Die Kostenwerte, die vom Kostenrechner verarbeitet werden, stammen vorwiegend aus der Buchhaltung. Sie werden dort auf Konten gesammelt, deren Struktur von rechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bestimmt ist. Der Übergang in die Kostenrechnung erfolgt über die Kostenartenrechnung (s. Abb. 1).

Abb. 1:  Schema der Kostenzuordnung

Die Kosten auf den Konten der Finanzbuchhaltung werden den einzelnen Kostenarten zugeordnet. Nicht alle Konten werden dabei berücksichtigt. Die Aufwendungen, die nicht mit der betrieblichen Aufgabe in direktem Zusammenhang stehen, die neutralen Aufwendungen, werden nicht in der Kostenrechnung berücksichtigt. Die Kostenartenrechnung ergänzt die übernommenen Werte um kalkulatorische Kostenarten, die in der Finanzbuchhaltung nicht vorhanden sind.

 
Praxis-Tipp

Konten und Kostenarten abstimmen

Der Übergang der Kosten aus der Finanzbuchhaltung in die Kostenrechnung muss möglichst problemlos erfolgen. Die Einrichtung der Konten sollte sich daher wenn möglich an den Kostenarten Ihrer Kostenrechnung orientieren. Arbeiten Sie daher eng mit der Finanzbuchhaltung zusammen, um Ihren Kontroll- und Abstimmungsaufwand zu minimieren.

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