Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 2 Die Arbeitswelt ist stets im Wandel

Von der mechanischen Produktion mit Dampf und Wasserkraft (Arbeit 1.0 – Zentralisierung) über die Massenproduktion mithilfe elektrischer Energie (Arbeit 2.0 – Modularisierung) und die Automatisierung durch Systeme (Arbeit 3.0 – Informatisierung) stehen wir mit Arbeit 4.0 vor einer intelligenten Vernetzung von Mensch, Organisation und Produktion durch digitale Informationsmod...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / II. EU-Energiekrisenbeitragsgesetz (EU-EnergieKBG)

Rechtsgrundlage: Nach Art. 14 der EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung[24] haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen für einen befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrag zu erlassen und zu veröffentlichen. In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Maßnahmen durch das EU-EnergieKBG umgesetzt. Steuerpflicht: Jedes im Inland betriebene gewerbliche Unternehmen, das im Besteuerungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 27 Abs. 7 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 13c und § 13d UStG 2004

Rz. 38 § 27 Abs. 7 UStG wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2004 durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. d i. V. m. Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003[1] an den unverändert gebliebenen § 27 Abs. 6 UStG (1999) angefügt. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG regelte dabei die erstmalige Anwendung des gleichfalls durch das StÄndG 2003 neu in das UStG eingefügten § 13c UStG zur Haftung des Abtretungsempfängers bei Abtret...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 27 Abs. 6 UStG: Übergangsregelung für Umsätze mit sog. Alt-Sportanlagen bis Ende 2004

Rz. 35 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen v. 1.9.2002[1] wurde mWv 15.10.2001 ein neuer Abs. 6 an § 27 UStG angefügt, um die Auswirkungen einer Entscheidung des BFH[2]"auszugleichen". Zu diesem Gesetz, für das kein Regierungsentwurf vorlag[3], gab der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 § 27 Abs. 9 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 18 Abs. 1 UStG (elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung)

Rz. 47 Der durch das StÄndG 2003 mWv 1.1.2005 geschaffene § 27 Abs. 9 UStG [1] ordnete an, dass das durch das StÄndG 2003 in § 18 Abs. 1 S. 1 UStG grundsätzlich vorgeschriebene Erfordernis der elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (nach Maßgabe der damaligen Steuerdaten-Übermittlungsverordnung) erstmals für Voranmeldungszeiträume galt, die nach dem 31.12.2004 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 § 27 Abs. 10 UStG: Übergangsregelung für Forschungsumsätze staatlicher Hochschulen

Rz. 49 Durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. g StÄndG 2003 wurde ein neuer § 27 Abs. 10 UStG mWv 1.1.2003 geschaffen.[1] Durch diese Übergangsregelung galt die zum 31.12.2003 aufgehobene Steuerbefreiung für bestimmte Forschungsumsätze der staatlichen Hochschulen gem. § 4 Nr. 21a UStG insofern noch fort, als die Hochschulen bei ihrem FA beantragen konnten, dass Umsätze steuerfrei blieb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 § 27 Abs. 3 UStG: Angabe der Steuernummer in Rechnungen ab dem 1.7.2002

Rz. 20 In der Zeit v. 1.4.1999 bis Ende 2001 hatte § 27 Abs. 3 UStG den Inhalt des § 27 Abs. 5 UStG i. d. F. bis Ende 2003. Rz. 21 Durch Art. 1 Nr. 8 des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes[1] erhielt § 27 Abs. 3 UStG zum 1.1.2002 folgende Fassung: "§ 14 Abs. 1a ist anzuwenden auf Rechnungen, die nach dem 30.6.2002 ausgestellt wurden." Rz. 22 Der Grund dieser Regelung bestand ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 § 27 Abs. 5 UStG: Anwendbarkeit von § 15 Abs. 1b und § 15a Abs. 3 UStG ab 1.4.1999

Rz. 27 § 27 Abs. 5 UStG nahm bis Ende 2001 den Platz des jetzigen Abs. 3 ein (Rz. 4). § 27 Abs. 5 UStG hatte bis Ende 2003 folgende Fassung: Zitat § 15 Abs. 1b und § 15a Abs. 3 Nr. 2 sind erstmals auf Fahrzeuge anzuwenden, die nach dem 31.3.1999 angeschafft oder hergestellt, eingeführt, innergemeinschaftlich erworben oder gemietet werden. Die in § 27 Abs. 5 UStG enthaltene Über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 § 27 Abs. 8 UStG: Rückwirkende Anwendung von § 15a UStG i. d. F. ab 1.1.2002

Rz. 43 Durch das StÄndG 2003 wurde zudem § 27 Abs. 8 UStG zum 1.1.2004 eingeführt.[1] Diese Übergangsregelung regelte die rückwirkende Anwendung des zum 1.1.2002 [2] geänderten § 15a UStG zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs in den Fällen, in denen der Vorsteuerabzug zwar nach der Verwendungsabsicht vorgenommen wurde, die erstmalige Nutzung aber von der Absicht in vorsteuerab...mehr

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Verfahrensrechtliche Neueru... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem vom Bundestag am 2.12.2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022 v. 16.12.2022, BGBl. I 2022, 2294, verkündet am 20.12.2022) zugestimmt (BR-Beschluss v. 16.12.2022, Drucks. 627/22). Verfahrensrechtlich ergeben sich insb. folgende wesentliche Änderungen:mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.9 Nicht begünstigter Personenkreis

Rz. 55 Nicht in § 10a Abs. 1 EStG aufgeführte Stpfl. sind nicht förderberechtigt. Ausgeschlossen aus der Förderung sind somit u. a.[1] freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (§§ 7, 232 SGB VI), Angehörige einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI; Rz. 25),[2] Selbstständige, soweit sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Strompreisbremse: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

Überblick Nachdem der Bundestag am 15. Dezember 2022 den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse verabschiedete und der Bundesrat diesem am 16. Dezember zustimmte, ist das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den 2. Teil des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission fü...mehr

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Wärme- und Gaspreisbremse: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

Überblick Nachdem der Bundestag am 15. Dezember 2022 den Gesetzentwurf zur Wärme- und Gaspreisbremse verabschiedete und der Bundesrat diesem am 16. Dezember zustimmte, ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den 2. Teil des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzte...mehr

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Antidiskriminierung / 1.1 Entstehung des AGG

Die BRD hatte durch die nicht ausreichende Umsetzung der Antirassismusrichtlinie RL 2000/43/EG [1] (v. 29.6.2000), der Rahmenrichtlinie Beschäftigung 2000/78/EG [2] (v. 27.11.2000), der Genderrichtlinie 2002/73/EG[3] (v. 23.9.2002, Überarbeitung der RL 76/207/EWG) und der Dienstleistungsrichtlinie 2004/113/EG [4] (v. 13.12.2004) Vertragsverletzungen begangen. Die Umsetzung in b...mehr

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Antidiskriminierung / 1.2 Überblick

Die EU-Richtlinien verpflichten den Gesetzgeber dazu, im Bereich Beschäftigung und Beruf Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht sicherzustellen. Bezogen auf die Merkmale Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft ist nach den Richtlinien eine Umsetzung auch im zivil- und sozialrechtli...mehr

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Die Einführung des "Gesellschaftsregisters" ab 1.1.2024

Zusammenfassung Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 wird ein neues Register geschaffen, das Gesellschaftsregister. Dieses tritt selbstständig neben Handels- und Transparenzregister und soll Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter erfassen. Obwohl die Eintragung der GbR vom Gesetzgeber als...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 ist von ihrem Charakter her eine Grundsatzvorschrift mit rechtlichen Obliegenheiten des Leistungsberechtigten. Die Vorschrift listet die allerdings nicht einklagbaren Pflichten der Leistungsberechtigten nach dem SGB II auf (vgl. für das Recht der Arbeitsförderung auch § 2 Abs. 5 SGB III). Damit wird umfassend umschrieben, welche Forderungen der Gesetzgeber quasi al...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.3 Regelungen der Unbilligkeits-Verordnung

Rz. 15 Ausnahmen von Satz 2 Nr. 1 lässt eine aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 tatsächlich erlassene Verordnung zu. Sie regelt Sachverhalte, bei denen auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine geminderte Rente wegen Alters nicht in Anspruch genommen werden muss, weil eine solche Verpflichtung angesichts der in Anspruch genommenen Leistung nach Zeitraum oder Höhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.6 Anwendungsregelung

§ 3a EStG ist erstmals anzuwenden auf Fälle, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 8.2.2017 erlassen wurden.[1] Keine Anwendung findet § 3a EStG grundsätzlich, wenn dem Steuerpflichtigen bis zu diesem Stichtag Schuldenerlass gewährt oder aus Gründen des Vertrauensschutzes bis zu diesem Stichtag verbindlich Auskunft erteilt wurde, dass die Rechtsfolgen aus dem "S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.3 Berechnung des Sanierungsertrags

§ 3a Abs. 1 EStG stellt den Sanierungsertrag steuerfrei. Resultiert der Sanierungsertrag aus einem Schuldenerlass, müssen steuerliche Wahlrechte in dem Jahr, in dem der Sanierungsertrag erzielt wird, und im Folgejahr für das zu sanierende Unternehmen gewinnmindernd ausgeübt werden. Darunter fällt insbesondere die Pflicht zum Ansatz des niedrigeren Teilwerts (Teilwertabschrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.11.5 Verluste aus Forderungsausfällen

Auch für Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG ist mit dem Gesetz zur Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.11.4 Verluste aus Termingeschäften

Für Verluste aus Termingeschäften, die nach dem 31.12.2020 entstehen, ist mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine neue Verrechnungsbegrenzung eingeführt worden. Davon betroffen sind vor allem Verluste aus dem Verfall von Optionen. Diese können dann nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.1 Steuerbefreiung

Nach § 3a EStG sind Sanierungserträge steuerfrei. Unter einem Sanierungsertrag werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung verstanden. Eine Sanierung ist unternehmensbezogen, wenn das Unternehmen im Zeitpunkt des Schuldenerlasses sowohl sanierungsbedürftig als auch sanierungsfähig ist. Auß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.5 Gleichbehandlung bei Restschuldbefreiung, Schuldenerlass oder Schuldenbereinigungsplan

Ein evtl. Zielkonflikt zwischen dem Besteuerungsverfahren einerseits und einem Insolvenzverfahren andererseits wird durch die entsprechende Anwendungsregelung des § 3a Abs. 5 EStG auf Erträge aus einer erteilten Restschuldbefreiung[1], einem Schuldenerlass aufgrund eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens[2] oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.2 Begründung für das Erfordernis der Steuerbefreiung und die Begrenzung der Höhe nach

Bis einschließlich 1997 waren unternehmensbezogene Sanierungsgewinne nach § 3 Nr. 66 EStG steuerbefreit. Diese Steuerbefreiung war seinerzeit aufgehoben worden, weil es als ungerecht empfunden wurde, einerseits diese Gewinne steuerfrei zu belassen, andererseits aber aus den Vorjahren vorhandene Verlustbeträge mit laufenden Gewinnen steuermindernd zu verrechnen.[1] Wegen zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 4.3.2 Verfahrensfragen wegen der vorübergehenden Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 bis 2023

Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 und 2020 Bereits für den VZ 2019 konnte der Steuerpflichtige die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen, wenn abzusehen war, dass er im VZ 2020 Verluste erzielen wird. Eine entsprechende Verwaltungsregelung war frühzeitig vom BMF erlassen worden.[1] Diese wurde durch die Regelung im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz abgelöst. Mit ...mehr

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Bundesrat stimmt Inflations... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der Bundesrat hat in seiner 1028. Sitzung am 25.11.2022 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10.11.2022 verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz gem. Art. 105 Abs. 3 GG zuzustimmen (BR-Drucks. 576/22 v. 25.11.2022). Das Gesetz kann nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im BGBl. in Kraft treten....mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 2.1 Grundsätzliches

Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Zahlung einer EPP an Renten- und Versorgungsbeziehende zur Erweiterung des Übergangsbereichs[1] beschlossen. Dieses sieht u. a. die Zahlung einer EPP an Rentner im Dezember 2022 vor. Der Bundesrat hat am 28.10.2022 keinen Einspruch gegen das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz eingelegt.[2] Durch die Veröffentlichung im BGBl komm...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, die mit einem Grad der Behinderung von 60 schwerbehindert ist, ist selbstständige Parlamentsstenographin und selbstständige Rechtsanwältin. Viele Jahre lang arbeitete sie bei verschiedenen Landesparlamenten als angestellte Parlamentsstenographin. Seit rund zwanzig Jahren war sie als freiberufliche Parlamentsstenographin im Wesentlichen in Landesparlamenten täti...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Neuregelung der Verschonung des Betriebsvermögens (Abs. 8)

Rz. 13 Nachdem der BFH[41] einige aus seiner Sicht missbräuchlichen Gestaltungen zum Anlass genommen hat, die Regelung zur Verschonung des Betriebsvermögens in Gänze beim BVerfG auf den Prüfstand zu stellen, wurden auf Wunsch der Länder einige dieser Steuerschlupflöcher geschlossen. Zum einen wurde die steuerschädliche Gestaltungsmöglichkeit, durch Einschaltung einer Cash-Gm...mehr

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FF 07+08/2023, Das Familienrecht in seiner großen VielfaltFestschrift für Hans-Joachim Dose

Anatol Dutta/Hartmut Guhling/Frank Klinkhammer (Hrsg.)Bielefeld, Gieseking 2022, 590 Seiten, 149 EuroISBN 978-3-7694-1279-6 Die Festschrift hat einen zutreffenden Titel: Die zahlreichen Beiträge von allen Autorinnen und Autoren – immerhin 60 – dieses beeindruckenden Buches zeigen auf knapp 600 Seiten, wie spannend, vielfältig und immer wieder begeisternd das Familienrecht in ...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 4. Energiepreispauschale als einzusetzendes Einkommen

Ist die Energiepreispauschale (EPP) pfändbar und ist sie damit ggf. auch als Einkommen i.S.d. BerHG zu berücksichtigen? Diese Frage stellten sich viele im September 2022. Die Antwort darauf ist ernüchternd. Trotz einer "Sonderhilfe" hatte es der Gesetzgeber[9] versäumt, die EPP als unpfändbar einzustufen. Liest man die "FAQ" des BMF[10] hierzu, so könnte man eigentlich stets ...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / IV. Ergebnis – die Auffassung des Verfassers dieses Beitrags

§ 1568b BGB sperrt den Zugewinnausgleich nicht kategorisch, also nicht unabhängig vom Verlangen einer Regelung oder deren Beschluss durch das Gericht. § 1568b BGB geht dem Zugewinnausgleich als Spezialregelung dann, aber nur dann vor, wenn die Voraussetzungen von § 1568b BGB vorliegen, der Ehegatte sein "Verlangen" erklärt und damit den verhaltenen Anspruch aktiviert. Andern...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.8 Beispiel 8

Wenn sich der Ehegatte für die Lösung nach § 1568b BGB entscheidet, erhält er wegen des Billigkeitskriteriums des § 1568b BGB möglicherweise mehr als im Zugewinnausgleich, wenn die ihm nach Abs. 3 auferlegte Ausgleichszahlung hinter dem nach Abs. 1 erlangten Verkehrswert zurückbleibt. Der Regierungsentwurf sieht zwar grundsätzlich vor: "Die angemessene Ausgleichszahlung soll ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Zustandekommen von Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 73 Doppelbesteuerungsabkommen sind zwei- oder mehrseitige[164] Vereinbarungen, durch die das Besteuerungsrecht zwischen den Vertragsstaaten aufgeteilt wird. Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge, die regelmäßig unter Anwendung der Regeln des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge[165] abgeschlossen werden. Das Inkrafttreten erfordert nach innerstaatlich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Mehrere Erwerbe von derselben Person

Rz. 5 § 14 ErbStG kann nur bei Erwerben von denselben Personen angewendet werden, d.h. bei jedem Erwerb ist Personenidentität sowohl des Erwerbers wie des Zuwendenden in natura und rechtlich erforderlich.[7] Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge führt zur Änderung der Personenidentität. Deshalb ist der Erwerb von einem Gesamtrechtsnachfolger (Erben) grundsätzlich kein Erwerb vo...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / II. § 1568b BGB – die Entwicklung der Vorschrift

Sedes materiae war ursprünglich § 8 Abs. 1 der Hausratsverordnung: "Hausrat, der beiden Ehegatten gemeinsam gehört, verteilt der Richter gerecht und zweckmäßig" gegen die Auferlegung einer Ausgleichszahlung bei Billigkeit i.d.R. in Höhe des Mehrwerts. Letzteres dann, wenn ein Ehegatte mehr erhielt als der andere (§ 8 Abs. 3 HausrVO, Sollvorschrift. Hausrat, der nach § 8 Haus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 22 § 15 Abs. 4 ErbStG, der durch Art. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) v. 7.12.2011[57] eingefügt worden ist, regelt die Rechtsfolgen der Schenkung einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft auf Veranlassung einer unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft/Genossenschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Durch das Erbschaftsteuergesetz 2009 wurde § 13b ErbStG neu in das Gesetz eingefügt, um eine eigenständige Regelung für die Definition des begünstigungsfähigen bzw. tatsächlich begünstigten Produktivvermögens zu schaffen. Im Zuge der nachfolgenden Reform durch das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesver...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wie bei jeder ertragsorientierten Bewertungsmethode kommt auch im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens der Bestimmung des Kapitalisierungsfaktors bzw. des Kapitalisierungszinssatzes erhebliche Bedeutung zu. In der betriebswirtschaftlichen Praxis bildet dies eines der schwierigsten und streitbeladensten Probleme, zumal eine exakte, wissenschaftlich überprüfbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / III. Stellungnahme

Einer pauschalen Übernahme der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 8 HausrVO steht zunächst der unterschiedliche Regelungsgehalt von alter und neuer Vorschrift entgegen. § 8 HausrVO sah – unter Auflösung des Miteigentums – eine vollständige gerechte und zweckmäßige Hausratsverteilung unter neuer dinglicher Zuordnung vor (notfalls unter Auferlegung einer Ausgleichszahl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 4.1 Umsetzung der EU-Richtlinie

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie[1] in deutsches Recht hätte bis zum 17.12.2021 erfolgen müssen; im Hinblick auf diesen Verstoß ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Ein Entwurf der Bundesregierung[2] ist am 27.7.2022 vorgelegt worden. Hierzu gab der Bundesrat eine Stellungnahme am 16.9.2...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2.1 Überblick

Rz. 8 § 84 in der vom 1.7.2022 an geltenden Fassung bestimmt die Nichtanwendung des § 31a und nur eingeschränkte Anwendung des § 32 . Rz. 9 Die Vorschrift war rechtstechnisch nicht befristet, erst ab 1.1.2024 treten durch Neufassung andere Inhalte in Kraft. Inhaltlich wurde die Anwendung der Vorschrift jedoch im Wortlaut auf die Zeit bis zum 1.7.2023 begrenzt. Diese Begrenzung...mehr