Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gesetzesbeschluss des Bundesrates v. 25.6.2021 (BR-Drucks. 468/21[B])

Rz. 17 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25.6.2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.5.2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 15 [Autor/Stand] Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/28652 in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen.mehr

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AGS 02/2025, Verfahrenswert... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Zusammenrechnung bei verschiedenen Anspruchsgegnern Die Entscheidung ist zutreffend. Unterlassungsansprüche sind höchstpersönlicher Natur und daher jeweils eigene Gegenstände. Daher sind sie gesondert zu bewerten und anschließend zusammenzurechnen. 2. Zusammenrechnung bei mehreren Anspruchsstellern Ebenso entschieden hat das OLG Frankfurt (AGS 2016, 189 = RVGreport 2017, 27 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Außensteuerreformgesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] 1. und 2. RefE. Die Freigrenzenregelung des § 9 stammt bereits aus dem AStG in seiner ursprünglichen Fassung v. 8.9.1972.[2] Die Freigrenze bei gemischten Einkünften war allerdings im 1. RefE v. 23.12.1970 noch nicht vorgesehen. Der Gedanke einer entsprechenden Freigrenze tauchte erstmals im 2. RefE vom März 1971 auf. Bereits nach dieser Fassung bezog sic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die EU-konforme Rechnung?, IWB 2013, 144. Becker, Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in den Rechtssachen "Geissel" und "Butin", MwStR 2017, 610 ff. Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient? Auswirkungen der EuGH-Urteil...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Beibehaltene Grundkonzeption. § 17 beinhaltet eine Verfahrensvorschrift zur Anwendung der §§ 5 und 7–15. Es soll die Anwendung der §§ 5 und 7–15 verfahrensrechtlich abgesichert werden. In Ergänzung zu Abs. 1 regelt Abs. 2 eine Schätzungsfolge für den Fall, dass der Sachverhalt nicht gem. Abs. 1 aufgeklärt wird. § 17 hat, wie alle übrigen Verfahrensvorschr...mehr

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Realteilung / Zusammenfassung

Begriff Nach Auflösung einer GbR, OHG[1] oder KG[2] findet prinzipiell die Liquidation statt.[3] Die Liquidation erfolgt nach den Vorschriften der § 736 ff. BGB bzw. § 144 ff. HGB, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt.[4] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine "andere Art der Abwicklung" vereinbaren.[5] Eine "andere Art der Abwick...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 1 Realteilungsregelung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 5EStG im Überblick

§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ordnet an, dass alle bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft zugewiesenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Buchwerten anzusetzen sind, wenn sie in ein Betriebsvermögen des bisherigen Mitunternehmers überführt werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; der übernehmende Mitunternehmer ist an diese Werte gebunden. Das gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 9.2 Der neue § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG

Nach dem durch das JStG 2024[1] eingefügten § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG gilt der ebenfalls neu eingefügte § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG entsprechend. § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG ordnet an, dass eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen Wirtschaftsgut im Sinne von § 6 Abs. 5 Satz 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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JStG 2024: Unternehmerische... / 1. Bedeutung des JStG 2024

Fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf: In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hatte sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betraf insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben bestand ein Erfordernis zur Regelung von...mehr

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JStG 2024: Unternehmerische... / 7. § 16 Abs. 3 S. 5 EStG – entsprechende Regelung zu § 6 Abs. 5 S. 7 EStG für die Körperschaftsteuerklausel bei der Realteilung

Ausweitung auf Realteilung: Im Bereich der Regelungen der Realteilung[21] wird ein Hinweis auf § 6 Abs. 5 S. 7 EStG eingefügt. Dieser gilt für die Realteilung entsprechend. Damit findet die sog. Körperschaftsteuerklausel auch im Bereich der Realteilung Anwendung. Anwendungsregelung: Die Regelungen gelten für Übertragungen von Wirtschaftsgütern, die nach dem Tag des Gesetzesbe...mehr

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JStG 2024: Unternehmerische... / b) § 6 Abs. 5 S. 7 EStG – Körperschaftsteuerklausel

Teleologische Reduktion durch BFH: Mit dem Urteil v. 15.7.2021 – IV R 36/18[19] nahm der BFH zur sog. Körperschaftsteuerklausel des § 6 Abs. 5 S. 6 EStG Stellung. Dabei nahm er eine teleologische Reduktion dieser Norm vor. Statusänderung auf Ebene der Mitunternehmerschaft: Der BFH geht vom Gedanken der Statusänderung aus. Die Norm sanktioniere die auf Ebene der Mitunternehmer...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.6 Meldepflichten zum Transparenzregister

Rz. 24 Der Bundestag hat am 10.6.2021 das sog. Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz[1] verabschiedet. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Das Gesetz sieht vor, das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umzustellen. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nu...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.8 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern

Rz. 71 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen durch Mitunternehmer war in 2012 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung: [1] Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil v. 19.9.2012 entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft nicht zur Realisierung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.3 "Billigkeitsschreiben" der Finanzverwaltung v. 21.12.2015

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags bestätigte in seinem Bericht zur Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 23.9.2015, dass § 50i EStG in der geltenden Fassung eine überschießende Wirkung erzeugt, die dem ursprünglichen Ziel der Regelung widersprechen. Er kündigte Prüfungen von gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen zur Beseitigung der Wirkungen ...mehr

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Rating: Grundlagen / 1.1 Von Basel I bis Basel IV

Im Zusammenhang mit den Ratingverfahren der Kreditinstitute taucht immer wieder der Begriff "Basel" auf. In der Stadt Basel sitzt die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Dort treffen sich die Bankenaufsichtsbehörden der Welt und erarbeiten gemeinsam Standards für ihre Arbeit. Das Ziel: Die Vorgaben für die Kreditinstitute sollen international möglichst einheitl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entstehungsgeschichte des § 249

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 I. R. d. Ansatzvorschriften zum JA kommt den Rückstellungen eine wesentliche Bedeutung zu. § 249 fußt auf Art. 20 der 4. EG-R. Dieser lautet:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Überprüfung und Anpassung der Durchschnittssätze (§ 24 Abs. 5 UStG)

Rz. 316 In der mWv 1.1.2022 eingeführten Regelung des § 24 Abs. 5 UStG (Rz. 26a) hatte der Gesetzgeber den Vorgaben des Artikels 298 MwStSystRL Rechnung getragen und hatte die Methode zur Berechnung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 3 UStG im Gesetz verankert (Rz. 9 und 35). Danach hatte das BMF jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes zu prüfen (Mon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Durch das UStG v. 18.10.1967 [1] wurde mWv 1.1.1968 in Deutschland das Mehrwertsteuersystem eingeführt. An die Stelle der bis dahin geltenden Steuerbefreiung der Umsätze der Land- und Forstwirtschaft trat die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG. Die Einführung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen beruhte einer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Durchschnittssatzbesteuerung kommt gem. § 24 Abs. 1 UStG nur für Umsätze in Betracht, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirkt werden. Bei richtlinienkonformer Auslegung muss der Unternehmer landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL sein (Rz. 42), um die Durchschnitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Wirkung der Durchschnittssätze

Rz. 102 Bei den Umsätzen, für die nach § 24 Abs. 1 UStG Durchschnittssätze festgesetzt werden (Rz. 154ff.), entfällt grds. eine Zahllast an das FA, da Vorsteuerbeträge in Höhe der USt auf die Ausgangsumsätze festgesetzt werden. Dies entspricht dem mit der Durchschnittssatzbesteuerung verfolgten Zweck, den pauschalierenden Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Kritik der Vorschrift

Rz. 7 Kritisch ist zu § 24 UStG bereits anzumerken, dass aus der Mehrwertsteuersystematik selbst heraus eine Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht angezeigt erscheint. Die Erfahrungen in anderen Wirtschaftszweigen zeigen, dass sogar nicht buchführungspflichtige Unternehmer regelmäßig in der Lage sind, die Regelbesteuerung anzuwenden. Lange [1] sieht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Gesondert geführter Betrieb (§ 24 Abs. 3 UStG)

Rz. 281 Übt der Unternehmer in seinem einheitlichen Unternehmen (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG) neben der Land- und Forstwirtschaft auch eine andere unternehmerische Tätigkeit aus, kann die Durchschnittssatzbesteuerung nach Maßgabe des § 24 Abs. 3 UStG nur – unter den Voraussetzungen von § 24 Abs. 1 und 2 UStG – für die Umsätze aus dem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensteil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bindung an die Option

Rz. 293 Hat der Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert, bindet ihn diese Erklärung nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre.[1] Der Gesetzgeber hielt die fünfjährige Bindungsfrist zur Vermeidung von Missbräuchen für notwendig.[2] Eine Möglichkeit der rückwirkenden Rücknahme der Optionserklärung sieht § 24 Abs. ...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 27 Abs. 7 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 13c und § 13d UStG 2004

Rz. 57 § 27 Abs. 7 UStG wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2004 durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. d i. V. m. Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003[1] an den unverändert gebliebenen § 27 Abs. 6 UStG (1999) angefügt. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG regelte dabei die erstmalige Anwendung des gleichfalls durch das StÄndG 2003 neu in das UStG eingefügten § 13c UStG zur Haftung des Abtretungsempfängers bei Abtret...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 27 Abs. 6 UStG: Übergangsregelung für Umsätze mit sog. Alt-Sportanlagen bis Ende 2004

Rz. 54 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen v. 1.9.2002[1] wurde mWv 15.10.2001 ein neuer Abs. 6 an § 27 UStG angefügt, um die Auswirkungen einer Entscheidung des BFH[2]"auszugleichen". Zu diesem Gesetz, für das kein Regierungsentwurf vorlag[3], gab der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 § 27 Abs. 10 UStG: Übergangsregelung für Forschungsumsätze staatlicher Hochschulen

Rz. 68 Durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. g StÄndG 2003 wurde ein neuer § 27 Abs. 10 UStG mWv 1.1.2003 geschaffen.[1] Durch diese Übergangsregelung galt die zum 31.12.2003 aufgehobene Steuerbefreiung für bestimmte Forschungsumsätze der staatlichen Hochschulen gem. § 4 Nr. 21a UStG insofern noch fort, als die Hochschulen bei ihrem FA beantragen konnten, dass Umsätze steuerfrei blieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 § 27 Abs. 3 UStG: Angabe der Steuernummer in Rechnungen ab dem 1.7.2002

Rz. 40 In der Zeit v. 1.4.1999 bis Ende 2001 hatte § 27 Abs. 3 UStG den Inhalt des § 27 Abs. 5 UStG i. d. F. bis Ende 2003. Rz. 41 Durch Art. 1 Nr. 8 des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes[1] erhielt § 27 Abs. 3 UStG zum 1.1.2002 folgende Fassung: "§ 14 Abs. 1a ist anzuwenden auf Rechnungen, die nach dem 30.6.2002 ausgestellt wurden." Rz. 42 Der Grund dieser Regelung bestand ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 § 27 Abs. 9 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 18 Abs. 1 UStG (elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung)

Rz. 66 Der durch das StÄndG 2003 mWv 1.1.2005 geschaffene § 27 Abs. 9 UStG [1] ordnete an, dass das durch das StÄndG 2003 in § 18 Abs. 1 S. 1 UStG grundsätzlich vorgeschriebene Erfordernis der elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (nach Maßgabe der damals geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung) erstmals für Voranmeldungszeiträume galt, die nach dem 31.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 § 27 Abs. 5 UStG: Anwendbarkeit von § 15 Abs. 1b und § 15a Abs. 3 UStG ab 1.4.1999

Rz. 47 § 27 Abs. 5 UStG nahm bis Ende 2001 den Platz des jetzigen Abs. 3 ein (Rz. 4). § 27 Abs. 5 UStG hatte bis Ende 2003 folgende Fassung: Zitat § 15 Abs. 1b und § 15a Abs. 3 Nr. 2 sind erstmals auf Fahrzeuge anzuwenden, die nach dem 31.3.1999 angeschafft oder hergestellt, eingeführt, innergemeinschaftlich erworben oder gemietet werden. Die in § 27 Abs. 5 UStG enthaltene Über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 § 27 Abs. 8 UStG: Rückwirkende Anwendung von § 15a UStG i. d. F. ab 1.1.2002

Rz. 62 Durch das StÄndG 2003 wurde zudem § 27 Abs. 8 UStG zum 1.1.2004 eingeführt.[1] Diese Übergangsregelung regelte die rückwirkende Anwendung des zum 1.1.2002 [2] geänderten § 15a UStG zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs in den Fällen, in denen der Vorsteuerabzug zwar nach der Verwendungsabsicht vorgenommen wurde, die erstmalige Nutzung aber von der Absicht in vorsteuerab...mehr

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Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose und das Alg bei beruflicher Weiterbildung sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. § 3 Abs. 2). Daher ist auf diese Leistungen grundsätzlich § 422 anzuwenden. Rz. 4 Nach Maßgabe des § 422 wären deshalb für diese Leistungen nicht die wegen der niedrigeren Sozialversicherungspauschale ab 1.1.2019 höheren Leistungen m...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.2.1 Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten nach Art. 57 DSGVO i. V. m. §§ 14 und 15 BDSG

Rz. 10 Korrespondierend mit dem Anrufungsrecht nach Abs. 1 enthält bereits Art. 57 Abs. 1 Buchst. f DSGVO für die Aufsichtsbehörde die Verpflichtung, sich mit Beschwerden einer betroffenen Person zu befassen; dies wird in § 14 Abs. 1 Nr. 6 BDSG aufgegriffen. Rz. 11 Darüber hinaus hat die oder der Bundesbeauftragte nach § 14 Abs. 1 BDSG, aber auch unmittelbar aus Art. 57 DSGVO...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gewährleistet, dass sich ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) bei beruflicher Weiterbildung und eine höhere Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Arbeitslose ab dem 1.1.2019 aufgrund der Absenkung der Sozialversicherungspauschale nach § 153 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 auf 20 % auch bei diesen Leistungen errechnet, obwohl es sich um Leistungen der aktiven Arbeitsförd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Preis steigt auf Maximalwert – Heizen wird teurer

Der sogenannte CO2-Preis steigt im neuen Jahr von 45 auf 55 EUR pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Geschätzt wird ein Preisanstieg beim Heizöl um etwa 2 Cent pro Liter – das betrifft Mieter und Vermieter. Nach 45 EUR im vergangenen Jahr steigt der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) ab dem 1.1.2025 auf 55 EUR pro Tonne auf den bisherigen Höchstwert. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / Zusammenfassung

Überblick Verschärfungen im Mietrecht, eine neue Grundsteuer und Wohngemeinnützigkeit, die Reform des Baugesetzbuchs – einige Gesetze hat der alte Bundestag 2024 noch beschlossen, doch manche Ampel-Vorhaben waren noch nicht in trockenen Tüchern.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 17 Streit um verpflichtende Elementarschadenversicherung

Über eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden an Gebäuden wird seit Jahren diskutiert. Der Bundesrat ist dafür, die Ampel-Regierung war zögerlich – auch mit diesem Thema wird sich vermutlich der neue Bundestag 2025 weiter beschäftigen müssen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 6 Aus der Ampel-Pipeline: Gebäudetyp E und BauGB

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, sollten die Regeln verschlankt werden. Das sah u. a. der Gesetzentwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz vor, den das Bundeskabinett im November 2024 beschlossen hatte – ob es ein neuer Bundestag verabschieden wird, steht in den Sternen. Am 4.9.2024 hatte das Kabinett auch den Entwurf für die lange erwartete Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) mit zah...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewerbemietverträge: Textform statt Schriftform genügt

Überblick Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist in Kraft getreten – mit wichtigen Änderungen für Vermieter und Mieter. So können etwa Belege über Betriebskostenabrechnungen digital bereitgestellt werden und bei Gewerbemietverträgen entfällt die Schriftformerfordernis. Das ist zu beachten. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) trat zum großen Teil am 1.1.2025 i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.2 Aufnahmeantrag (Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufnahme in das Verzeichnis ist durch den Hersteller elektronisch zu beantragen (Satz 1). Adressat ist das BfArM. Der Antrag ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, zu deren Wirksamkeit u. a. die Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit (§§ 10, 11 SGB X) des Antragstellers erforderlich sind. Hersteller ist der Hersteller des Medizinproduktes i. S. d. jeweils g...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hochwasserschäden und Ersat... / 10 Insolvenzrecht

Zahlreiche Unternehmen, die von Flutkatastrophen betroffen sind, stehen vor der Pleite. Für sie wird in solchen Fällen häufig die nach § 15a InsO, § 42 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht, einen Insolvenzantrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen stellen zu müssen, für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat dies wiederholt in den Jahren 2002, 2013,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Das Besteuerungsverfahren des § 18i UStG ersetzt für sonstige Leistungen seit dem 1.7.2021 das in § 18 Abs. 4c und 4d UStG geregelte Verfahren.[1] Das BZSt bezeichnet dieses Verfahren bislang als "Vat on e-Service", "ECOM-Verfahren" oder "eCommerce".[2] In Abschn. 18i.1 Abs. 1 S. 1 UStAE verwendet die Verwaltung den Begriff "One-Stop-Shop – Nicht-EU-Regelung". Die gle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorsteuerabzug

Rz. 19 Entrichtet ein Unternehmer oder dessen Vertreter ausschließlich Umsatzsteuern über das besondere Besteuerungsverfahren § 18i UStG, können damit zusammenhängende im Inland anfallende Vorsteuern nach Maßgabe des § 59 S. 1 Nr. 4 UStG grundsätzlich nur im Rahmen des Vergütungsverfahrens gem. § 18 Abs. 9 UStG geltend gemacht werden. Erbringen diese Unternehmer im Inland noc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorsteuerabzug

Rz. 29 Entrichtet ein im Ausland ansässiger Unternehmer oder dessen Vertreter Umsatzsteuern über das besondere Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG, können damit zusammenhängende im Inland anfallende Vorsteuern nach Maßgabe des § 59 S. 1 Nr. 5 UStG grundsätzlich nur im Rahmen des Vergütungsverfahrens gem. § 18 Abs. 9 UStG geltend gemacht werden. Erbringen diese Unternehmer i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorsteuerabzug

Rz. 23 Entrichtet ein Unternehmer oder dessen Vertreter Umsatzsteuern über das besondere Besteuerungsverfahren § 18k UStG, können damit zusammenhängende im Inland anfallende Vorsteuern nach Maßgabe des § 59 S. 1 Nr. 6 UStG grundsätzlich nur im Rahmen des Vergütungsverfahrens gem. § 18 Abs. 9 UStG geltend gemacht werden. Erbringen diese Unternehmer im Inland noch andere Umsätz...mehr