Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.3 Gesundheitsgefährdung

Rz. 35 Wird der Arbeitnehmer bei Fortführung der Nachtarbeit in seiner Gesundheit gefährdet und wurde dies arbeitsmedizinisch festgestellt, kann er einen Umsetzungsanspruch geltend machen. Diese Feststellung wird durch den Betriebsarzt oder durch einen externen Arbeitsmediziner durch Attest getroffen. Rz. 36 Die Gesundheitsgefährdung muss dabei konkreter Natur sein, sie muss ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.3 Umfang

Rz. 55 Der Umfang des Ausgleichs muss angemessen sein. Für den Entgeltzuschlag gilt, dass dieser entweder gesondert im Arbeitsvertrag geregelt werden kann, oder aber mittels erhöhtem Grundlohn. Im letzteren Fall müssen sich aus dem Arbeitsvertrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Grundlohn aufgrund der Nachtarbeit erhöht ist und einen Nachtarbeitszuschlag einsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen, die an die frühere Erwerbstätigkeit anknüpfen, können sowohl zu lohnsteuer- als auch zu beitragspflichtigen Einnahmen führen. Zu unterscheiden ist zwischen Rentenbezügen einerseits und einmaligen Kapitalzahlungen andererseits. Die Grundsätze für die Lohnbesteuerung und die Beitragserhebung gehen hierbei getrennte Wege. Nachfolgend wird erläutert, unter wel...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.2.2.2 Belastungsgrund und Bemessungsziel

Rz. 53 Die Flächenmodelle stützen ihre Belastungsentscheidung für die Grundsteuer nicht auf das Leistungsfähigkeitsprinzip, sondern ausschließlich auf das sog. Äquivalenzprinzip. Die Flächen sollen hierbei als Indiz für die Möglichkeiten der Inanspruchnahme kommunaler Infrastruktur und für die Anlastung von Kosten für öffentlich bereitgestellte Güter dienen. Hinsichtlich der ...mehr

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Stellenausschreibung / 4 Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung

Wichtig Detaillierte Stellenausschreibung formulieren Grundsätzlich gilt: Zu beschreiben ist die Stelle, nicht der Bewerber. Die Stellenanzeige soll die Tätigkeit beschreiben, die der Bewerber objektiv zu verrichten hat (körperlich schwere Arbeit, Reisetätigkeit, unregelmäßige Arbeitszeit, Korrespondenz in verhandlungssicherem Englisch, etc.), nicht aber, wie sich der Arbeitg...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.2.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 56 In der Fachkommentierung werden hinsichtlich der wertunabhängigen Flächenmodelle nach der hier vertretenen Auffassung zurecht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. So wird gegen die wertunabhängigen Flächenmodelle insbesondere eingewandt, dass die Grundsteuer als Flächensteuer durch das Äquivalenzprinzip weder im Sinne einer Kosten- noch einer Nutzenäquiv...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.3 Kritische Gesichtspunkte

Rz. 98 Die Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens stellt ein Novum im grundsteuerlichen Besteuerungsverfahren dar. Wenngleich dieser Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (Rz. 90 ff.), ist kritisch anzumerken, dass hie...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / I. Begriff des Hofes

Rz. 1 Hof im Sinne der HöfeO ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 HöfeO eine im Gebiet der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten (Ehegattenho...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

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Mietpreisbremse durfte bis 2025 verlängert werden

Die 2020 beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 war verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die im Jahr 2015 erstmals eingeführte, zunächst auf fünf Jahre beschränkte Mietpreisbremse durfte um fünf Jahre bis 2025 verlängert werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte fest, dass eine Regulierung der Miethöhe auch weiterhin g...mehr

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Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsa...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / a) Verhältnis des Europarechts zum nationalen Recht

Nachdem die Regelung der Nachspaltungsveräußerungssperre und ihre Änderungen sowie praktischen Auswirkungen beleuchtet worden sind, soll nun abrundend die europarechtliche Perspektive betrachtet werden. Zunächst ist als Ausgangspunkt festzuhalten, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der aus Art. 4 Abs. 3 EUV (Vertrag über die Europäische Union) entgehenden Loyalitätspflicht zur...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 7.4.3 Vorbringen gegen die Anbietpflicht

Hat der Vermieter dem Mieter geeigneten Ersatzwohnraum angeboten, kann der Mieter gegenüber dem Eigenbedarf des Vermieters auch nicht den Härtegrund fehlenden Wohnraums geltend machen.[1] Die Entscheidung des Gerichts über die Streitfrage, ob der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter im Fall der Eigenbedarfskündigung eine vergleichbare freie Wohnung zum Bezug anzubieten, unt...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.4 Nutzung als Zweitwohnung

Der Vermieter ist zur Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich auch dann berechtigt, wenn er die vermietete Wohnung lediglich als Zweitwohnung nutzen will. Zwar reicht nach der Rechtsprechung des BGH allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder dort einen Familien- oder Haushaltsangehörigen wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf noch nic...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 8 Weit überhöhter Wohnbedarf

Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Mietgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzl...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 9.1 Verstoß gegen Treu und Glauben

Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen, wenn sie aus Gründen erfolgt, die schon bei Abschluss des Mietvertrags vorlagen. Wichtig Unbegrenzte Mietdauer trotz absehbarer Selbstnutzungsabsicht Der Vermieter setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / 2.2 Anwendungsbereich

Das MiLoG ist grundsätzlich auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar.[1] Insbesondere ist der Anspruch nicht auf Arbeitnehmer begrenzt, die ein Entgelt nur in Höhe des Mindestlohnanspruchs erhalten.[2] Erfasst werden alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im bundesdeutschen Inland beschäftigen, unabhängig von ihrem Sitz im In- oder Ausland.[3] Dabei sieht das Bundesverfassungsgeric...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus dem Blickwinkel des Revisionsrechts, JR 2004, 12; Gaede, Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gem. Art. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Gusy, Die Verfassungsbeschwerde. Voraussetzungen, 1988; Jahn/Krehl/Löffelmann, Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen, 3. Aufl. 2025; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019; Lübbe-Wolff, Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, AnwBl. 2005, 509; Lübbe-Wolff/Geisler, Neuere Rechtsprechung des BVerfG zum Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft – Bericht mit Hinweisen zu einige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Erschöpfung des Rechtswegs

Rz. 906 [Autor/Stand] Gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG kann "die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden". In dieser Vorschrift wird ein allgemeiner Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde sichtbar.[2] Die Verfassungsbeschwerde ist somit als "letzter Rechtsbehelf" anzusehen.[3] Rechtsweg im Sinne dieser Vorschrift ist jede gese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Brenner, Die Voraussetzungen des Haftbefehls im Steuerstrafverfahren, DStZ/A 1974, 7; Burhoff, Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt, PStR 2002, 76; Burhoff, Untersuchungshaft des Beschuldigten, PStR 2002, 272; Burhoff, Untersuchungshaft – So optimieren Sie die Verteidi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizgewährungsanspruchs zur Entla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 900 [Autor/Stand] Die Verfassungsbeschwerde macht den weitaus größten Anteil der beim BVerfG eingehenden Verfahren aus. Ihre Zahl wächst ständig.[2] Dennoch bestehen bei diesem Rechtsbehelf im Ergebnis nur höchst geringe Erfolgsaussichten; allenfalls 1–2 % der Verfahren sind von Erfolg gekrönt.[3] Festzuhalten ist, dass die Verfassungsbeschwerde ein "exklusives" Verfahre...mehr

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FF 03/2026, Sachverständige nur teilweise einig beim Vaterschaftsrecht

Pressemitteilung Nr. 14 Heute im Bundestag vom 12.1.2026 Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung" (BT-Drucks 21/2997). Die Karlsruher Richter hatt...mehr

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FF 03/2026, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Umgangsregelung für seit mehreren Jahren bei Pflegeeltern lebende Kinder. I. [2] Die Beschwerdeführenden sind die Pflegeeltern von zwei seit März 2021 in ihrem Haushalt lebenden Pflegekindern. Den Eltern sind weite Teile des Sorgerechts entzogen und auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen. In dem der Verfassungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.2 Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen sind vom Arbeitgeber verpflichtend mit 15 %[1] zu pauschalieren. Die Durchführung des individuellen Lohnsteuerabzugs ist nicht zulässig.[2] Sonderzahlungen werden anstelle der bei regulärem Verlauf zu entrichtenden Zuwendungen oder neben laufenden Beiträgen (auch Einmalbezügen) zur Finanzierung des umlagefinanzierten Versor...mehr

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Heizungsgesetz mit weniger Pflichten: Das ist geplant

Überblick Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Unter anderem soll die 65-Prozent-Regel abgeschafft werden. Bis Anfang April soll das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen. Das ist geplant. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war eines der umstrittensten Projekte der...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Wahlschutz

Rz. 59 § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG verbieten die Behinderung und Beeinflussung von Betriebsratswahlen. Die Verbote richten sich gegen jedermann, also sowohl gegen Arbeitgeber als auch gegen Arbeitnehmer und die Gewerkschaften; auch konkurrierenden Arbeitnehmer sind die entsprechenden Handlungen verboten. Eine Wahl wird unzulässig behindert, wenn durch ein rechtswidriges Verhalte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Verbot der Wahlbeeinflussung

Rz. 4 Niemand darf ferner Nachteile androhen oder zufügen oder Vorteile gewähren oder versprechen, um die Wahl zu beeinflussen.[1] Eine unzulässige Beeinflussung liegt unter anderem vor, wenn eine Gewerkschaft einem Arbeitnehmer mit dem Ausschluss droht, falls dieser ein bestimmtes gewünschtes Verhalten an den Tag legt oder unterlässt. Zulässig ist es allerdings, wenn die Gew...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.4 Freiwillige Sondervergütungen/Gratifikationen

Der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, grundsätzlich frei. Entscheidet er sich aber, über individuell motivierte Einzelfälle hinaus, nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Gratifikationen, zu leisten, ist er an den arbeitsrechtlichen ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.2.3 Höchstgrenzen, § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI

Rz. 116i § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI bestimmt, dass die befristeten Arbeitsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG in Summe eine Höchstdauer von 8 Jahren nicht überschreiten dürfen (Buchst. a) und dass nicht mehr als 12 befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden dürfen (Buchst. b). Diese Regelung begrenzt die Aufhebung des Verbots der sachgrundlosen Befristung na...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.4 Übertragung sozialstaatlicher Sonderaufgaben

Rz. 92 Die Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben, z. B. die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, stellt allein keinen hinreichenden Sachgrund für die Befristung der Arbeitsverträge der bei dem Maßnahmeträger beschäftigten Arbeitnehmer dar, wenn die Maßnahme selbst kein zeitlich begrenztes Projekt, sondern Teil einer Daueraufgabe des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 6.9 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Auch wenn dieses Verfahren primär die Norm des § 4h EStG betrifft, werden sich daraus im Hinblick auf die Zinsschranke des § 8a KStG voraussichtlich rechtliche Rückschlüsse ergeben....mehr

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Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.6 Religion oder Weltanschauung

Rz. 36 Diese beiden Begriffe weisen erhebliche Unschärfen auf. Kennzeichnend für eine Religion ist der transzendente Bezug des Glaubens. Darunter ist die Eingliederung des Einzelnen in einen jenseitigen, nicht mit von den Menschen gesetzten Maßstäben zu beurteilenden und durch wissenschaftliche Erkenntnisquellen nicht erschöpfend zu erklärenden Zusammenhang zu verstehen. Gesc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.9 Politische oder gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung

Rz. 39 Dieses Kriterium war bereits in § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG a. F. enthalten. Es geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien, die durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert worden sind, ebenso wie über die Regelungen im AGG hinaus und stellt ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal dar. Danach darf kein Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 176 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 BAnz Verlag (2022a), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Einreichung zur Publikation im Bundesanzeiger, URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/D042.pdf (Stand: 28.10.2022). BAnz Verlag (2022b), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Hinterlegung von Jahresabschlussunterlagen (Kleinstkapitalgesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 4.2 Abschöpfung verjährter Taten wird vom BVerfG geklärt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)[1] hat sich mit der Frage befasst, ob verjährte Straftaten nachträglich noch abgeschöpft werden können. In einer wegweisenden Entscheidung hat das BVerfG klargestellt, dass eine nachträgliche Abschöpfung von Gewinnen, die durch Straftaten erzielt wurden, auch dann möglich ist, wenn die eigentliche Straftat bereits verjährt ist. Diese Ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Rechtsfolgen unterbliebener Mitteilungen

Rz. 11 Sowohl die Mitteilung der Besteuerungsunterlagen als auch die Ablehnung einer solchen Mitteilung durch das FG soll nach Auffassung von Thürmer nicht gesondert mit Rechtsmitteln anfechtbar sein.[1] Demgegenüber hat das FG nach Auffassung von Schoenfeld [2] über die Ablehnung der Mitteilung der Besteuerungsunterlagen durch Beschluss zu entscheiden, der mit der Beschwerde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Übergangsregelung in Art. 316h Satz 1 EGStG stellt klar, dass eine Einziehung nach neuem Recht auch schon für vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten angeordnet werden kann. Zum einen bedeutet dies, dass bei vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten eine Vermögensabschöpfung nach dem Bruttoprinzip erfolgen kann. Zum anderen bedeutet die Rückwirkungsanordnung, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.1 Gründe für die Konfliktlösung über ein Schiedsstellenverfahren

Rz. 8 Bei einem Scheitern der Verhandlungsaufforderung oder der Verhandlungen (vgl. Rz. 7) kann die abgewiesene Partei Rechtsschutz suchen. Das übliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen öffentlich-rechtlicher Natur sind Klagen vor den Gerichten, zum Teil mit der Prozessvoraussetzung, dass ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren stattgefunden hat. Im Bereich des Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.6 Nichtraucherschutz (§ 5)

§ 5 ArbStättV soll einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch gewährleisten. Achtung Unverzichtbarer Schutzanspruch Den Schutzanspruch besitzen die nicht rauchenden Beschäftigten. Das sind nicht nur die Nichtraucher, sondern alle Beschäftigten, die nicht bei der Arbeit rauchen, also auch solche, die in ihrer Freizeit ...mehr