Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 3 Literatur und Materialien

Rz. 51 Deutscher Bundestag, Auswirkungen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes auf die Weiterbildungsbereitschaft (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP u. a.), BT-Drs. 19/10766. ders., Weiterbildungen für Erwachsene mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfr...mehr

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Sauer, SGB III § 31a Inform... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung findet ihren Ausgangspunkt in den Jugendberufsagenturen, in denen bereits seit Jahren Sozialleistungsträger rechtskreisübergreifend zusammenarbeiten. Rz. 4 Kontaktaufnahme und Angebotsinformation sind Pflichtleistungen der Agentur für Arbeit, es sei denn, der betroffene junge Mensch nutzt bereits die Angebote, ist also schon Kunde der Agentur für Arbeit. Rz...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.1 Überblick

Rz. 100 Sinn und Zweck der Versicherung kraft Gesetzes nach Nr. 10 ist es, Unfallversicherungsschutz für Personen zu begründen, die in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung, in der Rechtspflege, im Bereich des Bildungswesens sowie im Bereich einer anerkannten Religionsgemeinschaft im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit oder der Religionsgemeinschaft ehrenamtlich tä...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

Die Anlage ist nur für Wirtschaftsjahre auszufüllen, die nach dem 14.12.2023 beginnen. An diesem Tag ist das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 vom Bundestag verabschiedet worden. In dem Gesetz wird der Zinsabzug gem. § 8a KStG geändert. Das Gesetz ist am 29.12.2023 veröffentlicht und findet mangels gesonderter A...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 2.2 Bleibeperspektive

Rz. 9 Zu den nicht sicheren Herkunftsstaaten gehören Eritrea, Somalia, Afghanistan und Syrien. Ausländer, die aus diesen Staaten stammen, haben eine sog. gute Bleibeperspektive. Bei ihnen ist ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt i. S. v. Satz 1 zu erwarten (seit August 2019 nicht mehr bei Ausländern aus den Herkunftsstaaten Irak, Iran und vorübergehend auch Somalia). ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.23 Freiwilligendienst der Generationen (Abs. 1a)

Rz. 174 Seit 1.1.2009 ist über § 2 Abs. 1a die Gruppe der Personen versichert, die nach näherer Maßgabe der Regelung den Freiwilligendienst der Generationen leisten. Das Bestehen der Versicherung nach Abs. 1a ist auch Voraussetzung für den (weiteren) Bezug von Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG). Freiwilligendienst leisten nicht nur die Jugendlichen nach dem...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Dieses Formular ist allerdings nur für Wirtschaftsjahre auszufüllen, die vor dem 14.12.2024 beginnen. Für Wirtschaftsjahre, die nach diesem Datum beginnen, ist ein gesondertes Formular auszufüllen. An diesem Tag ist das Gesetz zur Förderu...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.1 Kosten für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Grundsätzlich gehören notwendige Aufwendungen, die Personalratsmitgliedern durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 54 BPersVG entstehen, zu den von der Dienststelle/vom Bund zu erstattenden Kosten. Einschränkend wird jedoch von der h. M. verlangt, dass für die Teilnahme an solch einer Veranstaltung ein jeweiliger Entsendungsbeschluss des Personal...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 10 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (§ 23 Abs. 9 GrEStG)

Rz. 11 Mit Art. 29 Nr. 1a bis e JStG 2010 v. 8.12.2010, BGBl I 2010, 1768, sind § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG neu gefasst worden. Dadurch wurden bei diesen Steuerbefreiungen im Wesentlichen die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt. Mit der durch Art. 29 Nr. 3 JStG 2010 neu angefügten Vorschrift des § 23 Abs. 9 GrEStG wurde geregelt, dass die neu gefassten Steuer...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.4 Historische Entwicklung der Neuregelung

Rz. 93i Die schon seit langer Zeit bekannten RETT-Blocker-Strukturen waren für den Gesetzgeber wegen der damit verbundenen erheblichen Ausfälle an Grunderwerbsteuer stets ein Ärgernis, das er unterbinden wollte. Insbesondere die aufkommensberechtigten und daher von diesen Steuerausfällen betroffenen Länder hatten ein großes Interesse daran, dieses "Steuerschlupfloch" zu schl...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 14 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Steueränderungsgesetz 2015 herbeigeführten Rechtsänderungen (§ 23 Abs. 13 und 14 GrEStG)

Rz. 15 Die Bundesregierung hat am 19.12.2014 im Bundesrat zu dem inzwischen verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrEStG aufgenommen. Danach sind von der Besteuerung a...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 12 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bewirkten Neuregelungen (§ 23 Abs. 11 GrEStG)

Rz. 13 Durch Art. 26 Nr. 10 Buchst. b des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809; BStBl I 2013, 802 wurde in § 23 GrEStG ein neuer Abs. 11 angefügt. Danach sind die Vorschriften des § 1 Abs. 3a und Abs. 6 S. 1 GrEStG, § 4 Nr. 4 und Nr. 5 GrEStG, § 6a S. 1 GrEStG, § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrE...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.1 Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93k Das AmtshilfeRLUmsG ist nach dessen Art. 31 Abs. 1 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Da das Gesetz am 29.6.2013 im BGBl verkündet wurde, wäre Inkrafttretenszeitpunkt damit der 30.6.2013. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 23 Abs. 11 GrEStG ist § 1 Abs. 3a GrEStG jedoch erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem Tag des Beschlusses des De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.3 Die Steuerbefreiung nach dem § 6 Abs. 3 EnWG neu

Rz. 16 Mit dem Zweiten Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung [1] wurde unter § 6 Abs. 3 EnWG eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt. Sie lautet: "Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach den §§ 7 und 8 ergeben, sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Absatz 2, Sat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG Einführung / 4 Steueraufkommen

Rz. 10 Das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer steht nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 4ff. den Ländern zu. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ob und wie das Aufkommen auf andere Gebietskörperschaften verteilt wird. Baden-Württemberg und Hessen gewähren ihren Landkreisen einen bestimmten Anteil am Aufkommen. Die Höhe des Aufkommens an Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2023[1] grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ein "zertifizierter Verwalter" bestellt wird. Der Sache nach handelt es sich dabei um ein "funktionales Äquivalent" für den seit Längerem geforderten "Sachkundenachweis".[2] Dessen öffentlich-rechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3.1 Steuerbefreiung

Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Jedoch sind die mit einer kleineren Photovoltaikanlage erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nunmehr steuerfrei. Denn mit steuerlicher (unechter) Rückwirkung ab 1.1.2022 [1] hat der Gesetzgeber eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 130 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt sprachlich verändert, aber inhaltsgleich den bisherigen, 1996 mit dem Gesetz zur Reform der Sozialhilfe (BGBl. I S. 1088) im Vermittlungsverfahren eingefügten § 143 BSHG. Damit wurde für Altfälle die Fortführung des sog. Arbeitgeber- bzw. Pflegeassistentenmodells nach § 3a BSHG in der bis zum 26.6.1996 geltenden Fassung vorgeschrieben. Diese Al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1 Rechtsentwicklung und systematische Einordnung

Rz. 315 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 7 Die Regelung verbindet Bedarfsplanungsvorgaben nach § 101 und die Bedarfsplanungsrichtlinie (BPL-RL) mit den Entscheidungen der Zulassungsgremien (Pawlita, jurisPK-SGB V, § 103 Rz. 24). Sie regelt für die vertragsärztliche Versorgung insbesondere die Konsequenzen, die sich aus einer angeordneten Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung ergeben können, wie das Nachbese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 90a Gemeins... / 2.1 Bedeutung des Landesgremiums

Rz. 8 Die Bildung des gemeinsamen Landesgremiums ist eine Option, die in jedem Bundesland wahrgenommen werden kann, aber nicht umgesetzt werden muss (vgl. "kann" in Abs. 1 Satz 1). Ob die Option realisiert wird, hängt u. a. davon ab, ob und wie bisher ein gemeinsames, untereinander abgestimmtes und abgestuftes Versorgungsverhalten von den Verantwortungsträgern praktiziert wi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
GEG 2024 – Synopse / § 22 Primärenergiefaktoren

(1) 1Für die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach § 20 Absatz 1 oder Absatz 2 und nach § 21 Absatz 1 und 2 sind für den nicht erneuerbaren Anteil die Primärenergiefaktoren der Anlage 4 zu verwenden. 2Davon abweichend sind in den nachfolgend genannten Fällen folgende Primärenergiefaktoren für den nicht erneuerbaren Anteil zu verwenden: für flüssige oder gasförmige B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
GEG 2024 – Synopse / § 7 Regeln der Technik

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.4 Energiepreise und CO2-Steuer

Die Energiepreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen und stellen für Gewerbetreibende und Privathaushalte zunehmende finanzielle Belastungen dar (Abb. 5). Während der durchschnittliche Arbeitspreis für Strom im Jahr 1991 noch 14,80 Cent pro kWh betrug, waren es im Jahr 2019 bereits 31,24 Cent pro kWh. Eine Steigerung um mehr als das Doppelte. Die Preise für Erdgas un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
GEG 2024 – Synopse / § 89 Fördermittel

(1) 1Die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte, die Errichtung besonders energieeffizienter und die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude können durch den Bund nach Maßgabe des Bundeshaushaltes gefördert werden. 2Gefördert werden können Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte in bereits ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hier gelangen Sie zum Hinweisgeberschutzgesetz.mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2 Was ändert sich?

Hinweis Der Bundestag hatte das Wachstumschancengesetz am 17.11.2023 in 2./3. Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hatte zu dem Gesetz am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen den finalen Stand in Form des Vermittlungsergebnisses vom 21.2.2024, dem der Bundestag am 23.2.2024 und der Bundesrat am 22.3.2024 zugestimmt hab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.2 Ab wann gilt die Verpflichtung?

Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n. F.)[1] für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Diese sind in der vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesfassung nochmals etwas großzügiger als im ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.1 Vorbemerkung

Das am 24.5.1986 in Kraft getretene und zunächst bis zum 31.12.1997 geltende Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [1] war als Ergänzung zum Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen[2] sowie im Zusammenhang mit der Einführung des inzwischen abgeschafften "Arztes im Prakti...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.1 Tariföffnungsklausel (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 132 Zweck dieser Öffnungsklausel ist es, den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, in den unterschiedlichen Branchen und Beschäftigungsbereichen jeweils sachnahe und angemessene Regelungen zu vereinbaren.[1] Hinweis Eine abweichende Regelung kann nur in Tarifverträgen getroffen werden. In einer Betriebsvereinbarung ist eine Regelung nur dann zulässig, wenn eine ...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darüber hinaus wird sie wiederholt dazu benutzt, Bundesmittel für grundsicherungsfremde Aufgaben auf die kommunalen Träger über die Bundesländer zur Unterstützung der Erledigung dieser Aufgaben zu verteilen. Rz. 4a Abs. 1 bestimmt grundlegend, dass der Bund die Mittel für die Leistungen in Ver...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 69 Boettcher/Freier/Geißler, Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft – ein "pragmatischer" Transfer, WD 2021, 552. Deutscher Bundestag, Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftführung des Bundes 2021, BT-Drs. 20/180.mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.1 Aufwendungen des Bundes

Rz. 20 Die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende folgt grundsätzlich den Aufgaben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Leistungsträgerin nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und erbringt die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und einen wesentlichen Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere die Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs und Mehrb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 8.11.2007 (BR-Drucks. 747/07)

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8.11.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 16/6981, 16/7036 – von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) – Drucksachen 16/6290, 16/6739 – in beigefügter Fassung angenommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 21.5.2021 (BR-Drucks. 468/21)

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 21.5.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 19/29848 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) – Drucksachen 19/28652, 19/29644 – in beigefügte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschluss des Bundestages v. 21.5.2021 (BT-Drucks. 19/28652, 19/29848 [B])

Rz. 27 [Autor/Stand] Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung 6. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: „§ 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften Für die Anwendung des § 7 Absatz 1 sind Einkünfte eines maßgebenden Wirtschaftsjahres im Sinne des § 7 Absatz 2, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen, wenn die Einkünfte nicht mehr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschluss des Deutschen Bundestages v. 14.12.2001 (BR-Drucks. 1061/01)

Rz. 17 3. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften Für die Anwendung des § 7 Abs. 1 sind Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen, wenn die ihnen zugrunde liegenden Bruttoerträge nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft betragen, vorausgesetzt, dass die bei e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluss des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

Rz. 14 3. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften Für die Anwendung des § 7 Abs. 1 sind Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen, wenn die ihnen zugrunde liegenden Bruttoerträge nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft betragen, vorausgesetzt, dass die bei e...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / 1. Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung

Thema war zum einen der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025). Dieser sieht zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung eine Kombination aus einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG und strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht vor. ...mehr

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zfs 02/2025, Wieder nichts! Oder vielleicht doch?

Vor genau einem Jahr habe ich an dieser Stelle meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die Ampel-Koalition noch in der laufenden Legislaturperiode die längst überfällige Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren Wirklichkeit werden lässt. Zunächst sah auch alles danach aus. Im Sommer vergangenen Jahres legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Beschluss des Bundesrates v. 25.6.2021 (BR-Drucks. 468/21 [B])

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25.6.2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.5.2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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FF 02/2025, Familienrecht Quo vadis?

Klaus Schnitzler Nach dem Ampel-Aus am 6.11.2024 und der inzwischen gestellten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident am 27.12.2024 das Parlament aufgelöst und Neuwahlen für den 23.2.2025 angesetzt. Im Familienrecht fällt die Bilanz der Ampel äußerst mager aus. Gesetze gab es lediglich zur Minderjährigen-Ehe (vgl. die kritische Stellungahme von Prof. Dr. Je...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Beschluss des Bundesrates v. 30.11.2007 (BR-Drucks. 747/07 [B])

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.11.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, Artikel 107 Abs. 1 und Artikel 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr