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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Jürgen K. Wittlinger
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Kommentar

Die Finanzverwaltung hat sich zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens geäußert. Sie reagiert damit auf die sog. Meilicke-Rechtsprechung.

Rechtsprechung zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Zum besseren Verständnis werden zunächst kurz die Urteile des EuGH v. 6.3.2007, C – 292/04 "Meilicke I" und v. 30.6.2011, C – 262/09 "Meilicke II "dargestellt. Darin hat der EuGH entschieden, dass im körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren auch ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. Ohne eine mit § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG vergleichbare Anrechnung würde es sonst zu einer Doppelbesteuerung kommen. Für die Anrechnung ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht der Nachweis der auf ausländischen Dividenden lastenden Körperschaftsteuer erforderlich. Daran anschließend hat der BFH in seinem Schlussurteil v. 15.1.2015, I R 69/12 geurteilt, dass die Vorlage einer" nur-formellen" Körperschaftsteuerbescheinigung der depotführenden Bank nicht genügt, wenn dadurch der materiell-rechtliche Anrechnungsbetrag nicht definitiv belegt werden kann.

Offene Fragen der Praxis

Für die Praxis haben sich seither folgende Fragen gestellt:

  • Welche konkreten Belege und Nachweise werden benötigt?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Anrechnung erfüllt sein?
  • Nach welcher Methode ist der Anrechnungsbetrags zu ermitteln?

Aktuelles BMF-Schreiben

Deshalb ist es erfreulich, dass nun – wenn auch nach langer Zeit – eine Äußerung der Finanzverwaltung vorliegt, die Antworten zu diesen offenen Fragen enthält.

Belege und Nachweise

Die Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen. Die Finanzämter sollen alle Belege anfordern, aus denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift eindeu...

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    Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens; Urteil des BFH vom 15. Januar 2015, I R 69/12, BStBl II S. ...
    Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens; Urteil des BFH vom 15. Januar 2015, I R 69/12, BStBl II S. ...

      BMF, Schreiben v. 07.10.2024, IV C 2 - S 2700/21/10001 :003, BStBl I 2024, 1306 Der EuGH hat mit Urteil vom 6. März 2007, C – 292/04 "Meilicke", entschieden, dass unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren ...

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