Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung

Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, der deutlich über den Schutz anderer Räume – wie Ges...mehr

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Auslandskinder / 2.2.1 Beim Kindergeld

a) EU-/EWR-Staaten Nach § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG werden Auslandskinder beim Kindergeld nur berücksichtigt, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-/EWR-Staat haben. Zu den EU-/EWR-Staaten gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Li...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre...mehr

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Auslandskinder / Zusammenfassung

Überblick Für den Anspruch auf Kindergeld müssen gleichzeitig die Voraussetzungen in der Person des Anspruchsberechtigten und in der Person des Kindes erfüllt sein. Voraussetzung in der Person des Anspruchsberechtigten: Kindergeldanspruchsberechtigt sind Personen, die nach § 1 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind bzw. auf Antrag so behandelt we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandskinder / 2.3.3 Besondere Voraussetzungen bei Kindern über 18 Jahren (Kindergeld/Kinderfreibetrag)

Die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 und 5 EStG gelten für Auslandskinder beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag gleichlautend. a) Volljährige Kinder ohne Arbeitsplatz (arbeitsuchende bzw. beschäftigungslose Kinder)[1] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr zu berücksichtigen, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen u...mehr

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Auslandskinder / 2.1 Übersicht

Bei den Voraussetzungen zur Berücksichtigung eines Auslandskindes sind bei Kindergeld und Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag folgende Unterscheidungen von Bedeutung: Beim Kindergeld: Das Kind muss seinen Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder in einem Abkommensstaat[2] haben. Kinder in anderen Drittstaaten w...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 1 Grundsätzliches

Im System des Familienleistungsausgleichs besteht eine unmittelbare Verzahnung zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG) einerseits und andererseits dem Anspruch auf Kindergeld. Die zentrale Vorschrift hierzu ist § 31 EStG. Danach erfolgt die steuerliche Freistellung des Ei...mehr

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Auslandskinder / 1.1.2 Anspruchsberechtigung aus EU- bzw. EWR-Vorschriften

Aufgrund der EU- und EWR-Regelungen müssen Staatsangehörige aus anderen EU-/EWR-Staaten[1], die im Inland einen Wohnsitz haben, nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis sein, damit sie Anspruch auf Kindergeld haben. § 62 Abs. 2 EStG ist daher nicht anzuwenden auf freizügigkeitsberechtigte Ausländer, d. h. Staatsangehörige der EU-/EWR-Staa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 13. Werkzeugkosten

Beispielfall 15: Der deutsche Automobilzulieferer B produziert in seinem deutschen Werk Getriebeteile zur Herstellung von Pkw und liefert diese an den italienischen Automobilhersteller F. B versendet diese Teile nach Italien und meldet diese als innergemeinschaftliche Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung und der Umsatzsteuervoranmeldung an. Ebenso erfolgt eine statistis...mehr

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Elektronische Buchführung i... / 2.1 Schriftlicher Antrag ist Pflicht bei Einbeziehung von Drittstaaten

Unternehmen, die ihre elektronische Buchführung in einem Drittstaat (oder mehreren Drittstaaten), also einem Staat, der nicht Mitglied der EU ist, erledigen lassen wollen, müssen dies schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen – also bei dem Finanzamt, das die Steuerangelegenheiten des Unternehmens bzw. der Betriebsstätte bearbeitet.[1] Die Sc...mehr

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Elektronische Buchführung i... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich gilt für die Buchhaltung jedes Unternehmens in Deutschland: Die Bücher sind hierzulande zu führen und zu archivieren. Dies gilt nach § 146 Abs. 2 AO zumindest für das Steuerrecht, wenngleich die Beschränkung auf das Inland in europarechtlicher Hinsicht zumindest innerhalb der EU nicht unproblematisch ist.[1] Handelsrechtlich ist hierzu gesetzlich nich...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.2 60-Tage-Regelung

Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubeziehen, deren Nichtrückkehr au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.2 Zahlung durch einen im Tätigkeitsstaat nicht ansässigen Arbeitgeber

Als weitere Voraussetzung für das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats – auch wenn die 183-Tage-Frist nicht überschritten ist – darf der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig sein. Der Arbeitgeber muss daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers oder in einem Drittstaat ansässig sein. Arbeitgeber ist dabei derjenige Unternehmer, der die Vergütungen für die von ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.4 Luxemburg

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzpendler wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, wenn die nichtselb...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.3 Vertragsinhalte

Rz. 6 Der Regelungsbedarf der Rahmenverträge ergibt sich zunächst aus den gesetzlichen Vorgaben in Abs. 2 und 3. Hierbei ist der in Abs. 2 aufgenommene Regelungskatalog zwar – wie bereits der Wortlaut des Satz 1 aufzeigt ("insbesondere") – nicht abschließend, beschreibt aber für die Vertragsparteien die aus Sicht des Gesetzgebers wegen ihrer besonderen Bedeutung zwingend reg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Subsidiarität/Erstattungslage und persönliche Tatbestandsvoraussetzungen inkl Herkunftsstaat (Abs 6 S 1, S 2 Nr 1)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem Abs 6 S 2 Nr 1 ist die Erstattung nach Abs 6 ausgeschlossen, "soweit" eine solche "nach anderen Vorschriften vorgesehen" ist (Subsidiarität). Gemeint sind damit namentlich Ansprüche gem § 44a Abs 9 EStG und § 50c EStG (ggf iVm DBA). Das "vorgesehen" bedeutet, dass auf das abstrakte Bestehen abzustellen ist, die Subsidiarität also auch da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.2 Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften (Abs. 3)

Rz. 395 Gem. § 8 Abs. 3 AStG gilt die Substanzausnahme gem. § 8 Abs. 2 AStG – anders als die weltweit geltende Substanzausnahme gem. § 13 Abs. 4 AStG (s. § 13 AStG Rz. 121ff.)[1] – nur, wenn die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Staat[2] hat. Maßgeblich für die Zugehörigkeit eines Staates zu EU oder EW...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 UE sind die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 und 2 UmwStG zu prüfen. GlA s Brühl/Weiss (DStR 2021, 1617, 1622 und DStR 2021, 889, 892); s Förster (IStR 2022, 109, 111); und s Haase (Ubg 2021, 193, 196). Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist die Option zwar möglich, es kommt jedoch nach allg ertragstlichen Grundsä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Spaltgesellschaften

Tz. 99 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als Spaltgesellschaften bezeichnet man jur Pers, die Vermögen in mehreren Staaten haben und in einem oder mehreren Staaten enteignet worden sind. Hierzu können zB auch solche Gesellschaften gehören, die in der damaligen DDR enteignet wurden (s Urt BGH v 05.03.2007, II A RZ 2/05, ZIP 2007, 1028). Unproblematisch sind diese Fälle, wenn bereits...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Sonderausweis bei ausländischen Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auch in einem ausl EU-/EWR-Staat unbeschr stpfl Kö können bei Vorliegen der in § 27 Abs 8 KStG genannten Voraussetzungen eine Einlagenrückgewähr erbringen, wobei für die Ermittlung der stfreien Einlagenrückgewähr § 27 Abs 1–6 und die §§ 28, 29 KStG entspr anzuwenden sind (dazu ausführlich s § 27 KStG Tz 262ff). Bei diesen EU-/EWR-ausl Kö ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.3 Erfordernis der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 4)

Rz. 405 § 8 Abs. 4 AStG beschränkt die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Substanztests – über § 8 Abs. 3 AStG hinaus – in Fällen, in denen der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Damit soll eine im ko...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 7 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegner [Rdn 71]

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 138 Abs. 2 AO

Rz. 32 Die §§ 7–15 AStG setzen voraus, dass die Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften ermittelbar sind. Diese können von der FinVerw anhand der Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO festgestellt werden.[1] Die Auskunftspflicht nach § 17 AStG kann nicht durch § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO ersetzt werden, da die in § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO mitzuteilenden Daten solche Angaben für...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG)

Rz. 121 Nach § 13 Abs. 4 AStG gelten § 8 Abs. 2 und 5 AStG sowie die §§ 10-12 AStG im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend. Abweichend hiervon gilt § 8 Abs. 2 AStG nicht entsprechend, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Hintergrund und Vorgeschichte/EuGH-Rechtsprechung/gesetzliche Regelung

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Abs 5 wurde aufgr folgender Vorgeschichte ins Ges eingefügt (ausführlich s auch Anissimov/Stöber DStZ 2013, 379ff; Endert in F/D, KStG § 32 Rn 49ff): Soweit nicht bereits die Anwendung der MT-RiLi eine Belastung mit KapSt verhindert (s § 2 KStG Tz 149 ff), wurde schon lange bezweifelt, ob die Abgeltungswirkung der KapSt mit EU-Recht vereinba...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.6 Im Staat einer vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte

Rz. 311 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 2 AStG aufgrund des eindeutigen Wortlauts nur die in dem Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung der die Beteiligung an der Zwischengesellschaft vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte im Rahmen einer der Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbaren Besteuerung erhobenen Steuern, nicht jedoch solche aus einem Drittstaat.[1] Rz. 3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter

Rz. 64 Die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte müssen Zwischeneinkunftscharakter haben, d. h. der Gesetzgeber fingiert für die Prüfung eine 100 %ige Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft und knüpft für die Prüfung des Methodenwechsels an den Charakter der ausländischen Einkünfte an: Führten diese als sog. Zwischeneinkünfte, d. h. passiv und niedrigbesteuert,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 235 § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b AStG sieht für Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken eine Ausnahme von deren Einordnung als aktive Einkünfte vor. Der Begriff "Grundstück" umfasst nach zutreffender h.A. auch Gebäude und Gebäudeteile.[1] Die Reichweite der Norm sollte sich nach dessen Sinn und Zweck auch auf grundstücksgleiche Rechte erstrecken,[2] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.2 Abstrakte Belastung von weniger als 15 %

Rz. 430 Gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG liegt eine Niedrigbesteuerung grds. dann vor, wenn die nach § 10 Abs. 3 EStG ermittelten Einkünfte, für die die Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 15 % unterliegen. Die Norm basiert somit auf einer Division der auf die passiven Einkünfte erhobenen Ertragsteuern durch die nach § 10 Abs. 3 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.4 Verhältnis zu § 22 UmwStG

Rz. 73 § 22 UmwStG regelt eine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven im Falle einer Einbringung (§ 20 UmwStG) oder eines Anteilstauschs (§ 21 UmwStG), wenn die sperrfristbehafteten Anteile "veräußert" werden oder andere schädliche Tatbestände verwirklicht werden. Es stellt sich daher einerseits die Frage, inwieweit die von § 6 Abs. 1 AStG angeordnete Gleichstellung de...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 60 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG) [Rdn 953]

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 64 Gemäß § 21 Abs. 4 S. 4 AStG wird als Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31.12.2021 die Summe der Hinzurechnungsbeträge erfasst, die beim Stpfl. gem. § 10 Abs. 2 AStG a. F. für die Vz 2015–2022 der Besteuerung unterlagen, soweit sie nicht nach § 3 Nr. 41 EStG a. F. steuerfrei sind. Mithin werden nur insoweit Hinzurechnungsbeträge der maßgeblichen Vz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.4 EU-Recht

Rz. 23 Die Zurechnungsbesteuerung sieht sich im Schrifttum[1] europarechtlicher Kritik ausgesetzt. Dieser ist aber seit dem JStG 2009 und der Einfügung von Abs. 6 und Abs. 7 weitgehend, wenn auch nicht vollständig der Boden entzogen.[2] Rz. 24 Der unionale Schutzbereich ist im Bereich der Kapitalverkehrsfreizügigkeit (Art. 63 AEUV im Hinblick auf die Übertragung des Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Rechtslage seit 2006

Tz. 87 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit dem SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) wurde ua der Katalog in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG um die Europäische Gesellschaft erweitert. Durch die zusätzliche Einfügung des Wortes "insbesondere" hat der Ges-Geber nach eigenen Worten (s Begr in BR-Drs. 16/2710, 30) klargestellt, dass es sich hier nicht mehr um eine abschließende Aufzählung von G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.27 Anwendungsregelungen zu § 27 KStG (§ 34 Abs 10 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 91a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 10 KStG ist durch das JStG 2022 neu gefasst worden. Nach § 34 Abs 10 KStG ist § 27 Abs 8 KStG idF des JStG 2022 erstmalig auf Leistungen und Nennkap-Rückzahlungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 erbracht werden. Nach § 27 Abs 8 KStG wird eine Einlagenrückgewähr für Kö oder PersVereinigungen, die nicht der unbeschr StPflicht im I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.2 Erhebung zulasten der Zwischengesellschaft

Rz. 150 Erforderlich ist zudem, dass die ausländische Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist. Somit sind auch z. B. im Rahmen eines Quellensteuerabzugs durch Dritte zulasten der ausländischen Gesellschaft einbehaltene Steuern anzurechnen.[1] Rz. 151 Eine zulasten des Beteiligten oder eines Dritten auf die Zwischeneinkünfte festgesetzte Steuer ist dagegen nicht nach § 12 AS...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.3 Anwendung sämtlicher DBA

Rz. 46 Die Vorrangregelung des § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG gilt für sämtliche DBA, ungeachtet dessen, ob die entsprechenden DBA den durch sie gewährten Abkommensschutz gegenüber dem AStG – beispielweise durch Aktivitätsklauseln – eingrenzen.[1] Sie gilt auch für DBA mit Drittstaaten.[2]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.2 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 143 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt. Dies sind insbesondere Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an einer GmbH, an Genossenschaften sowie an optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.1 Anrechnungsmethode

Rz. 78 Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 AStG suspendiert die Freistellungsmethode. Damit unterliegen die Einkünfte der Besteuerung im Inland. Die Anrechnung ausländischer Einkommen- (bzw. Körperschaft-)steuer erfolgt in diesem Fall nicht nach § 34 c Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 2 ff. EStG (bzw. nach § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG), sondern unmittelbar nach 34 c Abs. 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.28 Anwendungsregelung zu § 32 Abs 6 KStG (§ 34 Abs 10a KStG idF des Wachstumschancengesetzes)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 10a KStG idF des WachstumschancenG ordnet an, dass § 32 Abs 6 KStG nF in allen offenen Fällen anzuwenden ist. Lt Ges-Begr (BT-Drs 20/8628, 197) sei dies aus unionsrechtlichen Gründen geboten. Durch den durch das WachstumschancenG eingefügten Erstattungsanspruch nach § 32 Abs 6 KStG wird im Bereich der KapESt die St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5 Ausnahmen von der Zurechnung in EU-/EWR-Fällen (§ 15 Abs. 6 AStG)

Rz. 68 Die Zurechnungsbesteuerung ist geeignet, den Kapitalverkehr zu beschränken (s. Rz. 26). Der Gesetzgeber führte mit dem JStG 2009[1] den § 15 Abs. 6 AStG eine Entlastungsmöglichkeit ein. Diese Vorschrift ist in unionsrechtskonformer Auslegung der Vorschrift über den Wortlaut hinaus auf Drittstaaten anzuwenden.[2] Rz. 69 Der Stpfl. kann sich vom Missbrauchsvorwurf entlas...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5.2 Auskunfts-/Informationsaustausch

Rz. 75 Die dem unbeschränkt Stpfl. eingeräumte Nachweismöglichkeit setzt die Nachprüfbarkeit durch die FinanzBeh voraus.[1] Eine solche Nachprüfung kann auf der Grundlage von § 2 Abs. 11 EUAHiG, einer großen Auskunftsklausel in einem DBA (vergleichbar mit Art 25 Abs. 1 DBA-Verhandlungsgrundlage), sog. Informationsaustauschabkommen[2] oder ggf. auch auf der Grundlage des OECD...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Vorgeschichte/EuGH-Rechtsprechung/rückwirkende Regelung

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Absatz 6 wurde durch das Wachtumschancenges v 27.03.2024 eingefügt. Er gilt gem § 34 Abs 10a KStG rückwirkend für alle offenen Fälle (s § 34 Tz 97). Die Regelung reagiert spät und auf Druck eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen D (vgl von Brocke, IWB 2024, 359) auf eine bereits aus 2006 stammende Rspr des EuGH (Urt v 14.09.2006, C-386/04...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Persönliche Antragsberechtigung und Verfahren (Abs 5 S 1 und 6)

Tz. 53 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers antragsberechtigt iSd Abs 5 S 1 sind ausschl (zu weiteren Zweifelsfällen s Tz 51) iSd § 2 Nr 1 (nicht: Nr 2) KStG beschr stpfl (Abs 5 S 1 Nr 1 1. Hs) EU/EWR-Kap-Ges (iSd Verweises in Abs 5 S 1 Nr 1 Buchst a; zu Drittstaaten-Kap-Ges s schon Tz 51), welche Sitz und Geschäftsleitung im EU/EWR-Raum haben (Abs 5 S 1 Nr 1 Buchst b, nach diesem W...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.2.3 Frist, Form, Inhalt und Erstatter der Mitteilung

Rz. 452 Die Mitteilung nach § 6 Abs. 5 S. 3 AStG ist jährlich bis zum 31. Juli zu erstatten. Keine Aussage enthält das Gesetz dazu, wann die Mitteilung erstmals vorzunehmen ist. Streng genommen könnte dies in dem auf den Wegzug folgenden Kalenderjahr sein. Dies würde einerseits dazu führen, die Mitteilung ggf. noch vor Abgabe der ersten Steuererklärung vornehmen zu müssen. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.1 Allgemeines

Rz. 353 In der heutigen, sich rasant verändernden und globalisierten Welt, stoßen Konzerne, insbes. mit internationaler Präsenz, auf komplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte, die auch durch (deutsche) Außenprüfungen untersucht und überprüft werden. Solche Vorgänge mit Auslandsbezug sind für den deutschen Fiskus von erheblicher Bedeutung, da sie über die Problematik "bloße...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 2000, Beil 10; Jünger, Liquidation und Halb-Eink-Verfahren, BB 2001, 69; Förster/van Lishaut, Das kstliche EK iSd §§ 27–29 KStG 2001, FR 2002, 1205 und 1257; Knödler, Verwendungsfiktion bei GA im Halb-Eink-Verfahren und Umw von Rücklagen in Nennkap, StStud 2002, 607; Voß/Unbescheid, Kein Doppelauswei...mehr