sitz in einem Drittstaat drei mögliche Ausgangssituationen. Das angewendete Drittstaaten-GAAP des übergeordneten MU enthält: keine Regelungen zur Konzernlageberichterstattung oder ähnlichen Berichterstattung des Managements (in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Ungeahnte Rechtswahlmöglichkeiten und andere Optionen …

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2023 (C-21/22, FamRZ 2024, 221) betrifft zunächst einen scheinbar vom deutschen Rechtskreis geografisch weit entfernt liegenden Fall. Die Europäische Erbrechtsverordnung, die für alle Sterbefälle ab 17.8.2015 gilt, ließ zu diesem Datum bereits bestehende Staatsverträge der Vertragsstaaten ausschließlich mit sog. "Drit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wertpapierhandel am regulierten Markt einer inländischen Börse (Abs. 3 Satz 2 bis 4)

Rz. 60 [Autor/Zitation] Sofern Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) des übergeordneten MU mit Sitz in einem Drittstaat, welches den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstellt, zum Handel am regulierten Markt einer inländischen Börse zugelassen sind und die Prüfung des Konzernabschlusses durch einen Abschlussprüfer erfolgt, welcher nicht auf der Grundlage der RL 200...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Einlagekonto nach § 27 KStG

Tz. 122 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Im Anrechnungsverfahren nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil und dokumentierten mithin keine Zuwendungen im EK04. Ob die Stiftung heute ein Einlagekto iSd § 27 KStG führen kann, ist umstritten. Nach Verw-Auff (s OFD NRW, Arbeitshilfe "Stiftungen aus stlicher Sicht" Rn 6.7, Stand 01.01.2017) ist § 27 KStG nicht auf Stiftungen an...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sitz

Rz. 16 [Autor/Zitation] Das übergeordnete MU muss seinen Sitz in einem Drittstaat haben. Ein befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht gem. § 292 kann daher weder von inländischen MU noch von MU, die ihren Sitz in einem anderen EU/EWR-Staat haben, aufgestellt werden.mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / b) Formelle Anforderungen an den Bericht des Tochterunternehmens

Rz. 55 [Autor/Zitation] Möchten Unternehmen von dieser Ausnahme Gebrauch machen, muss der Lagebericht des befreiten Tochterunternehmens die folgenden Informationen enthalten: Name und Sitz des MU, das über Informationen auf Gruppenebene Bericht erstattet, den Weblink zum konsolidierten Lagebericht des MU sowie die Information, dass das TU von der Pflicht zur Veröffentlichung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 51 [Autor/Zitation] Der befreiende Konzernabschluss eines MU mit Sitz in einem Drittstaat unterliegt nach Abs. 1 Nr. 3 der Prüfungspflicht. Die Prüfung ist dabei durch einen oder mehrere Abschlussprüfer bzw. eine oder mehrere Prüfungsgesellschaften durchzuführen, welcher bzw. welche aufgrund der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften des übergeordneten MU zugelassen ist bzw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Gemäß § 290 Abs. 1 Satz 1 ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland stets zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflichtet, wenn sie auf ein anders Unternehmen (TU) unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Diese Aufstellungspflicht gilt in mehrstufigen (Unterordnungs-)Konzernen auf jeder Stufe (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] Der deutsche Gesetzgeber differenziert bei den Anforderungen an den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach dem Sitzstaat des übergeordneten MU. Hat das übergeordnete MU seinen Sitz in einem EU/EWR-Staat, ist § 291 anwendbar (§ 291). Hat das übergeordnete MU seinen Sitz in einem Drittstaat, richtet sich die mögliche Befreiung nach den V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.4 "Ausschluss" des Besteuerungsrechts

Tz. 158 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Entstrickung der stillen Reserven der einbringungsgeborenen Anteile erfolgt auch ohne Veräußerung, wenn "das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen wird" (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG; anders im geltenden UmwSt-Recht der Einbringungsvorschriften, wo neben dem Ausschluss berei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anforderungen an das untergeordnete Mutterunternehmen

Rz. 14 [Autor/Zitation] An das untergeordnete Mutterunternehmen stellt Abs. 1 die Anforderungen, dass es in einem Mutter-Tochterverhältnis zu einem übergeordneten MU stehen muss (vgl. Rz. 17), welches seinen Sitz in einem Drittstaat hat (vgl. Rz. 16).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Maßgebliches Recht

Rz. 42 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 kann befreiende Wirkung eines Konzernabschlusses nur dann eintreten, wenn der befreiende Konzernabschluss um einen befreienden Konzernlagebericht ergänzt wird. Der befreiende Konzernlagebericht muss nach Maßgabe der Bilanzrichtlinie ( RL 2013/34/EU) aufgestellt werden oder einem so aufgestellten Konzernlagebericht gleichwertig sein (Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 2 Satz 2 iVm. § 291 Abs. 2 Satz 2 kann ein Konzernabschluss eines übergeordneten Kreditinstituts oder Versicherungsunternehmens mit Sitz in einem Drittstaat ebenfalls befreiende Wirkung für den Konzernabschluss eines untergeordneten MU entfalten (§ 291 Rz. 49).mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 5.3.1 Saisonbeschäftigungen

Für Drittstaatsangehörige ist eine Saisonbeschäftigung grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen möglich. Bei der Saisonbeschäftigung ist die Beschäftigung ausnahmsweise ohne Aufenthaltstitel nur auf Grundlage einer (isolierten) Arbeitserlaubnis möglich. Dabei ersetzt die Erlaubnis zur Saisonarbeit den Aufenthaltstitel zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.4 Vereinbarkeit der Entstrickungsbesteuerung mit EU-Recht

Tz. 152f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Unter Berufung auf das Urt des EuGH v 11.03.2004 (Rs C-9/02 "de Lasteyrie du Saillant", DB 2004, 686) wurde die "Wegzugsbesteuerung" des § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG (mit der Stundungsregelung des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG) als nicht mit dem EU-Recht vereinbar angesehen (hA, zB s Körner, IStR 2004, 424; s Kleinert/Probst, DB 2004, 673; s Schni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 Abs 1 S 1 KStG erklärt die §§ 14–16 KStG für entspr anwendbar, wenn eine andere als die in § 14 S 1 KStG bezeichnete Kap-Ges (SE, AG, KGaA) mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen iSd ...mehr