Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.13.1 Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014

Rz. 175 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2010 bestimmt sich im B2B-Bereich der Leistungsort bei Güterbeförderungen (Leistungen i. S. d. § 3b Abs. 1 S. 3 und Abs. 3 UStG), selbstständigen Güterbeförderungsnebenleistungen (Beladen, Entladen, Umschlagen oder bei ähnlichen mit der Beförderung eines Gegenstandes im Zusammenhang stehenden Leistungen i. S. d. § 3b Abs. 2 UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 85 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 4, Abs. 9a ErbStG und § 13b Abs. 10 ErbStG hat sich der Katalog der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen erheblich erweitert. Danach stellen die für die Feststellung nach § 151 BewG örtlich zuständigen Finanzämter (s. § 152 BewG) neben den in § 151 BewG genannten Besteuerungsgrundlagen folgende weitere Besteuerungsgrundlagen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Grenzpendler

Tz. 31 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Grenzpendler pendeln normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus zu ihrem Arbeitsplatz in einem anderen Staat. Sollten diese nun vermehrt ihrer Tätigkeit im Home Office nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde liegenden Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens der beiden betroffenen Staaten ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6 Abs. 3a UStG regelt die Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung in Fällen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs ("Export über den Ladentisch"). In den Anwendungsbereich der Vorschrift fällt auch die Lieferung von Waren im Transitbereich deutscher Flughäfen in sog. Duty-Free-Läden (vgl. BFH, Urteil vom 03.11.2005, Az: V R 63/02, BStBl II 2006,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (Grundzüge)

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis einschließlich 1992 war eine Warenlieferung von Deutschland in das Ausland (Export) als so genannte Ausfuhrlieferung steuerfrei (§§ 4 Nr. 1, 6 UStG), wenn die Ausfuhr buch- und belegmäßig nachgewiesen wurde. Dies gilt seit 1993 nur noch im Verhältnis zu Drittstaaten. Innerhalb der EU wird der Warenexport umsatzsteuerlich nunmehr als i. g....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach polnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Island, Nordmazedonien, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergüte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach litauischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Armenien, Großbritannien, Island, Kanada, Norwegen, der Schweiz und der Türkei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach irischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Anträge können für ganze Kj. oder für Perioden von mindestens drei Kalendermonaten gestellt werden. Der Mindestvergütu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach griechischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Griechenland vergütet aktuell daher nur an Antragsteller aus der Schweiz oder aus Norwegen. Britische Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach bulgarischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell besteht u. a. mit folgenden Staaten Gegenseitigkeit: Großbritannien, Island, Israel, Kanada, Nordmazedoni...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.7 Querverweise

Rz. 179 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vertrauensschutz vgl. auch EuGH vom 21.02.2008, Rs. C-271/06 Netto Supermarkt GmbH & Co. OHG, UR 2008, 508; Folgeentscheidung des BFH vom 30.07.2008, Az: V R 7/03 (V), BFH/NV 2009, 438) zu der Frage, ob es bei Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten bei Belegfälschungen durch den Abnehmer einen Vertrauensschutz geben kann.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Unentgeltliche Ausfuhrlieferung und Entnahme

Rz. 166 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6 Abs. 5 UStG schließt die Anwendung der Steuerbefreiung für Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG aus. Die Vorschrift wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 (Gesetz vom 24.03.1999, BGBl I 1999, 402) mit Wirkung ab 01.04.1999 angefügt. Unter die Regelung des § 3 Abs. 1b UStG fällt insbesondere die Entnahme von Gegenständen durch den Untern...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Kleinsendungs-Einfuhrfreimengen-Verordnung (KF-VO)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese VO gilt für die Versendung von Waren in Kleinsendungen bis zu einem Warenwert je Sendung von 45 EUR. Kleinsendungen sind gelegentliche Sendungen nicht kommerzieller Art, die von natürlichen Personen aus Drittstaaten unentgeltlich an andere natürliche Personen gesandt werden und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch im Haush...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach schwedischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Schweden grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach zyprischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell besteht nur Gegenseitigkeit mit Israel und der Schweiz. Verhandlungen mit Großbritannien laufen. Anträge kön...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach estnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Es gibt hierzu keine offiziellen Veröffentlichungen, doch wird i. d. R. an Unternehmen aus Island, Israel, Norwegen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Anträge können in niederländischer, englischer oder deutscher Sprache gestellt werden. Gegenseitigkeit wird nicht verlangt. Ein Antrag ist grundsätzlich bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen. In den Niederlanden kann der An...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren (§ 27 Abs. 14 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18 Abs. 9 UStG beinhaltet die Reglungen zum Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren, das ausländische Unternehmer betrifft, die ihre Ansprüche auf Zurückerhalt entstandener deutscher Vorsteuerbeträge nicht im "normalen" Voranmeldungsverfahren befriedigen können, weil sie für Zwecke von steuerbaren Ausgangsumsätzen im Inland nicht umsatzsteuerlich ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach dänischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Dänemark grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach spanischem Recht Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Spanien vergütet derzeit lediglich Antragstellern aus Kanada, Israel, Japan Monaco, Norwegen, der Schweiz und dem Verein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach französischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Der Mindestvergütungsbetrag in einem Antrag für weniger als ein, aber mindestens ein Vierteljahr muss 400 EUR be...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach lettischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Großbritannien, Island, Monaco, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergütet...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Begriffsbestimmungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Linienverkehr umfasst die regelmäßige Beförderung von Personen auf einer zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichteten und genehmigten Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- oder aussteigen können. Mitzuführen ist die Genehmigung für jede Teilstrecke der von der jeweiligen Linie zu befahrenden ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Allgemeines und Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18g UStG bestimmt ausschließlich, auf welchem Weg ein im Inland ansässiger Unternehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuern stellt, diesen Antrag zu stellen hat. Das deutsche Recht dagegen kennt für Anträge im Inland ansässiger Unternehmer, die in Drittstaaten gestellt werden, anders als § 18g UStG fü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach portugiesischem Recht Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Allerdings gibt es keine verbindliche Regelung, und es sind Fälle bekannt, in denen Antragstellern aus dem gleichen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Vorsicht bei Drittlandsfragen

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzsteuerrecht kennt keine DBA; jedes Land der Welt regelt seine Umsatzsteuerfragen damit grundsätzlich autark. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Viele Drittstaaten haben sich aber – ob der Vorteile des Vorsteuerabzugs (Arbeitsteilung bleibt unbesteuert!) – bei der Gestaltung ihres eigenen Umsatzsteuerrechts an den Grundsätzen und Leitli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach rumänischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Norwegen, Serbien und der Schweiz die Vorsteuer vergütet. Es ist nich...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach belgischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Belgien grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Schritt 2: Einkauf einer externen Beratung empfehlen

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzsteuerrecht kennt keine DBA. Jedes Land der Welt regelt seine Umsatzsteuerfragen damit grundsätzlich autark (vgl. Rz. 11). Viele Drittstaaten haben sich aber – ob der Vorteile des Vorsteuerabzugs (Arbeitsteilung bleibt unbesteuert!) – bei der Gestaltung ihres eigenen Umsatzsteuerrechts an den Grundsätzen und Leitlinien des europäisc...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach maltesischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Malta grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Warenbewegung bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt ein i. g. Erwerb vor, wenn bei einer Lieferung der Gegenstand der Lieferung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt. Ein i. g. Erwerb kann ebenfalls vorliegen, wenn der Gegenstand der Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (vgl. Abschn. 1.10. UStAE) in e...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Luxemburg von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 9 und Art. 11 Mehrwertsteuergesetz)....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Vorsteuerabzug (Legaldefinition, § 25c Abs. 4 f. UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung berechtigt grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. Damit die Vorteile der Sonderregelung gewahrt bleiben und Wettbewerbsverzerrungen im Hinblick auf eingeführtes Anlagegold vermieden werden, ist in bestimmten Fällen (z. B. Ankauf des Goldes, Umwandlung von Geld in Anlagegold, Umformen von Anlagegold) ein Vorsteuerabzug mög...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Rumänien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 266 und Art. 270 Steuergesetz). Mietk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überbrückungshilfe I und II... / 4.2.1 Phase 1

Zurückgezahlte bzw. ausgebliebene Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen, die vor dem 18.3.2020 gebucht wurden, seit dem 18.3.2020 im Zusammenhang mit coronabedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bzw. innerdeutschen Reiseverboten oder temporären Grenzschließungen storniert wurden (Rücktritt vom Reisevertrag) und die bis zum 31....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3e UStG wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (StMBG vom 21.12.1993, BGBl I 1993, 2310) m. W. v. 01.01.1994 neu in das UStG eingefügt. Die Vorschrift ist eine besondere Lieferortsregelung, die seit dem 01.01.1994 den allgemeinen Bestimmungen des § 3 Abs. 5a ff. UStG und des § 3c UStG voran...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Frankreich von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 256 CGI). Mietkauf gilt als Lieferu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Polen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen aller Formen von Energie (vgl. Art. 2 sowie Art. 5 und Art. 7 Mehrwertsteuerge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.6.3 Abnehmernachweis

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben dem Ausfuhrnachweis und dem Buchnachweis muss der Unternehmer auch einen Abnehmernachweis erbringen, da die Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG tatbestandsmäßig den Wohnort oder Sitz des Abnehmers im Drittlandsgebiet erfordert (vgl. BFH vom 25.10.1979, Az: V B 5/79, BStBl II 1980, 110; BFH vom 14.12.1994, Az: XI R 70/93, BStBl II 199...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach italienischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Italien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Italien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Italien steuerba...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Litauen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragung vergleichbarer Rechte an unbeweglichem Vermögen sowie die Übertragung von Gas,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 6. Auflage

Panta rhei…alles fließt. Der Wandel ist überall, und dies gilt weiterhin ebenso für das Umsatzsteuerrecht. Seit Erscheinen der 5. Auflage im November 2018 hat sich sowohl unionsrechtlich als auch national vieles getan. Zahlreiche weitere Reformvorhaben sind angekündigt oder befinden sich bereits in fortgeschritteneren Umsetzungsphasen. Das im Vorwort zur 5. Auflage erwähnte "...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach niederländischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in den Niederlanden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Malta von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Schedule 2, Art. 1 bis Art. 4 Mehrwertsteuerg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Begriffe

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG wird eine Vielzahl von teils fein ausdifferenzierten Begriffen aus dem KAGB verwendet. Diese werden teils ausdrücklich, teils implizit i. R. d. Anwendung der Befreiung in Bezug genommen. Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.2 Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens nach § 59 UStDV nicht erfüllt, können Vorsteuerbeträge nur im allgemeinen Besteuerungsverfahren nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 UStG berücksichtigt werden. Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Reiseveranstalter sind nicht berechtigt, die ihnen für Reisevorleistungen ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenerfassung in der konso... / 3.1 Tochterunternehmen

Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts regelt Art. 22 Bilanz-Richtlinie bzw. § 290 HGB in Anknüpfung an den Tatbestand der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle bzw. Beherrschung mind. eines Tochterunternehmens durch ein Mutterunternehmen. Ist ein Tochterunternehmen in den konsolidierten Lagebericht seines Mutterunternehmens einbezogen und e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenerfassung in der konso... / 2 Zur Berichterstattung Verpflichtete im Überblick

Zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht verpflichtet sind gem. CSRD bzw. gem. Art. 19a Bilanz-Richtlinie:[1] alle an einem regulierten Markt in der EU notierten Unternehmen – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen –; alle weiteren großen Unternehmen mit Sitz in der EU, welche die Größenmerkmale gem. Art. 3 Abs. 4 der Bilanz-Richtlinie [2] überschreiten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte / Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr