Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.1.4 Bezugnahme auf außerstrafrechtliche Vorschriften/Blankettcharakter

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf das außerstrafrechtliche Bilanzrecht wird weitestgehend durch rechtsnormative Tatbestandsmerkmale Bezug genommen,[1] was beim Bestimmtheits- und Analogiegebot gem. Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. Tz. 18 f.), dem intertemporalen Strafanwendungsrecht (vgl. Tz. 20), bei der Zulässigkeit der Fremdrechtsanwendung (vgl. Tz. 25) und vor allem im Rahmen...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.3.4 Stetigkeitsgrundsatz

Rz. 251 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 297 Abs. 3 Satz 2 HGB sind die auf den vorhergehenden Konzernabschluss angewandten Konsolidierungsmethoden beizubehalten. Zweck dieses sog. Stetigkeitsgrundsatzes ist, die Vergleichbarkeit der aufeinanderfolgenden Konzernabschlüsse sicherzustellen.[1] Dieser Grundsatz ergänzt die für den Einzelabschluss geltenden Grundsätze der Stetig...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.2 Zutreffende Einordnung des Bilanzrechts als zwingendes Privatrecht

Rz. 202 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Allerdings ist mit der Frage nach dem maßgeblichen Kollisionsrecht noch nicht beantwortet, welche Kollisionsregeln der lex fori anwendbar sind. Im deutschen Recht unterscheidet man nach der Rechtsnatur der fraglichen Normen: Für Normen des Privatrechts gelten andere Kollisionsnormen als für Normen des öffentlichen Rechts. Rz. 203 Stand: 2. A....mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.5 Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 HGB)

Rz. 103 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit § 289 Abs. 4 HGB erfährt die Risikoberichterstattung eine (weitere) Ergänzung um Angabepflichten zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Auch mit dieser Berichtspflicht wird der Vielzahl von Bilanzskandalen Rechnung getragen, die das Vertrauen der K...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.4.1 Unrichtige Wiedergabe (Var. 1)

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verhältnisse einer KapGes sind unrichtig wiedergegeben (Verletzung des Grundsatzes der Bilanzwahrheit), wenn die Darstellung den objektiven Gegebenheiten nicht entspricht[1], wobei sowohl die Angabe unrichtiger Umstände als auch das Verschweigen von Tatsachen tatbestandsmäßig sein kann. Maßstab sind konkrete Rechnungslegungsnormen und son...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.25 Bewertungsparameter für Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gem. § 285 Nr. 24 HGB das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren und die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz (einschließlich der Methodik seiner Ermittlung sowie der Angabe, ob die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Ans...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung

Rz. 166 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 1 Satz 2 ist im Bericht vorweg zu der Beurteilung der Lage der Kapitalgesellschaft oder des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts und bei der Prüfung des Konzernabsc...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.4 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Rz. 142 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit besagt, dass unwesentliche Einflussgrößen bei der Bilanzierung außer Betracht bleiben können, wenn der Einfluss auf das Ergebnis des Jahresabschlusses gering ist und diese für den Bilanzadressaten vernünftiger Weise (normative Wertung) ohne Belang sind.[1] Dabei handelt es sich zum eine...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.1.2 Mehrebenensystem

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sodann ist die Normierung von Rechnungslegung und Bilanzierung dadurch gekennzeichnet, dass die maßgeblichen Regelungen und Grundsätze auf mehreren Ebenen angesiedelt sind. Auf der internationalen Ebene zu nennen sind die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS mit den SIC und den IFRIC), die für die Abschlussprüfung flankiert werden ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.2 Grundsatz der Bilanzwahrheit und Vollständigkeit

Rz. 140 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Bilanzwahrheit und Vollständigkeit besagt, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung und den vorrangigen gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften nichts Falsches enthalten darf und vollständig sein muss. Nicht gemeint ist eine an überpositiv-naturrechtlichen, ausländischen oder internationalen...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.6 Stichtagsprinzip

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bilanzstichtag ist der Schluss des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2, 3 HGB). Das Geschäftsjahr kann kürzer, aber nicht langer als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).[1] Es muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Der Kaufmann wählt den Bilanzstichtag durch die erste Schlussbilanz, wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Sat...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.1 HGB-Rechnungslegungsrecht

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die gesetzlichen Regelungen zur kaufmännischen Rechnungslegung finden sich im Dritten Buch des HGB . Das ist konsequent, denn Rechnungslegung und Bilanzierung sind kein Spezifikum der unternehmenstragenden Gesellschaft, sondern eine allgemeine Anforderung an die Handelsbücher und – darauf aufbauend – die Rechnungslegung des Kaufmanns, sei er E...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.8 Realisationsprinzip

Rz. 148 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips und Kern der Erfolgskonzeption (Gewinndefinition) der handelsrechtlichen GoB. Es stellt einerseits jeden Gewinnausweis unter den Vorbehalt eines Markttests und dient andererseits der Periodenabgrenzung. In der Bilanz dürfen Gewinne nur ausgewiesen werden, wenn sie in einem Umsa...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.3.2 Organe, gesetzliche Vertreter, Amtspersonen

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften sind die zuständigen Organmitglieder für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlich, namentlich der Gesamtvorstand (§ 91 AktG), nicht hingegen nur das für Rechnungslegung zuständige Vorstandsmitglied,[1] bei der GmbH ihr Geschäftsführer (§ 41 GmbHG),[2] bei eingetragenen Genossensch...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.3 Das Folgeproblem: true and fair view als Auslegungshilfe oder overriding principle

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Folgeproblem der h. M. stellt sich nach wie vor die Prinzipienfrage, ob § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB die Einzelvorschriften im Einzelfall überlagert (overriding principle)[1] oder nur Auslegungs- und Lückenschließungs­charakter hat. Bereits der Wortlaut sorgt für die Unklarheit. Einerseits sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu bea...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 145 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ihren Ursprung hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den 1990er Jahren. Bereits damals publizierten erste Unternehmen Umweltberichte, in denen sie der Öffentlichkeit Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Aspekten des Unternehmens zur Verfügung stellten. In der EU wird u. a. die Mitteilung der Kommission zu Binnenmarktakten vo...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.1 Vorstand der AG

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verletzt der Vorstand seine Pflichten, haftet er gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG auf Schadensersatz. Die Rechnungslegungspflicht trifft den Vorstand als Organ, jedoch kann intern über die Zuständigkeit disponiert werden. Nicht mit der Rechnungslegung befasste Vorstandsmitglieder haben jedoch für ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung ihrer mit de...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.6 Kündigung des Prüfungsauftrags (Abs. 6)

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Während ein vom Abschlussprüfer angenommener Prüfungsauftrag von Seiten der zu prüfenden Gesellschaft nicht gekündigt werden kann, besteht für den Abschlussprüfer die – als äußerstes Mittel in Betracht zu ziehende – Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 318 Abs. 6 Satz 1 HGB).[1] Eine ordentliche Kündigung durch den Abschlussprüfer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm verpflichtet in Abs. 1 die gesetzlichen Vertreter der in ihren Anwendungsbereich fallenden Unternehmen (vgl. Tz. 7) zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts. Die Pflicht zur Aufstellung des Konzernabschlusses und die Einbeziehung von Unternehmen dient dem Ziel, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.3 Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 1.1 Dokumentation der Geschäftsvorfälle

Geschäftsvorfälle werden durch Belege schriftlich dokumentiert. Alle Aufzeichnungen in der Buchführung sind so zu belegen. Deshalb gilt der Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg".[1] Grundsätzlich ist jedes einzelne Handelsgeschäft in einem Beleg festzuhalten und aufzuzeichnen. Auch für Bargeschäfte sind Belege grundsätzlich in vollem Umfang erforderlich. Aus diesen muss neben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 22 Aktuelle Fristen

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Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 14 Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen

Kontoauszüge werden zunehmend nur in digitaler Form von den Banken an die Kunden übermittelt. Teilweise handelt es sich um Unterlagen in Bilddateiformaten (z. B. Kontoauszüge im tif- oder pdf-Format), teilweise auch um Daten in maschinell auswertbarer Form (z. B. als csv-Datei). Da an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen zu s...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1.1 Lohnkonten

Für Lohnkonten gilt ein Aufbewahrungszeitraum von 6 Jahren.[1] Für die Fristberechnung ist dabei auf den Beginn des Kalenderjahres abzustellen, das auf die zuletzt eingetragene Entgeltzahlung folgt. Dasselbe gilt für die Sammelkonten, wenn der Arbeitgeber auf die Führung von Einzelkonten verzichtet, weil der Arbeitslohn pauschal versteuert wird. Die Lohnbuchhaltung für das J...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.1 Speicherung auf Bild- oder Datenträger ist zulässig

Die aufzeichnungspflichtigen und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen[1] können auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden.[2] Dies muss aber den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entsprechen und es muss sicherges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 1.3 Folgerungen bei fehlenden oder fehlerhaften Belegen

Die Belege und ihre Aufbewahrung müssen so ausgestaltet sein, dass die Buchhaltung für einen fachkundigen Dritten innerhalb kurzer Zeit nachvollziehbar ist.[1] Wird bei Betriebsprüfungen aufgedeckt, dass Buchungen ohne Belege vorgenommen wurden (oder dass die Belege nicht mehr zu finden sind), kann das Finanzamt den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben versagen. Das führt zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.6 Verfahrensdokumentation

Da sich die Ordnungsmäßigkeit neben den elektronischen Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des DV-Systems bezieht, muss für jedes DV-System eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein. Hieraus muss der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig u...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Form der Aufbewahrung

Die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen müssen geordnet aufbewahrt werden. Ein bestimmtes Ordnungssystem ist nicht vorgeschrieben. Die Ablage kann z. B. nach Zeitfolge, Sachgruppen, Kontenklassen, Belegnummern oder alphabetisch erfolgen. Bei elektronischen Unterlagen ist ihr Eingang, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung (Überführung/Umwandlung von Daten eines Datenformats...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 9 Mögliche Sanktionen – wenn Unterlagen vernichtet werden

Wer aufbewahrungspflichtige Unterlagen nicht aufbewahrt bzw. nicht ausreichend lange aufbewahrt, muss auch mit großen Nachteilen in Zivilprozessen rechnen. Die vernichteten Unterlagen haben keine Beweiskraft mehr. Insbesondere bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit kann die Vernichtung von Belegen mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.[1] Dane...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen unterliegen in verschiedensten Bereichen Aufzeichnungspflichten. Wer sie verletzt, macht sich u. U. strafbar oder muss im Besteuerungsverfahren mit (überhöhten) Schätzungen oder Bußgeldern rechnen. Steuerpflichtige verletzen ihre Aufbewahrungspflichten insbesondere, wenn sie Buchführungs- und andere Aufzeichnungsunterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfris...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2 Rechtsgrundlagen der Buchführung

2.1 Buchführungspflicht Rz. 20 Die Buchführungspflicht ist im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung handelsrechtlich und steuerrechtlich eindeutig geregelt.[1] 2.1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht Rz. 21 Die Buchführungspflicht nach HGB ist an die Kaufmannseigenschaft geknüpft. Als Kaufmann bezeichnet das HGB denjenigen, der ein Handelsge...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.2 Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (i. e. S.)

Rz. 38 Richtigkeit und Willkürfreiheit Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit [1] verlangt die richtige Verbuchung der Geschäftsvorfälle in sachlicher und wertmäßiger Hinsicht. Die notwendige Übereinstimmung von Buchung und Geschäftsvorfall ist erfüllt, wenn der zugrunde liegende Tatbestand dem Buchungssatz sowie den Belegen vollständig entspricht.[2] Die (kontenmäß...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2 Grundsatznormen

2.2.1 Allgemeines Rz. 34 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit aller kodifizierten und nicht kodifizierten Regeln umschreibt, die für die Rechnungslegung maßgebend sind. Die nicht kodifizierten Vorschriften sind sog. gesetzesergänzende Rechtssätze und damit zwingendes Recht.[1] Nach der sehr allgemeinen Definit...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.1 Buchführungspflicht

Rz. 20 Die Buchführungspflicht ist im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung handelsrechtlich und steuerrechtlich eindeutig geregelt.[1] 2.1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht Rz. 21 Die Buchführungspflicht nach HGB ist an die Kaufmannseigenschaft geknüpft. Als Kaufmann bezeichnet das HGB denjenigen, der ein Handelsgewerbe betreibt.[1] Das ...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.3 Buchführungsverstöße

Rz. 58 Verstöße gegen Buchführungsnormen können zahlreiche straf-, zivil-, zivilprozess-, handels-, berufs- und insbesondere steuerrechtliche Folgen haben. Siehe dazu "Buchführungsverstöße: Bedeutung und Folgen".mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit aller kodifizierten und nicht kodifizierten Regeln umschreibt, die für die Rechnungslegung maßgebend sind. Die nicht kodifizierten Vorschriften sind sog. gesetzesergänzende Rechtssätze und damit zwingendes Recht.[1] Nach der sehr allgemeinen Definition in § 238 Abs....mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.3 Konten, Kontenrahmen, Kontenplan

Rz. 61 Durch das Erfordernis der sachlich geordneten Erfassung der Geschäftsvorfälle (s. Rz. 38) werden verschiedene (Sach-)Konten[1] benötigt. Die Buchungen gleichartiger Geschäftsvorfälle werden auf einem Konto verdichtet. Das sog. T-Konto teilt jedes Konto in eine Soll-Seite (linke Spalte) und eine Haben-Seite (rechte Spalte). Es existieren zum einen aktive und passive Bes...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.3 Systeme

Rz. 6 Als Buchführungssystem wird das formale System von Regelungen bezeichnet, das die Ordnung, Verknüpfung und Verdichtung der aufzeichnungspflichtigen Vorgänge festlegt.[1] Rz. 7 Historisch bedingt besteht die doppelte Buchführung aus verschiedenen Arten von Büchern: Grund- und Hauptbuch sowie Nebenbüchern. Im Grundbuch werden die einzelnen Geschäftsvorfälle in chronologis...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.2 Aufgaben der Finanzbuchführung

Rz. 3 Die Finanzbuchführung (auch: Geschäftsbuchführung, externes Rechnungswesen) ist neben der Betriebsbuchführung (auch: Kosten- und Leistungsrechnung, internes Rechnungswesen) der wichtigste Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfüllt in erster Linie eine Dokumentations- und Informationsfunktion. Dieser Beitrag bezieht sich auf die Finanzbuchführung, da die...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.4 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 47 Das Steuerrecht ergänzt die GoB außerdem um spezifische Aufzeichnungs- und Ordnungspflichten.[1] Rz. 48 So müssen buchführungspflichtige Land- und Forstwirte für steuerliche Zwecke ein Anbauverzeichnis führen[2] und gewerbliche Unternehmer den Wareneingang und Warenausgang gesondert aufzeichnen.[3] Weiter sind nach den ertragsteuerlichen Vorschriften für bestimmte Betri...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.1 Buchungssatz

Rz. 67 Im System der doppelten Buchführung werden pro Geschäftsvorfall mindestens 2 Bilanzpositionen verändert. Für jeden Geschäftsvorfall wird ein Buchungssatz gebildet, der aus mindestens einem Konto und einem Gegenkonto besteht. Daneben muss der Buchungssatz das Buchungsdatum, den Buchungstext, die Belegnummer (bzw. ein Ordnungskriterium) sowie den Buchungsbetrag enthalte...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.4 Zusammenhänge im Rechnungswesen

Rz. 15 Der Jahresabschluss [1] ist der Abschluss und das Ergebnis der Finanzbuchführung und besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,[2] und ggf. den Anhang[3] und ist ggf. um einen Lagebericht zu ergänzen.[4] Rz. 16 Die Bilanz wird durch Abbildung der Salden der Bestandskonten (Rz. 61) zu einem bestimmten Zeitpunkt[5] – i. d. R. zum Ende des Geschäftsjahrs – aufgest...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3 Aufbau der Finanzbuchführung

3.1 Geschäftsvorfälle Rz. 59 Alle Vorgänge in Form von Güter-, Dienstleistungs- und Geldströmen zwischen Unternehmen und ihrer Umwelt bezeichnet man als Geschäftsvorfälle. Es gibt auch innerbetriebliche Geschäftsvorfälle, sofern diese das Vermögen, die Schulden oder das Eigenkapital des Unternehmens verändern. Alle Gegebenheiten, die die wirtschaftliche Lage eines Kaufmanns o...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.2 Eröffnungsbuchungen

Rz. 70 Die sog. Eröffnungsbuchungen tragen die Salden der Schlussbilanz des Vorjahres in die Eröffnungsbilanz vor. Bei allen Bestandskonten sind die Bestände laufend fortzuführen.mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4 Buchungen

3.4.1 Buchungssatz Rz. 67 Im System der doppelten Buchführung werden pro Geschäftsvorfall mindestens 2 Bilanzpositionen verändert. Für jeden Geschäftsvorfall wird ein Buchungssatz gebildet, der aus mindestens einem Konto und einem Gegenkonto besteht. Daneben muss der Buchungssatz das Buchungsdatum, den Buchungstext, die Belegnummer (bzw. ein Ordnungskriterium) sowie den Buchu...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1 Grundlagen

1.1 Begriff und Arten Rz. 1 Unter dem Begriff Buchführung versteht man die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens. Rz. 2 Je nach Zweckbestimmung und Grundlage des Rechenwerkes haben sich verschiedene Buchführungsarten ...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. In den letzten Jahrzehnten hat diese Buchführungsformältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. Mit BMF-Schreiben vom 2...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.1.2 Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 27 Das Steuerrecht kennt die abgeleitete (derivative) Buchführungspflicht, sowie die originäre Buchführungspflicht. Rz. 28 Die sog. abgeleitete steuerrechtliche Buchführungspflicht gem. § 140 AO besagt, dass jeder, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, die Verpflichtungen, die ...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlagen und Aufbau

1 Grundlagen 1.1 Begriff und Arten Rz. 1 Unter dem Begriff Buchführung versteht man die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens. Rz. 2 Je nach Zweckbestimmung und Grundlage des Rechenwerkes haben sich verschiedene Buchfü...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.3 Steuerrechtliche Grundsätze

Rz. 46 Die Normen des Steuerrechts enthalten in den §§ 145–148 AO "eigene" kodifizierten Grundsätze zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die sich weitgehend mit den handelsrechtlichen GoB decken und diese noch ergänzen (s. Anmerkungen zu den Rz. 38 ff.). Sie kommen v. a. zum Tragen, wenn nach § 241a HGB ( Rz. 26) handelsrechtlich keine Buchführungspflicht bzw. eine nur...mehr