Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.1 Sachverhalt:

Das Vorlageverfahren betrifft die namensrechtlichen Folgen der Annahme einer erwachsenen Person als Kind einer anderen Person (Volljährigenadoption). Die Annahme als Kind (Adoption) ist die Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses; auch bereits volljährige Personen können als Kind angenommen werden. Bei einer Volljährigenadoption mit sogenannten schwachen Wirku...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettoprinzip

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs 1 GG; > Gleichheitssatz). Deshalb muss der Gesetzgeber sie gleichmäßig und nicht über ihre individuelle Leistungsfähigkeit hinaus besteuern (im Einzelnen vgl BVerfG 107, 27 = BStBl 2003 II, 534). Nur das Nettoeinkommen – die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen – wird besteuert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr

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zfs 03/2025, zfs Aktuell / 1.1 Altersgrenze für Notare

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 25.3.2025 um 10.00 Uhr über eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen die in der Bundesnotarordnung vorgesehene gesetzlichen Altersgrenze für Notare von 70 Jahren wendet. Der Beschwerdeführer sieht sich insbesondere in seiner Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG verletzt. Quel...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Regelungen über die namensrechtlichen Folgen einer Volljährigenadoption sind verfassungsgemäß

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 5/2025 vom 21.1.2025 1 Beschl. v. 24.10.2024 – 1 BvL 10/20 Nach dem heute veröffentlichten, aufgrund einer Vorlage des Bundesgerichtshofs ergangenen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachna...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1 Beschl. v. 24.10.2024 – 1 BvL 10/20

Nach dem heute veröffentlichten, aufgrund einer Vorlage des Bundesgerichtshofs ergangenen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann. Die gesetzlichen Regelungen über die namensrechtlichen Folgen der Anna...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ausschluss individueller Abweichungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zum nachträglich eingefügten § 247 Abs. 1 Satz 2 BewG lautet[2]: „... Mit der Anfügung des Satzes 2 in § 247 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes wird klargestellt, dass bei der Ermittlung des Produkts aus Grundstücksfläche und dem jeweiligen Bodenrichtwert im Sinne des § 196 BauGB, grundsätzlich der auf die Grundstücksmerkmale des Bode...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.2 Wesentliche Erwägungen des Senats:

§ 1767 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung in § 1757 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar. Die bei Volljährigenadoptionen durch diese Regelungen unmittelbar bewirkte Namensänderung greift zwar in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlich...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.3 Abweichende Meinung der Richterin Ott, des Richters Eifert und der Richterin Meßling:

Wir können der Mehrheit des Senats weder in der Begründung noch im Ergebnis zustimmen. Es ist nach unserer Auffassung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) einer angenommenen Person, die ihren Geburtsnamen als Familiennamen, nicht aber als Ehenamen führt, nicht vereinbar, dass sie bei einer sogenannten schwachen Volljähri...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 1.1 Konzeption zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 2 Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist von der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke des Grundvermögens in den alten Ländern grundsätzlich nicht unmittelbar betroffen. Eine Übertragung der maßgeblichen Gesichtspunkte der Entscheidung auf die Beurteilung der Vorschriften zur ...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für die verfassungsrechtlich gebotene relations- und realitätsgerechte Bewertung (§ 243 BewG Rz. 2)[1] der bebauten Grundstücken ist es unerlässlich, dass die bebauten Grundstücke (§ 248 BewG) nach Grundstücksarten unterschieden werden. Hiermit wird die Grundlage geschaffen, um die unterschiedlichen Teilmärkte am Grundstücksmarkt, z. B. für Ein- und Zweifamilienhäuser,...mehr

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Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 2 Ertragswert als Bewertungsmaßstab (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 236 Abs. 1 BewG ist der Bewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft der Ertragswert zugrunde zu legen. Hierdurch wird der Bewertungsmaßstab normiert. Bei der Ermittlung des Ertragswerts wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer den zu bewertenden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft behält, fortlaufend nutzt und hieraus Erträge erzielt. Sinn und Zwe...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.1 Konzeption zur Bewertung des Grundvermögens

Rz. 2 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 muss die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grundsteuer so ausgestaltet sein, dass sie den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abbildet.[1] Die Grundsteuer knüpft an das Innehaben von inländischem Grundbesitz an. Da sie die wirtschaft...mehr

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Roscher, BewG § 245 Gebäude... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Nach der Vorschrift bleiben die wegen der in § 1 ZSKG[1] bezeichneten Zwecke geschaffenen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts außer Ansatz, wenn sie in Friedenszeiten nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke genutzt werden. § 245 BewG greift somit weitgehend inhaltsgleich die Regelungsmater...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 2.2 Anpassung des Bodenwerts bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 Für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern gibt § 257 Abs. 1 S. 2 BewG explizit vor, dass der Bodenwert i. S. d. § 247 BewG zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen anhand der Umrechnungskoeffizienten nach der Anlage 36 zum BewG anzupassen ist. Anlage 36 BewG: Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen beim Bodenwert...mehr

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Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 2 Verfahren zur Bewertung der bebauten Grundstücke (Abs. 1)

Rz. 9 In § 250 Abs. 1 BewG werden zunächst die Bewertungsverfahren bzw. Bewertungsmethoden bestimmt, die – in Abhängigkeit von der Grundstücksart – zur Ermittlung des Grundsteuerwerts für bebaute Grundstücke heranzuziehen sind. In Anlehnung an die Regelungen der Einheitsbewertung nach § 76 BewG ist der Grundsteuerwert von bebauten Grundstücken nach dem Ertrags- oder Sachwert...mehr

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Eingruppierung einer Medizinischen Fachangestellten

Leitsatz Die Tarifvertragsparteien haben bei der Normsetzung aufgrund einer sich unmittelbar aus der Verfassung ergebenden Beschränkung der Tarifautonomie den allgemeinen Gleichheitssatz zu 8.. Die gerichtliche Kontrolle am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ist bei Tarifnormen, deren Gehalte – wie etwa bei der Festlegung von Tätigkeitmerkmalen zur Bestimmung des Entgeltanspruchs – dem Kernbereich der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen unterfallen, auf eine Willkürkontrolle beschränkt, wenn spezifisc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen

Leitsatz Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Ermittlung der Grundsteuerwerte und des Grundsteuermessbetrags für ein Einfamilienhaus in Sachsen. Sachverhalt Strittig war die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuerwerts. Die Antragsteller waren Eigentümer eines Einfamilienhauses aufgrund eines Erbbaurechtsvertrags. Sie gaben eine Erklärung zum Grundsteuerwert ...mehr

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Satzungs-Update 2024 / 7 Satzungsanforderungen an einen Vereinsausschluss

Das Thema Vereinsausschluss ist in vielen Satzungen ein Problem, denn oft sind die Voraussetzungen für einen Ausschluss, welche die Rechtsprechung[1] aufgestellt hat, nicht ausreichend geregelt. Dies betrifft insbesondere die Gründe für einen Vereinsausschluss. Viele Satzungen enthalten dazu nur allgemeine Formulierungen, bei denen sich die Frage stellt, ob sie ausreichend k...mehr

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Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen

Kommentar Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen Bild: Haufe Online Redaktion Einsprüche gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen werden zurückgewiesen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung Einsprüche, die wegen der Steuerpflicht von erhaltenen Steuerzinsen anhängig waren, zurückgewiesen. Besteuerung von Steuererstattu...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4 Grundbesitzwerte i. S. d. § 151 und § 157 BewG

Rz. 26 Nach dem bis einschließlich 1996 geltenden Recht diente in den Fallvarianten des § 8 Abs. 2 GrEStG der "Wert des Grundstücks" als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Nach § 10 Abs. 1 und 6 GrEStG a. F. war als Wert des Grundstücks der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellte Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) anzusetzen. Anstatt nach die...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3.4 Hinzurechnung weiterer zusätzlicher Leistungen

Rz. 11e Bei den Erwerben im Zwangsversteigerungsverfahren sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage neben § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 GrEStG einschlägig.[1] So sind auch hier zusätzlich gewährte Leistungen i. S. v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG der Gegenleistung hinzuzurechnen. Nach dem Sinn und Zweck des § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrES...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Ein anderer Wert als der Wert der Gegenleistung kommt als Bemessungsgrundlage unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 GrEStG in Betracht: Ab dem 1.1.1997 bemisst sich die Steuer nach den Werten im Sinne des § 138 Abs. 2 oder 3 des Bewertungsgesetzes. Mit Art. 7 ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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Kein Anspruch des Mieters a... / 3 Das Problem

Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, kann ein behinderter Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dienen. Bereits nach dem § 554a BGB, der bis zum 30.11.2020 galt, konnte ein behinderter Mieter die Zustimmung zu bestimmten...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 GrEStG regelt die Ausnahme vom Grundsatz des § 8 Abs. 1 GrEStG, dass Bemessungsgrundlage der Wert der Gegenleistung ist. Sie sieht in 3 bestimmten Fällen eine Bemessung der Steuer nach den Werten i. S. d. § 138 Abs. 2 bis 4 BewG vor. Diese Werte sind maßgebend, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist;[1] bei Umwa...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.9 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Auch wenn dieses Verfahren primär die Norm des § 4h EStG betrifft, werden sich daraus im Hinblick auf die Zinsschranke des § 8a KStG voraussichtlich rechtliche Rückschlüsse ergeben....mehr

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Körperschaftsteuer / 9.2 Einschränkungen bei Gesellschafterwechsel

Die Verlustabzugsbeschränkung ist in § 8c KStG geregelt. Die gesetzliche Regelung sieht den vollständigen Untergang des Verlustabzugs bei einer Übertragung der Anteile oder Stimmrechte von mehr als 50 % vor. Die Regelung des § 8c KStG kommt ganz oder teilweise nicht zur Anwendung in bestimmten Konzernfällen, durch eine Verschonungsregelung in Höhe der stillen Reserven, bei Beteil...mehr

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Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Abs. 2)

Rz. 19 Ausweislich der Gesetzesbegründung zum Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] knüpft die als Sollertragsteuer ausgestaltete Grundsteuer – ohne Rücksicht auf die persönliche Verhältnisse des Stpfl. – allein an das Innehaben von Grundbesitz (Steuergegenstand gem. § 2 GrStG) und die damit verbundene objektive (abstrakte) Leistungsfähigkeit an. Nach der gesetzgeberisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 2.2 Ausschluss der Anwendung des § 163 AO (Abs. 1 S. 2 Hs. 1)

Rz. 12 Nach § 181 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 163 AO besteht in einem Feststellungsverfahren grundsätzlich die Möglichkeit zu einer abweichenden Feststellung aus Billigkeitsgründen. Im Einklang mit der vom Gesetzgeber konzeptionell als Sollertragsteuer ausgestalteten Grundsteuer, die – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse des Stpfl. – an die objektive ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.2 Erforderliches Ausmaß der Abweichung des gemeinen Werts vom Grundsteuerwert

Rz. 25 Das Übermaßverbot kann insbesondere dann verletzt sein, wenn sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt dies regelmäßig voraus, dass der vom FA festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40 % oder mehr übersteigt.[1] Im Einklang mit der vorgenannten...mehr

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Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 220 Abs. 1 S. 1 BewG wird zunächst angeordnet, dass die gem. § 219 BewG für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie des Grundvermögens festzustellenden Grundsteuerwerte nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes , also den §§ 218 bis 263 BewG, zu ermitteln sind. Entsprechend der ...mehr

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Datenschutz im BGM / 1.1 Relevanz Datenschutz in Deutschland

Das Thema Datenschutz ist heutzutage, in einer Welt der digitalen Vernetzung und vielfältiger Informationskanäle, brisanter denn je. Auch in Deutschland prägen Datenschutzskandale in den letzten Jahren immer häufiger die Nachrichten. Fast wöchentlich tauchen neue Schlagzeilen über vermeintliche Datenmissbräuche auf – nicht zuletzt standen bereits renommierte Unternehmen wie ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1.2 Aktuelle Verfassungsbeschwerde und Verfahren beim Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens gem. §§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a, 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes 2016 (ErbStG 2016) und § 203 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie Erwerberinnen und Erwerber, für die genannte Norm...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Bundesverfassungsgericht

1.1 Erbschaftsteuerreform Die Erbschaftsteuerreform begründet sich auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 17.12.2014.[1] Hiernach hat der Erste Senat des BVerfG die §§ 13a, 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG a. F. für verfassungswidrig erklärt. Die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Übergangs betrieblichen Vermögens verstieß in Teilen gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeb...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.1 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 17.12.2014 ist die Lohnsummenregelung im Grundsatz verfassungsgemäß.[1] Beanstandet wurde jedoch die Anzahl der Beschäftigten. Demnach privilegierte die Freistellung von der Mindestlohnsumme den Erwerb von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten unverhältnismäßig. Eine Freistellung von der Einhaltung der Mindestlohnsumme kann nac...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1.1 Erbschaftsteuerreform

Die Erbschaftsteuerreform begründet sich auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 17.12.2014.[1] Hiernach hat der Erste Senat des BVerfG die §§ 13a, 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG a. F. für verfassungswidrig erklärt. Die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Übergangs betrieblichen Vermögens verstieß in Teilen gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, ei...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Überbelegung / 2 Rechtsfolgen

Überbelegung kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn sie trotz Abmahnung weiterhin vorliegt. Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB wegen Überbelegung der Wohnung setzt neben der Abmahnung eine erhebliche, durch die Überbelegung verursachte Verletzung der Vermieterrechte voraus. Diese ergibt sich entgegen der Auffassung des OLG Karlsruhe[1] jedoch nicht zwingend ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rückgabe der Mietsache / 5 Überlassung der Mietsache an einen Dritten

Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten (z. B. Untermieter) überlassen, kann der Vermieter die Sache unmittelbar von dem Dritten zurückfordern (§ 546 Abs. 2 BGB). Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis, um eine Art gesetzlicher Erweiterung des Vertragsanspruchs des Vermieters. Das Recht besteht neben dem Anspruch gegen den Mieter (Haupt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / Zusammenfassung

Überblick Die Behörden zünden derzeit die letzte Stufe der Grundsteuerreform. Sie erlassen die auf den Wertfeststellungen der Finanzämter basierenden Grundsteuerbescheide. Der damalige Finanzminister Olaf Scholz hatte versprochen, dass es durch die Reform der Grundsteuer nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen werde und dass man das mit der Aufkommensneutralität hinbeko...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Verflechtungsproble... / 3 Unechte Verflechtung

Auch ohne eine wirtschaftliche Beherrschung gibt es viele weitere Fälle in der Praxis, in denen der Makler schlicht ungeeignet ist, die Interessen seines Kunden wahrzunehmen, weil er "im Lager" eines anderen steht.[1] Ein Interessenkonflikt an sich reicht noch nicht aus. Vielmehr muss dieser derart institutionalisiert sein, dass der Makler unabhängig von seinem konkreten Ver...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerklausel im notarielle... / 1 Bedeutung einer Maklerklausel

In aller Regel wird mit einer Maklerklausel dem Makler durch Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB ein unmittelbares Forderungsrecht gegen eine oder beide Parteien des Hauptvertrags eingeräumt. Dadurch wird meist die dem Verkäufer obliegende Provisionspflicht auf den Käufer übertragen. Wesen eines derartigen Vertrags zugunsten Dritter ist also, dass der Makler unabhängig...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Aubel, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG – Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 – langjährige Aufenthaltsbefugnis gem. § 30 Abs. 4 AuslG 1990 – Verfassungsmäßigkeit, SGb 2016, 105. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015, 51. Brings/Oehl, Verfassungsw...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts

Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein originäres Interesse mehr an der Beitra...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 3 Literatur

Rz. 21 Deibel, Rechtsmissbrauch bei Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG, ZFSH/SGB 2011, 443. ders., Die Menschenwürde im Asylbewerberleistungsrecht, Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012, 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11, ZFSH 2012, 582. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Zur Diskussion: Haftpflichtversich...mehr

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FF 02/2025, Erfolglose Verf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Sorgerecht für ein Kind bei Verdacht eines durch die Eltern verursachten sogenannten Schütteltraumas. I. [2] 1. a) Die miteinander verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des betroffenen, am (…) Oktober 2022 geborenen Kindes stellten das Kind am 16.11.2022 in der örtlichen Kinderklinik vor. Dabei gaben sie an, di...mehr

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FF 02/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.8.2024 – 2 WF 75/24

1. Mit der Abweisung des Vaterschaftsanfechtungsantrags unter Verweis auf das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung ist weder positiv noch negativ über die Abstammung – den Status – des Kindes entschieden worden, sondern nur darüber, dass der vom Antragsteller vorgetragene Lebenssachverhalt ihn nicht berechtige, ein etwa bestehendes Anfechtungsrecht gerichtlich durchzus...mehr