Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.1 Grundsätzliches

Rz. 81 Zur Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen ist der zwingende Buchwertansatz bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG beim Übernehmer mit einer Sperrfrist i. S. d. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG verknüpft. Ziel der Regelung ist es, die Buchwertübertragung von Einzelwirtschaftsgütern mit Rechtsträgerwechsel ausschließlich zum Zwe...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.3 Unschädliche Vorgänge

Rz. 85 Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt keine Verletzung der Sperrfrist vor, wenn die einer Buchwertübertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nachfolgende Übertragung ebenfalls wieder unter § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG (sog. Kettenübertragung) fällt und damit auch zwingend wieder zum Buchwert vorzunehmen ist, bei einer Realteilung für die übertragenen Wirtschaftsgüter eine neue...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 7.1 Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 225 Der Tausch ist in § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG geregelt. Danach bemessen sich die Anschaffungskosten nach dem gemeinen Wert [1] des hingegebenen Wirtschaftsguts, wenn ein einzelnes Wirtschaftsgut im Wege des Tausches übertragen wird. Die Gewinnrealisierung ergibt sich somit aus dem Unterschied zwischen Buchwert und gemeinem Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts.[2] In den F...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 43 Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG kommt es zu einem Rechtsträgerwechsel mit Übergang des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an dem übertragenen Wirtschaftsgut.[1] Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gege...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.5 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften

Rz. 181 Die unmittelbare Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen den jeweiligen Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaften stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung keinen Anwendungsfall des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG dar und ist daher nicht zum Buchwert möglich. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um beteiligungsidentische Schwesterpersonengesells...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.3 Einbringung in das Gesellschaftsvermögen als atypisch stille Beteiligung

Rz. 202 Die Rechtsprechung des BFH[1] stellt das Betriebsvermögen des Handelsgewerbetreibenden im Falle einer atypisch stillen Gesellschaft dem Gesamthandsvermögen gleich. Auch im Falle einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft ist das Gesamthandsvermögen der GmbH Betriebsvermögen der steuerlichen Mitunternehmerschaft. Der ertragsteuerlichen Gleichbehandlung von Innengesell...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 129 Eine entgeltliche Veräußerung liegt vor, wenn die Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut an einen oder mehrere ihrer Mitunternehmer, bei dem oder bei denen das Wirtschaftsgut zum Privatvermögen gehört, zu fremdüblichen Bedingungen auf Grund eines Kaufvertrags oder eines sonstigen schuldrechtlichen Vertrags gegen Barzahlung und/oder Übernahme von Verbindlichkeiten üb...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4.1.2 Möglichkeiten der Überführung

Rz. 168 Bei der Überführung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen eines Mitunternehmers kommen in der Praxis insbesondere folgende Fälle in Betracht: Das Wirtschaftsgut wird der Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung überlassen. Der Gesellschafter, der das Wirtschaftsgut der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen hat, scheidet aus der Personengesellschaft aus....mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.2 Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 60 Für die Frage, ob eine Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG gegen Gewährung (= offene Sacheinlage) oder Minderung von Gesellschaftsrechten vorliegt, ist maßgeblich, welches Gegenkonto bei der Buchung der Übertragung angesprochen wird. Danach ist es für die Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten grundsätzlich entscheidend, ob der Übertragungsv...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.6 Sperrfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Rz. 99 Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG begründet den rückwirkenden Teilwertansatz für nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst ertragsteuerneutral übertragene Wirtschaftsgüter, wenn sich im Anschluss an den Übertragungsakt der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem betreffenden Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet oder ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.2.3 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 122 Die Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts (von einem Betriebsvermögen) in das Betriebsvermögen eines anderen Steuerpflichtigen ist unentgeltlich, wenn der Empfänger für das Wirtschaftsgut keine konkrete Gegenleistung gewährt. Die Erwartung von positiven Folgen für die weitere Geschäftsbeziehung, die im geschäftlichen Verkehr mit der Hingabe von Geschenken üblic...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.7 Zeile 7

In dieser Zeile ist der Wert des Betriebsvermögens des veräußerten oder aufgegebenen Betriebs einzutragen. Wert des Betriebsvermögens ist der Buchwert. Gehören zu dem Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften, muss der Buchwert dieser Anteile aus dem Wert in Zeile 7 ausgeschieden sein, da insoweit Veräußerungs- und Aufgabegewinne nicht steuerpflichtig sind. Der Wert i...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.3 Zeile 28

In Zeile 28 sind die steuerfreien Teile der Bezüge nach § 3 Nr. 40 EStG aufzuführen. Dieser Sachverhalt kann nur auftreten, wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, an der eine Organgesellschaft beteiligt ist. Dann kann der Organträger dieser Organgesellschaft eine natürliche Person sein. Soweit an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, g...mehr

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Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem Betriebsvermögen überführtes Grundstück

Leitsatz Bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG ist als fiktive Anschaffungskosten der Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Zeitpunkt der durch Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ausgelösten Entnahme nach § 13 Abs. 4 EStG zu Grunde zu legen und nicht der Buchwert. Sachverhalt Streitig war die Höhe eines Gewinns nach § 23 Abs...mehr

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Wiederaufforstungskosten bei vorherigem pauschalen Betriebsausgabenabzug

Leitsatz Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, gilt allein § 51 EStDV i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011. Die frühere Inanspruchnahme eines pauschalen Betriebsausgabenabzugs gemäß § 51 EStDV in der zuvor geltenden Fassung steht einer gewinnmindernden Berücksichtigung von Wiederaufforstungskosten in diesen Wirtschaftsjahren deshalb schon aus...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.2.1 Einzelunternehmen

Einzelunternehmer- Übergabe zu Lebzeiten Die unentgeltliche Übertragung des Einzelunternehmens zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge richtet sich nach § 6 Abs. 3 EStG. Dieser setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich auf den Übernehmer in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird und der Übergeber s...mehr

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Einzug eines Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags

Leitsatz 1. Wird ein Teil des Milchlieferrechts unentgeltlich zu Gunsten der Landesreserve eingezogen, sind die anteilig auf diese Menge entfallenden Anschaffungskosten auszubuchen. 2. Ist das eingezogene Milchlieferrecht mit dem abgespaltenen Buchwert nach § 55 Abs. 1 EStG bilanziert, werden die anteiligen Anschaffungskosten den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, von d...mehr

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Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt. Normenkette § 10a Satz 10, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 5 Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Anteile an Personengesellschaften

Rz. 425 [Autor/Stand] Solche Anteile waren und sind für ertragsteuerliche Zwecke mit dem Buchwert des Kapitalkontos des Personengesellschafters anzusetzen, gleichviel ob die Beteiligung vom Personengesellschafter in einem (anderen) Betriebsvermögen gehalten wurde bzw. wird oder nicht. Für Zwecke der Vermögensteuer (erhoben bis 31.12.1996; vgl. dazu Anm. 44) waren die Anteile ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 4 Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag

Der GmbH-Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des tatsächlichen Werts seines GmbH-Anteils. Am besten ist es, wenn die GmbH-Satzung eine Regelung für diesen Fall enthält. Diese Regelung muss aber eindeutig sein: In der Praxis wird häufig eine Buchwertklausel vereinbart, deren Wirksamkeit problematisch ist. Bei ihr orientiert sich die Abfindung an den Buchwer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006

Leitsatz Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist unzulässig. Normenkette § 20 Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 UmwStG 2006 Sachverhalt Der Geschäftsbetrieb der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, bestand u.a. in der Herstellung, dem Verkauf und dem Vertrieb von Getränken einer bestimmten Marke. Sie war zugleich als Kommanditistin mit ...mehr

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Finanzverwaltung nimmt zur Realteilung Stellung

Kommentar In einem umfangreichen Schreiben nimmt das BMF zu den steuerlich zu beachtenden Grundsätzen bei einer Realteilung Stellung. Neu ist insbesondere die sog. unechte Realteilung. Nachfolgend werden vor allem die eingetretenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens dargestellt. Neu mit aufgenommen wurde die Abgrenzung der "echten" von der "unechten...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.3 Leasing

Rz. 110 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 In der Praxis haben sich, wie auch in anderen Ländern, zwei Arten von Leasing entwickelt, nämlich das sog. Operative Leasing und das Finanzierungsleasing. Diese zwei Grundarten wurden auch im Leasinggesetz übernommen. Rz. 111 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ein Finanzierungsleasingvertrag liegt in Anlehnung an die im Bereich der IFRS/IAS entwickelt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Folgebewertung

Tz. 13 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Folgebewertung des Vermögenswerts aus Abraumbeseitigung erfolgt unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen und Impairment-Wertminderungen auf derselben Grundlage wie der umfassendere Vermögenswert, dessen Teil er ist (IFRIC 20.14). Nur in den Ausnahmefällen, in denen für den umfassenderen Vermögenswert die Neubewertungsmethode a...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

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§ 18 Steuerrecht / c) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich durch Ausscheiden eines Miterben

Rz. 29 Grundsätzlich stellt das Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft die Übertragung seines Erbteils auf die verbleibenden Erben dar. Daher finden beim Ausscheiden ohne Abfindung die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines Erbteils[39] (siehe Rdn 21) und beim Ausscheiden gegen Abfindung die Grundsätze über die entgeltliche Übertragung eines Erbteils ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / b) Umgekehrte Abfindung

Rz. 63 Zu umgekehrten Abfindung im Zusammenhang mit einer zunächst teilweisen Auseinandersetzung kommt es, wenn im Rahmen der endgültigen Auseinandersetzung vom Empfänger der Abfindung aus der Teilauseinandersetzung seinerseits eine Abfindung gezahlt wird. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wirkt sich diese zweite oder umgekehrte Abfindung wie eine Kürzung der ursprünglich...mehr

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§ 18 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 49 Betrifft die Erbauseinandersetzung Betriebsvermögen, entstehen dem zahlenden Miterben Anschaffungskosten und dem Miterben, der die Zahlung erhält, ein Verkaufserlös. Gelangen die bei der Erbauseinandersetzung erworbenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen des Miterben, ist der Verkaufserlös nicht gem. §§ 16, 34 EStG begünstigt, sondern laufender Gewinn.[6...mehr

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§ 18 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 55 Abfindungszahlungen bei der Auseinandersetzung von Mischnachlässen führen zu Anschaffungskosten bei zahlenden Miterben und ggf. steuerpflichtigen Veräußerungserlösen beim übertragenden Miterben. Am besten verdeutlicht Beispiel 18 des BMF-Erlasses die Folgen des Zusammenfallens beider Vermögensarten: Beispiel 18 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Erben sind A und B zu je ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (1) Nachlass mit Betriebsvermögen

Rz. 24 Bei der entgeltlichen Übertragung eines Erbteils liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der auf Seiten des Veräußerers zu einem Veräußerungserlös gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und auf Seiten des Erwerbers zu Anschaffungskosten führt.[34] Beispiel 19 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Der Nachlass besteht allein aus einem Einzelunternehmen. Das Kapitalkonto betrug 600.000 ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / a) Entnahmen

Rz. 62 Zusätzlich kann es aber zu Entnahmegewinnen kommen, wenn Wirtschaftsgüter aus einem zum Nachlass gehörenden und von der Erbengemeinschaft weiter betriebenen Betriebsvermögen an einen Miterben in dessen Privatvermögen übertragen werden. Der Entnahmegewinn entsteht als Teil des Gesamtgewinns der Mitunternehmerschaft und ist daher den Miterben nach ihrem Anteil am Nachla...mehr

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Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

Leitsatz Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27. Oktober 2015 (BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem ­Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (1) Nachlass besteht aus Betriebsvermögen

Rz. 21 Die unentgeltliche Übertragung eines Erbteils, z.B. durch Schenkung, löst keine Veräußerung aus und führt beim Erwerber auch nicht zu Anschaffungskosten. Vielmehr muss der Erwerber gem. § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte des Betriebsvermögens fortführen.[32]mehr

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§ 18 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 35 Besteht der Nachlass nur aus Betriebsvermögen, stellt die Auseinandersetzung durch Aufteilung des Betriebsvermögens unter den Miterben und Fortführung des Betriebes ohne Abfindung eine Realteilung und damit einen unentgeltlichen Vorgang dar. Mangels Entgeltlichkeit entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[43] Rz. 36 Setzen sich die Erben derart ausei...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (2) Nachlass besteht aus Privatvermögen

Rz. 22 Da für Wirtschaftsgüter im Privatvermögen keine Buchwerte geführt werden, stellt sich bei der Schenkung eines Erbteils bestehend aus Privatvermögen die Frage nach der vom Beschenkten fortzuführenden AfA-Bemessungsgrundlage. Diese bestimmt sich nach § 11d Abs. 1 EStDV, mit der Folge, dass der Beschenkte das zum Vermögensübergang bestehende Rest-AfA-Volumen des Schenker...mehr

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§ 18 Steuerrecht / a) Vermächtnis

Rz. 64 Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Mitglied der Erbengemeinschaft. Er erhält, soweit es sich um ein Sachvermächtnis handelt, den Vermögensgegenstand nicht vom Erblasser, sondern von den Erben, denen der Gegenstand zunächst steuerlich zuzurechnen ist. Rz. 65 Erhalten die Erben vom Erblasser einen Betrieb und werden sie verpflichtet einen Gegenstand des Betriebsvermögens al...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Bemessung des Abgangserfolgs und des Buchwerts eines nicht abgehenden Teils eines finanziellen Vermögenswerts

Tz. 138 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Ist ein Unternehmen im Zuge einer Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt, diesen auszubuchen und erhält es dabei einen neuen finanziellen Vermögenswert, so hat es diesen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Gleiches gilt, wenn im Zuge der Übertragung eine finanzielle Verpflichtung ein­gegangen wird; auch diese ist zum beiz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Effective interest method

Tz. 97 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Effektivzinsmethode wird für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten benötigt und nimmt dort eine zentrale Rolle ein. Sie dient va. der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen über die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente (vgl. IFRS 9 Appendix A) und kommt auch bei Finanzinstrumenten zum Einsatz, bei denen sich Anscha...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 125 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Bevor ein Unternehmen prüfen kann, ob es zur Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt ist, sind vorab zwei Aspekte zu klären: aus wessen Sicht und was soll ausgebucht werden? Die Frage nach dem "wer" bezieht sich auf die Abschlussperspektive, aus der die Ausbuchungsprüfung vorgenommen werden soll – Einzel- oder Konzernabschluss...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Absicherung von Kreditrisiken

Tz. 344 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Im Zuge der Entwicklung der Hedge-Accounting-Vorschriften von IFRS 9 war die Absicherung von Finanzinstrumenten gegen Veränderungen des Kreditrisikos Gegenstand kontroverser Diskussionen (s. a. Berger/Geisel/Struffert, WPg 2014, S. 366). Noch im dem endgültigen Standard vorausgehenden Entwurf hatte der IASB eine bilanzielle Anerkennung beim E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Sollte eine Schuld dem Grunde nach unbefriste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Umklassifizierungen

Tz. 243 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wie in Tz. 191 ausgeführt (vgl. Tz. 191), ist eine einmal vorgenommene Klassifizierung grundsätzlich beizubehalten. Während finanzielle Verbindlichkeiten in keinem Fall umklassifiziert werden, ist eine Umklassifizierung für finanzielle Vermögenswerte in einem Ausnahmefall dagegen geboten. Das ist der Fall, wenn ein Unternehmen sein Geschäftsm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits in Tz. 3 dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich rechenschaftspf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 324 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.8): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst, es sei denn, bei dem Sicherungsgegenstand handelt es si...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Kommt es bei einem finanziellen Vermögenswert zu einer Änderung der vertraglichen Zahlungsströme, bspw. infolge einer Umschuldung, Nachverhandlung oder aufgrund eines anderweitigen Ereignisses (s. a. IFRS 9.BC5.232), ist den Regelungen des Standards zufolge zunächst zu prüfen, wie substanziell der Vertragseingriff ist. Werden die Änderungen i...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. IFRIC 19: Begleichung finanzieller Verbindlichkeiten durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten

Tz. 150 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Dem Grundprinzip zufolge darf ein Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit erst und nur dann ausbuchen, wenn es vom Gläubiger oder aufgrund einer hoheitlichen Regelung aus der Leistungspflicht entbunden wurde. Eine besondere Form des Erlöschens finanzieller Verbindlichkeiten besteht in der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten (sog. debt f...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Einleitender Überblick

Tz. 194 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wie bereits mehrfach in dieser Kommentierung angesprochen, folgt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten weder einem einheitlichen Bewertungsmaßstab noch einer symmetrischen Klassifizierungskonzeption für finanzielle Aktiva und Passiva. Zum Zugangszeitpunkt werden alle Finanzinstrumente einheitlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, was idR...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 291 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommt den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IFRS 9.6.3.1): ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss es...mehr