Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 1.2 Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum und der ESt-Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen durchzuführen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder besteht nicht. Die Vergleichsrechnung ist jeweils f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internet

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die weitgehende > Digitalisierung des über Dekaden hinweg zuvor in Papierform abgewickelten Steuerverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Abwicklung zwischen Stpfl, FinVerw und Beratern; aufgrund der demographischen Entwicklung gerade innerhalb der FinVerw ist eine entsprechende Rationalisierung der Vorgänge auch zwingende Notw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Steuertarif

Rz. 7 Der einheitliche Steuertarif ist insoweit problematisch, als er eine gleichmäßige Besteuerung nur dann sicherstellt, wenn auch die Vermögenswerte, auf die er angewendet wird, auf einem einheitlichen Bewertungsmaßstab beruhen. Da dies beim ErbStG vor dem ErbStRG nicht der Fall war, hat das BVerfG das Gesetz als gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 G...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (§ 37 Abs. 12 ErbStG)

Rz. 29 Mit Urteil vom 17.12.2014, BStBl II 2015, 50 hatte das BVerfG die §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des BV bei der Erbschaftsteuer war in seiner damaligen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) vereinbar. Die Vorschriften waren zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Historie

Rz. 2 Das Bundesverfassungsgericht entschied in seinem Beschluss vom 07.11.2006, dass das damals geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG und damit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz widersprach. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG findet der Gleichheitsgrundsatz im Steuerrecht eine besondere Ausprägung in F...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Gesetzgebungsverfahren und Begründung

Rz. 13 Nach dem Urteil des BVerfG von 2014 war das bis dahin geltende Erbschaftsteuerrecht zu ändern. Grds. hatte das Bundesfinanzministerium angekündigt, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "minimalinvasiv und zügig" umsetzen zu wollen (Wachter, DB 2015, 1368). Es sollten nur die verfassungsrechtlich notwendigen Korrekturen vorgenommen werden. Bereits der Regierungse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.7 Werbeanbringung an öffentlichen Verkehrsmitteln

Der Gesetzgeber hat im Grundsatz die werbliche Nutzung aller Medien nach Zeit, Ort oder Umfeld freigegeben. Bedeutung kommt damit weniger dem Einsatz, als vielmehr Inhalt und Gestaltung von Werbemitteln zu. Deshalb ist grundsätzlich auch die Werbeanbringung an öffentlichen Verkehrsmitteln zulässig. So hat auch der Anwaltsgerichtshof NRW[1] die Werbung eines Anwalts auf einem ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.1 Überblick

Rz. 275 Die Verbundvermögensaufstellung wurde eingeführt, um unerwünschte Kaskadeneffekte zu vermeiden (vgl. BT-Drs. 18/5923, 17). Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil vom 17.12.2014 die Verfassungswidrigkeit der Verschonungsreglungen des ErbStG fest. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG sahen die Richter u. a. in den...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 28 Stundung

Ausgewählte Literaturhinweise: Arps-Aubert, Stundung von Erbschaftsteuer beim Erwerb von Grundvermögen, NWB 2022, 1041; Bach/Broekelschen/Maiterth, Gleichmäßige erbschaftsteuerliche Behandlung von Grund- und Betriebsvermögen – Anmerkungen zum anstehenden Bundesverfassungsgerichtsurteil, DStR 2006, 1961; Eisele, Erbschaftsteuer­reform 2016 – Die Anpassung des Erbschaft- und Sc...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 3 Historische Entwicklung

Rz. 6 Die Kodifizierung erster Regelungen zur Wertermittlung finden sich in der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (RGBl I, 1993). Diese wurden um das erste Vermögensteuergesetz vom 08.04.1922 (RGBl I, 335) sowie das zweite Vermögensteuergesetz vom 19.12.1923 (RGBl I, 1205) ergänzt. Aufgrund z. T. unterschiedlicher Bewertungsregelungen in den jeweiligen Ländern wurde das Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand

Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wur...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Überblick und Grundaussage des § 13b Abs. 4 Satz 1 ErbStG

Rz. 110 Ab Mitte der 1990er-Jahre, d. h. mit dem Inkrafttreten der alten Begünstigungsregelung für Produktivvermögen (vgl. § 13a ErbStG a. F.), wurde im Rahmen der Nachfolgegestaltung immer wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, (nicht betriebsnotwendiges) Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsoption zu sog. gewillkürtem Betriebsvermögen umzugestalten. Immer schon bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG enthält eine Beschreibung des Bewertungsobjekts "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft". Diese erfolgt in enger Anlehnung an die Vorschriften zur Einheitsbewertung (vgl. § 34 BewG) und den Regelungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten (vgl. § 160 BewG). Die Zuordnung des Wohnteils zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Wirksamkeit der Steuermessbeträge der Hauptveranlagung (Abs. 2)

Rz. 329 [Autor/Stand] Nach Satz 1 gelten die durch Hauptveranlagung festgesetzten Steuermessbeträge für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr, das ein Jahr nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt, frühestens jedoch vom Kalenderjahr 2025 an. Somit gelten die Steuermessbeträge der Hauptveranlagung zum 1.1.2022 erstmals für die Grundsteuer in Hessen ab dem Kalenderjahr 2025 (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Herabsetzung de... / 3. Synergieeffekt

Wenn zwei Personen gemeinsam einen Haushalt führen, entstehen typischerweise sogenannte Synergieeffekte. Diese sind in erster Linie darin zu sehen, dass Lebenshaltungskosten und Ausgaben für die Führung des Haushalts günstiger werden, da viele Posten nicht mehr nur von einer Person getragen werden müssen. Beispiele für Ersparnisse:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bergmann, Zeitliche Geltung und Anwendbarkeit von Steuerstrafvorschriften, NJW 1986, 233; Felix, Von den Grenzen der Rückwirkungen im Steuerrecht, KÖSDI 1981, 4178; Franzheim, Parteispenden – Steuerhinterziehung – Straffreiheit?, NStZ 1982, 138; Kohlmann/Hilgers-Klautzsch, Bestrafung wegen Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?, wistra 1998, 161; Kunert, Zur Rückwirkung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Steuerpflicht

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Anschluss an den Beschluss des BverfG vom 17.12.2014 durch das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" vom 04.11.2016, BGBl I 2016, 2464 mit Wirkung zum 01.07.2016 neu geregelt. Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Der Er...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.1.1 Unbenannte ehebedingte Zuwendungen

Rz. 460 Vermögensbewegungen zwischen den Vermögensmassen von Ehegatten, die nicht im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, sind ein alltäglicher Vorgang im gemeinschaftlichen Zusammenleben. Unter Berücksichtigung des Willens zur Freigebigkeit fehlt bei derartigen Vermögensverschiebungen der Wille des Zuwendenden zur schenkweisen Zuwendung, da der Zuwendende dem Bedachten d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Anwendung des § 13d ErbStG

Rz. 11 § 13d ErbStG stellt eine Verschonungsregelung für übertragenes Grundvermögen dar. § 13d ErbStG ist eine zum 01.01.2009 neu eingeführte gesetzliche Regelung (damals als § 13c ErbStG), die auf keine Vorgängernorm in dem ErbStG a. F. aufbaut. Mit § 13d ErbStG wurde ein neues Verschonungssystem für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke geschaffen (s. Crezelius, DStR 2007,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Backes, Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, StuW 1982, 253; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Dannecker, Steuerhinterziehung im internationalen Wirtschaftsverkehr, 1984; Ehlers, Steuerhinterziehung nach künftigem Recht, FR 1976, 504; Gast-de Haan, Steuerstrafrechtliche Konsequenzen der Entscheid...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 1 Rechtliche Grundlagen

§ 8 Abs. 1 StBerG enthält Regelungen über die zulässige Werbung sowohl für Steuerberater als auch für Lohnsteuerhilfevereine. Auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen darf in Form und Inhalt sachlich hingewiesen werden. Die Überschrift zu § 8 StBerG lautet "Werbung" (früher: "Verbot der Werbung"). Die Generalklauel räumt den Vereinen das Recht auf Wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Rückwirkungsverbot

Rz. 29 [Autor/Stand] In Bezug auf das ebenfalls in Art. 103 Abs. 2 GG verankerte Rückwirkungsverbot (s. Rz. 25) ergeben sich keine Unterschiede der hier vertretenen Meinung (s. Rz. 27.1) zu der Auffassung, die § 370 AO als Blanketttatbestand begreift. Nach dem Wortlaut des Art. 103 Abs. 2 GG muss die Strafbarkeit gesetzlich bereits vor Begehung der Tat bestimmt sein, also vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs

Leitsatz 1. Der Senat verfolgt seine Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) seien dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem einzelnen Steuerberater erst dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die Erstanmeldung zu diesem Postfach erforderlichen Registrierungsbrief erhalten habe, nicht weiter. 2. Wenn ein Steuerberater vor Zugang des Registrierungsbriefs eine Klage im Einklang mit den entsprechenden Hinweisen der Bu...§ 56 der Finanzgerichtsordnung(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.2025 – 1 BvR 1718/24Senatsurteil vom 06.08.2025 – X R 13/23DStR 2025, 2080mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundeslände...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Neues Recht ab 01.07.2016 und ab 01.01.2025

Rz. 2 § 28 Abs. 1 ErbStG war mit Gesetz vom 04.11.2016 (BGBl I 2016, 2464) mit Wirkung zum 01.07.2016 völlig neu gefasst worden. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Bundestages sah eine großzügige Stundungsregelung vor, die jedoch im Vermittlungsausschuss drastisch eingeschränkt wurde (vgl. Reich, BB 2016, 2647, 2649). Abs. 2 des § 28 ErbStG ist im Vergleich zur Vorgängerre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 21 Erbschaftsteuerdurchführungsverordnung

Rz. 57 § 13 der ErbStDV regelt, dass die aktuelle Verordnung (neugefasst durch VO vom 02.11.2005, BGBl I 2005, 3126) am 01.08.1998 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen seither sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Bestimmtheit als Auslegungsfähigkeit der Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] An die Merkmale des § 370 AO sind folglich dieselben Anforderungen zu stellen wie sie auch sonst für Straftatbestände mit normativen Merkmalen gelten. Nach st. Rspr. des BVerfG werden dem Bestimmtheitsgebot dabei zwei Aufgaben zugewiesen, die in Bezug auf § 370 AO als erfüllt angesehen werden[2]. Zum einen soll der Einzelne bereits aus dem Gesetz vorhers...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Rz. 1475 [Autor/Stand] Die mehrfachen Verdikte des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit einzelner Steuergesetze werfen die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen dieser Rspr. auf.[2] Dabei geht es zum einen um die potentielle Strafbarkeit der entsprechenden Verkürzungen, zum anderen um die gravierenden finanziellen steuerlichen Nebenfolgen (wie verlängerte Festsetzun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aus- und Fortbildungskosten... / Zusammenfassung

Überblick Bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen den als Werbungskosten im Grundsatz voll abziehbaren Aus- und Fortbildungskosten und den lediglich begrenzt mit Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbaren (Erst-)Ausbildungskosten. Die Grenze zwischen den als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Kosten und den als Wer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Überblick Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) gehören zu den Überschuss­einkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Zum 1.1.2009 wurde mit der Abgeltungsteuer eine umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung mit einem 25-prozentigen Steuersatz zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer eingeführt. Allerdings sind die bis Ende 2008 erworbenen Kapitalanlagen größtenteils von der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.2 Unterscheidung konfessions- und glaubensverschiedene Ehe

Es ist zwischen konfessionsverschiedener und glaubensverschiedener Ehe zu unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu grundlegende Entscheidungen getroffen.[1] Um eine konfessionsverschiedene Ehe handelt es sich, wenn beide Ehegatten verschiedenen in dem betreffenden Bundesland steuerberechtigten und steuererhebenden Religionsgemeinschaften angehören. Gehört nur ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. Reisekosten können im Rahme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufige Steuerfestsetzung / Zusammenfassung

Überblick Die Vorläufigkeit bietet zwar wie der Vorbehalt der Nachprüfung die Möglichkeit, die Steuerfestsetzung über die Einspruchsfrist hinaus nicht bestandskräftig werden zu lassen. Allerdings gilt dies nicht hinsichtlich der gesamten Steuerfestsetzung, sondern nur hinsichtlich eines vom Finanzamt genau zu bestimmenden Teils, über den das Finanzamt im Zeitpunkt der Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1 Materielle Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung sind für alle Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) grundsätzlich gleich: Die Vollziehung wird auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen oder die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / f) Besteuerung der Doppelstiftung

Rz. 125 Die gemeinnützige Stiftung ist gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, möglichst viele Vermögensanteile an der Kapitalgesellschaft auf die gemeinnützige Stiftung zu übertragen. Die Erbschaftsteuerfreiheit der gemeinnützigen Stiftung schont zugleich die Kapitalbasis des Unternehmens. Die (privatn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeinverfügung zur Verf... / Hintergrund

Sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als auch der Bundesfinanzhof (BFH) haben in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag bis 2020 nicht gegen das Grundgesetz verstößt. So hatte das BVerfG schon 2013 zwei Verfassungsbeschwerden zur Erhebung des Solis nicht zur Entscheidung angenommen. Auch eine spätere Richtervorlage von 2023 wurde als unzuläs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 3.2.1 Mithören und Aufzeichnen

Das heimliche Mithören und Aufzeichnen von Telefongesprächen Beschäftigter ist unzulässig, unabhängig davon, ob es sich um private oder dienstliche Telefonate handelt.[1] Die heimliche Aufzeichnung von Gesprächen als die im Vergleich zum bloßen Mithören schwererwiegende Variante kann sogar den Straftatbestand des § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklichen. Jeder der am Gespräch B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1 Persönlichkeitsschutz des Mitarbeiters

Der im deutschen Grundgesetz verankerte Schutz des Persönlichkeitsrechts[1] wird nunmehr vorrangig durch die DSGVO geregelt. Neben der DSGVO können weitere, bereichsspezifische Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu beachten sein. Für das Arbeitsverhältnis sind hierbei vor allem die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes 2018 (BDSG 2018), das Betriebsverfassu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 7.2.2 Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aus nachwirkender Fürsorgepflicht kann sich ein Recht des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse darlegt. Erforderlich ist dann eine Interessenabwägung. Angesichts der Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch das Bundesverfass...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwei Jahre Heizungsgesetz und alles für die Katz'?

Am 8.9.2023 hat der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. Die neue schwarz-rote Regierung will es offiziell abschaffen. Was das konkret heißen soll, ist immer noch nicht bekannt. Was wird zum Beispiel aus der Förderung? Es war umstritten wie kaum ein anderes Vorhaben der Ampel-Regierung: Vor zwei Jahren, am 8.9.2023, verabschiedete der Bundestag die Reform de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / e) Anwendungsregelung

Der Tatbestand des § 17 Abs. 7 EStG ist erst mit den Gesetzesänderungen durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7.12.2006 (BGBl. I 2006, 2782) in das EStG aufgenommen worden. Die Gesetzesänderung ist – mangels einer eigenen Anwendungsregelung – am Tag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.3.2 Eigentumsübergang beim Umlegungsverfahren

Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch Der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG steuerfrei, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter in diesem Verfahren ist.[1] Ob das dem neuen Eigentümer zugeteilte Grundstück inner...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 2 Grundbesitzwert nach dem BewG (§ 8 Abs. 2 GrEStG)

In folgenden Fällen ist der Grundbesitzwert[1] Bemessungsgrundlage: wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umwandlungen aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage; in den Fällen des § 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG; bei Grundstücksübertragungen i. S. d...mehr