Das Gemeinschaftsgebiet umfasst das Inland und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Das Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der Französischen Republik.

 
Wichtig

Brexit

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (VK) ist zum 31.1.2020 aus der Europäischen Union ausgeschieden und ist seitdem Drittstaat. Allerdings galten bis zum Ende des im Austrittsabkommen geregelten Übergangszeitraums (31.12.2020) alle umsatzsteuer- und zollrechtlichen EU-Regelungen im VK weiter. Seit dem 1.1.2021 wird nur noch Nordirland umsatzsteuerrechtlich wie ein Mitgliedstaat behandelt.[1]

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