Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.1 Kostenverteilung bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 1 ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen. Abgesehen von der in § 194 Satz 1 ausgesprochenen Verweisung auf § 100 ZPO finden die Kostenvorschriften der ZPO keine Anwendung. Die besonderen, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahren angepassten Kostenregelungen des SGG schließen eine entsprechende Anwendung dieser Kos...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Verfassungsbeschwerden

Rz. 157 Gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten. Hierbei sind allerdings die dem Anhörungsberechtigten entstehenden Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erhebt der Arbeitgeber erfolgreich Verfassungsbeschwerde und wurde sein Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ang...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / V. Festsetzungsverfahren

Rz. 148 Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn der Gegenanspruch jedoch rechtskräftig festgestellt ist, ist ausnahmsweise eine Aufrechnung möglich.[186] Rz. 149 Wenn es um die Frage geht, ob der Gegner Kosten erstatten muss, ist zunächst danach zu fragen, welche Kosten überhaupt entstanden sind. Rz. 1...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter

Stellungnahme Nr.: 46/2025 vom 14.8.2025 des Deutschen Anwaltvereins, vorbereitet durch den Ausschuss Familienrecht 1 Zusammenfassung Der DAV begrüßt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E i.V.m. § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunäch...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Ver... / 2 Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 316/24 ist unzulässig. Auf der Grundlage der Verfassungsbeschwerde und der mit ihr vorgelegten Unterlagen lässt sich aber auch nicht erkennen, dass das Oberlandesgerichts mit dem Verzicht auf eine vom Beschwerdeführer beanspruchte Umgangsregelung diesen in seinem Elterngrundrecht verletzte. Ob der Verzicht auf eine Umgangsregel...mehr

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FF 11/2025, Herbst der Reformen

Gabriele Ey Die Bundesregierung hat einen Herbst der Reformen angekündigt. Es ist die Rede davon, endlich der digitalen Revolution Rechnung zu tragen; man spricht von einer Zukunft durch Wandel, einem neuen Aufbruch. Das Bundeskabinett hat sich in den vergangenen Wochen mit einer Reihe von Themen rund um den modernen Sozialstaat und eine effiziente und bürgerfreundliche Sozia...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Ver... / Einführung

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen (1 BvR 316/24 und 1 BvR 810/25) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die jeweils von Elternteilen erhoben worden sind, denen trotz von ihnen in familiengerichtlichen Verfahren begehrter konkreter Regelungen des Umgangs mit ihren nicht bei ihnen l...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Elternteilen gegen die Versagung von Umgangsregelungen

Pressemitteilung Nr. 93/2025 des Bundesverfassungsgerichts vom 8.10.2025 Einführung Mit heute veröffentlichten Beschlüssen (1 BvR 316/24 und 1 BvR 810/25) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die jeweils von Elternteilen erhoben worden sind, denen trotz von ihnen in familiengerichtliche...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliches

Rz. 5 Der Katalog der Entziehungsgründe ist abschließend;[11] die Tatbestände sind weder isoliert noch einer "Gesamtanalogie" zugänglich.[12] Ob der Pflichtteilsberechtigte die tatbestandsmäßige Handlung im In- oder im Ausland begangen hat, spielt keine Rolle.[13] Unter Abkömmlingen sind die ehelichen und die nichtehelichen Kinder des Erblassers zu verstehen, ebenso adoptiert...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts ist es, den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Vermögen zu sichern. Deshalb setzt es der das deutsche Erbrecht im Übrigen prägenden Testierfreiheit Grenzen,[1] über die sich der Erblasser nicht hinwegsetzen soll. Tut er es doch, kann der benachteiligte Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblass...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Das Taxi – Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

In Deutschland werden jährlich über 400 Mio. Fahrgäste mit Taxen befördert. Um diese enormen Anforderungen erfüllen zu können sind fast 100.000 Fahrzeuge im Einsatz, verteilt auf etwa 33.000 Taxi- und Mietwagenbetriebe. Für die Fahrgastbeförderung bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Rund 250.000 Konzessionen sind im Umlauf. Sie werden für jedes einzelne Fahrzeug erteil...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tathandlung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 14 Abs. 1 Nr. 2 sanktioniert Verbrechen und schwere vorsätzliche Vergehen, derer sich der Pflichtteilsberechtigte gegen den in Abs. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis schuldig gemacht hat. Die Begriffe "Verbrechen" und "Vergehen" sind im strafrechtlichen Sinne zu verstehen. Es gelten § 12 Abs. 1 bzw. Abs. 2 StGB.[47] Verbrechen sind gem. § 12 Abs. 1 StGB Straftaten, die mit...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Pflichtteilsentziehung bei fehlendem strafrechtlichen Verschulden

Rz. 43 Im Falle der Verurteilung des Pflichtteilsberechtigten ist am Bestehen eines Schuldvorwurfs im strafrechtlichen Sinne nicht zu zweifeln. Nach zutreffender Ansicht des Bundesverfassungsgerichts muss aber für die Pflichtteilsentziehung auch ein hinter dem strafrechtlichen Verschulden deutlich zurückbleibender "natürlicher Vorsatz" genügen[149] (vgl. Vorbem. zu §§ 2333 f...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.9 Glaubens- und Gewissensentscheidung

Rz. 572 Ein Arbeitnehmer kann sich aufgrund einer persönlichen Glaubens- oder Gewissensentscheidung daran gehindert sehen, seine Arbeitsleistung zu erbringen oder einzelnen Arbeitsanweisungen Folge zu leisten. Eine solche Entscheidung kann darin bestehen, bestimmte Tätigkeiten aus religiösen Gründen überhaupt nicht zu verrichten, an bestimmten religiösen Festtagen nicht zu a...mehr

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Kirchensteuerpflicht; Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche

1. An die Feststellungen des Finanzgerichts zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden ( § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 560 der Zivilprozessordnung ). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ihren Vorläufer findet die Bestimmung in § 23 BErzGG, die an eine frühere Verwaltungspraxis anknüpfte. Allerdings entschied sich der Gesetzgeber bei § 22 im Vergleich zur Vorgängerbestimmung zu deutlichen Änderungen. Die Datenerhebung wurde in den Rang einer Bundesstatistik erhoben, mit deren Durchführung das Statistische Bundesamt statt der zuvor zuständigen Landesbeh...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Erhebungsmerkmale (§ 22 Abs. 2)

Rz. 5 Unter Erhebungsmerkmalen versteht man nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BStatG "Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die zur statistischen Verwendung bestimmt sind". Rz. 6 Als Erhebungsmerkmale der Bundesstatistik enthält Abs. 2 die für den Bezug des Elterngeldes wesentlichen Tatsachen. Die Statistik erfasste vierteljährlich erstmals zum 31.3.2013 Personen, die in...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

A. Typischer Sachverhalt Rz. 1 E ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Hallengebäudes, das zu Lagerzwecken genutzt wird; einzelne Teilflächen werden von Mietern genutzt. Nach einem Brand in der Halle, der von dem durch den Mieter M auf dessen Mietfläche eingelagerten Heu ausgegangen ist, begehrt E von dem Mieter M Schadenersatz wegen Gebäudeschäden, Mietausfall etc. nebst...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / I. Spezifisches Verfassungsrecht

Rz. 24 Die Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Es kann ausschließlich die Verletzung verfassungsrechtlicher Normen gerügt werden. Das Bundesverfassungsgericht ist keine "Superrevisionsinstanz". Es hat nicht die Aufgabe, fachgerichtliche Entscheidungen auf ihre Übereinstimmung mit dem sog. einfachen Recht in (al...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / F. Checkliste: Verfassungsbeschwerde

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / B. Allgemeines

I. Rechtliche Grundlagen 1. Verfassungsbeschwerde zum BVerfG Rz. 2 Jeder Grundrechtsträger kann vor dem Bundesverfassungsgericht eine Individualverfassungsbeschwerde erheben, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde muss die Behauptung des Beschwerdeführers enthalten, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in eine...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / I. Zulässigkeit

1. Beschwerdebefugnis, Partei- und Prozessfähigkeit Rz. 11 I.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist "jedermann", dh jeder, der Träger eines Grundrechts sein kann, auch inländische juristische Personen, Art. 19 Abs. 3 GG, zudem z.B. auch eine nicht rechtsfähige Personengruppe (GbR, OHG, KG) in Bezug auf Art. 14 GG und auf die Verfahrensgrun...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / I. Rechtliche Grundlagen

1. Verfassungsbeschwerde zum BVerfG Rz. 2 Jeder Grundrechtsträger kann vor dem Bundesverfassungsgericht eine Individualverfassungsbeschwerde erheben, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde muss die Behauptung des Beschwerdeführers enthalten, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner Rechte aus Art....mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Kosten und Gebühren, Kostenerstattung

1. Kosten – Missbrauchsgebühr Rz. 7 Das Verfahren des BVerfG ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht zunehmend – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 29) missbräuchlich ist, § 34 Abs. 2 BVerfGG; es ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / C. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde und Annahmeverfahren

I. Zulässigkeit 1. Beschwerdebefugnis, Partei- und Prozessfähigkeit Rz. 11 I.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist "jedermann", dh jeder, der Träger eines Grundrechts sein kann, auch inländische juristische Personen, Art. 19 Abs. 3 GG, zudem z.B. auch eine nicht rechtsfähige Personengruppe (GbR, OHG, KG) in Bezug auf Art. 14 GG und auf die...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 4. Grundsatz der Subsidiarität – inhaltlich

Rz. 17 Der vom Bundesverfassungsgericht sehr weit verstandene, ebenfalls in § 90 Abs. 2 BVerfGG verankerte Grundsatz der Subsidiarität gebietet es, dass der Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs hinaus im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren im Rahmen des Zumutbaren alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es ga...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / Literaturtipps

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Kosten – Missbrauchsgebühr

Rz. 7 Das Verfahren des BVerfG ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht zunehmend – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 29) missbräuchlich ist, § 34 Abs. 2 BVerfGG; es handelt sich um eine Gebühr i...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 5. Rechtsschutzinteresse

Rz. 18 Das Rechtsschutzinteresse fehlt, sofern die beantragte Entscheidung den Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten bessergestellt hätte. Das Rechtsschutzinteresse muss in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein; es entfällt, wenn in einem weitgehend inhaltsgleichen Verfahren die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Norm bestätigt worden ist, ebenso bei einer entscheidu...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 7. Anforderungen an die Begründung – Substantiierung

Rz. 20 Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer §§ 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1, 92 BVerfGG genügenden Weise – vollständig – substantiiert und schlüssig zu begründen. Das Bundesverfassungsgericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene we...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Verfassungsbeschwerde zum BVerfG

Rz. 2 Jeder Grundrechtsträger kann vor dem Bundesverfassungsgericht eine Individualverfassungsbeschwerde erheben, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde muss die Behauptung des Beschwerdeführers enthalten, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 10...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 6. Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

Rz. 19 Eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz oder eine (Rechts-)Verordnung ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angegriffene Rechtsnorm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist. Eine unmittelbare Betroffenheit liegt vor, wenn die angegriffene Vorschrift ohne einen weiteren...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Annahmevoraussetzungen

Rz. 22 Eine Verfassungsbeschwerde kann nur dann zur Entscheidung angenommen werden, wenn der Entscheidung grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt oder die Annahme der Verfassungsbeschwerde für die Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers insbesondere deshalb angezeigt ist, weil ihm durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Prüfprogramm

Rz. 25 Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung ist das jeweils einschlägige Grundrecht aus Art. 1 bis 19 GG oder ein Recht aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG. Es ist zunächst bei jedem einschlägigen Grundrecht zu prüfen, ob sein Schutzbereich tangiert ist und sodann, ob ein verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff vorliegt. Für die übrigen verf...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / G. Muster: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilrechtliche Entscheidung)

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 49.1: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilgerichtliche Entscheidung) An das Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Per beA: DE.Justiz.7d4147c6–325e-40a5–84d7–20619a1a65fc.4ca0 Verfassungsbeschwerde In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde _________________________ – Beschwerdeführer – Prozessbevol...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Verfassungsbeschwerde zu einem LVerfG

Rz. 4 Die Möglichkeiten, eine Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht und ggf. eine Verfassungsbeschwerde nach Landesverfassungsrecht an ein Landesverfassungsgericht[12] zu erheben, bestehen erstens unabhängig voneinander und zweitens nebeneinander (sofern das Landesverfassungsrecht dies nicht ausdrücklich ausschließt), und zwar auch, soweit die jeweils einschlägigen Grundrec...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / E. Einstweilige Anordnung

Rz. 29 Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum allgemeinen Wohl dringend geboten ist. Eine einstweilige Anordnung kann u.a. dann erlassen werden, wenn sie notwendig ist, um die Ef...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG)

Rz. 26 Häufig wird von den Betroffenen pauschal die Behauptung erhoben, die zu überprüfende Entscheidung sei willkürlich. Eine Verletzung des Willkürverbots als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gem. Art. 3 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann angenommen werden, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität) – Anhörungsrüge

Rz. 15 Die Verfassungsbeschwerde kann grds. erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden, § 90 Abs. 2 BVerfGG. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich, § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG; so besteht die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / IV. Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)

Rz. 27 Betroffene tragen außerdem oftmals vor, sie seien mit ihren Argumenten nicht gehört worden. Das GG sichert rechtliches Gehör im gerichtlichen Verfahren durch das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG. Garantiert ist den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess eigenbestimmt und situationss...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / V. Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 19 Abs. 4 GG)

Rz. 28 Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen. Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich entschei...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Bevollmächtigung, Vertretung

Rz. 6 Es besteht kein Anwaltszwang. Der Beschwerdeführer kann die Verfassungsbeschwerde selbst erheben – ggf. ist der gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter bzw. Vorstand dazu berufen.[22] Er kann sich jedoch auch – und nur[23] – durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten las...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 8. Antrag

Rz. 21 Das Begehren des Beschwerdeführers muss eindeutig erkennbar sein, § 92 BVerfGG. Zwar ist es deshalb i.d.R. nicht erforderlich, einen förmlichen Antrag im Sinne eines Klageantrags in einem fachgerichtlichen Verfahren zu formulieren, jedoch ist es zur Bezeichnung des genauen Begehrens durchaus ratsam, ein Rubrum und einen Antrag z.B. in der Weise zu formulieren, wie es ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / D. Maßstab für die materielle Prüfung

Rz. 23 Gerügt werden kann nur die Verletzung der Grundrechte oder der Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG. Dies bedingt eine speziell auf das Verfassungsrecht ausgerichtete Argumentation und ein dementsprechendes Prüfprogramm. Einfach-rechtliche Erwägungen und tatsächliche Aspekte sind nur bedingt relevant – nämlich nur, soweit in diesem verfassungsrechtli...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 E ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Hallengebäudes, das zu Lagerzwecken genutzt wird; einzelne Teilflächen werden von Mietern genutzt. Nach einem Brand in der Halle, der von dem durch den Mieter M auf dessen Mietfläche eingelagerten Heu ausgegangen ist, begehrt E von dem Mieter M Schadenersatz wegen Gebäudeschäden, Mietausfall etc. nebst Zinsen und ferner die F...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Frist, Form der Einreichung

Rz. 12 Eine Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingelegt werden, § 23 BVerfGG (s.u.). Die Frist für die Einlegung und die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen oder Maßnahmen beträgt – und zwar auch für die Vorlage aller relevanten sonstigen Unterlagen (vgl. hierzu Rdn 20) – nach § 93 Abs. 1 BVerfGG einen Monat. Entsche...mehr