Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Buchführungssysteme

Rz. 159 Wer verpflichtet ist, Bücher zu führen, oder dieses freiwillig tut, unterliegt besonderen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden (§§ 90 ff., 93, 97 ff. AO). Bei der Buchführung muss es sich um eine gesonderte Aufstellung und Dokumentation der Geschäftsvorfälle handeln, die sich aus Geschäftsbüchern, Belegen bzw. Datenträgern ergibt. Rz. 160 Be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, deren Entstehung und Ermittlung, WPg. 1959, 653; Kruse, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 3. Aufl. 1978; D. Schneider, Rechtsfindung durch Deduktion von Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aus gesetzlichen Jahresabschlusszwecken, StuW 1983, 141; Beisse, Zum Verhältnis von Bilanzrecht und Betriebswirtschaftslehre, S...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Rechnungswesen als Anknüpfungspunkt

Rz. 1084 Ausgangspunkt ist stets das Rechnungswesen. In §§ 140 ff. AO ist geregelt, wer buchführungspflichtig ist und Geschäftsvorfälle aufzeichnen muss. Eine Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 145 Abs. 1 AO;...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmalenbach, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ZfhF 1933, 225; Döllerer, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, deren Entstehung und Ermittlung, BB 1959, 1217; Rother, Die Bedeutung der Rechnung für das Schuldverhältnis, AcP 164 (1964), 96; Kruse, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 3. Aufl. 1978; Leffson, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; W....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Lebende Sprache (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Nach § 239 Abs. 1 Satz 1 hat sich der Kaufmann bei Führung der Handelsbücher (vgl. § 238 Rz. 83) und den sonst erforderlichen Aufzeichnungen einer lebenden Sprache zu bedienen. Bei den außerhalb der Handelsbücher zu erstellenden Aufzeichnungen handelt es sich um sonst erforderliche Aufzeichnungen; insbes. fallen darunter Inventare und Bilanzen (ähnlich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vollständigkeit

Rz. 44 [Autor/Zitation] Nach § 239 Abs. 2 müssen die Eintragungen in den Büchern und Aufzeichnungen vollständig sein (Grundsatz der Vollständigkeit). Nachdem anhand der Ansatz- und Bewertungsvorschriften materiell zutreffend geklärt ist, dass ein Geschäftsvorfall (und/oder eine Vermögensänderung) vorliegt und wie er (sie) zu bewerten ist, und über das Belegprinzip der Nachweis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zeitgerechte Buchung

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Eintragungen in den Büchern und Aufzeichnungen müssen nach Abs. 2 auch zeitgerecht vorgenommen werden, was im Folgenden als Grundsatz der Zeitgerechtheit bezeichnet wird. Die Anforderung der Zeitgerechtheit bezieht sich auf die Frage, innerhalb welcher Zeit die Buchung bzw. Aufzeichnung erfolgen muss. Rz. 61 [Autor/Zitation] Zweck des Erfordernisses ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, IDW RS FAIT 1, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie. WPg. 2002, 1157; IDW, IDW RS FAIT 2, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Electronic Commerce, WPg. 2003, 1258; IDW, IDW RS FAIT 3, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren, WPg. 2006, 1465; IDW, IDW RH HFA 1.00...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Einblick durch einen sachverständigen Dritten

Rz. 168 [Autor/Zitation] Mit dem objektiven Kriterium, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über das Unternehmen vermitteln können muss, wird die Informationsfunktion des Rechnungswesens sowie dessen Sicherungs- und Beweisfunktion gestärkt (Petutschnig in Zib/Dellinger, § 190 Rz. 14). Der Stand von Vermögen und Schuld...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der GoB für die Auslegung des Abs. 1 Satz 1

Rz. 88 [Autor/Zitation] In Abs. 1 Satz 1 adressieren die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nur ein Teilsystem der GoB, die insgesamt einerseits für die Buchführung, als chronologisch geordnete und strukturierte Erfassung und Darstellung der Geschäftsvorfälle (GoB ieS, formelle GoB), andererseits für die Eröffnungsbilanz und den JA (GoB[il] iwS, Grundsätze ordnungsmäßiger...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausländische und transnationale Buchführungspflichten, insbesondere IFRS

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 238 schreibt eine Buchführung nach handelsrechtlichen GoB vor. Diese Verpflichtung kann nicht durch eine Buchführung nach ausländischen gesetzlichen Bestimmungen oder nach transnationalen Standards erfüllt werden. Sie besteht auch dann, wenn ein befreiender Konzernabschluss nach den IFRS aufgestellt wird. Eine bloße Überleitungsrec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 239 schafft die Grundlagen für die Beachtung der materiellen GoB, denn nur durch Einhaltung der formellen GoB kann eine sachliche Richtigkeit der Buchführung garantiert werden, da die Handelsbilanz bzw. der handelsrechtliche JA aus der handelsrechtlichen Buchführung abgeleitet wird (ähnlich Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 239 Rz. 3; vgl. ausführlich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Dokumentationszweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Losgelöst vom JA dient die Buchführung zuerst der Dokumentation der Geschäftsvorfälle (Baetge/Zülch in HdJ, Abt. I/2 Rz. 31 [9/2010]; Leffson, GoB7, 46 f.). Mit diesem Dokumentationszweck bildet sie eine geeignete und wesentliche Grundlage für die Beurteilung des Unternehmens (Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 21). Mit der Vorgabe, einem sachverständigen Dr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsätze

Rz. 103 [Autor/Zitation] Buchführungspflichtig ist der tatsächliche Inhaber des Handelsgewerbes. Das ist derjenige, der das Handelsgewerbe betreibt, also die Initiative für die Geschäftsvorfälle verantwortet und die Handelsgeschäfte unter seiner Firma abschließt. Deshalb ist auch ein Treuhänder, der das Handelsgewerbe für fremde Rechnung betreibt, selbst buchführungspflichtig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Unveränderlichkeit und Nachvollziehbarkeit (Abs. 3)

Rz. 86 [Autor/Zitation] Abs. 3 regelt den Grundsatz der Unveränderlichkeit und Nachvollziehbarkeit (Unveränderlichkeit und Nachvollziehbarkeit von Änderungen in den Handelsbüchern und sonstigen Aufzeichnungen) und schützt damit die Integrität der Buchführung. Rz. 87 [Autor/Zitation] Abs. 3 fordert, dass Eintragungen in Büchern und sonst erforderliche Aufzeichnungen (ua. in Inve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Überblicksgebot und Nachvollziehbarkeit (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 99 [Autor/Zitation] Die Vorschriften in Abs. 1 Satz 2 und 3 enthalten Konkretisierungen der handelsrechtlichen GoB, die der Regelung des § 145 Abs. 2 AO nachgebildet sind. Das Satz 2 zu entnehmende Gebot der Übersichtlichkeit der Buchführung entspricht funktional dem Prinzip der Bilanzklarheit für den JA. Mit der Anforderung, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerrecht

Rz. 182 [Autor/Zitation] Das abgabenrechtliche Pendant zu § 190 Abs. 1 öUGB sind die §§ 131, 132a öBAO. Die Regelungen enthalten eigene steuerliche Vorschriften zur Buchführung, wenngleich keine echten Gegensätze zwischen den beiden Bestimmungen bestehen (vgl. Marschner in Hirschler2, § 190 Rz. 81). Die deutschen Parallelbestimmungen sind die §§ 145, 146, 146a, 146b AO (vgl. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lage seines Vermögens

Rz. 83 [Autor/Zitation] Durch die Buchführung muss der Kaufmann zunächst die Lage seines Vermögens ersichtlich machen. Diese Pflicht trifft ihn nach heute ganz überwiegender Auffassung in dieser Rolle und nicht als Person. Deshalb muss der Kaufmann nur sein Geschäftsvermögen, nicht auch sein Privatvermögen in der Buchführung erfassen. Die ältere Gegenauffassung (Hildebrandt/S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Belegbuchführung

Rz. 98 [Autor/Zitation] Abs. 4 Satz 1 regelt zunächst, dass die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen in der geordneten Ablage von Belegen bestehen können. Daraus folgt, dass die Buchführungspflichten sowohl mittels gebundener Bücher als auch mittels Lose-Blatt-Buchführungen oder Belegbuchführungen (ua. in der Form von Kontenauszügen oder als Offene-Posten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachliche Richtigkeit

Rz. 51 [Autor/Zitation] Nach § 239 Abs. 2 müssen die Eintragungen in den Büchern und Aufzeichnungen auch richtig sein. Dazu gehört neben der sachlichen auch die formelle Richtigkeit, worunter im Folgenden der Grundsatz der Richtigkeit verstanden wird. Rz. 52 [Autor/Zitation] Sachliche Richtigkeit der Eintragungen ist gegeben, wenn die stattgefundenen Geschäftsvorfälle – unter B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 171 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung zur Buchführung ist ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers, die bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter trifft. Eine Übertragung auf andere Personen, insbes. auf einen Prokuristen, ist nicht möglich (Marschner in Hirschler2, § 190 Rz. 3; so auch die Rechtslage in Deutschland, Rz. 103 ff.). Die für die Buchführung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personenhandelsgesellschaften und EWIV

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Personenhandelsgesellschaften, namentlich OHG und KG, sind selbst zur Buchführung verpflichtet. Das ergibt sich aus den Vorschriften der § 6 Abs. 1, § 238 Abs. 1 Satz 1, §§ 124 und 161 Abs. 2. Umstritten ist, ob für die Erfüllung dieser Verpflichtung nur die zur Geschäftsführung berufenen oder alle voll haftenden Gesellschafter verantwortlich sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zweigniederlassungen

Rz. 109 [Autor/Zitation] Der Kaufmann oder die Handelsgesellschaft ist für die Buchführung des gesamten Handelsgewerbes, also auch seiner in- und ausländischen Zweigniederlassungen verantwortlich. Eine selbständig am Rechtsverkehr teilnehmende Niederlassung kann zwar sogar eine eigene Buchführung notwendig machen (sog. Filialbuchführung). Die Verpflichtung zur Buchführung ble...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verwendung von Datenträgern

Rz. 174 [Autor/Zitation] Die ordnungsmäßige Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen kann gem. § 190 Abs. 5 öUGB mittels Verwendung von Datenträgern erfolgen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gem. § 212 Abs. 1 öUGB beträgt sieben Jahre. Für gerichtliche oder behördliche Verfahren relevante Unterlagen müssen jedoch über diese Frist hinaus aufbewahrt werden. Sowohl für die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 242 steht im engen sachlichen Zusammenhang mit den Bestimmungen des § 238 Abs. 1 einerseits und des § 264 Abs. 2 andererseits. Die Verpflichtung zur Buchführung nach § 238 Abs. 1 soll gewährleisten, dass der Kaufmann – ebenso wie ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit – einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage sei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Handelsgeschäfte

Rz. 82 [Autor/Zitation] Der Begriff der Handelsgeschäfte als ein Gegenstand der Buchführung in § 238 Abs. 1 Satz 1 ist aus der zweifachen Perspektive der §§ 343 ff. und der handelsrechtlichen GoB auszulegen. Handelsgeschäfte sind nach § 343 alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Der Begriff des Geschäfts erfasst nicht nur Rechtsgeschäf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechnungslegung öffentlicher Unternehmen

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die landesrechtlichen Sondervorschriften hervorgehend aus den Eigenbetriebsrechten sowie deren Anwendungsvorrang durch § 263 stellen lediglich einen Teilbereich der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland dar. Allerdings verdeutlicht die Gesamtsumme an Sondervorschriften die Zersplitterung der öffentlichen Rechnungslegung und demonstriert bereits a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Derivative Buchführungspflicht

Rz. 177 [Autor/Zitation] Nach § 124 öBAO haben alle Unternehmer, die nach dem öUGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften (zB § 112 öGmbHG) zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, diese auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen (vgl. Tanzer in FS Doralt, 432 f.). Die Verpflichtung zur Buchführung nach dem öUGB ergibt sich aus § 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 243 Abs. 1 verlangt die Aufstellung des JA nach den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). Die GoB sind ein Zentralbegriff des Dritten Buchs des HGB, welche neben § 238 als Maßstab für die kaufmännische Buchführung (Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 25) auch zahlreiche weitere Vorschriften voraussetzen. Der Begriff der GoB wird auch außerhalb d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, IDW RS FAIT 1, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie WPg. 2002, 1157; IDW, IDW RS FAIT 3, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren, WPg. 2006, 1465; Henn, GoBD-Zweifelsfragen: Erfassung in Grundbüchern oder Grundaufzeichnungen sowie zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, DB 201...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Allgemein): Van der Felde, Die Rechtsnatur der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, StbJb. 1954/55, 45; Barth, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, betriebswirtschaftlich, handelsrechtlich und steuerrechtlich – Ein geschichtlicher Aufriß, ZfhF 1963, 384; Christoffers, Die Grundlagen der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung, BFuP 1970, 78; Körner, Wesen und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besteuerungsverfahren und Finanzgerichtsprozess

Rz. 9 [Autor/Zitation] Im Besteuerungsverfahren und Finanzgerichtsprozess folgt aus § 158 AO ein besonderer Beweiswert der Buchführung. Danach sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140–148 entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass gegeben ist, ihre sachliche Ri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Steuerrecht

Rz. 35 [Autor/Zitation] Für das Steuerrecht gilt die mit dem § 261 weitgehend übereinstimmende Vorschrift des § 147 Abs. 5 iVm. § 97 Abs. 3 Satz 2 AO (im Finanzgerichtsprozess § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO). Die Finanzbehörden können nach § 148 AO Erleichterungen gewähren (Bartone in BKT, Bilanzrecht, § 261 HGB Rz. 51–52 [5/2020]; Pöschke in Großkomm. HGB6, § 261 Rz. 13; Reich/Szcze...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 67 [Autor/Zitation] § 192 öUGB Inventurverfahren (1) Die Vermögensgegenstände sind im Regelfall im Weg einer körperlichen Bestandsaufnahme zu erfassen. (2) Bei der Inventur für den Schluß eines Geschäftsjahrs bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt nicht, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Kontenarten und Kontenrahmen

Rz. 165 Von größter Bedeutung sind zunächst einmal die Sachkonten, in denen die Geschäftsvorfälle des jeweiligen Geschäftsjahres verbucht werden. Dies geschieht getrennt nach Veränderung des Bestandes, sowie nach Aufwand und Ertrag. Daneben gibt es als weitere Untergliederungen die Debitorenbuchführung und die Kreditorenbuchführung. Debitorenbuchhaltung wird jener Teil der Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Steuerrecht

Rz. 150 [Autor/Zitation] Die steuerrechtlichen Anforderungen an die Buchführung nach § 146 AO decken sich überwiegend mit den handelsrechtlichen Anforderungen nach § 239 AO. Entspricht eine Buchführung nicht den Anforderungen der §§ 140–146 AO, kann sie nach § 158 AO der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, so dass uU eine Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde eröffnet is...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Deduktive Methode

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Herleitung der GoB wurde wegen der Einwände gegen die induktive Methode (s. Rz. 36) gefolgert, dass sie in erster Linie deduktiv, durch "Nachdenken" (so Döllerer, WPg. 1959, 653, 656), zu ermitteln sind, wobei die praktischen Möglichkeiten der Verwirklichung berücksichtigt werden müssen. Als Entscheidungshilfe bei der Deduktion werden vor allem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Steuerrechtliche Rechtsfolgen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Eine ordnungsmäßige Buchführung ist nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Aus der Verletzung der handelsrechtlichen gesetzlichen Buchführungspflicht folgt über § 140 AO zugleich die Verletzung einer steuerrechtlichen Mitwirkungspflicht. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zweigniederlassungen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht erfasst grds. Jene Unternehmer, die gem. § 189 öUGB zur Rechnungslegung verpflichtet sind. Die alleinige Buchführungspflicht ist von der Bilanzierungspflicht zu unterscheiden: So müssen ausländische Rechtsträger, die Geschäfte über eine inländische Zweigniederlassung iSd. § 12 öUGB betreiben, für diese inländ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 Satz 1 (Ansatz fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten): Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; Kropff, Stille Rücklagen und Substanzerhaltung beim Übergang auf das Bewertungssystem des Aktiengesetzes 1965, in Moxter/Müller/Windmöller (Hrsg.), Rechnungslegung, FS Karl-Heinz Forster, 1992, 289; Krümmel, Pagatorisches Prinzip u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zivil- und Strafprozess

Rz. 8 [Autor/Zitation] Handelsbücher lassen sich mit einer besonderen Beweisfunktion verbinden. Im Zivil- und Strafprozess entfalten sie aber weder eine formelle noch eine materielle Beweiskraft in dem Sinne, dass sie die Vermutung ihrer Richtigkeit in sich tragen. Sie bewirken dort weder eine gesetzliche Vermutung noch eine Beweislastumkehr (Feskorn in Zöller34, § 419 ZPO Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bedeutung der GoB in Abs. 1 Satz 1

Rz. 86 [Autor/Zitation] In Abs. 1 Satz 1 bilden die GoB einen Referenzbegriff, der mit seiner Entstehungsgeschichte, dem Zweck der handelsrechtlichen Buchführung, darin mit der durch Handelsbräuche geprägten Verkehrserwartung, und im System der gesetzlichen, durch das Unionssekundärrecht der Jahresabschlussrichtlinie vorbestimmten Vorschriften als Rechtsnorm auszulegen ist. Z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Branchenspezifische GoB

Rz. 94 [Autor/Zitation] Das System der GoB ist rechtsform- und branchenübergreifend auszulegen. Das bedeutet aber nicht, dass im System GoB keine rechtsform- oder branchenabhängigen Teilnormen enthalten sein können. So können bspw. für die Buchführung von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen besondere Konkretisierungen der übergeordneten Prinzipien zweckmäßig sein u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die erste Vorschrift im dritten, den Handelsbüchern gewidmeten Buch des HGB regelt mit der Buchführungspflicht einen rechtsformübergreifenden Grundbaustein der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Dem Grunde nach trifft diese allgemeine gesetzliche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht alle Kaufleute und Handelsgesellschaften (s. Rz. 60 ff.). Gegenstä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht

Rz. 131 [Autor/Zitation] Die Nichteinhaltung der öffentlich-rechtlichen Buchführungspflicht ist an sich nicht mit unmittelbaren Sanktionen verknüpft (Marschner in Hirschler2, § 190 Rz. 16, zur Rechtslage in Deutschland Rz. 30 ff.). Mittelbar ist die Bestimmung bei Kapitalgesellschaften zB durch Zwangsstrafen bei fehlender Offenlegung (§§ 282, 283 öUGB) oder einen negativen Be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Gewinnschätzung nach § 162 AO

Rz. 1072 Bei der Gewinnschätzung nach § 162 AO handelt es sich nicht um eine Gewinnermittlungsart. Wesentliche Elemente der Abgabenordnung sind der Amtsermittlungsgrundsatz einerseits und andererseits auch erhebliche Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei allen Veranlagungssteuern. Die Schätzung kommt deshalb nur dann in Frage, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirku...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 34 [Autor/Zitation] Eine Buchführungspflicht der Kaufleute bestand bereits im mittelalterlichen Zunftsystem als Element der kaufmännischen Sitte und der Verkehrserwartung. Ab 1518 begann die Dokumentation der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im deutschsprachigen Raum. Die Ordonnance de Commerce von 1673 und der Code de Commerce von 1807 regelten im Wesentlichen nur ...mehr